Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Auslegung.

Rn 14 Sachgerecht ist es daher, eine Beschwerde nach § 380 III als Antrag auf Aufhebung von Maßnahmen gem § 381 I 3 auszulegen (vgl § 380 Rn 14). Ausschließlich beim Fall des § 380 III bleibt es dagegen dann, wenn der Zeuge schon vor dem Termin einen Entschuldigungsgrund vorgetragen hat und nunmehr mit der Beschwerde – nur – dies erneut geltend macht (Musielak/Voit/Huber § 3...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Andere deutsche Gerichtsbarkeiten.

Rn 7 Für die im Abk nicht erwähnten Sozial- und Finanzgerichte ist aufgrund der Verweise in den Prozessordnungen auf das GVG von einer entspr Anwendbarkeit auszugehen. Denkbar sind in dem Zusammenhang indes wegen der aktiven Prozessrolle wiederum problemlose Rechtsbehelfe auf Gewährung öffentlicher Sozialleistungen (BVerwG NJW 96, 2744; OVG Münster NJW 92, 2043 [OVG Nordrhei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahren.

Rn 3 Zuständig ist der GV, der die Sache gepfändet hat, nicht das Vollstreckungsgericht (Schlesw OLGR Schlesw 01, 367). An den Antrag ist der GV entsprechend § 308 I gebunden (Zö/Seibel Rz 6; MüKoZPO/Gruber Rz 5), doch kann der GV eine Änderung des Antrags anregen. Will der GV dem Antrag auf andere Verwertung entsprechen, hat er zunächst zur Gewährung rechtlichen Gehörs den ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Einschränkung oder Aussetzung der Vollstreckung (Abs 1).

Rn 1 Zum Begriff der Entscheidung vgl. Art 2. Unter die Vorschrift fallen kraft Verweises auch öffentliche Urkunden (Art 58 Abs 1 S 1) und Vergleiche (Art 59). Der Antrag auf Versagung der Vollstreckung führt nicht automatisch zur Beschränkung auf Sicherungsmaßnahmen. Erst auf besonderen Antrag des Schuldners kann das Gericht auf den Maßnahmenkatalog in Abs 1 lit a bis c zur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beschwerdeverfahren.

Rn 10 Die Zurückweisung des Arrestantrages, die einer Begründung bedarf, ist mit der sofortigen Beschwerde (§§ 567 I Nr 2, 569) angreifbar. Die Beschwerdeeinlegung unterliegt dem Anwaltszwang (Ddorf OLGZ 83, 358; Frankf MDR 99, 186; OLGR 04, 221; Saarbr NJW-RR 98, 1611; Hamm MDR 08, 708, 709; Braunschw NdsRpfl 20, 341; aA München BauR 95, 875; Karlsr OLGR 98, 130; Celle NJW-...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beschwerde.

Rn 6 Die Entscheidung des Vorsitzenden kann von der Partei mit dem Ziel, einen anderen Anwalt beigeordnet zu erhalten, und von dem Rechtsanwalt mit dem Ziel, seine Beiordnung aufzuheben, mit der sofortigen Beschwerde (§ 567 I Nr 1) angefochten werden. Sie wird darauf überprüft, ob das Ermessen fehlerfrei ausgeübt wurde (St/J/Jacoby § 78c Rz 31). Wurde die Entscheidung durch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Für die Partei.

Rn 15 Die Partei kann sich gegen das Unterlassen von Beschlüssen gem § 380 insoweit wehren, als es das Gericht versäumt hat, dem Zeugen die durch sein Ausbleiben verursachten Kosten aufzuerlegen (Musielak/Voit/Huber § 380 Rz 6). Hierbei ist für die Statthaftigkeit der Beschwerdewert des § 567 II 1 maßgeblich, weil es um Prozesskosten geht, die – mangels Beschlusses gem § 380...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundlagen.

Rn 1 Während § 696 den Übergang in das streitige Verfahren nach Widerspruch gegen den MB regelt, behandelt § 700 den Übergang nach Einspruch gegen den VB. Mit dem VB erhält der ASt einen zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titel (§ 794 I Nr 4), der dem vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleichgestellt ist (§ 700 I). Einspruch ist der einzig zulässige Rechtsbeh...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.8.2 Die Reaktion des EuGH

Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In das Urteil wurden von der Praxis hohe Erwartungen gesetzt – und leider enttäuscht! Der EuGH betont, dass es nach ständiger Rechtsprechung mangels einer einschlägigen Unionsregelung Aufgabe des innerstaatlichen Rechts der einzelnen Mitgliedstaaten ist, u. a. die zuständigen Behörden zu bestimmen und die Modalitäten der Verfahren zu regeln, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anordnung der Übersetzung.

