Fachbeiträge & Kommentare zu Prozesskostenhilfe

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Klagerücknahme.

Rn 32 Auch nach Klagerücknahme kann dem Bekl PKH bewilligt werden, wenn Rechtsverteidigung und PKH-Antrag bereits zuvor gestellt wurden und die Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hatte (BGH FamRZ 10, 197).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Bedürftigkeit.

Rn 33 PKH erhält, wer nicht, nur tw oder nur in Raten in den Lage ist, die eigenen Kosten für die Führung des Rechtsstreits aufzubringen. Prozesskosten sind die Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten, sowie die Kosten der Beweisaufnahme. Während eines anhängigen Verfahrens muss die Partei ihr Finanzgebaren darauf einrichten, dass durch die Prozessführung Kosten entstehen. Wenn ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gerichtskosten.

Rn 25 Das PKH-Verfahren ist bis zur Rechtshängigkeit der Klage gerichtsgebührenfrei. Der Vergleich im PKH-Prüfungsverfahren ist ebenfalls gerichtsgebührenfrei. Die im Verfahren entstehenden Auslagen durch die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen sind zunächst von der Staatskasse zu tragen. Der Antragsteller haftet gem § 22 GKG (Celle NJW 66, 114). Im PKH-Prüfungsverfah...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren.

Rn 37 Zuständig für die Beiordnung ist das Prozessgericht, das über die Bewilligung der PKH entscheiden muss. Nur für die Bestellung des Notanwalts ist der Vorsitzende des Gerichts zuständig. Im Beschwerdeverfahren nach abgelehnter Beiordnung darf auch das Beschwerdegericht einen Anwalt beiordnen (Köln MDR 83, 324). Außer bei der notwendigen Beiordnung ist ein Antrag erforde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Ablehnung der Bewilligung.

Rn 7 Immer zu begründen ist ein Beschl, durch den die PKH ganz oder tw versagt wird (dazu § 120 Rn 3 und eingehend Saarbr FamRZ 11, 745 mwN). Wird der Beschl nicht begründet, so ist der Anspruch der Partei auf rechtliches Gehör verletzt, da sie eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Gerichtes nicht sachgerecht begründen kann (Celle NdsRpfl 90, 43). Die Begründung muss so...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Revision.

Rn 19 In der Revision ist auf den voraussichtlichen Erfolg in der Sache selbst und nicht auf den isolierten Erfolg des Rechtsmittels abzustellen (BVerfG NJW 97, 2745). Wenn das angefochtene Urt wegen eines Verfahrensfehlers nicht bestehen bleibt, sich am materiellen Ergebnis voraussichtlich jedoch nichts ändern wird, ist PKH für den Revisionskläger zu versagen (BGH FamRZ 03,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Verbundverfahren.

Rn 9 Die für die Ehesache bewilligte PKH erstreckt sich gem § 149 FamFG, zuvor § 624 II, kraft Gesetzes auf die Verbundsache Versorgungsausgleich, sofern diese nicht ausdrücklich ausgenommen wurde. Der auf Antrag durchzuführende schuldrechtliche Versorgungsausgleich wird ebenso behandelt wie die übrigen Folgesachen; PKH muss gesondert beantragt und bewilligt werden. Teilweis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Inhalt der Antragsschrift bei ›bedingt‹ eingelegter Berufung.

Rn 31 Fazit ist, dass bei ›bedingten‹ Rechtsmitteleinlegungen keinesfalls eine Schrift eingereicht werden darf, die den formalen Anforderungen einer Berufung und einer Berufungsbegründung vollinhaltlich entspricht (so aber wieder BGH NSW ZPO § 234 A, bei nicht unterschriebener aber fertig gestellter Berufungsbegründung). Es sind zwar die Angriffe anzugeben, die gegen das ers...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Stellungnahme.

