Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 Durch besondere Vertreter können sich Vereine eine differenzierte Organisationsstruktur geben (Bsp: Leitung unselbstständiger Untergliederung oder einer selbstständigen Vereinseinrichtung, s Sauter/Schweyer/Waldner Rz 313; Geschäftsführer, Zweibrücken NZG 13, 907 [OLG Zweibrücken 17.12.2012 - 3 W 93/12]). Vom Bevollmächtigten unterscheidet sich der besondere Vertreter d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Verfügungen und Aufrechnung.

Rn 30 Zur Abtretung der gesicherten Forderung: Vor § 1204 Rn 62. Eine Weiterabtretung der sicherungshalber abgetretenen Forderung ist wirksam, auch wenn sie gg die Sicherungsabrede verstößt (BGH WM 82, 482, 483; 97, 13, 16 [BGH 25.09.1996 - VIII ZR 76/95]). Der Schuldner kann aus (der Verletzung) der Sicherungsabrede grds keine Rechte herleiten (RGZ 102, 385, 386 f; BGH NJW ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verfassungsmäßig berufene Vertreter.

Rn 3 Der Begriff ist wie bei § 31 weit auszulegen (§ 31 Rn 3) und erfasst jede Person, der durch Organisationsnormen der juristischen Person bestimmte eigenverantwortlich zu erledigende Aufgaben übertragen sind (RGZ 157, 228, 237). Fehlt es an einer satzungsmäßigen Grundlage, kann der Bedienstete aber gleichwohl unter §§ 30, 31 fallen, wenn die Repräsentantenhaftung (§ 31 Rn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vornahmeort.

Rn 4 Der Vornahmeort kann bei sukzessiv vorgenommener Geschäftsführung an mehreren Orten liegen und verschiedene Rechtsordnungen berühren (zB bei grenzüberschreitender Unfallrettung). Es ist nicht sachgerecht, dass ein einzelnes, einheitliches Geschäft durch das Kollisionsrecht und die Berufung verschiedener Rechtsordnungen aufgeteilt wird. Zur Vermeidung sollte der Ort des ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Reiseveranstalter hat dem Reisenden die Pauschalreise frei von Reisemängeln zu verschaffen. (2) Die Pauschalreise ist frei von Reisemängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Pauschalreise frei von Reisemängeln,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Widerlegung.

Rn 3 Sie verlangt die Feststellung eines Erblasserwillens, wonach der Nacherbe nur als Nacherbe berufen sein soll. Dies wird häufig der Fall sein, wenn die Vor- und Nacherbschaft nicht mit Rücksicht auf die Person des Vorerben, sondern auf die des Nacherben angeordnet ist, insb wenn der Nacherbfall mit einem bestimmten Ereignis in der Person des Nacherben (Lebensalter, Heira...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Unwirksamkeit.

Rn 8 Die Verfügung ist nur insoweit unwirksam, als sie das Nacherbenrecht vereiteln oder beeinträchtigen kann. Dies ist unter rein rechtlichen, nicht unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu entscheiden (Staud/Avenarius § 2113 Rz 22 und 51). Unwirksam sind deshalb auch ein – selbst vorteilhafter – Grundstückstausch und die Bewilligung einer Vormerkung; will der Nacherbe von...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Zusammenspiel mit intertemporalem Prozessrecht.

Rn 28 Hingegen ist nach der Grundregel des intertemporalen Prozessrechts das Zivilprozessrecht in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden, wodurch Änderungen des Gesetzes auch schwebende Verfahren ergreifen (MüKoZPO/Gruber Vor zu § 1 Rz 1 f; Musielak/Musielak/Voit Einl Rz 13; Stein/Jonas/Brehm vor § 1 Rz 119). Die allgemeine intertemporal prozessrechtliche Regel gilt freili...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Vorbehalt besonderer Klagerechte und Vertretungsbefugnisse zugunsten behinderter Menschen, Abs 4.

Rn 5 IV enthält einen Vorbehalt insb zugunsten der Prozessstandschaft nach § 85 SGB IX. Anders als nach III können danach Verbände, die nach ihrer Satzung behinderte Menschen auf Bundes- oder Landesebene vertreten und nicht selbst am Prozess beteiligt sind, mit Einverständnis des behinderten Menschen dessen Rechte im eigenen Namen geltend machen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Nachmieterklausel.