Rn 15 Nach Abs 3 kann das Gericht die Übersetzung einer fremdsprachigen Urkunde anordnen. Die dabei ausdrücklich vorgesehene Ermessensentscheidung erlaubt es dem Gericht, bei Vorhandensein erforderlicher Sprachkenntnisse die Urkunde auch ohne Übersetzung zu verwenden. Das Gesetz sieht nunmehr die Heranziehung eines Übersetzers vor, der nach landesrechtlichen Vorschriften hie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundlagen.

Rn 1 Des Nachweises einer Vollmacht bedarf es im gesamten Mahnverfahren nicht. Die Vorschrift vereinfacht das Verfahren, indem das Mahngericht die Bevollmächtigung nicht prüfen muss und eine Vollmacht nicht verlangen darf. Lediglich zu versichern ist die Bevollmächtigung dann, wenn der Bevollmächtigte einen Antrag einreicht oder einen Rechtsbehelf einlegt. Wesentlich ist, da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Erhebung der Rüge (Abs 1 S 1).

Rn 8 Abs 1 S 1 normiert die Beschleunigungsrüge als eine Verfahrenserklärung eines Beteiligten, in welcher der Rügende geltend macht, dass die bisherige Verfahrensdauer nicht dem Vorrang- und Beschleunigungsgebot nach § 155 I entspricht. Rn 9 Die Rüge ist bei dem Gericht einzulegen, dessen Verfahrensführung gerügt wird. Gem § 25 I kann die Erhebung der Rüge schriftlich oder z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entscheidung.

Rn 39 Die Entscheidung des Beschwerdegerichts ergeht durch Beschl. Das Beschwerdegericht kann sogleich entscheiden, wenn die Sache unmittelbar entscheidungsreif ist. Ansonsten ist es zu eigenen Ermittlungen befugt und kann Tatsachen feststellen. Rn 40 Die Anhörung des Gegners im Beschwerdeverfahren ist entbehrlich, wenn die Beschwerde unbegründet ist. Richtet sich die Beschwe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Fassung Brüssel Ia-VO

ABl EU L 351/1 v 20.12.12, zuletzt geändert durch delegierte Verordnung (EU) 2015/281 der Kommission vom 26.11.14 zur Ersetzung der Anhänge I und II der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 26.11.14 (ABl EU L 54 v 25....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Zuständigkeit; Kosten.

Rn 18 Über Aufhebungsanträge gem § 381 entscheidet das Prozessgericht, im Falle der Beweisaufnahme durch den beauftragten oder ersuchten Richter auch dieser (§ 400 Rn 3; Zö/Greger § 381 Rz 4 und § 400 Rz 1; Musielak/Voit/Huber § 381 Rz 12). Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst (BGH NJW-RR 2007, 1364 [BGH 12.06.2007 - VI ZB 4/07]; aA LSG Berlin-Brandenburg 11.1.10, L ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Weitere Einzelfragen.

Rn 207 Der berücksichtigungsfähige Wert eines Anschlussrechtsmittels ist auch dann zu addieren, wenn dieses seine Wirkungen verliert (BGH NJW 79, 878). Ist das Rechtsmittel eindeutig versehentlich eingelegt, kann der Mindestwert angesetzt werden (Bambg KostRspr § 146 GKG Nr 29; Frankf MDR 84, 237); bei fehlender Beschwer liegt er einen Gebührensprung darüber (Frankf JurBüro ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Rechtsmittelverlust.

Rn 8 Die Zurücknahme der Berufung führt, anders als der Verzicht (§ 515), lediglich zum Verlust des eingelegten Rechtsmittels (Abs 3 Alt 1) und nicht zum endgültigen Ausschluss. Innerhalb laufender Berufungsfrist (§ 517) oder nach Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 233) gegen die Versäumung der Berufungsfrist kann demnach trotz der Zurücknahme erneut Berufung eingelegt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Besonderheiten.

