Fachbeiträge & Kommentare zu Nebentätigkeit

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 5 Zusammenrechnung von Beschäftigungen

Werden – jeweils für sich allein gesehen – mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausgeübt, sind die Arbeitsentgelte aus allen Beschäftigungen zu addieren.[1] Wird die Geringfügigkeitsgrenze dadurch überschritten, liegt in keiner dieser Beschäftigungen Geringfügigkeit vor. Dann sind alle Beschäftigungen versicherungspflichtig. Wenn eine geringfügig entlohnte Beschäfti...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pensionär / 2.5.2 Rentenversicherung

In der Rentenversicherung sind Altersgeldbezieher grundsätzlich versicherungspflichtig. Eine Ausnahme gilt z. B. bei Ausübung einer kurzfristigen Beschäftigung. Erreichen einer Altersgrenze Wird neben dem Bezug von Altersgeld eine Beschäftigung ausgeübt, gilt für die Rentenversicherung Folgendes: In der Beschäftigung ist der Altersgeldbezieher nicht versicherungsfrei als Verso...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pensionär / 2.3.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigung vor Erreichen einer Altersgrenze

Geringfügig entlohnt beschäftigte Pensionäre, die z. B. eine Versorgung wegen Dienstunfähigkeit (keine Versorgung nach Erreichen einer Altersgrenze) beziehen, sind – abgesehen von Übergangsfällen[1] – rentenversicherungspflichtig. Sie können sich aber als Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.[2] Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit Der Verzicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pensionär / 2.2.2 Nach Erreichen einer Altersgrenze

Pensionäre sind in der Rentenversicherung versicherungsfrei, sofern sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften eine Versorgung nach Erreichen einer Altersgrenze beziehen. Hinweis Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit Die o. g. Personen können jedoch auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten, um zusätzliche Rentenanwartschaften zu erwerben. Der Verzicht auf die Renten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Steuerklassen / Zusammenfassung

Begriff Für die Berücksichtigung der zutreffenden Besteuerungsmerkmale werden Arbeitnehmer nach deren persönlichen Verhältnissen in insgesamt 6 Lohnsteuerklassen (I–VI) eingeteilt. Doppelverdiener-Ehegatten bzw. Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft können zwischen den Steuerklassen-Kombinationen IV/IV und III/V wählen. Außerdem kann bei der Steuerklassenkombinatio...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 4 Besond... / 1 Erwerbsvorgänge zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Nr. 1)

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 1 GrEStG sind Grundstücksübertragungen zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts aus Anlass des Übergangs von Aufgaben oder aus Anlass von Grenzänderungen befreit. Trotz des Wortlauts der Vorschrift, nach der nur gefordert wird, dass das Grundstück von einer auf die andere "juristische Person" übergeht, müssen sowohl der Veräußerer als auch de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Berufsausbildungsförderung

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 5.6 § 9 GewStG (Kürzungen)

• 2019 Dividenden von ausländischen Tochter-Kapitalgesellschaften / § 9 Nr. 7 GewStG Für Dividenden von ausländischen EU-Kapitalgesellschaften gilt § 9 Nr. 7 S. 1 Hs. 2 GewStG. Zurückzuführen ist diese Regelung auf die Mutter-Tochter-Richtlinie. Für entsprechende Dividenden von Drittstaaten-Kapitalgesellschaften gelten § 9 Nr. 7 Satz 1 Hs. 1, Satz 4 bis 7 GewStG. Die Regelung...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 5.1 § 2 GewStG (Steuergegenstand)

• 2020 Ausländische Immobilien-Kapitalgesellschaft / Bestehen einer GewSt-Pflicht bei Beauftragung einer inländischen Dienstleistungsgesellschaft / § 2 GewStG Eine ausländische Immobilien-Kapitalgesellschaft unterliegt nur dann der GewSt-Pflicht, wenn sie im Inland eine Betriebsstätte unterhält. Nach Auffassung des FG Berlin-Brandenburg in seinem Urteil v. 21.11.2019, 9 K 111...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsbescheinigung / 1.1 Bescheinigungsverfahren

