Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Kündigungsform.

Rn 40 Die Kündigung von Dienstverhältnissen ist formfrei wirksam, bei Arbeitsverhältnissen gilt die gesetzliche Schriftform (§§ 623, 126); die elektronische Form ist ausgeschlossen (§ 623 Rn 1 ff). Rn 41 Der Kündigungsgrund muss nicht angegeben werden, Ausnahmen: §§ 22 III BBiG, 9 III 2 MuSchG; Pflicht zur Mitteilung auf Verlangen: §§ 54 II 2 BAT, 626 II 2 BGB. Rn 42 Der Empfä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Mitverwaltungsrechte.

Rn 6 Mitverwaltungsrechte umfassen den Anspruch, an der vereinsinternen Willensbildung, insb aktiv an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen, das aktive und passive Wahlrecht und die jedenfalls innerhalb der Mitgliederversammlung bestehenden Auskunfts- und Informationsrechte (Reichert/Notz Kap 4 Rz 84 ff), auch den Anspruch auf eine Mitgliederliste (BGH NZG 10, 1430 [BGH 2...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Vertragsimmanenter Konkurrenzschutz.

Rn 202 Auch ohne Bestehen besonderer vertraglicher Regelungen hat der Vermieter grds die Pflicht, den Mieter gegen Konkurrenz zu schützen, sofern der besondere geschäftliche Gebrauchszweck im Mietvertrag hervorgehoben oder dem Vermieter in sonstiger Weise bekannt ist (BGH WM 20, 648 Rz 37; NJW 13, 44 Rz 37 vertragsimmanenter Konkurrenzschutz). Bei der Vermietung von Räumen z...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2374 BGB – Herausgabepflicht.

Gesetzestext Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer die zur Zeit des Verkaufs vorhandenen Erbschaftsgegenstände mit Einschluss dessen herauszugeben, was er vor dem Verkauf auf Grund eines zur Erbschaft gehörenden Rechts oder als Ersatz für die Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung eines Erbschaftsgegenstands oder durch ein Rechtsgeschäft erlangt hat, das sich auf die...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Ersetzungsbefugnis.

Rn 1 Alternativ zum Rücktritt (§ 651h I 1) kann der Reisende nach der unabdingbaren Norm (§ 651y) vom Veranstalter ohne Angabe von Gründen einseitig mit empfangsbedürftiger Willenserklärung auf dauerhaftem Datenträger (§ 126b S 2) verlangen, dass ein einverstandener Dritter (Ersatzreisender) durch rechtsgeschäftliche Übertragung in den (ganzen) Vertrag eintritt (§ 398 Rn 27 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Fristbeginn.

Rn 11 Die wichtigste Sanktion steht in § 356 III 1: Bei Verträgen über Finanzdienstleistungen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden, beginnt die Frist nicht vor Erfüllung der Informationspflicht des Art 246b § 2 I EGBGB. Danach hat der Unternehmer den Verbraucher die Vertragsbestimmungen (einschl der AGB) sowie die in Art 246b § 2 I EGBGB g...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abgaben.

Rn 30 Handelt der Staat bei einer Leistungserbringung im Wege des Öffentlichen Rechtes, verlangt er idR eine Abgabe (Beitrag, Gebühr, Steuer). Diese schulden – soweit sie auf das gemE bezogen ist – grds (was gilt, bestimmt das jeweilige Gesetz) die WEigtümer als Gesamtschuldner (BGH ZMR 11, 50; NJW 10, 932; BVerwG ZMR 06, 242, 244; OVG Bremen ZMR 19, 641). Eine Abgabenforder...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Herrschaftsrechte und -pflichten.

Rn 2 Der Sondereigentümer darf mit seinem SonderE – soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter oder Bestimmungen der WEigtümer nach §§ 10 I 2, 19 I entgegenstehen – grds beliebig und allein umgehen. Auch das SonderE (s.a. § 1 Rn 9) ist ›echtes‹ Eigentum (BGH ZMR 20, 202 Rz 18; 19, 619 Rz 16). Sein Eigentümer darf es verwalten (ein Beschl, der in die Verwaltungsrechte eingre...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Mitarbeit (Terminabsprachen und Ausweichen).

