Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 269 Steige... / 2.5 Praxishinweise

Rz. 35 Steigerungsbeträge aus der Höherversicherung der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 269 Abs. 1 sind als akzessorische Zusatzleistungen einer gesetzlichen Altersrente der Basisversorgung ("erste Schicht") anzusehen und unterliegen daher der nachgelagerten Besteuerung gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG (BFH, Urteile v. 19.5.2021, X R 20/19, und ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 255c Anwen... / 2.1.1.1 Einheitlicher Rentenwert

Rz. 11 Zum 1.7.2024 tritt kraft gesetzliche Anordnung an die Stelle aktuellen Rentenwerts (Ost) der aktuelle Rentenwert; damit wird die vollständige Angleichung der Renten und damit auch der aktuellen Rentenwerte abweichend von der Lohnentwicklung gesetzlich festgesetzt. Der aktuelle Rentenwert (Ost) gilt nur noch für die Zeit bis einschließlich 30.6.2024. Ab 1.7.2024 gilt d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 1.2 Korrespondierende und ergänzende Vorschriften

Rz. 3 § 254c ist eine Sonderregelung zu § 65 zur Anpassung der Renten, denen ein aktueller Rentenwert (Ost) zugrunde liegt. Die Vorschrift korrespondiert daher auch mit § 255a, der eine übergangsrechtliche Sonderregelung zur Bestimmung des aktuellen Rentenwerts (Ost) für die Zeit vom 1.7.2018 bis zum 1.7.2023 beinhaltet. § 255b beinhaltet insoweit die Verordnungsermächtigung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 257 Entgel... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 11 Ulmer, Bewertung von freiwilligen Beiträgen in Berlin-Ost/DDR – Anmerkung zu dem Urteil des BSG vom 27.1.1999 – B 4 RA 7/98 R, NJ 1999, 615. Rz. 12 Zum Zweck von § 257: BSG, Urteil v. 27.1.1999, B 4 RA 7/98 R, Rz. 27. Ab 1.9.1952 bedurfte es keiner Gleichstellung mehr durch Sonderregelungen: BSG, Urteil v. 30.6.1967, 12 RJ 382/63.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 262 Mindes... / 1.2 § 262 – Steuerfinanziertes Element in der Rente – Verhältnis zu § 76g

Rz. 3a § 262, der Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt regelt und durch das RRG v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in das Gesetz eingefügt wurde, sieht bei niedrigen Einkommen unter bestimmten Voraussetzungen aus denselben sozialpolitischen Erwägungen eine Erhöhung der Entgeltpunkte vor, wie der Grundrentenzuschlag nach § 76g. Rz. 3b Die Mind...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 67f Erhebun... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 bestimmt die Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Erhebung von Sozialdaten im Rahmen eines elektronischen Verwaltungsverfahrens zur Nachweiserbringung. In Abs. 1 Satz 2, 3 und 4 werden die normbestimmenden Begriffe definiert. Abs. 2 enthält die datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage für den Abruf der Nachweise. Abs. 3 regelt die Befugnis der nachweisanforder...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 259a Beson... / 2.1.3 Teilzeitarbeit, Teilzeiträume (Satz 3)

Rz. 20 Bei Teilzeitarbeit ab 1.1.1950 werden die FRG-Tabellenwerte nur anteilig nach dem Verhältnis der Teilzeit- zur Vollzeitarbeit berücksichtigt (vgl. auch § 256b). Die Regelung entspricht der Regelung in § 256b Abs. 3 Satz 3 (auf die Komm. zu § 256b wird insoweit Bezug genommen). Rz. 21 Umfasst die Pflichtbeitragszeit nicht das gesamte Kalenderjahr (Teilzeiträume), ist nu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 179 Maßnah... / 2.2 Maßnahmen im Ausland

