Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 78c ergänzt § 78b. Die Vorschrift setzt eine solche Entscheidung voraus und regelt die Umsetzung der nach § 78b getroffenen Grundentscheidung durch Auswahl eines bestimmten Anwalts (Abs 1), dessen Verpflichtung zum Tätigwerden (Abs 2) sowie die Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung (Abs 3). Der Anwendungsbereich erstreckt sich mit Ausnahme von Abs 2 auch auf die Beiord...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. § 303.

Rn 4 Für den Anwendungsbereich des § 303 bleiben neben § 280 nur solche verfahrensrechtlichen Fragen, die weder unmittelbar die Zulässigkeit der Klage noch die Verfahrensfortführung (Rn 3) betreffen. Zu § 303 gehört daher neben dem Fall von Rn 3 aE der Streit über die Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs (aber nur bei Bejahung der Zulässigkeit, sonst Verwerfung, zB § 341 I 2), f...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Einzelne Spezialregelungen.

Rn 11 Einzelne Spezialregelungen schließen § 766 aus. Vollstreckungsmaßnahmen des GBA unterliegen den §§ 71 ff, 78 ff GBO; die Erinnerung ist nicht gegeben (so bereits RGZ 48, 242, 243, 244). Im Verfahren zur Abnahme der eV gilt § 900 IV 1 (BGH NJW-RR 11, 1693, 1694 [BGH 17.08.2011 - I ZB 5/11]; vgl § 777 Rn 3). Dem Schuldner steht als Rechtsbehelf nur der Widerspruch zu; de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Auswirkungen.

Rn 8 Das Kostenfestsetzungsverfahren ist beendet. Ein etwa eingeleitetes Erinnerungs- bzw Beschwerdeverfahren ist erledigt (Ddorf NJW 74, 1714; zur Kostenentscheidung in diesem Fall vgl § 104 Rn 49). Über einen Rechtsbehelf ist nicht mehr in der Sache zu entscheiden Der erlassene Kfb verliert ohne Weiteres seine Wirkung. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist er – deklaratoris...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Entscheidung und Gebühr.

Rn 13 Bei erfolgloser Beschwerde ist gem § 97 eine Kostenentscheidung zu treffen (Naumbg OLGR 09, 964; St/J/Bork § 46 Rz 10; Zö/Vollkommer § 46 Rz 20), da Kosten entstehen, gerichtliche gem KV 1812, 0,5 anwaltliche nach VV 3500. Der Beschwerdegegner kann diese gem § 104 festsetzen lassen (BGH NJW 05, 2233 = Rpfleger 05, 481 [BGH 06.04.2005 - V ZB 25/04]; Zö/Vollkommer § 46 R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begründete Ablehnung.

Rn 10 Sie ist nach Abs 2 unanfechtbar. Eine Nachprüfung ist auch im Rechtsmittelverfahren über die Hauptsache nicht möglich (BGH NJW 95, 403 [BGH 08.11.1994 - XI ZR 35/94] = MDR 95, 409). Das gilt auch, wenn der Amtsrichter nach § 45 II 2 sich selbst durch begründeten Beschl für befangen erklärt hat. Der Begründung bedarf es wg der Berührung von Verfahrensgrundsätzen der Par...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Begründetheit.

Rn 8 Der Antrag geht auf Einstellung der Zwangsvollstreckung gegen oder ohne Sicherheitsleistung bzw darauf, dass die weitere Zwangsvollstreckung nur gegen Sicherheitsleistung erfolgen kann, oder auf Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen, dies allerdings nur gegen Sicherheitsleistung. Rn 9 Das Gericht hat nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Die Interessen des Schuldn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 Eine im Ursprungsmitgliedstaat vollstreckbare Entscheidung (Art 2 lit a) ist Grundlage der Vollstreckung im ersuchten Mitgliedstaat (vgl Art 38). Sie kann durch einen hiergegen gerichteten Rechtsbehelf im Ursprungstaat ggf noch zu einem Zeitpunkt zu Fall gebracht werden, in dem im ersuchten Staat bereits ein Verfahren nach Art 46 ff anhängig ist. Für diese Verfahren erl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gegen die Entscheidung im gerichtlichen Bestimmungsverfahren (Abs 5 S 4).