Rn 8 Der Mieter muss nicht ›zustimmen‹ (LG Berlin WuM 96, 142) oder mitwirken (›Baufreiheit herstellen‹), etwa Möbel beiseitestellen (LG Berlin GE 14, 938) oder Gardinen abnehmen (LG Berlin NJW-RR 96, 1163) oder für Baufreiheit zu sorgen (LG Berlin ZMR 19, 275), darf eine Erhaltungsmaßnahme aber auch nicht durch Worte oder Taten behindern. Der Mieter schuldet als Teil der ›D...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsgehalt.

Rn 1 § 667 begründet für den Auftraggeber einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Beauftragten, die Vorteile an sich zu ziehen, die mit der Besorgung des Geschäfts verbunden sind. Inhalt des Herausgabeanspruchs ist neben dem zur Ausführung Erhaltenen auch das aus der Geschäftsbesorgung Erlangte. Der Anspruch ist gesetzliche Rechtsfolge eines wirksamen Auftrags (BGH WM 62,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einzelheiten.

Rn 2 I erstreckt die vorvertraglichen Informationspflichten auf den Vermittler. Erfüllung durch einen von beiden reicht. Erteilt der Reisevermittler diese Informationen, muss er auch über Änderungen informieren (vgl Art 250 § 1 II EGBGB). Mit Vertragsschluss endet die Pflicht (Nürnbg 7.6.2023 – 3 U 677/23 Rz 10); die anschließende Tätigkeit des Reisebüros erfolgt idR nicht m...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Pflichtwidrigkeit.

Rn 22 Eine vorsätzliche Täuschung verstößt grds gegen (vor)vertragliche Pflichten und die Anforderungen eines redlichen Rechtsverkehrs. Ausnahmsweise ist die Täuschung bei einer falschen Antwort auf eine unzulässige Frage nicht pflichtwidrig. Der Tatbestand des § 123 I Alt 1 wird insoweit um das ungeschriebene Merkmal der Pflichtwidrigkeit ergänzt. Fragen an den Arbeitsuchen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 § 1782 ist Ausfluss des Elternrechts Art 6 II GG und ermöglicht es den Eltern, iR ihres Sorgerechts für den Fall, dass eine Vormundschaft nötig werden sollte, bereits im Vorhinein sicherzustellen, dass eine bestimmte Person als Vormund bestellt oder von der Vormundschaft ausgeschlossen wird. Die Benennung führt nicht zu einer Erweiterung des Rechtskreises des Benannten....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1840 BGB – Bargeldloser Zahlungsverkehr.

Gesetzestext (1) Der Betreuer hat den Zahlungsverkehr für den Betreuten bargeldlos unter Verwendung des gemäß § 1839 Absatz 1 Satz 1 zu unterhaltenden Girokontos durchzuführen. (2) Von Absatz 1 sind ausgenommen Rn 1 Die Norm verpflichtet den Betreuer zur bargeldlosen Durchführung des Zahlungsverkehr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundsätzliches.

Rn 4 § 650 findet nur Anwendung auf Verträge mit einer Herstellungs- oder Erzeugungspflicht, dh Pflicht zur Erstellung eines Arbeitserfolgs. Es ist die Schaffung von etwas Neuem geschuldet. Die Erzeugung unterscheidet sich von der Herstellung dadurch, dass der Erfolg nicht wie bei der Herstellung aus eigener Kraft des Unternehmers erfolgt, sondern mittels der Natur, insbes t...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Spezialvorschriften für digitale Produkte.

Rn 3a Infolge der DIRL wurde die Norm ergänzt um den neu geregelten Vertragsgegenstand des digitalen Inhalts. Die Ergänzung gerade an dieser Stelle folgt daraus, dass Software als ›sonstiger Gegenstand‹ iSd Norm anzusehen und die Bereitstellung eines digitalen Inhaltes oft kaufrechtlich eingekleidet ist (BTDrs 19/27653, 82). Durch die speziellen Regelungen zu digitalen Produ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Reformvorschläge.

Rn 21 Teilweise wird vorgeschlagen, die weitreichenden Wirkungen des § 832 abzumildern, zB durch Einführung einer Pflicht-Haftpflichtversicherung für Eltern (so insb v Hippel FamRZ 68, 574, 575; FamRZ 01, 748; krit zB Bernau DAR 08, 78, 79 mwN) oder durch Beschränkung der Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (Großfeld/Mund FamRZ 94, 1504, 1508); umfassend zu den Refo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Amtsfortführung.

