Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

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Schell, SGB IX § 70 Anpassu... / 2.3 Zeitpunkt der Anpassung

2.3.1 Bei Arbeitnehmern Rz. 5 Das nach § 70 anzupassende Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld oder Übergangsgeld ist jeweils nach Ablauf eines Jahres seit dem Ende des Bemessungszeitraumes zu dynamisieren. Die Anpassung setzt voraus, dass seit dem Ende des Bemessungszeitraumes, der der Berechnung dieser Entgeltersatzleistung zugrunde liegt, ein Jahr (365 Tage bz...mehr

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Schell, SGB IX § 69 Kontinu... / 2 Rechtspraxis

2.1 Anwendungsfall Rz. 3 Nach dem Urteil des BSG v. 31.10.2012 (B 13 R 10/12 R) betrifft § 69 einen Sonderfall der Berechnung der unter Rz. 2 aufgeführten Entgeltersatzleistungen. Danach wird – falls keine rehabilitationsträgerspezifischen Vorschriften greifen und keine offenbare Unrichtigkeit bei der Berechnung der Vor-Entgeltersatzleistung vorliegt oder zu vermuten ist – au...mehr

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.5 Übergangsgeld bei stufenweiser Wiedereingliederung (Abs. 5)

2.5.1 Überblick Rz. 29 Die stufenweise Wiedereingliederung soll arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach längerer schwerer Krankheit schrittweise an die volle Arbeitsbelastung heranführen und so den Übergang zur vollen Berufstätigkeit erleichtern. Sie dient der Erprobung und dem Training der Leistungsfähigkeit des arbeitsunfähigen Versicherten am bisherigen Arbeitsplatz mit dem Ziel...mehr

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Schell, SGB IX § 70 Anpassu... / 2 Rechtspraxis

2.1 Voraussetzungen Rz. 3 Mit der Anpassung des Übergangsgeldes nach § 70 will der Gesetzgeber dem wirtschaftlichen Schutz des Rehabilitanden/Arbeitsunfähigen Rechnung tragen. Die Vorschrift dient insbesondere der Anpassung der Kaufkraft, um den Rehabilitanden/Arbeitsunfähigen an der wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben zu lassen. Diese Anpassung kommt nur für die unter Rz....mehr

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Schell, SGB IX § 69 Kontinu... / 2.3 Wirkung der Kontinuitätsregelung

2.3.1 Überblick Rz. 9 Die Kontinuitätsregelung des § 69 erstreckt sich nicht auf den Zahlbetrag der Leistung, sondern wegen der unterschiedlichen rehabilitationsträgerspezifischen Berechnungsweisen und sonstigen Besonderheiten nur auf denselben Bemessungszeitraum. Begründung: Die Höhe der Leistung richtet sich nach der jeweiligen materiell-rechtlichen Rechtsgrundlage, insbeso...mehr

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Schell, SGB IX § 73 Reiseko... / 2 Rechtspraxis

2.1 Einführung Rz. 5 Reisekosten werden von den Rehabilitationsträgern nach dem Wortlaut des § 73 Abs. 1 nur dann übernommen, wenn sie im Zusammenhang mit der Ausführung einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation (§§ 42 ff.) oder zur Teilhabe am Arbeitsleben (§§ 49 ff.) erforderlich werden. In diesem Zusammenhang entstehen Reisekosten in der Praxis insbesondere in folgenden ...mehr

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Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 2 Rechtspraxis

2.1 Untätigkeit und dessen Folgen für den Rehabilitationsträger (Abs. 1 bis 5) Rz. 5 § 18 Abs. 1 bis 5 befasst sich mit den Sanktionsmöglichkeiten des Leistungsberechtigten gegen den Rehabilitationsträger, der in einem angemessenen Zeitraum nicht über den Antrag auf Teilhabeleistungen (§ 5) entscheidet. Der Leistungsberechtigte erhält in diesen Fällen unter den gesetzlichen V...mehr

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Schell, SGB IX § 73 Reiseko... / 2.14 Familienheimfahrten (Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3)

