Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Begriff.

Rn 2 § 1940 enthält eine Begriffsbestimmung der Auflage. Sie ist keine Zuwendung, sondern die durch eine Verfügung von Todes wegen erfolgende Auferlegung einer erzwingbaren Verpflichtung, ohne dass eine bestimmte Person daraus Rechte herleiten könnte (MüKo/Leipold § 1940 Rz 2). Auch der durch die Auflage Begünstigte hat weder einen Anspruch auf die Leistung noch auf Schadens...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Verfahren.

Rn 25 Das Vorschussverfahren ist eine Familiensache nach § 111 Nr 8 FamFG und vor dem FamG geltend zu machen (§§ 23a I Nr 1, 23b I 1 GVG, § 111 FamFG). Als unterhaltsrechtliche Verpflichtung kann das Gericht durch einstweilige Anordnung (§ 246 FamFG) den Kostenvorschuss für ein gerichtliches Verfahren regeln. Die einstweilige Anordnung nach § 246 I FamFG verdrängt auch die e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Im Falle der Tötung hat der Ersatzpflichtige die Kosten der Beerdigung demjenigen zu ersetzen, welchem die Verpflichtung obliegt, diese Kosten zu tragen. (2) 1Stand der Getötete zur Zeit der Verletzung zu einem Dritten in einem Verhältnis, vermöge dessen er diesem gegenüber kraft Gesetzes unterhaltspflichtig war oder unterhaltspflichtig werden konnte, und ist dem Dritten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Soweit der Schenker nach der Vollziehung der Schenkung außer Stande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten und die ihm seinen Verwandten, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner oder seinem früheren Ehegatten oder Lebenspartner gegenüber gesetzlich obliegende Unterhaltspflicht zu erfüllen, kann er von dem Beschenkten die Herausgabe des Geschenkes nach den Vors...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Reiseveranstalter kann den Reisepreis einseitig nur erhöhen, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gläubiger und Hauptschuldner.

Rn 4 Gläubiger und Hauptschuldner sind durch das die Hauptschuld begründende Rechtsverhältnis verbunden, das dem zu sichernden Anspruch zugrunde liegt. Grds ist kein Schuldner verpflichtet, seinem Gläubiger einen Bürgen zu stellen. Häufig machen (künftige) Gläubiger die Gewährung einer Leistung aber in einer Sicherungsabrede oder aufgrund gesetzlicher Regelung (zB § 650f) vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Wiederverkauf.

Rn 4 Darstellungen: Stoppel JZ 07, 218 ff; Ulbrich MDR 06, 1261 ff. Der gesetzlich bewusst nicht geregelte (BGHZ 110, 183, 191; BGH NJW 02, 506) Wiederverkauf betrifft die zum Wiederkauf umgekehrte Konstellation, dass der Käufer den Rückkauf durch den Verkäufer mit einseitiger Erklärung zustande bringen kann (vgl BGHZ 140, 218, 220; BGH NJW 84, 1568, 2569). Er wird vereinbar...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Abs 3: Umgang des Kindes.

Rn 12 III hebt die Bedeutung des Umgangs für das Wohl des Kindes hervor. Dass der Umgang mit beiden Eltern grds erwünscht ist, wird durch III 1 betont. Das Umgangsrecht der Eltern, Großeltern, Geschwister, Stiefeltern und Pflegeeltern ist in den §§ 1684, 1685 abschließend ausgestaltet (s § 1685 Rn 4). Darüber hinaus enthält III 2 die allg Verpflichtung der Eltern iR ihres Um...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Rückgewähr der empfangenen Leistungen.

Rn 13 Im Falle des Widerrufs sind die empfangenen Leistungen unverzüglich zurückzugewähren (III 1). Es entsteht ein Rückgewährschuldverhältnis eigener Art, auf das die §§ 280 ff zur Anwendung kommen (§ 361 Rn 5). Gibt es mehrere Widerrufsberechtigte, so löst der Widerruf – auch nur eines einzelnen (§ 139) – ein einheitliches Rückgewährschuldverhältnis im Verhältnis zu sämtli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Konkurrierende Ansprüche des Vertragspartners gegen den Vertreter.