Die Arbeitsbescheinigung ist der Bundesagentur für Arbeit elektronisch unter den Voraussetzungen des § 108 Abs. 1 Satz 1 SGB IV zu übermitteln.[1] Außerdem muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unverzüglich einen Nachweis über die übermittelten Daten zuleiten. Hinweis Beschäftigung im privaten Haushalt Nur bei einer Nebentätigkeit im privaten Haushalt kann ausnahmsweise noch d...mehr

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Spediteure / 3 Güterbeförderungen im Drittlandsverkehr und Nebentätigkeiten hierzu

3.1 Anwendungsbereich der Steuerbefreiung Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 3 UStG gilt für die Beförderung von Gegenständen der Ausfuhr in das Drittlandsgebiet, einschließlich der Beförderungen im externen Versandverfahren; die Beförderung von Gegenständen der Einfuhr bis zum ersten Bestimmungsort in der Gemeinschaft bzw. einem weiteren verfügten Bestimmungsort, wenn die Kosten ...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 3.3 Mehrarbeit/Überstunden

Eine gesetzliche Definition für "Mehrarbeit" oder "Überstunden" gibt es nicht. In der arbeitsrechtlichen Praxis werden darunter regelmäßig die Arbeitsstunden verstanden, die ein Arbeitnehmer über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus leistet. Grundsätzlich ist ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer zur Leistung von Überstunden oder Mehrarbeit nicht verpflichtet, wen...mehr

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Spediteure / 3.4 Güterbeförderungen, die ausschließlich im Drittlandsgebiet genutzt werden

Werden Güterbeförderungsleistungen und im Zusammenhang mit einer Güterbeförderung stehende Leistungen, wie Beladen, Entladen, Umschlagen oder ähnliche mit der Beförderung eines Gegenstands im Zusammenhang stehende Tätigkeiten[1] an einen im Inland ansässigen unternehmerischen Leistungsempfänger erbracht, liegt der Leistungsort abweichend von § 3 a Abs. 2 UStG ausnahmsweise i...mehr

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Spediteure / 3.1 Anwendungsbereich der Steuerbefreiung

Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 3 UStG gilt für die Beförderung von Gegenständen der Ausfuhr in das Drittlandsgebiet, einschließlich der Beförderungen im externen Versandverfahren; die Beförderung von Gegenständen der Einfuhr bis zum ersten Bestimmungsort in der Gemeinschaft bzw. einem weiteren verfügten Bestimmungsort, wenn die Kosten für diese Leistung in der Bemessungsgrund...mehr

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Spediteure / 3.3 Güterbeförderungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Einfuhr

Für die bei der Einfuhr gewährten Steuerbefreiungen muss ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Erfassung der Kosten dieser Leistungen in der Bemessungsgrundlage der Einfuhr gegeben sein. Insofern sind es die Beförderungsleistungen selbst, aber auch alle vor Abfertigung zum freien Verkehr anfallenden Dienstleistungen zur Erhaltung, zum Umschlag und zur Lagerung der Erzeugnis...mehr

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Spediteure / 3.2 Güterbeförderungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr

Die Steuerbefreiung bezieht sich unmittelbar auf Versendungen im Zusammenhang mit der Erbringung einer Ausfuhrlieferung bzw. einer Lohnveredelung an Gegenständen der Ausfuhr. Hierbei handelt es sich um den grenzüberschreitenden Transport selbst, einen eventuell anfallenden Vortransport, z. B. durch einen Frachtführer vom Absender zum Flughafen, Bahnhof, Binnen- oder Seehafen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3.1 Bei Aufgabe oder Nichtantritt einer Beschäftigung

Rz. 46 Ein wichtiger Grund für die Aufgabe einer Beschäftigung oder den Nichtantritt einer Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung unzumutbar ist.[1] Allein, dass das neue Beschäftigungsverhältnis ein Leiharbeitsverhältnis ist, ist kein wichtiger Grund für den Nichtantritt einer Beschäftigung.[2] Unabhängig davon, um was für ein Arbeitsverhältnis es sich handelt, gil...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.14 Studenten/Nebentätigkeiten

