Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Anwendung bei KapGes

Rn. 1658a Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Grds gilt die Beschränkung des Schuldzinsenabzugs nicht für KapGes, weil Entnahmen im engen Sinn nicht möglich sind. Korn/Strahl, KÖSDI 1/2000, 12 281 weisen jedoch zu Recht darauf hin, dass zu klären sein wird, ob zB vGA über das steuerliche Buchkapital hinaus gleichwohl "Entnahmen" iSd Gesetzes sein können und sich damit die Frage des V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeine Anknüpfung.

Rn 1 Art 21 enthält eine ›allgemeine‹ Kollisionsnorm für die objektive Anknüpfung. Sofern nichts anderes bestimmt wird, unterliegt die gesamte Rechtsnachfolge vTw dem Recht des Staates, in dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnl Aufenthalt hatte (I). Dies korrespondiert mit der Aufenthaltszuständigkeit des Art 4. Auf den gewöhnl Aufenthalt zZt der Errichtu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Erhaltungsrecht.

Rn 4 Der nicht abdingbare § 744 II Hs 1 sichert dem einzelnen Teilhaber das Recht, die zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Gegenstands notwendigen Maßnahmen ohne Zustimmung der anderen Teilhaber zu ergreifen. Obwohl nach Hs 1 nicht erforderlich, kann er nach Hs 2 vorab die Zustimmung der anderen Teilhaber verlangen und nach § 894 ZPO durchsetzen, so dass er nicht mit der Un...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / c) Zwangsabtretungsklauseln

Rz. 52 Alternativ zur oder auch kumulativ mit einer Zwangseinziehungsklausel kann die Satzung eine Zwangsabtretungsklausel enthalten. Diese zielt darauf ab, dass die ererbten bzw. vermächtnisweise erworbenen Geschäftsanteile an einen anderen Gesellschafter,[159] an einen vom Erblasser bestimmten Dritten[160] oder eine von der Gesellschaft zu bestimmende Person[161] oder auch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Berechtigter und Verpflichteter.

Rn 1 Der Eigentümer des überbauten Grundstücks bleibt Eigentümer auch hinsichtlich der Fläche, auf welcher sich der Überbau befindet (§ 912 Rn 30). Er kann jedoch von dem Rentenpflichtigen, also von dem jeweiligen Eigentümer des Stammgrundstücks (§ 913 Rn 3), jederzeit den Abkauf der überbauten Fläche verlangen. Miteigentümer können das Verlangen nur gemeinsam aussprechen. § ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Zustimmungen Dritter.

Rn 3 Zustimmungen Dritter (Vor §§ 1–49 Rn 25) sind nicht erforderlich. Den Berechtigten haftet auch nach der Aufteilung das Objekt in seiner Gesamtheit (Frankf Rpfleger 97, 374 [OLG Frankfurt am Main 03.04.1997 - 20 W 90/97]). Ist indes nur ein Miteigentumsanteil mit einem Recht belastet, ist die Mitwirkung gem §§ 876, 877 BGB erforderlich, wenn die Teilung gem § 3 vollzogen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Klage des Berechtigten.

Rn 3 Nur die wirksame (Rn 4) Klage des zum Zeitpunkt der Einreichung materiell-rechtlich Verfügungsbefugten (Berechtigten) hemmt die Verjährung (BGH NJW 22, 1959 Rz 24 f, 27; 10, 2270 Rz 47). Nicht erforderlich ist, dass die materielle Berechtigung noch zum Zeitpunkt der Klagezustellung fortbesteht (BGH NJW 13, 1730 [BGH 15.11.2012 - I ZR 86/11] Rz 26); bei einer Abtretung h...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1110 BGB – Subjektiv-dingliche Reallast.

Gesetzestext Eine zu Gunsten des jeweiligen Eigentümers eines Grundstücks bestehende Reallast kann nicht von dem Eigentum an diesem Grundstück getrennt werden. Rn 1 Die subjektiv-dingliche Reallast wird zum wesentlichen Bestandteil des herrschenden Grundstücks (BayObLGZ 73, 21). Die Verbindung soll unauflöslich sein, dh, die Reallast kann nicht mit einem anderen Grundstück v...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 2. Allgemeiner Gerichtsstand (§§ 12, 13 ZPO)

Rz. 19 Der Pflichtteilsberechtigte kann darüber hinaus seine Klage auch am allgemeinen Gerichtsstand (§§ 12, 13 ZPO) des Wohnsitzes des Erben oder des Beschenkten erheben, da § 27 ZPO keinen ausschließlichen Gerichtsstand begründet.[43] Ebenso können die Parteien einverständlich den Prozess auch an einem anderen Ort führen. Für den Fall, dass nicht alle Miterben den gleichen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Vertrag über ein langfristiges Urlaubsprodukt (§ 481a S 1).