Rn 11 Der bedürftigen Partei wird regelmäßig nicht zugemutet, iRd PKH-Verfahrens zur Vermeidung der Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist einen Antrag auf Verlängerung dieser Frist zu stellen (BGH NJW-RR 05, 1586 [BGH 22.06.2005 - XII ZB 34/04], strenger aber offenbar BGH NJW 13, 1684 [BGH 19.03.2013 - VI ZB 68/12]); zum einen wird es nicht selten vorkommen, dass die P...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Entbehrlichkeit des Tatbestands (Abs 1 S 1).

Rn 2 Nach Abs 1 S 1 ist die Abfassung des Tatbestands in der von § 313 verlangten Form entbehrlich, was nicht ausschließt, dass das Gericht in den Gründen auf tatsächliche Feststellungen zurückgreifen muss, um sein Ergebnis sachgerecht begründen zu können. Abs 1 S 1 trägt dem Umstand Rechnung, dass die Parteien häufig mehr Wert auf die Begründung als auch eine erneute Darleg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Revision des Prozessgegners.

Rn 2 Zwingende Voraussetzung für die Einlegung der Anschlussrevision ist, dass der Gegner bereits Revision eingelegt hat und diese nicht zurückgenommen, verworfen oder sonst erledigt ist. Dies ist Folge der Rechtsnatur der Anschlussrevision, die kein Rechtsmittel, sondern Antragstellung innerhalb eines Rechtsmittels der Gegenpartei ist (§ 524 Rn 4; Musielak/Voit/Ball § 554 R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Andere Fristen.

Rn 6 Für andere Fälle der Versäumung prozessualer Fristen (etwa: Antrag auf Tatbestandsberichtigung oder Urteilsergänzung, vgl BGH NJW 60, 866 [BGH 25.01.1960 - II ZR 22/59] und 80, 785 f [BGH 23.01.1980 - IV ZR 217/79]) kommt Wiedereinsetzung (auch im Wege analoger Anwendung) nicht in Betracht; dem steht die bewusste Beschränkung des § 233 auf die darin ausdrücklich genannt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Überblick.

Rn 2 Nach § 99 I ist die isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung grds unzulässig. Die Kostenentscheidung kann daher regelmäßig nur zusammen mit der Hauptsache angefochten werden. Wird die Hauptsache mit einem Rechtsmittel angefochten, dann gilt auch im Rechtsmittelverfahren § 308 II. Das Gericht muss vAw über die Kosten entscheiden. Unabhängig davon, ob die Kostenentsch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Umfang der hemmenden Wirkung.

Rn 8 Die hemmende Wirkung des Rechtsmittels oder Einspruchs erstreckt sich auf die gesamte Entscheidung, mithin auch auf den Teil, der den Rechtsmittelführer begünstigt (BGH NJW 94, 657, 659; NJW 94, 2896 [BGH 08.06.1994 - VIII ZR 178/93]; NJW 92, 2296). Bezüglich des den Rechtsmittelführer begünstigenden Teil hört die Hemmungswirkung erst dann auf, wenn ein Anschlussrechtsm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verstöße gegen Abs 1.

Rn 10 Solange das Urt nicht unterschrieben und nicht verkündet oder zugestellt ist, ist es wie ein Urteilsentwurf zu behandeln (BGHZ 137, 49, 52 f = NJW 98, 609 mwN). Verkündung. Das Entwurfsstadium wird aber verlassen, sobald das Urt vom Gericht verkündet wird. Das Fehlen der Unterschrift hindert nicht die Wirksamkeit der Verkündung, auch nicht in den Fällen des § 310 II (BG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen.

Rn 8 Bei erfolgreichem Rechtsmittel hat grds der Rechtsmittelgegner nach § 91 die Kosten zu tragen. Eine Ausnahme hiervon enthält Abs 2. Danach sind die Kosten eines Rechtsmittelverfahrens dem obsiegenden Rechtsmittelführer ganz oder tw aufzuerlegen, soweit das Rechtsmittel aufgrund neuen Vorbringens Erfolg hatte, das die Partei im früheren Rechtszug hätte vorbringen können....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Isolierte Rechtsmittelverwerfung.

Rn 7 Ist umgekehrt das Rechtsmittel wegen Versäumung der Begründungsfrist bereits verworfen worden, steht das einem Wiedereinsetzungsantrag nicht entgegen. Wird nachträglich Wiedereinsetzung bewilligt, entzieht das dem Verwerfungsbeschluss die Grundlage (BGH NJW 13, 697, 698 [BGH 28.11.2012 - XII ZB 235/09]; NJW-RR 07, 1718 [BGH 15.08.2007 - XII ZB 101/07]), ohne dass es ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtsmittelrüge der Parteien.

