Fachbeiträge & Kommentare zu Nebentätigkeit

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übungsleiter / 1 Freibetrag bei Nebentätigkeit

Die Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter werden bis zu einem Jahresbetrag von 3.000 EUR als steuerfreie Aufwandsentschädigung behandelt. Der Übungsleiterfreibetrag kann nur angewendet werden, wenn die nebenberufliche Tätigkeit im Dienst oder Auftrag für eine im Inland oder EU-/EWR-Ausland gelegene juristische Person des öffentlichen Rechts oder für e...mehr

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Pensionär / 2 Nebenbeschäftigungen von Pensionären

Pensionäre in einer Beschäftigung Infographic 2.1 Kranken- und Pflegeversicherung Nehmen Pensionäre eine mehr als geringfügige abhängige Beschäftigung auf, sind sie kranken- und pflegeversicherungsfrei. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen daher nicht an. 2.2 Renten- und Arbeitslosenversicherung 2.2.1 Vor Erreichen einer Altersgrenze Pensionäre sind in der Rentenver...mehr

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Mehrfachbeschäftigung / 1.1 Hauptbeschäftigung und eine oder mehrere Nebenbeschäftigungen

1.1.1 Versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung und ein Minijob Wird neben einer bereits versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nur ein Minijob ausgeübt, sind diese beiden Beschäftigungen nicht zu addieren.[1] Der Minijob bleibt versicherungsfrei.[2] Dies gilt nicht hinsichtlich der Rentenversicherung, da hier generell Versicherungspflicht besteht. Von der Rentenversich...mehr

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Steuerklassen / 2.6 Steuerklasse VI (Zweitjob, Nebenjob)

Die Steuerklasse VI ist nur erforderlich, wenn ein Arbeitnehmer in mehreren Dienstverhältnissen beschäftigt ist. Für das zweite und jedes weitere Dienstverhältnis gilt dann die Steuerklasse VI, bei der berücksichtigt ist, dass der Arbeitnehmer die üblichen Freibeträge bereits bei seinem ersten Arbeitsverhältnis in Anspruch nimmt.mehr

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Mehrfachbeschäftigung / 5 Lohnsteuerpauschalierung bei mehreren Nebenjobs

Das vereinfachte Lohnsteuerpauschalierungsverfahren für Aushilfskräfte und geringfügig Beschäftigte[1] ist für jede Aushilfstätigkeit bzw. geringfügige Beschäftigung zulässig. Dabei hat jeder Arbeitgeber die Voraussetzungen für die Lohnsteuerpauschalierung – bezogen auf das einzelne Dienstverhältnis – selbstständig zu prüfen.mehr

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Mehrfachbeschäftigung / 2 Vertragliche Grenzen der Mehrfachbeschäftigung

Arbeitsvertraglich trifft den Arbeitnehmer die Pflicht, durch eine weitere Beschäftigung betriebliche Belange nicht zu beeinträchtigen. Er darf daher nicht in Konkurrenz zum Arbeitgeber treten[1] oder die andere Tätigkeit während der Arbeitszeit ausüben. Schließlich darf der Arbeitnehmer sich in keinem Arbeitsverhältnis so verausgaben, dass er seinen Pflichten im jeweils and...mehr

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Mehrfachbeschäftigung / 1.3 Hauptbeschäftigung mit kurzfristiger Nebenbeschäftigung

Kurzfristige Beschäftigungen, die nicht berufsmäßig ausgeübt werden, bleiben unabhängig vom Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit und der Höhe des Verdienstes versicherungsfrei zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Das gilt auch dann, wenn die kurzfristige Beschäftigung zusätzlich zum Hauptberuf ausgeübt wird, weil eine Zusammenrechnung der beiden Besch...mehr

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Berufsständische Versorgung / 1.1.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Bei Mitgliedern berufsständischer Versorgungswerke, die von der Rentenversicherungspflicht befreit worden sind und eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aufnehmen, gilt bei Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit Folgendes: Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht greift nicht "automatisch". Auch wenn die geringfügig entlohnte Beschäftigung in einem Kammerberu...mehr

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Mehrfachbeschäftigung / Zusammenfassung