Rz. 42 Abs. 3 (bis zum 30.9.2020 Abs. 2) ermöglicht grundsätzlich eine Förderung der beruflichen Weiterbildung auch dann, wenn die zugelassene Maßnahme ganz oder überwiegend im Ausland stattfindet. Damit kann sowohl der internationalen Arbeitsteilung wie auch ganz speziellen Weiterbildungsnotwendigkeiten, die im Inland nicht oder nur unzureichend angeboten werden, Rechnung g...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 259 Entgel... / 2.1.4 In wesentlichem Umfang

Rz. 14 Sachbezüge sind als wesentlich anzusehen, wenn sie für den laufenden Unterhalt ins Gewicht fielen, d. h. für den Versicherten von wirtschaftlicher Bedeutung waren Rz. 15 Zur Auslegung des Begriffs "in wesentlichem Umfang Sachbezüge" noch im Anwendungsbereich der Vorgängervorschriften in ArVNG Art 2 § 55 Abs. 2 hat das BSG (Urteil v. 12.3.1970, 4 RJ 67/66) festgestellt,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76e Zuschl... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 28 Albrecht, Höhere Renten für Soldaten mit besonderer Auslandsverwendung, NachrDRV HE 2012, 7. Rz. 29 Zur doppelten Anrechnung von Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung bei Berufssoldaten als ruhegehaltsfähige Dienstzeit: BVerwG, Urteile vom 9.9.2021, 2 C 1.20, 2 C 4.20, 2 C 14.20, 2 C 16.20, 2 C 34.20 und 2 C 35.20. Eine besondere Auslandsverwendung i. S. v. §§ 25 Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 256c Entge... / 2.1.1 Grundsätzliches (Satz 1)

Rz. 6 Sinn der Vorschrift ist es, eine Regelung für die Ermittlung von Entgeltpunkten zu schaffen, wenn zwar für Zeiten vor 1991 Pflichtbeitragszahlung zeitlich dem Grunde nach nachgewiesen sind, nicht aber die Höhe des Entgelts. Sofern sich die Höhe des Entgelts nicht ermitteln lässt, wird die Beitragsbemessungsgrundlage aus den Tabellen der Anl. 1 bis 16 zum FRG ermittelt ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.2.2 Hochwertung mit den vorläufigen Werten der Anlage 10 bis 31.12.2018 (Satz 2)

Rz. 26 Bei Zuordnung des Arbeitsentgelts für Zeiten bis zum 31.12.2018 ist Satz 1 mit der Maßgabe anzuwenden, dass der jeweilige vorläufige Umrechnungswert der Anl. 10 für das jeweilige Kalenderjahr zu verwenden ist. Satz 2 wurde mit dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575) mit Wirkung zum 1.1.2019 eingefügt und ist letztlich eine Konsequenz der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 255h Schut... / 2.4.2 Ermittlung des Abbaufaktors durch Division (Satz 2)

Rz. 21 Der Abbaufaktor wird dann ermittelt, indem der nach § 68 berechnete – größere – aktuelle Rentenwert durch den zum 1.7. festzusetzenden aktuellen Rentenwert nach § 255h Abs. 3 Nr. 1 oder 2 geteilt wird (BT-Drs. 20/1680 S. 29 = BR-Drs. 170/22 S. 25).mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 79 Umfang d... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1997 in Kraft getreten und durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) lediglich dahingehend geändert worden, dass Kinderzulagen nicht mehr berücksichtigt werden, da diese Leistung weggefallen ist. Im Übrigen entspricht § 79 dem bis zum 31.12.1996 geltenden Recht (§ 609 Abs. 2 RVO) und ist auch auf Versicherungsfälle anzuwenden, die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 1.3 Normzweck