Rn 99 Die Mietvertragsparteien können eine Nachmieterklausel (zB ›der Mieter ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Nachmieter zu übertragen, sofern in der Person oder in dem Geschäftszweck des Nachmieters kein wichtiger Grund zur Ablehnung vorliegt‹) vereinbaren (zur Schriftform s BGH ZMR 05, 434, 435). Zu unterscheiden sind insoweit echte und...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2176 BGB – Anfall des Vermächtnisses.

Gesetzestext Die Forderung des Vermächtnisnehmers kommt, unbeschadet des Rechts, das Vermächtnis auszuschlagen, zur Entstehung (Anfall des Vermächtnisses) mit dem Erbfall. Rn 1 Der Anspruch des Vermächtnisnehmers nach § 2174 entsteht vorbehaltlich der §§ 2177– 2179 nach § 2176 sogleich mit dem Erbfall. Stirbt der Bedachte vor dem Erbfall, ist das Vermächtnis nach § 2160 über...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Durch die Nachlassverwaltung bzw Insolvenz kommt es zur endgültigen Trennung von Nachlass und Eigenvermögen des Erben. Die Nachlassabsonderung führt zum Verlust der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Nachlassgegenstände, § 1984 I 1, §§ 22 I 1, 80 I InsO, mit der Folge, dass die nach § 1922 eingetretene Vermögensverschmelzung (ähnlich Konfusion oder Konsolidati...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 850 BGB – Ersatz von Verwendungen.

Gesetzestext Macht der zur Herausgabe einer entzogenen Sache Verpflichtete Verwendungen auf die Sache, so stehen ihm dem Verletzten gegenüber die Rechte zu, die der Besitzer dem Eigentümer gegenüber wegen Verwendungen hat. Rn 1 § 850 enthält eine Rechtsgrundverweisung auf §§ 994–1003 für Ansprüche des Deliktsbesitzers auf Verwendungsersatz (s nur BeckOGK/Eichelberger § 850 R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gesetzliches Güterrechtsstatut (Abs 1).

Rn 13 Wenn keine Rechtswahl gem Art 15 II, 3 und keine Rechtswahl bzgl der allgemeinen Ehewirkungen (Art 14 II–IV) vorliegt, ergibt sich das Güterrechtsstatut aus I iVm Art 14 EGBGB. Art 14 I ist dabei modifiziert zu lesen, da die Anknüpfung unwandelbar auf den Zeitpunkt der Eheschließung zu beziehen ist. Für die in der Stufenleiter von Art 14 I Nr 1–3 bereitgestellten Anknü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Betrieb, § 585 I 1.

Rn 5 Das Gesetz erwähnt nur die sächlichen Bestandteile. Zum Betrieb gehören zusätzlich noch der Faktor Mensch sowie Rechte, Verbindungen, Arbeitsgeräte etc. Auf einen Pflugtauschvertrag sind die §§ 585 ff anwendbar (BGH MDR 07, 1299 [BGH 13.07.2007 - V ZR 189/06]). Der Begriff Grundstück ist hier untechnisch zu verstehen als real abgrenzbarer Teil eines Grundstückes im Rech...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Entstehen.

Rn 19 Rechtsgeschäftlich entsteht der Nießbrauch gem § 873 (zur Bestimmtheit München BeckRS 16, 18285), kraft Gesetzes gem § 900 II, § 1066 III, § 68 I FlurbG, § 63 I 1 BauGB. Die Bestellung eines Nießbrauchs an einer Immobilie, deren Räume vermietet sind, ist für Minderjährige nicht lediglich rechtlich vorteilhaft, unabhängig davon, ob das Mietverhältnis vor oder nach Beste...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Grundbesitz, der dem Gottesdienst bestimmter Religionsgemeinschaften oder einer jüdischen Kultusgemeinde gewidmet ist (Nr. 1)

Rz. 31 [Autor/Stand] Zentrales Tatbestandsmerkmal der Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 1 GrStG ist der dem Gottesdienst bestimmter Religionsgemeinschaften gewidmete Grundbesitz. Die Vorschrift stellt eine Ausnahme von dem Grundsatz dar, dass für eine Steuerbefreiung sowohl eine subjektive Voraussetzung (Anforderung an den Rechtsträger) sowie eine objektive Voraussetzung (Anf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Auslegung.