Rn 145 Wurde das gerichtliche Bestimmungsverfahren auf Antrag des Schuldners eingeleitet, kann dieser gegen die Entscheidung nach den §§ 793, 567 ff sofortige Beschwerde einlegen. Hat das Gericht den Gläubiger angehört, kann dieser die sofortige Beschwerde, §§ 793, 567 ff, sonst die Erinnerung nach § 766 einlegen. In einem auf Gläubigerantrag eingeleiteten Bestimmungsverfahr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einwendungen Dritter.

Rn 18 Auch dritte Personen sind bisweilen von Vollstreckungsmaßnahmen betroffen (s Rn 8). Wie der Vollstreckungschuldner können sie Einwendungen, soweit sie sich gegen die Durchführung der Zwangsvollstreckung richten, mit der Vollstreckungserinnerung nach § 766 geltend machen. Die Drittwiderspruchsklage nach §§ 771 f gibt dem Dritten die Möglichkeit, die weitere Vollstreckun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 48 Brüssel IIb-VO – Berichtigung und Widerruf der Bescheinigung.

Gesetzestext (1) Das der Kommission gemäß Artikel 103 mitgeteilte Gericht des Ursprungsmitgliedstaats berichtigt die Bescheinigung auf Antrag oder kann sie von Amts wegen berichtigen, wenn zwischen der zu vollstreckenden Entscheidung und der Bescheinigung aufgrund eines materiellen Fehlers oder einer Auslassung eine Unstimmigkeit besteht. (2) Das Gericht nach Absatz 1 des vor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Materielle Verfahrensleitung und das Recht auf rechtliches Gehör (Art 103 I GG).

Rn 3 Aus § 139 folgt für das Gericht eine Pflicht zur Kommunikation mit den Parteien, um Unklarheiten auszuräumen und auf sachgerechte Anträge hinzuwirken. Art 103 I GG gewährt dagegen dem Einzelnen lediglich ein Recht darauf, dass das Gericht sein Anliegen zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht. Eine Pflicht zum Rechtsgespräch oder eine allgemeine Frage- und Aufklärungspf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Verbot überlanger Verfahrensdauer.

Rn 43 Auch das allgemein anerkannte Verbot überlanger Verfahrensdauer hat das BVerfG aus dem Rechtsstaatsprinzip entwickelt (BVerfG NJW 00, 797; 01, 214; 01, 961; 01, 2707; 08, 503; 13, 3630; 15, 3779). Diese Herleitung beruht sicherlich auch darauf, dass die EMRK in Deutschland nur im Range eines formellen Gesetzes gilt. Denn es ist anerkannt, dass Art 6 I EMRK einen genere...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Unwirksamkeit der Vollstreckungsmaßnahme.

Rn 14 Fehlerbehaftet ist die Zwangsvollstreckung, wenn überhaupt nicht hätte vollstreckt werden dürfen oder wenn der Vollstreckungszugriff nicht so hätte erfolgen dürfen, wie er konkret durchgeführt wurde. In der Regel führen Mängel in der Zwangsvollstreckung nicht zur Nichtigkeit der fehlerhaften Vollstreckungsmaßnahme, sondern zu deren Anfechtbarkeit und Aufhebbarkeit mit ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Wenn im Termin ein Widerspruch nicht erhoben wird, dann wird der festgestellte Plan ausgeführt. Der Widerspruch ist spezieller Rechtsbehelf gegen den Teilungsplan. Damit kann sowohl die Behauptung, dem Gläubiger stünde ein besseres Recht zu, als auch die Verletzung von Verfahrensvorschriften bei Aufstellung des Termins gerügt werden (Wieczorek/Schütze/Storz Rz 10; aA Th...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Auf Säumnis der Partei beruhendes Urteil.