Der Umstand, dass ein Arbeitnehmer mit einer sog. Nebentätigkeit nicht seinen vollen Lebensunterhalt verdient, rechtfertigt allein noch nicht die Befristung des Arbeitsvertrags. Speziell die Befristung von Arbeitsverhältnissen mit Studenten, die neben ihrem Studium bezahlte Beschäftigungsmöglichkeiten suchen, ihre Erwerbstätigkeit aber immer wieder den wechselnden Erfordernis...mehr

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Teilzeitarbeit: Arbeit auf ... / 2 Definition der Arbeit auf Abruf

Der Begriff "Arbeit auf Abruf" ist in § 12 Abs. 1 Satz 1 TzBfG definiert. Sie liegt dann vor, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat. Die Abrufarbeit wird auch gelegentlich als "kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit" (KAPOVAZ) bezeichnet. Praxis-Beispiel Die Vereinbarung d...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.5.2 Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen (Zeile 88)

An die Stelle der in den Zeilen 83-87 einzutragenden Kürzung tritt auf Antrag bei Grundstücksverwaltungsgesellschaften eine Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt.[1] Da die erweiterte Kürzung nur greifen kann, wenn auch die Voraussetzungen des § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG vorliegen, ist sie bei Erwerb eines G...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 2 Gründung aus der Arbeitslosigkeit heraus

Der Gründungszuschuss ist eine staatliche Subvention, die von der deutschen Bundesagentur für Arbeit zur Förderung der Existenzgründung an Empfänger von Arbeitslosengeld I gezahlt werden kann, die sich hauptberuflich selbstständig machen. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung, auf die kein Rechtsanspruch besteht.[1] Es werden nur Person...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Die 13. EWG-Richtlinie

Rz. 424 In der Dreizehnten Richtlinie des Rates v. 17.11.1986 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die USt – Verfahren der Erstattung der MwSt an nicht im Gebiet der Gemeinschaft ansässige Steuerpflichtige[1] – ist analog zur RL 2008/9/EG (für EU-Unternehmer) die Erstattung von USt an Drittlandsunternehmer geregelt.[2] Das Verfahren gilt – wie n...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.7.2 Dienstleistungen

Rz. 147 Nach Art. 43ff. MwStSystRL gibt es verschiedene Anknüpfungspunkte für den Ort einer Dienstleistung (zu der ab 1.1.2010 geltenden Neuausrichtung der Ortsprinzipien vgl. Abschn. 4.10), wie z. B.: Art. 45 regelt den Grundsatz, dass der Ort der Dienstleistung sich bei B2C-Leistungen danach bestimmt, wo der Dienstleistende den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit oder ei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.25 Regelungen für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr

Rz. 395 Die MwStSystRL enthält (anders noch Art. 28a ff. 6. EG-Richtlinie) die Bestimmungen für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr, verteilt über die gesamte Richtlinie. Ergänzend dazu bestimmen Art. 402 bis 404 MwStSystRL den Übergangscharakter dieser Bestimmungen. Rz. 396 Art. 20ff. MwStSystRL regeln den Tatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs von Gegenstände...mehr

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§ 8 Nebentätigkeiten / A. Begriff der Nebentätigkeit

Rz. 1 Die Begrifflichkeit der Nebentätigkeit lässt sich nicht anhand der absoluten Arbeitszeit bestimmen. Denn auch neben Teilzeitarbeitsverhältnissen können Nebentätigkeiten ausgeübt werden. Gemeint ist im Folgenden mit dem Begriff der Nebentätigkeit jede Tätigkeit, die außerhalb des in Rede stehenden Arbeitsverhältnisses beim gleichen Arbeitgeber, bei einem anderen Arbeitg...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Nebentätigkeit

Rz. 1272 Während des Bestandes des Arbeitsvertrags ist dem Arbeitnehmer verboten, in der Freizeit in Wettbewerb zum eigenen Arbeitgeber zu treten. Das Verbot folgt aus § 60 HGB bzw. aus der allgemeinen Treuepflicht des Arbeitnehmers.[2895] Einer gesonderten Wettbewerbsverzichtsabrede bedarf es daher nicht. Rz. 1273 Erlaubnisfrei sind dagegen Nebenbeschäftigungen, die nicht mi...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Grundsätzliche Zulässigkeit von Nebentätigkeiten

