Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 2.2 Ausschluss von der Versicherungsberechtigung (Abs. 2)

Rz. 26 Durch die Regelung in Abs. 2 hat der Gesetzgeber die Berechtigung zur freiwilligen Versicherung für Rentenbezieher eingeschränkt. Die freiwillige Versicherung ist nicht zulässig nach bindender Bewilligung einer Vollrente wegen Alters und für Zeiten des Bezuges einer solchen Rente, wenn die Regelaltersgrenze erreicht wurde. § 7 Abs. 2 greift die insoweit bereits in der...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.3.5 Zustimmung des Wiedereinzugliedernden

Rz. 21 Vor der Durchführung einer stufenweisen Wiedereingliederung muss der Wiedereinzugliedernde der Maßnahme zustimmen; wäre nämlich die Teilnahme nicht freiwillig, wären durch sie auch keine therapeutischen Effekte zu erwarten. Alle Beteiligten – also auch der Wiedereinzugliedernde – können zu jedem Zeitpunkt ihre Bereitschaft zur Durchführung der Maßnahme zurücknehmen. D...mehr

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Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.1.9 Auslandsbeschäftigte (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 erfasst die sog. Auslandsbeschäftigten, also die Personen, die für eine begrenzte Zeit eine Beschäftigung im Ausland ausüben (ohne dass eine Ausstrahlung i. S. v. § 4 SGB IV) vorliegt. Denn insoweit würde Versicherungspflicht gemäß § 1 Nr. 1 bestehen, die der Antragspflichtversicherung generell vorgeht. Der persönliche Anwendungsbereich erstreckt s...mehr

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Sauer, SGB III § 341 Beitra... / 2.1 Beitrag und Beitragssatz

Rz. 3 Ausgangsüberlegung für die Beitragssenkung zum 1.1.2019 war der Umstand, dass der Bundesagentur für Arbeit bei der Umsetzung der Änderungen bei der Weiterbildungsberatung und Weiterbildungsförderung durch das Qualifizierungschancengesetz eine zentrale Rolle spielt. Aufgrund der guten Wirtschaftsentwicklung der vergangenen Jahre vor 2019 konnte die allgemeine Rücklage i...mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 1.2 Normzweck

Rz. 3 Neben der Pflichtversicherung (§§ 1 bis 3), der Versicherungspflicht auf Antrag (§ 4), der Nachversicherung und der Versicherung aufgrund Versorgungsausgleichs und/oder Rentensplittings (§ 8) besteht in der gesetzlichen Rentenversicherung die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung. Deren Zweck liegt darin begründet, jedem – unabhängig von einer sozialen Schutzbedürf...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.2 Wesen der stufenweisen Wiedereingliederung

Rz. 8 Ist ein Arbeitnehmer im Laufe der letzten 12 Monate länger als 6 Wochen arbeitsunfähig, muss ihm der Arbeitgeber die Möglichkeit eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) anbieten (§ 167 Abs. 2). Ziel des vertrauensbildenden Gesprächs ist die Vermeidung zukünftiger Arbeitsunfähigkeitszeiten. Am Ende des BEM kann bei arbeitsunfähigen Arbeitnehmern auch die stu...mehr

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Sauer, SGB III § 76 Außerbe... / 2.6.1 Förderberechtigung junger Menschen (Satz 1)

Rz. 18 Abs. 5 ist zum 1.8.2019 angefügt und durch das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung zum 11.8.2024 um einen Satz 2 ergänzt worden. Er regelt den förderungsberechtigten Personenkreis. Abs. 5 fasst – vorbehaltlich der in Abs. 6 geregelten Voraussetzungen – somit die personenbezogenen Zugangsvoraussetzungen der Unterstützung durch eine Berufsausbildung...mehr

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Sauer, SGB III § 341 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Grundlage und den konkreten Prozentsatz für den Beitrag zur Arbeitsförderung als wichtigste Einnahme der Bundesagentur für Arbeit zur Bestreitung der Versicherungsausgaben aus der Arbeitslosenversicherung und der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zur Eingliederung der arbeitslosen und arbeitsuchenden Menschen außerhalb der Grundsicherung für A...mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 37 Bäker, Aus der Praxis – für die Praxis – Was lohnt sich mehr? – Die Zahlung freiwilliger Beiträge oder Rentenverzicht?, rv 2022, 96. Deutsche Rentenversicherung Bund, Verbindliche Entscheidung des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund vom Verbindliche Entscheidung des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund – gültig ab 30.9.2019, RVaktue...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.4.1 Grundsatz – Beschränkung (Satz 1)