Begriff Mehrfachbeschäftigung ist die zeitgleiche Begründung bzw. Erfüllung mehrerer Arbeitsverhältnisse durch den Arbeitnehmer mit demselben oder verschiedenen Arbeitgebern. Dabei sind oftmals aufgrund der unterschiedlichen Arbeitszeitverpflichtungen in den verschiedenen Arbeitsverhältnissen ein Haupt- und ein Nebenarbeitsverhältnis (Nebenbeschäftigung) bestimmbar. Grundsätz...mehr

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Mehrfachbeschäftigung / 1 Begriff und Zulässigkeit

Die Eingehung von mehreren Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnissen ist als Ausdruck der Berufsfreiheit und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts grundsätzlich zulässig. Dementsprechende Verbotsklauseln (z. B.: "Die Übernahme von Nebenbeschäftigungen in anderen wirtschaftlichen Unternehmungen sind nicht erlaubt.") sind unwirksam.[1] Handelt es sich dagegen um einen nebentät...mehr

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Mehrfachbeschäftigung / 7 Übungsleiterfreibetrag von 3.000 EUR

Handelt es sich bei dem zweiten oder weiteren Dienstverhältnis um eine Nebentätigkeit als Übungsleiter (z. B. Sporttrainer), Ausbilder, Betreuer, Erzieher oder um eine vergleichbare Tätigkeit, um eine künstlerische Nebentätigkeit oder um eine nebenberufliche Pflege alter, kranker Menschen oder Menschen mit Behinderungen, so bleiben von den hierfür erhaltenen Vergütungen 3.000 EUR j...mehr

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Mehrfachbeschäftigung / 1.1.3 Versicherungsfreie Hauptbeschäftigung mit Minijob

Sofern ein in der Hauptbeschäftigung wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung bereits versicherungsfreier Arbeitnehmer eine geringfügig entlohnte Nebentätigkeit aufnimmt, bleibt diese Nebenbeschäftigung in der Kranken- und Pflegeversicherung versicherungsfrei, weil eine Zusammenrechnung mit der versicherungsfreien Hauptbeschäftigung nich...mehr

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Pensionär / 2.4 Meldungen für beschäftigte Pensionäre

Beschäftigte Pensionäre sind im DEÜV-Meldeverfahren mit dem Personengruppenschlüssel (PGR) "119" für versicherungsfreie Altersvollrentner und Versorgungsbezieher wegen Alters zu schlüsseln. Für die Beitragsgruppe gelten die üblichen Schlüssel. Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Pensionäre sind versicherungspflichtig in der sozialen Pflegeversicher...mehr

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Mehrfachbeschäftigung / 1.1.2 Versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung und mehrere Minijobs

Etwas anderes gilt, wenn neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung mehrere Minijobs ausgeübt werden. In der Kranken- und Pflegeversicherung scheidet die Zusammenrechnung für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus, und zwar immer für die Beschäftigung, die zeitlich zuerst aufgenommen wurde. Die anderen Nebenbeschäftigungen werden mit der versicherungspflic...mehr

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Übungsleiterfreibetrag / 4 Zeitumfang der Nebenberuflichkeit

Das erforderliche Merkmal der Nebenberuflichkeit der ausgeübten Tätigkeit ist beim Übungsleiterfreibetrag nach anderen Kriterien zu beurteilen als die Abgrenzung von Haupt- und Nebentätigkeit für die Frage der Arbeitnehmertätigkeit. So setzt hier die Annahme einer nebenberuflichen Tätigkeit keinen Hauptberuf voraus. Für die Anwendung der Steuerbefreiungsvorschrift ist der ze...mehr

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Pensionär / 2.2.1 Vor Erreichen einer Altersgrenze

Pensionäre sind in der Rentenversicherung versicherungspflichtig, es sei denn, die Gewährleistung einer Versorgungsanwartschaft aus dem Beamtenverhältnis erstreckt sich auch auf die Nebenbeschäftigung. Diese Erstreckung der Gewährleistung einer Versorgungsanwartschaft tritt hin und wieder bei Beamten oder eben Pensionären vor Erreichen einer Altersgrenze ein, die eine Nebenb...mehr

