Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.1 EU-Unternehmen

Rz. 72 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ist in Luxemburg die Vergütung von Vorsteuerbeträgen nach der Richtlinie 2008/9/EG möglich. Wie in anderen Mitgliedstaaten üblich, hat der Antragsteller einen digitalen Vorsteuervergütungsantrag im Portal der für ihn im Heimatstaat zuständigen FinBeh einzureichen (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Inhaltliche Anforderungen.

Rn 93 Da die konkrete Behauptungslast von der jeweiligen Prozesssituation im Einzelfall abhängig ist, lassen sich allgemeingültige Grundsätze nur für die abstrakte Behauptungslast aufstellen (vgl Schultz NJW 17, 16 ff; Arz/Gemmer JuS 20, 935 ff). Die Rspr verlangt insoweit, dass der Kl Tatsachen vorträgt, die iVm einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 24 Brüssel IIb-VO – Zügige Gerichtsverfahren.

Gesetzestext (1) Das Gericht, bei dem die Rückgabe eines Kindes nach Artikel 22 beantragt wird, befasst sich mit gebotener Eile mit dem Antrag und bedient sich dabei der zügigsten im nationalen Recht vorgesehenen Verfahren. (2) Unbeschadet des Absatzes 1 erlässt ein Gericht erster Instanz seine Entscheidung spätestens sechs Wochen nach seiner Anrufung, es sei denn, dass dies...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Noch nicht rechtskräftiges Urteil.

Rn 6 Wird das Urt infolge der Nichtanfechtung tw rechtskräftig, kann aus ihm nach § 704 I unbedingt vollstreckt werden, eine Entscheidung nach § 537 kommt dann nicht mehr in Betracht (RGZ 130, 229, 230). Nach heute hM (BGH NJW 92, 2296 [BGH 12.05.1992 - VI ZR 118/91]; Hamm NJW-RR 90, 1470; Zö/Gummer/Heßler Rz 1; Hirtz/Oberheim/Siebert/Ahrens Kap 13 Rz 112 f mwN) geht der Umf...mehr

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FoVo 04/2024, Kreditscoring

Philipp Tilk Die Quantifizierung des Vertrauens Dissertation 2023, 109,90 EUR Verlag Duncker amp Humblot, Berlin ISBN 978-3-428-19084-3 Es gehört zur Tradition dieser kleinen Bücherschau, nicht nur auf die Standard- und Praxiswerke zu schauen, sondern auch bemerkenswerte wissenschaftliche Arbeiten in den Blick zu nehmen. Eine solche Arbeit stellt die Untersuchung von Transpare...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Materiell-rechtliche Ansprüche.

Rn 9 Die prozessuale Vorlegungspflicht nach § 422 knüpft an einen materiell-rechtlichen Vorlegungsanspruch an. Dieser Anspruch kann konkret auf Vorlegung, aber ebenso auf Herausgabe der Urkunde, auf Einsichtnahme (die Vorlegung impliziert) oder auf Rechnungslegung gerichtet sein (s Rn 4). Zivilrechtliche Ansprüche, nach denen der Anspruchsberechtigte die Herausgabe der Urkun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einzelrichter.

Rn 3 Ebenso wie der Kl (§ 253 III) soll sich der Bekl zur Übertragung auf den Einzelrichter (§§ 348, 348a) äußern. Eine Übertragung vor Eingang der Klageerwiderung verletzt den Bekl in seinem Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs, der zum Entzug des gesetzlichen Richters (Art 103 Abs 1 GG) führt mit der weiteren Folge, dass die Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Offene Teilklage.