Rz. 51 Die Befreiung erstreckt sich gemäß Abs. 5 Satz 1 nur auf die jeweilige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit. Die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung ist auf die ihrer Erteilung zugrundeliegende "jeweilige" Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit beschränkt (BSG, Urteil v. 31.10.2012, B 12 R 3/11 R; BSG, Urteil v. 31...mehr

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Sauer, SGB III § 352 Verord... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen zur Bestimmung eines geringeren Beitragssatzes zur Arbeitsförderung, zur pauschalen Beitragsberechnung und zum Beitragseinzugsverfahren. Damit verfolgt die Vorschrift den Zweck, außerhalb von förmlichen Gesetzgebungsverfahren kurzfristig Anpassungen der Rechtslage vorzunehmen, um insbesondere zu ei...mehr

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Kossens, SGB XIV § 32 Psych... / 2.2.1 Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende

Rz. 8 Angehörige sind Ehegatten, Kinder und Eltern eines noch lebenden Geschädigten. Hier muss bei dem Geschädigten eine gesundheitliche Schädigung (verursacht durch den tätlichen Angriff) vorliegen, bei den Angehörigen muss keine kausal verursachte gesundheitliche Schädigung eingetreten sein. Auch ist nicht wie beim Schockschaden ein besonderes Näheverhältnis gefordert. Rz....mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.1.2 Sonderregelungen (Abs. 1 Satz 5 und Satz 6)

Rz. 18 Der Befreiungstatbestand nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 gilt gemäß Abs. 1 Satz 5 auch für Personen, die einen gesetzlich vorgeschriebenen Vorbereitungsdienst für einen Beruf ausüben, für den vor dem 1.1.1995 bereits sowohl eine Pflichtmitgliedschaft in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung als auch eine Pflichtmitgliedschaft in einer berufsständischen Kammer bestan...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.2.3 Bestätigungen durch die oberste Verwaltungsbehörde (Nr. 1 und 2)

Rz. 47 Soweit die Deutsche Rentenversicherung Bund die Entscheidung über die Befreiung zu treffen hat, hat sie die nach Nr. 1 und 2 erforderlichen Bestätigungen bezüglich der Befreiungsvoraussetzungen zu beachten (diese Regelungen wurden durch das Gesetz Digitale Rentenübersicht v. 11.2.2021, BGBl. I S. 154, mit Wirkung zum 18.2.2021 nur redaktionell angepasst, vgl. BT-Drs. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 109 Renten... / 2.4 Prognose und Beitragsauskunft

Rz. 8 Anstelle der bisherigen Nr. 4 in Abs. 4 soll in die Rentenauskunft auch eine Prognose über die zu erwartende Höhe der Regelaltersrente aufgenommen werden. Im Gegensatz zu der Information nach Nr. 3 in Abs. 4 werden bei dieser Prognose nicht nur die bisher zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten berücksichtigt, sondern auch unterstellt, dass bis zum Rentenbeginn weitere...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.3.7 Zustimmung des Rehabilitationsträgers

Rz. 24 Wenn der Erwerbstätige arbeitsunfähig ist und Krankengeld, Übergangsgeld oder Verletztengeld erhält, muss selbstverständlich auch die betreffende Krankenkasse bzw. der betreffende Renten- oder Unfallversicherungsträger mit der Durchführung der stufenweisen Wiedereingliederung einverstanden sein. Eine schriftliche Zustimmung in Form einer Unterschrift ist zwar nicht au...mehr

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Sauer, SGB III § 352 Verord... / 2.3 Beiträge privater Krankenversicherungsunternehmen

Rz. 14 Die Ermächtigung vermeidet unterschiedliche Verfahren. Sie umfasst die Zahlung, Einziehung und Abrechnung der Beiträge zur Arbeitsförderung, die von den privaten Krankenversicherungsunternehmen für die Bezieher von Krankentagegeld zu zahlen sind. Rz. 15 Die Ermächtigung ist bislang nicht ausgefüllt worden. Die Bundesagentur für Arbeit und die privaten Krankenversicheru...mehr

