Fachbeiträge & Kommentare zu Teilhabe

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift hat im Wesentlichen die Regelungen der bis zum 31.12.1996 geltenden §§ 539, 540, 780 Abs. 3 RVO übernommen. Gegenüber der Vorgängernorm hat der Gesetzgeber in § 2 einige Personengruppen zusammengefasst und an veränderte Begrifflichkeiten angepasst. Mit Inkrafttreten der Vorschrift am 1.1.1997 ist der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) insbe...mehr

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Schell, SGB IX § 112 Leistungen zur Teilhabe an Bildung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Bildungsleistungen waren im SGB XII und der Eingliederungshilfe-Verordnung der "Sozialen...mehr

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Schell, SGB IX § 112 Leistu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Bildungsleistungen waren im SGB XII und der Eingliederungshilfe-Verordnung der "Sozialen Teilhabe" zugeordnet. Mit § 112 wurden sie in einem eigenständigen Kapitel "Leistungen zur Teilhabe an Bildung" geregelt und um Leistungen für den Bereich der schulischen und hochschulischen Weiterbildung ergänzt. Erstmals ist damit klargestellt worden, dass die Teilhabe an Bil...mehr

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Schell, SGB IX § 112 Leistu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden.mehr

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Schell, SGB IX § 112 Leistu... / 2.1 Arten der Leistungen (Abs. 1)

Rz. 3 Die Leistungen zur Teilhabe an Bildung umfassen Hilfen zu einer Schulbildung, insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht und zum Besuch weiterführender Schulen einschließlich der Vorbereitung hierzu; die Bestimmungen über die Ermöglichung der Schulbildung im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht bleiben unberührt (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1). D.h., dass die Schulbildun...mehr

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Schell, SGB IX § 112 Leistu... / 2 Rechtspraxis

2.1 Arten der Leistungen (Abs. 1) Rz. 3 Die Leistungen zur Teilhabe an Bildung umfassen Hilfen zu einer Schulbildung, insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht und zum Besuch weiterführender Schulen einschließlich der Vorbereitung hierzu; die Bestimmungen über die Ermöglichung der Schulbildung im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht bleiben unberührt (Abs. 1 Satz 1 N...mehr

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Schell, SGB IX § 112 Leistu... / 2.3 Weitere Hilfen (Abs. 3)

Rz. 10 In Abs. 3 wird klargestellt, dass Hilfen zur schulischen oder hochschulischen Ausbildung oder Weiterbildung für einen Beruf (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2) auch eine Teilnahme an Fernunterricht unterstützen können und auch für Maßnahmen, die auf eine schulische berufliche Aus- oder Weiterbildung vorbereiten sowie für erforderliche Praktika geleistet werden können.mehr

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Schell, SGB IX § 112 Leistu... / 2.4 Gemeinsame Inanspruchnahme (Abs. 4)

Rz. 11 Die Regelung in Satz 1 ermöglicht die gemeinsame Inanspruchnahme von Leistungen der Eingliederungshilfe im Bereich der schulischen und hochschulischen Ausbildung, also den Fällen des Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 als auch in den Fällen des Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, wenn eine gemeinsame Inanspruchnahme für die Leistungsberechtigten zumutbar ist und angemessene Wünsche des einzelnen L...mehr

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Schell, SGB IX § 102 Leistu... / 2.1 Arten der Leistungen (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 benennt entsprechend der Systematik der Sozialgesetzbücher die einzelnen Leistungsgruppen der Eingliederungshilfe. Dies sind zum einen wie im bis zum 31.12.2019 im Sechsten Kapitel des SGB XII geltenden Recht die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (nun Kapitel 3, §§ 109 und 110), die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (nun Kapitel 4, § 111) und die...mehr

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Schell, SGB IX § 112 Leistu... / 2.2 Voraussetzungen und Zielrichtung (Abs. 2)

Rz. 7 Die Vorschrift konkretisiert in Satz 1, unter welchen Voraussetzungen und mit welcher Zielrichtung behinderungsspezifische Hilfen zur schulischen oder hochschulischen Ausbildung oder Weiterbildung für einen Beruf erbracht werden (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2). Die neuen Leitungen sollen die Hilfen zu einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung oder Weiterbildung für einen...mehr

