Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Vorschriften über den Erbschaftskauf finden entsprechende Anwendung auf den Kauf einer von dem Verkäufer durch Vertrag erworbenen Erbschaft sowie auf andere Verträge, die auf die Veräußerung einer dem Veräußerer angefallenen oder anderweit von ihm erworbenen Erbschaft gerichtet sind. (2) 1Im Falle einer Schenkung ist der Schenker nicht verpflichtet, für die vor der S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Internationales Pflich... / aa) Internationale gerichtliche Zuständigkeit

Rz. 9 Die internationale Zuständigkeit für erbrechtliche Streitigkeiten wird in Art. 4 EuErbVO den Gerichten des Staates zugewiesen, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Diese Zuständigkeit ist grundsätzlich ausschließlich. Allenfalls dann, wenn der Erblasser die Erbfolge durch Rechtswahl gem. Art. 22 EuErbVO seinem Heimatrecht unterstellt hatte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Angaben gem Nr 2 (Gesellschafter).

Rn 10 Anzumelden sind die Personen, die Inhaber der Mitgliedschaft sind. Das können die Betroffenen nicht abweichend vereinbaren, etwa weil sie nicht wollen, dass ihre Gesellschafterstellung publik ist. Nießbraucher, Pfandgläubiger, Unterbeteiligte, Treugeber sind nicht Gesellschafter und können daher nicht zur Eintragung angemeldet werden. Etwas anderes wird für den Testame...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Rechtsmittel.

Rn 11 Gegen den Beschl (§ 38 I–III FamFG), der die Einziehung angeordnet oder sie ablehnt, ist Beschwerde (§§ 58 ff FamFG, § 11 RPflG) und Rechtsbeschwerde (§ 70 FamFG) statthaft (vgl Frankf ZEV 97, 454). Da die Einziehung oder Kraftloserklärung unumkehrbar ist (BGHZ 40, 54), ist eine Beschwerde gegen eine Einziehungsanordnung nur zulässig, solange die Einziehung noch nicht ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Wirksamkeit nach der EuErbVO.

Rn 2 Eine Rechtswahl vor zeitlicher Anwendung der VO wird durch eine Vorwirkung ihrer Bestimmungen in zweierlei Hinsicht honoriert. Hatte nämlich der Erblasser das auf seine Rechtsnachfolge vTw anzuwendende Recht vor Beginn der Anwendung der VO gewählt, so ist diese Rechtswahl wirksam, wenn sie die Voraussetzungen des Kap III (Art 20–38) der VO erfüllt (II Alt 1). Eine still...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ist die Gesellschaft im Gesellschaftsregister eingetragen, kann auf Antrag eines Beteiligten ein Liquidator aus wichtigem Grund durch das Gericht, in dessen Bezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat, berufen und abberufen werden. Eine Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag, welche dieses Recht ausschließt, ist unwirksam. (2) Beteiligte sind:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Der Grundsatz.

Rn 1 Ohne abw Vereinbarungen (s.u. Rn 2) kann das Recht nur ausgeübt werden, wenn der Besteller oder dessen Erbe, einschließlich des Erbeserben, erstmals einen Vorkaufsfall (unter Rn 3) schafft. Es erlischt mithin, wenn es bei diesem ersten Vorkaufsfall nicht ausgeübt wird oder wenn der Besteller (Erbe) in einer Art veräußert, die keinen Vorkaufsfall (s.u. Rn 4) darstellt. R...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Anfechtung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Anfechtungsgegner. (2) Anfechtungsgegner ist bei einem Vertrag der andere Teil, im Falle des § 123 Abs. 2 Satz 2 derjenige, welcher aus dem Vertrag unmittelbar ein Recht erworben hat. (3) 1Bei einem einseitigen Rechtsgeschäft, das einem anderen gegenüber vorzunehmen war, ist der andere der Anfechtungsgegner.2Das Gleiche...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Voraussetzungen und Inhalt des Schadensersatzes.