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Kossens, SGB XIV § 34 Leist... / 2.2 Probatorische Sitzungen (Abs. 2)

Rz. 15 Abs. 2 Satz 1 enthält eine Regelung zu den sog. probatorischen Sitzungen. Danach dienen die ersten 5 Sitzungen bei Erwachsenen bzw. die ersten 8 Sitzungen bei Kindern und Jugendlichen insbesondere der Abklärung der psychotherapeutischen Behandlungsbedürftigkeit, der Durchführung der Diagnostik und der erforderlichen Akutmaßnahmen. Diese Klärung umfasst auch die Prüfun...mehr

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Sauer, SGB III § 73a Mobili... / 2.1.3 Förderung nur im ersten Ausbildungsjahr

Rz. 7 Der Mobilitätszuschuss kann nur während des ersten Ausbildungsjahres gewährt werden. Diese Begrenzung soll nach Auffassung des Gesetzgebers dem Gedanken Rechnung tragen, dass der junge Mensch mit Ablauf des ersten Ausbildungsjahres in seinem neuen Umfeld Fuß gefasst haben sollte (BT-Drs. 20/6518 S. 48). Ob diese Begrenzung auf das erste Ausbildungsjahr überzeugend ist,...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.2.1 Zuständigkeit der Träger der Rentenversicherung (Satz 1)

Rz. 43 Zuständig für die Entscheidung über die Befreiung ist nach Abs. 3 Satz 1 in der Fassung des Gesetzes Digitale Rentenübersicht v. 11.2.2021 (BGBl. I S. 154) mit Wirkung zum 18.2.2021 grundsätzlich ausschließlich der Träger der Rentenversicherung. Rz. 44 Die Entscheidung über den Antrag stellt einen begünstigenden Verwaltungsakt dar, weil Versicherungs- und Beitragsfreih...mehr

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Sommer, SGB V § 24b Schwang... / 2.2.3 Arznei-, Verband- und Heilmittel

Rz. 15 Voraussetzung für die Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln ist die Notwendigkeit dieser Leistungen bei Sterilisation oder bei Schwangerschaftsabbruch. Es gelten dann die Regelungen der §§ 31 ff. Hinzu kommen erforderlichenfalls Fahrkosten, Haushaltshilfe, häusliche Krankenpflege, medizinische und ergänzende Leistungen zur Rehabilitation.mehr

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Kossens, SGB XIV § 35 Weite... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts v. 19.12.2019 (BGBl. I S. 2652) zum 1.1.2021 in Kraft getreten. Eine Vorgängervorschrift existierte nicht. Durch Art. 10 Nr. 2 des Gesetzes zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze v. 28.12.2023 (BGBl. I Nr. 408) ist der Verweis i...mehr

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Jansen, SGB VI § 108 Beginn... / 1 Allgemeines

Rz. 1a § 108Abs. 1 ersetzt § 1204e Abs. 3 RVO, § 83e Abs. 3 AVG. Es soll eine Harmonisierung zwischen Rentenleistungen und laufenden Zusatzleistungen hergestellt werden. Betroffen von der Regelung in § 108 sind der Krankenversicherungszuschuss (§ 106), die Steigerungsbeträge aus der Höherversicherung (§ 269), der Kinderzuschuss (§ 270) sowie der Rentenzuschlag (§ 319a). Die ...mehr

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Jansen, SGB VI § 108 Beginn... / 2.2.1 Versichertenrenten

Rz. 4 Gemäß § 99 Abs. 1 Satz 1 wird eine Rente aus eigener Versicherung von Beginn des Kalendermonats an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind, sofern die Rente bis zum Ablauf des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats beantragt wird, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Dies gilt gemäß § 108 somit ebenso für ...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.4.2.3 Weitere Einzelfälle

Rz. 71 Wird ein angestellter Rechtsanwalt, der im Versorgungswerk für Rechtsanwälte versichert ist und deshalb von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit wurde, für eine befristete Zeit in einem weiteren Beschäftigungsverhältnis tätig (hier: Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei einem Mitglied des Deutschen Bundestages = Bundestagsabgeordneter),...mehr

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Sauer, SGB III § 82a Qualif... / 2.6 Behinderungsbedingte Mehraufwendungen