Rz. 11 § 70 hat zunächst die Funktion einer Umsetzungsnorm, der in § 63 Abs. 1 und Abs. 2 niedergelegten Grundsätze (vgl. Komm. zu 63). Sinn des § 70 ist daher insbesondere dem Äquivalenzprinzip Rechnung zu tragen und das Lebensleistungsprinzip real in der Rente und dessen Rangwert zu spiegeln. Das im Rentenrecht herrschende Äquivalenzprinzip ergibt sich aus § 63 Abs. 1. Das...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 269b Rente... / 2.1 Funktion und Voraussetzungen im Überblick

Rz. 6 Nach § 107 Abs. 1 Satz 3 und 4 vermindert sich seit dem 1.1.2002 der Abfindungsbetrag in Höhe des 24fachen Monatsbetrages bei kleinen Witwen- und Witwerrenten nach § 46 Abs. 1 Satz 2 um die Anzahl der Monate, für die eine solche Rente gezahlt worden ist. Rz. 7 § 269a hat insoweit Besitzschutzfunktion für Altfälle und dient dem Vertrauensschutz, der aus § 242a fließt. Da...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 67f Erhebun... / 2.1.4 Nachweisliefernde Stelle

Rz. 8 Nachweisliefernde Stelle ist diejenige öffentliche Stelle, die dafür zuständig ist, den Nachweis auszustellen (§ 67f Abs. 1 Satz 4). Sofern mehrere Behörden über den Nachweis verfügen, wird damit klargestellt, dass die Stelle verantwortlich sein soll, die für die Aktualität des Nachweises verantwortlich ist. Welche Stelle das ist, muss vorab technisch hinterlegt sein.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 264c Zusch... / 1.2 Korrespondierende und ergänzende Vorschriften

Rz. 4 Die Vorschrift ergänzt §§ 78 und 78a dahingehend, dass der Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten für Witwen-, Witwer- und Waisenrenten (§ 66 Abs. 1) aus Entgeltpunkten (Ost) besteht, wenn den Zeiten der Kindererziehung bzw. der Rente des verstorbenen Versicherten ausschließlich Entgeltpunkte/Ost (§ 254b) zugrunde liegen (bisheriger Abs. 1). Rz. 5 Der Entgeltpunktezusc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 256c Entge... / 2.1.3 Teilzeitbeschäftigung (Satz 3)

Rz. 18 Die Tabellenwerte gelten für eine Vollzeitbeschäftigung. Bei Teilzeitbeschäftigungen nach 1949 ist daher – wie bei glaubhaft gemachten Zeiten (§ 256b Abs. 1) – das Tabellenentgelt zugrunde zu legen, das dem Verhältnis der Teil- zur Vollzeitbeschäftigung entspricht (z. B. 50 % für eine Halbtagsbeschäftigung). Tatsächliche und übliche Arbeitszeit müssen daher ermittelt ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 255f Veror... / 2.1 Rechtslage bis 31.12.2025

Rz. 5 Für die Zeit vom 1.7.2019 bis zunächst 1.7.2025 gilt das Sicherungsniveau vor Steuern von mindestens 48 %; diese Haltelinie wird unmittelbarer Bestandteil der Rentenanpassung, die durch die Niveauschutzklausel des § 154 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 255e ergänzt wird (BT-Drs. 19/4668, S. 36 f. = BR-Drs. 425/18 S. 33). Rz. 5a In dieser Übergangszeit wird daher die Bundesregie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 255c Anwen... / 3 Literatur

Rz. 23 Borth, Vorgezogene Angleichung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.7.2023, FamRZ 2023, 1186. Düwell, Das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz, jurisPR-ArbR 38/2017 Anm. 1. Herrmann/Pasucha, Rentenanpassung 2022, Kompass/KBS 2022, Nr. 5/6, 3. Nakielski, Erwerbsminderungsrente und Ost-West-Rentenangleichung, SozSich 2017, 63. Ruland, Neue Re...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 68a Schutz... / 2.4 Keine Veränderung des Ausgleichsbedarfs (Abs. 4)