2.14.1 Überblick Rz. 69 Die längere Abwesenheit des Rehabilitanden von zu Hause beeinflusst i. d. R. erheblich die Psyche des Rehabilitanden und somit letztendlich auch den Rehabilitations-/Teilhabeerfolg. Um diesen nicht zu gefährden, bestimmen die Abs. 2 und 3, dass der Rehabilitand grundsätzlich ab einem bestimmten Zeitpunkt 2 Familienheimfahrten im Monat beanspruchen kann...mehr

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.5.1 Überblick

Rz. 29 Die stufenweise Wiedereingliederung soll arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach längerer schwerer Krankheit schrittweise an die volle Arbeitsbelastung heranführen und so den Übergang zur vollen Berufstätigkeit erleichtern. Sie dient der Erprobung und dem Training der Leistungsfähigkeit des arbeitsunfähigen Versicherten am bisherigen Arbeitsplatz mit dem Ziel, die volle Arb...mehr

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Schell, SGB IX § 73 Reiseko... / 2.6.6.1 Überblick

Rz. 39 Erfolgt eine Fahrt statt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxis/Mietwagen mit einem privaten Pkw oder einem sonstigen motorbetriebenen Fahrzeug i. S. des Straßenverkehrsgesetzes, sieht § 73 Abs. 4 Satz 1 eine Wegstreckenentschädigung gemäß § 5 Abs. 1 BRKG vor. Als motorbetriebenes Fahrzeuge gelten gemäß § 1 Abs. 2 und 3 StVG Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraf...mehr

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Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 2.2.4 Erstattungspflichtiger Kostenträger (Abs. 6 S. 2 und 3)

Rz. 35 Hier ist zu unterscheiden, ob über den Teilhabeantrag a) bereits entschieden wurde oder b) noch nicht entschieden wurde. zu a) Der Anspruch des Leistungsberechtigten auf Erstattung der Kosten für die selbstbeschaffte Leistung richtet sich gemäß § 18 Abs. 6 Satz 2 gegen den Rehabilitationsträger, der über den Antrag entschieden hat. zu b) Ist eine Leistungsentscheidung noch ...mehr

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Schell, SGB IX § 73 Reiseko... / 2.10 Parkgebühren

Rz. 59 Nach § 10 Abs. 1 BRKG i. V. m. Ziff. 10.1.2 können Parkgebühren grundsätzlich bis zu 10,00 EUR täglich übernommen werden. Allerdings ergibt sich aus dem Umstand, dass § 73 Abs. 4 Satz 1 SGB IX bei Fahrten mit privaten Kraftfahrzeugen ausschließlich auf § 5 Abs. 1 BRKG und nicht auch auf § 10 Abs. 1 BRKG verweist, dass im sachlichen Anwendungsbereich der Vorschrift neb...mehr

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Schell, SGB IX § 69 Kontinu... / 2.2.2 Besonderheiten zur "Anschluss"-Definition in der gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 7 Für das Übergangsgeld der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es noch eine Besonderheit: § 21 Abs. 3 SGB VI fordert für die Anwendung des § 69 SGB IX, dass der Rehabilitand unmittelbar vor der vorangegangenen Entgeltersatzleistung Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben muss. Dieses Novum gibt es bei den anderen Entgeltersatzleistungen – auch sinngemäß – ...mehr

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Schell, SGB IX § 73 Reiseko... / 2.5 Spezielle Leistungen der Rentenversicherung

Rz. 20 Bei den Teilhabeleistungen nach §§ 15, 15a, 16 sowie § 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI ist das Reisekostenrecht des § 73 SGB IX anzuwenden, weil diese Maßnahmen entweder den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zuzuordnen sind. Die Fahr- bzw. Reisekosten für Präventionsleistungen nach § 14 SGB VI und den Nachsorgeleistunge...mehr

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Schell, SGB IX § 70 Anpassu... / 2.2 Bezieher von Arbeitslosengeld/Arbeitslosengeld II

