Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsstellung des Pfandgläubigers.

Rn 31 Der Pfandgläubiger ist nach §§ 1273 II, 1258 nur am Nachlassanteil berechtigt, nicht aber an einzelnen Nachlassgegenständen. Das Pfandrecht sollte zum Schutz des Pfandgläubigers im Grundbuch eingetragen werden (RGZ 90, 232). Es umfasst die Befugnis zur Ausübung aller nicht höchstpersönlicher Rechte des verpfändenden Miterben wie Verwaltung, Verfügung, Mitwirkung bei de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 758 BGB – Unverjährbarkeit des Aufhebungsanspruchs.

Gesetzestext Der Anspruch auf Aufhebung der Gemeinschaft unterliegt nicht der Verjährung. Rn 1 § 758 bezweckt die Klarstellung, dass der (ab Beginn der Gemeinschaft bestehende) Aufhebungsanspruch nicht verjährt. Über § 2042 II gilt § 758 auch für die Erbengemeinschaft. Zum Anspruch auf Aufhebung der Gemeinschaft zählen außer §§ 749 ff auch der Anspruch auf Teilung der Frücht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Geltung der allg Regeln.

Rn 8 Vorrangig zu beachtender (Art 3 Nr 2) Staatsvertrag ist va das deutsch-iranische Niederlassungsabk (RGBl 1930 II 1006), das in Art 8 III aber ebenfalls an die Staatsangehörigkeit anknüpft. Nach dessen Art 8 III 2 steht der Anwendung des Art 9 2 auch ggü Iranern nichts entgegen, weil diese Abweichung vom Staatsvertrag alle fremden Staatsangehörigen gleichermaßen trifft (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Zwangsverwalter.

Rn 85 Vermieter kann im Laufe des Mietvertrags nach § 152 II ZVG ein Zwangsverwalter werden – oder es von Anfang an sein. Der Zwangsverwalter ist in allen Fällen, in denen Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis berührt sind, wie ein Vermieter zu behandeln (BGH ZMR 19, 3333 Rz 16); dies gilt auch im Hinblick auf die Kautionsvereinbarung und selbst dann, wenn der Verwalte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1237 BGB – Öffentliche Bekanntmachung.

Gesetzestext 1Zeit und Ort der Versteigerung sind unter allgemeiner Bezeichnung des Pfandes öffentlich bekannt zu machen. 2Der Eigentümer und Dritte, denen Rechte an dem Pfande zustehen, sind besonders zu benachrichtigen; die Benachrichtigung darf unterbleiben, wenn sie untunlich ist. Rn 1 Die ortsübliche öffentliche Bekanntmachung, idR durch rechtzeitige, mindestens eine Wo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Gesetzliche Vermutungen und Beweislast (Abs 1).

Rn 1 ROM I qualifiziert die Beweislast materiell-rechtlich (anders zB das chinesische Zivilprozessrecht, Art 64 S 1 chin. ZPO). Art 18 I regelt die Bedeutung des mit Hilfe von ROM I ermittelten Vertragsstatuts für Beweisfragen: Es gelten die gesetzlichen Vermutungen und die Bestimmungen zur Beweislast im Vertragsstatut. Insoweit wird das Verfahrensrecht der lex fori – des am...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1464 BGB – Verbindlichkeiten des Sondergutes und eines Erwerbsgeschäfts.

Gesetzestext 1Die Vorschrift des § 1463 Nr. 2, 3 gilt nicht, wenn die Verbindlichkeiten zu den Lasten des Sonderguts gehören, die aus den Einkünften beglichen zu werden pflegen. 2Die Vorschrift gilt auch dann nicht, wenn die Verbindlichkeiten durch den Betrieb eines für Rechnung des Gesamtguts geführten Erwerbsgeschäfts oder infolge eines zu einem solchen Erwerbsgeschäft ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / f) Erschleichen der Restschuldbefreiung.