Rn 2 Solange der Betreuer die Beendigung der Vormundschaft weder kennt noch kennen muss, bleibt er auch nach Beendigung der Betreuung berechtigt, die Geschäfte des Betreuten fortzuführen (I 1). Auch Genehmigungen durch das BtG können uU noch wirksam erteilt werden (Staud/Veit § 1893 aF Rz 11–13 mwN, aA Grüneberg/Götz § 1874 Rz 3). Der gute Glaube eines Dritten an die Wirksam...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundsatz.

Rn 34 Für Heiz- und Warmwasserkosten bedarf es mit Blick auf § 2 HeizkostenV grds keiner Umlegungsvereinbarung (BGH NJW 12, 1141 [BGH 01.02.2012 - VIII ZR 156/11] Rz 12). Bei einer danach unzulässigen Inklusiv- oder Teilinklusivmiete oder Pauschale (§ 535 Rn 177) sind der Heiz- und Warmwasserkostenanteil aus der Miete herauszunehmen und ist der darauf entfallene Mietanteil a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung: Vergütung... / 1.5 Urlaub

Keine Besonderheiten bestehen in Ausbildungsverhältnissen an sich im Hinblick auf den Urlaubsanspruch.[1] Klar ist, dass auch schwerbehinderte Auszubildende [2] einen Anspruch auf Zusatzurlaub nach § 208 Abs. 1 SGB IX haben. Für jugendliche Auszubildende gilt freilich § 19 JArbSchG, wonach sie Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage zum gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch haben....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Grundsatz.

Rn 38 Der Vermieter hat nach den allg Grundsätzen (§ 123 Rn 8) grds keine Pflicht, den Mieter über besondere Umstände zur Mietsache aufzuklären. Es ist nicht seine Sache, dem Mieter das Vertragsrisiko abzunehmen und dessen Interessen wahrzunehmen. Der Mieter – auch der gewerbliche – muss selbst prüfen und entscheiden, ob der beabsichtigte Vertrag für ihn von Vorteil ist oder...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Höchstpersönlichkeit.

Rn 14 Der Verw hat nach hM seine Dienste höchstpersönlich zu erbringen (München NJW-RR 08, 1397; Hamm ZMR 04, 702; LG Frankfurt aM ZMR 22, 238; zw). Es dürften allerdings Hilfskräfte beschäftigt oder einzelne Aufgaben auf Dritte übertragen werden (KG ZMR 02, 695). Dies überzeugt nicht. In der Praxis werden bei größeren Verwaltungen grds sämtliche Aufgaben innerhalb des Unter...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anwendungsbereich.

Rn 3 § 326 I 1 erfasst die Fälle der Nichtleistung und (quantitativen) Teil-Nichtleistung durch den Schuldner wegen Unmöglichkeit. Dagegen enthält I 2 eine Ausnahme für die Unmöglichkeit der Nacherfüllung bei einer nicht vertragsgemäßen Leistung; hier ergibt sich die Rechtsfolge aus V. Zahlreiche Sondervorschriften gehen I vor (§§ 536, 615, 616, 645 I, 651c ff, 651j) oder en...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Widerrufsfrist.

Rn 14 Ein Verstoß gegen die Unternehmerpflichten und überhaupt der elektronische Geschäftsverkehr allein begründen kein Widerrufsrecht. Besteht ein solches nach anderen Vorschriften (zB § 312g), gelten für den Widerruf die allgemeinen Vorschriften der §§ 355 ff. Insb der Beginn der Widerrufsfrist ist dort nun abschließend geregelt (vgl BTDrs 17/12637, 58). Die in § 312i VI 2...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anspruchsberechtigter.

Rn 17 Anspruchsberechtigt ist grds der pflichtteilsberechtigte Nichterbe (BGH NJW 90, 180 [BGH 04.10.1989 - IVa ZR 198/88]; 93, 2737 [BGH 02.06.1993 - IV ZR 259/92]) und, wie beim Auskunftsanspruch, ausnahmsweise nach § 242 der pflichtteilsberechtigte Erbe gegen den Beschenkten (Rn 2; Staud/Herzog Rz 137), wobei hier bzgl des Pflichtteilsergänzungsanspruchs anders als nach §...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Inhalt und Durchsetzung.