Rz. 4 Ist die Grundlage für die Berechnung der o. g. Entgeltersatzleistungen das Arbeitslosengeld I (§§ 136 ff. SGB III), kommt eine Anpassung nach § 70 nicht in Betracht. Hintergrund: Eine jährliche Dynamisierung des Arbeitslosengeldes ist seit 1.1.2003 nicht mehr vorgesehen. Da sich die Entgeltersatzleistungen nach der Höhe des Arbeitslosengeldes orientieren, findet grunds...mehr

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Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 3 Rechtsprechung und Materialien

Rz. 38 Der Kostenerstattungsanspruch eines jugendlichen Antragsstellers scheitert nicht von vornherein daran, dass seine Eltern die inzwischen angefallenen Kosten bei fehlender Leistungsbereitschaft des Rehabilitationsträgers bereits getragen haben: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 23.3.2016, L 8 R 914/14. Leistung zur Teilhabe – Bewilligung durch den Rehabilitationsträger d...mehr

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Schell, SGB IX § 73 Reiseko... / 2.21 Fahrkosten im Zusammenhang mit Rehabilitationssport und Funktionstraining

Rz. 86 Bei Fahrten zu einem ärztlich verordneten Rehabilitationssport (§ 64 Abs. 1 Nr. 3) oder einem ärztlich verordneten Funktionstraining (§ 64 Abs. 1 Nr. 4) ist zu prüfen, ob grundsätzlich ein Anspruch auf Übernahme der Fahr-/Reisekosten nach § 73 besteht. Nach § 73 Abs. 1 werden vom Rehabilitationsträger die erforderlichen Fahr-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten, die...mehr

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Schell, SGB IX § 69 Kontinu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 69 trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) am 1.1.2018 in Kraft und ist seitdem unverändert. Die Vorgängervorschrift war § 49, die den identischen Text wie der ab 1.1.2018 geltende § 69 hat. Diese Vorgängervorschrift trat durch Art. 1 i. V. m....mehr

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Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 2.1.1.5 Voraussetzung: Dienst- oder Sachleistung

Rz. 10 Voraussetzung für die Anwendung des § 18 ist ferner, dass die Teilhabeleistung ihrem Grunde nach nicht als Geldleistung, sondern als Dienst- oder Sachleistung (Naturalleistung; § 11 S. 1 SGB I) beansprucht werden kann. Die Zuordnung der einzelnen Sozialleistungen nach § 11 SGB I richtet sich nach der Form, in der die Leistung erbracht wird. Bei Sachleistungen erhält de...mehr

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Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Nach § 17 Abs. 1 Nr. 1 SGB I haben die Rehabilitationsträger darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält. Durch die zum 1.1.2018 in Kraft getretene Neufassung des § 18 zwingt der Gesetzgeber die Rehabilitationsträger, über Anträge auf Teilhabeleistungen zügig und zeitnah zu entscheiden...mehr

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Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 2.1 Untätigkeit und dessen Folgen für den Rehabilitationsträger (Abs. 1 bis 5)

Rz. 5 § 18 Abs. 1 bis 5 befasst sich mit den Sanktionsmöglichkeiten des Leistungsberechtigten gegen den Rehabilitationsträger, der in einem angemessenen Zeitraum nicht über den Antrag auf Teilhabeleistungen (§ 5) entscheidet. Der Leistungsberechtigte erhält in diesen Fällen unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Möglichkeit, sich die beantragten Leistungen selbst zu besc...mehr

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Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 2.1.3.3 Verfahrensrechtliche Gesichtspunkte der Mitteilung

Rz. 26 Damit der Antragsteller weiß, dass Verlängerungstatbestände i. S. d. § 18 Abs. 2 vorliegen, hat ihn der Rehabilitationsträger rechtzeitig vor Ablauf der 2-Monats-Frist zu informieren – und zwar schriftlich. Die vorgeschriebene Schriftform trägt der Bedeutung der Mitteilung Rechnung und hat Klarstellungs- und Beweisfunktion (vgl. LSG München, Urteil v. 3.2.2017, L 5 KR...mehr