Rn 2 § 481a S 1 erweitert den Anwendungsbereich der §§ 481–487 auf Verträge, durch die ein Unternehmer einem Verbraucher gegen Zahlung eines Gesamtpreises das Recht verschafft oder zu verschaffen verspricht, für die Dauer von mehr als einem Jahr Preisnachlässe oder sonstige Vergünstigungen im Zusammenhang mit einer Unterkunft zu erhalten. Dies erfasst zB die Mitgliedschaft i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A.

Rn 1 Voraussetzung, in einem Erbvertrag vertragsmäßige Verfügungen von Todes (§ 2278) zu treffen, ist, dass der Verfügende unbeschränkt geschäftsfähig ist. Bis zum 21.07.17 sahen II und III vor, dass ein beschränkt geschäftsfähiger Ehegatte oder Verlobter mit seinem Ehegatten einen Erbvertrag schließen konnte, wenn der gesetzliche Vertreter zustimmte. Diese Ausnahme ist durc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Zeitlich.

Rn 9 Wie das Mängelrecht insgesamt (§ 437 Rn 3, 4) entsteht das Recht auf Nacherfüllung für Sachmängel erst nach Gefahrübergang und für Rechtsmängel erst nach Eigentumsübergang. Es erlischt mit wirksamer (Naumbg NJW-RR 15, 1399 [OLG Naumburg 09.04.2015 - 2 U 127/13]) Erklärung von Rücktritt (Celle NJW-RR 07, 353, 354 [OLG Celle 28.06.2006 - 7 U 235/05]) oder Minderung; zum R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Frist des Widerspruchs, § 574b II.

Rn 5 Es handelt sich nicht um eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist. Der Widerspruch muss bis spätestens zwei Monate vor der Beendigung des Mietverhältnisses dem Vermieter ggü erklärt werden und zugegangen sein (§§ 130, 574b II 1). Die Fristversäumnis ist nur auf Einrede des Vermieters zu berücksichtigen. Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnis. E...mehr

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§ 18 Länderübersicht / III. Testamentarische Erbfolge

Rz. 576 Die testamentarische Erbfolge ist in den USA praktisch und gesetzlich[566] die Regel. Grund dafür mag der weite Umfang der Testierfreiheit sein, den das Recht der common law-Staaten gewährt. Ordentliche Testamentsform ist das schriftlich abgefasste, von dem Testator in Gegenwart von mindestens zwei[567] Zeugen sowie anschließend von den Zeugen unterschriebene Testame...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anwendung der Pfandrechtsvorschriften.

Rn 3 § 1128 III verweist wegen der Rechtsstellung des Hypothekars auf die Bestimmungen über das Pfandrecht an Forderungen (§§ 1279 ff); diese Stellung erwirbt er kraft Gesetzes mit Abschluss des Versicherungsvertrags (nicht erst mit Eintritt des Versicherungsfalls; aA LG Darmstadt VersR 79, 418) und ohne Beschlagnahme. Er kann deshalb vor Fälligkeit der Hypothek Zahlung an d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 600 BGB – Mängelhaftung.

Gesetzestext Verschweigt der Verleiher arglistig einen Mangel im Recht oder einen Fehler der verliehenen Sache, so ist er verpflichtet, dem Entleiher den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Rn 1 Die Vorschrift ist eine Sonderregelung ggü § 599 und eine Parallelvorschrift zu §§ 523 I, 524 I. Vgl dazu § 523 Rn 1, § 524 Rn 1. Rn 2 Die Beschränkung der Haftung auf arglistige...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, HKÜ Art 1 HKÜ

Zusammenfassung Art 1 HKÜ0 Ziel dieses Übereinkommens ist es, Rn 1 Das HKÜ ist im We...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungszweck.