Rn 37 Eine abweisende Entscheidung darf im Falle der Geltendmachung eines Teilanspruchs nur dann ergehen, wenn das Gericht das Bestehen des Anspruchs geprüft und verneint hat. In der Literatur wird daher zum Teile angenommen, dass sich die Rechtskraft auf den gesamten Anspruch erstreckt, so dass eine auf denselben Rechtsgrund gestützte weitere Klage bereits als unzulässig (S...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4 Bemessungsgrundlage bei Mehrzweck-Gutscheinen

Rz. 92 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zum 01.01.2019 wurden die unionsrechtlichen Regelungen für Gutscheine durch das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel von Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11.12.2018, BGBl I 2018, 2338 in nationales Recht umgesetzt. Definition und Abgrenzung von Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Inländischer Wohnsitz (Abs 1).

Rn 2 Darüber, ob eine Person ihren Wohnsitz aus der Sicht des angerufenen Gerichts im Inland hat, entscheiden nach Abs 1 die prozessualen oder materiell-rechtlichen Vorschriften der lex fori unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Maßgeblich ist das jeweils bei Klageerhebung geltende Recht des Mitgliedstaats. Es greift der Grundsatz der perpetuatio fori (HK-ZPO/Dörner Rz 5). ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsmittel.

Rn 9 Hat das Gericht den Einspruch durch zweites Versäumnisurteil verworfen, ist die Instanz beendet. Dem Einspruchsführer stehen nur die Rechtsmittel der Berufung oder der Revision zu, die zwar ohne Rücksicht auf den Wert der Beschwer und eine Zulassung des Rechtsmittels statthaft sind (BGH NJW-RR 08, 876 [BGH 03.03.2008 - II ZR 251/06]; s.u. § 514 Rn 11, § 565 Rn 2; anders...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtsgemeinschaft.

Rn 6 Nach § 59 Alt 1 ist eine Streitgenossenschaft bei (behaupteter) Rechtsgemeinschaft zulässig, wenn Streitgegenstand des Verfahrens die materielle Rechtsbefugnis an einer Sache oder einem Recht bildet (BGHZ 92, 351, 353 = NJW 85, 385). Als Beispiele sind die Gesamtgläubigerschaft (Klage auf Freigabe eines zugunsten mehrerer Personen hinterlegten Betrags, BGHZ 88, 331 f), ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4.1 Lieferungen (§ 12–15, § 27 und § 28 kroUStG )

Rz. 28 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich liegt der Ort einer Lieferung dort, wo sich der Gegenstand zum Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet. Wird der Gegenstand der Lieferung hingegen befördert oder versendet, so wird die Lieferung dort ausgeführt, wo die Beförderung oder Versendung beginnt. Das kroUStG bietet einige Sonderregelungen für die Bestimm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Antrag eines Elternteils bei Vorliegen einer gerichtlichen Entscheidung oder eines gerichtlich gebilligten Vergleichs.

Rn 3 Die Einleitung eines Vermittlungsverfahrens erfolgt ausschließlich auf Antrag (§ 23) eines (rechtlichen) Elternteils mit dem Vortrag, dass der andere Elternteil den Umgang vereitelt oder erschwert (BTDrs 13/4899, 133 f; Sternal/Schäder § 165 Rz 5). Andere Beteiligte, etwa das Kind selbst (obwohl es ein subjektives Recht auf Umgang hat), ein Umgangspfleger oder das Jugen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Schlüssigkeit des Klagevorbringens (Abs 2).

Rn 9 Das Versäumnisurteil gegen den Bekl setzt die Schlüssigkeit des Klagevorbringens voraus. Der Sachvortrag des Kl ist schlüssig, wenn dieser Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend gemachte Recht als in dessen Person entstanden erscheinen zu lassen. Die Angabe näherer Einzelheiten (oft fehlerhaft als Substanti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Staatsverträge.

Rn 2 Als völkerrechtliche Vereinbarungen vorrangig (I 1) sind die folgenden multilateralen Staatsverträge: Das KSÜ erfasst im Verhältnis zwischen Vertragsstaaten sorgerechtliche Maßnahmen zum Schutz der Person oder des Vermögens (Art 3, 4 KSÜ) von Kindern (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs, Art 2 KSÜ) mit gewöhnl Aufenthalt in einem Vertragsstaat. Das Vorläufer-Üb MSA ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Internationale Zuständigkeit.