Rn 19 Der Vertreter haftet aus § 122, wenn der Dritte Erfüllung wählt und er selbst den Vertrag anficht (Bork Rz 1636). Sehr str ist, ob § 179 eine vorvertragliche Haftung des Vertreters aus §§ 280, 311 II, III, 241 II ausschließt. Für eine solche Haftung ist es erforderlich, dass die Voraussetzungen für eine Eigenhaftung des Vertreters vorliegen (§ 311 III; § 164 Rn 79) und...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Krediteröffnungsvertrag.

Rn 8 Durch den gesetzlich nicht geregelten Krediteröffnungsvertrag, ein Rahmenvertrag u Dauerschuldverhältnis (BGHZ 83, 76, 81; 157, 350, 355; WM 78, 234, 235; WM 55, 1017, 1019), wird dem Kreditnehmer (konkludent) ein Kreditrahmen o eine Kreditlinie zu bestimmten Konditionen – oftmals befristet – zur Verfügung gestellt, den bzw die er – idR revolvierend – ausnutzen kann, ab...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Nießbrauch am Erbanteil.

Rn 7 Er ist Rechtsnießbrauch gem §§ 1068 ff (Hambg FamRZ 16.1881). Die Verpflichtung bedarf der notariellen Beurkundung nach §§ 2371, 2385 (Staud/Heinze § 1089 Rz 26). Die Bestellung ist gleichfalls beurkundungsbedürftig, §§ 1069 I, 2033 I 2. Rn 8 Als Nutzung gebührt dem Nießbraucher der Reinerlös des Erbteils (Westermann/Gursky/Eickmann § 140, 3). Rn 9 Entspr anwendbar sind §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Der Eintritt der Bedingung wirkt grds weder bei der aufschiebenden noch bei der auflösenden Bedingung auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder einen anderen früheren Zeitpunkt zurück (BGHZ 133, 331, 334 = NJW 97, 1707 für die auflösend bedingte Unterlassungserklärung). Nach § 159 können die Parteien allerdings vereinbaren, dass abw von diesem Grundsatz der Bedingung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Eigentum an Tieren.

Rn 24 Nach 2 der Vorschrift hat der Eigentümer eines Tieres bei der Ausübung seiner Befugnisse die besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere zu beachten. Diese Regelung enthält ggü der in 1 getroffenen keinen eigenständigen Inhalt. Da Tiere zwar keine Sachen sind, auf sie aber die für Sachen geltenden Vorschriften entspr Anwendung finden (§ 90a), ergibt sich die Verpflich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Außerordentliche Lasten.

Rn 3 2 führt – wie auch §§ 2126, 2379 (s dort) – den Begriff der außerordentlichen Lasten als Regulativ des Aufwendungsersatzes für den Fall gezogener und verbleibender Nutzungen ein. Außerordentliche Lasten sind demnach nur solche Verpflichtungen im Zusammenhang mit einer Sache, die weder laufende Ausgaben iRd Nutzung darstellen, noch regelmäßig wiederkehren. Wie die Verknü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 53 BGB – Schadensersatzpflicht der Liquidatoren.

Gesetzestext Liquidatoren, welche die ihnen nach dem § 42 Absatz 2 und den §§ 50, 51 und 52 obliegenden Verpflichtungen verletzen oder vor der Befriedigung der Gläubiger Vermögen den Anfallberechtigten ausantworten, sind, wenn ihnen ein Verschulden zur Last fällt, den Gläubigern für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich; sie haften als Gesamtschuldner. Rn 1 Die Gläu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Klärungsberechtigte und -verpflichtete Personen.

Rn 6 Die klärungsberechtigten und klärungsverpflichteten Personen sind in Abs 1 als rechtliche Eltern und das Kind abschließend aufgeführt; sie sind mögliche Antragsteller oder Verfahrensbeteiligte (§ 172 Abs 1 FamFG). Ihnen steht wechselseitig ein Anspruch gg die jew beiden anderen Familienmitglieder zu (Frankf ZKJ 10, 72). Dabei kann das minderjährige Kind aufgrund des mög...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Die Ausnahme, V.