Rn 1 Hauptzweck der Vorschrift ist es, wegen der ggü individuell getroffenen Abreden anderen Interessenlage der Parteien eine von § 139 abw Lösung für den Fall der gescheiterten Einbeziehung oder Unwirksamkeit von AGB bereitzustellen (I, II). Der ansonsten nach § 139 geltende Regelfall der Gesamtnichtigkeit kommt bei AGB nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen in Betracht (III...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vorgehensweise.

Rn 3 Ausgehend von der Grundanknüpfung (Art 38–40 I, II) ist zu untersuchen, ob eine wesentlich engere Verbindung iSd Art 41 mit einem anderen Recht besteht; diese kann sich je nach Grundanknüpfung aus unterschiedlichen Gesichtspunkten ergeben (s insb BeckOK/Spickhoff Art 41 Rz 3 ff). Die nicht abschließenden Beispiele in Art 41 II (s insb BeckOK/Spickhoff Art 41 Rz 6) liefe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III.

Rn 7 Dass ein Elternteil das Kind allein vertritt, wenn er auch alleiniger Inhaber der elterlichen Sorge ist, ergibt sich bereits aus I 1. Dabei ist es gleichgültig worauf die Alleinsorge beruht. In Betracht kommt neben der Sorgerechtsübertragung gem §§ 1671, 1672 auch der Entzug des Sorgerechts des anderen Elternteils gem § 1666. Dagegen entsteht bei einer Interessenkollisi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Regelungsorte und Regelungstechnik.

Rn 8 Der Kernbestand schuldrechtlicher Regeln findet sich im zweiten Buch des BGB, also in den §§ 241–853. Jedoch ist das Schuldrecht nicht auf diesen Regelungsort beschränkt; vielmehr finden sich schuldrechtliche Bestimmungen – vorwiegend Anspruchsgrundlagen – auch in sämtlichen anderen Büchern des Gesetzbuchs. Außerdem enthält das deutsche Recht schuldrechtliche Regelungen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verjährbarkeit.

Rn 5 Der Verjährung unterworfen ist nicht ein Rechtsverhältnis als solches, sondern nur der daraus resultierende materiell-rechtliche Anspruch, nicht der als Rechtsschutzbegehren oder Rechtsfolgebehauptung aufgefasste eigenständige prozessuale Anspruch. Ein Streitgegenstand (vgl BGHZ 194, 314 Rz 18f) kann daher mehrere materiell-rechtliche Ansprüche umfassen, die grds jew ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Bergfreie Bodenschätze

Rn. 168a Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Das Eigentum an einem Grundstück erstreckt sich nicht auf bergfreie Bodenschätze (§ 3 Abs 2 S 2 BBergG). Bergfrei sind eine Reihe von Erzen, Metalle (zB Gold, Silber, Aluminium, Eisen), fossile Brennstoffe (zB Kohle, Erdöl, Erdgas) sowie Erdwärme (§ 3 Abs 3 BBergG). Diese gelten bis zur Ausübung des Aneignungsrechts (§ 958 BGB) als herrenl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Die Norm dient der Geltung des Halbteilungsgrundsatzes auch in den Fällen, in denen die beteiligten Parteien des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus Vereinbarungen zur anteiligen Übernahme der Maklerkosten durch die Partei treffen, die in keinem Vertragsverhältnis zu dem Makler steht. Dies betrifft sowohl Vereinbarungen der Parteien des Kaufvertrages...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verletzungshandlung.

Rn 35 Vorliegen muss in jedem Fall eine Beeinträchtigung einer geschützten Sphäre des Rechtsträgers. Nicht erforderlich ist ein vermögensrechtlicher Nachteil. Die Art des Eingriffs zum Nachteil des Geschützten kann sehr vielfältig sein. Eine mögliche Verletzung des APR kann in einer unzulässigen Aufzeichnung des gesprochenen Wortes liegen (BGHZ 27, 284), ebenso in der Verbre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Gestaltungsmöglichkeiten.

Rn 33 Das Gericht hat einen Beschl nach denselben Maßstäben zu treffen, wie sie das Gesetz den WEigtümern vorgibt (BGH ZMR 18, 608 Rz 10). Ob das Gericht für den Inhalt eines Beschl insoweit ein Ermessen hat, bestimmt sich nach materiellem Recht, nämlich danach, ob den WEigtümern selbst ein Ermessen zustünde (BRDrs 168/20, 93). Müssten die WEigtümer einen konkreten Beschl fa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Durchführung der Ablösung.

