Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Schutz des Schuldners gegen doppelte Vollstreckung.

Rn 15 Da mit der Doppelfestsetzung zwei Kostenfestsetzungsbeschlüsse wegen derselben Forderung vorliegen können, muss der Schuldner geschützt werden. Zunächst bestehen für ihn die Rechtsbehelfe des Kostenfestsetzungsverfahrens. Außerdem kann er Vollstreckungsgegenklage erheben, wenn er die Kostenforderung auf den ersten Kostenfestsetzungsbeschluss bereits gezahlt hat. a) Verm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ablehnung der Eintragung.

Rn 27 Mit der Ablehnung des Eintragungsantrages ist das Eintragungsverfahren beendet. Wird im Beschwerdeverfahren die Entscheidung aufgehoben, so entfällt zwar die Erledigung des Antrages, zwischenzeitlich eingetragene Rechte bleiben aber in ihrem Rang unberührt (BayObLG Rpfleger 83, 101 mit Anm Meyer-Stolte Rpfleger 83, 102).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kosten/Gebühren.

Rn 7 Die Kosten des Verfahrens werden vom System berechnet und dem Betrag nach bezeichnet (Abs 1 Nr 3). Sie bestehen insb aus Gerichtskosten (GKG KV 1100: 0,5 Gebühr, mindestens 36 EUR). Wenn aus den zugehörigen Eintragungen im Antrag ersichtlich ist, dass der ASt durch einen RA vertreten ist, werden dessen Kosten (Verfahrensgebühr nach VV 3305 usw) errechnet und bezeichnet....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Für den Zeugen.

1. In erster Instanz. Rn 12 Für den Zeugen eröffnet § 380 III die sofortige Beschwerde (§ 567 I) gegen Beschlüsse nach § 380 I und II. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Beschl durch den ersuchten oder beauftragten Richter erlassen wurde; in diesem Fall ist gegen dessen Maßnahme zunächst die befristete Erinnerung (§ 573) und erst gegen die Entscheidung des Prozessgerichts B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fristbestimmung.

Rn 25 Die Bestimmung der Frist nach Abs 1 ist nur im Falle der Anordnung durch den Rechtspfleger mit der befristeten Erinnerung anfechtbar, § 11 II RPflG (Köln JurBüro 05, 554). Keine Anfechtungsmöglichkeit bei der – unschädlichen, § 8 I RPflG – Anordnung durch den Richter.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Im Mahnverfahren bedarf es des Nachweises einer Vollmacht nicht. 2Wer als Bevollmächtigter einen Antrag einreicht oder einen Rechtsbehelf einlegt, hat seine ordnungsgemäße Bevollmächtigung zu versichern.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. In der Berufungsinstanz.

Rn 13 Wird der Beschl gem § 380 vom Berufungsgericht erlassen, so ist die Beschwerde nicht statthaft (§ 567 I: ›im ersten Rechtszug‹). Statthaft ist allenfalls die Rechtsbeschwerde, sofern sie zugelassen wurde (§ 574 I 1 Nr 2).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Verletzung von Verfahrensgrundrechten.

Rn 13 Verfahrensgrundrechte, deren Verletzung die Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde begründen, sind insb das Grundrecht auf Gewährung des rechtlichen Gehörs (Art 103 I GG) und das Grundrecht auf ein objektiv willkürfreies Verfahren (Art 3 I GG; vgl BGHZ 154, 288, 295 ff = NJW 03, 1943, 1945), aber auch das Grundrecht auf wirkungsvollen Rechtsschutz in Verbindung mit dem Re...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Mündliche Anhörung des Sachverständigen.

Rn 4 Weil das Gericht auch im selbstständigen Beweisverfahren ein eingeholtes Gutachten vAw zu überprüfen hat, muss es auch ohne Antrag einer Partei das selbstständige Beweisverfahren fortsetzen, wenn sich Zweifel an d der Vollständigkeit, Schlüssigkeit u Widerspruchsfreiheit der bisherigen gutachterlichen Äußerungen ergeben (Frankf IBR 15, 177); dies kann durch Einholung sc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Wirkungsverlust (Abs 4).