Rn 6 Der Streit über eine Sachurteilsvoraussetzung kann durch die beschwerte Partei (BGHZ 110, 294, 295 f = NJW 90, 1734) mit einem Rechtsmittel zur Prüfung der höheren Instanz gestellt werden. Verneint das Rechtsmittelgericht die Sachurteilsvoraussetzung, wird nicht das Rechtsmittel als unzulässig verworfen, sondern die Klage als unzulässig abgewiesen (vgl Rz 5). Ebenso ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Unanfechtbares Urteil (§§ 540 II, 313a).

Rn 23 Vereinfacht werden kann das Urt auch, wenn es mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar ist. Möglich ist dies unter den Voraussetzungen des § 313a, der nach § 540 II auch für Berufungsurteile gilt. Rn 24 Nach § 313a I bedarf es des Tatbestands nicht, wenn ein Rechtsmittel gegen das Urt unzweifelhaft nicht zulässig ist. Hiervon muss das Gericht sich vAw sorgfältig vergewissern ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Entscheidung.

Rn 8 Bestehen bzgl des Fristbeginns Zweifel, muss das Attest zwar ausgestellt werden. Bescheinigt werden darf in diesem Fall allerdings nur, dass ›bis heute‹ oder bis zu einem bestimmten Datum kein Rechtsmittel oder Einspruch eingelegt wurde (BGH NJW-RR 03, 1005). Sonst bestehen folgende Entscheidungsmöglichkeiten: Das Notfristzeugnis wird erteilt, wenn bis zum Ablauf der No...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kostenlast.

Rn 10 Führt der Mangel der Vollmacht zur Abweisung der Klage oder zur Verwerfung des Rechtsmittels oder ergeht sonst eine Endentscheidung gegen die nicht ordnungsgemäß vertretene Partei, sind die Kosten abw von §§ 91 ff demjenigen aufzuerlegen, der das Auftreten des vollmachtlosen Vertreters veranlasst hat (hM BGH NJW 93, 1865; NJW-RR 98, 63; BAG NZA 05, 1076, 1077; Bambg OL...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung der Norm.

Rn 1 Die Beschwerde (sofortige Beschwerde und Rechtsbeschwerde) ist dasjenige Rechtsmittel, mit dem Entscheidungen angefochten werden können, die nicht in Urteilsform ergehen (Ausn §§ 71, 99 II, 135 III, 387 III). Die in §§ 511 ff, 542 ff geregelten Rechtsmittel Berufung und Revision richten sich gegen Urteile. Die Beschwerde ergänzt so das System der Rechtsmittel und dient ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Norminhalt.

Rn 2 Während gem § 113 I 2 iVm § 97 I ZPO bzw § 117 II 1 iVm § 516 III ZPO in Ehe- u Familienstreitsachen abgesehen v den Sonderregelungen der §§ 150 (s Rn 1), 243 der Rechtsmittelführer stets die Kosten seines erfolglosen Rechtsmittels trägt, ist § 84 als Soll-Vorschrift ausgestaltet. Damit ist die Kostenlast des Rechtsmittelführers bei erfolglosem Rechtsmittel in fG-Famili...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Subsidiarität (Abs 2).

Rn 19 Bei den Nichtigkeitsgründen nach Nr 1 und Nr 3 setzt die Statthaftigkeit der Klage voraus, dass der Verfahrensmangel mittels eines Rechtsmittels nicht hätte geltend gemacht werden können. Voraussetzung ist allerdings, dass die betroffene Partei insoweit ein Verschulden trifft (BGH NJW 1994, 2751 [BGH 14.03.1994 - AnwZ B 27/93]; OVG Bremen v 26.3.18 – 2 LA 223/16; MüKoZ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Grundsatz.

Rn 5 Für die Bewertung ist grds der Zeitpunkt maßgebend, zu dem das Rechtsmittel eingelegt wird (BGH BeckRS 20, 32177; NJW-RR 01, 1571 [BGH 27.06.2001 - IV ZB 3/01]; BGHR ZPO § 4, Zeitpunkt 1). Wertänderungen, die nach Einlegung bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist noch eintreten (zB Kursänderungen) sind dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift zufolge unbeachtlich. Hängt die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Nicht behebbare Mängel.