Rz. 56 Behinderungsbedingte Mehraufwendungen müssen im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme entstehen. Es ist also kein unmittelbarer, strenger Kausalzusammenhang erforderlich, damit die Mehraufwendungen übernommen werden. Rz. 57 Voraussetzung für eine Übernahme ist die Kenntnis der Mehraufwendungen bei der Agentur für Arbeit, die Behinderung des Teiln...mehr

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Sommer, SGB V § 24b Schwang... / 2.2.5 Krankengeld

Rz. 17 Sofern infolge einer nicht rechtswidrigen Sterilisation oder eines nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruchs durch einen Arzt Arbeitsunfähigkeit eintritt, ist grundsätzlich ein Anspruch auf Krankengeld gegeben, und zwar unter den gleichen Voraussetzungen und in gleichem Umfang wie in einem Krankheitsfall. Da der Anspruch auf Entgeltfortzahlung allerdings vorrangig...mehr

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Jansen, SGB VI § 109a Hilfe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) v. 26.6.2001 (BGBl. I S. 1310) mit Wirkung zum 1.1.2003 eingefügt worden. Eine vergleichbare Vorgängernorm hat bis dahin nicht existiert. Durch das Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) wurde § 109a mit Wirkung zum 1.1.2005 neu gefasst. Das Gesetz zur...mehr

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Jansen, SGB VI § 108 Beginn... / 2.3 Änderung und Ende der Zuschusszahlung

Rz. 7 Bezüglich der Änderung und des Endes einer Zuschussleistung (Krankenversicherungszuschuss) findet § 100 entsprechende Anwendung. Danach wird bei Änderungen in der Zuschusshöhe der Zuschuss in neuer Höhe von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Änderung wirksam ist (vgl. dazu Komm. zu § 100). Die Fristenregelung in § 100 Abs. 2 ist zu beachten. Dabei ist...mehr

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Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.3.3 Bezieher eines Erwerbsschadensausgleichs nach dem Soldatenentschädigungsgesetz – Nr. 3 (ab 1.1.2025)

Rz. 72 Mit dem Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts (SEuSVNOG) vom 20.8.2021 (BGBl. I S. 3932) wird mit einer neuen Nr. 3 mit Wirkung zum 1.1.2025 ein weiterer Versicherungspflichttatbestand auf Antrag für Bezieher eines Erwerbsschadensausgleichs nach dem Soldatenentschädigungsgesetz geschaffen werden. Rz...mehr

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Sauer, SGB III § 73a Mobili... / 2.1.6 Ausbildung von Menschen mit Behinderung

Rz. 11 Nach Abs. 1 Satz 2 gilt § 116 Abs. 2 entsprechend. Nach § 116 Abs. 2 sind auch berufliche Aus- und Weiterbildungen erfasst, die im Rahmen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung abweichend von den Ausbildungsordnungen für staatlich anerkannte Ausbildungsberufe oder in Sonderformen für Menschen mit Behinderungen durchgeführt werden. Durch Satz 2 ist somit ...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.1 Problematik der fehlenden Teil-Arbeitsunfähigkeit

Rz. 7 Ist ein Erwerbstätiger arbeitsunfähig erkrankt, wird er automatisch für alle Tätigkeiten innerhalb seines Erwerbstätigkeitsspektrums von der Arbeitsleistung befreit; eine Teil-Arbeitsunfähigkeit gibt es nicht (§ 2 Abs. 1 AU-Richtlinie). Dieses Alles-oder-Nichts-Prinzip bewirkt, dass sich der Arbeitsunfähige – je länger seine Arbeitsunfähigkeit dauert – immer mehr vom A...mehr

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Kossens, SGB XIV § 37 Verei... / 2.2.1.3 Anforderung an Personal und Qualität (Nr. 3)

Rz. 16 Bei den Qualitätsanforderungen an Personal und Qualität sind die Vorgaben nach §§ 3 bis 5 TAV zu beachten. Bei der Leistungserbringung durch externe Personen ist § 6 TAV zu berücksichtigten. Die TAV enthält nur die Mindestanforderungen an die Qualifikation des Personals. Grundsätzlich ist es auch zulässig, in der Vereinbarung zwischen Behörde und Traumaambulanz auch w...mehr

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Sauer, SGB III § 76 Außerbe... / 2.3 Anforderungen an die Berufsausbildung (Abs. 2a)