Rn 18 Der Besteller kann Schadensersatz statt und/oder neben der Leistung verlangen, wenn die Werkleistungen mit einem Mangel behaftet sind (§§ 633 II, 634 Nr 4) und der Unternehmer diesen Mangel zu vertreten hat. Sein Verschulden wird allerdings vermutet, wie sich aus § 280 I 2 ergibt. Darüber hinaus muss der Schaden nach allg Grundsätzen ursächlich auf eine Pflichtverletzu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Die Aufrechnung entfaltet die Wirkung einer privaten Selbstexekution. Folgerichtig ordnet § 394 ein Aufrechnungsverbot ggü unpfändbaren Forderungen an. Das gilt grds für alle Pfändungsverbote mit Ausnahme der in S 2 angesprochenen Aufrechnung mit Ansprüchen auf Zahlung von Beiträgen gegen an sich unpfändbare Ansprüche gegen Kranken-, Hilfs- oder Sterbekassen. Mit der Gr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendbare Vorschriften aus dem Hypothekenrecht.

Rn 1 Zumindest teilweise entsprechend anwendbar sind §§ 1114, 1115 (s § 1115 Rn 10), 1116 (s dort Rn 7), 1117 (s dort Rn 6), 1118 (mit Ausn der Zinsen wegen Verzugs mit der gesicherten Forderung), 1119–1126, 1127 (s § 1127 Rn 6), 1128 (s dort Rn 7), 1129–1131, 1132 (s § 1132 Rn 13), 1133–1136, 1140, 1142 (s § 1142 Rn 4), 1144 (s dort Rn 4), 1145–1146, 1147 (s § 1147 Rn 4), 1...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Depeçage.

Rn 33 Die Kollisionsnormen überantworten nicht einen Fall als ganzen einer bestimmten Rechtsordnung, sondern weisen jeweils einer bestimmten Rechtsfrage (Anknüpfungsgegenstand) eine bestimmte Rechtsordnung zu (›analytische Methode‹). Unterschiedliche Rechtsfragen eines einheitlichen Falles können mit unterschiedlichen Rechtsordnungen eng verbunden sein, was dazu führt, dass ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsgehalt.

Rn 1 1 erfordert für den Verfall einer Vertragsstrafe, die für die Nichterfüllung oder nicht gehörige Erfüllung versprochen worden ist, den Verzug des Schuldners (s Husemann WRP 17, 270). Verzug setzt nach § 286 IV Vertretenmüssen (also idR ein Verschulden) voraus. Demgegenüber lässt 2 bei einer Pflicht zum Unterlassen schon die Zuwiderhandlung genügen. Das erweckt den Eindr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Länderübersicht / II. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 513 Das Erbrecht ist ab dem 1.1.2014 durch das neue Zivilgesetzbuch geregelt. Inhaltlich kommt hier die historische Verbundenheit mit dem österreichischen Recht umfangreich wieder zum Vorschein. Rz. 514 Die Kinder des Erblassers erben zusammen mit dem Ehegatten oder dem eingetragenen Lebenspartner zu gleichen Teilen nach Köpfen. Es tritt Erbfolge nach Stämmen ein. In zwei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 130. Gesetz zur Steuerfreistellung von Arbeitnehmertrinkgeldern v 08.08.2002, BGBl I 2002, 3111

Rn. 150 Stand: EL 55 – ET: 02/2003 § 3 Nr. 51 EStG: Ab dem 01.01.2002 sind Trinkgelder, die von Dritten freiwillig und ohne Rechtsanspruch geleistet werden, steuerfrei; damit soll ein Anreiz gegeben werden, auf dem offiziellen Arbeitsmarkt tätig zu werden. Es handelt sich steuersystematisch, wie Strahl zu Recht feststellt, um eine steuersystematisch nicht zu rechtfertigende Su...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Berechtigter.

Rn 8 Begünstigt ist der jeweilige Eigentümer eines anderen, des ›herrschenden‹ Objekts (vgl Rn 5, nicht realer Teil). Herrschendes Grundstück iSv § 1018 kann nur ein selbständiges Grundstück nach der GBO, also eine räumlich abgegrenzte, auf einem besonderen Grundbuchblatt gebuchte Fläche sein. Ausreichend, aber auch erforderlich ist dabei, dass das Grundstück im Zeitpunkt de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Mangel.

Rn 2 Es muss ein Mangel der Reise vorliegen (I; s § 651i II). Die nicht dem Reiseden zuzurechnende Nichterbringung oder mangelhafte Erbringung der Reiseleistungen begründet den Anspruch auf Preisminderung. Dass die Vertragswidrigkeit dem Reiseveranstalter oder anderen Personen als dem Reisenden zuzurechnen ist oder dass sie durch Umstände bedingt ist, die vom Reiseveranstalt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Gegenstand der Nachlassverwaltung.