Rz. 1162 Unter einer Nebentätigkeit versteht man jede entgeltliche oder unentgeltliche Tätigkeit, die ein Arbeitnehmer außerhalb seiner Arbeitszeit erbringt. Ob der Arbeitnehmer dabei selbstständig oder unselbstständig tätig wird, ist unerheblich. Ein Arbeitgeber kann Nebentätigkeiten im Grundsatz nicht verbieten, weil sie außerhalb des Arbeitsverhältnisses stattfinden und s...mehr

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§ 8 Nebentätigkeiten

A. Begriff der Nebentätigkeit Rz. 1 Die Begrifflichkeit der Nebentätigkeit lässt sich nicht anhand der absoluten Arbeitszeit bestimmen. Denn auch neben Teilzeitarbeitsverhältnissen können Nebentätigkeiten ausgeübt werden. Gemeint ist im Folgenden mit dem Begriff der Nebentätigkeit jede Tätigkeit, die außerhalb des in Rede stehenden Arbeitsverhältnisses beim gleichen Arbeitgeb...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Vertragliche Begrenzung von Nebentätigkeiten

Rz. 1165 Das Recht eines Arbeitnehmers zur Ausübung von Nebentätigkeiten kann einzelvertraglich begrenzt werden. Hierbei gelten jedoch von Verfassungs wegen enge Grenzen. Soweit die Nebentätigkeit beruflicher Natur ist, kann sich der Arbeitnehmer auf das Grundrecht der freien Berufswahl stützen (Art. 12 Abs. 1 GG).[2764] Diese schützt nicht nur die Ausübung eines Haupt-, son...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / h) Verbot der Nebentätigkeit, Veröffentlichungen

Rz. 810 Angesichts des Umstandes, dass der Geschäftsführer der Gesellschaft seine gesamte Arbeitskraft schuldet, geht das Vertragsmuster in § 7 Abs. 1 von einem grundsätzlichen Verbot der Ausübung einer Nebentätigkeit durch den Geschäftsführer aus. Dabei dürfte es rechtlich zulässig sein, ein solches Nebentätigkeitsverbot absolut, also uneingeschränkt auszugestalten. Das Ver...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / g) Berufliche Verfügbarkeit/Nebentätigkeit

Rz. 85 Fragen zur räumlichen und zeitlichen Mobilität des Bewerbers (Außendienst, Schichtdienst, Einsatz an wechselnden Arbeitsorten) sind grds. zulässig, da sie das konkrete Arbeitsverhältnis betreffen und auch nicht gegen Vorschriften des AGG verstoßen.[186] Diskutiert wird im Zusammenhang mit Schichtdienst allenfalls ein denkbarer Bezug zu dem Diskriminierungsmerkmal "Ges...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 85. Nebentätigkeit

a) Grundsätzliche Zulässigkeit von Nebentätigkeiten Rz. 1162 Unter einer Nebentätigkeit versteht man jede entgeltliche oder unentgeltliche Tätigkeit, die ein Arbeitnehmer außerhalb seiner Arbeitszeit erbringt. Ob der Arbeitnehmer dabei selbstständig oder unselbstständig tätig wird, ist unerheblich. Ein Arbeitgeber kann Nebentätigkeiten im Grundsatz nicht verbieten, weil sie a...mehr

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§ 8 Nebentätigkeiten / B. Gesetzliche Zustimmungserfordernisse

Rz. 2 Grundsätzlich ist in einem Arbeitsverhältnis die Aufnahme einer Nebentätigkeit nicht per se zustimmungspflichtig. Grund hierfür ist, dass die Aufnahme einer Nebentätigkeit aktiver Ausübung der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG ist. Möglich ist indes, im Arbeitsvertrag einzelvertraglich zu vereinbaren, dass die Aufnahme einer weiteren Beschäftigung einer Zustimmung ...mehr

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§ 8 Nebentätigkeiten / G. Rechtsschutz