Rz. 14g Nach Abs. 2a müssen die Gestaltung des Lehrplans, die Unterrichtsmethode und die Güte der zum Einsatz vorgesehenen Lehr- und Lernmittel eine erfolgreiche Berufsausbildung erwarten lassen. Mit dem neuen Abs. 2a legt der Gesetzgeber Wert auf eine inhaltliche Qualität der Maßnahme. Soweit die dort genannten Fördervoraussetzungen nicht vorliegen, kommt eine Förderung dur...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.5.3 Urlaub

Rz. 41 Während des Wiedereingliederungsprozesses ist der Wiedereinzugliedernde weiter arbeitsunfähig (§ 2 AU-Richtlinien, Rz. 56 ff.). Das bedeutet, dass er sich durch die Arbeit keine zusätzlichen Urlaubsansprüche erwirtschaften kann. Auf der anderen Seite kann ihm der Arbeitgeber keine Fehltage auf den Jahresurlaub anrechnen, wenn der Wiedereinzugliedernde zum Zwecke der E...mehr

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Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.4.1 Ausschluss von der Antragspflichtversicherung bei Versicherungsfreiheit (Abs. 3a Satz 1 i. V. m. Satz 2)

Rz. 74 Abs. 3a Satz 1 ordnet an, dass die Regelungen zur Versicherungsfreiheit und Befreiung von der Versicherungspflicht auch bei der Antragspflichtversicherung nach Abs. 3 gelten. Damit sind die Personen, die in jeder Beschäftigung oder Tätigkeit versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind, auch von der Antragspflichtversicherung ausgeschlossen (Abs. 3...mehr

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Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.5.1.1 Beginn der Versicherungspflicht nach Nr. 1

Rz. 79 Diese beginnt nach Satz 1 Nr. 1 in den Fällen der Abs. 1 und 2 mit dem Tag, an dem erstmals die Voraussetzungen nach den Abs. 1 und 2 vorliegen, wenn sie innerhalb von 3 Monaten danach beantragt wird, sonst mit dem Tag, der dem Eingang des Antrags folgt. Rz. 80 Mit dem Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungs...mehr

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Kossens, SGB XIV § 37 Verei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Um die Ansprüche berechtigter Personen auf Leistungen der Traumaambulanz erfüllen zu können, schließen nach Abs. 1 die zuständigen Träger der Sozialen Entschädigung entsprechende Vereinbarungen. Abs. 2 beschreibt den Mindestinhalt der Vereinbarung. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass Berechtigte die ihnen nach diesem Buch in der Traumaambulanz zustehenden ...mehr

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Kossens, SGB XIV § 34 Leist... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Umfang der in der Traumaambulanz erbrachten Leistungen. Es steht den Trägern der Sozialen Entschädigung frei, über die hier genannten Leistungen hinaus die Erbringung weiterer Leistungen durch die Traumaambulanz zu vereinbaren. Abs. 1 regelt den Höchstanspruch an psychotherapeutischen Sitzungen. Nach Abs. 1 Satz 1 haben Geschädigte sowie Angeh...mehr

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Sauer, SGB III § 341 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 4 wurde zum 1.1.2005 durch das Rentenversicherungsorganisationsgesetz (RVOrgG) v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) geändert. Abs. 2 wurde zum 1.1.2007 geändert durch das Haushaltsbegleitgesetz 2006 v. 29.6.2006 (BGBl. I S. 1402). Dieses wiederum wurde zum 28.12.2006 durch Art. 3 des Gesetzes über die Senkung des Beitrags zur Arbeitsförderung, die Festsetzung der Beitrag...mehr

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Sommer, SGB V § 24b Schwang... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 24b wurde durch das Schwangeren- und Familienhilfegesetz v. 27.7.1992 (BGBl. I S. 1398) – ab 1.10.1995 durch Gesetz v. 21.8.1995 Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz – SchKG) – eingefügt und ist am 5.8.1992 in Kraft getreten. Die Abs. 3 und 4 wurden durch das Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz...mehr

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Sommer, SGB V § 24b Schwang... / 2.1.1 Versicherte