Rn 6 Ist der Mangel der Vollmacht nicht behebbar (die Vollmacht ist erloschen, der Vollmachtnachweis kann nicht geführt werden), ist der vollmachtslose Vertreter durch gesonderten Beschl oder in den Gründen des Endurteils zurückzuweisen (BAG NJW 65, 1041 [BAG 18.12.1964 - 5 AZR 109/64]; München OLGZ 93, 223; MüKoZPO/Toussaint § 88 Rz 11). Der Beschl kann durch die Partei mit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Rechtsmittelverfahren.

Rn 23 Eine beim falschen Berufungsgericht eingelegte Berufung ist als unzulässig zu verwerfen, denn sie kann nicht in entsprechender Anwendung von § 281 an dieses Gericht verwiesen werden (BGH WuM 20, 815 [BGH 22.10.2020 - V ZB 45/20]). Nur bei zulässigem Rechtsmittel ist Verweisung an das zuständige Gericht auch in der Berufungsinstanz zulässig (KG 1.3.11 14 U 122/08 juris)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung, Bezeichnung als Beschwerde, Bezeichnung der Verfahrensbeteiligten.

Rn 5 Notwendiger – u im Falle seines Fehlens zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels führender – Inhalt der Beschwerde ist nach II 3 die Bezeichnung des angefochtenen Beschl sowie die Erklärung, dass gg diesen Beschwerde eingelegt wird. Unrichtige oder unvollständige Angaben schaden nicht, wenn aufgrund sonstiger aus den Verfahrensakten oder mit dem Rechtsmittel eingereichten U...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Erfasste Kosten.

Rn 5 Nach Abs 1 darf nur die über Kosten des Rechtsmittelverfahrens entschieden werden. Hinsichtlich der Kosten der Vorinstanz bleibt es bei den für sie geltenden Kostenvorschriften der §§ 91 ff. Das Gericht kann allerdings vAw (§ 308 II) im Rechtsmittelverfahren die Kostenentscheidung der Vorinstanz abändern. An Anträge der Parteien ist das Gericht insoweit nicht gebunden. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Entscheidungswirkung.

Rn 19 Hat das Berufungsgericht das Rechtsmittel als zulässig angesehen, ist es daran ebenso gebunden (§ 318) wie an die Verwerfung der Berufung als unzulässig. In diesem letzteren Fall beendet der Verwerfungsbeschluss bzw das Verwerfungsurteil (Rn 17) die Berufungsinstanz. In dem erstgenannten Fall dauert die Bindung des Berufungsgerichts nur so lange, wie die Zulässigkeitsv...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 144 FamFG – Verzicht auf Anschlussrechtsmittel.

Gesetzestext Haben die Ehegatten auf Rechtsmittel gegen den Scheidungsausspruch verzichtet, können sie auch auf dessen Anfechtung im Wege der Anschließung an ein Rechtsmittel in einer Folgesache verzichten, bevor ein solches Rechtsmittel eingelegt ist. Rn 1 Die Vorschrift erleichtert im Verbundverfahren den Verzicht auf Anschlussrechtsmittel für den Scheidungsausspruch. Dami...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Einzelne Pflichten.

Rn 17 Die Kasuistik zu den Anwaltspflichten im Prozess ist inzwischen kaum noch überschaubar, weshalb hier nur ein kurzer Überblick gegeben werden kann: Unklare Vorstellungen über die Rechtslage entlasten den Anwalt (BGH NJW 94, 55, 56) ebenso wenig wie ein Rechtsirrtum (BGH NJW 11, 386 [BGH 03.11.2010 - XII ZB 197/10]). Abfragen im Internet zur Ermittlung der Rechtslage gen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Wegen Befangenheit abgelehnter Richter (Nr 3).

Rn 8 Ebenso wie der Nichtigkeitsgrund nach Nr 2 iVm § 41 soll derjenige nach Nr 3 die Neutralität des Richters gewährleisten, und zwar durch Verweis auf § 42. Dieser Nichtigkeitsgrund bezieht sich ausschließlich auf den wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnten Richter, § 42 II; der nach § 42 I ablehnbare kraft Gesetzes ausgeschlossene Richter ist speziell in Nr 2 geregel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Nach Ablauf der Frist.

