Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Wesentliche rechtsgeschäftliche Besitzrechte.

Rn 4 Schuldrechtliche Besitzrechte können sowohl ausdrücklich als auch konkludent begründet werden und wirken dem Herausgabeverlangen des Eigentümers – oft nur vorübergehend – entgegen. Dies ist insb bei der Miete und Pacht (§§ 535 I, 581) sowie beim Leasingvertrag, aber auch beim Leihvertrag nach § 598 für den vereinbarten Zeitraum der Fall. Logischerweise entfällt das Besi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Wirksamkeit des Vertrages.

Rn 8 Zur materiellen Wirksamkeit des Vertrages gehören die Willensmängel, insb Irrtum, arglistige Täuschung und Drohung, Mentalreservation, mangelnde Ernstlichkeit, Scheingeschäfte, ebenso wie offener oder versteckter Dissens, Widerrufsrechte nach Verbraucherschutzgesetzen (BGHZ 135, 124, 138; aA Aachen NJW-RR 91, 885, 886; LG Gießen NJW 95, 406; dazu Soergel/v Hoffmann Art ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Widerruf einer Verfügung, die mit einer Verfügung des anderen Ehegatten in dem in § 2270 bezeichneten Verhältnis steht, erfolgt bei Lebzeiten der Ehegatten nach der für den Rücktritt von einem Erbvertrag geltenden Vorschrift des § 2296. 2Durch eine neue Verfügung von Todes wegen kann ein Ehegatte bei Lebzeiten des anderen seine Verfügung nicht einseitig aufheben. (2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Eigentum des Bestellers.

Rn 6 Der Besteller muss Eigentümer der zum Zwecke der Werkausführung in den Besitz des Unternehmers gelangten Sache(n) sein. Daran fehlt es, wenn der Unternehmer die Sache aus von ihm zu beschaffenden Stoffen herstellen soll, weil er dann über § 950 Eigentümer der hergestellten Sache wird und das Eigentum hieran bis zur Ablieferung behält (iÜ gilt dann § 650, s Rn 2). Stamme...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolge: Anwendbare Rechtsvorschriften.

Rn 6 Auf den Kreditauftrag ist das Auftragsrecht anwendbar, das aber durch § 778 – und ggf weiter durch Parteivereinbarung – modifiziert wird: Es gelten (1.) §§ 662–668 und (2.) §§ 672–675 , nicht aber die Vorschusspflicht aus § 669, da dies dem Sinn des Kreditauftrags widerspräche (Grüneberg/Sprau § 778 Rz 3) und der Aufwendungsersatzanspruch aus § 670, da diese Vorschrift v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 74. Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der Finanzmärkte (Finanzmarktförderungsgesetz) vom 22.02.1990, BGBl. I 90, 266

Rn. 88 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 19a Abs 3 (vgl weitere Änderung unter Rn 93) wurde wie folgt geändert:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 3 Die Vorschrift setzt voraus, dass dem Erbschaftsbesitzer die Herausgabe des Nachlassgegenstandes/dessen Surrogats/der Nutzungen und Früchte in Natur unmöglich ist (BGH v 19.8.21 – III ZB 23/21). Hat der Erbschaftsbesitzer nur Gebrauchsvorteile, wie zB mietfreies Wohnen in der Wohnung des Erblassers (Grüneberg/Weidlich § 2021 Rz 2), oder ein höchstpersönliches Recht erwo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ausnahme nach Abs 2.

Rn 3 Ein Eigentumserwerb findet nach II dann nicht statt, wenn ein Aneignungsrecht eines anderen besteht. Aneignungsrechte Dritter verhindern einen Eigentumserwerb. Ein Aneignungsrecht besteht zB beim Jagd- oder Fischereiberechtigten. Das vom Wilderer eingefangene Wild bleibt herrenlos. Ein gutgläubiger Erwerb eines Dritten vom Wilderer ist aber möglich, da das Wild dem Anei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Im Alleineigentum stehende eigene Haushaltsgegenstände.