Rz. 41 Begehrt der Arbeitnehmer die Zustimmung/Genehmigung zu einer Nebentätigkeit und lehnt der Arbeitgeber diese ab, hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, vor dem Arbeitsgericht auf Feststellung zu klagen, dass er berechtigt ist, eine bestimmte Nebentätigkeit auszuüben. Hierfür ist ein Feststellungsinteresse gegeben, da es dem Arbeitnehmer nicht zuzumuten ist, eventuelle a...mehr

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§ 8 Nebentätigkeiten / II. Rechtsfolgen unterlassener Anzeigen

Rz. 19 Unterlässt der Arbeitnehmer die Anzeige einer Nebentätigkeit, ist zunächst danach zu unterscheiden, ob hieraus ein Schaden resultiert oder nicht. Ändert sich durch die Nebenbeschäftigung nichts an der Höhe der Sozialversicherungsbeiträge und tritt keine arbeitszeitrechtliche Sanktion gegen den Arbeitgeber ein, kann die Anzeigepflicht als arbeitsvertraglicher Pflichtve...mehr

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§ 8 Nebentätigkeiten / D. Anspruch auf Zustimmung oder Genehmigung

Rz. 7 Insoweit ein Zustimmungs- oder Genehmigungserfordernis besteht, sei es, dass dies vertraglich vereinbart ist, oder, dass ein Tarifvertrag eine entsprechende Regelung enthält, hat der (Teilzeit-)Beschäftigte einen Anspruch auf Erteilung der Zustimmung/Genehmigung, wenn die Aufnahme der Nebentätigkeit schutzwürdige Interessen des Arbeitgebers nicht beeinträchtigt.[6] Die...mehr

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§ 8 Nebentätigkeiten / 4. Arbeitsrechtliche Konsequenzen

Rz. 36 Verletzt der Arbeitnehmer seine Anzeigepflicht und führt folglich eine Nebentätigkeit ohne Genehmigung des Arbeitgebers aus, so ist dies ungeachtet der Frage, ob die Nebentätigkeit hätte genehmigt werden müssen, eine Arbeitsvertragsverletzung. Diese rechtfertigt in jedem Fall eine Abmahnung des Arbeitnehmers. Im Wiederholungsfall ist eine verhaltensbedingte ordentlich...mehr

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§ 8 Nebentätigkeiten / F. Beteiligungsrechte des Betriebsrats

Rz. 39 Der Betriebsrat hat keinen Anspruch auf Informationen darüber, ob einem Arbeitnehmer und wenn ja, welchem, eine Nebentätigkeitsgenehmigung erteilt wird.[22] Rz. 40 Im öffentlichen Dienst besteht gem. § 75 Abs. 1 Nr. 7 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) demgegenüber ein Mitbestimmungsrecht des Personalrats hinsichtlich der Versagung oder des Widerrufs der Genehmi...mehr

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§ 8 Nebentätigkeiten / I. Grundsätze

Rz. 16 Bereits in Vollzeitarbeitsverhältnissen ist die Anzeige der Aufnahme einer Nebentätigkeit Gegenstand einer allgemeinen vertraglichen Pflicht des Arbeitnehmers. Im Arbeitsverhältnis besteht nach § 242 BGB ein Auskunftsanspruch, soweit der Anspruchsberechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, während der Verpflichtete uns...mehr

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§ 8 Nebentätigkeiten / E. Vertragliche Anzeigepflichten

I. Grundsätze Rz. 16 Bereits in Vollzeitarbeitsverhältnissen ist die Anzeige der Aufnahme einer Nebentätigkeit Gegenstand einer allgemeinen vertraglichen Pflicht des Arbeitnehmers. Im Arbeitsverhältnis besteht nach § 242 BGB ein Auskunftsanspruch, soweit der Anspruchsberechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, während der Verp...mehr

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§ 8 Nebentätigkeiten / C. Vertragliche Nebentätigkeitsverbote

Rz. 4 Ein durch den Arbeitgeber einseitig erklärtes absolutes Nebentätigkeitsverbot ist im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG unzulässig. Rz. 5 Vertragliche Vereinbarungen wie: Zitat "Die Aufnahme einer Nebentätigkeit ist dem Arbeitnehmer nicht gestattet." unterliegen der vertraglichen Inhaltskontrolle.[1] Ein absolutes Nebentätigkeitsverbot ist unwirksam.[2] Ungeachtet der Frage de...mehr