Rn 6 Bei einer rechtzeitig angefochtenen Entscheidung tritt nicht schon mit dem Ablauf der Frist zur Einlegung des Rechtsmittels, sondern erst mit dem Ende der Rechtsmittelbegründungsfrist formelle Rechtskraft ein, wenn die erforderliche Begründung (zB nach §§ 520 II 1, 551 II 2, 575 II 2) nicht rechtzeitig erfolgt (BGH NJW 92, 842). Nach Ablauf der Rechtsmittel- und Einspru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Wirkungen des Berichtigungsbeschlusses.

Rn 12 Mit Erlass des Beschlusses gilt das Urt als von Anfang an als in der geänderten Fassung maßgeblich, und zwar für grds alle Urteilswirkungen wie Zulässigkeit des Rechtsmittels, Rechtskraft und Vollstreckung (BGH NJW 85, 742 [BGH 12.01.1984 - III ZR 95/82]); zur unzulässigen Berichtigung der Entscheidung des FamG in eine des ordentlichen Gerichts wegen der damit verbunde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Erledigung zwischen den Instanzen.

Rn 65 Tritt die Erledigung nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung, aber vor Einlegung eines Rechtsmittels bzw Rechtskraft eines bereits ergangenen Urteils ein, ist zw übereinstimmenden und einseitigen Erledigungserklärungen zu unterscheiden (Hausherr MDR 10, 973). § 91a ist Ausfluss der Dispositionsmaxime (Rn 25). Daraus folgt, dass die Parteien den Rechtsstreit auc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vor Fristablauf.

Rn 4 Bevor die Rechtsmittel- oder Einspruchsfrist abgelaufen ist, tritt entgegen § 705 formelle Rechtskraft mit dem Wirksamwerden der letzten Verzichtserklärung ein (§§ 515, 516), wenn beide Parteien wirksam auf Rechtsmittel (nicht nur auf den materiellen Anspruch: BGH NJW 89, 170; BGH MDR 88, 1033) verzichtet haben. Der Rechtsmittelverzicht nur einer Partei bewirkt den Eint...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Berufungskläger.

Rn 16 Die Berufungsschrift muss die Angabe enthalten, für wen und gegen wen das Rechtsmittel eingelegt werden soll (BGH NJW-RR 06, 1569, 1570 [BGH 15.05.2006 - II ZB 5/05]). Dabei sind an die eindeutige Bezeichnung des Berufungsklägers (§ 511 Rn 53) strenge Anforderungen zu stellen (BGH NJW-RR 22, 784, 786 [BGH 15.03.2022 - VI ZB 20/20]); wird statt des wirklichen Berufungsk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Nicht delegierbare Aufgaben.

Rn 37 Bestimmte Aufgaben muss der Rechtsanwalt in jedem Fall selbst wahrnehmen: Zu den nicht auf sein Büropersonal übertragbaren Aufgaben eines Rechtsanwalts gehört, Art und Umfang des gegen eine gerichtliche Entscheidung einzulegenden Rechtsmittels zu bestimmen. Zugleich ist es seine ebenfalls nicht auf sein Büropersonal abwälzbare Aufgabe, alle gesetzlichen Anforderungen a...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / cc) Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Titel

Rz. 42 Ist das Urteil nach § 62 Abs. 1 S. 1 ArbGG kraft Gesetzes vorläufig vollstreckbar und ein Antrag auf Ausschluss der vorläufigen Vollstreckbarkeit nicht gestellt worden, so lässt § 62 Abs. 1 S. 3 ArbGG gleichwohl in Anwendung von § 707 Abs. 1 und § 719 Abs. 1 ZPO noch eine nachträgliche Einstellung der Zwangsvollstreckung zu. Rz. 43 Danach ist eine nachträgliche Einstel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Aufnahme des Rechtsstreits.

Rn 13 Die Aufnahme kann nur durch den Rechtsnachfolger erfolgen. Eine Fortsetzung des Verfahrens vAw ist hingegen nicht vorgesehen (Anders/Gehle/Becker ZPO § 239 Rz 11; MüKoZPO/Stackmann § 239 Rz 43). Wie sich aus Abs 5 und indirekt auch aus § 1958 BGB ergibt, ist der Rechtsnachfolger, so der Erbe nach Annahme der Erbschaft, zur Aufnahme nicht nur berechtigt, sondern verpfli...mehr