Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Schadensersatz statt der Leistung: Mangelbedingter Minderwert und ähnliche Schäden.

Rn 34 Ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung für diese von der Nacherfüllung abhängigen Schäden (s Rn 31) besteht aufgrund eines behebbaren Mangels ausschl unter den Voraussetzungen der §§ 440, 281 I 1, dass die Nachbesserung fehlgeschlagen ist oder der Verkäufer ausnahmsweise kein Recht zur zweiten Andienung hat (BGH NJW 14, 2184 Rz 23; vgl HP/Faust Rz 108; MüKo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Unterlassung von Wettbewerb und Nebentätigkeiten.

Rn 84 Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses muss der ArbN Wettbewerb unterlassen (vgl § 110 GewO; BAG NZA 13, 748), ferner Nebentätigkeiten, soweit das Arbeitsverhältnis dadurch beeinträchtigt wird (BGH NZA 20, 952). Die Aufnahme einer Nebentätigkeit kann weiterhin vertraglich unter Genehmigungspflicht gestellt werden (BAG NZA 20, 952 [BAG 19.12.2019 - 6 AZR 23/19]). De...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Herausgabepflicht (Abs 1).

Rn 2 Ratio legis ist abschließende Konkretisierung der Pflicht aus § 433 I 1 als Rechtsfolge des Wiederkaufs. Der herauszugebende ›gekaufte Gegenstand‹ umfasst auch vom Wiederverkäufer gekauftes Zubehör, das zwischenzeitlich diese Eigenschaft verloren hat (Erman/Grunewald Rz 2), und alles später vom Wiederverkäufer hinzugefügte Zubehör (Grüneberg/Weidenkaff Rz 2), vorbehaltl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Unsicherheitseinrede.

Rn 9 Nach I 1 kann der Vorleistungspflichtige seine Pflicht durch die Erhebung der Einrede nach I 1 suspendieren, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird (I 2, vgl Rn 6). Zuvor ist also der Vorleistungspflichtige auf die Einrede hin nur zur Leistung Zug um Zug gegen Bewirkung der Gegenleistung (§ 322 I) zu verurteilen. Für die Geltendmachung der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / g) Leistungsstörungen und Vergütung.

Rn 79 Bei Leistungsstörungen ist zwischen Nicht- und Schlechtleistung des ArbN zu unterscheiden: Rn 80 Der Anspruch auf Vergütung besteht nur, wenn (1) der Dienstverpflichtete die Dienstleistung erbringt oder (2) die Voraussetzungen einer Vergütung ohne Gegenleistung vorliegen (BAG NZA 15, 501 [BAG 22.10.2014 - 5 AZR 731/12]) und der Dienstberechtigte bspw im Annahmeverzug is...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Störungen im höchstpersönlichen Bereich.

Rn 26 Pflichtverletzungen, die dem höchstpersönlichen Bereich der Ehe zuzurechnen sind, begründen keine Schadensersatzansprüche, weil die Erfüllung dieser Pflichten nur durch die eheliche Gesinnung gewährleistet werden kann und auch nur indirekter staatlicher Zwang auf die Eheleute damit nicht vereinbar wäre (BGH FamRZ 13, 939). Deshalb kann die eheliche Untreue nicht Grundl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. 2Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist. (2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Höhe der Vergütung.

Rn 75 Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der Vereinbarung, sofern nicht zwingende gesetzliche (zB §§ 1 ff MiLoG) oder kollektive Regelungen (Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen) für den ArbN höhere Vergütungen vorsehen (Rn 41, zu Sittenwidrigkeit Rn 57). Nach § 1 II des MiLoG gilt für ArbN flächendeckend und zwingend (BAG NJW 21, 2229 [BAG 27.04.2021 - 1 ABR 21/20]) ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Rechtsstellung des Vorerben.