Rn 25 Da nur die Gebote der prozessualen Billigkeit und der Waffengleichheit das Institut der Anschlussberufung rechtfertigen (Rn 2), besteht das Bedürfnis, dem Berufungsbeklagten die Abänderung des erstinstanzlichen Urteils zu seinen Gunsten trotz Absehens von der eigenen Berufungseinlegung zu ermöglichen, nur so lange, wie für ihn die Gefahr einer Abänderung zu seinen Ungu...mehr

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AGS 04/2024, Terminsgebühr ... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. Festzuhalten ist: 1. Anfall der Hauptverhandlungsterminsgebühr Das RVG regelt in Vorbem. 4 Abs. 3 VV nur das Entstehen der Terminsgebühr. Voraussetzung ist die Teilnahme des Rechtsanwalts an der Hauptverhandlung. Nicht geregelt wird, (ab) wann eine Hauptverhandlung vorliegt, an der der Rechtsanwalt teilnimmt (zur Terminsgebühr Burhoff/Volpert/B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verstoß gegen ordre public (lit a).

Rn 2 Lit a trägt dem Umstand Rechnung, dass nach dem derzeitigen Stand der Rechtsangleichung in Europa die Folgen der Anerkennung einer in einem Mitgliedstaat ergangenen Entscheidung mit der öffentlichen Ordnung eines anderen Mitgliedstaates schlechterdings unvereinbar sein können. Inzwischen verzichten allerdings die EuVTVO, die EuMVVO (VO Nr 1896/2006 zur Einführung eines ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Anforderungen an die Glaubhaftmachung.

Rn 10 Für die Überzeugungsbildung des Gerichts genügt die überwiegende Wahrscheinlichkeit des vorgetragenen Geschehensablaufs (BGH MDR 22, 517 Rz 11; NJW 15, 3517; NJW-RR 11, 136 Rz 7; BGHZ 156, 139, 142). Diese Voraussetzung ist dann erfüllt, wenn bei der erforderlichen umfassenden Würdigung der Umstände des jeweiligen Falls mehr für das Vorliegen der in Rede stehenden Beha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten eines unselbstständigen Anschlussrechtsmittels.

Rn 7 Wird über ein unselbstständiges Anschlussrechtsmittel entschieden, so gelten dieselben Regelungen wie bei einer Entscheidung über das Hauptrechtsmittel. Soweit es keinen Erfolg hat, trägt der Anschlussrechtsmittelführer die Kosten. Soweit Rechtsmittel und Anschlussrechtsmittel keinen Erfolg haben, ist nach Abs 1 iVm § 92 II zu quoteln. Verliert das Anschlussrechtsmittel ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Erstreckung auf eine Versorgungsausgleichssache.

Rn 2 Die Vorschrift des § 149 enthält eine Besonderheit insoweit, als sich die für die Scheidungssache bewilligte VKH (nur) auf die gem § 137 II 2 im ›Zwangsverbund‹ stehende Folgesache VA (§ 137 II 1 Nr 1) erstreckt. Es findet in Bezug auf diese Folgesache als Folge der gesetzlich angeordneten Erstreckung grds keine Prüfung der allgemeinen Voraussetzungen für die Bewilligun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Einzelprobleme zur positiven Feststellungsklage.

Rn 131 Zum Annahmeverzug s § 5 Rn 5. Die bezifferte Feststellungsklage wird mit dem Betrag bewertet (Kobl NJW 18, 2807 [OLG Celle 20.06.2018 - 6 W 78/18] Rn 19). Für die Feststellung der Nichtigkeit eines Vertrags ist auf Wert der Leistungspflicht abzustellen, von der Kläger freigestellt werden will bzw auf Wert der Leistung, die ihm zurückgewährt werden soll; Gegenleistung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Ausnahmen.

Rn 15 Hintergrund der Regelung in § 119 ist, dass das erstinstanzliche Urt eine Vermutung dahingehend begründet, dass das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, dann erfordert der PKH-Antrag des Rechtsmittelgegners eine gesonderte Prüfung. Will das Gericht allerdings von der Regelung in § 119 abweichen und dem in 1. Instanz obsieg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einzelfälle im Familienrecht.