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Schell, SGB IX § 70 Anpassu... / 2.6 Begrenzung auf das zum Zeitpunkt der Anpassung geltende Höchstregelentgelt

Rz. 14 Der auf den Kalendertag entfallende Teil des Arbeitsentgelts bzw. Arbeitseinkommens (Regelentgelt; vgl. Komm. zu § 66) darf das Höchstregelentgelt nicht überschreiten (§ 66 Abs. 1 Satz 1 HS 2). Als Höchstregelentgelt wird z. B. beim Übergangsgeld zulasten der (allgemeinen) Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung und der Kriegsopferfürsorge/Sozialen Entschädig...mehr

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Schell, SGB IX § 72 Einkomm... / 2.10 Geldleistungen öffentlich-rechtlicher Stellen, die nicht erfüllt werden (Abs. 3)

Rz. 30 § 72 Abs. 3 ist ausschließlich auf die Geldleistungen nach § 72 Abs. 1 Nr. 3 beschränkt. Nach § 72 Abs. 1 Nr. 3 ist das Übergangsgeld um Geldleistungen, die eine öffentlich-rechtliche Stelle im Zusammenhang mit der Rehabilitations- bzw. Teilhabeleistung zahlt, zu kürzen. Zahlt diese Stelle nicht, ist Übergangsgeld zu zahlen. Wird diese Geldleistung zu Unrecht verweige...mehr

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Schell, SGB IX § 70 Anpassu... / 2.7 Die einzelnen Schritte zur Errechnung des angepassten Betrages

Rz. 15 Nach § 70 Abs. 1 Satz 1 ist die Berechnungsgrundlage, die dem Krankengeld, der Versorgungskrankengeld, dem Verletztengeld oder dem Übergangsgeld zugrunde liegt, nach einem Jahr anzupassen. Was man unter der "Berechnungsgrundlage" i. S. dieser Norm konkret versteht, hat der Gesetzgeber weder in § 70 noch in anderen Vorschriften definiert. Allgemein versteht man unter d...mehr

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Schell, SGB IX § 72 Einkomm... / 2.1.2 Anrechnung von Erwerbseinkommen bei selbständig Tätigen (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 16 Erzielt der selbständige Tätige während des Bezuges von Übergangsgeld weiterhin Arbeitseinkommen (vgl. § 15 SGB IV), mindert sich das Übergangsgeld gemäß § 72 Abs. 1 Nr. 2 nicht um 100 %, sondern lediglich um 80 % des weiterhin erzielten Arbeitseinkommens. Eine Reduzierung des Kürzungsbetrages um 20 % des während der Maßnahme erzielten Arbeitseinkommens ist deshalb no...mehr

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Schell, SGB IX § 73 Reiseko... / 2.8 Verpflegungs- und Übernachtungskosten

Rz. 47 Gemäß § 73 Abs. 1 werden vom Rehabilitationsträger auch die Verpflegungs- und Übernachtungskosten übernommen. Nach der Rechtsprechung (u. a. BSG, Urteil v. 3.6.1981, 3 RK 70/79) kann sich der Rehabilitationsträger hierbei an den pauschalen Sätzen des BRKG orientieren. 2.8.1 Verpflegungskosten Rz. 48 Durch den Aufenthalt abseits der eigenen Wohnung entstehen regelmäßig z...mehr

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Schell, SGB IX § 72 Einkomm... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 72 trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) am 1.1.2018 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt trat die seit dem 1.7.2001 geltende gleichlautende Vorgängervorschrift des § 52 außer Kraft. Weder der Text der Vorgängervorschrift noch der des heutigen § 7...mehr

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.3 Entgeltersatzleistungen bei Unterbrechung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben aus gesundheitlichen Gründen (Abs. 3)

2.3.1 Überblick Rz. 13 Übergangsgeld (§ 65 Abs. 2) und Unterhaltsbeihilfe (§ 65 Abs. 5) werden grundsätzlich nur für die Zeit der aktiven Teilnahme an den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährt. Nach § 71 Abs. 3 ist dem Rehabilitanden allerdings das Übergangsgeld bzw. die Unterhaltsbeihilfe für längstens 42 Tage fortzuzahlen, wenn er seine Teilnahme allein aus gesund...mehr

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Schell, SGB IX § 73 Reiseko... / 2.6.6 Benutzung eines privaten Kraftfahrzeugs (Pkw, Motorrad, etc.)