Rn 15 Im Rechtsstreit mit Auslandsbezug sind zunächst die vorrangigen internationalen Regelungen und nationalen Sondernormen zu berücksichtigen, die im Einzelfall auch die örtliche Zuständigkeit mitbestimmen können (vgl § 12 Rn 19). Daneben kann § 13 die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte aufgrund seiner Doppelfunktionalität begründen (vgl § 12 Rn 19). § 13 find...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Keine Präklusion (Nr 2).

Rn 5 Nr 2 stellt sicher, dass einer Anpassung der Unterhaltstitel an das neue Recht nicht die Präklusionsvorschriften der §§ 323 II, 767 II ZPO entgegenstehen. Sie gelten nicht, soweit die nach Nr 1 relevanten Umstände erstmalig in einer Abänderungsklage oder einer Vollstreckungsgegenklage geltend gemacht werden, um den Unterhaltstitel an die neue Rechtslage anzupassen. Der ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.1 EU-Unternehmen

Rz. 75 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ist in Frankreich die Vergütung von Vorsteuerbeträgen nach der Richtlinie 2008/9/EG möglich. Wie in anderen Mitgliedstaaten üblich, hat der Antragsteller einen digitalen Vorsteuervergütungsantrag im Portal der für ihn im Heimatstaat zuständigen FinBeh einzureichen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Systematik.

Rn 1 § 908 fasst die besonderen vollstreckungsrechtlichen Pflichten des Kreditinstituts im Rahmen eines Pfändungsschutzkontos gegenüber dem Schuldner zusammen. Unberührt bleiben davon die allgemeinen vollstreckungsrechtlichen Pflichten auch ggü Dritten, die bankvertraglichen und die bürgerlichrechtlichen Pflichten. Teilweise handelt es sich dabei um bereits im bisherigen Rec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IX. Auslegungsbefugnis.

Rn 16 Das Gericht hat im Aufhebungsverfahren den Schiedsspruch auszulegen und rechtlich einzuordnen (BGH SchiedsVZ 08, 40, 42 [BGH 08.11.2007 - III ZB 95/06] Rz 14). Für die Auslegung gilt kein strengerer Maßstab als für staatliche Urteile (BGH NJW 09, 1747 f Rz 9). Ist Gegenstand des Schiedsverfahrens eine Insolvenzforderung, ist im Wege der Auslegung an Hand der Gesamtumst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Voraussetzungen der Einrede.

Rn 3 Das Gericht ist nicht verpflichtet, die Voraussetzungen der Einrede zu prüfen, darf dies aber (KG NJW-RR 03, 941, 942 [KG Berlin 21.11.2002 - 12 U 32/02] zu § 1990 BGB). Ergibt sich nach vollständiger Prüfung die Unbegründetheit der Einrede, da der Erbe das Recht zur Haftungsbeschränkung verloren hat (§§ 2016, 1994 BGB), so muss und darf das Gericht keinen Vorbehalt in ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / g)

Rn 8 Über das ihm aus § 383 I Nr 1–3 zustehende Recht ist der Zeuge gem § 383 II zu belehren. Dies kann zwar bereits in der Ladung geschehen (Zö/Greger § 383 Rz 21; zwingend – sofern das Verwandtschaftsverhältnis bei Gericht bereits bekannt ist – bei schriftlicher Vernehmung gem § 377 III). Bei unklaren Verwandtschaftsverhältnissen wird dies aber nicht ausreichen, va wenn di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VSBG § 15 VSBG – Beendigung des Verfahrens auf Wunsch der Parteien.

