Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsprechung

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§ 17 Krankenversicherung / XI. Subsidiaritätsklausel und Rückgriff des Reisekrankenversicherers

Rz. 866 Eine Vielzahl der Auslandsreisekrankenversicherungen verwendet eine sog. Subsidiaritätsklausel. Nach dieser geht eine Entschädigung, die aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann, der Versicherungsleistung aus der Reisekrankenversicherung vor. In den meisten AVB ist diese Klausel mit einer Vorleistungspflicht des Reisekrankenversicherers verbunde...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / (2) Erwerbslosigkeit

Rz. 687 In den AVB wird oft der Wegfall der beruflichen Tätigkeit, also die Erwerbslosigkeit, als Wegfall der Versicherungsfähigkeit definiert. Dabei ist bislang in Rechtsprechung und Literatur danach unterschieden worden, ob die Erwerbslosigkeit bzw. die zur Erwerbslosigkeit führende Kündigung auf der Erkrankung des Versicherten beruht oder ob sie hiervon unabhängig erfolgt ...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / d) Rechtsfolge: Leistungsfreiheit

Rz. 212 Bei einem Verstoß gegen die Obliegenheiten im Versicherungsfall gilt § 28 VVG, der in B § 8 VHB 2010 umgesetzt ist. Rz. 213 Bei einfacher Fahrlässigkeit bleibt der Leistungsanspruch unberührt. Liegt grobe Fahrlässigkeit vor, erfolgt eine Quotierung nach dem Grad des groben Verschuldens. Erforderlich ist aber, dass die Verletzung Einfluss auf die Feststellung des Versi...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / a) Schadenanzeige

Rz. 276 § 13 Nr. 1 a AFB 87 und B § 8 Nr. 2 AFB 2010 verpflichten den Versicherungsnehmer bei Eintritt eines Versicherungsfalles dazu, den Schaden dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen. Dadurch soll die beiderseitige Beweisführung für die Ursache des Schadens und dessen Umfang erleichtert werden. Gleichfalls beugt sie Manipulationen über den Schadenumfang durch den Versich...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / b) Ermessensentscheidung des Versicherers

Rz. 481 § 4 Abs. 5 MB/KK sieht die Möglichkeit einer Leistungszusage durch den Versicherer vor Beginn der Behandlung vor; diese ist schriftlich zu erteilen. Nach ganz herrschender Rechtsprechung steht diese Zusage im freien Ermessen des Versicherers.[302] Das Ermessen des Versicherers ist dann eingeschränkt, wenn der Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen eine Selbstbind...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / V. Anzuwendende Vorschriften, § 194 VVG

Rz. 105 § 194 VVG stellt auf die Besonderheiten des Krankenversicherungsrechts ab und macht klar, in welchem Umfang die allgemeinen Vorschriften des Versicherungsrechts auf diese anwendbar sind bzw. inwieweit sie modifiziert werden müssen: § 194 Abs. 1 VVG sieht vor, dass die die Schadenversicherung betreffenden §§ 74–80 und 82–87 VVG anwendbar sind; dies entspricht der bishe...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / XI. Die freie Wahl des Rechtsanwalts

Rz. 98 Die Umsetzung der EWG-Rechtsschutzversicherungs-Richtlinie führte im Jahre 1990 u.a. zu § 127 VVG (seinerzeit § 158 m VVG a.F.), der zugunsten des Versicherungsnehmers halb zwingendes Recht darstellt (§ 129 VVG). Mit dieser Bestimmung erhält der für den Versicherungsnehmer so wichtige Grundsatz der freien Rechtsanwaltswahl in der Rechtsschutzversicherung ­Gesetzeschar...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / c) Missbrauch der Vertretungsmacht durch Agenten

Rz. 432 Der Versicherungsnehmer darf regelmäßig auf die fachliche Kompetenz des Agenten vertrauen, wenn dieser ihm erklärt, bestimmte Beschwerden oder Erkrankungen müssten nicht in den Antrag aufgenommen werden. Die Grenze ist jedoch dort erreicht, wo sich dem Antragsteller aufdrängt, dass es um gefahrerhebliche Umstände geht. In Ausnahmefällen muss sich der Antragsteller da...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / aa) Kenntnis des Versicherers

