Fachbeiträge & Kommentare zu Unfallversicherung

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§ 16 Private Unfallversiche... / 1. Grundsätzliches

Rz. 241 Die Todesfallleistung gewährt einen Anspruch, wenn die unfallbedingte Gesundheitsschädigung zum Tod führt. Der Todesfall ist dem VR innerhalb von 48 Stunden zu melden, Ziff. 2.6.1 AUB verweist dazu auf Ziff. 7.5 AUB. Diese Verpflichtung ist als Obliegenheit ausgestaltet und soll es dem VR ermöglichen, wegen der bevorstehenden Beerdigung oder Einäscherung eine Beweiss...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / VI. Verjährung (Ziff. 15)

Rz. 296 Das VVG verzichtet weitgehend auf eigene Vorschriften zur Verjährung. Daher gelten nun auch im Versicherungsrecht umfassend die Regelungen des BGB, wie z.B. hinsichtlich des Beginns der Verjährung, der Hemmung und des Neubeginns. Die Verjährungsfrist beträgt somit nunmehr drei Jahre (§ 195 BGB). Rz. 297 Der Beginn der Verjährung setzt Fälligkeit und Kenntnis voraus. Z...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 5. Beweisfragen

Rz. 245 Der VN bzw. sein Rechtsnachfolger haben Unfall, Tod und Kausalität zwischen Unfall und Tod zu beweisen.[401] Ausschlüsse oder einen Suizid hat der VR zu beweisen. Regelmäßig erfolgt dies über Indizien. Einen Beweis des ersten Anscheins für eine vorsätzliche Selbsttötung gibt es grundsätzlich nicht, es fehlt an einem hierfür erforderlichen typischen Geschehensablauf; ...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / IV. Dämpfe und Gase (Ziff. 1.4.2)

Rz. 76 1.4.2 Dämpfe und Gase Als Unfall gelten auch Gesundheitsschäden durch ausströmende gasförmige Stoffe, wenn die versicherte Person unbewusst oder unentrinnbar den Einwirkungen innerhalb eines Zeitraumes bis zu X ausgesetzt war. Berufs- und Gewerbekrankheiten bleiben ausgeschlossen. Rz. 77 Gesundheitsschäden durch ausströmende gasförmige Stoffe, wenn die versicherte Per...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 1. Grundsätzliches

Rz. 246 Die Kostenerstattung für kosmetische Operationen (KOP) war bisher in den Musterbedingungen nicht enthalten. Hier passen sich die Musterbedingungen der Praxis an, da unterschiedliche Regelungen der KOP bereits von den VR in den Basisbedingungen verwendet werden. Die konkrete Regelung der VR kann erheblich vom Text der Musterbedingungen abweichen. Die Leistungsarten in ...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / b) Voraussetzungen des Ausschlusstatbestandes

Rz. 124 Ein Unfall ist ausgeschlossen, wenn die VP ihn als Teilnehmer eines Rennens mit Motorfahrzeugen erleidet. Als Teilnehmer sind Fahrer, Beifahrer und Insassen des Motorfahrzeugs definiert. Versichert bleiben damit z.B. Zuschauer, Streckenposten und Mechaniker. Die AUB 2020/2014 definieren ein Rennen als Wettfahrt oder dazugehörige Übungsfahrt, bei dem es auf die Erzielun...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 2. Voraussetzung der Leistung

Rz. 219 Es muss ein unfallbedingter Invaliditätsgrad von mindestens X % vorliegen. Bisher werden häufig 50 % vereinbart. Es gilt das Alles-oder-Nichts-Prinzip. Die Höhe der Invalidität bemisst sich wie bei der Invaliditätsleistung. Die Schwelle von X % Invalidität muss durch ein einziges Unfallereignis erreicht werden. Nicht ausreichend ist es, wenn durch einen weiteren Unfa...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / a) Kosmetische Operation (Ziff. 2.7.1 S. 1 und 3)