Gesetzestext (1) Das Streitbeilegungsverfahren endet, wenn der Antragsteller seinen Antrag zurücknimmt oder der weiteren Durchführung des Verfahrens widerspricht. (2) Erklärt der Antragsgegner, an dem Streitbeilegungsverfahren nicht teilnehmen oder es nicht fortsetzen zu wollen, so beendet der Streitmittler das Verfahren, es sei denn, Rechtsvorschriften, Satzungen oder vertr...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.4 Begriffliche Klärungen

Rz. 90 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach Aufhebung des § 3 Abs. 2 UStG zum 01.01.1997 mieden Verwaltung und Literatur anfangs den Terminus "Reihengeschäft", um jegliche Assoziation zum bisherigen Recht zu vermeiden. Stattdessen verwandten sie für den Tatbestand des "alten" Reihengeschäfts nunmehr uneinheitlich Begriffe wie Ketten-, Mehrecks-, Mehrfach- oder Vielecksgeschäfte. D...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Nr 1.

Rn 12 Der Drittschuldner muss zunächst erklären, ob und inwieweit er die Forderung als begründet anerkenne und zu zahlen bereit sei. Nicht zu erklären ist, ob die Forderung begründet ist (BGH NJW 10, 1674 [BGH 14.01.2010 - VII ZB 79/09] Rz 12). Weder eine bejahende noch eine verneinende Antwort muss der Drittschuldner begründen (München NJW 75, 174, 175). Der Drittschuldner ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Aufzeichnungspflichtige Vorgänge

Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Aufgezeichnet werden müssen alle für die erbrachten und erhaltenen Leistungen (Ausgangs- und Eingangsleistungen) relevanten Merkmale. Ferner sind Nachweise für in Anspruch genommene Steuervergünstigungen (Steuerbefreiung gem. § 4 UStG, ermäßigter Steuersatz gem. § 12 Abs. 2 UStG, Nullsteuersatz gem. § 12 Abs. 3 UStG) aufzuzeichnen und vorzuha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Antrag.

Rn 5 Auch eine einstweilige Anordnung nach § 248 ergeht gem § 51 I 1 nur auf Antrag; antragsbefugt ist sowohl die Mutter als auch das Kind, vertreten durch die Mutter, und zwar unabhängig davon, wer ASt im Vaterschaftsfeststellungsverfahren ist (Prütting/Helms/Bömelburg § 248 Rz 7; Zö/Lorenz § 248 Rz 4; Sternal/Giers § 248 Rz 8). Diese kann für die Geltendmachung des Unterha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Stellung des Schuldners.

Rn 23 Trotz Überweisung der Forderung zur Einziehung bleibt der Schuldner Inhaber der Forderung, die weiterhin zu seinem Vermögen gehört (BGH NJW 01, 2178, 2179). Der Vollstreckungsschuldner ist aber nicht mehr berechtigter Zahlungsempfänger (BGHZ 82, 28, 31). Verboten sind ihm Verfügungen zum Nachteil des Vollstreckungsgläubigers, § 829 I 2 (BGH NJW 01, 2178, 2179 [BGH 05.0...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Nach früherem Recht bestand eine gewisse Unsicherheit, welche Folgen eine verspätete Rüge von Verfahrensfehlern hatte. Die Norm schafft insoweit Rechtsklarheit über den Verlust des Rügerechts. Spezielle Regelungen für die Form enthält § 1031 VI, für die Entscheidung über die eigene Zuständigkeit § 1040 II. Mit § 1027 ist keine über den Gesetzestext hinausgehende allgeme...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Antrag auf Versagung (Abs 1, 4).

