Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

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Leitfaden 2022 - Vordruck G... / 3 Allgemeine Angaben

Zeilen 3–4 Diese Zeilen enthalten die Bezeichnung und den Gegenstand des Unternehmens (Steuerpflichtigen). Als Bezeichnung ist bei im Handels- bzw. Genossenschaftsregister eingetragenen Unternehmen die Firma anzugeben, sonst die Bezeichnung, unter der der Unternehmer im Geschäftsverkehr auftritt. Der Gegenstand des Unternehmens ist in Zeile 4 möglichst genau zu bezeichnen. Die ...mehr

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Leitfaden 2022 - Vordruck G... / 13 Angaben in Organschaftsfällen

Vor Zeilen 105–119 Die Zeilen 105–119 nehmen zusätzliche Informationen bei Organschaft auf, die für die Ermittlung des Gewerbesteuer-Messbetrags des Organträgers erforderlich sind. Die Zeilen 105-107 und 108 sind von allen Organträgern auszufüllen, auch soweit sie selbst Organgesellschaft sind. Ist der Organträger auch Organgesellschaft, sind auch die für Organgesellschaften ...mehr

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Bilanz / 10 Bilanzenzusammenhang, Bilanzberichtigung und Bilanzänderung

Der Grundsatz des Bilanzenzusammenhangs ergibt sich aus § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB. Er besagt, dass die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz eines Geschäftsjahrs mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahrs übereinstimmen müssen. Dadurch soll die vollständige Erfassung des Gewinns gewährleistet werden. Selbst wenn die Schlussbilanz des Vorjahrs falsch ist und ni...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage WiFö / 2.5 Grundbesitz

Vor Zeilen 33–39 In diesen Zeilen wird abgefragt, ob die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Grundbesitz hält, ob Geschäfts- und Gewerberäume vorübergehend vermietet bzw. verpachtet werden und ob dies schädlich oder unschädlich ist. Zeile 33 In dieser Zeile ist durch Angabe einer Schlüsselzahl anzugeben, ob die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Grundbesitz hat. Ist das nicht der ...mehr

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Leitfaden 2022 - Vordruck G... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck GewSt 1 A enthält die Gewerbesteuererklärung sowie die Erklärung zur gesonderten Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlusts und des verbleibenden Zuwendungsvortrags. Gewerbesteuerpflichtig sind nach § 2 GewStG alle im Inland betriebenen stehenden Gewerbebetriebe und nach § 35a GewStG die im Inland betriebenen Reisegewerbebetriebe. Natürliche Personen sind d...mehr

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Leitfaden 2022 - Vordruck G... / 18 Angaben zur Verlustfeststellung

Vor Zeilen 129–142a Die Zeilen 129–142a dienen der Ermittlung des nach § 10a GewStG abzugs- und vortragsfähigen Verlusts.[1] Die Beträge sind ohne Vorzeichen einzutragen. Der auf das Ende des Erhebungszeitraums 2021 festgestellte Vortrag des Gewerbeverlustes ist nicht gesondert anzugeben, sondern wird von Amts wegen berücksichtigt. Diese Zeilen sind auch von Personengesellschaf...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage EMU / 2 Angaben zum Beteiligten

Zeilen 3–6 In diesen Zeilen sind anzugeben der Name bzw. die Firma des Beteiligten (Zeile 3), bei natürlichen Personen die ID-Nummer des Beteiligten (Zeile 5), und die Steuernummer des Beteiligten (Zeile 6). Die Zeile 4 bleibt frei. Zeile 7 In dieser Zeile ist der auf den einzelnen Mitunternehmer anteilig entfallende Gewerbeertrag bzw. (mit Minuszeichen) der Gewerbeverlust im laufe...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage ZVE / 2.9 Einkünfte, für die der Antrag nach § 32 Abs. 2 Nr. 2 KStG gestellt wird

Vor Zeilen 17 – 18 Nach § 32 Abs. 2 Nr. 2 KStG kann eine beschränkt steuerpflichtige Körperschaft beantragen, dass bei bestimmten inländischen Einkünften mit Steuerabzug die Abgeltungswirkung nicht eintritt, sondern eine Veranlagung erfolgt. Dieses Antragsrecht besteht nach § 32 Abs. 4 KStG jedoch nur, wenn die Körperschaft nach den Rechtsvorschriften eines EU- oder EWR-Staat...mehr