Rn 8 Der Gegner erhält Gelegenheit zur Stellungnahme durch Übersendung des PKH-Antrags mit der Auflage, innerhalb einer vom Gericht gesetzten Frist Stellung zu nehmen. Die Länge der Frist ist nicht vorgeschrieben, sie richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles und beträgt idR zwei Wochen. In Eilfällen wird die Frist kürzer zu bemessen sein, bei komplizierten Sachverhal...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Kostenentscheidung.

Rn 9 Eine Kostenentscheidung enthält der PKH-Beschluss nicht, da das PKH-Verfahren eine Kostenerstattung nicht vorsieht. Wenn im PKH-Prüfungsverfahren Auslagen durch die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen angefallen sind, dann wird ihre Erstattung im Hauptsacheverfahren durch die Kostengrundentscheidung geregelt. Schließt sich ein Hauptsacheverfahren nicht an, dann s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Rechtsmittel.

Rn 6 Die dargestellten Grundsätze gelten auch für die Rechtsmittelinstanz. Antragsteller gem § 22 GKG ist dann der jeweilige Rechtsmittelführer. Gemäß § 122 III muss der Gegner des Rechtsmittelführers, dem PKH bewilligt ist, einstweilen Gerichtskosten und Gerichtsvollzieherkosten nicht zahlen. Diese Befreiung fällt allerdings weg, wenn er selbst ein selbstständiges oder unse...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Regelungsgehalt.

Rn 1 Die Regelung des § 323a ersetzt die bisherige Verweisung in § 323 IV aF auf die Absätze I–III. Das ist grds zu begrüßen, da die Verweisung als überholt anzusehen war. Bei Schaffung des § 323 IV aF im Jahre 1919 war das materiell-rechtliche Institut des Fortfalls der Geschäftsgrundlage noch nicht entwickelt, so dass die einzige Abänderungsmöglichkeit, die das Gesetz für ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R0861 Art. 11 EuGFVO – Hilfestellung für die Parteien.

Gesetzestext 1) Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass es den Parteien möglich ist, sowohl praktische Hilfestellung beim Ausfüllen der Formblätter als auch allgemeine Informationen über den Anwendungsbereich des europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen sowie allgemeine Informationen darüber zu erhalten, welche Gerichte in dem betreffenden Mitgliedstaat dafür zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begriff.

Rn 2 In der Entscheidungsform des Beschl ergehen bedeutendere prozessleitende Anordnungen. In einigen Fällen können aber auch verfahrensbeendende Entscheidungen durch Beschl getroffen werden (Zö/Feskorn § 329 Rz 2). Dieser erledigt jedoch nicht den Prozessstoff in der Hauptsache. Beispielhaft sind hier neben der Entscheidung über die Gewährung von Prozesskostenhilfe (§ 119) ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Verfahrensschutz durch materielle Grundrechte.

Rn 48 Das BVerfG hat aus materiellen Grundrechten immer wieder konkrete Folgerungen für verfahrensrechtliche Garantien gezogen. So wurden aus der Eigentumsgarantie des Art 14 GG konkrete Folgerungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe (BVerfGE 35, 348) und für die Ausgestaltung der Zwangsvollstreckung (BVerfGE 46, 325; 49, 220; 49, 256; BVerfG NJW 09, 1259; 12, 2500) ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Beschlüsse.

Rn 12 Zu den Beschlüssen, welche eine der Rechtskraft fähige sachliche Entscheidung enthalten, gehören die Entscheidung über die Richterablehnung (BGHZ 95, 302, 305 = NJW 86, 2702), der Beschl nach § 91a bzgl der Entscheidung über die Kostenlast (BGH GRUR 92, 203, 205; Smid ZZP 97 (1984), 281), Kostenfestsetzungsbeschlüsse nach §§ 103, 104 (BGHZ 111, 168, 170 = NJW 90, 2060)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Partei kraft Amtes.

Rn 2 Partei kraft Amtes sind solche, die als Partei auftreten, aber fremde Interessen vertreten und nicht mit ihrem eigenen Vermögen für die Kosten aufzukommen haben (Zö/Schultzky Rz 2). Parteien kraft Amtes können sein der Testamentsvollstrecker gem § 2212 BGB, der Zwangsverwalter gem § 152 ZVG, der Pfleger des Sammelvermögens gem § 1883 BGB, der vorläufige Insolvenzverwalt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren.