Rn 20 Das Vorliegen der Versagungsgründe wird nicht vAw, sondern nur auf Antrag (vgl hierzu näher Art 44 Rn 1) geprüft. Das gilt im Grundsatz auch für einen Verstoß der ausländischen Entscheidung gegen den inländischen ordre public (anders noch BGH NJW-RR 12, 1013, 1014 [BGH 14.06.2012 - IX ZB 183/09]). Verbreitet wird allerdings eine Ausn vom Antragserfordernis für krasse O...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 Die Vorschrift stellt in Abs 1 S 1 zunächst klar, dass der Musterentscheid eine innerprozessuale Bindungswirkung entfaltet, weil das Musterverfahren Teil eines einheitlichen Prozesses zwischen Musterkläger und Musterbeklagten ist (KK-KapMuG/Hess Rz 4). Daneben wird in Abs 2 dem Musterentscheid die Fähigkeit der Rechtskraft zuerkannt; dazu passt die insoweit aber nur dek...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendbarkeit bei inländischem Schiedsort (Abs 1).

Rn 26 § 1043 stellt es den Parteien eines schiedsgerichtlichen Verfahrens frei, den Ort dieses Verfahrens zu wählen. Daran knüpft Abs 1 das Territorialitätsprinzip an. Das deutsche Schiedsverfahrensrecht gilt, soweit der Schiedsort in Deutschland gelegen ist. Tatbestandsvoraussetzung ist insoweit lediglich das Bestehen eines echten schiedsgerichtlichen Verfahrens sowie die L...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift wurde aufgrund des Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung vom 12.5.21 (BGBl 2021 I, 1082) mWz 22.5.21 eingefügt. Durch die gesetzlichen Neuregelungen soll das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung geschützt werden und diese Kinder vor unnötigen Behandlungen an den ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 73 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach griechischem Recht eine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Griechenland vergütet aktuell daher nur an Antragsteller aus der Schweiz oder aus Norwegen. Britische Unternehmen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Gerichtsstand des Sitzes (§ 17 I).

Rn 6 Der allg Gerichtsstand der passiv parteifähigen Personen wird durch deren Sitz bestimmt. Der Sitz iSd § 17 entspricht dem Wohnsitz der natürlichen Personen in § 13, folgt aber anderen Grundsätzen (vgl Karlsr JurBüro 15, 206). Wo sich der Sitz einer Person befindet, ist vorrangig dem materiellen Recht zu entnehmen (§ 17 I 1; Rn 7). Enthält dieses keine Regelung, fingiert...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Duldungstitel nach § 794 II.

Rn 60 § 794 II betrifft Duldungstitel nach §§ 737, 743, 745 II, 748 II – Zwangsvollstreckungen bei Vermögens- oder Erbschaftsnießbrauch, nach Beendigung der Gütergemeinschaft, jedoch vor der Auseinandersetzung, bei fortgesetzter Gütergemeinschaft und bei Testamentsvollstreckung, wobei die Testamentsvollstreckung sich auf die Verwaltung einzelner Nachlassgegenstände zu bezieh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verhältnis zur Legislative.

Rn 9 Der § 36 II DRiG stellt die Inkompatibilität von Richteramt und Mitgliedschaft in gesetzgebenden Körperschaften von Bund und Ländern klar. Das Recht zur Wahrnehmung des Richteramts endet kraft Gesetzes mit der Annahme der Wahl. Wird umgekehrt ein Abgeordneter in das Richteramt berufen, so ist er nach § 21 II Nr 2 DRiG zu entlassen, wenn er das Mandat nicht binnen einer ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 90 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach italienischem Recht eine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Dies bedeutet, dass Italien Vorsteuerbeträge nur vergütet, wenn das andere Land dies ebenfalls an italienische U...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Nationaler/Internationaler ordre public.

Rn 60 Der BGH unterscheidet zwischen einem engeren nationalen – inländischen – ordre public – und einem großzügigeren ordre public international – opi – (BGH 6.10.16 – I ZB 13/15, juris Rz 56). Er meint jedoch zu Recht, die Abweichungen zwischen beiden seien allenfalls geringfügig (BGH SchiedsVZ 09, 66, 67 [BGH 30.10.2008 - III ZB 17/08], Rz 5).mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 75 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach bulgarischem Recht eine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Aktuell besteht u. a. mit folgenden Staaten Gegenseitigkeit: Großbritannien, Island, Israel, Kanada, Nordmazedoni...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zusammenfassung

Art. 63 Brüssel Ia-VO(1) Gesellschaften und juristische Personen haben für die Anwendung dieser Verordnung ihren Wohnsitz an dem Ort, an dem sich befindet. (2) Im Falle Irlands, Zyperns und des Vereinigten Königreichs ist unter dem Ausdruck ›satzungsmäßiger Sitz‹ das registered office oder, wenn ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Nichtvermögensrechtliche Ansprüche (Abs 1 S 2).