Rn 2 Der Ablösende kann den Gläubiger auch durch Hinterlegung oder Aufrechnung befriedigen (§ 268 II). Bei vollständiger Befriedigung erwirbt er die Forderung (§ 268 III) und zugleich die Hypothek (§§ 412, 401); gutgläubiger Erwerb der Einredefreiheit ist ausgeschlossen (BGH NJW 86, 1487 [BGH 12.12.1985 - IX ZR 15/85] m abl Anm Canaris; BGH NJW 97, 190; s § 1157 Rn 3; aA 10....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff der Verjährung.

Rn 2 Das BGB versteht unter ›Verjährung‹ die Voraussetzung eines Leistungsverweigerungsrechts iSd § 214 I (Rn 1; Staud/Peters/Jacoby Vorb § 194 Rz 4). In vom EGBGB den Landesrechten vorbehaltenen Rechtsgebieten gibt es zudem die unvordenkliche Verjährung (BayOLGZ 82, 406). Diese begründet eine widerlegliche Vermutung, wonach dann, wenn ein Recht für einen Zeitraum von mindes...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Eignung zur gewöhnlichen Verwendung (Abs 3 S 1 Nr 1).

Rn 46b Zur Bestimmung der gewöhnlichen Verwendung ist gem der Gesetzesbegründung sowohl einschlägiges Unionsrecht als auch nationales Recht zu berücksichtigen. Dabei ist insb auf technische Normen o hilfsw sog sektorspezifische Verhaltenskodizes abzustellen (BTDrs 19/27424, 41; Art 7 I lit a WKRL). Abgesehen davon stimmen III 1 Nr 1 und Nr 2 im Wesentlichen mit § 434 I 2 Nr ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Übersicht.

Rn 18 Bei der Nichtigkeitsklage handelt sich um eine § 256 I ZPO unterfallende Feststellungsklage, die auf ein Nichtigkeitsurteil zielt. Das Recht zur Erhebung einer Nichtigkeitsklage steht nach § 44 I 1 jedem WEigtümer zu (s.a. BGH NJW 12, 2578 Rz 9). Für die Frage des Rechtsschutzinteresses des Nichtigkeitsklägers ist es bedeutungslos, ob er für oder gegen den Beschl gesti...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Teilunmöglichkeit.

Rn 10 Bei einer Teilleistung (wegen einer Teilunmöglichkeit, dazu Canaris FS Medicus [09], 17) soll nach I 1 Hs 2 § 441 III entspr gelten (dazu BGH NJW 10, 1282 [BGH 14.01.2010 - VII ZR 106/08]; NJW 07, 3488 [BGH 17.07.2007 - X ZR 31/06]). Die Gegenleistung ist also in dem Verhältnis herabzusetzen, in dem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der ganzen Leistung zur verein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsgehalt.

Rn 2 Für die außerordentliche Kündigung iSv § 573d I ist ein berechtigtes Interesse nach § 573 nötig. Sonst müssen die Voraussetzungen der erleichterten Kündigung für Einliegerwohnraum nach § 573a vorliegen. Eine neue wichtige Ausnahme wird für die Kündigung des Vermieters ggü dem Erben des Mieters nach § 564 (vgl Porer NZM 05, 489) gemacht; dort ist ein berechtigtes Interes...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Grundfreiheiten.

Rn 30 IRd unmittelbaren Geltung des primären Unionsrechts ragen die Grundfreiheiten des EU-Vertrags (geregelt im AEUV) heraus. Besondere Bedeutung haben das allg Diskriminierungsverbot (Art 10, 18 AEUV), die Warenverkehrsfreiheit (Art 28, 30, 34 AEUV), die Freizügigkeit von Personen und insb von Arbeitnehmern (Art 45 AEUV), die Niederlassungsfreiheit (Art 49 AEUV), die Diens...mehr

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ZErb 08/2024, Deutsch-türki... / b. Sachlicher Anwendungsbereich

Der sachliche Anwendungsbereich des NA erfasst gem. § 15 S. 1 NA im Hinblick auf die internationale Zuständigkeit alle Klagen, die die Feststellung des Erbrechts, der Erbschaftsansprüche, Ansprüche aus Vermächtnissen sowie Pflichtteilsansprüche zum Gegenstand haben.[13] Im Hinblick auf das anwendbare Recht knüpft § 14 NA an die "erbrechtlichen Verhältnisse" an. Das Erbstatut...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1687b BGB – Sorgerechtliche Befugnisse des Ehegatten.