Rn 28 Nach V ist ein sog Erbschaftsvertrag, nämlich ein Vertrag zwischen künftigen gesetzlichen Erben über den gesetzlichen Erbteil oder den Pflichtteil eines von ihnen nicht nichtig; er bedarf aber der notariellen Beurkundung. Das soll vorweggenommene Erbauseinandersetzungen möglich machen. Verträge über testamentarische Zuwendungen sind wirksam bis zur Höhe des gesetzliche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Hat der Erblasser den Gegenstand eines vertragsmäßig angeordneten Vermächtnisses in der Absicht, den Bedachten zu beeinträchtigen, zerstört, beiseite geschafft oder beschädigt, so tritt, soweit der Erbe dadurch außer Stande gesetzt ist, die Leistung zu bewirken, an die Stelle des Gegenstands der Wert. (2) 1Hat der Erblasser den Gegenstand in der Absicht, den Bedachten zu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verordnung.

Rn 3 In Ausnutzung der Ermächtigungsgrundlage wurde die ImmoKWPLV v 24.4.18 (BGBl I 529) erlassen, die am 1.5.18 in Kraft getreten ist u auch im Aufsichtsrecht Anwendung findet (Omlor NJW 18, 2445). Diese soll Unsicherheiten bei der Rechtsanwendung beseitigen, ist aber kein Hdb der Kreditwürdigkeitsprüfung (Buck-Heeb/Siedler BKR 18, 269, 270). Sie regelt (näher MüKo/Weber Rz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abgrenzung.

Rn 3 Abzugrenzen ist die Anweisung vom Auftrag iSd §§ 662 ff (Inkassomandat, Zahlungsauftrag). Die Anweisung begründet keine Verpflichtung, sondern lediglich eine Berechtigung des Empfängers sowie des Angewiesenen. Im Unterschied zur Zession (zB Inkassozession) wird bei der Anweisung kein Forderungsrecht auf den Empfänger übertragen, sondern der Anweisende bleibt Anspruchsgl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sonstige Ansprüche.

Rn 21 Sind sowohl das schuldrechtliche (Verpflichtungs-) als auch das dingliche (Verfügungsgeschäft) Rechtsgeschäft nichtig (zB Fehleridentität), so kann der Eigentümer bei Veräußerung und Übergabe der Sache diese sowohl nach § 985 als auch § 812 I 1 (Besitzkondiktion) herausverlangen. In diesem Fall stärkt das Recht aus § 985 die Stellung des Eigentümers nicht nur hinsichtl...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 6. Gebühren und Anwaltszwang im Zwangsvollstreckungsverfahren

Rz. 184 Die Gebühren des Rechtsanwalts bestimmen sich im Zwangsvollstreckungsverfahren nach §§ 13, 18 RVG i.V.m. Nr. 3305 ff. VV RVG. Für den Streitwert gilt das Interesse des Gläubigers an der Durchführung der Zwangsvollstreckung, welches sich demnach i.d.R. nach der Höhe des Wertes der Hauptsache bestimmt. Für die Beitreibung des Zwangsgelds und die Vollziehung der Zwangsh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ende von Verhandlungen/›Einschlafen‹.

Rn 4 Beendet eine Partei durch Erklärung eindeutig die Verhandlung, ist auch die Hemmung beendet (BGH NJW 98, 2819, 2820 [BGH 30.06.1998 - VI ZR 260/97]); § 193 gilt (BGH NJW 14, 3435 Rz 10). Einer Erklärung steht entspr eindeutiges Verhalten eines Beteiligten gleich, zB ggf die Ablehnung eines Vergleichsangebots (BGH NJW 12, 3633 [BGH 15.08.2012 - XII ZR 86/11] Rz 36). Sind...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 1 Durch die Einführung des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes und der damit einhergehenden Harmonisierung des Leistungsstörungsrechts ist auch das werkvertragliche Mängelhaftungsrecht völlig neu geordnet worden. Das hat dazu geführt, dass wichtige Rechtsfolgen der mangelhaften Herstellung des geschuldeten Gewerkes über die zentrale Verweisungsnorm in § 634 nunmehr im all...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Reisenden, bevor dieser seine Vertragserklärung abgibt, nach Maßgabe des Artikels 250 §§ 1 bis 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche zu informieren. Er erfüllt damit zugleich die Verpflichtungen des Reisevermittlers aus § 651v Absatz 1 Satz 1. (2) Dem Reisenden fallen zusätzliche Gebühren, Entgelte und sonstige...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendbare Vorschriften.

