Fachbeiträge & Kommentare zu Verhaltensbedingte Kündigung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sperrzeit / 1.1.2 Arbeitgeberkündigung bei vertragswidrigem Verhalten

Ein vertragswidriges Verhalten im Sinne der Sperrzeitregelung liegt vor, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wurde, weil der Arbeitnehmer schuldhaft eine sich aus dem Arbeitsvertrag ergebende Arbeits- oder Dienstpflicht oder eine erhebliche arbeitsvertragliche Nebenpflicht des persönlichen Vertrauensbereichs oder der betrieblichen Ordnung verletzt hat. Eine verhaltensbedingte...mehr

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Entgeltfortzahlung: Annahme... / 1.3 Anrechnung anderweitigen Verdienstes

Auf das weiter zu zahlende Entgelt sind die Beträge anzurechnen, die der Arbeitnehmer infolge des Unterbleibens der Arbeit erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt (§ 615 Satz 2 BGB). Diese Anrechnung tritt automatisch ein. Sie ist nicht davon abhängig, dass der Arbeitgeber eine entsprechende Erklärung wie e...mehr

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Whistleblowing: Aufdeckung ... / 2.2 Bisherige Rechtsprechung

Gemäß früherer Entscheidungen des BAG[1] soll eine Meldepflicht des Arbeitnehmers nur dann bestehen, wenn Schäden im eigenen Aufgabenbereich drohen und wenn Wiederholungsgefahr besteht. Erforderlich sei eine aktualisierte Überwachungs- und Kontrollpflicht.[2] Nach einer späteren Entscheidung des BAG vom 3.7.2003[3] soll der Arbeitnehmer dagegen den Arbeitgeber über alle wesentli...mehr

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Whistleblowing: Aufdeckung ... / Zusammenfassung

Überblick Unter dem Fachbegriff Whistleblowing, der wörtlich mit "Verpfeifen" übersetzt werden kann, wird allgemein der Hinweis auf Missstände, Fehlverhalten, Rechtsverletzungen oder drohende Schäden in einem Unternehmen oder in einer Behörde verstanden. Es kann sich um rein interne Warnungen handeln, aber auch um Mitteilungen an Dritte, insbesondere Anzeigen gegenüber den z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bestechungsgeld

Begriff Bestechungsgelder (Schmiergeld) sind Aufwendungen, mit denen anderen Vorteile gewährt und im Gegenzug Vorteile erwartet werden. Bestechungsgelder sind vom Betriebsausgabenabzug ausgenommen, sofern der Zahlung eine rechtswidrige Handlung zugrunde liegt. Ist der Empfänger von Bestechungsgeld ein Arbeitnehmer, handelt es sich nicht um Arbeitslohn, sondern um sonstige Ei...mehr

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Strafgefangener / 1 Bestehendes Arbeitsverhältnis

Im Falle einer Untersuchungs- und Strafhaft kann der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft nicht zur Verfügung stellen, d. h. es besteht für den Arbeitgeber auch keine Vergütungspflicht. Die Inhaftierung des Arbeitnehmers kann zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen. Voraussetzung einer – ordentlichen wie außerordentlichen – Kündigung wegen haftbedingter Arbeitsverhinderung i...mehr

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AT-Beschäftigte / 3.2 Beendigung

Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses eines AT-Beschäftigten gibt es kaum Besonderheiten. Das KSchG differenziert nicht zwischen Angestellten und AT-Beschäftigten. Bei einer krankheitsbedingten Kündigung können im Einzelfall bei fehlender Ersetzbarkeit leichter Betriebsablaufstörungen nachgewiesen werden. Bei verhaltensbedingten Kündigungen kann die mit der Position ver...mehr

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Beschäftigungszeit / 7.2.1.1 Nach § 19 BAT zu berücksichtigende Zeiten

Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber nach Vollendung des 18. Lebensjahres (der Altersgrenze kommt wegen unzulässiger Altersdiskriminierung keine Bedeutung mehr zu) in einem Arbeitsverhältnis oder in einem Beamtenverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist, § 19 Abs. 1 und 3 BAT. "Andere Zeiten" können nach § 19 Abs. 4 BAT als Beschäftigungszeit a...mehr

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Beschäftigungszeit / 7.2.2.1 Nach § 20 BAT zu berücksichtigende Zeiten