Rn 8 Ergeht der Beweisbeschluss aufgrund mündlicher Verhandlung oder enthält er eine Terminsbestimmung, ist er wie im Fall des § 128 II zu verkünden, § 329 I 1, II 2. Ergeht er ohne mündliche Verhandlung und ohne Terminsbestimmung, genügt formlose Mitteilung, § 329 II 1. Rn 9 Die Ladung von Zeugen (§ 379) oder Sachverständigen (§ 402 iVm § 379) kann ebenso wie die Einholung e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Beschwerde des Gegners.

Rn 26 Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist für den Gegner nicht anfechtbar. Das gilt auch für jedes weitere Rechtsmittel im Prozesskostenhilfeverfahren. Hat das Ausgangsgericht irrig die Rechtsbeschwerde zugelassen, so begründet dies noch keine Beschwerdebefugnis des Gegners (BGH NJW 03, 2910 [BGH 24.07.2003 - IX ZB 539/02]). Der Gegner hat auch dann keine Beschwerdebe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Prozessuale Waffengleichheit.

Rn 42 Auch der Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit ist im Zusammenhang von Rechtsstaatsprinzip und Art 3 I GG entwickelt worden. Dieser Grundsatz fordert eine gleichmäßige Belastung der Parteien mit dem Prozessrisiko und den Prozesskosten (BVerfGE 51, 131, 144; 74, 92, 94). Er verpflichtet den Richter, die Gleichstellung der Parteien durch eine objektive und faire Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO M

Mahnantrag 852 ZPO 5 Ausfüllhinweise 690 ZPO 20; 703a ZPO 2 Barcode 690 ZPO 3, 5; 691 ZPO 19; 703c ZPO 10 Basiszinssatz 688 ZPO 11 Beleg 688 ZPO 16; 690 ZPO 1, 20; 691 ZPO 3; 693 ZPO 8; 703a ZPO 1 Bezeichnung des Gerichts 690 ZPO 24 eK 690 ZPO 13 Formularzwang 690 ZPO 5 GbR 690 ZPO 11 Gegenleistung 688 ZPO 17; 690 ZPO 23 Gerichtsgebühr 688 ZPO 30; 690 ZPO 6 Handwerkskammern 690 ZPO 10 I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1In der Kammer für Handelssachen hat der Vorsitzende die Sache so weit zu fördern, dass sie in einer mündlichen Verhandlung vor der Kammer erledigt werden kann. 2Beweise darf er nur insoweit erheben, als anzunehmen ist, dass es für die Beweiserhebung auf die besondere Sachkunde der ehrenamtlichen Richter nicht ankommt und die Kammer das Beweisergebnis auch ohne unmittel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Materiell-rechtliche Vorprüfung.

Rn 6 Bestehen keine prozessualen Bedenken, so nimmt der Streitmittler eine kurze materiell-rechtliche Prüfung vor. Er prüft dabei zunächst, ob der Antrag offensichtlich ohne Aussicht auf Erfolg oder mutwillig erscheint. Die im Gesetz hierfür genannten Gründe (Verjährung, erfolgte Beilegung des Rechtsstreits, Ablehnung einer beantragten Prozesskostenhilfe wegen Aussichtslosig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Frist.

Rn 4 Die Rechtsbeschwerde muss binnen einer Frist von einem Monat begründet werden (Abs 2 S 1). Die Begründungsfrist beginnt ebenso wie die Einlegungsfrist mit der Zustellung der angefochtenen Entscheidung (Abs 2 S 2). Sie kann auf Antrag vom Senatsvorsitzenden verlängert werden, wenn der Gegner einwilligt. Ohne Einwilligung kann die Frist um bis zu zwei Monate verlängert we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Klage kann ohne Einwilligung des Beklagten nur bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung des Beklagten zur Hauptsache zurückgenommen werden. (2) 1Die Zurücknahme der Klage und, soweit sie zur Wirksamkeit der Zurücknahme erforderlich ist, auch die Einwilligung des Beklagten sind dem Gericht gegenüber zu erklären. 2Die Zurücknahme der Klage erfolgt, wenn sie nicht bei ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sachliche Zuständigkeit (Abs 1).