Rn 56 Beim Erschleichen der Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren durch vorsätzliche Nichtangabe von Gläubigern können diesen Gläubigern Ansprüche aus § 826 zustehen (BGH ZInsO 09, 52 Rz 2; NZI 09, 66 Rz 11 mwN; VersR 16, 1058 Rz 29; Saarbr NZI 15, 712 ff; ausf M Ahrens NZI 13, 721, 725 ff mwN; NZI 15, 687f). Auch hier geht es um einen Missbrauch von Verfahrensrechten; d...mehr

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§ 18 Länderübersicht / II. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 371 Gesetzliche Erben erster Ordnung sind gem. Kap. 2 § 1 des Erbgesetzes vom 12.12.1958 (ErbG) die Abkömmlinge des Erblassers. Eheliche, außereheliche und angenommene Kinder erben gleichberechtigt. Es tritt Repräsentation und Erbfolge nach Stämmen ein. Erben zweiter Ordnung sind die Eltern zu je ein Halb. Anstelle eines vorverstorbenen Elternteils treten jeweils dessen ...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / II. Objektivierter Wert des Anteils

Rz. 64 Ähnlich wie der Wert ganzer Unternehmen kann auch der Wert von Unternehmensanteilen meistens nicht aus tatsächlich stattfindenden Verkäufen abgeleitet werden. Es fehlt i.d.R. an der Vergleichbarkeit der gehandelten mit den zu bewertenden Anteilen. Daher bleibt für die Bestimmung des – insbesondere für die Pflichtteilsberechnung – maßgeblichen objektiven Werts der Ante...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Anwendungsbereich.

Rn 54 Organe sind der Vorstand des rechtsfähigen Vereins (§ 26 II), der Stiftung (§ 86 aF, ab 1.7.23 § 84 II), der Genossenschaft (§ 24 I GenG) und der AG (§ 78 AktG) sowie der Geschäftsführer der GmbH (§ 35 GmbHG). Zu den Organen der juristischen Personen des Öffentlichen Rechts s Staud/Schilken Vorbem zu §§ 164 Rz 27 ff. Um Organschaft handelt es sich auch bei der Vertretu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Verpächter hat die Pachtsache dem Pächter in einem zu der vertragsmäßigen Nutzung geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Pachtzeit in diesem Zustand zu erhalten. 2Der Pächter hat jedoch die gewöhnlichen Ausbesserungen der Pachtsache, insbesondere die der Wohn- und Wirtschaftsgebäude, der Wege, Gräben, Dränungen und Einfriedigungen, auf seine Kosten du...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Hat sich der Bürge im Auftrag des Hauptschuldners verbürgt oder stehen ihm nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag wegen der Übernahme der Bürgschaft die Rechte eines Beauftragten gegen den Hauptschuldner zu, so kann er von diesem Befreiung von der Bürgschaft verlangen:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Sache.

Rn 8 Es gilt grds der Sachbegriff des Kaufrechts (§ 433 Rn 4), einschl Tieren und ausschl Immobilien (s Rn 7); die Waren können neu oder gebraucht sein (arg II 2, § 476 II 1). Klarer dürfte werden, ob Gas, Wasser und nun auch Strom bei Lieferung per Leitung und nicht in Behältnissen erfasst sind (bislang dafür BTDrs 14/6857, 62 zu Nr 103, 17/12637, 44; evtl abw 14/6040, 243; ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Gemeinde (§ 558 II 1).

Rn 16 Der Wohnraum muss sich in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde befinden. ›Gemeinde‹ ist die politische Gemeinde (territoriale und hoheitliche Körperschaften des öffentlichen Rechtes), wie sie auch in § 558c I gemeint ist. Eine Gemeinde ist vergleichbar, wenn sie ua nach der wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Infrastruktur, dem Grad der Industrialisie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Sonderdeliktsrecht.

Rn 26 Neben §§ 823 ff existieren zahlreiche deliktsrechtliche Spezialregelungen im BGB und in anderen Gesetzen. Sie konkurrieren idR mit §§ 823 ff. Bei Ansprüchen aus Gefährdungshaftung, zB §§ 7 StVG, 33 LuftVG, 1 ff HPflG, 84 AMG, 25 f AtG, 114 ff BBergG, 32 GenTG, 1 UmweltHG, 89 WHG, 1 ProdHaftG (bei den beiden letzten ist str, ob es sich tatsächlich um Gefährdungshaftung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Verw-Vertrag und Vereinbarungen.