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Leitfaden 2022 – Anlage Gen... / 3.1 Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung

Vor Zeilen 3–20 In diesen Zeilen werden die Einnahmepositionen der Gewinn- und Verlustrechnung danach zugeordnet, ob es sich um nicht begünstigte Einnahmen handelt. Diese Einnahmen verstehen sich ohne Umsatzsteuer; die Umsatzsteuer wird erst in Zeile 28 zugeordnet. Zeile 3 In dieser Zeile sind die Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung zuzuordnen. Begünstigt ist die Bewirtsch...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage ZVE / 2.3 Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Zeile 2 In dieser Zeile werden die laufenden Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die in der Anlage GK ermittelt worden sind, eingetragen. Es ist dies der Betrag aus Zeile 300 der Anlage GK. Hierin sind Effekte aus der Beteiligung an Personengesellschaften (Zeilen 21ff. der Anlage GK), Verlustabzugsbeschränkungen (Zeilen 47-66 der Anlage GK), Effekte aus § 8b KStG (Zeilen 156 ff. de...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage WiFö / 2 Steuerbefreite Tätigkeit

Vor Zeilen 1–39 In den Zeilen 1–39 sind Angaben zu den Tätigkeiten der Wirtschaftsförderungsgesellschaft zu machen, damit das Finanzamt prüfen kann, ob die Tätigkeit über den steuerlich zulässigen Bereich hinausgeht oder nicht. § 5 Abs. 1 Nr. 18 KStG nennt als begünstigte Tätigkeiten Industrieansiedlung, Beschaffung neuer Arbeitsplätze und Altlastsanierung. Diese Aufzählung i...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage Ber / 5 Wirtschaftliche Betätigung

Vor Zeilen 14–21e Der Zweck des Berufsverbandes darf nicht auf das Unterhalten eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs gerichtet sein. Das Unterhalten eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ist für die Steuerbefreiung des Berufsverbandes nur dann unschädlich, wenn er als Nebentätigkeit unterhalten wird, ohne Verbandszweck zu sein.[1] Wird ein wirtschaftlicher Geschäftsbetri...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage KSt... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Auf dem Vordruck KSt 1 F-27 (8) können nicht unbeschränkt Stpfl. den Antrag nach § 27 Abs. 8 KStG auf Einstufung von Auskehrungen als Einlagenrückgewähr stellen. Da diese Körperschaften kein steuerliches Einlagekonto führen, ist jeweils im Einzelfall festzustellen, ob und in welcher Höhe von ihnen vorgenommene Auskehrungen als Einlagenrückgewähr einzustufen sind. Den Antrag k...mehr

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Leitfaden 2022 – Anlage Gen... / 3.4 Ermittlung des Prozentsatzes der Einnahmen aus nicht begünstigten Tätigkeiten

Zeilen 30a-31 In diesen Zeilen wird ermittelt, ob die Summe der nicht begünstigten Einnahmen höher ist als 10 % bzw. als 20 % der Gesamteinnahmen. Berücksichtigt wird dabei, dass sich die Grenze auf 20 % erhöht, wenn die Grenze von 10 % nur durch Einnahmen aus der Lieferung von Strom im Sinne dieser Beträge der Zeile 8 überschritten wird. Zum Zweck dieser Ermittlung wird der ...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage OG / 3 Ermittlung des dem Organträger zuzurechnenden Einkommens

Vor Zeilen 25-31 In den Zeilen 25-31 wird das dem Organträger zuzurechnende Einkommen der Organgesellschaft um organschaftliche Abweichungen korrigiert, um das dem Organträger zuzurechnende Einkommen zu errechnen. Ausgangswert ist das eigene Einkommen der Organgesellschaft, wie es in der Anlage GK ermittelt und in Zeile 43 der ZVE der Organgesellschaft ausgewiesen wird. Zur E...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage WiFö / 3 Vermögensbindung

Die Aktivitäten der Wirtschaftsförderungsgesellschaft müssen ausschließlich auf die begünstigten Tätigkeiten gerichtet sein.[1] Das bedeutet, dass auch das Vermögen und alle Einnahmen der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für diesen Zweck eingesetzt werden müssen (Vermögensbindung). Rücklagen dürfen daher nur zu bestimmten begünstigten Zwecken gebildet werden. Eine darüber h...mehr