Rn 5 Tritt jemand aus der maßgeblichen Sicht des Reisenden objektiv als Veranstalter auf, kann er sich nicht durch eine abw Erklärung der Haftung des Reiseveranstalters entziehen (BGH NJW 04, 681: zu AGB). Dazu führte schon eine Vertragsauslegung nach §§ 133, 157 (BGH NJW-RR 07, 1501, 1502 [BGH 19.06.2007 - X ZR 61/06]; NJW 04, 681 [BGH 30.09.2003 - X ZR 244/02]; zu Zusatzle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. HOAI.

Rn 15 Bis zum 31.12.20 hatten Architekten und Ingenieure gem § 15 II HOAI aF mit der Vorlage einer prüffähigen Rechnung zu den vereinbarten Zeitpunkten, sonst in angemessenen Abständen Anspruch auf Abschlagszahlung für nachgewiesene Teilleistungen (Stuttg NJW-RR 98, 1392 [OLG Stuttgart 16.04.1998 - 19 U 276/97]; Celle NJW-RR 00, 899 [OLG Celle 10.02.2000 - 14 U 36/99]). Mit ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Voraussetzungen.

Rn 4 Die Voraussetzungen entsprechen bis auf den Willen zur Fremdgeschäftsführung denen der GoA (§ 677), allerdings muss es sich um ein objektiv fremdes Geschäft handeln (BGH NJW 00, 72 [BGH 23.09.1999 - III ZR 322/98]; MüKo/Schäfer § 687 Rz 15). Der Anwendungsbereich der Norm bezieht sich insb auf Handlungen unter Verletzung fremder absoluter Rechte und gleichgestellter Rec...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / IV. Anforderungen an das Bewertungsverfahren: Der Gleichbehandlungsgrundsatz

Rz. 80 Bei Aktiengesellschaften mit einem großen Teil der Aktien im Streubesitz kommt es typischerweise auf die Person des Kleinaktionärs mit seinen subjektiven Zielsetzungen nicht an. Im Falle der Abfindung, z.B. nach § 305 AktG, erhalten alle Aktionäre pro Aktie gleicher Ausstattung den gleichen Abfindungsbetrag. Dies ergibt sich hier bereits aus der ausdrücklichen Regelun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Abdingbarkeit.

Rn 30 Eine Vereinbarung, die zum Nachteil des Mieters von § 569 I–III oder von § 543 abweicht, ist unwirksam. Auch die Pflicht zur Begründung der fristlosen Kündigung gem § 569 IV kann nicht abbedungen werden. Dass IV im Gesetz nicht genannt ist, ist Redaktionsversehen. Ferner ist für die Wohnraummiete eine Vereinbarung unwirksam, nach welcher der Vermieter berechtigt sein s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Gesetzlicher Unterhaltsanspruch des Ausgleichsberechtigten (Abs. 1).

Rn 7 Die Kürzung der Versorgung des Ausgleichspflichtigen muss sich nachteilig auf einen dem Ausgleichsberechtigten gegen den Verpflichteten zustehenden gesetzlichen Unterhaltsanspruch auswirken. Erforderlich ist daher, dass dem Ausgleichsberechtigten ohne die aufgrund des VA eingetretene Versorgungskürzung überhaupt ein gesetzlicher Unterhaltsanspruch zustünde (vgl Rn 11 ff...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Verpflichtung zur Herausgabe erstreckt sich auf die gezogenen Nutzungen sowie auf dasjenige, was der Empfänger auf Grund eines erlangten Rechts oder als Ersatz für die Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung des erlangten Gegenstands erwirbt. (2) Ist die Herausgabe wegen der Beschaffenheit des Erlangten nicht möglich oder ist der Empfänger aus einem anderen Grund zu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ausn: Unwirksamkeit des Vertrages (Abs 3).

Rn 16 III hat ggü der in I enthaltenen Grundregel (s Rn 1) Ausnahmecharakter und daher nur einen engen Anwendungsbereich (W/L/P/Lindacher/Hau § 306 Rz 60). Es müssen besondere Gründe (›unzumutbare Härte‹) vorliegen, damit die Vorschrift eingreift. Rn 17 Aus der Sicht des Verwenders genügt dafür nicht die Unwirksamkeit einzelner Klauseln nach §§ 307 ff. Unzumutbar kann das Fes...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 8. Kommerzialisierungsschutz.