Rn 35 GdW und Verw können im Verw-Vertrag (§ 26 Rn 42 ff) weitere Rechte und Pflichten begründen. Bsp: nach § 12 I (§ 12 Rn 10 ff), Erteilung einer Zustimmung zu einer Vermietung/Verpachtung, Erteilung einer Zustimmung zu einem Gebrauch/einer Benutzung, ›Verteilung‹ von Kellerflächen, Aufstellung der Hausordnung, Erstellung einer Bescheinigung nach § 35a EStG, dazu KG ZMR 09...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Sachverbindungen.

Rn 23 Zu unterscheiden sind: Rn 24 (1) Zusammengehörende Gegenstände wie Komponenten einer HiFi- oder Produktionsanlage, Hard- und Software einer EDV-Anlage können eine einheitliche Kaufsache sein mit der Konsequenz, dass teilweise Nicht- oder Schlechterfüllung dem Käufer auch Rechte im Hinblick auf die gesamte Kaufsache gewährt (§ 323 V; MüKo/Westermann § 433 Rz 9; zur aF zu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Offenes Pfandindossament.

Rn 4 Bei einer Verpfändung mittels offenen Pfandindossaments kann der Pfandgläubiger alle Rechte aus dem Orderpapier geltend machen; sein Indossament hat die Wirkung eines Vollmachtsindossaments (Art 19 I WG). Es gelten die Vermutung u der Schutz des gutgläubigen Pfandrechtserwerbs nach Art 16 WG, 19, 21 ScheckG u § 365 I HGB. Die aus dem Orderpapier Verpflichteten können de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Anspruch auf Leistung ist ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist. (2) 1Der Schuldner kann die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Gläubigers steht. 2Bei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. ›Dritte Person‹ bei Doppelehe.

Rn 8 ›Dritte Person‹ ist der Erstehegatte des Bigamisten, wobei es nach dem Gesetzeswortlaut nicht darauf ankommt, ob die frühere Ehe noch besteht (BGH FamRZ 02, 604). Da die Aufhebung der Ehe bloß ex nunc wirkt (FamRZ 01, 685), können die Rechte des Erstehegatten durch die zweite Eheschließung nur beeinträchtigt werden, wenn die Erstehe im Zeitpunkt der Aufhebung der bigami...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Auflassungsanspruch und Anwartschaftsrecht.

Rn 16 Der Auflassungsanspruch kann bis zur Umschreibung des Grundbuchs formlos, aber mit Anzeige nach § 1280 an den Auflassungsschuldner verpfändet werden (RGZ 111, 298, 300; BGH WM 15, 1771 Rz 16 ff zur Genehmigungsbedürftigkeit bei Grundstück in Sanierungsgebiet; BayObLG NJW 76, 1895, 1896; Knobloch NotBZ 11, 17, 18; zum ebenfalls formlosen Sicherungsvertrag vgl BGHZ 89, 4...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Geschäftsherr.

Rn 16 Verpflichtet und berechtigt aus dem gesetzlichen Schuldverhältnis wird der wahre Geschäftsherr (§ 686). Ein Irrtum über die Person des Geschäftsherrn ist unbeachtlich, sofern nur willentlich eine Handlung für einen anderen erfolgt (BGHZ 43, 188). Dient die Tätigkeit mehreren Geschäftsherren (BGHZ 67, 368; dazu auch KG NJW 99, 2906: Eltern und Kind), sind diese ggü dem ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Rechtsnachfolge.

Rn 7 Verstirbt der Dienstverpflichtete, und treten insb Familienangehörige nicht gem §§ 563 f in das Mietverhältnis ein, sondern es wird konkludent ein neues (sonst gilt § 576; Bruns NZM 14, 537) Mietverhältnis begründet, so kann der Vermieter nicht mehr mit den Berechtigungen des ursprünglichen Werkmietvertrages kündigen (AG Köln WuM 85, 154). Der Erwerber tritt nicht in Re...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anspruch auf Ersatzurkunde.