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Leitfaden 2022 - Vordruck G... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck GewSt 1 D enthält die Erklärung zur Zerlegung des Gewerbesteuer-Messbetrags auf die hebeberechtigten Gemeinden nach den §§ 28–34 GewStG. Eine Zerlegung wird erforderlich, wenn ein Unternehmen im Erhebungszeitraum mehr als eine Betriebsstätte im Inland unterhält, wenn es eine mehrgemeindliche Betriebsstätte unterhält oder wenn eine Betriebsstätte von einer hebebe...mehr

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Bilanz / 1 Bilanzierungspflicht und freiwillige Bilanzierung

Buchführungspflichtige Kaufleute müssen nach § 242 Abs. 1 HGB zu Beginn ihrer Tätigkeit und für den Schluss jedes Geschäftsjahrs einen das Verhältnis des Vermögens und der Schulden darstellenden Abschluss anfertigen, d. h. eine (einmalige) Eröffnungsbilanz und eine alljährliche Schlussbilanz. Während diese Handelsbilanz einen stichtagsbezogenen, im Regelfall auf den 31.12. e...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage Part / 3.1 Eigene Tätigkeit

Zeile 4 In Zeile 4 ist durch Eingabe einer Schlüsselzahl anzugeben, ob ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb i. S. d. § 14 AO als eigene Tätigkeit unterhalten wird.[1] Erläuterungen und Beispiele zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sind auch in der Anleitung zur KSt-Erklärung, Rz. 206, enthalten. Liegt ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor, tritt Steuerpflicht ein, wenn...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GR / 4 Übrige Genossenschaften

Zeile 6 Bei den übrigen Genossenschaften (Einkaufs- und Verbrauchergenossenschaften, Nutzungsgenossenschaften, Kreditgenossenschaften und Zentralkassen) ist der Mitgliederumsatz in das Verhältnis zum Gesamtumsatz zu setzen.[1] Einkaufsgenossenschaften dienen der Versorgung der Mitglieder mit Waren. Zweckgeschäft ist daher der Verkauf von Waren an die Mitglieder, Gegengeschäft ...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage Ber / 5.1 Eigene Tätigkeit

Zeile 14 In Zeile 14 wird abgefragt, ob der Berufsverband selbst einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält. Steuerpflicht besteht, wenn das Einkommen den Freibetrag von 5.000 EUR nach § 24 KStG bzw. § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 GewStG überschreitet. Ist das der Fall, sind Einnahmen und Ausgaben für jeden wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gesondert zusammenzustellen. Wird ...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage ZVE / 3.5 Verlustabzugsbeschränkung nach § 8c KStG

Zeile 36 In dieser Zeile ist die Zwischensumme zu bilden. Zeile 37 In dieser Zeile ist ein Verlust des laufenden Jahrs hinzuzurechnen, der nach § 8c KStG nicht abzugsfähig ist. Dieser Verlust hat den Jahresüberschuss in Zeile 11 der Anlage GK vermindert bzw. den Jahresfehlbetrag erhöht und wird daher in Zeile 37 zur Neutralisierung der steuerlichen Auswirkungen in der Anlage ZV...mehr

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Leitfaden 2022 - Vordruck G... / 21 Bei einem unterjährigen Rechtsformwechsel von einer Personengesellschaft zu einem Einzelunternehmen oder umgekehrt

Vor Zeilen 145–147 Die Zeilen 145–147 sind in Zusammenhang mit Zeile 16 zu sehen. In diesem Fall endet die sachliche Steuerpflicht nicht, sondern besteht fort, wenn das Unternehmen unverändert fortgeführt wird (R 2.7 Abs. 2 GewStR). Es endet jedoch die persönliche Steuerpflicht des Einzelunternehmens und der Personengesellschaft bzw. sie beginnt neu. Für jeden Steuerschuldner...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage ZVE / 2.1 Allgemeines

Vor Zeilen 1 ff. In den Zeilen 1 ff. sind die Einkünfte im steuerlichen Sinne einzutragen. Dazu gehören der Berichtigungsbetrag nach § 1 AStG und der Hinzurechnungsbetrag nach den §§ 7 ff. AStG. Für den Hinzurechnungsbetrag nach §§ 7ff. AStG ist allerdings zu unterscheiden. Hinzurechnungsbeträge des Jahres 2021, die am 1.1.2022 zufließen, müssen in den Einkünften enthalten se...mehr