Rn 2 Relevant werden vorrangig die §§ 612, 613, 614, 615 S 1 und 2 (§ 615 Rn 1; BGH NJW 22, 2269 [BGH 12.05.2022 - III ZR 78/21] Rz 25), 621, 627 (BGH NJW 21, 1392 [BGH 08.10.2020 - III ZR 80/20] Rz 19; zur Reichweite der Verweisung MüKoBGB/Wagner Rz 3 f; Spickhoff/Spickhoff Rz 2 ff). Bzgl § 613 S 1 kann es dabei zu einem Konflikt zwischen der Verpflichtung zur höchstpersönl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Gesundheitliche Gefahren.

Rn 10 Welcher Art die gesundheitlichen Gefahren sein müssen, die durch die Offenbarung des Behandlungsfehlers abgewendet werden sollen (Wagner VersR 12, 789, 795), ergibt sich weder aus dem Gesetz noch der zugehörigen Begründung. Konkrete Richtwerte scheinen allerdings auch nicht zielführend. Vielmehr wird man auf die genannte Interessenabwägung zurückgreifen müssen. Innerha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Kontokorrentvorbehalt.

Rn 29 Bei einem Kontokorrentvorbehalt wird das Erlöschen an die Erfüllung aller, auch künftiger Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung zwischen Verkäufer und Käufer geknüpft. Die Zulässigkeit ist im kaufmännischen Verkehr von der Rspr anerkannt, auch bei Vereinbarung durch AGB (BGHZ 42, 53, 58 f; 125, 83, 87; BGH NJW 78, 632; HP/Faust Rz 35; zur Kritik s MüKo/Weste...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Anwendungsbereich.

Rn 20 Die Kondiktion wegen Fehlens des rechtlichen Grundes gem § 812 I 1 Alt 1 ( condictio indebiti ) ist der Grundtyp der Leistungskondiktion und hat solcherart Leitbildfunktion für alle übrigen Tatbestände dieser Kondiktionsform (s Rn 8 f). Ihr Hauptanwendungsfall besteht in der Rückabwicklung von Zuwendungen, die der Bereicherungsgläubiger zum Zwecke der Erfüllung einer tat...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 86h BGB – Gläubigerschutz.

Gesetzestext Die übernehmende Stiftung hat einem Gläubiger nach § 86g Satz 2 für einen Anspruch, der vor dem Zeitpunkt entstanden ist, zu dem die Wirkungen der Zulegung oder Zusammenlegung nach § 86f Absatz 1 oder Absatz 2 eingetreten sind, und dessen Erfüllung noch nicht veranlagt werden kann, Sicherheit zu leisten, wenn der Gläubigermehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Weigerung, Auskunft zu erteilen (Nr 4).

Rn 12 Das eheliche Güterrecht verpflichtet die Ehegatten nur iRd § 1379, nach Beendigung des Güterstandes einander Auskunft über den Bestand des eigenen Vermögens zu erteilen. Unabhängig vom Güterstand folgt aber eine Verpflichtung zur wechselseitigen Information aber aus § 1353, sog Unterrichtungsanspruch (BGH FamRZ 11, 21; Karlsr FamRZ 03, 86, Hamm FamRZ 00, 228; vgl iÜ § ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 165. Gesetz zur Modernisierung u Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (SteuerbürokratieabbauG) v 20.12.2008, BGBl I 2008, 2850

Rn. 185 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Der Gesetzentwurf verfolgt insb die weitere Ersetzung papierbasierter Verfahrensabläufe durch elektronische Kommunikation. Zu den Neuregelungen gehören (davon betr das EStG s Art 1 u die EStDV s Art 2): § 5b, § 51 Abs 4 Nr 1b u 1c EStG, § 60 EStDV: Standardisierte und elektronische Übermittlung der Inhalte der StB und der GuV-Rechnung für Wj, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Haftungsausschluss.

Rn 15 Die verschuldensunabhängige Haftung des Zahlungsdienstleisters des Zahlers ist ausgeschlossen, wenn die Ausführung des Zahlungsauftrags aufgrund der fehlerhaften Kundenkennung nicht erfolgreich oder fehlerhaft war. Dabei spielt es keine Rolle, welcher Zahlungsdienstnutzer die falsche Kundenkennung in den Zahlungsauftrag eingebracht hat. Das kann der Zahler, aber bei Au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Selbstständiger Beratungsvertrag.