2.6.6.1 Überblick Rz. 39 Erfolgt eine Fahrt statt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxis/Mietwagen mit einem privaten Pkw oder einem sonstigen motorbetriebenen Fahrzeug i. S. des Straßenverkehrsgesetzes, sieht § 73 Abs. 4 Satz 1 eine Wegstreckenentschädigung gemäß § 5 Abs. 1 BRKG vor. Als motorbetriebenes Fahrzeuge gelten gemäß § 1 Abs. 2 und 3 StVG Landfahrzeuge, die du...mehr

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Schell, SGB IX § 68 Berechn... / 3 Rechtsprechung

Rz. 15 Zuordnung zur entsprechenden Qualifikationsgruppe i. S. d. § 68 Abs. 2: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 7.2.2020, L 2 R 377/19.mehr

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Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 2.1.1 Voraussetzungen für die Kostenerstattung

2.1.1.1 Allgemeines Rz. 6 § 18 kann nur bei Anträgen auf Teilhabeleistungen greifen, die vorher durch den Rehabilitationsträger genehmigt werden müssen. Leistungen ohne vorherige Genehmigungsverpflichtung können keinen Kostenerstattungsanspruch nach § 18 Abs. 1 bis 5 auslösen, weil der Rehabilitationsträger dann nicht dem Vorwurf der Untätigkeit ausgesetzt ist. Einen Anspruch a...mehr

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Schell, SGB IX § 73 Reiseko... / 2.6 Anzuerkennende Reisekosten nach Abs. 1

2.6.1 Grundsatz Rz. 21 Zu den anzuerkennenden Reisekosten gehören in erster Linie die erforderlichen Fahr- (Rz. 25 bis 44), Verpflegungs- (Rz. 47 ff.) und Übernachtungskosten (Rz. 53 ff.) sowie die Kosten des Gepäcktransports (Rz. 56 ff.) für den Rehabilitanden, für eine wegen dessen Behinderung erforderliche Begleitperson (Rz. 63 ff.) sowie für Kinder, deren Mitnahme an den Reh...mehr

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Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 2.2 Unaufschiebbare oder zu Unrecht abgelehnte Leistung (Abs. 6)

2.2.1 Unaufschiebbare Leistung Rz. 32 Nach § 18 Abs. 6 ist der Rehabilitationsträger zur Erstattung der selbst beschafften Teilhabeleistung verpflichtet, wenn er eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen konnte (Rz. 33) oder eine Leistung zu Unrecht abgelehnt hat (Rz. 34). In diesen Fällen liegt ein Systemversagen vor, weil die berechtigte Leistung nicht rechtzei...mehr

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Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 2.1.1.4 Voraussetzung: Unmissverständliches Leistungsbegehren

Rz. 9 Ein Kostenerstattungsanspruch als Folge eines Antrags auf Teilhabeleistungen greift nur dann, wenn der Antrag inhaltlich hinreichend bestimmt ist. Nach der herrschenden Auffassung ist ein Antrag auf Rehabilitationsleistungen eine einseitige, dem Rehabilitationsträger nachweisbar zugegangene Willenserklärung. Die Form des Antrags spielt dabei keine Rolle. Der Antrag ist ...mehr

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.4.2 Höhe des Anschluss-Übergangsgeldes

Rz. 27 Das Übergangsgeld, das während der Teilnahme an einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben zulasten der Renten- oder Unfallversicherung oder zulasten der Bundesagentur für Arbeit gezahlt wird, beträgt gemäß § 66 Abs. 1 Satz 3 – abhängig von den Familienverhältnissen – entweder 75 % oder 68 % der Bemessungsgrundlage. Bei einem Übergangsgeld zulasten der Kriegsopferfür...mehr