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Inventur / 5.4 Verbrauchs- und Veräußerungsfolgeverfahren

Bei diesen Verfahren wird für den Wertansatz gleichartiger Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens unterstellt, dass die zuerst oder zuletzt beschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter zuerst oder zuletzt verbraucht oder veräußert worden sind. Nach § 256 Satz 1 HGB sind handelsrechtlich folgende Verfahren zulässig, sofern sie mit den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage KSt... / 4 Festzustellender Betrag

In den Zeilen 21–34 sind Angaben zu dem festzustellenden Betrag zu machen. Festgestellt wird nicht ein dem steuerlichen Einlagekonto entsprechender Betrag, sondern nur der Betrag der Ausschüttung, der als aus Einlagen finanziert gilt. Soweit ein solcher Betrag nicht gesondert festgestellt wird, gilt die Ausschüttung als aus Gewinnen geleistet und ist daher nach § 20 Abs. 1 N...mehr

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Leitfaden 2022 - Vordruck G... / 9 Gewinne aus Anteilen an bestimmten Körperschaften

Vor Zeilen 70–82 In den Zeilen 70–82 sind von Tochter- und Beteiligungsgesellschaften des Stpfl. erhaltene Gewinnausschüttungen nach § 8 Nr. 5 GewStG hinzuzurechnen, soweit nicht die Voraussetzungen einer Kürzung nach § 9 Nr. 2a oder Nr. 7 GewStG gegeben sind. Hierdurch wird ein umständliches Verfahren vermieden, bei dem in dieser Zeile alle Gewinnausschüttungen hinzuzurechne...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage Ber / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck ist eine Anlage zu der Steuererklärung KSt 1. Diese Anlage haben Berufsverbände ohne öffentlich-rechtlichen Charakter – also Berufsverbände aller zivilrechtlichen Rechtsformen – auszufüllen. Erfasst werden auch nicht rechtsfähige Körperschaften wie Gewerkschaften.[1] Berufsverbände sind Zusammenschlüsse natürlicher Personen oder Unternehmen, die allgemeine, aus d...mehr

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Leitfaden 2022 – Anlage Gen... / 3 Genossenschaften und Vereine i. S. v. § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG

Vor Zeilen 3 ff. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG sind Genossenschaften sowie Vereine von der Körperschaftsteuer befreit, wenn sie Wohnungen herstellen und erwerben und Mitgliedern aufgrund eines Miet- oder Nutzungsvertrags überlassen (Wohnungsgenossenschaften und -vereine). Ebenfalls begünstigt sind die Herstellung, der Betrieb und die Überlassung von damit zusammenhängenden Geme...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage WiFö / 2.1 Tätigkeiten

Zeile 2 In dieser Zeile ist die Tätigkeit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft anzugeben. Die Tätigkeit muss der Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Struktur in dem in Zeile 1 genannten räumlichen Wirkungskreis dienen. Die Anlage sieht nur eine Zeile für ein Ziel vor (z. B. Industrieansiedlung, Beschaffung neuer Arbeitsplätze, Sanierung von Altlasten). Verfolgt di...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage Kassen / 10.2 Ermittlung des tatsächlichen Kassenvermögens zum Ende des Wirtschaftsjahres und ggf. der Überdotierung

Vor Zeilen 57–62 In den Zeilen 57–62 ist das tatsächliche Kassenvermögen zum Ende des Wirtschaftsjahrs zu bestimmen, das zur Ermittlung der Überdotierung dem zulässigen Kassenvermögen gegenüberzustellen ist. Das tatsächliche Kassenvermögen ergibt sich aus dem gemeinen Wert des Vermögens (nicht dem Handels- oder Steuerbilanzwert), mit Ausnahme des Grundbesitzes, der mit 200 % ...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage ÖHK / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage ÖHK ist aufgrund der Sonderregelungen für Kapitalgesellschaften, bei denen die Mehrheit der Stimmrechte unmittelbar oder mittelbar juristischen Personen des öffentlichen Rechts zusteht (Eigengesellschaften), notwendig. Wenn bei solchen Eigengesellschaften nachweislich nur juristische Personen des öffentlichen Rechts die Verluste aus Dauerverlustgeschäften tragen, ...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage ÖHG / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage ÖHG ist eine Anlage zur Gewerbesteuererklärung GewSt 1 A, zum Gewerbesteuermessbescheid und zum Feststellungsbescheid über die vortragsfähigen Gewerbeverluste. Sie dient der Spartentrennung bei der Gewerbesteuer und entspricht der Anlage ÖHK zur Körperschaftsteuererklärung. Eine Spartentrennung ist bei Kapitalgesellschaften erforderlich, bei denen die Mehrheit der ...mehr