Rz. 423 Die Rechte des Versicherers wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht durch den Versicherungsnehmer sind gem. § 19 Abs. 5 S. 2 VVG ausgeschlossen, wenn der Versicherer den nicht angezeigten Gefahrumstand bzw. die Unrichtigkeit der Anzeige kannte. Erforderlich ist grundsätzlich positive Kenntnis des Versicherers von dem Umstand, der nicht oder nicht richtig...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 1. Allgemeines

Rz. 81 Der für die gesamte Schadensversicherung geltende Forderungsübergang, den § 86 VVG vorsieht, wird für die Rechtsschutzversicherung in § 17 Abs. 8 ARB (Nr. 4.1.8 ARB 2012; § 20 Abs. 2, 3 ARB 75) wiederholt und etwas erweitert. Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen andere auf Erstattung von Kosten, die der Rechtsschutzversicherer getragen hat, gehen mit ihrer Entsteh...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Neue berufliche Fähigkeiten und Kenntnisse

Rz. 342 Der Versicherer hat Verweisungsmöglichkeiten, die ihm schon bei Abgabe des Leistungsanerkenntnisses zur Verfügung standen und die er nicht genutzt hat, auch für die Zukunft verloren.[731] Die Regelung des § 9 Abs. 1 MB BUV 16/§ 6 Abs. 1 MB BUZ 16 eröffnet dem Versicherer bei unverändertem Gesundheitszustand des Versicherten deshalb nur dann den Weg zu einer Einstellu...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 4. Quotenvorrecht

Rz. 89 Gemäß § 86 Abs. 1 S. 2 VVG darf der Versicherer den Forderungsübergang von Ersatzansprüchen nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend machen. Die Anwendbarkeit dieser vor allem in der Kaskoversicherung gängigen Regelung des sog. Quotenvorrechts ist für den Bereich der Rechtsschutzversicherung lange Zeit verkannt worden, ergibt sich jedoch aus deren Qualifizi...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / a) Personen- und Sachschäden aufgrund von Sachmängeln infolge des Fehlens von vereinbarten Eigenschaften (Ziff. 4.1 des Modells)

Rz. 68 Der Hintergrund der Ziff. 4.1 ist in der bereits zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Haftung für Mangelfolgeschäden aus der ehemaligen "Zusicherung von Eigenschaften" nach § 463 BGB a.F. zu sehen.[167] Mit der Streichung des § 463 BGB a.F. ist der Sinn des Deckungsbausteins 4.1 durchaus fragwürdig. Mit guten Gründen lässt sich die These vertreten, dass...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 5. Prognose voraussichtlicher Dauerhaftigkeit

Rz. 52 Die Berufsunfähigkeit infolge gesundheitlicher Gründe muss voraussichtlich dauerhaft sein (§ 172 Abs. 2 VVG) oder jedenfalls für einen bestimmten, in den AVB festgelegten Zeitraum, andauern (vgl. § 2 Abs. 1 MB BUV/BUZ 16). Der Zeitpunkt, ab dem diese medizinische Prognose über die Dauer möglich ist, bestimmt gleichzeitig den Eintritt des Versicherungsfalls.[98] Diese ...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / A. Bedeutung

Rz. 1 Die Rechtsschutzversicherung hat in den letzten Jahrzehnten einen nicht vorhergesehenen Aufschwung genommen. Hervorgegangen aus mittelalterlichen genossenschaftlichen Einrichtungen,[1] verfügten in Deutschland im Jahre 1998 ca. 17 Mio. Haushalte (= ca. 38 Mio. Personen) über eine Rechtsschutzversicherung, also etwas mehr als 45 %. Die deutschen Rechtsschutzversicherer ...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / VII. Das GDV-Modell von 2013

Rz. 22 Das immer noch aktuelle D&O-Bedingungsmodell des GDV e.V. von Mai 2013 differenziert nicht mehr – wie bis dato die früheren Musterbedingungen – zwischen Ansprüchen von Dritten und Ansprüchen von der Versicherungsnehmerin und Tochtergesellschaften. Zentrale Regelung hinsichtlich des Gegenstandes der Versicherung ist nunmehr Ziff. 1.1 i.V.m. Ziff. 2. Insoweit ist es zuk...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / a) Überblick