Rn 14 Diese können nach I 1 nach der Trennung von jedem Ehegatten jederzeit heraus verlangt werden. Das aus § 1353 folgende Recht des anderen zum Mitbesitz kann dem Herausgabeverlangen nicht mehr entgegengehalten werden (BGH FamRZ 84, 557). Anders als der Herausgabeanspruch nach § 985 ist dieser Anspruch jedoch durch die in der Norm enthaltene Billigkeitsregelung modifiziert...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Folgen fehlerhafter Schätzung

Rn. 2225a Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Wird der Schätzungsrahmen durch das FA überschritten, so wird der Bescheid, der auf der Schätzung beruht, regelmäßig nicht unwirksam. Er ist dann rechtswidrig und kann angefochten werden. Dies gilt selbst dann, wenn grobe Schätzungsfehler vorliegen (BFH BStBl II 1990, 351; 2001, 381; 2006, 578; BFH/NV 2006, 240; 2014, 1355). Willkürlich un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Sonstige Aufwendungen.

Rn 15 Für sonstige Aufwendungen gilt das Recht der Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 2125 I). In Betracht kommen Ausgaben, die zwar im Interesse des Nachlasses liegen, aber über den Erhaltungszweck hinausgehen, also für verändernde und erweiternde Maßnahmen (Erhöhung des Kapitals bei einem zum Nachlass gehörenden Unternehmen, Erweiterung einer gewerblichen Anlage, Vergrößerung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Verschlechterung der Sache.

Rn 2 Das BGB gibt keine Legaldefinition des Begriffes Verschlechterung, obwohl es ihn häufig verwendet (vgl §§ 292, 347, 602, 606, 644 I, 645, 848, 1050, 1057, 1133, 1135, 1226, 2132). Dem Wortstamm ›schlecht‹ ist dabei an sich noch keine Aussage zu entnehmen: Ob etwas als schlecht oder gut zu bezeichnen ist, verbleibt einer subjektiven Betrachtung und ist oftmals von Beglei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 21 Maßnahmen, die zur erstmaligen ordnungsmäßigen Herstellung des gemE erforderlich sind, sind eine Erhaltungsmaßnahme (BGH NZM 18, 794 [BGH 20.07.2018 - V ZR 56/17] Rz 11; 18, 611 Rz 10). Unter den Begriff fallen: Die Korrektur einer planwidrigen Errichtung (BGH NZM 18, 794 [BGH 20.07.2018 - V ZR 56/17] Rz 11/12; NJW-RR 17, 1042 [BGH 23.06.2017 - V ZR 102/16] Rz 7). Jede M...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Ergänzende Vorschriften.

Rn 10 Nach Abs 2 sind die dort genannten Vorschriften aus dem Recht der Grunddienstbarkeit und des Nießbrauchs entspr anzuwenden (Erl dazu bei den einzelnen Vorschriften). Rn 11 Wegen des zwischen Eigentümer und Berechtigtem bestehenden gesetzlichen Schuldverhältnisses s BGH NJW 85, 2944 [BGH 28.06.1985 - V ZR 111/84]; Hamm NJW-RR 01, 1099 [OLG Hamm 05.04.2001 - 15 W 79/01]; ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Umgangskosten.

Rn 51 Durch Ausübung des Umgangs bedingte Kosten können regelmäßig nicht vom Einkommen abgezogen werden (BGH FamRZ 14, 917; 09, 1391; Kobl FuR 18, 592; Bremen FamRZ 17, 297). Etwas anderes kann gelten aufgrund der nach § 1612b V begrenzten Kindergeldanrechnung, wenn sonst ausreichende Mittel zur Umgangsausübung fehlen (BVerfG FamRZ 03, 1370; BGH NJW 09, 2598; FamRZ 08, 594)....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Rechtsfolgen der Sicherungsabtretung.

Rn 21 Mit der Sicherungsabtretung scheidet die Forderung zwar im Rechtssinne aus dem Vermögen des Zedenten aus; wirtschaftlich gehört sie aber weiterhin dazu. Bei einer Vorausabtretung tritt die Wirkung gem § 140 InsO frühestens mit Entstehen der Forderung ein (BGHZ 170, 196 Rz 14; NJW-RR 13, 248 [BGH 20.09.2012 - IX ZR 208/11] Rz 13; NJW 16, 1092 [BGH 08.12.2015 - II ZR 68/...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Besonderes Verweigerungsrecht.