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Leitfaden 2022 - Vordruck G... / 16 Verlustabzugsbeschränkungen im laufenden Erhebungszeitraum

Vor Zeilen 123–126 Die Zeilen 123–126 sind im Zusammenhang mit den Zeilen 129 ff. zu sehen. Die Zeilen 129 ff. enthalten die Entwicklung des vortragsfähigen Gewerbeverlusts. Der Verlustvortrag einer Körperschaft kann unabziehbar werden, wenn im Erhebungszeitraum 2022 ein nach § 8c KStG schädlicher Beteiligungserwerb erfolgt. Der Verlustvortrag kann auch gemindert werden, wenn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5 Aufhebung und Änderung nach einem rechtskräftigen finanzgerichtlichen Urteil

Rz. 105 Zur Problematik und Lösung vgl. M. Frotscher, in Schwarz/Pahlke/Keß, AO/FGO, § 132 AO Rz. 5 ff.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.4 Verhältnis zur Rechtskraft

Rz. 17 § 174 AO lässt in weitem Umfang die Durchbrechung der Bestandskraft zu, teilweise sogar die Durchbrechung der Festsetzungsfrist. Dagegen ermöglicht die Vorschrift keine Durchbrechung der Rechtskraft, d. h. der Durchbrechung eines rechtskräftigen Urteils. Nach § 110 Abs. 2 FGO bleiben die Vorschriften über die Korrektur von Verwaltungsakten[1] nur insoweit anwendbar, a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verwirkung / 2.1 Beachtsamer Zeitablauf

Von zentraler Bedeutung für die Verwirkung ist der Ablauf einer beachtsamen Zeitspanne zwischen dem Entstehen des Steueranspruchs und seiner Geltendmachung. Konkrete Fristen, wann ein solcher Zeitablauf gegeben ist, lassen sich allerdings nicht nennen[1], sondern es ist stets auf die Umstände im jeweiligen Einzelfall abzustellen[2], da sich aufgrund des Zeitablaufs ein beson...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verwirkung / 2.3 Disposition des Steuerpflichtigen

Als drittes Tatbestandsmerkmal der Verwirkung wird in der Regel eine sog. Vertrauensfolge zu den ersten beiden Merkmalen hinzutreten müssen. Dies bedeutet, dass der Steuerpflichtige im Vertrauen darauf, dass vonseiten der Verwaltung keine Aktivitäten mehr erfolgen, Maßnahmen ergriffen oder unterlassen hat, die er ansonsten nicht ergriffen oder nicht unterlassen hätte.[1] Dies...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verzögerungsgeld / 3.1 Entschließungsermessen

Sind die Voraussetzungen für die Festsetzung eines Verzögerungsgelds gegeben, kann die Finanzbehörde ein Verzögerungsgeld festsetzen. Es besteht also nach dem eindeutigen Wortlaut des § 146 Abs. 2c AO ein Entschließungsermessen seitens der Behörde. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich darauf verzichtet, eine Pflicht zur Festsetzung einer Sanktion vorzusehen, so dass nicht davon ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verwirkung / 2.2 Schaffung eines Vertrauenstatbestandes

Das zweite Tatbestandsmerkmal der Verwirkung fordert die Schaffung eines Vertrauenstatbestandes durch die Finanzverwaltung. Dies bedeutet, dass durch das Verhalten der Behörde ein Vertrauen des Steuerpflichtigen dahin gehend resultiert, dass bei einer objektiven Beurteilung nicht mehr mit einer Tätigkeit der Verwaltung gerechnet werden musste.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verzögerungsgeld / 3.2 Auswahlermessen

Ein weiteres Ermessen besteht dahingehend, in welcher Höhe das Verzögerungsgeld festgesetzt wird.[1] Der Gesetzgeber hat hierbei einen recht weiten Rahmen von 2.500 EUR bis 250.000 EUR geschaffen. Wenn also ein Verzögerungsgeld festgesetzt wird, sind mindestens 2.500 EUR festzusetzen, selbst bei nur geringfügigen Verstößen. Dies erscheint überzogen, gerade im Vergleich mit e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.3.2 Nachträgliche Änderung oder nachträglicher Erlass eines Steuerbescheids