Rz. 194 "Herzstück" des reformierten VVG 2008 war die Abschaffung des "Alles oder Nichts-Prinzips" bei grober Fahrlässigkeit, und zwar nicht nur bei Herbeiführung des Versicherungsfalles, sondern auch bei Obliegenheitsverletzungen. Die Quotenbildung bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung gab es bereits seit 1976 – unbemerkt in der Bundesrepublik Deutschland – in der D...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / a) Auslegung von Antragsfragen

Rz. 395 Maßgebend für die Auslegung der Antragsfragen ist das Verständnis des durchschnittlichen Versicherungsnehmers. Zu fragen ist deshalb, wie dieser bei aufmerksamer Durchsicht und verständiger Würdigung die gewählte Formulierung unter Berücksichtigung ihres dabei erkennbaren Sinnzusammenhanges verstehen muss – auch wenn es sich nicht um AGB bzw. AVB handelt.[870] Hinwei...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / 2. Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall

Rz. 177 Die in der Wohngebäudeversicherung nach dem Eintritt des Versicherungsfalles zu beachtenden Obliegenheiten sind in B § 8 Ziff. 2 VGB 2010 (§ 20 VGB 88) zusammengefasst. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Pflichten:mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / VI. GDV-Modelle von 2010 und 2011

Rz. 20 Die Änderungsvorschläge zu den Musterbedingungen des GDV e.V. von 2008 waren notwendig geworden wegen des Inkrafttretens des "Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung" (VorstAG) in 2009 (siehe auch Rdn 6).[87] Bereits im März 2010 stellte der GDV daher gegenüber dem Modell 2008 "leicht modifizierte" AVB für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Au...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / cc) Recht des Versicherers zur Vertragsanpassung

Rz. 454 Soweit der Versicherer den Versicherungsvertrag im Falle der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht durch den Versicherungsnehmer auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände – wenn auch zu anderen Bedingungen – geschlossen hätte, steht dem Versicherer (außer bei Vorsatz des Versicherungsnehmers) weder ein Rücktrittsrecht noch ein Kündigungsrecht zu. Der ...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 6. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (§ 4 Abs. 7 MB/KT)

Rz. 750 Gemäß § 4 Abs. 7 MB/KT sind Eintritt und Dauer der Arbeitsunfähigkeit durch Bescheini­gung des behandelnden Arztes nachzuweisen. Hierbei handelt es sich um eine Obliegenheit des Versicherungsnehmers nach Eintritt des Versicherungsfalls. Diese Nachweispflicht ist Unterfall der Anzeige- und Auskunftsobliegenheit in § 9 Abs. 1 und 2 MB/KT. § 9 Abs. 1 S. 1 MB/KT verweist...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 2. Versicherungsfall

Rz. 13 Gem. A 1 Ziff. 3.1 S. 1 AVB/Ziff. 1.1 S. 1 AHB gewährt der Versicherer: Zitat "Versicherungsschutz … für den Fall, dass der Versicherungsnehmer wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte, aufgrund gesetzlicher Haftpflich...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 1. Abtretungsvereinbarung und -anzeige

Rz. 564 Daraus folgt, dass die Abtretungsvereinbarung zwar nach den Regeln des BGB grundsätzlich auch formlos geschlossen werden kann, die Abtretung jedoch erst mit der Anzeige in Textform durch den bisher Berechtigten an den Versicherer wirksam wird. Ohne bedingungsgemäße Anzeige ist die Abtretung absolut unwirksam.[942] Die Abtretungsanzeige kann vorweggenommen werden; z.B...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / d) Tötung durch Leistungsberechtigten

Rz. 214 Nach § 162 Abs. 1 VVG ist der Versicherer von der Leistungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich durch eine widerrechtliche Handlung den Tod der versicherten Person herbeiführt. Zweck der Vorschrift ist der Schutz der versicherten Person. Anders als bei der Selbsttötung besteht deshalb bei Tötung durch den Versicherungsnehmer auch kein Anspruch auf d...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / a) Begriff "Wohnungswechsel"