Rz. 36 Der Wert des Ausgleichsbedarfs bleibt in den Jahren unverändert, in denen weder die Schutzklausel (Abs. 1) anzuwenden ist noch ein Abschmelzen des Ausgleichsbedarfs (Abs. 3) infrage kommt (vgl. Rz. 11). Der Ausgleichsbedarf beträgt dabei nach der Übergangsvorschrift § 255g in der Zeit bis zum 30.6.2026 1,0000. Eine Berechnung des Ausgleichsbedarfs nach § 68a erfolgt in d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 263a Gesam... / 1.1 Regelungsinhalt und Normzweck

Rz. 2 Die Vorschrift regelt inhaltlich die Zuordnung von Entgeltpunkten für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten, wenn sowohl Beitragszeiten in den alten Bundesländern als auch im Beitrittsgebiet und in den früheren deutschen Ostgebieten zurückgelegt sind (BT-Drs. 12/405 S. 129). Rz. 3 Normzweck ist insoweit die Wahrung des Trennungsprinzips bei der Ermittlung und Bewe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 260 Beitra... / 2.3 Arbeitsausfalltage vor 1984 (Satz 3)

Rz. 15 Nach § 252a Abs. 2 werden anstelle von Anrechnungszeiten wegen Krankheit, Schwangerschaft oder Mutterschaft Pauschalanrechnungszeiten für Ausfalltage ermittelt, wenn im Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung Arbeitsausfalltage als Summe eingetragen sind. Sie werden dem Ende der für das jeweilige Kalenderjahr bescheinigten Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 269b Rente... / 2.3 Doppelte Stichtagsregelung (Satz 2)

Rz. 13 Wie bei der Übergangsregelung nach § 242a Abs. 1 Satz 2 sieht auch Satz 2 für den Anwendungsbereich des § 269a die doppelte Stichtagsregelung vor. Danach kommt der Betroffene auch dann in den Genuss der ungekürzten Rentenabfindung, wenn mindestens ein Ehegatte in der vorletzten Ehe vor dem 2.1.1962 geboren ist und diese Ehe vor dem 1.1.2002 geschlossen wurde. Rz. 14 Au...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 67f Erhebun... / 2.3 Übermittlung der Identifikationsnummer nach § 1 IDNrG (Abs. 3)

Rz. 11 Die nachweisanfordernde Stelle darf nach Abs. 3 die Identifikationsnummer nach § 1 IDNrG zur Zuordnung der Datensätze der betroffenen Person und zum Abruf des Nachweises an die nachweisliefernde Stelle übermitteln, wenn der Nachweis aus einem Register abgerufen werden soll, das in der Anlage zum IDNrG aufgeführt ist (z. B. elektronisch geführte Personenstandsregister)...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 2.1.1 Regelungsinhalt

Rz. 6 Nach Satz 1 werden Renten, denen ein aktueller Rentenwert (Ost) zugrunde liegt, angepasst, indem der bisherige aktuelle Rentenwert (Ost) durch den neuen aktuellen Rentenwert (Ost) ersetzt wird. Die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung werden entsprechend der Entwicklung der Arbeitnehmereinkommen zum 1. Juli eines jeden Jahres angepasst. Dies bezieht sich seit dem...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 268a Änder... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 26 Bergmann, Der Wegfall der Kürzung im Versorgungsausgleich, FamRB 2015, 314. Holzwarth, Anmerkung zur Entscheidung des BVerfG, Beschluss vom 11.12.2014, 1 BvR 1485/12 – Zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit des Wegfalls des Rentner- und Pensionistenprivilegs infolge des VAStrRefG, FamRZ 2015, 475. Norpoth, Landesrechtliche Übergangsregelungen zum Pensionärsprivileg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 254b Rente... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1992 in Kraft getreten (vgl. Art. 1 Nr. 65 des RÜG v. 25.7.1991, BGBl. I S. 1606). Durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1999 – RRG 1999) v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) sollte die Vorschrift um einen Abs. 3 ergänzt werden, der den Monatsbetrag einer nur teilweise zu leistenden Rente für Bergleute ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.5.2 Teilzeiträume, Ausfalltage und Berufsausbildung (Sätze 2 bis 4) und Rechtsfolge (Satz 5)