Rn 11 Der Nachlassverwaltung unterliegen alle vermögensrechtlichen Bestandteile des Nachlasses einschl der nach dem Erbfall entstandenen Ansprüche (MüKo/Küpper § 1985 Rz 5). Rn 12 Auch das unpfändbare Vermögen gem § 36 InsO, § 811 ZPO wird nicht von der Nachlassverwaltung erfasst, wobei sich die Unpfändbarkeit aus der Person des Erben bestimmt (MüKo/Küpper § 1985 Rz 4). Der N...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gesetzliche Ansätze für eine Drittschadensliquidation.

Rn 102 Das Privatrecht enthält immerhin einige Ansätze für die Drittschadensliquidation. So verlangt § 700 I wegen der vom Gast eingebrachten und dann beeinträchtigten Sachen nicht, dass diese dem Gast gehört haben; der Gast kann also den Schaden des dritten Eigentümers geltend machen. Noch deutlicher gibt § 421 I 2 HGB dem Empfänger das Recht, aus dem (idR vom Absender gesc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsfolgen.

Rn 4 Die Rechtsfolgen der erhobenen Einrede ergeben sich aus den §§ 1990, 1991, wobei im Gegensatz zu § 1990 ein sog Abfindungsrecht besteht, wonach die Herausgabe der noch vorhandenen Nachlassgegenstände durch Zahlung des Wertes abgewendet werden kann. Maßgebend ist der Verkehrswert im Zeitpunkt der Erhebung der Einrede (Soergel/Magnus § 1992 Rz 5). Rn 5 Liegen die Vorausset...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Grundgesetz.

Rn 37 Die Grundrechte des Grundgesetzes sind m Ausn von Art 9 III 2 GG im Arbeitsverhältnis nicht unmittelbar anwendbar, strahlen jedoch über Generalklauseln wie §§ 138, 242, 307, 315, 626 und § 1 KSchG in das Zivilrecht aus (BVerfG NZA 03, 959f [BVerfG 30.07.2003 - 1 BvR 792/03]). Aus Art 1 I, 2 I GG folgt zB die Beschäftigungspflicht (BAG NZA 16, 108 [BAG 24.06.2015 - 5 AZ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Beschränkte Rechtswahl (Abs 2).

Rn 6 Eine Person kann für die Zulässigkeit u die materielle Wirksamkeit ihrer Verfügung vTw das Recht wählen, das sie nach Art 22 (Staatsangehörigkeit) hätte wählen können, hypothetisches Erbstatut (sog kleine Rechtswahl, II). Gewählt wird nur das Errichtungsstatut. Auch hier gibt es keine Rück- u Weiterverweisung (Janzen DNotZ 12, 484, 490). Auf die Änderung u den Widerruf ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Besitzer kann die Herausgabe der Sache verweigern, wenn er oder der mittelbare Besitzer, von dem er sein Recht zum Besitz ableitet, dem Eigentümer gegenüber zum Besitz berechtigt ist. 2Ist der mittelbare Besitzer dem Eigentümer gegenüber zur Überlassung des Besitzes an den Besitzer nicht befugt, so kann der Eigentümer von dem Besitzer die Herausgabe der Sache an de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Umfang der rechtsgeschäftlichen Vertretungsmacht.

Rn 58 Bei der rechtsgeschäftlichen Vertretungsmacht folgt der Umfang der Vertretungsmacht idR aus der Vollmachtserklärung, sodass der Vollmachtgeber den Umfang der Vertretungsmacht grds beliebig bestimmen kann. Für einige typische Fälle ist der Inhalt der Vollmacht aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Rechtsverkehrs jedoch weithin durch zwingendes Recht geregelt. ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift enthält eine selbstständige Anspruchsgrundlage, die für den speziellen Fall der Eigentumsbeeinträchtigung durch Anlagen auf dem Nachbargrundstück neben dem allg Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch aus § 1004 I besteht. Beide Ansprüche sind auf unterschiedliche Rechtsfolgen gerichtet. Nach § 907 kann bereits die Errichtung einer Anlage untersagt und di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 196. Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 25.07.2014, BGBl I 2014, 1266

Rn. 216 Stand: EL 107 – ET: 12/2014 Mit dem G wird vorrangig dem Änderungsbedarf in verschiedenen Steuergesetzen infolge des Beitritts Kroatiens in die EU Rechnung getragen, indem der Anwendungsbereich der in innerstaatliches Recht umgesetzten Mutter-Tochter-Richtlinie und der Zins- und Lizenzgebühren-Richtlinie sowie Anlagen zum EStG erweitert werden, so dass auch die in Kro...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Bereicherungsanspruch.