Rn 47 Der Vorerbe ist als Erbe auf Zeit grds Träger aller zum Nachlass gehörenden Rechte und Pflichten. Im Interesse des Nacherben darf er ihn aber grds nur nutzen, nicht auch darüber verfügen. Er ist für ihn ein Sondervermögen, wofür ihn Verwaltungspflichten treffen, denen jedoch auch ein Recht zur Verwaltung gegenübersteht. Zwischen Vor- und Nacherben besteht ein gesetzlic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 26 Land- und forstwirtschaftliche Betriebe sind solche, die eine zum selbstständigen Betrieb der Landwirtschaft, einschl der Viehzucht oder der Forstwirtschaft, geeignete und bestimmte Wirtschaftseinheit darstellen und mit den nötigen Wohn- und Wirtschaftsgebäuden versehen sind (BGH NJW 64, 1414 [BGH 04.05.1964 - III ZR 159/63]). Außer Ackerbau und Viehzucht rechnen dazu ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rechtmäßiges Alternativverhalten.

Rn 61 Mit dem Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens macht der Schädiger geltend, denselben Schaden, den er pflichtwidrig verursacht hat, hätte er durch Erfüllung einer anderen, von der verletzten Amtspflicht verschiedenen, selbstständigen Pflicht rechtmäßig herbeiführen können; tatsächlich hat der Schädiger dies aber unterlassen (BGH WM 96, 217). Die Berufung auf ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Andere Schadensposten.

Rn 6 Als weitere Schadensposten kommen in Betracht Verzögerungs- (§ 280 II, § 286) und Begleitschäden (§ 280 I). Dann sind die Verzögerungsschäden zu ersetzen, soweit sie bis zum Rücktritt entstanden waren; später entstandene nur bei Verzug mit den Pflichten aus dem Rücktritt und der Schadensersatzforderung; Einzelheiten bei Herresthal JZ 07, 798 [BGH 31.01.2007 - StB 18/06]...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einleitung.

Rn 13 Die Übergabe (I 1 Alt 1), die Verschaffung des Eigentums (I 1 Alt 2) und die Freiheit der Sache von Sach- und Rechtsmängeln (I 2) sind die vom Verkäufer geschuldeten im synallagmatischen Verhältnis gem § 320 I stehenden drei Hauptleistungspflichten. Sie sind vom Verkäufer kumulativ zu erfüllen. Fehlt es nur an der Erfüllung einer Hauptleistungspflicht, liegt insgesamt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB R

Rahmenvertrag vor 145 ff 28 Rang Bestimmung des ~s 879 12 der Vormerkung 883 20 Rangänderung Einigung 880 2 Eintragung 880 3 Rechtsfolge 880 6 Zustimmung des Eigentümers 880 4 Zwischenrecht 880 8 Rangordnung 1583 1; 1991 12 Rangvorbehalt 881 1 Ausnutzung 881 6 Einigung 881 2 Eintragung 881 3 Erlöschen des vorbehaltenen Rechts 881 9 Veräußerung 881 5 Wirkung 881 7 Zwischenbelastung 881 8 Rasse ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck und Inhalt des Pfandrechts.

Rn 1 § 1204 I enthält die Definition des Pfandrechts u anerkennt ein solches beschränktes dingliches, akzessorisches (Vor §§ 1204 ff Rn 1) Recht zur Sicherung einer Forderung u zu deren Befriedigung durch Verwertung des Pfands. Es begründet keine Pflicht zur Zahlung, sondern zur Duldung der Verwertung; Beschränkung der Haftung des persönlichen Schuldners auf das Pfand ist zu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ersteller (§ 28 I 2).

Rn 4 Der Wirtschaftsplan ist nach § 28 I 2 vom zu Beginn des Wirtschaftsjahres amtierenden Verw als Organ der GdW (§ 18 Rn 14) zu erstellen. Stellt dieser Verw keinen Wirtschaftsplan auf, kann jeder WEigtümer gegen die GdW einen Titel auf Erstellung eines Wirtschaftsplans erstreiten (§§ 18 II, 44 I 2) und vollstrecken (s.a. BGH ZMR 19, 416 Rz 16) – auch wenn der Beschl nach ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Vertragseintritt (Abs 1).