Rz. 82 Nach Abs. 3a Satz 2 bis 5 werden für Teilzeiträume nur anteilige FRG-Tabellenwerte (vgl. hierzu Komm. zu § 256) und für Teilzeitbeschäftigungen nach dem 31.12.1949 Entgeltpunkte nach dem Verhältnis der Teil- zur Vollzeitarbeit (vgl. hierzu Komm. zu § 256b) berücksichtigt, zählen Monate, die zugleich mit Anrechnungszeiten wegen Krankheit (§ 58 Abs. 1 Nr. 1) oder Arbeitsa...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 255h Schut... / 2.6.1 Sonderfall § 255i (Satz 1)

Rz. 24 Wird der Rentenwert in der Übergangszeit vom 1.7.2022 bis zum Ablauf des 1.7.2025 zum 1.7. nach dem Mindestsicherungsniveau angepasst (§ 255i), so ordnet Satz 1 die zwingende Rechtsfolge an, dass der Ausgleichsbedarf 1,0000 beträgt. In diesen Jahren wird kein neuer Ausgleichsbedarf aufgebaut.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.19 Markenverfahren

Rz. 37 Die Beitragsbemessungsgrundlage der ab 1977 bargeldlos entrichteten freiwilligen und Pflichtbeiträge (bis 1976 galt das sog. Markenverfahren) errechnet sich wie folgt: Praxis-Beispiel Freiwillige Beiträge für 2020 i. H. v. 1.004,40 EUR (12 × Mindestbeitrag von 83,70 EUR) Beitragssatz für 2020 : 18,6 (vgl. § 158)mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.1.5 Sachlicher Anwendungsausschluss

Rz. 20 § 256b ist nicht anzuwenden für nachgewiesene Beiträge, wenn nur die Beitragshöhe nicht bekannt ist (es gilt § 256c), Pflichtbeitragszeiten für eine Berufsausbildung i. S. v. § 247 Abs. 2a (es gilt § 256 Abs. 1), die Glaubhaftmachung eines höheren Arbeitsverdienstes als im Sozialversicherungsausweis bescheinigt (sog. Überentgelt; es gilt § 256a Abs. 3), Beitrittsgebietsze...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 264 Zuschl... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) zum 1.1.1992 in Kraft gesetzt worden (vgl. auch BT-Drs. 11/4124 S. 202; hier noch zu § 259). Mit der Bekanntmachung der Neufassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (BGBl. I 2002 S. 754) blieb § 264 unverändert. Gültig ist die V...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 257 Entgel... / 1.1 Regelungsinhalt und Normzweck

Rz. 2 § 257 regelt als Übergangsvorschrift – ergänzend zu § 70 – wie für Beiträge, die in der Zeit nach dem Ende des 2. Weltkriegs – in der Zeit vom 1.7.1945 bis zum 31.8 1952 – nach Berliner Sonderrecht gezahlt wurden, Entgeltpunkte zu ermitteln sind (vgl. auch BT-Drs. 11/4124 S. 201, noch zu § 252); Sinn der Regelung ist es daher, Nachteile für Versicherte mit Beiträgen na...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 3 Literatur

Rz. 35 Boecken, Die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse, NZA 1999, 393. Büchel/Grintsch/Neidert, Die Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission im Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Sozialversicherung, DRV 2003, 105. Ehm, Volle Rentenansprüche mit geringerem Einsatz, Kompass 2006, 3 ff., 15. Hampel, Die Änderung des Altersteilzeitgesetzes durch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 75 Abfindun... / 2.2 Ermessensentscheidung