Rn 7 Nur die auf der Säumnis beruhende Entscheidung ist mit dem Einspruch anfechtbar. Ob ein Versäumnisurteil ergangen ist, bestimmt sich nicht nach der Bezeichnung, sondern nach dem Inhalt der angefochtenen Entscheidung (BGH VersR 74, 99; 76, 251: NJW 94, 665, 99, 583, 584). Ist die Entscheidung eindeutig als Versäumnisurteil ergangen, soll sie auch dann nur mit dem Einspru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Eine Belehrung über mögliche Rechtsbehelfe ist bei allen Beschlüssen der fG erforderlich, auch bei Zwischen- und Nebenentscheidungen. Sie ist für alle erst- und zweitinstanzlichen (§ 69 III) Entscheidungen erforderlich. Die Norm gilt auch in Ehe- und Familienstreitsachen (§ 113 I). Abweichend vom Wortlaut soll die Norm auch in Registersachen anzuwenden sein (Sternal/Mey...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. § 778 I.

Rn 6 Verstoßen die Vollstreckungsorgane gegen § 778 I kann der Erbe einer Vollstreckung wegen Nachlassschulden in sein eigenes Vermögen im Weg des § 771 begegnen, da er insofern Dritter ist (St/J/Münzberg Rz 3; so im Ergebnis auch MüKoZPO/K. Schmidt/Brinkmann § 779 Rz 7). Er kann auch Erinnerung gem § 766 bzw sofortige Beschwerde nach § 793, ggf iVm § 11 I RPflG einlegen (St...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Drittschuldner.

Rn 102 Der Drittschuldner, der nicht angehört wurde, kann bei formellen Mängeln des Vollstreckungsverfahrens regelmäßig Erinnerung nach § 766 einlegen (BGH NJW 77, 1881, 1882). Ist die Pfändung unwirksam, kann der Drittschuldner an sich negative Feststellungsklage erheben, soweit nicht das Feststellungsinteresse wegen der Möglichkeit fehlt, Erinnerung einzulegen. Besteht die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung der Norm und Gesetzgebungshinweise.

Rn 1 Der als ›Erinnerung‹ bezeichnete Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist ein Rechtsbehelf, der zu einer Überprüfung einer Entscheidung in demselben Rechtszug durch dasselbe Gericht führt. Der beauftragte (§ 361) oder ersuchte (§ 362) Richter ist regelmäßig (Ausn zB §§ 229, 365, 400) an die Anordnungen des beauftragenden oder ersuchenden Gerichts gebunden; dieses – nich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1096 ZPO – Anträge nach den Artikeln 22 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006; Vollstreckungsabwehrklage.

Gesetzestext (1) 1Für Anträge auf Verweigerung der Zwangsvollstreckung nach Artikel 22 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 gilt § 1084 Abs. 1 und 2 entsprechend. 2Für Anträge auf Aussetzung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung nach Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 ist § 1084 Abs. 1 und 3 entsprechend anzuwenden. (2) 1Für Anträge auf Verweigerung der Zwa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Aus einem Kfb, der nicht auf das Urt gesetzt ist, aus Beschlüssen nach § 794 I Nr 4b sowie aus den nach § 794 I Nr 5 aufgenommenen Urkunden darf die Zwangsvollstreckung erst beginnen, wenn der Schuldtitel mindestens zwei Wochen vorher zugestellt ist. Mit der Zweiwochenfrist soll dem Schuldner Gelegenheit gegeben werden, die Leistung von sich aus zu erbringen; er soll zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Sonderregelungen.

Rn 2 Im Zwangsversteigerungsverfahren gelten die §§ 95–104 ZVG. Wird das GBA als Vollstreckungsorgan tätig, ist nur die einfache Beschwerde nach §§ 71 ff GBO statthaft. Hat das Prozessgericht als Vollstreckungsgericht iRd §§ 887, 888, 890 entschieden, ist die sofortige Beschwerde nach § 793 der richtige Rechtsbehelf. Auch Entscheidungen des Arrestgerichts als Vollstreckungso...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zügige Vollstreckung von Geldforderungen (Abs 1).