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Bundesfreiwilligendienst / 3 Arbeitsrechtliche Schutzvorschriften

Das Bundesfreiwilligendienstgesetz erklärt in § 13 BFDG bestimmte arbeitsrechtliche Vorschriften für entsprechend anwendbar, um einen adäquaten rechtlichen Schutz des Freiwilligen während des Laufs seines Dienstes sicherzustellen. Dies sind zunächst alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzes. Wichtige Regelungen sind das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitssch...mehr

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Mehrfachbeschäftigung / 1.1.1 Versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung und ein Minijob

Wird neben einer bereits versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nur ein Minijob ausgeübt, sind diese beiden Beschäftigungen nicht zu addieren.[1] Der Minijob bleibt versicherungsfrei.[2] Dies gilt nicht hinsichtlich der Rentenversicherung, da hier generell Versicherungspflicht besteht. Von der Rentenversicherungspflicht im Minijob können sich Arbeitnehmer allerdings auf...mehr

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Übungsleiterfreibetrag / 2.2 Pflege alter, kranker Menschen oder Menschen mit Behinderungen

Der Übungsleiterfreibetrag umfasst auch die nebenberufliche Pflege alter, kranker Menschen oder Menschen mit Behinderungen. Gefördert wird nicht nur die Dauerpflege, sondern auch kurzfristige Hilfeleistungen sind begünstigt. In Betracht kommen nebenberufliche Hilfsdienste bei der häuslichen Betreuung durch ambulante Pflegedienste bei der Altenhilfe [1] und bei Sofortmaßnahmen geg...mehr

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Übungsleiterfreibetrag / 2.4 Freibetrag für ehrenamtliche Tätigkeiten

Für andere nebenberufliche Tätigkeiten im öffentlichen oder gemeinnützigen Dienst gewährt der Gesetzgeber den Ehrenamtsfreibetrag von 840 EUR (bis 2020: 720 EUR)[1] und für ehrenamtliche rechtliche Betreuer und Pfleger ebenfalls einen Jahresfreibetrag von 3.000 EUR.[2] Der Ehrenamtsfreibetrag ist ein "allgemeiner Freibetrag", der – im Gegensatz zum Übungsleiterfreibetrag – n...mehr

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Teilzeitarbeit / 1 Teilzeitarbeitsverhältnisse

Der Begriff der Teilzeitbeschäftigung ist in § 2 Abs. 1 TzBfG legaldefiniert. Danach sind Teilzeitbeschäftigte alle Arbeitnehmer[1], deren regelmäßige Wochenarbeitszeit geringer ist als diejenige vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter (des Betriebs). Die Regelung geht von einem relativen, betriebsbezogenen Teilzeitbegriff aus. Entscheidend sind die Verhältnisse im jeweiligen B...mehr

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Meldungen / 8.1 Ausschließlich unfallversicherungspflichtige Personen

Arbeitgeber müssen auch für ausschließlich in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert Beschäftigte Meldungen abgeben. Zu den nur unfallversicherten Beschäftigten zählen u. a.: sozialversicherungsfreie beurlaubte Beamte in einer (Neben-)Beschäftigung (z. B. ein beurlaubter verbeamteter Lehrer, der in einer Privatschule tätig ist), Studenten in einem sozialversicher...mehr

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Übungsleiterfreibetrag / Zusammenfassung

Begriff Der Übungsleiterfreibetrag hat große praktische Bedeutung. Die Bezeichnung Übungsleiterfreibetrag ist irreführend, weil er für alle nebenberuflich ausgeübten unterrichtenden Tätigkeiten sowie für nebenberufliche künstlerische oder pflegerische Tätigkeiten im öffentlichen oder gemeinnützigen Bereich gilt. Er wird somit für Einnahmen aus Nebentätigkeiten als Übungsleit...mehr

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Übungsleiterfreibetrag / 2.1 Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer

Unter die Steuerbefreiungsvorschrift fallen zunächst Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer sowie Personen, die eine vergleichbare Tätigkeit ausüben. Entscheidend ist, dass andere Menschen ausgebildet oder unterrichtet werden. Dementsprechend ist der in den Katalog der begünstigten Tätigkeiten nach § 3 Nr. 26 EStG aufgenommene Begriff des Betreuers nur im Sinne einer pä...mehr