Rn 23 Ein Bereicherungsanspruch gem § 812 I 1, 2 Alt (Eingriffskondiktion) kommt in Betracht, wenn der Verletzer mit der unbefugten Nutzung des Namens in ein Recht eingegriffen hat, dessen Vorteile allein dem Verletzten zugewiesen sind. Dies ist im Falle des Namensrechts wie des allg Persönlichkeitsrechts bei unbefugten Eingriffen zu bejahen. Der Anspruch aus Eingriffskondik...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Antragsberechtigung.

Rn 2 Zur Stellung des nach § 51 I zur Verfahrenseinleitung erforderlichen Antrags (s § 51 Rn 3 f) sind die Ehegatten, im Falle ihres Ablebens ihre Hinterbliebenen (BGH FamRZ 23, 358 Rz 12) sowie die von der Abänderung betroffenen Versorgungsträger berechtigt (§ 52 I iVm § 226 I FamFG). Ein Ehegatte kann den Antrag auch noch nach dem Tod des anderen Ehegatten stellen (s Rn 16...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Bei Eltern ohne Ehenamen folgt das Recht zur Bestimmung des Kindesnamens aus der elterlichen Sorge. Die Vorschrift ist mit dem GG vereinbar (BVerfG BGBl I 2002, 950). Eltern ohne Ehenamen waren nie miteinander verheiratet oder haben keinen Ehenamen bestimmt. Die Vorschrift kommt auch zur Anwendung, wenn die Ehe inzwischen aufgelöst ist und nur zumindest ein Ehegatte den...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Einwendungen gegen den ... / (1) Allgemeines

Rz. 46 Der Gesetzgeber hat auf diese Kritik reagiert. Anstelle dieses Entziehungsgrundes des "ehrlosen und unsittlichen Lebenswandels" berechtigt seit 2010 ein anderes schweres sozialwidriges Fehlverhalten des Pflichtteilsberechtigten zur Pflichtteilsentziehung. Aus Gründen der Rechtsklarheit und der Rechtssicherheit knüpft § 2333 Abs. 1 Nr. 4 BGB dabei an zwei nach Auffassu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 2 Die WEigtümer beeinflussen ihre Geschicke bzw die der GdW insb durch einen Beschl in der Versammlung. Ihr Stimmrecht kann nicht allgemein ausgeschlossen werden. Ein WEigtümer ist auch nicht in der Lage, seine Mitgliedschaftsstellung beizubehalten, zugleich aber sein Stimmrecht einem anderen vollständig als eigenes Recht zu verschaffen (Abspaltungsverbot). Das Stimmrecht...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm ist zwingendes Recht und betrifft nur Genehmigungen, von denen die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts abhängt, nicht hingegen solche, die bloße Sollvorschrift sind und deren Ausbleiben die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts nicht beeinflusst. Die Vorschrift entspricht § 1826 aF (BTDrs 19/24445, 291). Ausschließlicher Adressat der Genehmigung ist der Betreuer, der u...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Nachträglich entstandene Kündigungsgründe.

Rn 51 Nachträglich entstandene Kündigungsgründe sind von Kündigungsgründen zu unterscheiden, die einer bereits erfolgten Kündigung nachträglich zum Erfolg verhelfen sollen, aber bereits vor der Erklärung dieser Kündigung vorgelegen haben (Nachschieben von Kündigungsgründen). Der Vermieter hat zwar das Recht, die aufgeführten Kündigungsgründe nachträglich zu ergänzen und zu b...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Dinglich berechtigte Nachlassgläubiger (Abs 3).