Rz. 247 Eine kosmetische Operation dient zur Beseitigung von unfallbedingten Beeinträchtigungen des äußeren Erscheinungsbildes, die nach der Durchführung einer Heilbehandlung verbleiben.[406] Die kosmetische Operation muss durch einen Arzt ausgeführt werden und innerhalb von drei Jahren ab dem Unfalltag erfolgen. Spätere Operationen sind nicht mehr versichert. Handelt es sic...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 4. Unterschiede in und zu Sonderbedingungen

Rz. 221 Es gibt am Markt diverse andere UIR-Regelungen,[368] z.B. mit einer lebenslangen Laufzeit, einer Laufzeit nur bis zum (z.B.) 65. Lebensjahr oder mit anderen Schwellwerten, z.B. ab 40 %, 75 % oder gestaffelten Zahlungshöhen. Hier sind die jeweiligen Bedingungstexte auf den genauen Regelungsgehalt zu untersuchen. Hinweis Finanziell bedeutsam kann eine Leistungsanpassung...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / b) Ausgeschlossener Gesundheitsschaden

Rz. 173 Der Versicherungsschutz entfällt bei krankhaften Störungen infolge psychischer Reaktionen, selbst wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden. Ausgeschlossen werden damit alle Gesundheitsschäden, bei denen ein adäquater Kausalzusammenhang mit körperlichen Traumata nicht nachweisbar ist oder die krankhaften Störungen des Körpers allein mit ihrer psychogenen Natur ...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / b) Fristgerechte Anmeldung (Ziff. 2.3.1.1 AUB 2014)

Rz. 226 Der Anspruch muss innerhalb von sieben Monaten nach dem Unfall durch ein ärztliches Attest geltend gemacht worden sein. Über diese Frist muss der VR informieren, § 186 VVG. Die Frist gleicht der Frist zur Geltendmachung der Invalidität, deren Versäumnis entschuldbar ist. Ein Beispiel hierfür ist in den Bedingungen enthalten. Bei fehlender oder falscher Belehrung ist d...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / a) Grundsätzliches

Rz. 87 Der Ausschlusstatbestand der Bewusstseinsstörung ist der praktisch relevanteste Risikoausschluss, insbesondere wegen alkoholbedingter Bewusstseinsstörungen im Straßenverkehr. Der Ausschluss erfasst solche Risiken, die über das normale Unfallrisiko hinausgehen, weil die VP bei den genannten Zuständen nicht in der Lage ist, eine drohende Unfallgefahr klar zu erkennen od...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / V. Vorschuss (Ziff. 9.3)

Rz. 295 Ziff. 9.3 AUB räumt dem VN ein Recht auf eine Vorschusszahlung ein, soweit der Anspruch dem Grunde nach feststeht, die konkrete Höhe der Leistung aber (noch) nicht abschließend bestimmt werden kann. In der Praxis werden Vorschüsse hauptsächlich bei der Invaliditätsleistung verlangt. Der VN muss den Anspruch auf Vorschusszahlung geltend machen, da der VR nicht verpfli...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 2. Berufsänderungen

Rz. 300 Nach Ziff. 6.2 AUB hängt der Beitrag von der beruflichen Tätigkeit ab. Der VR ordnet bestimmte Berufe einer Gefahrengruppe zu. Das Berufsgruppenverzeichnis ist individuell vom VR zur erstellen und kann dementsprechend unterschiedlich viele Gruppe enthalten. Aus dieser Aufstellung muss der VN erkennen können, welcher Beruf in welche Gefahrgruppe und damit auch Prämien...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / bb) Psychisch vermittelte Einwirkung

Rz. 25 Auch eine rein psychisch vermittelte Einwirkung soll nach der Rechtsprechung zur Annahme eines von außen auf den Körper wirkenden Ereignisses ausreichen.[25] Die a.A.[26] fordert eine – wie auch immer geartete – unmittelbare Einwirkung des Ereignisses auf den Körper bzw. das Vorliegen eines Ereignisses, welches bei wertender Betrachtung einem Zusammenstoß gleichzusetz...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / III. Ausgeschlossene Gesundheitsschäden (Ziff. 5.2)

Rz. 134 Für das Verständnis der Klauseln zu ausgeschlossenen Gesundheitsschäden[250] ist eine Einteilung hilfreich:mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 8. Beweislast