Rn 3 Vermögensrechtliche Angelegenheiten sind: VA-Sachen gem §§ 111 Nr 7, 217 ff, wobei hier die Sonderregelung des § 228 zu beachten ist; Unterhaltssachen gem §§ 111 Nr 8, 231 ff einschl des keine Familienstreitsache darstellenden Verfahrens über die Bestimmung des Kindergeldbezugsberechtigten nach § 64 II 3 EStG (BGH FamRZ 14, 646) sowie des nach § 237m dem Vaterschaftsfes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 119 FamFG – Einstweilige Anordnung und Arrest.

Gesetzestext (1) In Familienstreitsachen sind die Vorschriften dieses Gesetzes über die einstweilige Anordnung anzuwenden. In Familienstreitsachen nach § 112 Nr. 2 und 3 gilt § 945 der Zivilprozessordnung entsprechend. (2) Das Gericht kann in Familienstreitsachen den Arrest anordnen. Die §§ 916 bis 934 und die §§ 943 bis 945 der Zivilprozessordnung gelten entsprechend. Rn 1 G...mehr

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FF 04/2024, Die Entpflichtu... / 1. Ausgangspunkt

Rechtlicher Ausgangspunkt der Problematik ist, dass der bisherige Verfahrensbeistand den Anspruch auf die volle Vergütung nach § 158c Abs. 1 FamFG bereits zu dem Zeitpunkt erlangt, in dem er in irgendeiner Weise – etwa durch das Studium der Akte, die Ermittlung der Anschriften von Kind und Eltern, die Kontaktaufnahme zum Jugendamt etc. – im Kindesinteresse tätig geworden ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Beschwerdeentscheidung, Kosten, Gebühren.

Rn 9 Gem I 4 iVm § 522 I 1, 2, 4 ZPO prüft das Beschwerdegericht zunächst vAw, ob die Beschwerde statthaft u auch sonst zulässig, also ordnungsgemäß eingelegt u begründet, ist (s Rn 2, 3). Mangelt es hieran, ist sie durch freigestellte mündliche Verhandlung als unzulässig zu verwerfen (s § 522 ZPO Rn 2 ff). Keine Verwerfung wg Nichterreichens der Beschwerdesumme ohne mündlic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelheiten und Kasuistik.

Rn 3 Übergangene Ansprüche iSd Abs 1 betreffen nur ein bestimmtes Begehren der Partei, das zur Entscheidung durch Urt gestellt wird, oder einen Teil davon, nicht eine inhaltlich unrichtige Entscheidung (BGH NJW 02, 1500, 1501; ausf Stackmann NJW 05, 1537, 1538). Ansprüche idS können auch Hilfsanträge sein (BAG NJW 09, 1165), wenn es wegen des Eintritts der prozessualen Bedin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Endgültige Wertfestsetzung.

Rn 21 Vorrangig ist zu prüfen, ob die abschließende Wertfestsetzung in dem betr Verfahren an sich zulässig ist; im Verneinensfalle ist die Entscheidung per se aufzuheben (Nürnbg NJW-RR 18, 1277: Ordnungsmittelverfahren). Die endgültige Festsetzung unterliegt nach § 68 I GKG (§ 59 I FamGKG) der nach §§ 68 I 3, 63 III 2 GKG befristeten Beschwerde, auch bei Festsetzung im Urtei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Berichtigungsgegenstand (Abs 1).

Rn 2 § 320 erfasst allein die Berichtigung des Tatbestands (RGZ 122, 332, 334: nicht Tenor und Entscheidungsgründe), wozu aber auch die in den Entscheidungsgründen ›versteckten‹ Feststellungen zum Tatsachenstoff gehören (BGH NJW 94, 517, 519 [BGH 07.12.1993 - VI ZR 74/93]; 97, 1931; § 314 Rn 2; BAG NZA-RR 15, 255, 256 [BAG 19.11.2014 - 5 AZR 121/13] Rz 12), und zwar auch bei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 174 GVG – [Verhandlung über Ausschluss der Öffentlichkeit].