Rn 2 Der Gläubiger kann sich bis zur Teilung des Nachlasses entweder an den ungeteilten Nachlass halten oder von jedem einzelnen der als Gesamtschuldner haftenden Miterben Erfüllung verlangen, II. Nach I 1 hat der Miterbe von der Annahme der Erbschaft bis zur Teilung des Nachlasses an ein besonderes Verweigerungsrecht. Dieses Recht steht selbstständig neben den allg Möglichk...mehr

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AGS 08/2024, Vorschuss vom ... / I. Überblick

Nach § 9 RVG kann der Rechtsanwalt von seinem Mandanten "für die entstandenen und voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern". Von diesem Recht wird in der Praxis – aus welchen Gründen auch immer – immer noch zu wenig Gebrauch gemacht,[1] was zu Einnahmeausfällen beim Rechtsanwalt führt. Dem will die Regelung in § 9 RVG begegnen, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Abschlagszahlungen – § 650m.

Rn 15 Gem § 632a kann der vorleistungspflichtige Unternehmer Abschlagszahlungen auf seinen vertraglichen Vergütungsanspruch für vertragsgerecht erbrachte Teilleistungen beanspruchen. § 650m modifiziert dieses Recht zugunsten des Verbrauchers in zwei Punkten: Nach I darf der Gesamtbetrag der vom Unternehmer verlangten Abschlagszahlungen 90 % der vertraglichen Gesamtvergütung e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Besonderheiten beim wirtschaftlichen Verein.

Rn 22 Der kaufmännisch tätige VoRp bleibt Verein und wird nicht zur OHG (aA die hM, BGHZ 22, 240, 244; Soergel/Hadding § 54 Rz 3). Allerdings ist kraft der Verweisung des § 54 I 2 das Recht der OHG anwendbar. Der VoRp, der ein Handelsgewerbe betreibt, muss sich analog § 33 HGB in das Handelsregister mit sämtlichen Mitgliedern und Vorstandsmitgliedern eintragen lassen. Zum Sc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundsätzliches (Abs 1 S 1).

Rn 2 Die Grundsatznorm des § 6 I 1 stellt klar, dass Vereinbarungen über den VA geschlossen werden können. Sie enthält weder in zeitlicher noch in inhaltlicher Hinsicht irgendwelche Einschränkungen der Dispositionsbefugnisse. Die Ehegatten können daher grds zu jeder Zeit, also vor, während und auch nach der Ehe Vereinbarungen schließen. Scheidungsfolgenvereinbarungen nehmen ...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 1. Besonderer Gerichtsstand der Erbschaft

Rz. 17 Nach § 27 Abs. 1 ZPO ist für die jeweilige Klage das Gericht, an dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen allgemeinen Gerichtsstand (§§ 12–16 ZPO) hatte, zuständig. Man spricht hier auch von dem besonderen Gerichtsstand der Erbschaft, dessen Zweck die Zusammenfassung verschiedener Prozesse bei einem sachnahen Gericht ist.[37] Grundsätzlich ist danach gem. §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gegenrechte des Hauptschuldners: Einwendungsdurchgriff nach § 774 I 3.

Rn 23 Aus § 774 I 3 folgt, dass der Hauptschuldner dem Bürgen, der die auf ihn übergegangene Forderung aus dem Hauptschuldverhältnis geltend macht, nur iRd Innenverhältnisses verpflichtet ist (BGH WM 76, 687, 689; 92, 908 [BGH 20.02.1992 - IX ZR 225/91]). Ggü übergeleiteten Nebenrechten schützen ergänzend §§ 404–410, 412 . Hierzu gehört zB das Recht zur Aufrechnung (ggü dem B...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 6. Testamentarische Begünstigung des Ehegatten

Rz. 486 Eine verbreitete Praxis zur Begünstigung des Ehegatten besteht darin, dass die Kinder zwar zu Erben eingesetzt werden, dem überlebenden Ehegatten aber der Nießbrauch am gesamten Nachlass (usufructu universal) zugewandt wird. Dies verletzt insoweit die Pflichtteile der Kinder, als zwar die Mejora, nicht aber das streng pflichtteilsgebundene Drittel (legítima estricta)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Internationale Zuständigkeit.

Rn 38 Die maßgeblichen Regeln für die internationale Zuständigkeit für die Anordnung u Durchführung von Vormundschaft u Pflegschaft über Minderjährige finden sich in mehreren Rechtsinstrumenten u nachrangig im nationalen Recht. Einschlägige Rechtsgrundlagen sind: – Art 7 ff Brüssel IIb-VO (ab 1.8.22), – Art 5–14 KSÜ, – §§ 99, 151 FamFG. Rn 39 Die internationale Zuständigkeit ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Widerrufsfrist.