Rn 52 Er schützt gegen die kommerzielle Ausbeutung fremder Rechte durch Verwendung bzw Vermarktung von Namen, Bild, Fotografie, Ruf, Ansehen sowie allen urheberrechtlich und in ähnl Weise geschützten Werken zu Werbezwecken oder zu sonstiger Gewinnerzielung (BGHZ 81, 80; 126, 216; 151, 26; NJW 92, 2084). Anerkannt ist insoweit auch ein eigenes Urheber-Persönlichkeitsrecht (vg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Bestellung.

Rn 3 Die Bestellung des Höchstwertes erfordert formlose Einigung nach § 873 und Eintragung nach § 882 2. Eine nachträgliche Höchstwertbestimmung ist eine Inhaltsänderung nach § 877. Die Zustimmung gleich- und nachrangiger Gläubiger ist nicht erforderlich, weil diese bei einem über dem wahren Wert liegenden eingetragenen Höchstwert, dessen Herabsetzung auf den wahren Wert nac...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sonstige rechtserhebliche Tatsachen (Abs 3).

Rn 4 Dass Erfüllung u Erfüllungssurrogate Gesamtwirkung haben, folgt schon aus dem Begriff der Gesamtgläubigerschaft. Ein Erlass der Forderung durch einen Gesamtgläubiger hat nur dann Gesamtwirkung, wenn dieser eine so weitreichende Verfügungsbefugnis zu Lasten der Übrigen besitzt, sie ergibt sich nicht bereits aus der Verweisung des § 429 III auf § 423 (BGH NJW 86, 1861, 18...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Samenspende.

Rn 4a Im Fall der künstlichen Befruchtung mittels (anonymer) Samenspende gelten die allgemeinen Abstammungsregelungen, die nur durch § 1600 IV sowie § 1600d IV spezielle Regelungen aufweisen sowie das SaRegG. Für die Mutterschaft gilt § 1591. Die rechtliche Vaterschaft wird durch die Ehe mit der Mutter oder Anerkennung begründet (§ 1592 Nr 1 und 2), wobei nur die Eltern dies...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Eignung für die gewöhnliche Verwendung, III 1 Nr 1.

Rn 12 Die Vorschrift dient der Umsetzung von Art 8 I lit a DIRL; ihr Wortlaut steht im Einklang mit § 434 III 1 Nr 1 nF. Die Auslegung des Begriffs ›gewöhnlich‹ erfolgt anhand der Verkehrsanschauung. Im Wege unionsrechtskonformer Auslegung ist in Anlehnung an Art 8 I lit a DIRL insb auf die Eignung für Zwecke abzustellen, für die digitale Produkte derselben Art idR genutzt w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vorrangige und ergänzende Regelungen.

Rn 2 Die Regelung in Art 11 wird durch eine Rechtswahl (Art 14) verdrängt (vgl Art 14). Die Wahl kann ausdrücklich oder bei hinreichender Sicherheit auch konkludent erfolgen. Falls Art 11 für die Bestimmung des anzuwendenden Rechts zur Anwendung kommt, ist für die Reichweite Art 15 zu beachten. Ferner sind die Art 16 ff zu berücksichtigen. Aus Art 24 ergibt sich, dass es sic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 § 137 1 schützt in erster Linie die Verkehrsfähigkeit von Sachen und Rechten und sichert den numerus clausus der Sachenrechte sowie die Zwangsvollstreckung (BGHZ 134, 186). Die Vorschrift verhindert, dass Gegenstände dem Rechtsverkehr entzogen werden (BGHZ 56, 278). Sie dient damit der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit. Wie § 137 2 belegt, zielt § 137 1 nicht auf den ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Norm regelt die Verteilung der Haushaltsgegenstände für die Zeit nach Rechtskraft der Ehescheidung. Während I den Anspruch auf Überlassung beinhaltet und die Voraussetzungen hierfür aufstellt, begründet II die Vermutung des Miteigentums beider Ehegatten an den während der Ehe für den gemeinsamen Haushalt angeschafften Haushaltsgegenständen. Nach III kann eine Ausgle...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / g) Sonstige Gegenleistungen (z.B. Leibrente; Leibgeding), weitere Probleme

Rz. 134 Das OLG Schleswig hat interessanterweise bei einer Bewertung eines verschenkten Grundstücks, dessen Wert im Erbfall niedriger als im Schenkungszeitpunkt war, zwar nicht den Nießbrauch des Schenkers abgezogen, sondern die zusätzlich vereinbarte Leibrente. Während der Nießbrauch mit dem Tod des Schenkers ende und daher den Beschenkten nicht (mehr?) belaste, handele es ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Objektspezifische Grundstücksmerkmale (Abs. 4)