Neben den kraft Gesetzes anzurechnenden Zeiten umfasst die Dienstzeit nach § 20 BAT die Beschäftigungszeit (Zeiten bei demselben Arbeitgeber) Zeiten, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres (die Altersgrenze ist wegen unzulässiger Altersdiskriminierung nicht mehr maßgeblich) beruflich im Beamten- oder Arbeitsverhältnis bei anderen Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes verbra...mehr

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Allgemeine Pflichten / 2 Pflicht zur gewissenhaften und ordnungsgemäßen Leistungserfüllung (§ 41 Satz 1 BT-V)

§ 41 Satz 1 BT-V stellt klar, dass die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung gewissenhaft und ordnungsgemäß auszuführen ist. Nicht ausdrücklich normiert ist der von den Beschäftigten zu erfüllende Leistungsmaßstab. Unter "gewissenhaft" wird nach der allgemeinen Definition im Duden "mit großer Genauigkeit und Sorgfalt vorgehend" verstanden.[1] Dies umfasst aus Sicht des Arb...mehr

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Allgemeine Pflichten / 3 Politische Treuepflicht (§ 41 Satz 2 BT-V)

Die politische Treuepflicht hat in der Vergangenheit zu heftigen Diskussionen über sog. Verfassungsfeinde oder Berufsverbote im öffentlichen Dienst geführt. Durch die Herstellung der Einheit hat die politische Treuepflicht zunächst im Zusammenhang mit der Einstellung bzw. Weiterbeschäftigung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst im Beitrittsgebiet im Hinblick auf eine ehe...mehr

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Low Performance und fähigke... / 1.1.3 Minderleistung

Von einer Minderleistung wird gesprochen, wenn zwar durchgehend eine Arbeitsleistung erbracht wird, diese aber unter der durchschnittlichen Leistung der vergleichbaren Arbeitnehmer bleibt.[1] Diese ist von der Nichtleistung sowie der verspäteten Arbeitsleistung abzugrenzen. Nicht selten werden Mitarbeiter in diesem Zusammenhang salopp als Low-Performer bezeichnet, was aufgru...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 4 Darlegungs- und Beweislast

Darlegungs- und Beweislast für Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes Beruft sich der Arbeitnehmer im Kammertermin auf die Sozialwidrigkeit der Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG), so muss er zunächst darlegen und beweisen, dass die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des KSchG gegeben sind. Dazu muss er darlegen und beweisen, dass die nach § 23 Abs. 1 KSchG e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutz / 1.3 Konsequenz: Kündigungsgrund erforderlich

Liegen die Voraussetzungen vor, ist eine Kündigung sozial nur gerechtfertigt, wenn die Kündigung durch Gründe in der Person, im Verhalten des Arbeitnehmers oder durch dringende betriebliche Umstände, die die Entlassung des Arbeitnehmers notwendig machen, gerechtfertigt ist (§ 1 Abs. 2 KSchG).[1] Infographic Will der Arbeitnehmer die Rechtsunwirksamkeit einer vom Arbeitgeber au...mehr

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Kündigungsschutz / 4.5 Wahlvorstand, Wahlbewerber, Wahlinitiatoren

Einen ähnlichen Kündigungsschutz wie Betriebsratsmitglieder genießen auch Mitglieder des Wahlvorstands und Bewerber für die Wahl zum Betriebsrat.[1] Der Kündigungsschutz beginnt mit der Bestellung des Wahlvorstandes bzw. mit der Aufstellung eines ordnungsgemäßen Wahlvorschlags[2] und endet mit dem Tag der Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Ist die förmliche Bekanntgabe des Wah...mehr

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Gewerkschaften im Betrieb / 2.1.3 Abwehrmaßnahmen gegen unzulässige Werbung

Der Arbeitgeber darf grundsätzlich unzulässigen Werbemaßnahmen nicht durch Selbsthilfe entgegentreten. Unzulässige Plakatierungen dürfen aber durch Besitzwehr[1] beseitigt werden. Das ist z. B. denkbar bei Plakaten oder eines Aufrufens, die eindeutig beleidigenden Charakter haben oder im Fall des sog. wilden Plakatierens, wenn zugleich geeignete, erlaubte Stellen zur Plakati...mehr

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Rückzahlungsklauseln: Arten / 4.1 Zulässigkeit und Ausgestaltung einzelvertraglicher Rückzahlungsklauseln über Ausbildungskosten

Die Zulässigkeit und inhaltliche Ausgestaltung einzelvertraglicher Rückzahlungsklauseln über Aus- und Fortbildungskosten ist besonders durch die Rechtsprechung des BAG geprägt, da neben den soeben dargestellten keine gesetzlichen Vorgaben bestehen. Nach ständiger Rechtsprechung des BAG sind einzelvertragliche Vereinbarungen grundsätzlich zulässig, nach denen sich ein Arbeitn...mehr