Rz. 277 Mit § 182 VVG ist die Beweislastverteilung gesetzlich normiert worden. Der VR ist auch dafür beweispflichtig, dass die zur Kürzung der Leistung führenden unfallunabhängigen Gesundheitsschädigungen über das altersentsprechende Maß hinausgehen. Beweismaßstab ist § 286 ZPO.[440] Der VR muss zudem beweisen, dass der Mitwirkungsfaktor die zur Kürzung berechtigende Höhe er...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / d) Beweisfragen

Rz. 176 Der VR muss das Vorliegen von psychischen Reaktionen darlegen und beweisen, also den Nachweis führen, dass (bzw. in welchem Umfang) die Beschwerden auf ausgeschlossenen psychischen Reaktionen beruhen.[300] Genügend ist der Nachweis, dass organische Ursachen für die festgestellten Störungen vernünftigerweise auszuschließen sind.[301] Der VR trägt auch die Beweislast f...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / aa) Grundsätzliches

Rz. 88 Unfälle der VP durch Bewusstseinsstörungen sowie durch Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper der VP ergreifen, sind ausgeschlossen, d.h. eine Bewusstseinsstörung oder ein Anfall zu Beginn der Kausalkette lässt den Versicherungsschutz entfallen. Erforderlich ist, dass die Bewusstseinsstörung (bzw. der Anfall) adäquat kausa...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / a) Unfallbedingte, dauerhafte Beeinträchtigung

Rz. 187 Die Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Funktionsfähigkeit bzw. der Arbeitsfähigkeit muss dauerhaft sein. Dauerhaft ist eine Beeinträchtigung, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung dieses Zustands nicht zu erwarten ist, Ziff. 2.1.1.1 AUB 2020/2014. Das war nicht immer in den AUB festgeschrieben und so entwickelte ...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / c) Kausalität (haftungsausfüllende)

Rz. 199 Die Invalidität muss adäquat kausal auf die unfallbedingte Gesundheitsschädigung zurückzuführen sein, es reicht Mitursächlichkeit aus.[334] Der VN ist beweisbelastet, Maßstab ist § 287 ZPO. Jeder Unfall ist getrennt von anderen Ereignissen zu betrachten. Krankheiten und Gebrechen werden grundsätzlich leistungskürzend berücksichtigt, Ziff. 3 AUB. Folgen eines früheren ...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 4. Unterschiede in den Bedingungsgenerationen

Rz. 228 Die Übergangsentschädigung nach § 8 VII AUB 61 stellt auf die unmittelbar vor dem Unfall ausgeübte Berufstätigkeit bzw. Beschäftigung der VP ab, also auf einen konkret individuellen Maßstab,[377] entsprechend dem abgestuften Tagegeld nach Ziff. 2.4 AUB. Die Beeinträchtigung muss mehr als 50 % betragen. In Ziff. 2.3 AUB 10/08/99, § 7 III AUB 94/88 wird auf die Beeinträ...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / cc) Mögliche Ursachen für Bewusstseinsstörungen

Rz. 91 Die Ursachen für eine Bewusstseinsstörung waren und sind umstritten. Ziff. 5.1 AUB 2010/2014 nennen Beispiele für Bewusstseinsstörungen. Ursachen für die Bewusstseinsstörung können sein: Die Formulierung "Urs...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 4. Militäreinsatz

Rz. 302 Mit Ziff. 10.4 AUB 10/08/99, § 4 Abs. 4 AUB 94/88 und § 4 Nr. 5 AUB 61 wurde in früheren Bedingungsgenerationen bei bestimmten Militäreinsätzen der Versicherungsschutz unterbrochen (auch die Beitragszahlung). Nach Beendigung des Kriegsdienstes leben Versicherungsschutz und Beitragsanspruch wieder auf. Das Ruhen des Versicherungsschutzes umfasst, anders als beim Krieg...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / ff) Ertrinken

Rz. 36 Das Ertrinken stellt wegen des Eindringens (in den Kehlkopf) bzw. Einatmens des Wassers ein von außen auf den Körper wirkendes Ereignis dar.[62] Auf die Ursache des Ertrinkens kommt es für den Unfallbegriff nicht an, kann aber für einen Ausschluss erheblich sein.[63] So ist z.B. der Versicherungsschutz ausgeschlossen, wenn die VP in der Badewanne ohnmächtig wird und da...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / b) Transport ins Krankenhaus (Ziff. 2.8.1.1 Alt. 2)