Rn 78 Die Grundsätze der separaten Haftung eines Verkäufers aus einem neben dem Kaufvertrag geschlossenen selbstständigen Beratungsvertrag gelten nach der Schuldrechtsreform fort (so ohne Erörterung BGH NJW 15, 1510 Rz 8; WM 16, 2167 Rz 25; vgl MüKo/Emmerich § 311 Rz 86 ff; krit Mertens AcP 03, 818, 851 ff). Einen solchen Vertrag nimmt der BGH an, wenn sich die Beratung durc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Teilzeit-Wohnrechtevertrag (§ 481 I).

Rn 2 § 481 I 1 definiert Teilzeit-Wohnrechteverträge als Verträge zwischen Unternehmer (§ 14 Rn 6 ff) und Verbraucher (§ 13 Rn 8 ff), bei denen der Verbraucher vom Unternehmer ein wiederkehrendes Nutzungsrecht an einem Wohngebäude zu Übernachtungszwecken erwirbt. Die Definition ist weit gefasst, um möglichst alle Varianten des Timesharings an einem Wohngebäude dem Gesetz zu ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1111 BGB – Subjektiv-persönliche Reallast.

Gesetzestext (1) Eine zu Gunsten einer bestimmten Person bestehende Reallast kann nicht mit dem Eigentum an einem Grundstück verbunden werden. (2) Ist der Anspruch auf die einzelne Leistung nichtübertragbar, so kann das Recht nicht veräußert oder belastet werden. Rn 1 Korrespondierend mit § 1110 verbietet die Norm die Umwandlung einer persönlichen Reallast in eine subjektiv-d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2083 BGB – Anfechtbarkeitseinrede.

Gesetzestext Ist eine letztwillige Verfügung, durch die eine Verpflichtung zu einer Leistung begründet wird, anfechtbar, so kann der Beschwerte die Leistung verweigern, auch wenn die Anfechtung nach § 2082 ausgeschlossen ist. Rn 1 Nach Ablauf der Frist des § 2082 hat der mit einem Vermächtnis oder einer Auflage Beschwerte ein Leistungsverweigerungsrecht aus § 2083, soweit er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Formzwang (Abs 1).

Rn 1 I 1 unterwirft das Schenkungsversprechen der notariellen Beurkundung. Ihr Fehlen führt zur Nichtigkeit (§ 125 I 1). Für Schenkungen von Todes wegen gilt die Spezialregelung des § 2301. Der Formzwang gilt analog auch für sog Brautgabeversprechen (§ 516 Rn 22a), wenn sie noch nicht vollzogen sind und soweit nicht bereits § 1410 bzw § 1585c greifen (BGH NJW 20, 2024 [BGH 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Unterhalt.

Rn 35 Für das Unterhaltsstatut gilt das Haager Unterhaltsprotokoll, Löhnig NZFam 17, 1085, 1086 f (s IPR-Anh 8). S Art 15 EuUntVO (IPR-Anh 7). Rn 36 Die internationale Zuständigkeit für Unterhaltsverfahren, welche Verpflichtungen aus einer Ehe zum Gegenstand haben, ergibt sich in gleicher Weise wie für andere Unterhaltspflichten aus unionsrechtlichen u staatsvertraglichen Rec...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Inhalt.

Rn 25 Widerspricht der objektive Inhalt eines Rechtsgeschäfts grundlegenden Wertvorstellungen, tritt die Sittenwidrigkeit ohne Rücksicht auf die Vorstellung der am Rechtsgeschäft beteiligten Personen ein (BGHZ 94, 272; BGH NJW 89, 26, Schmiergeldzahlung; BGH WM 12, 458 Tz 21, Förderung einer Straftat; BGH NJW 94, 188, Titelkauf; Missbrauch Vertretungsmacht, BGH NJW 08, 1225 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Kein Zahlungskonto.