Rn 1 Beschädigung iSd § 798 meint Einreißen, Ansengen oder Durchlöchern des Materials der alten Urkunde. Verunstaltung bedeutet deren Beflecken, Verfärben oder Verknittern (MüKo/Habersack Rz 1). Das Umtauschrecht soll die Handelsfähigkeit des Papiers sichern und setzt voraus, dass der wesentliche Inhalt der Urkunde sowie deren Unterscheidungsmerkmale (Aussteller, Serie, Numm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die für alle verzinslichen Gelddarlehen einschließlich Einlagen in Spar- u Bausparverträge (Stuttg WM 13, 508 u ZIP 15, 2460, 2466; WM 18, 1838, 1839 f; LG Mainz WM 15, 181; LG Nürnberg-Fürth ZIP 15, 1870 f; LG Hannover WM 15, 2100), nicht aber für Zinsswapverträge (Gottschalk/Spiegel WM 17, 2179, 2182 ff) geltende Vorschrift gibt Darlehensnehmern, nicht Inhabern von Sp...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Einspruchsbefugnis des Rechtsnachfolgers

Rz. 52 [Autor/Stand] Die Wirkung eines Grundsteuermessbescheids ist nicht nur begrenzt auf den Steuerschuldner, sondern erstreckt sich auch auf den Rechtsnachfolger, auf den der Grundbesitz übergeht (§ 182 Abs. 2 AO; vgl. zur dinglichen Wirkung auch Rz. 36). Für diese Fälle regelt § 353 AO die Einspruchsbefugnis des Rechtsnachfolgers. § 353 AO hat folgenden Wortlaut: § 353 Ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Vertragliche Gesamtgläubigerschaft.

Rn 2 Durch die Einrichtung eines Gemeinschaftskontos mit Einzelberechtigung (Oder-Konto), bei dem iGgs zum Konto mit gemeinsamer Verfügungsberechtigung (Und-Konto) jeder Kontoinhaber verfügungsberechtigt ist, wird eine Gesamtgläubigerschaft begründet (BGHZ 93, 315, 320 f; 95, 185, 187; BFH NJW 12, 1837; 16, 3054, 3055 f; Bremen NJW 14, 2129; München ZEV 16, 500). Abbedungen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Vorzugsrechte nach Abs 2.

Rn 7 Vorzugsrechte iSv II sind insb die in § 804 II ZPO, §§ 49–51 InsO aufgeführten Rechte. Einordnung u Rangfolge einer Forderung im Insolvenzverfahren gelten auch für den Zessionar. Bei Überleitung einer Forderung gem §§ 93, 94 SGB XII (früher §§ 90, 91 BSHG) geht das Vorzugsrecht aus § 850d ZPO mit über (BAG NJW 71, 2094; BGH NJW 86, 1688 [BGH 05.03.1986 - IVb ZR 25/85])....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Belastungsgegenstand.

Rn 8 Dies sind Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Miteigentumsbruchteile (s § 1106). Für reale Grundstücksteile gilt § 1106 (§ 1106 Rn 3). Rn 9 Die Bestellung einer Gesamtreallast ist zulässig (BGH NJW-RR 17, 1227 [BGH 18.05.2017 - IX ZR 51/15]). § 1132 I ist entspr anzuwenden. Sie kann anfänglich begründet werden oder nachträglich durch Teilung eines Grundstücks ents...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff und Bedeutung.

Rn 13 Die Vertragsfreiheit ist daher der wichtigste Unterfall der Privatautonomie. Sie ist als Teil des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, Art 2 I iVm 1 I GG, auch verfassungsrechtlich gewährleistet (BVerfGE 8, 328), jedoch nur in den Schranken der verfassungsmäßigen Ordnung. Als formales Prinzip garantiert die Vertragsfreiheit dem Einzelnen die grds Freiheit, ü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift erweitert die Verpflichtung des Erben aus § 1978 im Hinblick auf die Verwaltung des Nachlasses, um die Pflicht zur Beantragung der Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens (§§ 315 bis 331 InsO). Zuständig ist das Insolvenzgericht. Die örtliche Zuständigkeit ist § 315 InsO zu entnehmen und richtet sich nach dem letzten allgemeinen Gerichtsstand des Erblas...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. (2) Der Reiseveranstalter kann dem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Mitgliedschaftsrechte.

Rn 5 Mitgliedschaftsrechte an Vereinen sind nach der allerdings dispositiven (§ 40) Vorschrift des § 38 grds unübertragbar, Mitgliedschaftsrechte an Personengesellschaften sind übertragbar, wenn dies im Gesellschaftsvertrag zugelassen ist oder alle Mitgesellschafter zustimmen (BGHZ 13, 179, 185 ff; 24, 106, 114; 44, 229, 231), für Anteile an Kapitalgesellschaften gelten die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

Rn 3 Der Eigenbesitz wird dadurch erworben, dass bei der Besitzbegründung der entspr Eigenbesitzwille vorliegt. Ein ursprünglicher Fremdbesitzer kann zum Eigenbesitzer werden, wenn er seine Willensrichtung erkennbar ändert. IRd Besitzregeln werden der Eigenbesitz und der Fremdbesitz gleichbehandelt (vgl Ebert NJW 16, 3209). Dem Eigenbesitzer stehen also alle der in den §§ 85...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Ordentliche Kündigung, Kündigungsausschluss.