Rz. 255 Versichert sind die Kosten für die Fahrt in das Krankenhaus oder eine Spezialklinik. Gemeint ist nicht zwingend das räumlich am nächsten liegende oder zeitlich am schnellsten zu erreichende Krankenhaus, sondern die aus Sicht des verantwortlichen Notarztes am schnellsten zu erreichende, für die Behandlung der VP (besonders) geeignete Klinik. Praxisrelevant ist dies z....mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 1. Grundsätzliches

Rz. 185 Die Invaliditätsleistung ist die wichtigste Leistungsart der AUB. Sie sichert VN/VP eine finanzielle (Einmal-)Leistung für den Invaliditätsfall zu. Unter Invalidität versteht man eine unfallbedingte, dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, § 180 VVG, die Regelung ist abdingbar. Die gesetzliche Regelung entspricht allerdings Ziff...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / c) Voraussetzungen der Ausnahme

Rz. 103 Eine Ausnahme gilt dann, wenn die Bewusstseinsstörung oder der Anfall durch ein Unfallereignis nach Ziff. 1.3 verursacht wurde, für das nach diesem Vertrag Versicherungsschutz besteht. Voraussetzung ist ein ununterbrochenes Bestehen des Versicherungsverhältnisses (Vertragsidentität), wobei Vertragsumstellungen (z.B. Tarifumstellungen) den Vertrag nicht unterbrechen.[...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / c) Ereignis

Rz. 39 Der Begriff "Ereignis" erhält seinen Aussagewert erst im Zusammenhang mit den weiteren Voraussetzungen des Unfallereignisses.[69] Nach h.M. kann auch ein mehraktiger Vorgang ein Unfallereignis darstellen. Ein mehraktiger Unfall liegt z.B. vor, wenn die VP versehentlich einen Zahnstocher verschluckt und dieser dann in einem weiteren Geschehensakt später den Magen-Darm-...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / IV. Weitere Ausschlüsse (außerhalb der Muster-AUB 2020/2014)

Rz. 183 Ausschlüsse und Ausnahmen sind dispositiv. Besondere Ausnahmen können ebenso wie zusätzliche Ausschlüsse den konkreten AUB des VR zugrunde liegen. Erwähnt seien die in früheren Musterbedingungen enthaltenen Ausschlüsse für Berufs- und Gewerbekrankheiten und für Gesundheitsschädigungen durch Licht-, Temperatur- und Witterungseinflüsse (§ 2 (3) a und c AUB 61) oder der...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / e) Beweisfragen

Rz. 144 Der VR hat das Vorliegen des Ausschlusstatbestandes zu beweisen, also dass der Gesundheitsschaden vorliegt.[262] Der VN muss die Ausnahme beweisen,[263] also dass ein Unfall überwiegende Ursache des Bandscheibenschadens, der Gehirnblutung bzw. der Blutung aus einem inneren Organ ist. In Todesfällen ist der Bezugsberechtigte beweisbelastet.[264] Bleibt z.B. fraglich, o...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 2. Voraussetzung der Leistung

Rz. 231 Die VP muss unfallbedingt in der Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt sein. Das ist der Fall, wenn die Ausübung der konkreten beruflichen Tätigkeit durch die Unfallverletzung ganz oder teilweise eingeschränkt ist.[380] Maßgebend ist die konkrete, zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit, nicht der erlernte Beruf oder die Berufsbezeichnung. Voraussetzung ist eine ärztliche Be...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / e) Beweisfragen

Rz. 105 Der VR hat das Vorliegen des Ausschlusstatbestandes zu beweisen.[206] Den VN trifft jedoch eine sekundäre Darlegungslast. Er muss die Informationen aus seiner Sphäre dartun, die dem VR nicht ohne Weiteres zugänglich sind.[207] Die Beweislast geht vom VR auf den VN über, soweit eine Beweisvereitelung vorliegt, etwa wegen Vernichtung von Beweismitteln oder Verhinderung...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / III. Checkliste – Leistungsarten und versicherte Summe