Rn 2 Die Einreden wirken nicht ggü dinglich Berechtigten oder Pfandgläubigern, soweit sie sich auf die Geltendmachung dieser dinglichen Ansprüche beschränken. Entspr gilt für Gläubiger, die im Wege der Zwangsvollstreckung bzw Arrestvollstreckung vor dem Erbfall ein dingliches Recht an Nachlassgegenständen erlangt haben. Einem Erwerb nach dem Erbfall stehen die aufschiebenden...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Im Falle der Tötung hat der Ersatzpflichtige die Kosten der Beerdigung demjenigen zu ersetzen, welchem die Verpflichtung obliegt, diese Kosten zu tragen. (2) 1Stand der Getötete zur Zeit der Verletzung zu einem Dritten in einem Verhältnis, vermöge dessen er diesem gegenüber kraft Gesetzes unterhaltspflichtig war oder unterhaltspflichtig werden konnte, und ist dem Dritten...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2272 BGB – Rücknahme aus amtlicher Verwahrung.

Gesetzestext Ein gemeinschaftliches Testament kann nach § 2256 nur von beiden Ehegatten zurückgenommen werden. Rn 1 Ehegatten können ein gemeinschaftliches Testament gem § 2256 nur persönlich und gleichzeitig zurücknehmen. Dies schützt vor einseitigen rechtswirksamen Handlungen eines Ehegatten. Beide Ehegatten müssen geschäftsfähig sein (Hamm FGPrax 12, 261). Das Recht zur E...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Außerordentliche fristlose Kündigung.

Rn 14 Die Voraussetzungen folgen aus den §§ 581 II, 543 (Kobl MDR 20, 1240 [BGH 27.05.2020 - XII ZR 107/17]) und ggf § 569. Im Einzelfall kann bei langfristigem Pachtvertrag eine Abmahnung über § 242 erforderlich sein (Hamm ZMR 98, 493 = WuM 98, 485). Zur Kündigung des Hauptpachtvertrags durch den Zwischenpächter vgl BGH ZMR 18, 992. Bei corona-bedingter Gaststättenschließun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Internationales Pflich... / 1. Erbrechtliche Bedeutung des Trusts

Rz. 232 Der trust ist eine dem angloamerikanischen Rechtskreis eigentümliche Rechtsfigur, bei der der Errichter des Trusts (settlor) das Eigentum in das formelle Eigentum (legal title) und das Recht, die Nutzungen der Sache zu erhalten, aufspaltet. Die formale Eigentumsposition, der legal title, insbesondere das Verfügungs- und Verwaltungsrecht über die Sache, steht dem trus...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Erlöschen.

Rn 26 Mit seiner Ausübung ist das Vorkaufsrecht verbraucht. Es erlischt ferner gem § 2034 I 1 nach Ablauf der Frist von zwei Monaten sowie durch formlosen vertraglichen Verzicht sämtlicher Beteiligter (MüKo/Gergen § 2034 Rz 42), auch schon vor der Mitteilung nach § 469 (RG JW 24, 1247). Ist das Recht durch Verzicht erloschen, lebt es bei Weiterveräußerung nicht wieder auf (R...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Welche Einnahmen sind nicht dem Tätigkeitsbereich "sportliche Veranstaltungen" zuzuordnen?

Tz. 105 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Einnahmen, die nicht den Bereichen der "sportlichen Veranstaltungen" zugeordnet werden können, sind: der Verkauf von Speisen und Getränken an die Zuschauer, Wettkampfteilnehmer, Schiedsrichter, Kampfrichter, Sanitäter, übriges Betreuungspersonal usw. anlässlich von Fußballspielen, Turnieren usw., wenn bereits ein steuerpflichtiger wirtschaft...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsangleichung und Rechtsvereinheitlichung.

Rn 72 Der im Februar 2009 von einem wissenschaftlichen Team für die EU veröffentlichte Entwurf für den Gemeinsamen Referenzrahmen (Draft Common Frame of Reference, s http://ec.europa.eu/justice/policies/civil/docs/dcfr_outline_edition_en.pdf) regelt die Bürgschaft in Abschnitt G, Kapitel I, II u IV (dazu Schürnbrand, WM 09, 873 ff; Klingel, Die Principes of European Law on P...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Wiederverkauf.

Rn 4 Darstellungen: Stoppel JZ 07, 218 ff; Ulbrich MDR 06, 1261 ff. Der gesetzlich bewusst nicht geregelte (BGHZ 110, 183, 191; BGH NJW 02, 506) Wiederverkauf betrifft die zum Wiederkauf umgekehrte Konstellation, dass der Käufer den Rückkauf durch den Verkäufer mit einseitiger Erklärung zustande bringen kann (vgl BGHZ 140, 218, 220; BGH NJW 84, 1568, 2569). Er wird vereinbar...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 27 Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen vor, kann jede Vertragspartei durch Erklärung in Textform (§ 126b) eine Anpassung für die Zukunft (BGH NJW 11, 2350 [BGH 18.05.2011 - VIII ZR 271/10] Rz 18) vornehmen; dagegen besteht nicht das Recht, Betriebskostenvorauszahlungen erstmalig einzuführen. § 560 IV gibt ferner nur ein einmaliges Erhöhungsrecht pro Abrechnung (Bentrop ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. VOB/B.