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Schell, SGB IX § 102 Leistu... / 2.2 Vorrang von Leistungen (Abs. 2)

Rz. 4 Abs. 2 stellt klar, dass die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Teilhabe an Bildung Leistungen zur Sozialen Teilhabe vorgehen. Damit ist auch klargestellt, dass etwa in dem Fall, in dem ein Mensch mit Behinderungen eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (§ 58) oder bei einem anderen Leitungsanbieter ...mehr

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Schell, SGB IX § 117 Gesamt... / 2.4 Anhaltspunkte für einen Bedarf an notwendigem Lebensunterhalt (Abs. 4)

Rz. 9 Abs. 4 regelt die Beteiligung des zuständigen Leistungsträgers am Gesamtplanverfahren für den Fall, dass im Einzelfall Anhaltspunkte für einen Bedarf an notwendigem Lebensunterhalt bestehen. Wie bei Abs. 3 reicht das niederschwellige Aufgreifkriterium aus. Weitere Voraussetzung für die Beteiligung ist auch hier die Zustimmung des Leistungsberechtigten und die Erforderl...mehr

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Schell, SGB IX § 119 Gesamt... / 2.3 Gesamtplankonferenz und Teilhabeplankonferenz (Abs. 3)

Rz. 6 Abs. 3 enthält Regelungen, die die Verfahren der Gesamtplankonferenz und der Teilhabeplankonferenz nach § 20 zusammenführen. Ist der nach Abs. 1 zuständige Träger der Eingliederungshilfe zugleich leistungspflichtiger Rehabilitationsträger nach § 15, so soll er die Gesamtplankonferenz mit der Teilhabeplankonferenz nach § 20 miteinander verbinden. Das ist gerade deshalb ...mehr

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Schell, SGB IX § 114 Leistu... / 2.3 Häufigkeit des Angewiesenseins auf ein Kfz (Nr. 1)

Rz. 5 In Nr. 1 ist für die Leistungen für ein Kraftfahrzeug zusätzlich zu den in § 83 Abs. 2 genannten Voraussetzungen als Maßgabe bestimmt, dass der Leistungsberechtigte zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ständig, also nicht vereinzelt oder gelegentlich, auf die Nutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen sein muss. Bereits im bis 31.12.2019 geltenden Recht der Einglied...mehr

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Schell, SGB IX § 118 Instru... / 2.1.2 Instrument zur Bedarfsermittlung

Rz. 4 Der Begriff des Instruments wird in § 13 Abs. 1 legaldefiniert. Es handelt sich um standardisierte Arbeitsmittel nach den für sie geltenden Leistungsgesetzen. Nach § 13 Abs. 2 sollen die Instrumente eine individuelle und funktionsbezogene Bedarfsermittlung gewährleisten und die Dokumentation und Nachprüfbarkeit der Bedarfsermittlung sichern. Zu diesem Zweck sollen sie ...mehr

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Schell, SGB IX § 117 Gesamt... / 2.3 Anhaltspunkte für eine Pflegebedürftigkeit (Abs. 3)

Rz. 8 Abs. 3 regelt die Beteiligung der zuständigen Pflegekasse und die Beteiligung des Trägers der Hilfe zur Pflege nach §§ 61 ff. SGB XI am Gesamtplanverfahren. Voraussetzung dafür ist zunächst einmal, dass in dem jeweiligen Einzelfall Anhaltspunkte für das Bestehen von Pflegebedürftigkeit nach § 14 SGB XI bestehen. Die Pflegebedürftigkeit muss nicht bereits feststehen; fü...mehr

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Schell, SGB IX § 116 Pausch... / 2.1 Pauschale Geldleistung (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 benennt abschließend die Leistungen zur Sozialen Teilhabe (§ 113), die in Form einer pauschalen Geldleistung nach § 105 Abs. 3 in Anspruch genommen werden können. Betroffen sind also nur Leistungen zur Sozialen Teilhabe, jedoch nur die Leistungen zur Assistenz zur Übernahme von Handlungen zur Alltagsbewältigung sowie Begleitung der Leistungsberechtigten, zur För...mehr

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Schell, SGB IX § 111 Leistu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurden die Vorschriften des SGB IX mit Wirkung zum 1.1.2020 neu gefasst. Die Vorgängervorschrift des § 140 SGB XII wurde gemäß Art. 12 Nr. 7 i.V.m. Art. 26 BTHG als Übergangsregelung für die Zeit vom 1.1.2...mehr