Gesetzestext (1) 1Über die Ausschließung der Öffentlichkeit ist in nicht öffentlicher Sitzung zu verhandeln, wenn ein Beteiligter es beantragt oder das Gericht es für angemessen erachtet. 2Der Beschluss, der die Öffentlichkeit ausschließt, muss öffentlich verkündet werden; er kann in nicht öffentlicher Sitzung verkündet werden, wenn zu befürchten ist, dass seine öffentliche...mehr

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AGS 04/2024, Auslagenerstat... / III. Abgrenzung Verfahrensgebühr/Terminsgebühr

Die zulässige sofortige Beschwerde der Landeskasse hatte dann auch in der Sache Erfolg. Das AG habe zu Unrecht die Festsetzung der dem Betroffenen aufgrund der Kostengrundentscheidung des Urt. des AG Wernigerode v. 4.9.2023 zu erstattenden notwendigen Auslagen auch auf die beantragte Verfahrensgebühr Nr. 5109 VV sowie die Postentgeltpauschale Nr. 7002 VV, jeweils nebst 19 % ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Klage auf Feststellung der Forderung.

Rn 170 § 182 InsO gibt als normativen Streitwert den auf die zu erwartende Quote verringerten Betrag der Forderung vor. Diese Regelung gilt sowohl für ZuS und GeS (BGH ZInsO 20, 1768). Bei Wiederaufnahme nach § 180 II InsO gilt sie erst von diesem Zeitpunkt an (Dresd JurBüro 07, 531; Kobl JurBüro 10, 201). Sie gilt auch für die Beschwer des Klägers, gerechnet auf den Zeitpun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung bzw -verteidigung, fehlende Mutwilligkeit, Bedürftigkeit, Verfahren.

Rn 2 Gem I iVm §§ 114 f ZPO sind Voraussetzung für die Gewährung v VKH kumulativ die Erfolgsaussicht der nicht mutwilligen Rechtsverfolgung bzw -verteidigung (s § 114 ZPO Rn 22 ff, 35 ff) sowie die verfahrenskostenhilferechtliche Bedürftigkeit (s § 114 ZPO Rn 33 f u § 115 ZPO Rn 1 ff). Erforderlich ist die Betroffenheit in eigenen Rechten bzw die Durchsetzung eigener Rechtsp...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / C. Anschlussberufung

Rz. 113 Die Anschlussberufung ist im Verfahren der Arbeitsgerichtsbarkeit unter denselben Voraussetzungen möglich wie im allgemeinen Zivilprozess. Eigenständige Bedeutung hat nur die unselbstständige Anschlussberufung. Eine Anschlussberufung ist zulässig bis zum Ablauf der dem Berufungsbeklagten gesetzten Frist zur Berufungserwiderung (§ 524 Abs. 2 S. 2 ZPO). Eine vom Gerich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fristverlängerung.

Rn 6 Die Begründungsfrist kann verlängert werden, wenn der Berufungskläger dies vor ihrem Ablauf durch einen an das Berufungsgericht gerichteten schriftlichen Antrag seines Prozessbevollmächtigten (vgl § 519 Rn 3) beantragt hat. Einen solchen Verlängerungsantrag enthält der bloße Antrag, das Ruhen des Verfahrens anzuordnen, nicht (BGH MDR 10, 164, 165). Die Dauer der gewünsc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Voraussetzungen für die Feststellung eines Verstoßes.

Rn 11 Eine ›Richterentziehung‹ (§ 16 S 2 GVG) durch Handlungen der Rechtsprechungsorgane setzt – anders als bei Einwirkungen von außen – immer eine nach objektiver Betrachtungsweise willkürliche Maßnahme voraus und kann nicht bereits bei einem sog error in procedendo (Verfahrensirrtum des Gerichts) angenommen werden (BVerfG NJW 99, 1020 [BVerfG 24.11.1998 - 2 BvL 26/91]; BVe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Abänderung von Amts wegen.

Rn 18 Gemäß § 63 III 1 Nr 1 und 2 GKG (§ 55 III Nr. 1 und 2 FamGKG) kann die Wertfestsetzung vom Ausgangsgericht oder vom Rechtsmittelgericht – ggf. auch vom BGH – für die Vorinstanz vAw geändert werden, wenn das Verfahren wegen der Hauptsache oder wegen der Entscheidung über den Streitwert, den Kostenansatz oder die Kostenfestsetzung zulässig in der Rechtsmittelinstanz anhä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren und Entscheidung.

Rn 4 Nach § 20 Nr 12 RPflG ist der Rechtspfleger zur Klauselerteilung nach § 729 funktionell zuständig (s § 726 Rn 6). Die urkundliche Nachweispflicht richtet sich auf alle Tatbestandsmerkmale des § 419 I BGB und § 25 HGB. Ist ein Vertreter involviert, muss auch dessen Vertretungsmacht nachgewiesen werden. Der Nachweis einer Vermögensübernahme nach Abs 1 dürfte mit öffentlic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Hinweispflicht bezüglich Bedenken bei vAw zu berücksichtigenden Punkten (Abs 3).