Gesetzestext (1) 1Der Ehegatte eines allein sorgeberechtigten Elternteils, der nicht Elternteil des Kindes ist, hat im Einvernehmen mit dem sorgeberechtigten Elternteil die Befugnis zur Mitentscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens des Kindes. 2 § 1629 Abs. 2 Satz 1 gilt entsprechend. (2) Bei Gefahr im Verzug ist der Ehegatte dazu berechtigt, alle Rechtshandlungen v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsinhalt.

Rn 1 Ergänzend zu § 102 gibt § 998 bei noch nicht getrennten Früchten dem gut- oder bösgläubigen Besitzer, einen Verwendungsersatzanspruch für die nützlichen Kosten (vgl § 996) der Feld- bzw Gartenbestellung. Trotz des eindeutigen Wortlauts sind forstwirtschaftliche Grundstücke im Hinblick auf § 585 III nicht anders zu behandeln als landwirtschaftliche Grundstücke (aA Grüneb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anwendungsbereich.

Rn 1 Art 41 enthält eine Ausweichklausel für außervertragliche Schuldverhältnisse, die ausnw Abweichungen von den Grundanknüpfungen bei wesentlich engerer Verbindung mit einem anderen Recht erlaubt. Sie gilt für die Anknüpfungen nach Art 38, 39, 40 I u II, nicht hingegen für Art 40 IV und Art 42. Art 41 I enthält die Grundregel, in Abs 2 finden sich Beispielsfälle. Art 41 un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Paketverträge.

Rn 2 I 1 determiniert den Anwendungsbereich der §§ 327 ff für Paketverträge. Dabei handelt es sich nach der aus Art 3 VI DIRL übernommenen Legaldefinition um Verträge, die neben der Bereitstellung digitaler Produkte die Bereitstellung anderer Sachen oder die Bereitstellung anderer Dienstleistungen zum Gegenstand haben, etwa eine vertragliche Vereinbarung über die Bereitstell...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / bb) Gestaltungsüberlegungen

Rz. 177 Aus der Grundsatzentscheidung des BGH ergibt sich für die Vertragsgestaltung die Frage, welche Gestaltungen möglich sind, um trotzdem den Fristbeginn auszulösen.[507] Siehe hierzu ausführlich § 10 Rdn 186 ff. Rz. 178 Aber auch wenn die Frist des § 2325 Abs. 3 BGB nicht zu laufen beginnt, ist zu beachten, dass damit u.U. die Höhe des Ergänzungsanspruchs noch ganz wesen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 526 BGB – Verweigerung der Vollziehung der Auflage.

Gesetzestext 1Soweit infolge eines Mangels im Recht oder eines Mangels der verschenkten Sache der Wert der Zuwendung die Höhe der zur Vollziehung der Auflage erforderlichen Aufwendungen nicht erreicht, ist der Beschenkte berechtigt, die Vollziehung der Auflage zu verweigern, bis der durch den Mangel entstandene Fehlbetrag ausgeglichen wird. 2Vollzieht der Beschenkte die Auf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Methode (Abs 3 S 1).

Rn 12 Zur Aufrechterhaltung des vertraglichen Äquivalenzverhältnisses ist die proportionale Wertminderung der mangelfreien Kaufsache infolge des Mangels auf die Reduzierung des Kaufpreises zu übertragen. Maßgeblich ist gewollter, nicht beurkundeter Kaufpreis (BGH NJW 11, 2953 [BGH 27.05.2011 - V ZR 122/10] Rz 9). Diese Methode führt bei Übereinstimmung von Kaufpreis und Verk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Fehlende Angaben zum Umwandlungsrecht bei Fremdwährungsimmobiliardarlehen (Abs 6 3).