Rn 16 Für die Rechts- und Grundstückspacht gilt § 584; iÜ gelten für bewegliche Sachen die §§ 580a III, 581 II. Für die Kündigung landwirtschaftlicher Flächen durch eine Erbengemeinschaft vgl BGH LwZR 10/05 m Anm MittBayNot 07, 133. Ein Pachtvertrag, dessen Kündigung die Vertragspartner für länger als ein Jahr ausgeschlossen haben, ist auf unbestimmte Dauer geschlossen und i...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Überblick

Rz. 371 [Autor/Stand] Die Grundsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 4 GrStG enthält zwei Befreiungstatbestände, die jeweils unabhängig voneinander auf unterschiedlichen rechtlichen Voraussetzungen beruhen. Die beiden Tatbestandsalternativen enthalten damit keine Anknüpfung an gemeinsame allgemeine Tatbestandsmerkmale. Rz. 372 [Autor/Stand] Die Gesetzesbegründung [3] führt zu § 4 Nr. 4...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1125 BGB – Aufrechnung gegen Miete oder Pacht.

Gesetzestext Soweit die Einziehung der Miete oder Pacht dem Hypothekengläubiger gegenüber unwirksam ist, kann der Mieter oder der Pächter nicht eine ihm gegen den Vermieter oder den Verpächter zustehende Forderung gegen den Hypothekengläubiger aufrechnen. Rn 1 Auch gegen eine beschlagnahmte Forderung kann aufgerechnet werden, soweit § 392 diese Aufrechnung nicht ausschließt....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Vergütung ohne Arbeitsleistung.

Rn 76 Der ArbG kann in gesetzlich bestimmten Fällen Vergütung ohne Arbeitsleistung schulden, zB Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§§ 3 ff EFZG) und an Feiertagen (§ 2 EFZG; BAG NZA 20, 237 [BAG 16.10.2019 - 5 AZR 352/18]; zur Abweichung durch TV BAG NZA 18, 597 [BAG 06.12.2017 - 5 AZR 118/17]), Urlaubsentgelt (§ 11 BUrlG), bezahlte Freistellung von Betriebsräten (§§ 37 I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Eigentumswechsel als Zäsur im Mietverhältnis.

Rn 12 Der Vermieter tritt mit dem Eigentumswechsel (vorher ist Abtretung nötig, LG Berlin GE 09, 657) in sämtliche mietvertraglichen Vereinbarungen (zu Kündigungsbeschränkungen LG Berlin GE 22, 521) – egal, ob sie ihm bekannt sind oder nicht – ein, und zwar nicht auf vertragstypische mietvertragliche Rechte und Pflichten beschränkt. Zu Besonderheiten bei Zwangsverwaltung und...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. ›Erbschaft‹.

Rn 21 Erbschaft ist das auf einen Erben übergegangene Vermögen des Verstorbenen. Der Gesetzgeber bezeichnet die Erbschaft mitunter auch als Nachlass. Sie ist die Gesamtheit der Rechtsverhältnisse des Erblassers einschl der nicht vermögensrechtlichen Rechtsbeziehungen und der Verbindlichkeiten des Erblassers. Rn 22 Vererblich und damit Erbschaft oder Nachlass sind alle persönl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Haftung des Arbeitnehmers.

Rn 91 Führt ein Pflichtverstoß des ArbN iRe betrieblichen Tätigkeit (BAG NZA 18, 1216) zu einem Schaden, so hat der ArbG uU Anspruch auf Schadensersatz (§§ 823 ff, §§ 7, 18 StVG, § 280 I 1). Der ArbN haftet iRd innerbetrieblichen Schadensausgleichs nach den vom Großen Senat des BAG entwickelten Grundsätzen über die beschränkte Arbeitnehmerhaftung bei leichtester Fahrlässigke...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Erbfähigkeit des Gezeugten.