Rn 5 Effektive Vollstreckung sieht die Norm für das gesamte Vollstreckungsverfahren durch den Gerichtsvollzieher vor. Diese Anordnung ist vornehmlich als Programmsatz (o Rn 1) zu verstehen, so dass aus ihr allein keine konkreten Rechtsfolgen abgeleitet werden können (BTDrs 16/10069, 24; S/W/K/T/Vuia § 802a, Rz 1). Vor allem ist sie ein Appell an den Gerichtsvollzieher, ohne ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsfolgen unzulässiger Pfändung.

Rn 18 Gegen die unzulässige Zubehörpfändung ist die Vollstreckungserinnerung gem § 766, dann die sofortige Beschwerde nach § 793 gegeben. Der Rechtsbehelf steht dem Schuldner, jedem dinglich betreibenden Gläubiger und auch dem Zwangsverwalter zu. Sofern Zubehörgegenstände, die der Immobiliarvollstreckung unterliegen, im Wege der Mobiliarvollstreckung gepfändet worden sind, i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1080 ZPO – Entscheidung.

Gesetzestext (1) 1Bestätigungen nach Artikel 9 Abs. 1, Artikel 24 Abs. 1, Artikel 25 Abs. 1 und Artikel 6 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 sind ohne Anhörung des Schuldners auszustellen. 2Eine Ausfertigung der Bestätigung ist dem Schuldner von Amts wegen zuzustellen. 3Das gilt nicht, wenn die antragstellende Person Übermittlung an sich zur Zustellung im Parteibetrieb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zusammenfassung

Art. 45 Brüssel Ia-VO(1) Die Anerkennung einer Entscheidung wird auf Antrag eines Berechtigten versagt, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Gegenvorstellung.

Rn 6 Die nicht fristgebundene (aA Dresd NJW 06, 851, das § 321a II 2 analog anwendet) Gegenvorstellung ist gesetzlich nicht geregelt. Sie stellt eine Anregung an das Gericht dar, eine für die Partei unanfechtbare Entscheidung zu ändern (BGH NJW 18, 3388 Rz 9). Deshalb kommt sie nur dann in Betracht, wenn das Gericht zu einer Änderung seiner Entscheidung befugt ist und diese ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren.

Rn 2 Das Verfahren ist unvollständig geregelt (vgl iE § 9 Geschäftsordnung BGH). Entsprechend der Regelung in § 10 RSprEinhG für den gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes ist die Verfahrensart heranzuziehen, die für den vorlegenden Senat in der vorgelegten Sache maßgeblich ist (Kissel/Mayer Rz 5). Die Entscheidung kann ohne mündliche Verhandlung ergehen (Abs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Beschleunigungsbeschwerde ist zusammen mit der Beschleunigungsrüge durch das Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundlagen.

Rn 1 § 694 bestimmt, dass gegen den MB der Ag (ausschließlich) Widerspruch erheben kann. Sofortige Beschwerde findet nur bei zurückgewiesenem Mahngesuch statt, wenn weitere Voraussetzungen erfüllt sind (§ 691 III 1). Erinnerung (§ 11 II RPflG) des Ag ist im Fall des § 694 ausgeschlossen (§ 11 III 2 RPflG). Sofern in einem Bundesland gem § 36b I 1 Nr 2 RPflG vom Rechtspfleger...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsschutzinteresse.

Rn 9 Ein Rechtsschutzbedürfnis für die Klauselerinnerung nach § 732 besteht ab dem Zeitpunkt ihrer Erteilung. Es besteht nicht, solange die Klausel noch nicht erteilt wurde oder wenn die Zwangsvollstreckung bereits vollständig beendet ist (s vor §§ 704 ff Rn 13). Ist der Titel, für den eine Klausel erteilt wurde, aufgehoben worden oder wurde die vollstreckbare Ausfertigung (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

Rn 3 § 345 ist nur anwendbar, wenn ein wirksames erstes Versäumnisurteil durch Verkündung nach § 311 oder durch Zustellung nach § 310 III (Dresd OLG-NL 96, 143) ergangen und durch wirksamen Einspruch angefochten worden ist (str dazu § 341 Rn 5). Rn 4 Der Einspruchsführer muss im Einspruchstermin säumig sein. Unerheblich ist, ob er auch bei Erlass des ersten Versäumnisurteils ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Örtliche und sachliche.