Rn 17 Hinsichtlich der vAw zu berücksichtigenden Punkte muss das Gericht nach Abs 3 auf seine ›Bedenken aufmerksam machen‹. Konkret bedeutet dies, dass das Gericht die Parteien darauf hinzuweisen hat, dass es Zweifel am Vorliegen einer Prozessvoraussetzung hat. Hierzu gehört ua die anderweitige Rechtshängigkeit, § 261 III Nr 1 (BGH NJW 98, 2064 [BGH 24.03.1998 - 1 StR 558/97...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwendungsbereich.

Rn 3 Die Vorschrift und die zu ihr entwickelten Grundsätze der Erledigung des Rechtsstreits gelten zunächst für alle kontradiktorischen Verfahren der ZPO, die der Dispositionsmaxime unterliegen und mit einer selbstständigen Entscheidung über eine Hauptsache und die Kosten enden. Darunter fallen neben dem Urteilsverfahren folgende Verfahren: Arrest und einstweilige Verfügunge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Grundlagen.

Rn 1 Zur Thematik vgl Weitzel. § 320 steht im Zusammenhang mit der Beweiskraft des Tatbestands für das Parteivorbringen (§ 314) und der Beurkundung des sonstigen Prozessstoffs. Nur über die Tatbestandsberichtigung (nicht über die Gehörsrüge [BGH NZI 10, 530 [BGH 15.04.2010 - IX ZB 175/09] Rz 7]) kann verhindert werden, dass unrichtig beurkundeter Prozessstoff und Parteivortr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beweisbeschluss.

Rn 13 Die Anordnung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens erfolgt regelmäßig durch einen Beweisbeschluss, wenngleich eine formlose Anordnung ausreichend ist (BGH FuR 15, 727; FamRZ 13, 211; FuR 11, 43, jeweils zu § 321; Sternal/Schäder § 163 Rz 6; Prütting/Helms/Hammer § 163 Rz 7). Rn 14 Gem § 30 I iVm § 404a I ZPO ist das Gericht ›Herr des Verfahrens‹ (Splitt FF 18,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen, Rechtsfolgen.

Rn 2 Vollstreckungsmaßnahmen werden unter den Voraussetzungen des § 776 aufgehoben. In den Fällen des § 775 Nr 1, 3 sind bereits getroffene Maßnahmen gleichzeitig, somit in unmittelbarem Zusammenhang mit der Einstellung bzw Beschränkung der Zwangsvollstreckung, aufzuheben (BGHR 05, 1619, 1620). Die Rechtskraft eines Einstellungsbeschlusses ist nicht Voraussetzung für Aufhebu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. fG-Familiensachen.

Rn 5 Das Beschwerdeverfahren richtet sich gem III 1 als volle zweite Tatsacheninstanz nach den Vorschriften des erstinstanzlichen Verfahrens, §§ 23 ff. Infolge Amtsermittlung (§ 26) keine Präklusion. Die durch Hinzuziehung in erster Instanz begründete Beteiligtenstellung sog. Kann-Beteiligter iSv § 7 III besteht in der Beschwerdeinstanz ebenso fort (BGH FamRZ 12, 1049) wie d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 225 ZPO – Verfahren bei Friständerung.

Gesetzestext (1) Über das Gesuch um Abkürzung oder Verlängerung einer Frist kann ohne mündliche Verhandlung entschieden werden. (2) Die Abkürzung oder wiederholte Verlängerung darf nur nach Anhörung des Gegners bewilligt werden. (3) Eine Anfechtung des Beschlusses, durch den das Gesuch um Verlängerung einer Frist zurückgewiesen ist, findet nicht statt. Rn 1 Nach Abs 1 bedarf e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zeitpunkt der Antragstellung (Abs 1).