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§ 16 Private Unfallversiche... / 4. Unterschiede in und zu Sonderbedingungen

Rz. 259 Bisher gab es Bergungskosten nur in Form von Sonderbedingungen.[415] Für die AUB 61 und 88 musste es sich um eine Rettung der VP handeln, wobei nicht die gewöhnlich anfallenden Transportkosten zum Krankenhaus zu ersetzen waren, sondern die Rettung der VP aus einer Notsituation erforderlich war.[416] Die Sonderbedingungen ab den AUB 99 sind den Regelungen der AUB 2020...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 1. Grundsätzliches

Rz. 262 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die gesundheitlichen Folgen eines konkreten Unfallereignisses. Andere Gesundheitsbeeinträchtigungen sollen nicht entschädigt werden. Liegen unfallbedingte und unfallfremde Gesundheitsschäden vor, so entsteht grundsätzlich nur für den unfallbedingten Anteil ein Leistungsanspruch. Ziff. 3 AUB 2020/2014 wurde gegenüber Ziff. 3 ...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / IV. Besonderheit: Versicherungsunfähigkeit

Rz. 9 Die AUB 2020/2014/2010/2008/99 besitzen keine Regelung bei Ziff. 4. An dieser Stelle gab es früher einen Textvorschlag für die Regelung zur Versicherungsunfähigkeit. Viele VR füllen die eigenen AUB mit einer entsprechenden Regelung aus. Diese Regelungen stehen aus kartellrechtlichen Gesichtspunkten und wegen eines befürchteten Verstoßes gegen das AGG immer wieder in de...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 3. Altersentsprechender Verschleiß

Rz. 267 Bei Krankheiten und Gebrechen ist auf den altersentsprechenden Normalzustand abzustellen, nicht auf einen abstrakten Idealzustand.[429] Altersentsprechender Verschleiß gilt somit nicht als Krankheit oder Gebrechen. Eine Mitwirkung ist also nur dann zu berücksichtigen, wenn die unfallfremde gesundheitliche Beeinträchtigung über die altersentsprechende Norm hinausgeht....mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / aa) Grundsätzliches

Rz. 190 Im Zusammenhang mit einem möglichen Anspruch auf eine Invaliditätsleistung ist formell die Einhaltung von drei Fristen zu beachten. Diese sind:mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / a) Grundsätzliches

Rz. 150 Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Körper der VP sind ausgeschlossen. Der Ausschluss nimmt jene Gefahren vom Versicherungsschutz aus, die mit einer willentlichen Behandlung des menschlichen Körpers verbunden sind, gleichgültig welcher Art.[268] Es muss sich jedoch gerade die der Behandlung eigentümliche Gefahr konkretisiert und zum Gesundheitssc...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / b) Voraussetzungen des Ausschlusstatbestandes

Rz. 113 Der Bürger-/Kriegsbegriff ist eigenständig und (unfall-)versicherungsrechtlich zu verstehen. Kriegsereignisse im Sinne der Klausel sind nur solche Geschehen, welche als Teil einer militärischen Gesamtstrategie unmittelbar auf dem Krieg im versicherungsrechtlichen Sinne beruhen und sich einer Kriegspartei zurechnen lassen. Im Kausalverhältnis von Kriegsereignis und Un...mehr

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§ 5 Haftungsausschluss bei ... / A. Übersicht

Rz. 1 Auch wenn ein haftungs- und anspruchsbegründendes Fehlverhalten vorliegt, das die Voraussetzungen einer der vorangegangenen Anspruchsgrundlagen erfüllt, heißt dies nicht in jedem Fall, dass der Geschädigte den Schädiger uneingeschränkt auf Schadensersatz in Anspruch nehmen kann. Von besonderer Bedeutung sind hierbei die Regelungen der §§ 104 ff. SGB VII. Sie beschäftig...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 4. Unterschiede in den Bedingungsgenerationen