Rn 9 Für die Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung ist das Prozessgericht des ersten Rechtszugs solange örtlich und sachlich zuständig, soweit der Rechtsstreit nicht bei einem höheren Gericht anhängig ist (Abs 2). Die Ausstellung einer vollstreckbaren Ausfertigung durch ein höheres Gericht ist technisch nicht möglich, wenn die Akte in erster Instanz elektronisch geführt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Form.

Rn 42 Die Erinnerung kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden, § 11 II 7 RPflG, § 569 II, III. Es besteht kein Anwaltszwang, § 13 RPflG. Lediglich bei der – seltenen – Anberaumung einer mündlichen Verhandlung besteht Anwaltszwang, wenn das Ausgangsverfahren als Anwaltsprozess geführt wurde. Im eigenen Namen kann der Rechtsanwalt keine Erinnerun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 Da das Wiederaufnahmeverfahren ein außerordentlicher Rechtsbehelf – sei es auch in Form einer Klage – ist (s vor §§ 578 ff Rn 1 f), wird die entsprechende Anwendung der allgemeinen Vorschriften extra angeordnet. Besonderheiten ggü den allgemeinen Regeln ergeben sich vornehmlich aus dem drei Abschnitte umfassenden Charakter des Verfahrens (vor §§ 578 ff Rn 3) und daraus,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ergänzung.

Rn 25 Hat das Gericht die Entscheidung über die Kosten der Nebenintervention übergangen, so kann nach § 321 Ergänzung beantragt werden (Koblenz, Beschl v 28.5.13 – 5 U 983/12). Die Zwei-Wochen-Frist für den Ergänzungsantrag beginnt mit Zustellung des Urteils an den Nebenintervenienten (BGH NJW 75, 218). Wird die Frist versäumt, ist eine Nachholung nicht möglich. Der Nebenint...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verfahren.

Rn 10 Im Erinnerungsverfahren nach § 732 ist eine mündliche Verhandlung nicht zwingend vorgeschrieben, § 128 IV. Denn die Entscheidung ergeht nach Abs 1 S 2 durch Beschl (s Rn 11). Der Gläubiger ist aber (ggf schriftlich) zu hören, weil ihm bei voreiliger Entscheidung über §§ 775 Nr 1, 776, soweit er schon vollstreckt hat, zumindest der Rangverlust droht, ökonomisch uU sogar...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vortragsrecht der Partei auf Antrag.

Rn 6 Das Recht zur persönlichen Anhörung als Ausdruck des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei einem Anwaltsprozess haben sowohl die im Termin anwesende Partei, ihr gesetzlicher Vertreter als auch der Streithelfer (iE vgl Stackmann NJW 12, 1249, 1251). Das Recht auf persönliche Anhörung besteht, anders als das Fragerecht nach § 397 I, II, indes nur ›neben dem Anwalt‹. Vorauss...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 103 Brüssel IIb-VO – Der Kommission mitzuteilende Angaben.

Gesetzestext (1) Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission Folgendes mit:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters.

Rn 2 Wird eine Verletzung von Art 101 I 2 GG gerügt, so muss diese Rüge zunächst iRd durch das Verfahrensrecht vorgesehenen Rechtsbehelfe erhoben werden; erst danach ist eine Verfassungsbeschwerde zulässig (§ 90 II 1 BVerfGG). Allerdings verbietet § 20 I 3 KapMuG bei der Rechtsbeschwerde gegen den Musterentscheid eine Überprüfung der Voraussetzungen des Vorlagebeschlusses. A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verwertung.