Rz. 58 [Autor/Stand] § 177 Abs. 4 BewG regelt, dass besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale i.S.d. § 8 Abs. 3 ImmoWertV nicht berücksichtigt werden, soweit in den §§ 179 und 182 bis 196 BewG nichts anderes bestimmt ist. Die Regelung war bisher in § 183 Abs. 3 BewG verortet. Die Einschränkung betrifft jedoch alle Bewertungen nach den §§ 179 und 182 bis 196 BewG. Desha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Verdeckter Kalkulationsirrtum.

Rn 32 Gibt der Erklärende lediglich das Ergebnis seiner Berechnungen, nicht aber deren Grundlagen bekannt, liegt ein interner oder verdeckter Kalkulationsirrtum vor, der als Motivirrtum rechtlich unbeachtlich ist (BGHZ 154, 281; BGH NJW 02, 2312 f; AG München BeckRS 23, 24633; Pawlowski JZ 97, 741; aA Birk JZ 02, 449f), zB wenn der Bieter die nach Maßgabe der Versteigerungsb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Inhalt.

Rn 9 Da die Erlaubnis des Vermieters nicht generell für Untervermietung gefordert werden kann, wird sie auf eine konkrete vom Mieter vorher zu benennende Person des Dritten bezogen. Zum Auskunftsrecht des gewerblichen Vermieters vgl BGH ZMR 07, 184. Im Ergebnis erweitert die vom Vermieter erteilte Erlaubnis die Rechte des Mieters zum Gebrauch der Mietsache. Die Erlaubnis kan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Schlechtleistung.

Rn 7 Für die Schlechtleistung von Beiträgen – insb bei Sachleistungen – gelten die Gewährleistungsvorschriften der einzelnen Schuldverhältnisse, wie Kauf, Miete und Werkvertrag, jedoch gesellschaftsspezifisch ›modifiziert‹ mit der Folge, dass solche Rechtsfolgen ausgeschlossen sind, die das Gesellschafterverhältnis selbst infrage stellen. Während der Gesellschafter damit idR...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1048 BGB – Nießbrauch an Grundstück mit Inventar.

Gesetzestext (1) 1Ist ein Grundstück samt Inventar Gegenstand des Nießbrauchs, so kann der Nießbraucher über die einzelnen Stücke des Inventars innerhalb der Grenzen einer ordnungsmäßigen Wirtschaft verfügen. 2Er hat für den gewöhnlichen Abgang sowie für die nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft ausscheidenden Stücke Ersatz zu beschaffen; die von ihm angeschaffte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2165 BGB – Belastungen.

Gesetzestext (1) 1Ist ein zur Erbschaft gehörender Gegenstand vermacht, so kann der Vermächtnisnehmer im Zweifel nicht die Beseitigung der Rechte verlangen, mit denen der Gegenstand belastet ist. 2Steht dem Erblasser ein Anspruch auf die Beseitigung zu, so erstreckt sich im Zweifel das Vermächtnis auf diesen Anspruch. (2) Ruht auf einem vermachten Grundstück eine Hypothek, G...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Widerrechtlichkeit.

Rn 6 Eine Beeinträchtigung des Besitzes ohne Willen des unmittelbaren Besitzers ist grds widerrechtlich. Auf die Rechtslage sowie auf den Willen des Besitzdieners oder des mittelbaren Besitzers kommt es nicht an. Die Widerrechtlichkeit kann außer durch die Zustimmung des Besitzers (s.o. Rn 5) nur durch gesetzliche Gestattung entfallen. Solche gesetzlichen Gestattungen können...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Antragsberechtigung (Abs 1).

Rn 3 Die Vertretungs- und damit Antragsberechtigung richtet sich nach der Geburt nach den Vorschriften des Bürgerlichen Rechts. Wird das Kind nichtehelich geboren, wird es allein durch die Mutter nach § 1626a III vertreten. Wird eine gemeinsame Sorgerechtserklärung beurkundet, gelten ab diesem Zeitpunkt dieselben Regelungen für die Vertretung wie für das ehelich geborene Kin...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Berechtigter.