Rn 4 Voraussetzungen für die entspr Anwendung der §§ 566 ff ist zunächst die Vermietung oder Verpachtung eines Grundstücks oder Grundstücksteils, auch: Wohnungseigentumsberechtigung, durch den Nießbraucher. Bei Vermietung/Verpachtung durch den Eigentümer vor dem Nießbrauchsbeginn ist der Nießbraucher gem § 567b gebunden. Der Eigentümer ist es ohnehin. Rn 5 Die Vermietung/Verp...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung einer geschuldeten Leistung hat der Unternehmer diejenigen Planungsunterlagen zu erstellen und dem Verbraucher herauszugeben, die dieser benötigt, um gegenüber Behörden den Nachweis führen zu können, dass die Leistung unter Einhaltung der einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften ausgeführt werden wird. 2Die Pflicht besteht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verletzung der Aktualisierungspflicht gem § 475b IV.

Rn 7a Mit Geltung zum 1.1.22 liegt durch die Ergänzung von I ein ersatzfähiger Mangel auch bei Verletzung der objektiven Aktualisierungspflicht nach § 475b IV vor, (s dazu § 475b Rn 7 ff). Im Gegensatz zum Mangel (Rn 7) wird der Regressanspruch allein durch die Verletzung der Aktualisierungspflicht im Verhältnis Verkäufer/Käufer (Verbraucher) ausgelöst. Folglich kann der Lie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abs 3: Sorgerechtsübertragung bei Familienpflege.

Rn 5 Befindet sich das Kind mit Zustimmung der Eltern für längere Zeit in Familienpflege, wozu auch die Vollzeitpflege gem § 33 SGB VIII gehört, so kann das FamG auf Antrag der Eltern oder der Pflegeperson Angelegenheiten der elterlichen Sorge auf die Pflegeperson übertragen. Voraussetzung ist aber die Zustimmung der Eltern. Es können einzelne Angelegenheiten, aber auch die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Lasten

Rn. 170i Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Dem zivilrechtlichen Eigentümer stehen nicht nur die Rechte am Grundbesitz originär zu, ihm obliegt auch die Pflicht, mit dem Grundbesitz verbundene Lasten zu tragen. Lasten eines Grundstücks können öffentlich-rechtlicher oder privater Natur sein. Öffentliche Grundstückslasten, dh Leistungen, die kraft öffentlichen Rechts auf dem Grundstüc...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Überblick

Rz. 511 [Autor/Stand] Der Steuerstrafverteidiger ist mit der Besonderheit konfrontiert, für den Mandanten zwei Verfahren – ein steuerliches, ein strafrechtliches – abwickeln zu müssen, deren Grundvoraussetzungen verschiedener kaum sein könnten: Steuerlich besteht eine (nicht erzwingbare) Pflicht zur Auskunft, strafrechtlich das Recht zu schweigen. Verweigerte Mitwirkung führ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Vormund hat die Pflicht und das Recht, für die Person und das Vermögen des Mündels zu sorgen. Ausgenommen sind Angelegenheiten, für die ein Pfleger bestellt ist, es sei denn, die Angelegenheiten sind dem Pfleger mit dem Vormund zur gemeinsamen Wahnehmung übertragen. (2) Der Vormund vertritt den Mündel. § 1824 gilt entsprechend. Das Familiengericht kann dem Vormund di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Begriff.

Rn 4 Abschlagszahlungen stellen keine abschließende Vergütung des Teilgewerks dar, sondern von einer Abnahme unabhängige Anzahlungen für das Gesamtwerk (BGH NJW 99, 2113). Sie sind ihrer Natur nach vorläufige Zahlungen auf der Grundlage vorläufiger Berechnung (BGH BauR 04, 1146). Daraus resultiert die Pflicht des Unternehmers, die Bauleistung nach deren Fertigstellung endgül...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ausschluss von Ansprüchen des Darlehensgebers bei Verstoß gg § 505 I 2 (Abs 2).

Rn 9 Aus einer Verletzung des Darlehensvertrags durch vollständige o teilweise Nicht- o verspätete Erfüllung von Pflichten durch den Darlehensnehmer, die mit dem Verstoß gg das Abschlussverbot gem I 2 in Kausalzusammenhang steht, kann der Darlehensgeber keinerlei Rechte, etwa auf Verzugszinsen, Ersatz von Rechtsverfolgungskosten o eines Nichterfüllungsschadens (Vorfälligkeit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Eintritt eines anderen (Zwischen-)Mieters.