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Rückzahlungsklauseln: Zuläs... / 3.1 Einzelvertragliche Rückzahlungsklauseln

Einzelvertraglich vereinbarte Rückzahlungsklauseln unterliegen in größerem Umfang der gerichtlichen Inhaltskontrolle als tarifliche Rückzahlungsvereinbarungen. Dies folgt aus einer regelmäßig bestehenden strukturellen Unterlegenheit des einzelnen Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber, d. h. der ungleichen Verhandlungsstärke. Seit der Neuregelung der §§ 305 ff. BGB durch di...mehr

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Personenbedingte Kündigung:... / 3 Abgrenzung zu anderen Kündigungsgründen

Nach § 1 Abs. 2 KSchG muss die personenbedingte Kündigung zur betriebsbedingten und verhaltensbedingten Kündigung abgegrenzt werden. Die betriebsbedingte Kündigung betrifft den Arbeitsplatz. Dagegen beziehen sich die personen- und verhaltensbedingten Gründe auf den Arbeitnehmer selbst. Hier kann man unterscheiden zwischen den Eigenschaften des Arbeitnehmers (= personenbedingt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personenbedingte Kündigung:... / 1.1 Anwendungsbereich der personenbedingten Kündigung

Personenbedingte Gründe zur Kündigung sind solche, die auf den persönlichen Eigenschaften, Fähigkeiten und Fertigkeiten des Arbeitnehmers, also auf einer in seiner Sphäre liegenden "Störquelle" beruhen. Da das Verhältnis von Leistung (Arbeitsleistung des Arbeitnehmers) und Gegenleistung (Vergütungspflicht des Arbeitgebers) im Arbeitsverhältnis ausgewogen sein soll (Austauschc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ordentliche Kündigung: Form... / 1.2 Angabe von Kündigungsgründen

Grundsatz: Keine Angabe erforderlich Die Angabe von Kündigungsgründen ist für die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung grundsätzlich nicht erforderlich. Im Hinblick auf eine mögliche Selbstbindung auf bestimmte Kündigungsgründe ist es in der Regel auch nicht empfehlenswert, in der Kündigungserklärung selbst detaillierte Angaben zu den Gründen der Kündigung zu machen. Der E...mehr

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Personenbedingte Kündigung:... / 2.4.2 Besonderheiten bei der Änderungskündigung

Besteht für einen Arbeitnehmer, der an seinem Arbeitsplatz aus personenbedingten Gründen nicht mehr oder nicht mehr in bisherigem Umfang weiterbeschäftigt werden kann, eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem anderen Arbeitsplatz, der Tätigkeiten voraussetzt, die arbeitsvertraglich nicht geschuldet sind, und ist eine einvernehmliche Änderung des Arbeitsvertrags nicht z...mehr

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Krankheitsbedingte Kündigun... / 1 Sonderfall der personenbedingten Kündigung

Krankheit als Kündigungsgrund Das Kündigungsschutzgesetz kennt keine "krankheitsbedingte" Kündigung. Sie ist jedoch als Sonderfall der personenbedingten Kündigung i. S. d. § 1 Abs. 2 KSchG anerkannt. Häufig wird die Ansicht vertreten, während der Krankheit könne nicht gekündigt werden. Das stimmt nicht (es sei denn, ein zur Anwendung kommender Tarifvertrag regelt ausnahmsweis...mehr

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Krankheitsbedingte Kündigun... / 4.4.2 Weiterbeschäftigung durch Änderungskündigung

Besteht für einen Arbeitnehmer, der an seinem Arbeitsplatz aus krankheitsbedingten Gründen nicht mehr oder nicht mehr in bisherigem Umfang weiterbeschäftigt werden kann, eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem anderen Arbeitsplatz, der Tätigkeiten voraussetzt, die arbeitsvertraglich nicht geschuldet sind, und ist eine einvernehmliche Änderung des Arbeitsvertrags nicht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutz außerhalb ... / 2 Der verfassungsrechtliche Mindestkündigungsschutz

Greift der allgemeine Kündigungsschutz nach dem KSchG nicht, z. B. in Kleinbetrieben gemäß § 23 KSchG oder vor Erfüllung der Wartefrist gemäß § 1 Abs. 1 KSchG, oder ein besonderer Kündigungsschutz (z. B. Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsräte), bedarf die arbeitgeberseitige Kündigung grundsätzlich keines Grundes oder Rechtfertigung. Egal ob betriebs-, personen- und verha...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutz außerhalb ... / 3.5 Verstoß gegen die Meinungsfreiheit