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Schell, SGB IX § 72 Einkomm... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 72 befasst sich ausschließlich mit der Anrechnung von Einkünften auf das Übergangsgeld, welches die Träger der Rentenversicherung (sowohl bei medizinischen Rehabilitationsleistungen als auch bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben), der Bundesagentur für Arbeit oder der Kriegsopferfürsorge (ab 1.1.2024: Träger der Sozialen Entschädigung; vgl. Gesetz zur Regelung des...mehr

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Schell, SGB IX § 72 Einkomm... / 2.3 Anrechnung von Geldleistungen einer öffentlich-rechtlichen Stelle (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 21 Nach § 72 Abs. 1 Nr. 3 sind Geldleistungen, die eine öffentlich-rechtliche Stelle (Körperschaft, Anstalt oder Behörde einschließlich Sozialleistungsträger nach § 12 SGB I) im Zusammenhang mit Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zahlt, auf das während der Teilhabeleistung zu zahlende Übergangsgeld anzurechnen. Hiermit s...mehr

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Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 2.1.1.3 Voraussetzung: Leistung, die nur eine einzelne Person beanspruchen kann

Rz. 8 § 18 wirkt ferner nur, wenn die Teilhabeleistung zur Verwirklichung der sozialen Rechte eines Einzelnen beiträgt (= Sozialleistung i. S. d. § 11 SGB I). Nicht von § 18 erfasst werden z. B. die finanzielle Förderung von Selbsthilfegruppen und -Organisationen sowie Selbsthilfekontaktstellen im Rahmen des § 45 oder Zuwendungen für Einrichtungen, die auf dem Gebiet der Rehab...mehr

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Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 2.1.3.1 Berechnung der Frist

Rz. 20 Ein Antrag wird grundsätzlich entsprechend § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB rechtswirksam, wenn er beim Rehabilitationsträger eingeht (vgl. Rz. 17). Dabei trägt der Antragsteller das Risiko der Übermittlung zum erstangegangenen Rehabilitationsträger (z. B. beim Postweg). Der Rehabilitationsträger als Empfänger der Willenserklärung trägt das Risiko für die Gefahren, die in sein...mehr

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.5.2 Voraussetzungen für die Fortzahlung des Übergangsgeldes

Rz. 30 Nach § 71 Abs. 5 i. V. m. der Rechtsprechung des BSG (Urteile v. 29.1.2008, B 5a/5 R 26/07 R; v. 5.2.2009, B 13 R 27/08 R; v. 20.10.2009, B 5 R 44/08 R und B 5 R 22/08 R) wird das Übergangsgeld im Anschluss an eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation vom Rentenversicherungsträger weitergezahlt, wenn bisher Übergangsgeld nach § 20 Abs. 1 SGB VI beansprucht werden ...mehr

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Schell, SGB IX § 73 Reiseko... / 2.11 Reisekosten und Verdienstausfall für eine Begleitperson (Abs. 1. Satz 2 Nr. 2)

Rz. 60 Nach § 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 übernimmt der Rehabilitationsträger auch Reisekosten für eine Begleitperson, die im Zusammenhang mit einer Rehabilitations- bzw. Teilhabeleistung notwendig ist. Diese Notwendigkeit ist insbesondere gegeben bei stationären Rehabilitationsleistungen für Kinder (z. B. § 40 SGB V, § 15a SGB VI), wenn eine Begleitung aufgrund des Alters (meist ...mehr

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Schell, SGB IX § 69 Kontinu... / 2.3.2 Anwendung des § 69 in den Fällen des § 68

Rz. 12 Nach § 68 ist die Bemessungsgrundlage für das Übergangsgeld bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben auf die Höhe eines fiktiven Arbeitsentgeltes anzuheben, wenn u. a. die nach §§ 66, 67 errechnete Bemessungsgrundlage niedriger, als das in § 68 bestimmte fiktive Arbeitsentgelt ist oder der Bemessungszeitraum, der der Übergangsgeldberechnung nach §§ 66, 67 zugrunde li...mehr