Rz. 173 Es sind alle aus dem streitigen Sachverhalt fließenden Folgerungen zu ziehen; eine Unvereinbarkeit i. S. d. Kollision der Regelungsbereiche von Steuerbescheiden, wie bei Abs. 1-3, braucht nicht vorzuliegen. Die Finanzbehörde ist auch bei dem Erlass des Änderungsbescheids nicht an die in dem ursprünglichen Steuerbescheid vertretene Auffassung gebunden. Es kann daher, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.3 Präjudizielle Rechtsverhältnisse

Rz. 51 Eine Tatsache, deren nachträgliches Bekanntwerden eine Aufhebung oder Änderung einer Steuerfestsetzung rechtfertigt, kann auch in einem steuerlichen oder nicht steuerlichen Rechtsverhältnis bestehen, das präjudiziell ist. "Präjudiziell" i. d. S. bedeutet, dass der fragliche Vorgang für eine bestimmte Steuerfestsetzung (bestimmte Steuerart, bestimmter Vz) maßgeblich is...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.2.3 Änderung der Rechtsprechung

Rz. 36 Es muss sich um eine Änderung der Rspr. eines obersten Gerichtshofs des Bundes handeln (also i. d. R. des BFH). Der Tatbestand erfordert daher, dass ein oberster Gerichtshof des Bundes die Rspr. eines obersten Gerichtshofs des Bundes ändert. Das Gericht muss also eine Rechtsfrage in einem im Wesentlichen gleich gelagerten Fall anders entscheiden als in einer früheren ...mehr

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Verzögerungsgeld / 1.1 Anwendungsbereich

Ein unbefangener Leser des § 146 Abs. 2c AO könnte den Eindruck gewinnen, die Festsetzung eines Verzögerungsgeldes komme nur dann in Betracht, wenn im Rahmen einer Verlagerung der elektronischen Buchführung in das Ausland vom Steuerpflichtigen gegen eine Pflicht verstoßen wird, die im Zusammenhang mit dieser Sonderregelung steht. Dieser Eindruck wird dadurch gestützt, dass d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 7 Fragen des Rechtsbehelfsverfahrens

Rz. 236 Problematisch ist, inwieweit eine Änderung oder Aufhebung einer Steuerfestsetzung nach § 174 Abs. 1–5 AO erfolgen kann, wenn diese Steuerfestsetzung bereits durch ein rechtskräftiges finanzgerichtliches Urteil bestätigt worden ist. Praxis-Beispiel Über die ESt-Veranlagung des Jahres 01 ist ein finanzgerichtliches Urteil ergangen; gestritten worden ist über Sonderausga...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 6 Fragen des Rechtsbehelfsverfahrens

Rz. 278 Gegen die Änderung eines Steuerbescheids nach § 173 AO sowie gegen die Ablehnung der Änderung ist der Einspruch gegeben. Nach § 132 S. 1 AO ist § 173 AO auch während eines außergerichtlichen oder finanzgerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens anwendbar (vgl. § 132 AO Rz. 1-3). Nach § 172 Abs. 1a. E. AO kann auch ein durch eine Einspruchsentscheidung bestätigter oder geä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.2.5 Anwendung der Rechtsprechung

Rz. 49 Der Vertrauensschutz tritt nur ein, wenn die Rspr., von der durch die spätere Entscheidung abgewichen wird, von der Finanzbehörde bei der Steuerfestsetzung angewandt worden ist. Daher tritt kein Vertrauensschutz ein, wenn die Finanzverwaltung die später geänderte Rechtsprechung des BFH bewusst nicht anwendet, also einen Steuerbescheid erlässt, der zum Zeitpunkt seines...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.3 Steuererheblichkeit der Tatsachen

Rz. 74 Die Tatsache muss steuererheblich (rechtserheblich) sein. Der Begriff der Rechtserheblichkeit hat eine doppelte Bedeutung. In der ersten Bedeutung sind Tatsachen rechtserheblich, wenn sie zu einer Änderung der Besteuerungsgrundlagen und damit der Steuer führen. Die Steuererheblichkeit muss gegenüber dem Stpfl., nicht gegenüber einem Dritten bestehen.[1] Maßgeblich sin...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wirtschaftsplan: Umlageschl... / 6 Entscheidung

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