Rn 9 Wenn der (Haupt-)Vermieter erneut einen Mietvertrag zur gewerblichen Weitervermietung abschließt, tritt der neue Mieter anstelle des bisherigen Mieters in die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis mit dem Endmieter/Dritten ein (§ 565 I 2). Kommt es nicht zu einer nahtlosen Fortsetzung zwischen dem alten und dem neuen (Zwischen-)Mieter tritt der Hauptvermieter – ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Allgemeines.

Rn 16 Die – ggf wiederholte, § 26 II 2 Hs 1 – Bestellung erfolgt gem § 26 I durch Beschl nach § 19 I mit einfacher Mehrheit (relative genügt nicht). Zur Meidung von Ermessensfehlern sind – wie stets – mehrere Angebote einzuholen (BGH ZMR 20, 671 Rz 9; NJW 12, 3175 Rz 10), allerdings grds nicht bei der Wiederbestellung (BGH ZMR 11, 735 Rz 13; zw). Anders ist es jedenfalls, we...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 12. Verjährung.

Rn 152 Der Anspruch auf Mangelbeseitigung ist während der Mietzeit unverjährbar (BGH NJW 18, 1062 Rz 23; 10, 1292 Rz 17). Die Pflicht des Vermieters erschöpft sich nicht in einer einmaligen Handlung des Überlassens, sondern geht dahin, die Mietsache während der gesamten Mietzeit in einem gebrauchstauglichen Zustand zu erhalten (Rn 136a). Eine solche vertragliche Dauerverpfli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Ausfallschäden.

Rn 32 § 280 I ist Grundlage für den Anspruch des Käufers auf Ersatz eines Ausfallschadens als Schadensersatz neben der Leistung; die Verzugsvoraussetzungen sind daher nicht erforderlich (grundl BGHZ 181, 317 Rz 9–19; BTDrs 14/6040, 225; MüKo/Westermann Rz 33). Nicht entschieden ist, ob der Vorrang der Nacherfüllung die Geltendmachung von Schadensersatz neben der Leistung für...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Nebenpflicht.

Rn 40 Die Abnahme ist idR nur als Nebenpflicht geschuldet, da sie keine Gegenleistung des Käufers für die Lieferung der Kaufsache ist (RG 53, 161, 163 ff; BGH NJW 72, 99; Nürnbg NJW-RR 17, 1263 [OLG Nürnberg 26.07.2017 - 2 U 17/17] Rz 15). Sie wird aber zur Hauptleistung aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung (BGH DB 75, 1406, 1407) oder der Gesamtheit der vertraglichen Regelu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Pflichtverletzung durch Verletzung der Rückgewährpflicht.

Rn 26 Die dritte Ansicht stellt nicht primär auf eine Beeinträchtigung des Gegenstandes der Rückgewährpflicht ab. Vielmehr sieht sie die Pflichtverletzung darin, dass der Schuldner die Rückgewähr ›nicht oder nicht wie geschuldet‹ (§ 281 I 1) leistet. Insoweit kommt es also nicht darauf an, wann der Grund für die Nicht- oder Schlechtleistung entstanden ist. Vielmehr spielt da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Voraussetzungen.

Rn 21 Ausgangspunkt der nach § 275 II erforderlichen Abwägung ist das Gläubigerinteresse. Freilich bereitet dessen Bestimmung Schwierigkeiten. Da es um die Frage der Begrenzung des Anspruchs auf Erfüllung in Natur wegen Unzumutbarkeit für den Schuldner geht, kann es nicht um das Erfüllungsinteresse des Gläubigers im schadensrechtlichen Sinne gehen (so offenbar BGH NJW 05, 32...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Haftung für verspätet ausgeführte Zahlungsaufträge bei Pull-Zahlungen.

Rn 13 Bei Pull-Zahlungen, die vom oder über den Zahlungsempfänger ausgelöst werden, liegt eine verspätete Ausführung vor, wenn entweder der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers den Zahlungsauftrag verspätet an den Zahlungsdienstleister des Zahlers weiterleitet oder der Zahlungsdienstleister des Zahlers den Zahlungsbetrag verspätet an den Zahlungsdienstleister des Zah...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Allgemeines.