Rn 4 Als Vollstreckungsgericht ist grds ausschließlich, § 802, das Amtsgericht sachlich zuständig, § 764, auch wenn aus einem Titel des Familiengerichts (BGH NJW 79, 1048, einschl der Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Zwangsvollstreckung) oder ein vom Prozessgericht gem § 888 festgesetztes Zwangsgeld vollstreckt wird (BGH NJW 83, 1859 [BGH 02.0...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO A

Abänderbarkeit 707 ZPO 14; 719 ZPO 9 Abänderung 48 FamFG 2 Titel 166 FamFG 18 Abänderungsbefugnis 166 FamFG 11; 283a ZPO 26 Abänderungsgründe 323 ZPO 42 Abänderungsklage 323 ZPO 1 Anerkenntnisurteil 323 ZPO 5 Annexkorrektur 323 ZPO 53 Anpassung 323 ZPO 53 Beweislast 323 ZPO 32 fiktive Leistungsfähigkeit 323 ZPO 37 gegenläufige 323 ZPO 47 Neufestsetzung 323 ZPO 54; 323a ZPO 13, 15 Prozess...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Prozessstandschaft.

Rn 15 Bei der Prozessstandschaft macht der Prozessstandschafter ein fremdes Recht im eigenen Namen geltend, es kommt daher grds auf seine Hilfsbedürftigkeit an. Der Prozessstandschafter kann nicht geltend machen, sachlich sei nur der Rechtsinhaber interessiert, weshalb es nur auf dessen Bedürftigkeit ankomme, denn dann fehlte auch das eigene Interesse des Prozessstandschafte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 16 Die vorläufige Einstellung nach § 153a StPO (s § 581 Rn 3) vermag die Frist des § 586 nicht in Gang zu setzen (Hamm FamRZ 97, 759; Köln FamRZ 91, 584). Die Frist gilt auch, falls die Klage wegen eines analog anwendbaren Wiederaufnahmegrundes erhoben wird (BGH VIZ 04, 272 [BGH 08.01.2004 - IX ZB 87/03]). Wird eine Wiederaufnahmeklage gegen ein Vaterschaftsfeststellungsur...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / 1. Abwarten

Rz. 13 Der Arbeitnehmer kann mit der Klageerhebung bis zum letzten Augenblick warten. Dann trägt er aber auch das Risiko, dass eine rechtzeitige Klageerhebung nicht mehr gelingt.[17] Die nachträgliche Zulassung der Klage ist nicht gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer die Entscheidung der Rechtsschutzversicherung oder die Bewilligung von Prozesskostenhilfe abwartet und dadur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Anwaltszwang (Abs 3).

Rn 8 Der Beschwerdeführer muss sich nach den allgemeinen Vorschriften (§§ 78, 79) durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Die Ausnahmen vom Anwaltszwang sind in § 569 III für ZPO-Beschwerden abschließend aufgeführt. Abs 3 Nr 1 betrifft den im ersten Rechtszug nicht als Anwaltsprozess zu führenden Rechtsstreit. Nicht als Anwaltsprozess zu führen sind insb die Prozesse vor ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Folgen nicht erhobener Klage.

Rn 11 Hat der Widersprechende nicht rechtzeitig Klage erhoben, so wird der Plan ausgeführt. Das hat keine Auswirkungen auf die materielle Rechtslage, das materiell bessere Recht des Gläubigers bleibt bestehen. Nach Ausführung des Planes muss bei erhobener Klage der Gläubiger den auf Zustimmung lautenden Klageantrag auf einen Zahlungsantrag umstellen (MüKoZPO/Eickmann Rz 31)....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Abtretung allgemein.