Rn 4 Unterhält der Zahlungsempfänger beim Zahlungsdienstleister kein Zahlungskonto, ist dieser gleichwohl verpflichtet, den Zahlungsbetrag unverzüglich verfügbar zu machen, nachdem er selbst den Eingang zu verzeichnen hat (I 3). Die Regelung hat allerdings nur konstitutive Wirkungen in den Fällen, in denen der Zahlungsempfänger mit dem Zahlungsdienstleister keinen Zahlungsdi...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 3. Family provision für den geschiedenen Ehegatten

Rz. 144 Auch der vom Erblasser geschiedene, nicht wieder erneut verheiratete Ex-Ehegatte ist antragsberechtigt.[169] Dies beschränkt sich im Wesentlichen auf die Fälle, in denen der Tod innerhalb eines Jahres nach Trennung eintritt und der überlebende Ehegatte nach Scheidung noch keinen Antrag auf Teilung des ehelichen Vermögens stellen konnte oder dieser noch nicht verhande...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zulässige Vereinbarungen.

Rn 3 Zulässig ist die schuldrechtliche Verpflichtung, eine Erbschaft auszuschlagen, die als Vertrag mit dem Erblasser formbedürftiger Erbverzicht (§ 2348) sein kann (Damrau/Krüger Rz 2), und in den Grenzen der §§ 134, 138 eine Verfügung vTw an die Bedingung zu knüpfen, dass der Empfänger einen Dritten letztwillig bedenkt (sog ›kaptatorische Zuwendungen‹; s.a. BGH WM 71, 1509...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1100 BGB – Rechte des Käufers.

Gesetzestext 1Der neue Eigentümer kann, wenn er der Käufer oder ein Rechtsnachfolger des Käufers ist, die Zustimmung zur Eintragung des Berechtigten als Eigentümer und die Herausgabe des Grundstücks verweigern, bis ihm der zwischen dem Verpflichteten und dem Käufer vereinbarte Kaufpreis, soweit er berichtigt ist, erstattet wird. 2Erlangt der Berechtigte die Eintragung als E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die für alle verzinslichen Gelddarlehen einschließlich Einlagen in Spar- u Bausparverträge (Stuttg WM 13, 508 u ZIP 15, 2460, 2466; WM 18, 1838, 1839 f; LG Mainz WM 15, 181; LG Nürnberg-Fürth ZIP 15, 1870 f; LG Hannover WM 15, 2100), nicht aber für Zinsswapverträge (Gottschalk/Spiegel WM 17, 2179, 2182 ff) geltende Vorschrift gibt Darlehensnehmern, nicht Inhabern von Sp...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / (1) Träger und Allgemeines.

Rn 49 Bei Grundstücken und Räumen treffen die Verkehrspflichten den Vermieter (BGH NZM 18, 509 [BGH 21.02.2018 - VIII ZR 255/16] Rz 20; NJW 15, 2111 [BGH 06.05.2015 - VIII ZR 161/14] zu Legionellen; NJW 09, 143 [BGH 15.10.2008 - VIII ZR 321/07] Rz 13; s § 823 Rn 2 ff). Der Mieter ist der Träger für die Innenräume (Rn 59) sowie für andere Räume und Flächen, wenn die Verkehrsp...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 651s BGB – Insolvenzsicherung der im Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassenen Reiseveranstalter.

Gesetzestext Hat der Reiseveranstalter im Zeitpunkt des Vertragsschlusses seine Niederlassung im Sinne des § 4 Absatz 3 der Gewerbeordnung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem sonstigen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, so genügt er seiner Verpflichtung zur Insolvenzsicherung auch dann, wenn er dem Reisenden Si...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2137 BGB – Auslegungsregel für die Befreiung.

Gesetzestext (1) Hat der Erblasser den Nacherben auf dasjenige eingesetzt, was von der Erbschaft bei dem Eintritt der Nacherbfolge übrig sein wird, so gilt die Befreiung von allen in § 2136 bezeichneten Beschränkungen und Verpflichtungen als angeordnet. (2) Das Gleiche ist im Zweifel anzunehmen, wenn der Erblasser bestimmt hat, dass der Vorerbe zur freien Verfügung über die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Einwendungen.

Rn 5 Da die Annahme als abstraktes Schuldversprechen iSd § 780 eine abstrakte Verpflichtung des Angewiesenen begründet, sind Einwendungen nur beschränkt möglich. § 784 I Hs 2 ist insofern abschließend. Daher können lediglich Einwendungen gegen die Gültigkeit der Annahme erhoben werden (zB Geschäftsunfähigkeit bei Abschluss des Annahmevertrags, Anfechtung, Fälschung der Annah...mehr