Rn 3 Grds darf SonderE frei genutzt (§ 100 BGB), va verpachtet oder vermietet werden; etwas anderes gilt, wenn es wirksam (im Einzelfall ist ein Verstoß gegen das AGG oder gegen §§ 134, 138 BGB vorstellbar) vereinbart ist (BGH ZMR 19, 619 Rz 9) oder wenn – was zulässig ist (BGH NJW 62, 1613; LG Koblenz NZM 16, 800) – analog § 12 ein Zustimmungserfordernis besteht (BGH NZG 21...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Veräußerung.

Rn 8 Der bloße Abschluss schuldrechtlicher Verträge (Kauf, Tausch oder Schenkung) ist für den Veräußerungstatbestand nicht ausreichend. Auflassung und Eintragung im Grundbuch (§§ 873, 925) sind nötig. Beachte: die GbR-Außengesellschaft ist nicht grundbuchfähig (BayObLG ZMR 03, 218). Wegen der (Teil-)Rechtsfähigkeit der Außen-GbR (Jacoby ZMR 01, 409; BGH ZMR 01, 338) stellt d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Kardinalpflichten; Haftungsfreizeichnung.

Rn 26 Nr 2 hat va für die Freizeichnung von Kardinalpflichten große Bedeutung. So ist eine formularmäßige Freizeichnung von der Haftung für einfache Fahrlässigkeit des Klauselverwenders zwar gem § 309 Nr 7 nicht grds ausgeschlossen (s § 309 Rn 44). Sie darf jedoch nicht zur Aushöhlung von vertragswesentlichen Rechtspositionen des Vertragspartners führen (BGH NJW-RR 05, 1505 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Höhe.

Rn 57 IRe Anspruchs nach § 839 kann der Geschädigte lediglich verlangen, so gestellt zu werden, als hätte sich der Beamte amtspflichtgemäß verhalten (BGH NJW 01, 2626 [BGH 10.05.2001 - III ZR 111/99]). Die Ermittlung der Schadenshöhe erfolgt nach §§ 249 ff (s § 249 Rn 5 ff). Ergänzend ist zu bemerken, dass als Schaden nicht selten Anwalts- und Steuerberaterkosten geltend gem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Wirkungen der Anordnung, jedoch nicht abschließend; sie wird vielmehr ergänzt durch die §§ 1975–1977, 2000 und die §§ 241, 246, 784 ZPO. Geregelt sind zunächst die unmittelbaren Folgen hinsichtlich der Stellung des Erben, insb verliert der Erbe neben der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über den Nachlass auch die Aktiv- und Passivlegitimatio...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / bb) Negative Erbfreiheit

Rz. 47 Hinzu kommt aber ein völlig neuer Gedanke, der der sog. "negativen Erbfreiheit": Die Entscheidung, ob jemand die Erbschaft oder seinen Pflichtteil erhalten möchte, sei von der Privatautonomie, ja sogar mehr noch, von der Erbrechtsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG gedeckt. Dadurch werde auch eine "negative Erbfreiheit" geschützt. Der durch Art. 14 Abs. 1 GG gewährleistete...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Sachlicher und persönlicher Schutzbereich und Schutzzweckzusammenhang.

Rn 234 Der durch die Schutzgesetzverletzung verursachte Schaden muss in den sachlichen und persönlichen Schutzbereich der verletzten Norm fallen (s nur BGH NJW 19, 3003 Rz 14 mwN; VersR 20, 1452 Rz 10): Das betroffene Rechtsgut muss vom Schutzgesetz erfasst sein, was zB nicht der Fall ist für das Vermögen bei Eingriffen in den Straßenverkehr iSd §§ 315 ff StGB (BGHZ 19, 114,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. 2Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 675a begründet eine Informationspflicht für alle Personen, die zur Besorgung von Geschäften öffentlich bestellt sind oder sich dazu öffentlich erboten haben. Die beiden Varianten sind an die Regelung in § 663 angelehnt (s § 663 Rn 2, 3). Die Informationspflicht besteht unabhängig von einem vertraglichen Verhältnis und ergänzt § 666. Für die Frage, ob eine Geschäftsbes...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. GbR.