Rn 16 Bei einer Abtretung kommt es grds auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Klägers an. Das gilt auch dann, wenn diejenigen, denen letztendlich der erstrittene Betrag zufließen wird, vermögend sind (BGHZ 47, 289). Anders ist die Rechtslage, wenn eine Abtretung nur zu dem Zweck erfolgt, Prozesskostenhilfe für das Verfahren zu erhalten. Das kann dann geg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Entstehung und Beendigung.

Rn 9 Das Beitreibungsrecht des Anwalts entsteht mit der Verkündung eines vorläufig vollstreckbaren Urteils als auflösend bedingtes Recht (Frankf RPfleger 90, 468). Unbedingt ist das Recht erst dann, wenn der Rechtsstreit durch die Rechtskraft des Urteils oder einen Prozessvergleich beendet ist (Zö/Schultzky Rz 2). Das führt dazu, dass Vereinbarungen der Parteien über den Kos...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtsstellung des gewillkürten Prozessstandschafters.

Rn 45 Wie der gesetzliche ist auch der gewillkürte Prozessstandschafter Herr des Verfahrens. Der Rechtsträger kann als Zeuge auftreten. Der Antrag ist bei einer verdeckten Prozessstandschaft auf Zahlung an den Kl, bei einer offenen auf Zahlung an den Rechtsinhaber gerichtet (BGH NJW 99, 2110 f). Prozesskostenhilfe kann nur gewährt werden, wenn der Prozessstandschafter und de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 21 Die anfallenden Gebühren und Kosten stellen Kosten der Zwangsvollstreckung iSv § 788 dar. Vom Schuldner sind die Kosten einer Vorpfändung als notwendige oder zweckentsprechende Maßnahme zu erstatten, wenn der Gläubiger begründeten Anlass zu der Besorgnis hatte, sonst seine Forderung nicht realisieren zu können (Frankf MDR 94, 843; aA KG JurBüro 87, 715, ausreichende Ze...mehr

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FoVo 04/2024, BGH klärt Str... / 3 Der Praxistipp

BGH setzt der Prüfungskompetenz klare Grenzen Die Praxis ist immer wieder mit der Konstellation konfrontiert, dass Rechtspfleger trotz eines titulierten Anspruchs materiell-rechtliche Fragestellungen prüfen wollen, die nach der gesetzlichen Systematik allein vom Schuldner mit der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO zu verfolgen sind. So wollen Rechtspfleger immer wieder Z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 127a ZPO – (aufgehoben)

Rn 1 Durch das FGG-Reformgesetz wurde die verfahrensrechtliche Geltendmachung des Prozesskostenvorschussanspruchs aus dem Recht über die Prozesskostenhilfe herausgenommen und findet sich nun – systematisch sinnvoll – in § 246 FamFG. Auch diese Vorschrift regelt, wie zuvor § 127a, lediglich die verfahrensrechtlichen Fragen und begründet keinen Prozesskostenvorschussanspruch, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, MediationsG § 7 MediationsG – Wissenschaftliche Forschungsvorhaben; finanzielle Förderung der Mediation.

Gesetzestext (1) Bund und Länder können wissenschaftliche Forschungsvorhaben vereinbaren, um die Folgen einer finanziellen Förderung der Mediation für die Länder zu ermitteln. (2) Die Förderung kann im Rahmen der Forschungsvorhaben auf Antrag einer rechtsuchenden Person bewilligt werden, wenn diese nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten einer M...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO R

Rangänderung 836 ZPO 15 Rangverhältnis 850d ZPO 4 räumliche Beschränkung 758a ZPO 6 Räumung 721 ZPO 3; 762 ZPO 2 Ehewohnung 200 FamFG 3 nach 758a ZPO 17 von Wohnraum 721 ZPO 3 Räumungsfrist 721 ZPO 10; 751 ZPO 2 Kostenentscheidung 93b ZPO 28 Räumungsgut Haustiere 885 ZPO 28 Herausgabe 885 ZPO 30 Verkauf 885 ZPO 34 Vernichtung 885 ZPO 37 Verwahrung 885 ZPO 27 Verwertung 885 ZPO 33 Räumungskl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Die Parteien.