Rz. 153 Bei Wohnungswechsel geht der Versicherungsschutz automatisch auf die neue Wohnung über. Der Wohnungswechsel ist dem Versicherer zwar nach A § 11 Ziff. 4 VHB 2010 spätestens bei Umzugsbeginn unter Angabe der neuen Wohnfläche schriftlich anzuzeigen. Ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht bei Wohnungswechsel ist aber nicht mit Sanktionen verbunden worden und damit sanktio...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / I. Versicherte Personen, Punkt 1.1

Rz. 7 Versichert ist das gesamte Reisegepäck des Versicherungsnehmers, seiner mitreisenden Familienangehörigen sowie des Lebensgefährten, wenn er im Versicherungsschein namentlich aufgeführt worden ist, und dessen Kinder. Dabei müssen diese Personen mit dem Versicherungsnehmer in einer häuslichen Gemeinschaft leben (Punkt 1.1 AVB Reisegepäck 1992/2008). Es gibt auch Reisegep...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / b) Vergleich der Berufstätigkeit

Rz. 367 Die Anforderungen an die Änderungsmitteilung differieren teilweise in der Rechtsprechung, insbesondere was den Vergleich der beruflichen Möglichkeiten des ehemaligen Zustandes mit dem neuen Zustand angeht.[784] Rz. 368 Wird eine Änderungsmitteilung damit begründet, es sei dem Versicherten aufgrund neu erworbener beruflicher Fähigkeiten möglich, nun eine andere Tätigke...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / c) Anwaltliche Tätigkeit

Rz. 20 Der Anwaltsvertrag kommt zustande, wenn Anwalt und Mandant sich darüber einig sind, dass eine anwaltstypische Dienstleistung in Form des rechtlichen Beistands entsprechend § 3 Abs. 3 BRAO erbracht werden soll. Sofern es sich bei dem übernommenen Mandat um eine überwiegend nicht anwaltstypische Tätigkeit,[67] oder eine solche Tätigkeit handelt, bei der die Rechtsberatu...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / 5. Geltendmachung des Versicherungsanspruchs

Rz. 57 Hinsichtlich der Anforderungen, die an den Nachweis der Schadenersatzpflichtigkeit sowohl bei Eigen- als auch bei Fremdschäden durch den Versicherungsnehmer zu stellen sind, statuiert § 2 AVB-VSV für den Fall der Eigenschäden, dass hierzu der Nachweis einer Differenz zwischen Soll- und Istbestand – sog. Inventurdifferenz – nicht ausreichen soll. Zu beachten ist, dass ...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 1. Versicherungssumme und Serienschaden

Rz. 190 Eines der wesentlichen Elemente des Versicherungsvertrages ist die Versicherungssumme. Die Versicherungssumme stellt den Höchstbetrag der Leistungen dar, die der Versicherer im jeweiligen Schadenfall zu erbringen hat (§ 3 III Ziff. 2 AVB); nur Kosten und evtl. Prozesszinsen werden vom Versicherer über die Versicherungssumme hinaus noch ersetzt. Die Versicherungssumme ...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 3. Grobe Fahrlässigkeit

Rz. 145 Nach ständiger höchst richterlicher Rechtsprechung handelt in objektiver Hinsicht grob fahrlässig, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt im hohen Maße außer Acht lässt und nicht beachtet, was unter den gegebenen Umständen des konkreten Einzelfalls jedem einleuchten müsste. Es muss dabei auch in subjektiver Hinsicht unter Berücksichtigung der personalen Seite der ...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 4. Grobe Fahrlässigkeit

Rz. 96 Der Haftpflichtversicherer muss nach § 81 Abs. 2 VVG. auch bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles durch den Versicherungsnehmer decken (§§ 81 Abs. 1, 103 VVG). Nur Ansprüche von Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeiführen, sind von der Haftung ausgeschlossen. An diesem Punkt wirkt sich spürbar die VVG-Reform aus, bei der das frühere "Alles-...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / gg) Notwendigkeit stationärer Behandlung