Rn 13 Gestattung der Einsicht bedeutet, dass die Urkunde vorzulegen ist (Akteneinsicht), nicht aber müssen systematisch aufbereitete Unterlagen übermittelt werden (München RuS 22, 94 Rz 63 nach juris). Eine Herausgabe der Unterlagen im Original folgt daraus nicht (Dresden 1.3.22 – 4 U 580/12, juris Rz 95). Ausreichend soll sein, die vollständigen Kopien gegen Kostenerstattun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Besteht ein Herausgabeanspruch, der eine Mehrheit von Gegenständen umfasst, soll der Anspruchsberechtigte überprüfen können, auf welche Gegenstände sich sein Anspruch bezieht. Regelmäßig hat der Verpflichtete besseren Zugang zu den Informationen, die den Anspruchsinhalt konkretisieren. Neben dem spezielleren Anspruch auf Rechnungslegung (§ 259) regelt § 260 die Pflichte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Änderungsinitiative des Unternehmers.

Rn 18 Häufig wird in den Fällen oben unter C. I. 2. a) und b) (1. Fall) nicht der Besteller von sich aus ein (Änderungs-)Begehren äußern, sondern der Unternehmer wird den Besteller auf die Widersprüchlichkeit oder Unvollkommenheit des Vertrags hinweisen. Hierzu ist er einerseits gehalten, um einer Mängelhaftung zu entgehen (vgl § 633 Rn 22). Hiermit wird dem Besteller andere...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zahlungsverpflichtung.

Rn 3 Die Pacht kann wie Miete als bestimmter Betrag geschuldet sein oder als Bruchteil des Umsatzes (BGH NJW-RR 98, 803 = WuM 99, 161 [BGH 22.10.1997 - XII ZR 142/95]) oder Ertrages des Pächters. Eine unwirksame Betriebskostenvorauszahlung kann auszulegen sein als Pauschale (Ddorf GuT 02, 136 = NZM 02, 526). Bei Gaststättenpacht geht stillschweigend die Verkehrssicherungspfl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 975 BGB – Rechte des Finders nach Ablieferung.

Gesetzestext 1Durch die Ablieferung der Sache oder des Versteigerungserlöses an die zuständige Behörde werden die Rechte des Finders nicht berührt. 2Lässt die zuständige Behörde die Sache versteigern, so tritt der Erlös an die Stelle der Sache. 3Die zuständige Behörde darf die Sache oder den Erlös nur mit Zustimmung des Finders einem Empfangsberechtigten herausgeben. Rn 1 De...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Im Sozialversicherungsrecht.

Rn 19 Nicht identisch, aber im Wesentlichen deckungsgleich mit dem Arbeitsverhältnis ist das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis gem § 7 I SGB IV. Es begründet die Pflicht des ArbG zur Abführung der Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung). Im Vordergrund steht, ob der Dienstnehmer ein eigenes Unternehmerrisiko ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Bedeutung, Rechtsfolgen.

Rn 24 Die Qualifizierung der mangelfreien Lieferung zu einer Hauptleistungspflicht in I 2 (bei Kauf von Miteigentumsanteil an Grundstück ein insg mangelfreies Grundstück; BGH NJW 20, 2104 [BGH 14.02.2020 - V ZR 11/18]) hat den Kaufvertrag als ein Grundanliegen der Schuldrechtsreform dem Werkvertrag angenähert (s BTDrs 14/6040, 87 f, 267 f; 14/7052, 176; Haas/Medicus/Rolland/...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Verstöße.

Rn 133 Überlässt der Vermieter die Mietsache nicht, kann der Mieter nach §§ 280, 281 vorgehen, auch zurücktreten. Vor Überlassung der Mietsache gilt gem § 536 (›zur Zeit der Überlassung‹) das allgemeine Leistungsstörungsrecht. Die mietrechtlichen Schutz- und Gewährleistungsregeln enthalten, soweit es um Mängel der Mietsache geht, nach Überlassung hingegen eine abschließende ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Insolvenzantrags- und Schadensersatzpflicht.