Rn 18 Ein SNR muss wegen § 5 IV 1 – es geht um den Inhalt eines konkreten SonderE – dem jeweiligen Eigentümer eines Wohnungseigentumsrechtes der entspr WE-Anlage (BGH NZM 17, 607 [BGH 21.10.2016 - V ZR 78/16] Rz 26; 12, 464 Rz 8) bzw mehreren Rechten gemeinsam zugeordnet sein (BGH NJW 14, 1879 [BGH 20.02.2014 - V ZB 116/13] Rz 13; Ddorf RNotZ 10, 573). Einem bloßen Miteigent...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Missbrauch von Aktionärsrechten.

Rn 50 Ein Verstoß gegen § 826 kann auch darin liegen, dass eine Anfechtungsklage gem §§ 243 ff AktG dazu benutzt wird, der Gesellschaft Schaden zuzufügen, insb um die Zahlung einer hohen Abfindung für die Rücknahme der Klage zu erwirken (räuberische Anfechtungsklage, zB BGH NJW 92, 2821 ff; BGHZ 107, 296, 308 ff; Ddorf NZG 09, 222, 223 ff). Gegen eine Ausdehnung auf mittelba...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 395 BGB – Aufrechnung gegen Forderungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften.

Gesetzestext Gegen eine Forderung des Bundes oder eines Landes sowie gegen eine Forderung einer Gemeinde oder eines anderen Kommunalverbands ist die Aufrechnung nur zulässig, wenn die Leistung an dieselbe Kasse zu erfolgen hat, aus der die Forderung des Aufrechnenden zu berichtigen ist. Rn 1 Die Regelung schränkt die Aufrechnungsmöglichkeit des Schuldners ggü der öffentliche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / ff) Beurkundung vor einem Notar.

Rn 17 Die Beurkundung vor einem Notar kann ein Hinweis auf die Wahl eines bestimmten Rechts sein, jedenfalls als eines unter mehreren Indizien (BGH NJW-RR 05, 206 [BGH 26.07.2004 - VIII ZR 273/03]; Frankf NJW-RR 93, 182 [OLG Frankfurt am Main 24.06.1992 - 9 U 116/89]; Köln RIW 93, 414).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Eilers, Rückstellungen für Altlasten, DStR 1991, 101; Fluck, Rückstellungsbildung für Altlasten und Immissionsschutzrecht, BB 1991, 176; Herzig/Köster, Die Rückstellungsrelevanz des neuen UmwelthaftungsG, DB 1991, 53; Bartels, Rückstellungen für öff-rechtliche Umweltschutzverpflichtungen bei Altlastenfällen, BB 1992, 1095; Stellungnahme des IDW, WPg 1992, 326; Kühnberger/Faatz, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Übernahme aller Aufwendungen durch Verkäufer.

Rn 33 II verpflichtet den Verkäufer verschuldensunabhängig, alle zur Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragen (BGH ZIP 17, 2364 Rz 30); er gibt dazu nur Beispiele (›insb‹). Voraussetzung ist, dass sich der Kaufvertrag ›im Stadium der Nacherfüllung befindet‹ (BGH ZIP 17, 2363 Rz 30). Über diese Kostenzuordnung hinaus ist die Norm auch eine Anspruchsgrundlage für de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Ohne Vertretungsmacht.

Rn 4 Ein Handeln ohne Vertretungsmacht liegt vor, wenn der Vertreter entweder gar keine Vertretungsmacht besaß oder seine Vertretungsmacht überschritten hat (Neuner § 51 Rz 1). Unerheblich ist, ob eine Vollmacht überhaupt nie bestand oder nachträglich erloschen ist. Zum maßgeblichen Zeitpunkt für das Vorliegen der Vertretungsmacht s § 164 Rn 48. Zur Anwendung der §§ 177 ff i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. GmbH-Anteile.

Rn 20 Die va in der M&A-Praxis bedeutsame Verpfändung eines GmbH-Anteils erfolgt durch notariell beurkundete Einigung (§ 15 III GmbHG; Bruhns GmbHR 06, 587, 590 f; Nodoushani WM 07, 289, 290; eingehend Reymann DNotZ 05, 425 ff) ohne Anzeige nach § 1280 (RGZ 57, 414, 415) sowie Anmeldung nach § 16 I GmbHG, kann aber nach dem Gesellschaftsvertrag ausgeschlossen (dazu Reichert ...mehr