Rn 10 § 1923 II verlegt den Zeitpunkt der Erbfähigkeit vor: Ein Kind, das vor dem Erbfall gezeugt, aber noch nicht geboren war, gilt bereits zu diesem Zeitpunkt als Erbe, wenn es danach lebend zur Welt kommt. Nicht erforderlich ist, dass das Kind lebensfähig ist (LSG Niedersachsen NJW 87, 2328), da der Nachlass mit der Geburt anfällt. Maßgeblich für die Erbfähigkeit ist der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 721 BGB – Persönliche Haftung der Gesellschafter

Gesetzestext Die Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich. Eine entgegenstehende Vereinbarung ist Dritten gegenüber unwirksam. Rn 1 § 721 wurde neu ins Gesetz eingefügt und ist wortlautgleich dem § 128 HGB aF (= unverändert § 126 HGB nF) nachgebildet. Die Gesellschafterhaftung ist akzessorisch zur GbR-Haft...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Rechtsfähige Gesamthand als Vermieter.

Rn 84 Steht auf Vermieterseite eine rechtsfähige Gesamthand (OHG, KG, PartG), gelten die allg Regeln über Vertretung und Haftung; ein Mitgliederwechsel hat keinen Einfluss auf den Mietvertrag (Ddorf ZMR 03, 424, 426). Nimmt eine GbR als Außengesellschaft selbst am Rechtsverkehr teil, begründet sie eigene Rechte und Pflichten (BGH NZG 12, 69; BGHZ 146, 341), kann Vermieterin ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Überschusshaftung.

Rn 5 Ein evtl Überschuss errechnet sich nach Bereicherungsgrundsätzen, §§ 818, 819. Maßgebend ist der Aktivbestand des Nachlasses, dem neben den Nutzungen auch die Surrogate, die als Ersatz für die Zerstörung, Beschädigung oder den Verlust des Nachlassgegenstandes erlangt wurden (NK-BGB/Krug § 1973 Rz 11), die beim Erbfall erloschenen Verbindlichkeiten und Lasten des Erben g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 6 Da die externe Teilung eine Form des öffentlich-rechtlichen Wertausgleichs ist, kommt sie – ebenso wie die interne Teilung nach § 10 – nur für Anrechte in Betracht, die (iSd § 19) bereits ausgleichsreif sind und für die die Ehegatten nicht durch Vereinbarung nach den §§ 6–8 einen anderweitigen Ausgleich geregelt haben (§ 9 I). Abgesehen von den in § 16 geregelten Fällen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Missbräuchliches Verhalten in der Zwangsvollstreckung.

Rn 52 Auch missbräuchliches Verhalten in der Zwangsvollstreckung kann von § 826 erfasst werden, zB Abreden zur Ausschaltung von Bietern, um ein insgesamt niedrigeres Gebot zum Schaden des Eigentümers und etwaiger dinglich Berechtigter zu erzielen (zB BGH NJW 61, 1012, 1013 [BGH 21.02.1961 - VI ZR 99/60]; WM 65, 203, 204; Frankf WM 89, 1102, 1104), sonstige sittenwidrige Verf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Rechtsgeschäftliche Verfügung.

Rn 15 Beeinträchtigende rechtsgeschäftliche Verfügung ist jede Übertragung, Belastung, Inhaltsänderung oder Aufgabe (vgl aber MüKo/Lettmaier Rz 53) des mit der Vormerkung belasteten Rechts, wozu auch die Bewilligung und Eintragung einer Vormerkung gehört (Dresd NJW-RR 99, 1177 [OLG Dresden 21.01.1999 - 21 U 2423/98]). Die Verfügung ist erst im Moment ihrer Vollendung (zB Ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Ausschlussfrist für Mängelanzeige (Nr 8b ee).

Rn 69 Ausschlussfristen für die Geltendmachung nicht offensichtlicher Mängel unterliegen den in Nr 8b ee genannten Beschränkungen. Offensichtlich sind Mängel, die auch dem durchschnittlichen nichtkaufmännischen Kunden ohne besonderen Aufwand auffallen müssen (MüKo/Wurmnest § 309 Nr 8 Rz 70). Erkennbarkeit oder Sichtbarkeit genügen nicht (Stuttg BB 79, 908). Klauseln, die ein...mehr