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Übungsleiterfreibetrag / 2.3 Nebenberufliche künstlerische Tätigkeiten

Der Steuerfreibetrag von max. 3.000 EUR (bis 2020: 2.400 EUR) kommt auch für nebenberufliche künstlerische Tätigkeiten infrage. Zu den begünstigten Personen zählen z. B. Kirchenorganisten sowie Komparsen und Statisten bei Theater- bzw. Opernaufführungen.[1] Nicht begünstigt sind Musiker, die bei Kirmesveranstaltungen oder auf Schützen- oder Volksfesten auftreten.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übungsleiterfreibetrag / 3 Nur Tätigkeiten für öffentlich-rechtliche oder gemeinnützige Körperschaften

Der Übungsleiterfreibetrag kann nur angewendet werden, wenn die Nebentätigkeit für eine im Inland oder EU-/EWR-Ausland gelegene juristische Person des öffentlichen Rechts oder für eine Körperschaft ausgeübt wird, die wegen ihrer Gemeinnützigkeit von der Körperschaftsteuer befreit ist.[1] Zu den begünstigten Auftraggebern gehören die die Gebietskörperschaften Bund, Länder und G...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufsichtsratsvergütung / 3 Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit ohne Lohnsteuerabzug

Eine Besonderheit ergibt sich für Aufsichtsratsvergütungen, die Bedienstete im öffentlichen Dienst für eine auf Vorschlag oder auf Veranlassung ihres Dienstvorgesetzten übernommene Nebentätigkeit im Aufsichtsrat eines Unternehmens erhalten.[1] Diese Vergütungen sind i. d. R. ablieferungspflichtig, soweit sie bestimmte Grenzbeträge überschreiten. Die Aufsichtsratsvergütungen ...mehr

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Insolvenzgeldumlage / 2.2.1 Beamte

Die Bezüge der in § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI genannten Personen, u. a. Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten, werden bei der Berechnung der Umlage nicht berücksichtigt, sofern die Entgelte aus der zur Rentenversicherungsfreiheit führenden Beschäftigung erzielt werden. Dagegen ist beispielsweise das Arbeitsentgelt umlagepflichtig, das ein Beamter in einer Nebentä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hinzuverdienst / 2 Weiterbeschäftigte Rentner

Der als Hinzuverdienst aus einem Dienstverhältnis bezogene Arbeitslohn eines Rentners ist steuerpflichtig. Der Arbeitgeber hat den Lohnsteuerabzug nach den für den Arbeitnehmer gültigen ELStAM vorzunehmen. Minijob-Regelung und Lohnsteuerpauschalierung Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung sowie eine kurzfristige Beschäftigung mit Lohnsteuerpauschalierung ist zulässig. Die b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rentner / 1 Hinzuverdienst unterliegt dem Lohnsteuerabzug

Altersrentner können trotz Rentenbezugs ein steuerliches Dienstverhältnis oder auch mehrere Dienstverhältnisse eingehen und daraus Arbeitslohn beziehen. Lohnsteuerlich hat dies keine besonderen Folgen, der Arbeitslohn unterliegt nach den allgemeinen Regelungen dem Lohnsteuerabzug. Gleiches gilt, wenn der Rentner daneben vom früheren Arbeitgeber eine Betriebsrente oder eine W...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 1.1.4 Keine Zusammenrechnung in der Arbeitslosenversicherung

In der Arbeitslosenversicherung dürfen sämtliche (= eine oder mehrere) Minijobs nicht mit einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung zusammengerechnet werden.[1] Hier bleiben also alle ausgeübten Nebenbeschäftigungen versicherungsfrei. Selbst eine Zusammenrechnung der für sich betrachtet geringfügig entlohnten Beschäftigungen untereinander ist nicht möglich, wenn dies...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pensionär / 2.1 Kranken- und Pflegeversicherung

Nehmen Pensionäre eine mehr als geringfügige abhängige Beschäftigung auf, sind sie kranken- und pflegeversicherungsfrei. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen daher nicht an.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 2 Sonderfall: Mehrere Jobs, ein Arbeitgeber