Rz. 8 Es handelt sich bei der Gesamtvergütung um eine Ermessensentscheidung. Abweichend zur Abfindung nach § 76 und § 78 bedarf es weder eines Antrages noch einer Zustimmung des Versicherten. Eine gerichtliche Überprüfung dieser Ermessensleistung ist daher auch nur im Rahmen des § 54 Abs. 2 Satz 2 SGG möglich. Einen Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Gesamtvergütung hat ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 255h Schut... / 2.8 Gesetzesvorhaben – Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz

Rz. 29 Der Gesetzgeber plant mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz) die Verlängerung der Haltelinie vor Steuern (vgl. zu den Gesetzesmaterialien: BR-Drs. 264/24, BT-Drs. 20/11898, BR-Drs. 264/1/24 und BR-Dr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.4.2.1 Abs. 5 i. d. F. bis zum 21.7.2009

Rz. 37 Die Regelung sollte verhindern, dass sich der aktuelle Rentenwert bei steigender Lohnsumme nicht durch eine Verringerung aufgrund der übrigen in Abs. 5 genannten Faktoren mindert und bei negativer Veränderung der Einkommensentwicklung keine zusätzliche Minderung des aktuellen Rentenwerts eintritt. Zur Begründung im Einzelnen vgl. BT-Drs. 15/2149 S. 28. Die Faktoren für di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 268a Änder... / 2.2.2 Voraussetzungen der Übergangvorschrift in Abs. 2

Rz. 14 Voraussetzungen für die Anwendung des Rentnerprivilegs aufgrund der Übergangsvorschrift nach Abs. 2 sind das Versorgungsausgleichsverfahren (Erst- oder Abänderungsverfahren) muss vor dem 1.9.2009 eingeleitet worden sein (Abs. 2), die zu kürzende Rente muss vor dem 1.9.2009 begonnen haben (Abs. 2), die Erstentscheidung über den Versorgungsausgleich muss nach dem 31.8.2009...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 262 Mindes... / 2.4 Gleichmäßige Verteilung (Abs. 2)

Rz. 28 Nach Abs. 2 HS 1 werden die zusätzlichen Entgeltpunkte gleichmäßig auf die vollwertigen Pflichtbeiträge vor 1992 verteilt, um so ggf. in einen Versorgungsausgleich einbezogen werden zu können (so die ausdrückliche gesetzgeberische Intention, vgl. BT-Drs. 11/4124 S. 202). Rz. 29 Sofern der Rente Entgeltpunkte/Ost (§ 254d) zugrunde liegen, werden nach Abs. 2 HS 2 ihnen a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 270b Rente... / 1.1 Regelungsinhalt und Normzweck

Rz. 2 § 270b gilt für Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit für vor dem 2.1.1961 geborene Versicherte, bei denen aus Gründen des Vertrauensschutzes noch die Verweisbarkeit auf andere Tätigkeiten – Berufsschutz – zu prüfen ist (§ 240, vgl. auch BT-Drs. 14/4230 S. 29). Rz. 3 Diese Renten werden – entsprechend dem bis 31.12.2000 geltenden Recht (§ 112 Sa...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 270b Rente... / 2.5 Praxishinweise

Rz. 21 Da § 240 Bezugsnorm ist und diese Regelung nur Übergangscharakter hat, verliert auch die Regelung des § 270b zunehmend an Relevanz für die Praxis. § 240 verschafft nur noch den Personen einen Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit, die vor dem 2.1.1961 geboren sind; vgl. zu dieser Stichtagsregelung § 240 Abs. 1 Nr. 1. Es steht daher...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 260 Beitra... / 2.4 Entgelte gemäß §§ 5 ff. AAÜG