Rz. 294 Zum Umfang des Versicherungsschutzes gehören auch die Kosten einer stationären Behandlung, sofern diese notwendig ist, weil der angestrebte Erfolg nicht durch ambulante Behandlung erreicht werden kann.[166] Es bedarf unter medizinischen Gesichtspunkten der konkreten Feststellung von Umständen aus denen hervorgeht, dass die ambulante Behandlung nicht ausreicht und ein...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / b) Rechtsprechungsbeispiele

Rz. 385 Wenn es darum geht, inwieweit sich der Versicherungsnehmer zu Fragen des Versicherers äußern muss, kann nach wie vor auch auf die zu § 16 Abs. 1 S. 1 VVG a.F. ergangene Rechtsprechung zurückgegriffen werden, da im Hinblick auf die Anforderungen an Antworten auf ausdrückliche Fragen nach altem und neuem Recht kein entscheidender Unterschied besteht. Außerdem wird es a...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 13. Haftung von Prozess- und Verkehrsanwalt

Rz. 115 Faktisch ist es natürlich eine Einschränkung des Mandats, wenn der Anwalt nur als örtlicher Prozessvertreter am Sitz des Gerichts tätig wird, während der Kontakt zum Mandanten über den Verkehrsanwalt läuft. Rein (haftungs-)rechtlich betrachtet ist aber auch das Prozess-Mandat umfassend und keineswegs weniger riskant als die übliche anwaltliche Tätigkeit. Allein dem Pr...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / c) Versicherungsschein

Rz. 242 Unabhängig von der Fälligkeit der Versicherungsleistung nach § 14 VVG ist der Versicherer in der Lebensversicherung zur Leistung nur gegen Aushändigung des Versicherungsscheins verpflichtet. Kann der Versicherungsschein nicht eingereicht werden, braucht der Versicherer nur gegen gerichtliche Kraftloserklärung im Wege des Aufgebotsverfahrens (§§ 466 ff. FamFG) die Lei...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / I. "Europäische Aktiengesellschaft" und deren Konsequenzen für die D&O-Versicherung

Rz. 211 Die Europäische Aktiengesellschaft ist am 8.10.2004 Wirklichkeit geworden. Lange haben die europäischen und nationalen Institutionen gerungen und schließlich die Sociétas Europaea (SE) geschaffen. Inzwischen existiert die SE-Verordnung (SE-VO). Der deutsche Gesetzgeber hat auch die sie ergänzenden Richtlinien (SE-RL) umgesetzt. Am 29.12.2004 trat das deutsche Einführ...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / a) Regulierungsermessen/-vollmacht

Rz. 60 Nach A 1 Ziff. 4.2 Abs. 1 AVB/Ziff. 5.2 Abs. 1 AHB hat der Versicherer eine umfassende Regulierungsvollmacht. Er kann den gegenüber seinem Versicherungsnehmer erhobenen Anspruch anerkennen oder sich darüber vergleichen. Die entsprechende Erklärung des Versicherers bindet den Versicherungsnehmer sogar über die Versicherungssumme hinaus und auch im Hinblick auf die Selb...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 3. Beratungspflichten/Prospektangaben

Rz. 14 Wer ein komplexes Versicherungsprodukt wie die Hausratversicherung vertreibt, schuldet vor und bei Vertragsabschluss Aufklärung und Beratung, auch wenn der Versicherungsnehmer für seine Risikoabdeckung vom Grundsatz her selbst verantwortlich ist und auch im VVG 2008 verantwortlich bleibt.[16] Derartige Beratungspflichten hat die Rechtsprechung schon vor Inkrafttreten ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 5. Ausschluss des Verweisungsrechts aufgrund Vertrauenshaftung

Rz. 227 Im Einzelfall kann es dem Versicherer nach den Grundsätzen der versicherungsrechtlichen Vertrauenshaftung verwehrt sein, sich auf eine Verweisung des Versicherten zu berufen. Nach den Grundsätzen der von der Rechtsprechung vor Geltung des VVG 2008 entwickelten versicherungsrechtlichen Vertrauenshaftung hat ein Versicherer für fehlerhafte Auskünfte bzw. Beratungen und...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / aa) Pfändungsschutz nach § 851c ZPO