Rn 2 Letztmöglicher Zeitpunkt für die Stellung der Anträge ist der Schluss der mündlichen Verhandlung, nach der das Urt ergeht, das über sie befinden soll. Das ergibt sich aus dem zeitlichen Ablauf, der für die Eingangs- wie für die Berufungsinstanz identisch ist. Ein im Berufungsverfahren gestellter Antrag, die Zwangsvollstreckung aus dem erstinstanzlichen Urt einstweilen e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Zwangsvollstreckung findet ferner statt:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift des § 122 regelt anstelle des bis zum 31.8.09 geltenden § 606 ZPO die örtliche Zuständigkeit der Familiengerichte in Ehesachen. Die sachliche Zuständigkeit des AG in Ehesachen folgt aus § 23a I 1 GVG iVm § 111 Nr 1; die funktionale Zuständigkeit des FamG folgt aus § 23b I GVG. Die internationale Zuständigkeit der deutschen Familiengerichte in Ehesachen fo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verpflichtung zu künftig fälligen wiederkehrenden Leistungen – Abgrenzungsfragen.

Rn 8 Ebenso wie bei § 238 unterliegen nur solche Vergleiche und vollstreckbare Urkunden der Abänderung nach § 239, die eine Verpflichtung zu künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen enthalten. Insoweit gelten die Ausführungen zu § 238) auch hier. Enthält der Vergleich eine zeitlich begrenzte Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt, weil die Beteiligten davon ausgi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemeine Grundsätze.

Rn 42 An die Organisation des Fristenwesens einer Anwaltskanzlei stellt die Rspr sehr strenge Maßstäbe, denn die rechtzeitige Erstellung und Einreichung fristgebundener Schriftsätze gehört zu den zentralen Aufgaben des RA. Er darf die Berechnung der üblichen Fristen in Rechtsangelegenheiten, die in seiner Praxis häufig vorkommen, seinem gut ausgebildeten und sorgfältig überw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Taktische Überlegungen und Beweislast.

Rn 10 Die Möglichkeit, mittels eines Trennungsantrags den befürchteten Scheidungsantrag der Gegenseite zu blockieren, ist ua deswegen interessant, weil so der Stichtag für den Zugewinn- und der für den Versorgungsausgleich verschoben und die Ehedauer zugunsten des unterhaltsberechtigten Ehegatten verlängert werden kann. Jene Option ist umso interessanter, als nach der Rspr d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zustellung statt Verkündung (Abs 3).

Rn 7 Statt zu verkünden sind die ohne mündliche Verhandlung ergehenden AU (§ 307 S 2) zuzustellen – das ist seit dem ZPO-ReformG nicht mehr auf das Anerkenntnis im schriftlichen Vorverfahren beschränkt (§ 307 II aF), sodass auch im schriftlichen Verfahren des § 128 II Zustellung statt Verkündung in Betracht kommt. Außerdem gilt Abs 3 für ein VU iSd § 331 III bei nicht rechtz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Aufgaben und Befugnisse.

Rn 6 Dem Verfahrensbeistand obliegt die Feststellung und Geltendmachung der Interessen des Kindes in Bezug auf Abstammung und Elternzuordnung, die der Verfahrensbeistand in einer Stellungnahme schriftlich darstellen soll (§§ 174 S 2, 158b I 1, 2). Entscheidend ist das objektive Interesse des Kindes, das im Allgemeinen verlangt, die biologische Abstammung zu klären. Der Verfa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Folgen.

Rn 8 Aufgrund des Fortbestands der Vollmacht wird das Verfahren nicht nach §§ 239, 241, 246 unterbrochen, der Prozess wird mit dem bestellten Anwalt fortgeführt. Der Prozessbevollmächtigte kann den Prozess auch dann fortsetzen, wenn er nach dem Inhalt des ihm erteilten Auftrags im Innenverhältnis dazu nicht befugt ist. Er hat aber das Recht, die Aussetzung des Verfahrens zu ...mehr

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FoVo 04/2024, Es geht los: ... / II. Einiges einfacher bei den Vollmachten

Aus eins mach zwei: die Neuregelungen zu den Vollmachten Die neue Regelung des § 752a ZPO betrifft ausschließlich die Verfahrensvollmacht für die Durchführung der Zwangsvollstreckung mit dem Gerichtsvollzieher oder dem Vollstreckungsgericht bei der Mobiliarzwangsvollstreckung wegen Geldforderungen. Die Vollmacht muss von Rechtsanwälten (§ 79 Abs. 2 S. 1), Verbraucherzentralen...mehr