Bestehen mehrere Dienstverhältnisse bei einem Arbeitgeber und zahlt dieser oder ein von diesem beauftragter Dritter[1] verschiedenartige Bezüge als Arbeitslohn, kann der Arbeitgeber bzw. der Dritte die Lohnsteuer für den zweiten und jeden weiteren Bezug ohne Abruf weiterer ELStAM nach der Steuerklasse VI einbehalten.[2] Verschiedenartige Bezüge in diesem Sinne liegen vor, wen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pensionär / 2.3.1 Kurzfristige Beschäftigung

Kurzfristig beschäftigte Pensionäre sind rentenversicherungsfrei.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pensionär / 2.3 Pensionäre in Minijobs

2.3.1 Kurzfristige Beschäftigung Kurzfristig beschäftigte Pensionäre sind rentenversicherungsfrei.[1] 2.3.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigung vor Erreichen einer Altersgrenze Geringfügig entlohnt beschäftigte Pensionäre, die z. B. eine Versorgung wegen Dienstunfähigkeit (keine Versorgung nach Erreichen einer Altersgrenze) beziehen, sind – abgesehen von Übergangsfällen[1] – re...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pensionär / 2.2 Renten- und Arbeitslosenversicherung

2.2.1 Vor Erreichen einer Altersgrenze Pensionäre sind in der Rentenversicherung versicherungspflichtig, es sei denn, die Gewährleistung einer Versorgungsanwartschaft aus dem Beamtenverhältnis erstreckt sich auch auf die Nebenbeschäftigung. Diese Erstreckung der Gewährleistung einer Versorgungsanwartschaft tritt hin und wieder bei Beamten oder eben Pensionären vor Erreichen e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Referendar im juristischen ... / 2 Andere Ausbildungsstelle

Wird der Vorbereitungsdienst in einer anderen Ausbildungsstelle (z. B. in einer anderen Behörde oder einem privaten Unternehmen) durchgeführt, bleibt es dennoch bei der Arbeitgebereigenschaft des Dienstherrn. Das gilt grundsätzlich auch, wenn die andere Ausbildungsstelle eine zusätzliche Vergütung zahlt. Zusätzliche Vergütung durch die andere Ausbildungsstelle Dabei sind aller...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Reisekosten, Inland / 2.4.2 Vorrang der arbeitsrechtlichen Zuordnung

Vorrang hat nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes die arbeitsrechtliche Zuordnung. Die zeitliche Abgrenzung ist als subsidiäre Alternative festgelegt, die nur dann zur Anwendung kommt, wenn der Arbeitgeber keine dienst- bzw. arbeitsrechtliche Festlegung auf eine Tätigkeitsstätte getroffen hat oder diese nicht eindeutig ist. Steuerrecht folgt Arbeitsrecht Bei der arbeitsre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pensionär / 2.5.3 Arbeitslosenversicherung

Vor Erreichen des Regelrentenalters In der Arbeitslosenversicherung sind Bezieher von Altersgeld, die daneben eine abhängige Beschäftigung ausüben, grundsätzlich versicherungspflichtig. Eine Ausnahme gilt z. B. bei Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung. Ab Erreichen des Regelrentenalters Altersgeldbezieher sind versicherungsfrei, wenn sie das Lebensjahr für den Anspruch au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pensionär / 2.3.3 Geringfügig entlohnte Beschäftigung ab Erreichen einer Altersgrenze

Rentenversicherungsfreiheit besteht für geringfügig entlohnt beschäftigte Pensionäre, die eine Versorgung nach Erreichen einer Altersgrenze beziehen. Sie können jedoch seit dem 1.1.2017 auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten, um (zusätzliche) Rentenanwartschaften zu erwerben. Der Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit ist schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pensionär / 2.5 Beschäftigte Bezieher von Altersgeld

Nach Auffassung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung handelt es sich beim Altersgeld nach dem Altersgeldgesetz und bei vergleichbaren Alterssicherungsleistungen auf landesgesetzlicher Grundlage nicht um eine Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen.[1] 2.5.1 Kranken- und Pflegeversicherung Die Ausübung einer abhängigen Beschäftigung neben de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pensionär / 3.1 Pensionsbezug und Arbeitslohn

Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung eines Pensionärs/Rentners mit Lohnsteuerpauschalierung ist zulässig. Wird der Arbeitslohn pauschal besteuert[1], darf der Arbeitgeber keine ELStAM abrufen. Allerdings kann der Arbeitgeber geringfügig Beschäftigte auch im ELStAM-Verfahren anmelden und den Lohnsteuerabzug nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen durchführen, ggf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Referendar im juristischen ... / 1.2 Vorbereitungsdienst gilt als Hauptbeschäftigung

Der Vorbereitungsdienst gilt i. S. d. Sozialversicherung als Hauptbeschäftigung – schon aufgrund der zeitlichen Inanspruchnahme. Wegen der Einordnung als Berufsausbildung hat die Höhe des Entgelts keine Auswirkung auf die versicherungsrechtliche Beurteilung. Werden nebenher weitere Beschäftigungen ausgeübt, ist die übliche Beurteilung vorzunehmen. Das bedeutet, dass die erst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pensionär / 2.3.4 Pauschalbeiträge für Minijobber

Rentenversicherung Für in der Rentenversicherung von der Versicherungspflicht befreite bzw. versicherungsfreie geringfügig entlohnt Beschäftigte (Minijobber) muss der Arbeitgeber Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung abführen.[1] Hat der Pensionär auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet, zahlt er einen eigenen Beitragsanteil zur Rentenversicherung. Krankenversicherung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pensionär / 2.5.1 Kranken- und Pflegeversicherung

Die Ausübung einer abhängigen Beschäftigung neben dem Bezug von Altersgeld führt – im Gegensatz zu beschäftigten Pensionären – nicht zur Versicherungsfreiheit. Bezieher von Altersgeld haben keinen Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfall nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen, womit es an der Voraussetzung für die Versicherungsfreiheit fehlt.[1] In einer Beschä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 5 Zusammenrechnung von Beschäftigungen

Werden – jeweils für sich allein gesehen – mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausgeübt, sind die Arbeitsentgelte aus allen Beschäftigungen zu addieren.[1] Wird die Geringfügigkeitsgrenze dadurch überschritten, liegt in keiner dieser Beschäftigungen Geringfügigkeit vor. Dann sind alle Beschäftigungen versicherungspflichtig. Wenn eine geringfügig entlohnte Beschäfti...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pensionär / 2.5.2 Rentenversicherung

In der Rentenversicherung sind Altersgeldbezieher grundsätzlich versicherungspflichtig. Eine Ausnahme gilt z. B. bei Ausübung einer kurzfristigen Beschäftigung. Erreichen einer Altersgrenze Wird neben dem Bezug von Altersgeld eine Beschäftigung ausgeübt, gilt für die Rentenversicherung Folgendes: In der Beschäftigung ist der Altersgeldbezieher nicht versicherungsfrei als Verso...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pensionär / 2.3.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigung vor Erreichen einer Altersgrenze

Geringfügig entlohnt beschäftigte Pensionäre, die z. B. eine Versorgung wegen Dienstunfähigkeit (keine Versorgung nach Erreichen einer Altersgrenze) beziehen, sind – abgesehen von Übergangsfällen[1] – rentenversicherungspflichtig. Sie können sich aber als Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.[2] Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit Der Verzicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pensionär / 2.2.2 Nach Erreichen einer Altersgrenze

Pensionäre sind in der Rentenversicherung versicherungsfrei, sofern sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften eine Versorgung nach Erreichen einer Altersgrenze beziehen. Hinweis Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit Die o. g. Personen können jedoch auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten, um zusätzliche Rentenanwartschaften zu erwerben. Der Verzicht auf die Renten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Steuerklassen / Zusammenfassung

Begriff Für die Berücksichtigung der zutreffenden Besteuerungsmerkmale werden Arbeitnehmer nach deren persönlichen Verhältnissen in insgesamt 6 Lohnsteuerklassen (I–VI) eingeteilt. Doppelverdiener-Ehegatten bzw. Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft können zwischen den Steuerklassen-Kombinationen IV/IV und III/V wählen. Außerdem kann bei der Steuerklassenkombinatio...mehr