Rz. 600 § 851c Abs. 1 ZPO regelt, dass Renten, die aufgrund von Verträgen gewährt werden, nur wie Arbeitseinkommen gepfändet werden dürfen, wenn die Verträge durch Vereinbarung bestimmter Produktmerkmale und Verfügungsbeschränkungen für die Alterssicherung bestimmt sind. Voraussetzung für den Pfändungsschutz ist, dassmehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / 2. Grob fahrlässige oder vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles

Rz. 190 Der in § 81 Abs. 1 VVG für die Schadenversicherung normierte Grundsatz, dass der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei ist, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführt, wird in den VGB 2010 in B § 16 Ziff. 1 a VGB 2010 näher ausgeführt. Der erste Absatz der Klausel hat lediglich deklaratorische Bedeutung, da er lediglich d...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / 1. Allgemeine Versicherungsbedingungen

Rz. 8 Der Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung lagen ursprünglich die "Sonderbedingungen für die Beraubungsversicherung (SBR)" zugrunde. Dieses Bedingungswerk wurde 1938 von den "Allgemeinen Einbruchdiebstahlversicherungsbedingen (AEB)" abgelöst. Älteren Verträgen können die AEB durchaus noch zugrunde liegen. Rz. 9 Im Jahr 1980 entwickelte die Versicherungswirtschaft die "...mehr

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§ 23 Umwelthaftpflicht-Vers... / V. Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalls/Rettungskosten

Rz. 47 Es ist bereits allgemeine Grundlage des Versicherungsrechts, dass auch der Versicherer ein Interesse daran hat, einen Schadenseintritt – soweit ihm dies möglich ist – zu verhindern. Ungeachtet des Versicherungstyps wäre es sinnwidrig, wenn ein Versicherungsnehmer einen drohenden Schaden nicht verhindern würde, nur um ihn nachher als entstandenen Schaden realisieren zu...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / 2. Versicherte Personen

Rz. 49 Nach Ziff. 1.1 Abs. 1 des Modells gewährt der Versicherer Versicherungsschutz für den Fall, dass ein (gegenwärtiges oder ehemaliges) Mitglied des Aufsichtsrates, des Vorstandes oder der Geschäftsführung der Versicherungsnehmerin oder einer Tochtergesellschaft (versicherte Personen) wegen einer bei Ausübung dieser Tätigkeit begangenen Pflichtverletzung in Anspruch geno...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 4. Vertragsanpassung durch den Versicherer

Rz. 461 Nach § 19 Abs. 4 VVG ist das Rücktrittsrecht des Versicherers (wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht) und sein Kündigungsrecht (bei einfacher Fahrlässigkeit) nach § 19 Abs. 3 S. 2 VVG ausgeschlossen, wenn er den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu anderen Bedingungen geschlossen hätte. In diesen Fällen kann eine Vertragsanpassu...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 1. Haftpflicht und Deckung – das Trennungsprinzip

Rz. 101 Das sog. Trennungsprinzip differenziert zwischen dem Haftpflichtverhältnis zwischen dem Dritten und dem Versicherungsnehmer und dem Deckungsverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und seinem Versicherer. Im Haftpflichtverhältnis wird geklärt, ob und in welcher Höhe der Versicherungsnehmer dem Geschädigten gegenüber schadensersatzpflichtig ist. Das Deckungsverhält...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / XI. Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht, § 2 k ARB bzw. Nr. 2.2.11 ARB 2012

Rz. 167 Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht wird für den Rat oder die Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes in familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten gewährt, wenn diese nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwaltes zusammenhängen (§ 2 k ARB). Dieser Rechtsschutz ist in der Praxis von er...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / D. Übergangsrecht im Bereich der privaten Krankenversicherung nach EGVVG

Rz. 198 Nach Art. 1 Abs. 1 EGVVG gilt das neue Recht uneingeschränkt für alle Versicherungsverträge, die ab dem 1.1.2008 geschlossen worden sind (sog. Neuverträge). Verträge, die vor dem 1.1.2008 zustande gekommen sind (Altverträge) unterliegen dem neuen Recht erst ab dem 1.1.2009. Rz. 199 Gemäß Art. 12 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 VVG-Reformgesetz trat gleichzeitig mit Inkrafttreten de...mehr