Rz. 3 Nur Versicherte haben Anspruch auf die Leistungen. Der Anspruch auf Sterilisation besteht für Frauen und Männer. Eine geschlechtsspezifische Einschränkung lässt sich dem Gesetz nicht entnehmen. Die Versicherung muss im Zeitpunkt der Leistungserbringung bestehen, nicht ausreichend ist z. B., dass die Schwangerschaft während der Versicherung eingetreten ist. § 19 gilt.mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 1.2 Normzweck

Rz. 3a Sinn der Regelung ist es, dort Versicherungsfreiheit von Personen zu gewährleisten, wo an und für sich ein Beschäftigungsverhältnis in die Versicherungspflicht zwingt; § 1. Die Anordnung der Versicherungsfreiheit erfährt dadurch ihre Berechtigung, weil die jeweilige Personengruppe bereits anderweitig wegen Alters gesichert ist. Dies gilt für die Personengruppen nach A...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.7 Versicherungsfreiheit bei Anwartschaften (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 10a Nach Satz 4 begründet die Gewährleistung von Anwartschaften die Versicherungsfreiheit von Beginn des Monats an, in dem die Zusicherung der Anwartschaften vertraglich erfolgt. Dabei ist die Regelung nicht (auslegungs-)offen, sondern knüpft an den Monat des Vertragsschlusses und nicht an den Monat an, ab dem Anwartschaften vertraglich eingeräumt werden; für eine Abweic...mehr

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Kossens, SGB XIV § 37 Verei... / 2.2.1.2 Art und Ziel der Leistung (Nr. 2)

Rz. 15 Hier geht es um die konkrete Leistungserbringung, also um die Dauer, Lage und Frequenz der einzelnen Sitzungen. Grundsätzliches Ziel der Arbeit der Traumaambulanz ist es, Opfern körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt bzw. entsprechender schädigender Ereignisse schnelle, frühzeitige und unbürokratische Hilfe zukommen zulassen, um sie bei der Bewältigung dieses ...mehr

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Kossens, SGB XIV § 30 Leist... / 2.1.1 Berechtigte Personen

Rz. 8 Zum Kreis der Personen, die ein Fallmanagement erhalten können, gehören alle Berechtigten nach § 2, also neben den Geschädigten auch Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende. Bei einigen dieser Personengruppen kommen weitere Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts über die Schnellen Hilfen hinaus nicht in Betracht. Das Fallmanagement soll sie aber dabei unterst...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.2 Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 5 Weiterhin werden von der Versicherungsfreiheit nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 erfasst die Berufssoldaten und die Soldaten auf Zeit. Wer Berufssoldat oder Soldat auf Zeit ist, ergibt sich aus den Bestimmungen des Soldatengesetzes (SG); vgl. Zweiter Abschnitt Rechtsstellung der Berufssoldaten und der Soldaten auf Zeit §§ 37 ff. SG. Bei diesen Personen liegt die Versicherungsfr...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.12.2 Studentische Praktika

Rz. 16 Die Versicherungsfreiheit gemäß Abs. 3 setzt zunächst voraus, dass der Praktikant ordentlich Studierender an einer in- oder ausländischen Hoch- oder Fachschule ist. Dazu zählen neben den Universitäten z. B. die Kunsthochschulen, Fachhochschulen und alle anderen nach Landesrecht anerkannten Hochschulen i. S. v. §§ 1, 70 HRG. Ein Studium ist immer nur dann anzunehmen, w...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.12.1 Werkstudenten

Rz. 15 Sog. Werkstudenten, also Personen, die während der Dauer ihres Studiums als ordentliche Studierende einer Fachschule oder Hochschule gegen Arbeitsentgelt beschäftigt oder selbstständig tätig sind, sind nicht vom Privileg der Versicherungsfreiheit nach Abs. 3 erfasst. Die Versicherungsfreiheit erfasst allein die Praktika, bei denen es sich nach Ansicht des Gesetzgebers...mehr

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Sommer, SGB V § 24b Schwang... / 2.2 Rechtsfolgen und Leistungsumfang (Abs. 2)

Rz. 10 Abs. 2 Satz 1 beinhaltet Ansprüche auf ärztliche Beratung über die Erhaltung und den Abbruch der Schwangerschaft, ärztliche Untersuchung und Begutachtung zur Feststellung der Voraussetzungen für eine durch Krankheit erforderliche Sterilisation oder für einen nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch sowie ärztliche Behandlung, Versorgung mit Arznei-, Verbands- und ...mehr