Rn 7 Nach I beginnt die Widerrufsfrist abweichend von § 355 II 2 nicht, bevor der Unternehmer den Verbraucher gem Art 246 III EGBGB über sein Widerrufsrecht informiert hat. Danach hat der Unternehmer dem Verbraucher einen Hinweis auf das Recht zum Widerruf zu erteilen hat (Art 246 III 3 Nr 1 EGBGB) sowie darauf, dass der Widerruf durch Erklärung ggü dem Unternehmer zu erfolg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundlagen.

Rn 2 Die Anfechtung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die auch dann formfrei wirksam ist, wenn das angefochtene Geschäft einem Formzwang unterliegt (BaRoth/Wendtland § 143 Rz 2). Als Gestaltungsrecht ist die Anfechtung unwiderruflich (§ 142 Rn 3) sowie grds befristungs- und bedingungsfeindlich (BGH NJW-RR 07, 1282 [BGH 28.09.2006 - I ZR 198/03] Tz 17)....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Vertraglich vereinbarte Ersatzmieterstellung.

Rn 10 Man unterscheidet zwei Typen von Mietnachfolgeklauseln im Mietvertrag, die unechten Ersatzmieterklauseln und die echten Ersatzmieterklauseln. Rn 11 Die unechte Ersatzmieterklausel gibt dem Mieter nur das Recht zum vorzeitigen Ausscheiden aus dem Mietverhältnis unter Stellung eines geeigneten Ersatzmieters. Es besteht keine Verpflichtung des Vermieters, mit dem Ersatzmie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Mithilfe des Anspruchs auf eine genetische Untersuchung kann unabhängig von einem Vaterschaftsanfechtungsverfahren die Abstammung der rechtlichen Eltern zu einem Kind geklärt und zugleich das Recht auf Kenntnis der Abstammung gewährleistet werden, ohne das Eltern-Kind-Verhältnis aufzulösen. Zur Vermeidung rechtswidriger heimlicher Vaterschaftstests gewährt § 1598a I ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 46. Lizenzvertrag (Abs 2).

Rn 45 Bei Lizenzverträgen, die gegen Zahlung einer Lizenzgebühr die Ausnutzung eines gewerblichen Schutzrechts des Lizenzgebers ermöglichen, erfolgt die objektive Anknüpfung an das Recht am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Lizenzgebers (Wündisch/Bauer GRUR Int 10, 641, 644 f; Rauscher/Thorn Art 4 Rz 124; NK-BGB, Bd. 6, Hüßtege/Mansel/Leible Art 4 Rz 167; vgl mwN BGH RIW 10, 6...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Nachlassinsolvenz.

Rn 12 Das Nachlassinsolvenzverfahren wird stets über den Nachlass als Ganzes geführt; das Verfahren über einen Erbteil ist unzulässig (§ 316 III InsO). Zur Insolvenzmasse gehört der Nachlass sowie die noch nicht nach §§ 1976, 1977 erloschenen Rechtsverhältnisse, die Ersatzansprüche gegen den Erben nach §§ 1978, 1979 und die Anfechtungsansprüche gegen den Erben wegen vorzeiti...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Tod des Ausgleichsberechtigten.

Rn 3 Voraussetzung für eine Anpassung nach § 37 ist ferner, dass ein geschiedener Ehegatte durch den Wertausgleich bei der Scheidung im Wege interner oder externer Teilung oder durch einen öffentlich-rechtlichen VA nach früherem Recht (mindestens) ein Versorgungsanrecht (iSv § 32) erworben hat und nach Rechtskraft der Scheidung verstorben ist (I 1).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Rechtsakte der EU (Nr 1).

Rn 23 Nr 1 hat wegen des schon aus europarechtlichen Gründen bestehenden Anwendungsvorrangs (BVerfGE 73, 339 [BVerfG 22.10.1986 - 2 BvR 197/83]; 52, 187 [BVerfG 25.07.1979 - 2 BvL 6/77]) von Unionsrecht vor autonomem Recht lediglich Hinweisfunktion. In Buchst a bis e nennt Abs 1 eigens iSe Merkzettelgesetzgebung jeden der inzwischen 7 unmittelbar geltenden Rechtsakte europäi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Prüfungsgegenstand.