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Schell, SGB IX § 111 Leistu... / 3 Literatur

Rz. 10 Bieritz-Harder, Der Weg zum Beruf zwischen "Teilhabe an Bildung" und "Teilhabe am Arbeitsleben", SGb 2017 S. 491. Busse, Bundesteilhabegesetz – Sozialgesetzbuch IX, SGb 2017 S. 307. Kainz, Wesentliche Änderungen durch das neue Bundesteilhabegesetz, NZS 2017 S. 649. Keil, Das BTHG – Die Änderungen im Eingliederungshilferecht, SGb 2017 S. 447. Schaumberg, Das neue Recht der...mehr

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Schell, SGB IX § 111 Leistu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit dem BTHG werden die zuvor im SGB XII normierten Regelungen zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ins SGB IX eingeordnet. Dabei handelt es sich um Leistungen im Arbeitsbereich einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen nach § 58. Hinzu kommen nun die Leistungen anderer Anbieter nach § 60, das Wahlrecht der Menschen mit Behinderung nach § 62 und das...mehr

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Schell, SGB IX § 102 Leistu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die neu definierte Eingliederungshilfe im SGB IX sieht Leistungen für anspruchsberechtigte Menschen mit Behinderungen in 4 Leistungsgruppen vor. Es handelt sich um "Leistungen zur Teilhabe" als Oberbegriff für verschiedene Sozialleistungen, die Menschen mit (drohenden) Behinderungen erhalten, um beispielsweise die Behinderung abzuwenden oder zu beseitigen, die Teilhabe...mehr

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Schell, SGB IX § 143 Bundes... / 1 Rechtsentwicklung/Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden.mehr

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Schell, SGB IX § 145 Hilfsm... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt.mehr

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Schell, SGB IX § 144 Erhebu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt.mehr

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Schell, SGB IX § 114 Leistu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden.mehr

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Schell, SGB IX § 146 Period... / 1 Rechtsentwicklung/Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 eingefügt worden.mehr

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Schell, SGB IX § 147 Auskun... / 1 Rechtsentwicklung/Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden.mehr

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Schell, SGB IX § 100 Eingli... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden.mehr

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Schell, SGB IX § 111 Leistu... / 2.2 Leistungen zur Beschäftigung

Rz. 4 Die Leistungen zur Beschäftigung, die Leistungsberechtigten zur Förderung ihrer Teilhabe am Arbeitsleben im Rahmen der Eingliederungshilfe erbracht werden können, werden in Abs. 1 Nr. 1 bis 3 abschließend benannt. Die Leistungsgewährung steht nicht im Ermessen der Leistungsträger. Wenn die Voraussetzungen nach § 111 vorliegen, besteht ein Rechtsanspruch auf die jeweili...mehr

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Schell, SGB IX § 102 Leistu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden.mehr

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Schell, SGB IX § 105 Leistu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden.mehr

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Schell, SGB IX § 116 Pausch... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden.mehr

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Schell, SGB IX § 108 Antrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt.mehr

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Schell, SGB IX, SGBIX SGB I... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden.mehr

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Schell, SGB IX § 109 Leistu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden.mehr

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Schell, SGB IX § 148 Übermi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden.mehr

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Schell, SGB IX, SGBIX SGB I... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden.mehr

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Schell, SGB IX § 110 Leistu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden.mehr

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Schell, SGB IX § 116 Pausch... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift benennt abschließend die Leistungen zur Sozialen Teilhabe, die in Form einer pauschalen Geldleistung in Anspruch genommen werden können (Abs. 1) und regelt die gemeinsame Inanspruchnahme von bestimmten explizit genannten Fachleistungen der Eingliederungshilfe (Abs. 2).mehr

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Schell, SGB IX § 106 Beratu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden.mehr

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Schell, SGB IX § 105 Leistu... / 2.3 Erbringung von Leistungen als pauschale Geldleistung (Abs. 3)