Rn 17 Bei Fehlen, nicht aber bei Unrichtigkeit (MüKo/Weber Rz 41; aA 14. Aufl/Nobbe), der Pflichtangaben (I) zum Umwandlungsrecht (§ 503) des Darlehensnehmers (Art 247 § 7 II Nr 2) hat dieser das Recht, jederzeit ohne Rücksicht auf die Höhe der Wechselkursänderung die Währung des Darlehens einmal zu wechseln. Nicht unter VI 3 fällt das Fehlen der Angabe über die Informations...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Verjährung.

Rn 17 Ein Schuldversprechen/-anerkenntnis verjährt grds unabhängig vom Kausalgeschäft nach den §§ 195, 199 (dreijährige Regelfrist). Das gilt auch, wenn der Anspruch aus dem Grundgeschäft früher verjährt (BGH WM 84, 667, 668). Die Angabe des Schuldgrunds, für den eine kürzere Verjährung gilt, in der Urkunde kann auf die Vereinbarung dieser Frist auch für das selbstständige S...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsfolgen.

Rn 36 Liegen die Voraussetzungen des § 18 III vor, darf jeder WEigtümer die Maßnahmen treffen, die notw sind (= Notmaßnahmen) und kann Ersatz seiner Aufwendungen verlangen (BGH ZMR 19, 419 Rz 5). Notw sind nur Maßnahmen, welche die Gefahrenlage beseitigen, nicht aber solche zur Vornahme oder Beauftragung von Arbeiten, die einer dauerhaften Beseitigung der Schadensursache die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1505 BGB – Ergänzung des Anteils des Abkömmlings.

Gesetzestext Die Vorschriften über das Recht auf Ergänzung des Pflichtteils finden zu Gunsten eines anteilsberechtigten Abkömmlings entsprechende Anwendung; an die Stelle des Erbfalls tritt die Beendigung der fortgesetzten Gütergemeinschaft; als gesetzlicher Erbteil gilt der dem Abkömmling zur Zeit der Beendigung gebührende Anteil an dem Gesamtgut, als Pflichtteil gilt die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 67. Versicherungs- und Rückversicherungsverträge.

Rn 65 Für die in Art 7 geregelten Versicherungsverträge s dort und Art 46c EGBGB. Bestimmte Versicherungsverträge sind aus dem Anwendungsbereich von ROM I durch Art 1 II lit j ausgeschlossen. Dies betrifft praktisch vor allem außergemeinschaftliche Risiken außergemeinschaftlicher Anbieter (s Perner IPRax 09, 218, 219). Für Rückversicherung gilt das allgemeine, nach Art 3 f z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Grundfreiheiten im Binnenmarkt.

Rn 47 Ist in einem grenzüberschreitenden Binnenmarktfall eine Eingriffsnorm infolge Sonderanknüpfung anwendbar, so kann wie auch sonst bei zwingendem Recht eine Verletzung einer Grundfreiheit des AEUV in Betracht kommen (s.o. Art 6 ROM I Rn 34; ferner Sonnenberger IPRax 03, 104, 113; Reich NJW 94, 2128, 2131), denn eine Eingriffsnorm ist nicht per se freigestellt (EuGH C-369...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Mieter oder Pächter.

Rn 4 Verbindet ein Mieter oder Pächter die Sache mit dem ihm nicht gehörenden Grundstück, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die Verbindung nur für die Dauer des Vertragsverhältnisses und damit vorübergehend hergestellt worden ist (BGHZ 10, 171, 175; 92, 70; 131, 368 = NJW 96, 916; NJOZ 17, 1517; für eine Klarstellung im Mietvertrag Lebek NZM 98, 747). Dies gilt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Rechtsvergleich.

Rn 28 Soweit europäische Rechtsordnungen ein privates Testament kennen, ist meistens die Eigenhändigkeit vorgeschrieben (zB Art 970 fr CC, § 578 ABGB; in Österreich kann ein auch maschinengeschriebenes Testament vor drei Zeugen errichtet werden; § 579 ABGB). In England müssen bei der Errichtung eines privaten Testaments grds Zeugen mitwirken (sec 9 Wills Act 1837; sec 17 Adm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Eine Änderung des Zahlungsdiensterahmenvertrags auf Veranlassung des Zahlungsdienstleisters setzt voraus, dass dieser die beabsichtigte Änderung spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens dem Zahlungsdienstnutzer in der in Artikel 248 §§ 2 und 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche vorgesehenen Form anbietet. (2) 1Der Za...mehr