Rn 15 Der Tod führt zum Ausscheiden des GbR-Gesellschafters (§ 723 I Nr 1), die Gesellschaft wird mit dem oden den Erben fortgesetzt, sofern der Gesellschaftsvertrag nicht die Auflösung bestimmt (§ 730). Bei Auflösung der Gesellschaft rückt die Erbengemeinschaft als Mitglied in die Abwicklungsgesellschaft ein und verwaltet diesen auch gemeinschaftlich. IÜ richten sich die Re...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Verwertungsreife.

Rn 72 Verwertungsreife tritt erst mit Verzug (RGZ 142, 139, 141; BFH NVwZ 84, 468, 469; Soergel/Henssler Anh § 930 Rz 68; Ganter BankR-Hdb § 90 Rz 541; Bülow ZIP 99, 985, 987), nicht bereits mit Fälligkeit (so aber Staud/Wiegand Anh §§ 929 ff Rz 230, wohl auch BGH NJW-RR 95, 1369 [BGH 11.07.1995 - VI ZR 409/94]) der gesicherten Forderung ein. Notwendig ist idR außerdem eine ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Telekommunikationsüberwachung, Online-Durchsuchung etc. (§§ 100a ff. StPO)

Schrifttum: Bäumerich, Verschlüsselte Smartphones als Herausforderung für die Strafverfolgung, NJW 2017, 2718; Fahr, Die Neuregelung der Telekommunikation, DStR 2008, 375; Meyer-Mews, Die Verwendung im Strafverfahren erlangter Erkenntnisse aus der Telekommunikationsüberwachung im Besteuerungsverfahren, DStR 2015, 204; Rebehn, Abhören, Mitlesen, Lauschen, Spähen, AnwBl. 2011, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Berechtigter.

Rn 43 Nach § 16 II 1 steht das Recht, von einem WEigtümer Zahlung des Hausgeldes zu verlangen, allein der GdW zu (s.a. BGH ZMR 17, 570 Rz 7). Der einzelne WEigtümer ist grds nicht im Wege der actio pro socio zur Geltendmachung des Hausgeldes befugt (s.a. BGH ZMR 17, 570 Rz 8). Durch die Nichtzahlung des Hausgeldes verletzt ein WEigtümer nicht seine Pflichten aus dem Gemeinsc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Abs 2.

Rn 5 Ungewiss ist ein Recht, wenn sein rechtlicher Bestand oder die Person des Berechtigten zweifelhaft ist (BGH NJW 52, 138, 139 [BGH 22.11.1951 - IV ZR 37/51]). Unsicher ist es, wenn nur seine wirtschaftliche oder tatsächliche Verwertung zweifelhaft ist (BGH aaO). Entspr gilt für Verbindlichkeiten. Einzelfälle (vgl MüKo/Lange Rz 7): Unsicher ist grds ein Nacherbenanwartsch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Abs 1.

Rn 1 Der Widerruf ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung des Schenkers oder seiner Erben (§ 530 II). Er kann auch durch Testament erfolgen. Ob der Widerruf einer Begründung bedarf, war lange umstritten. Der BGH hatte bisher nur entschieden, dass I 1 eine umfassende rechtliche Begründung nicht verlangt und die Erklärung den zugrunde liegenden Sachverhalt alle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Die Vorschrift regelt einen Sonderfall des Wegfalls der Geschäftsgrundlage. § 313 ist daneben anwendbar, wenn der Sachverhalt außerhalb des Bereichs von § 530 liegt (BGH FamRZ 90, 600; BGHZ 184, 190, Rz 27; Götz ZEV 17, 371; Bergmann JZ 21, 16, 19). Rn 2 Die Vorschrift greift bei nur versprochenen wie bei schon vollzogenen Schenkungen, auch gemischten (BGH NJW 99, 1623 [...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Testamentsvollstreckung für den Nacherben.

Rn 60 Dem Nacherben kann ein Testamentsvollstrecker mit der Maßgabe ernannt werden, dass er nur bis zum Nacherbfall dessen Rechte ausübt und dessen Pflichten erfüllt; dies dient idR einer wirksamen Beaufsichtigung des Vorerben und ist in § 2222 geregelt. Der Testamentsvollstrecker kann dem Nacherben aber auch für die Zeit ab dem Nacherbfall ernannt werden; Besonderheiten erg...mehr