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§ 8 Nebentätigkeiten / 1. Arbeitgeberbeitrag zur Sozialversicherung

Rz. 22 Dass die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung eine Schadensposition sein können, wird bestritten. Argumentiert wird damit, dass der Arbeitgeber die Arbeitgeberanteile auch bei rechtzeitiger Erfüllung der Anzeigepflicht hätte tragen müssen. Deshalb mangele es an der notwendigen Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schaden.[12] Hierbei wird übersehen, dass zw...mehr

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§ 8 Nebentätigkeiten / 3. Rechtsweg

Rz. 34 Streitigkeiten über die Höhe eines zulässigen Beitragsabzugs sind jedenfalls während der Zeit des Bestehens eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses dem Sozialgericht zugewiesen.[18] Die richtige Klageart für den Arbeitnehmer ist die Feststellungsklage nach § 55 SGG darauf, dass ihm zu Unrecht Sozialversicherungsbeiträge vom Lohn abgezogen word...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Formulierungsbeispiel

Rz. 1166 Zustimmungspflichtigkeit von Nebentätigkeiten (1) Die Übernahme jeder Nebentätigkeit durch den Arbeitnehmer, unabhängig davon, ob sie entgeltlich oder unentgeltlich ist, bedarf der vorherigen Zustimmung des Arbeitgebers in Textform. (2) Der Arbeitgeber erteilt seine Zustimmung, wenn und soweit die Nebentätigkeit die Wahrung der vertraglichen Aufgaben des Arbeitnehmer...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / d) Förderungsumfang

Rz. 400 Altersteilzeit wird – unabhängig von den früheren Förderansprüchen der BA, aber nicht von den Anspruchsvoraussetzungen der §§ 2 und 3 Abs. 1 ATG – steuer- und sozialversicherungsrechtlich privilegiert.[1031] Sowohl die Aufstockungsbeträge (§ 3 Abs. 1 Nr. 1a ATG) – selbst wenn diese über die gesetzlichen Mindestbeträge hinausgehen – als auch die zusätzlichen Rentenver...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 4. Altersteilzeitvertrag (Blockmodell)

Rz. 415 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.36: Altersteilzeitvertrag Altersteilzeitvertrag (Blockmodell) Zwischen _________________________ – Arbeitgeber – und _________________________ – Arbeitnehmer – wird in Abänderung und Ergänzung des Arbeitsvertrages vom _________________________ folgender Altersteilzeitvertrag nach dem Altersteilzeitgesetz (ATG) gesc...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / 6. Zusammenrechnung mit anderen Arbeitseinkommen

Rz. 26 Abgesehen von der fehlenden oder fehlerhaften Kontrolle der für die Geringfügigkeit begrenzten Arbeitszeit dürfte es in der Praxis zu Schwierigkeiten hinsichtlich der Einhaltung und Kontrolle der Geringfügigkeitsgrenze am häufigsten im Zusammenhang mit mehreren (geringfügigen) Beschäftigungsverhältnissen kommen. Da mehrere rechtlich voneinander getrennte Arbeits- oder...mehr

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§ 8 Nebentätigkeiten / 2. Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung

Rz. 25 Kommt es dazu, dass der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer geringfügig oder im Bereich des sozialversicherungspflichtigen Einstiegsbereichs beschäftigt, ohne hierbei Kenntnis über eine Zweitbeschäftigung zu haben, werden unter den Voraussetzungen der Zusammenrechnung beide Beschäftigungsverhältnisse voll sozialversicherungspflichtig. In der Konsequenz führt der Arbeitgebe...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / g) Nebentätigkeitsverbot

Rz. 287 Hinsichtlich der Vereinbarung einer Anzeigepflicht für Nebentätigkeiten gelten die allgemeinen Grundsätze. Je geringer der Umfang der Teilzeitbeschäftigung ist, desto weniger kann die Ausübung einer Nebentätigkeit jedoch mit der Begründung einer drohenden Überlastung des Arbeitnehmers versagt werden. Die Versagung wird – soweit die Nebentätigkeit nicht tatsächlich zu...mehr