Rn 3 Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung trifft den Vorstand als Organ, die einzelnen Vorstandsmitglieder (einzeln antragsberechtigt auch bei Gesamtvertretung, AG Göttingen ZIP 11, 394, LS) und außerdem die Liquidatoren (§ 53) nach § 42 II 1 eine Insolvenzantragspflicht, deren schuldhafte Verletzung ggü den geschädigten Vereinsgläubigern schadensersatzpflichtig macht ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Ursächlichkeit von Einsturz bzw Ablösung für die Rechtsgutsverletzung.

Rn 7 Hier gelten die allgemeinen Regeln für den Kausalzusammenhang, dh die Rechtsgutsverletzung muss insb vom Schutzzweck des § 836 erfasst werden. Eine mittelbare Verletzung kann ausreichen (BGH VersR 83, 588; NJW 85, 1076; Hamm MDR 13, 31). Teilweise wird versucht, die Haftung nach § 836 unter Rückgriff auf den Schutzzweck der Norm einzugrenzen: Die Rspr verlangt, dass die...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abgrenzung zur Gesellschaft.

Rn 4 Bei der Bruchteilsgemeinschaft fehlt es an einem übergeordneten Zweck, der über das – allerdings ebenfalls gleichlaufende – Interesse der Rechtsinhaber an dem Gegenstand hinausgeht. Bei der Gemeinschaft erschöpfen sich die gleichlaufenden Interessen der Teilhaber in dem gemeinsamen Gegenstand als solchem (BGH WM 84, 873). Es besteht dagegen kein strikter Gegensatz zwisc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. VOB/B.

Rn 25 Der für den VOB/B-Vertrag in § 13 I VOB/B niedergelegte Sachmangelbegriff entspricht inhaltlich dem des § 633 II, nennt aber ausdrücklich die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik als Kriterium für die Mangelfreiheit. Der wichtigste Unterschied zum BGB-Werkvertragsrecht besteht in der Regelung des § 4 VII VOB/B , wonach der Auftragnehmer auch solche Leistungen, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Abs 4.

Rn 4 Die Genehigungspflicht besteht gem S 1 abweichend von § 1853 S 1 Nr 1 nur, wenn der Miet- oder Pachtvertrag über das 19. Lebensjahr des Kindes fortbestehen soll. Der Eintritt des Kindes in den Vertrag kraft Gesetzes (§ 566) bedarf nach dem eindeutigen Wortlaut keiner Genehmigung (vgl BTDrs 19/24445, 184). Rn 4a Keiner Genehmigung bedarf es in den drei Ausnahmefällen des ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Die Regelung beschäftigt sich mit der Wirksamkeit eines Zahlungsvorgangs ggü dem Zahler. Die Wirksamkeit hängt von der Autorisierung ab, die in I legal definiert wird. Entscheidend ist, ob eine Zustimmung des Zahlers vorliegt. Die Zustimmungsformen werden in I in Übereinstimmung mit § 182 bestimmt. Gleichgestellt wird ein vereinbartes Zahlungsinstrument. Nutzungsbegrenz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkung vor HKÜ

Rn 1 Das Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ) vom 25.10.80 ist am 1.12.90 in Kraft getreten. Es gilt zwischen mehr als 100 Vertragsstaaten (http://www.hcch.net/; MüKo/Heiderhoff vor Art 1 Rz 26; Finger FamRB 16, 74 ff). Für die Zustimmung zum Beitritt neuer Vertragsstaaten ist die EU zuständig (EuGH Gutachten 1/13, FamRZ 15, 21 Anm Dutta; Mansel/Thorn/Wagner IPRax 16,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Die GdW ist Grundrechtsträgerin (BGH NJW 13, 2687 Rz 7). Sie ist von den WEigtümern (Vor §§ 1–49 Rn 1) und der Gemeinschaft (Vor §§ 1–49 Rn 6) zu unterscheiden. Der Zweck der GdW besteht nach § 18 I darin, das gemE zu verwalten. Dazu hat sie ua: sich um die Erhaltung des gemE zu kümmern; schuld- (§ 14 I Nr 1) und sachenrechtlich (§ 9a II iVm § 1004 BGB) gegen Störungen de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verträge zwischen Unternehmern.