Rn 13 Gem § 13 V 2 VOB/B steht dem Besteller ein Selbstvornahmerecht nebst Kostenerstattungsanspruch nach Ablauf einer angemessenen Mängelbeseitigungsfrist zu. Es gelten im Wesentlichen die gleichen Grundsätze wie für § 637, auch hinsichtlich des in § 13 V 2 VOB/B nicht ausdrücklich genannten Vorschussanspruches. Allerdings ist das Selbstvornahmerecht aus § 13 V 2 VOB/B abzu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Der Verw als öffentlich-rechtlicher ›Störer‹.

Rn 63 Der Verw kann nicht als öffentlich-rechtlicher ›Störer‹ angesehen werden (aA zum alten Recht OVG NRW NVwZ-RR 16, 807 [OVG Nordrhein-Westfalen 25.07.2016 - 4 A 1150/15] Rz 4; VGH BW NJW 74, 74 [VGH Baden-Württemberg 08.08.1973 - VI 879/72]; VG Hannover ZWE 18, 380 Rz 22). Die GdW ist in Bezug auf das gemE nach §§ 18 I, 9a II stets der Zustandsstörer, obwohl die WEigtüme...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Pflicht zur Haushaltsführung und Funktionsteilung.

Rn 10 Das Recht und die Pflicht zur Haushaltsführung und Betreuung gemeinsamer oder einvernehmlich im Haushalt aufgenommener Kinder folgt nicht mehr aus einem gesetzlichen Leitbild der Ehe, sondern ist dem gegenseitigen Einvernehmen der Eheleute übertragen (§ 1356 I, 1618a). Fehlt es an einer Einigung, so folgt die Pflicht zur anteiligen Haushaltsführung und Mitwirkung beide...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verträge zwischen Unternehmern.

Rn 31 Die in Nr 5 zum Ausdruck kommenden Gedanken sind im Verkehr zwischen Unternehmern über §§ 310 I, 307 grds zu berücksichtigen (BGH NJW-RR 00, 720; ZfBR 16, 40 Rz 28). Nr 5a sollte im b2b-Geschäft keine Indizwirkung zukommen (Berger ZIP 06, 2154). Anders als bei Nr 5b muss nicht ausdrücklich auf das Recht zum Gegenbeweis hingewiesen werden. Er darf aber weder ausdrücklic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Vorrangige Anknüpfungen und Rechtswahl.

Rn 4 Art 9 tritt hinter der Anknüpfung an das Recht des gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalts von Schädiger und Geschädigtem nach Art 4 II zurück (MüKo/Junker Art 9 ROM II Rz 30). Zur Feststellung des gewöhnlichen Aufenthaltsortes kann ggf auf den Ort der Hauptverwaltung zurückgegriffen werden (Art 23). Die Ausweichklausel des Art 4 III ist hingegen nicht anwendbar (Leible/Le...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Form, III.

Rn 6 § 577 III sieht – in Abw von der allgemeinen Verweisung in § 577 I 3 auf die §§ 463 ff – die Schriftform für die Ausübung des Vorkaufsrechts durch den Mieter vor. Zu den Besonderheiten im Zusammenhang mit dem früheren HausTWG (jetzt §§ 312 ff, 355 ff) vgl J.-H. Schmidt WE 01, 66. Die Ausübung des Vorkaufsrechts stellt eine empfangsbedürftige einseitige Willenserklärung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches; Anwendungsbereich.

Rn 1 § 544 wurde durch das MRRG eingefügt, ist seit 1.9.01 in Kraft und entspricht inhaltlich § 567 aF; daher existiert keine Übergangsregelung (aA Hamm ZMR 02, 196). Die Vorschrift dient dem Ausschluss von Erbmiete bzw ähnlichen Vertragsverhältnissen, mit der außerhalb des numerus clausus der Sachenrechte und des Buchungszwangs der Grundstücksrechte die Verkehrsfähigkeit de...mehr