Rn 3 Prüfungsgegenstand ist nicht das ausl Recht als solches, sondern das konkrete Ergebnis seiner Anwendung in dem zu beurteilenden Fall (s Art 6 EGBGB Rn 14). Erw 37 stellt klar, dass der Eingriff der Vorbehaltsklausel ›außergewöhnliche Umstände‹ voraussetzt. Das Adjektiv ›offensichtlich‹ weist darauf hin, dass ein besonders schwerwiegender Widerspruch zu den Rechtsgrundsä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm übernimmt mit wesentlichen Änderungen § 1797 aF und regelt in I die Amtsführung der Mitvormünder. Da Eltern nach dem neuen Recht nicht mehr mehrere Vormünder benennen können, ist § 1797 III entfallen. Das Verfahren bei Meinungsverschiedenheiten der gemeinschaftlichen Vormünder und von Vormund und Pfleger ist aus systematischen Gründen nunmehr in § 1793 geregelt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Andere Mietänderungen (§ 557b II 2).

Rn 9 Neben einer Indexvereinbarung sind gem § 557b II 2 ausschl Betriebskostenerhöhungen nach § 560 sowie Mieterhöhungen zulässig, die auf baulichen Veränderungen beruhen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat (§ 555b Rn 19 und 20, § 559 Rn 25). Die Berechtigung zur Modernisierungsmieterhöhung besteht trotz Vorliegens einer gesetzlichen Verpflichtung zur Durchführung der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 42. Lagervertrag (Abs 1 lit b).

Rn 41 Das Lagergeschäft richtet sich bei objektiver Anknüpfung nach dem Recht des gewöhnlichen Aufenthaltsorts (Art 19) des Lagerhalters, da seine Leistung den Vertrag charakterisiert (vgl Hambg IPRspr 71, Nr 23 71). Für den internationalen Lagervertrag ist jedoch das nach Art 25 ggf vorrangige UNIDROIT-Üb vom 19.4.91 zu beachten. Dieses Übereinkommen betrifft die Verwahrung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Auf einen Dienstvertrag oder einen Werkvertrag, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat, finden, soweit in diesem Untertitel nichts Abweichendes bestimmt wird, die Vorschriften der §§ 663, 665 bis 670, 672 bis 674 und, wenn dem Verpflichteten das Recht zusteht, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, auch die Vorschriften des § 671 Abs. 2 entsprechende...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Beweisarten (Abs 2).

Rn 9 II verweist für die Beweisarten auf die lex fori . Nur für Formfragen gilt – unter dem Vorbehalt des Verfahrensrechts der lex fori – das Prinzip größtmöglicher Liberalität: II beruft – wie schon Art 14 EVÜ und ex Art 32 III 2 EGBGB (www.pww-oe.de) – alternativ die Beweisarten der (weiteren) Rechtsordnungen, aus denen sich eine Wirksamkeit des Vertrages oder eines anderen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Anwartschaftsrecht.

Rn 13 Auf zwei verschiedene Wege kann ein Anwartschaftsrecht entstehen. Ist die Auflassung bindend und hat der Erwerber – nicht der Veräußerer – einen Eigentumsumschreibungsantrag gestellt, ist zugunsten des Erwerbers ein Anwartschaftsrecht entstanden (BGHZ 49, 201 f; 106, 111; in Lit str; vgl MüKo/Ruhwinkel Rz 37). Ein Anwartschaftsrecht entsteht ferner, wenn die Auflassung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Gestaltungsgrenzen nach VI.

Rn 8 Gem VI sind die Kündigungsrechte in II und IV zwingend. Regelungen, die unmittelbar oder auch nur mittelbar dieses Recht ausschließen oder beschränken, sind unwirksam (BGH NJW-RR 06, 1270 [BGH 13.03.2006 - II ZR 295/04] Rz 11). Auch die Schwelle der Unzumutbarkeit kann nicht verschärft werden (BGH NJW 94, 2886, 2888). Eine Eingrenzung auf nur bestimmte wichtige Gründe i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 848 BGB – Haftung für Zufall bei Entziehung einer Sache.

Gesetzestext Wer zur Rückgabe einer Sache verpflichtet ist, die er einem anderen durch eine unerlaubte Handlung entzogen hat, ist auch für den zufälligen Untergang, eine aus einem anderen Grund eintretende zufällige Unmöglichkeit der Herausgabe oder eine zufällige Verschlechterung der Sache verantwortlich, es sei denn, dass der Untergang, die anderweitige Unmöglichkeit der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Pflichten, die eine einheitliche Rechtsverteidigung erfordern (§ 9a II Fall 4).