Rn 1 Die Parteieigenschaft ist ein Schlüsselbegriff des Prozessrechts; sie hat Bedeutung für Gerichtsstand, Prozesskostenhilfe, Rechtshängigkeit, Zustellung, Richterausschluss und -ablehnung, Verfahrensunterbrechung, Beweisverfahren, Rechtskraft und Zwangsvollstreckung (vgl BGH WM 21, 2340 Rz 22). Die Partei ist Trägerin des Prozessrechtsverhältnisses und kann darum weder di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die sofortige Beschwerde ist, soweit keine andere Frist bestimmt ist, binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Gericht, dessen Entscheidung angefochten wird, oder bei dem Beschwerdegericht einzulegen. 2Die Notfrist beginnt, soweit nichts anderes bestimmt ist, mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung des Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 52 Gericht. Wenn die Beschwerde zurückgewiesen oder verworfen wird, fällt gem KV-GKG 1812 bzw KV-FamGKG 1912 eine Gebühr von 66 EUR an. Das Gericht kann die Gebühr bei einem Teilerfolg ermäßigen oder von der Erhebung absehen. Für die Rechtsbeschwerde beträgt die Gebühr 198 EUR nach Nr 1823 KV-GKG. Rechtsanwalt. Wert nach §§ 23 ff RVG der Wert der Hauptsache. Bei Rechtsmitt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Fristen.

Rn 4 In Abs 1 sind mit Fristen alle eigentlichen Fristen des Prozessrechtes gemeint, auch die nach § 544 II (BGH WM 16, 1747), und zwar unabhängig davon, ob es sich um gesetzliche oder richterliche Fristen sowie um Notfristen oder gewöhnliche Fristen handelt; nicht hierunter fallen die uneigentlichen und die materiell-rechtlichen Fristen (LAG Sachsen MDR 01, 834 [LAG Sachsen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts ist die Rechtsbeschwerde statthaft, wenn sie das Oberlandesgericht im ersten Rechtszug in dem Beschluss zugelassen hat. (2) 1Die Rechtsbeschwerde ist zuzulassen, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zuständigkeit.

Rn 2 Die Erteilung von Rechtskraftzeugnissen ist funktionell dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zugewiesen. Grundsätzlich ist die Geschäftsstelle desjenigen Gerichts zuständig, das über die Rechtssache erstinstanzlich befunden hat (iudex a quo). Das gilt auch dann, wenn die Entscheidung von einem örtlich oder sachlich nicht zuständigen Gericht stammt (Stuttg Rpfleger 79,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Sonstige Beendigungsgründe.

Rn 8 Die Partei kann dem Rechtsanwalt jederzeit das Mandat wieder entziehen und die Prozessvollmacht widerrufen. Damit endet dessen Befugnis zur Prozessvertretung, was einen wichtigen Grund für die Aufhebung der Auswahlentscheidung darstellt. Diese Entpflichtung soll die Partei jederzeit verlangen können (Nürnbg OLGR 03, 373 zu § 121). Die Partei kann aber nur dann die Auswa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Prozessuale Stellung der Beteiligten.

Rn 5 Der Vertreter ist nicht zur Übernahme des Amtes verpflichtet. Gegen den Bekl und den zur Kostentragung Verurteilten hat er einen Anspruch auf Vergütung und Auslagenersatz. Die Beiordnung des Prozesspflegers, der von dem Kl einen Kostenvorschuss verlangen kann, ist im Wege der Prozesskostenhilfe möglich. Im Verfahren hat er die Stellung eines gesetzlichen Vertreters (BGH...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 869 ZPO – Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung.

Gesetzestext Die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung werden durch ein besonderes Gesetz geregelt. Rn 1 Gemeint ist das Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG). Das ZVG ist zwar ein besonderes Gesetz, die Vorschriften sind aber als Teil der ZPO zu verstehen, sodass allgemeine Vorschriften der ZPO gelten, so zB Partei- und Prozessfähigkeit, ...mehr