Rn 47 Die Verbote der Nr 7 (insb Nr 7b) sind auf den unternehmerischen Geschäftsverkehr gem §§ 310 I, 307 übertragbar (hM; BGH WM 07, 2261; NJW 99, 1031). Dies gilt auch für das Verbot der Freizeichnung von leicht fahrlässigen Verletzungen von Kardinalpflichten (s § 307 Rn 26) durch den Verwender oder seine Erfüllungsgehilfen (BGH NJW 94, 1063 [BGH 12.01.1994 - VIII ZR 165/9...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Organisation.

Rn 217 Organisationspflichten treffen insb Krankenhausträger, aber auch Arztpraxen. Erforderlich sind die Schaffung einer aufgabenorientierten, zweckmäßigen Organisation, zB im Hinblick auf Arbeitsverteilung (zur Delegation ärztlicher Leistungen an nichtärztliches Medizinpersonal s hier nur Spickhoff/Seibt MedR 08, 463 ff mwN; Frahm VersR 09, 1576 ff), Personaleinsatz (s nur...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Neue Betriebskosten (Mehrbelastungsklausel).

Rn 30 Die Mietvertragsparteien können bei Abschluss des Mietvertrags (BGH NJW 06, 3558 Rz 11; Riecke WuM 21, 10, 15) oder aktuell vereinbaren, dass der Mieter (auch) ›neue‹ Betriebskosten (= Betriebskosten, die erst nach Vertragsschluss entstehen oder durch öffentliche Abgaben neu eingeführt werden), etwa die Kosten einer Sach- und Haftpflichtversicherung, tragen soll (›Mehr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Zahlungsdienstleister, der ein Zahlungsinstrument ausgibt, ist verpflichtet,mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Sonstiges.

Rn 6 Zum Erfordernis einer Genehmigung des FamGs verwies II 2 aF auch auf § 2290 III; ab 1.1.23 entfällt dieser Verweis und ist die Genehmigungsbedürftigkeit in § 1851 Nr 8 geregelt. Zur Pflicht zu belehren, dies auf der Urkunde festzuhalten und aktenkundig zu machen s § 2256 I 2. Funktionell zuständig ist für die Rückgabe der Rechtspfleger (§ 3 Nr 2c RPflG), werden Erbvertr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Folgen.

Rn 2 Wegen der Rückwirkung (I) leben infolge des Erbfalls durch Konfusion erloschene Rechte und Pflichten wieder auf. Der Erbunwürdige haftet den an seiner Stelle berufenen Erben nach §§ 2018 ff, 819. Als bösgläubiger Erbschaftsbesitzer schuldet er analog § 142 II Schadensersatz gem §§ 2023, 2024 und bei Besitzerlangung durch eine Straftat gem §§ 2025, 823 ff (MüKo/Helms Rz ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Begriff.

Rn 14 ›Übergabe‹ meint Einräumung des unmittelbaren Besitzes gem § 854 (Karlsr ZMR 08, 652 Rz 13 f; Erman/Grunewald Rz 14) und ist nicht identisch mit Ablieferung iSd § 438 II Alt 2 (§ 438 Rn 21) und § 377 HGB sowie Auslieferung an die Transportperson iSd § 447 I (BGHZ 1, 4, 6 f; § 447 Rn 12).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Verzicht.

Rn 3 Die Verzichtserklärung ist eine bedingungs- und befristungsfeindliche (vgl § 925 II), einseitige und empfangsbedürftige Willenserklärung, die mit Zugang beim Grundbuchamt wirksam wird (BGHZ 115, 1). Sie ist materiell-rechtlich formfrei, bedarf für den Grundbuchvollzug der Form des § 29 GBO (Bay-ObLG Rpfleger 83, 308). Der Verzicht ist mit Eingang beim Grundbuchamt nach ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Die Fruchtziehung.

Rn 2 Die Fruchtziehung (Ddorf ZMR 09, 443) bestimmt sich nach dem Pachtgegenstand iVm mit § 99 (Sachfrüchte, Rechtsfrüchte). Der Verpächter ist nur zur Gewährung der Fruchtziehung in den Grenzen ordnungsgemäßer Wirtschaft verpflichtet, er schuldet die Geeignetheit des Pachtobjektes zur Fruchtziehung – auch wenn diese ggf unwirtschaftlich ist. Greift der Verpächter allerdings...mehr