Rn 28 Die GdW übt nach § 9a II Fall 4 iÜ solche Pflichten der WEigtümer aus, die eine einheitliche Rechtsverteidigung erfordern. Es muss sich grds um eine Pflicht handeln, die sämtliche WEigtümer betrifft. Rn 29 Bsp: Nach wohl noch hM der Einbau von Rauchwarnmeldern im SonderE (s zum alten Recht BGH MDR 19, 216 [BGH 07.12.2018 - V ZR 273/17] Rz 7; NJW 13, 3092 Rz 7/8), wenn e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Normcharakter.

Rn 5 Gesetz iSd § 134 ist jede Rechtsnorm, Art 2 EGBGB. Das Verbot kann sich aus einem formellen Gesetz des Bundes oder eines Landes ergeben (BGH NJW 86, 2361; WM 03, 791). Erfasst werden auch Rechtsverordnungen und Satzungen öffentlich-rechtlicher Institutionen, die durch höherrangiges Recht legitimiert sind (Taupitz JZ 94, 222), nicht aber Vorschriften über einen Haushalts...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Abweichend von sonstigen Gesamthandsgemeinschaften ist der Miterbe berechtigt, über seinen Anteil am Nachlass als Ganzem zu verfügen. Den Nachlassgläubigern soll aber der Nachlass gesamthänderisch gebunden bleiben, so dass der Erwerber des Anteils in die vermögensrechtliche Stellung des Miterben als Teilhaber eintritt. Der veräußernde Mitererbe bleibt aber auch nach Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Berechnung des Ehezeitanteils als Rentenbetrag (Abs 2).

Rn 7 Gem II ist der Ehezeitanteil zusätzlich als Rentenbetrag zu berechnen, falls das Versorgungssystem eine andere Bezugsgröße verwendet. Dadurch soll es ermöglicht werden, einen Vergleich des aktuellen Ausgleichswerts mit dem in der Ausgangsentscheidung nach früherem Recht stets als Rentenbetrag berechneten Ehezeitanteil vornehmen zu können. Der Rentenbetrag ist auf das En...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Auflösung der Lebenspartnerschaft.

Rn 13 Das Statut zur Auflösung der Lebenspartnerschaft bestimmt sich gem I 1 Alt 2 nach dem Sachrecht des Register führenden Staats. Haben die Lebenspartner nachträglich ihre Lebenspartnerschaft in einem weiteren Staat registrieren lassen, endet der Gleichlauf zum Begründungsstatut, da nach III bei Mehrfachregistrierung in verschiedenen Staaten nur die Sachvorschriften des S...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ersterwerb.

Rn 11 Nach hM ist der gutgläubige Ersterwerb einer Vormerkung möglich, und zwar nicht nach § 892, weil die Vormerkung kein dingliches Recht ist, sondern nach §§ 893 Var 2, 892 analog (BGHZ 57, 343; vgl MüKo/Lettmaier § 883 Rz 74 mwN) oder direkt (Staud/Gursky § 883 Rz 316). Dies gilt nicht nur für die bewilligte, sondern wegen § 898 ZPO auch für die nach § 894 ZPO ersetzte V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Tod und Verlust der Rechtspersönlichkeit.

Rn 7 Der Tod des Vollmachtgebers führt gem §§ 672 1, 675 im Zweifel nicht zum Erlöschen eines Auftrages oder Geschäftsbesorgungsvertrages im Grundverhältnis und iVm 1 einer von dem Erblasser erteilten Vollmacht (BGH NJW 69, 1245, 1246 [BGH 18.04.1969 - V ZR 179/65]). Das Gleiche gilt gem § 52 III HGB für die Prokura. Klauseln zB in Bankformularen, nach denen die Vollmacht na...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Folgen für die Hypothek.

Rn 4 Die Hypothek geht – mit der Wirkung des § 1177 II – auf den Eigentümer über (§ 1153); in den Fällen der §§ 1178 und 1181 erlischt sie. Auch hier ist bei teilweiser Befriedigung das verbleibende Recht des Gläubigers vorrangig (§ 1176). Der Eigentümer muss trotz § 1138 die dem persönlichen Schuldner gegen die Forderung zustehenden Einreden und die Einreden des § 1137 gege...mehr