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Schell, SGB IX § 73 Reiseko... / 2.2 Begriff "erforderliche Reisekosten"

Rz. 7 Als Reisekosten werden die erforderlichen Fahr-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten übernommen, die im Zusammenhang mit der Ausführung einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben stehen (§ 73 Abs. 1 Satz 1). Erforderlich sind die Reisekosten dann, wenn dem Rehabilitanden für die Zurücklegung der notwendigen Wegstrecke unter Berüc...mehr

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Schell, SGB IX § 73 Reiseko... / 2.6.6.2 Berechnung der Wegstrecke

Rz. 41 Gemäß § 5 Abs. 1 BRKG wird als Wegstreckenentschädigung ein fester Betrag i. H. v. 0,20 EUR je tatsächlich gefahrenem Kilometer gezahlt. Für die Berechnung der Wegstreckenentschädigung ist die verkehrsübliche Straßenverbindung maßgeblich. Längere Strecken werden anerkannt, wenn sie insbesondere aufgrund der Verkehrsverhältnisse (z. B. Stau) oder aus Gründen der Zeiter...mehr

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Schell, SGB IX § 69 Kontinu... / 2.3.1 Überblick

Rz. 9 Die Kontinuitätsregelung des § 69 erstreckt sich nicht auf den Zahlbetrag der Leistung, sondern wegen der unterschiedlichen rehabilitationsträgerspezifischen Berechnungsweisen und sonstigen Besonderheiten nur auf denselben Bemessungszeitraum. Begründung: Die Höhe der Leistung richtet sich nach der jeweiligen materiell-rechtlichen Rechtsgrundlage, insbesondere nach der ...mehr

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Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 2.1.5 Höhe der Kostenerstattung (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 31 Die Verpflichtung zur Erstattung der vom Leistungsberechtigten verauslagten Kosten bezieht sich nur auf Sach- und Dienstleistungen aus dem Bereich der Teilhabeleistungen, also aus dem Bereich, für den die Zuständigkeitsregelungen des § 14 anzuwenden sind. Dementsprechend kann der nach § 18 vorgesehene Kostenerstattungsanspruch nur für solche selbstbeschafften Leistung...mehr

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Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 2.2.5 Höhe der Kostenerstattung bei unaufschiebbaren oder zu Unrecht abgelehnten Leistungen

Rz. 36 Die Rehabilitationsträger müssen in den Fällen des § 18 Abs. 6 denjenigen Schaden ersetzen, der dem Leistungsberechtigten dadurch entstanden ist, dass sie ihre primäre Pflicht zur Gewährung der Dienst- oder Sachleistung (Naturalleistung; § 11 SGB I) nicht rechtzeitig erfüllt haben. Allerdings müssen die Leistungsberechtigten wegen der Selbstbeschaffung eine rechtsgült...mehr

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Schell, SGB IX § 70 Anpassu... / 2.1 Voraussetzungen

Rz. 3 Mit der Anpassung des Übergangsgeldes nach § 70 will der Gesetzgeber dem wirtschaftlichen Schutz des Rehabilitanden/Arbeitsunfähigen Rechnung tragen. Die Vorschrift dient insbesondere der Anpassung der Kaufkraft, um den Rehabilitanden/Arbeitsunfähigen an der wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben zu lassen. Diese Anpassung kommt nur für die unter Rz. 2 aufgeführten Ent...mehr

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Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 2.3 Eingeschränkte Anwendung für die Träger der Eingliederungshilfe, der öffentlichen Jugendhilfe und der Kriegsopferfürsorge (Abs. 7)

Rz. 37 Die Regelungen zur Erstattung der Kosten für selbstbeschaffte Leistungen in den Fällen, in denen der Rehabilitationsträger die Fristen der Abs. 1 und 2 nicht eingehalten hat, gelten gemäß Abs. 7 nicht für die Träger der Eingliederungshilfe, der öffentlichen Jugendhilfe und der Kriegsopferfürsorge (ab 1.1.2024: Träger der Sozialen Entschädigung; vgl. Rz. 1). Das sind d...mehr