Rz. 214 Für die AUB 10/08/99 und AUB 94/88 gelten im Grundsatz die vorgenannten Ausführungen zu den AUB 2020/2014. Abweichend sind die Fristen, die nicht einheitlich auf 15 Monate abstellen, sondern die Eintrittsfrist auf zwölf Monate nach dem Unfall festschreiben. Weitere Änderungen findet man in der Gliedertaxe. Bei den AUB 94/88 und AUB 61 war die Beeinträchtigung z.B. "ei...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / d) Beweisregeln

Rz. 46 Grundsätzlich hat der VN die Voraussetzungen für seinen Anspruch und damit auch für die Tatbestandsmerkmale des Unfallbegriffs nachzuweisen. Mit der – nicht abdingbaren – gesetzlichen Vermutung der Unfreiwilligkeit (§ 178 Abs. 2 S. 2 VVG) wird für die Unfreiwilligkeit die Beweislast umgekehrt. Der VR muss die Freiwilligkeit der Gesundheitsschädigung beweisen. Die Bewe...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / a) Plötzlichkeit

Rz. 14 Das Ereignis muss plötzlich eingetreten sein. In Rechtsprechung und Literatur hat sich bisher keine einheitliche Interpretation des Merkmals der Plötzlichkeit durchgesetzt. Rz. 15 Der Begriff "Plötzlichkeit" enthält zunächst unstreitig ein objektiv zeitliches Element des Unfallbegriffs, indem durch ihn schon nach seinem Wortsinn nur solche Ereignisse einen Unfall darst...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / ff) Alkoholkonsum

Rz. 94 Kein Versicherungsschutz besteht auch für Unfälle, die auf eine durch Trunkenheit entstandene Bewusstseinsstörung der VP zurückzuführen sind.[190] Dem VR obliegt der Nachweis des Ausschlusstatbestandes, also auch der Nachweis für das Vorliegen einer alkoholbedingten Bewusstseinsstörung. Er hat hierbei den Vollbeweis zu führen.[191] Ist dieser Nachweis gelungen, wird i...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / c) Freiwillig (vorsätzlich) geschaffene Gefahrenlage

Rz. 43 Problematisch sind die Fälle, bei denen die VP zunächst die Absicht hatte, sich vorsätzlich zu verletzen (oder zu töten), im weiteren Verlauf jedoch hiervon Abstand nimmt, eine Gesundheitsschädigung aber dennoch eintritt. Der innere Sinneswandel allein reicht zur Annahme einer Unfreiwilligkeit nicht aus.[75] Ob ein "mentaler" Rücktritt bzw. ein "Rücktritt von der Freiw...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 4. Gesundheitsschädigung

Rz. 50 Zum Unfallbegriff gehört die Gesundheitsschädigung. Fehlt eine Gesundheitsschädigung (bzw. der Tod), liegt kein Unfall im Sinne der AUB vor. Hinweis Ein Sturz ohne (Unfall-)Verletzung ist kein Unfall i.S.d. AUB. Rz. 51 Die Gesundheitsschädigung setzt eine Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit voraus,[96] die sich ärztlich feststellen lässt. Es muss keine erhe...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / bb) Eintrittsfrist und Frist zur ärztlichen Feststellung (Ziff. 2.1.1.2)

Rz. 192 Die AUB 2020/2014 fassen die beiden Fristen zusammen und legen für beide den Zeitpunkt 15 Monate nach dem Unfalltag fest. Es handelt sich bei beiden Fristen um objektive Anspruchsvoraussetzungen, nicht um entschuldbare Anmeldefristen.[319] Die eine Frist benennt den Zeitpunkt für den Eintritt der Invalidität (Eintrittsfrist), die andere den Zeitpunkt für die ärztlich...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / b) Ausgeschlossener Gesundheitsschaden

Rz. 151 Heilmaßnahmen sind alle Maßnahmen bzw. Handlungen der VP oder Dritter mit therapeutischem Hintergrund[271] sowie solche Maßnahmen, die der Diagnose krankhafter Zustände dienen,[272] einen medizinischen Eingriff vorbereiten bzw. nachbehandeln[273] oder mit dem Einsatz von Medikamenten oder technischen Hilfsmitteln verbunden sind.[274] Die Maßnahme muss nicht medizinisc...mehr