Rz. 5 In Abs. 3 ist eine Regelung zur Ausführung von Leistungen der Eingliederungshilfe in Form von pauschalen Geldleistungen getroffen worden. Hierbei geht es um die Leistungen zur Sozialen Teilhabe, beschränkt jedoch auf die Leistungen, bei denen es ausdrücklich vorgesehen ist. In § 116 Abs. 1 sind die Leistungen zur Assistenz zur Übernahme von Handlungen zur Alltagsbewält...mehr

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Schell, SGB IX § 106 Beratu... / 2.2 Aufgaben der Beratung (Abs. 2)

Rz. 4 Abs. 2 konkretisiert in einem nicht abschließenden Aufgabenkatalog die Beratung durch den Träger der Eingliederungshilfe unter Berücksichtigung der Besonderheiten bei dem leistungsberechtigten Personenkreis. Zum einen ist das in § 11 Abs. 2 Satz 1 SGB XII bestimmte Recht, soweit es die Eingliederungshilfe betrifft, übernommen worden. Des Weiteren sind mögliche Beratung...mehr

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Schell, SGB IX § 121 Gesamt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurden die Vorschriften des SGB IX mit Wirkung zum 1.1.2020 neu gefasst. Die Vorgängervorschrift des § 144 SGB XII wurde gemäß Art. 12 Nr. 7 i. V. m. Art. 26 BTHG als Übergangsregelung für die Zeit vom 1.1...mehr

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Schell, SGB IX § 120 Festst... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurden die Vorschriften des SGB IX mit Wirkung zum 1.1.2020 neu gefasst. Die Vorgängervorschrift des § 143a SGB XII wurde gemäß Art. 12 Nr. 7 i. V. m. Art. 26 BTHG als Übergangsregelung für die Zeit vom 1....mehr

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Schell, SGB IX, SGBIX SGB I... / 2.1 Grundprinzip der Leistungserbringung (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 überführt das in § 9 Abs. 1 SGB XII geregelte Grundprinzip der Leistungserbringung nach den Besonderheiten des Einzelfalls in die Eingliederungshilfe. Dabei wird der Fokus jedoch auf die Besonderheiten bei Menschen mit erheblich eingeschränkter Fähigkeit zur Teilhabe an der Gesellschaft gerichtet. Neben der Art des Bedarfs und den eigenen Kräften und Mitteln ist...mehr

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Schell, SGB IX, SGBIX SGB I... / 2.1 Übertragung des Anspruchs (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 enthält eine Regelung, die den Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe besonders sichert, da es sich hierbei um Leistungen zur Ermöglichung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und eines menschenwürdigen Daseins handelt. Sie schließt die Übertragung, Verpfändung und Pfändung aus und enthält diesbezüglich ein gesetzliches Verbot. Mit dem vollständige...mehr

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Schell, SGB IX § 118 Instru... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurden die Vorschriften des SGB IX mit Wirkung zum 1.1.2020 neu gefasst. Die Vorgängervorschrift des § 142 SGB XII wurde gemäß Art. 12 Nr. 7 i. V. m. Art. 26 BTHG als Übergangsregelung für die Zeit vom 1.1...mehr

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Schell, SGB IX § 114 Leistu... / 2.2 Leistungsberechtigter Personenkreis

Rz. 4 Durch die Verweisung auf § 83 ergibt sich, dass auch für die Leistungen zur Mobilität nach § 114 die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Nach § 83 Abs. 2 erhalten Leistungen zur Mobilität nur solche Leistungsberechtigte nach § 2, denen die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung nicht zumutbar ist. Der Behinderung...mehr

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Schell, SGB IX § 106 Beratu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die personenzentrierte Neuausrichtung der Eingliederungshilfe stellt erhöhte Anforderungen an eine kompetente umfassende Beratung, Begleitung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen. Sie ist die Grundlage für eine selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Diesem Anspruch wird mit der Regelung zur Beratung und Unterstützung durch den Leistungsträ...mehr

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Schell, SGB IX § 106 Beratu... / 2.3 Aufgaben der Unterstützung (Abs. 3)

Rz. 5 In gleicher Weise konkretisiert Abs. 3 in einem nicht abschließenden Aufgabenkatalog die Unterstützung durch die Träger der Eingliederungshilfe. Diese Regelungen sollen dazu beitragen, dass die Leistungsberechtigten nicht nur informiert werden, sondern zügig und erfolgreich die notwendigen Leistungen zur Förderung einer gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesel...mehr