Rn 20 Die Verwertung der Sicherungshypothek erfolgt durch Zwangsversteigerung. Der Gläubiger kann gem § 867 III aus der Sicherungshypothek die Zwangsversteigerung betreiben, es bedarf keines dinglichen Titels gegen den Eigentümer. Zur Antragstellung genügt die Vorlage des Vollstreckungstitels, auf welchem die Eintragung der Sicherungshypothek vermerkt ist. Eine erneute Zuste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. § 174 AO (widerstreitende Steuerfestsetzungen)

Rn. 285 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 In Bezug auf die Korrektur wegen widerstreitender Kindergeldfestsetzung, ausführlich dazu Tiedchen, DStZ 2000, 237, findet insbesondere § 174 Abs 2 AO Anwendung; vgl V 19.1 DA-KG 2023. Danach ist eine Kindergeldfestsetzung zu korrigieren, wenn ein bestimmter Sachverhalt in unvereinbarer Weise mehrfach zu Gunsten des Betroffenen berücksichti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahrensvergleichung und Internationales Verfahrensrecht.

Rn 11 Regelungen zu einem Wiederaufnahmeverfahren existieren in den meisten Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Wird gegen ein durch ein mitgliedstaatliches Gericht erlassenes Urt im Herkunftsstaat eine Wiederaufnahmeklage erhoben, führt dies nicht zur Aussetzung des Verfahrens über die Versagung der Vollstreckung nach Art 51 I Brüssel Ia-VO, da es si...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Vorrang des Verteilungsverfahrens.

Rn 5 Liegen die Voraussetzungen des Verteilungsverfahrens vor, dann besteht kein Wahlrecht der Gläubiger, eine andere Verfahrensart oder Klage zu benutzen, um den Streit zu klären. Das Verfahren tritt vAw ein. Während des Verteilungsverfahrens ist eine auf § 812 BGB gestützte Klage auf Zustimmung zur Auszahlung des hinterlegten Betrages durch die Hinterlegungsstelle oder auf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 101 Brüssel IIb-VO – Monitoring und Evaluierung.

Gesetzestext (1) Die Kommission unterbreitet dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss bis zum 2. August 2032 gestützt auf die von den Mitgliedstaaten vorgelegten Informationen einen Bericht über die Ex-post-Evaluierung dieser Verordnung. Dem Bericht wird, falls notwendig, ein Gesetzgebungsvorschlag beigefügt. (2) Zum 2. August...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Unzulässigkeit des Antrags.

Rn 4 Er ist unzulässig, wenn der Arrest rechtskräftig aufgehoben, die Hauptsacheklage bereits erhoben oder über sie rechtskräftig entschieden ist. Unzulässig ist der Antrag auch dann, wenn das Rechtsschutzbedürfnis fehlt. Dies trifft zu, wenn der Gläubiger auf die Rechte aus dem Arrest unter Herausgabe des Titels an den Schuldner verzichtet hat oder wenn es offensichtlich is...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Einlegung des Widerspruchs.

Rn 4 Sie erfolgt beim Amtsgericht schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle (§ 924 II 3), beim LG durch Anwaltsschriftsatz (Kobl NJW 80, 2589; Hamm WRP 92, 724 [OLG Hamm 21.07.1992 - 4 U 128/92]). Auf die Verwendung des Begriffs ›Widerspruch‹ kommt es nicht an, wenn der Wille des Schuldners zur Aufhebung oder Abänderung des Arrests unzweideutig erkennbar ist (RGZ 67,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Vollstreckbare Entscheidung.

Rn 2 Die Entscheidung (vgl Art 2 lit a) muss im Ursprungsmitgliedstaat vollstreckbar sein. Maßgeblich hierfür ist dessen Recht, ungeachtet tatsächlicher Durchsetzungshindernisse. Vollstreckbar iSd Norm ist damit ggf auch ein in Südzypern über ein in Nordzypern belegenes Grundstück ergangenes Urt (EuGH C-420/07 – Apostolides/Orams Rz 71, BeckRS 2009, 704419). Vorläufige Volls...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rückgabebeschluss.

Rn 27 Hiergegen kann gem Abs 4 jede Partei sofortige Beschwerde, § 11 I RPflG, § 567 I, einlegen. Im Beschwerdeverfahren kann das Fortbestehen des Sicherungsanlasses (RGZ 97, 127, 130), die Rechtmäßigkeit der Fristsetzung, nicht jedoch die Angemessenheit deren Dauer überprüft werden (Zö/Herget § 109 Rz 10). Es besteht kein Anwaltszwang, wenn die Sache im ersten Rechtszug kei...mehr