Rz. 17 Über die vom Zusatzversorgungsträger oder einem Sonderversorgungsträger nach § 8 AAÜG gemeldeten Zeiten hat ausschließlich der Rentenversicherungsträger zu entscheiden, soweit es um die Begrenzung der tatsächlichen Arbeitsentgelte auf die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze/West (vgl. hierzu BSG, Urteil v. 31.7.1997, 4 RA 35/97, und v. 9.11.1999, B 4 RA 2/99 R; mit Blic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 254d Umben... / 1.1.2 Korrespondierende und ergänzende Vorschriften

Rz. 6 Eine ergänzende Vorschrift findet sich in § 272 Abs. 3 Satz 2, der mit Wirkung zum 1.7.2024 die ursprünglich in § 245d Abs. 1 (am Ende) in seiner noch bis zum 30.6.2024 gültigen Fassung enthaltene Definition der Reichsgebiets-Beitragszeiten übernommen hat. Rz. 7 Außerdem sind § 187 (Zahlung von Beiträgen und Ermittlung von Entgeltpunkten aus Beiträgen beim Versorgungsau...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 68a Schutz... / 2.3.1 Hälftiger Anpassungsfaktor (Satz 1)

Rz. 26 Mögliche Rentenerhöhungen führen nach Abs. 3 Satz 1 zur Abschmelzung des Ausgleichsbedarfs. Funktion des Abs. 3 Satz 1 ist es daher Rentenerhöhungen der Folgejahre um den etwaigen Ausgleichsbedarf der vorangegangenen Jahre konkret abzuschwächen, nach der gesetzlichen Anordnung des Satz 1 jedoch höchstens zur Hälfte (SG Nürnberg, Gerichtsbescheid v. 20.4.2016, S 16 R 1...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 260 Beitra... / 2.2.2 Beitragszeiten im Saarland

Rz. 14 § 260 Satz 2 bezieht sich weiter auf sog. Saarbeiträge, für die in der Zeit vom 20.11.1947 bis zum 31.8.1957 eine geringere Beitragsbemessungsgrenze als im Bundesgebiet galt (vgl. § 248 Abs. 3, § 258). Die Beitragsentrichtung erfolgte bis zum 5.7.1959 noch in Franken. Die im Bundesgebiet maßgebende Beitragsbemessungsgrenze galt im Saarland erst vom 1.9.1957 an (vgl. i...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.3 Kindererziehungszeiten (Abs. 2)

Rz. 47 Kindererziehungszeiten sind vollwertige rentenrechtliche Zeiten und damit Ausdruck und Dank der Gesellschaft für die Geburt und Erziehung von Kindern, weil und soweit der erziehende Elternteil in dieser Zeit nicht in der Lage war, eine Tätigkeit im Beruf auszuüben. Um diese Lücke zu schließen, hatte der Gesetzgeber bereits im alten Recht (RVO/AVG) durch das HEZG (Hint...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 3 Literatur

Rz. 19 Bokeloh, Die Rentenversicherung im Spannungsfeld zwischen nationaler Souveränität und Unionskompetenzen, DRV 2015, 148, 155 f. Büser, Altersteilzeit. Die Verbesserungen ab 2000, Die Rentenversicherung 1999, 209. Ehm, Volle Rentenansprüche mit geringerem Einsatz, Kompass 2006, 3. Hansen, Der "unständig Beschäftigte" – Das Stiefkind der Sozialversicherung, Die Beiträge 200...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.21 In-Prinzip bei Sondernachzahlungen

Rz. 39 Die Vorschrift gilt darüber hinaus aber auch für einige Sondernachzahlungen, für die ansonsten grundsätzlich vom ungünstigeren In-Prinzip auszugehen ist (vgl. Komm. zu § 70 Abs. 5 sowie § 256 Abs. 6 Satz 2). Nach dem Für-Prinzip sind zu bewerten: die Nachentrichtungen nach früherem, bis 1991 geltenden Recht, insbesondere nach Art. 2 § 27 AnVNG/Art. 2 § 28 ArVNG (bei Heir...mehr