Rn 4 Auch für nichtvermögensrechtliche Ansprüche ist die objektive Schiedsfähigkeit insoweit gegeben, als die Parteien berechtigt sind, über den Gegenstand des Streits einen Vergleich zu schließen. Nicht vermögensrechtlich sind alle diejenigen rechtlichen Positionen, deren Gegenstand und Inhalt letztlich nicht auf die Feststellung oder Durchsetzung geldwerter Ansprüche geric...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verfahren auf Scheidung der Ehe, Nr 1.

Rn 4 Die in der Praxis bedeutsamen Verfahren auf Scheidung der Ehe haben (soweit deutsches Recht zur Anwendung kommt) ihre materiell-rechtliche Grundlage in den §§ 1564–1568 BGB. Ansonsten ist das jeweilige Heimatrecht der Eheleute heranzuziehen. Die Ehe wird auf Antrag (§§ 124, 133 FamFG) eines oder beider Ehegatten durch richterliche Entscheidung (Beschl) geschieden, mit d...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3 "Bürgerwirkung" der MwStSystRL

Rz. 9 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die MwStSystRL richtet sich als europäische RL ausschließlich an die Mitgliedstaaten. Damit verpflichtet sie den europäischen Bürger nicht unmittelbar, gibt ihm aber im Grundsatz auch keine eigene Rechtsposition. Die MwStSystRL verpflichtet lediglich die Mitgliedstaaten, ihren Inhalt in das jeweilige nationale Umsatzsteuerrecht zu transferiere...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Entschädigung.

Rn 5 Durch § 510b wird kein materieller Entschädigungsanspruch geschaffen, vielmehr setzt die Geltendmachung einer entsprechenden Sekundärforderung eine diesbezügliche Anspruchsgrundlage im materiellen Recht, etwa gem §§ 280, 281 BGB oder aufgrund einer Vertragsstrafenregelung, voraus (vgl etwa ThoPu/Reichold Rz 9). Dies bezieht sich jedoch nur auf den Nichterfüllungsschaden...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zusammenfassung

Art. 19 Brüssel Ia-VO0 Von den Vorschriften dieses Abschnitts kann im Wege der Vereinbarung nur abgewichen werden:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Behörden (Nr 3).

Rn 7 Behörden ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind beteiligtenfähig, soweit sie ein eigenes Antragsrecht haben (Begr zu § 8 RegE in BTDrs 16/6308, 180). Als Behörde ist eine Amtsstelle zu verstehen, die unabhängig von der Tätigkeit natürlicher Personen besteht, nach öffentlichem Recht organisiert ist und Geschäfte innerhalb des Funktionskreises des Amts besorgt, wobei es ni...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Akt der Bestellung.

Rn 10 Die Bestellung hat nach S 2 iVm § 158 I 2 so früh wie möglich und durch begründeten Beschluss (§ 116 I) zu erfolgen, weshalb die Ermittlungen mit der Anhängigkeit des Verfahrens vAw einzuleiten sind. Die Wirksamkeit tritt mit dessen Bekanntgabe ein, § 40 I. Dabei liegt die Auswahl der für den Beistand geeigneten Person im gerichtlichen Ermessen. Entscheidend ist im Ein...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 71 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach schwedischem Recht keine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Dies bedeutet, dass Schweden grundsätzlich an Antragsteller aus allen Staaten Vorsteuern vergütet. Anträge können...mehr