Eine Kündigung kann gemäß § 134 BGB wegen der Verletzung des Grundrechts der Meinungsfreiheit des Arbeitnehmers aus Art. 5 Abs. 1 GG unwirksam sein. Dies spielt insbesondere bei (ggf. außerordentlichen) verhaltensbedingten Kündigungen eine Rolle, die der Arbeitgeber infolge von Äußerungen des Arbeitnehmers ausspricht. Die Meinungsfreiheit geht grundsätzlich sehr weit. Zur Ab...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Änderungskündigung / 4.1 Kündigungsschutzklage

Das Kündigungsschutzgesetz gilt in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten auch bei Änderungskündigungen.[1] Wird die Kündigungsschutzklage nicht binnen 3 Wochen erhoben, gilt die Änderungskündigung nach § 7 KSchG als von Anfang an wirksam. Eine Änderungskündigung kann sozial gerechtfertigt sein, wenn die vom Arbeitnehmer abgelehnte Änderung der Arbeitsbedingungen entweder du...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigung: Voraussetzungen

Zusammenfassung Überblick Der nachfolgende Beitrag legt die allgemeinen Voraussetzungen einer verhaltensbedingten Kündigung dar. Im Einzelnen werden Hinweise für die Interessenabwägung gegeben, die in jedem Fall vor Ausspruch der Kündigung durchzuführen, aber immer eine Frage des Einzelfalls ist. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Für die ordentliche verhaltensbedingte K...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigun... / 1 Verhaltensbedingte Gründe

Verhaltensbedingte Gründe rechtfertigen nach der Rechtsprechung die Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach vorangegangener Abmahnung, wenn bei verständiger Würdigung in Abwägung der Interessen der Vertragsparteien und des Betriebs die Kündigung billigenswert und angemessen ist.[1] Dabei ist nicht von dem Standpunkt des jeweiligen Arbeitgebers auszugehen. Es gilt vielmehr ei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigun... / 1.1 Abgrenzung von der krankheitsbedingten Kündigung

Die Abgrenzung zwischen einem verhaltensbedingten vorwerfbaren Fehlverhalten beim Alkoholgenuss und dem krankhaften Alkoholismus, also die Erfassung des Zeitpunkts, in dem die Schwelle zum medizinischen Zustand überschritten wurde, ist in der Praxis sehr schwierig. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts liegt eine Krankheit im medizinischen Sinne vor, wenn der gewo...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigun... / 8 Berufskraftfahrer, Verkehrsverstöße

Erhebliche Verkehrs- und Sicherheitsverstöße eines Lkw-Fahrers können nach erfolgloser Abmahnung die verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen.[1] Auch der Drogenkonsum außerhalb der Arbeitszeit kann eine Kündigung rechtfertigen.[2]mehr

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Verhaltensbedingte Kündigung: Einzelne Kündigungsgründe

Zusammenfassung Überblick Der nachfolgende Beitrag stellt die typischen und zumeist schon entschiedenen Fälle von A wie "Alkohol" bis Z wie "Zeugenaussage gegen den Arbeitgeber" dar. Besondere Schwerpunkte liegen bei der unzulässigen Privatnutzung von Internet und E-Mail, bei alkoholbedingten Verfehlungen und bei Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit krankheitsbedingter Arb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigun... / Zusammenfassung

Überblick Der nachfolgende Beitrag stellt die typischen und zumeist schon entschiedenen Fälle von A wie "Alkohol" bis Z wie "Zeugenaussage gegen den Arbeitgeber" dar. Besondere Schwerpunkte liegen bei der unzulässigen Privatnutzung von Internet und E-Mail, bei alkoholbedingten Verfehlungen und bei Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigun... / 15.5 Kündigung wegen Vortäuschung einer Arbeitsunfähigkeit

Ein Arbeitnehmer, der eine Arbeitsunfähigkeit lediglich vortäuscht, verstößt gegen die Arbeitspflicht und verletzt das in ihn gesetzte Vertrauen. Da diese Pflichtverletzung nicht nur den Leistungs-, sondern auch den Vertrauensbereich berührt, bedarf es keiner vorherigen Abmahnung. In der Regel kann bei Vortäuschung einer Arbeitsunfähigkeit eine außerordentliche Kündigung aus...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigun... / Zusammenfassung

Überblick Der nachfolgende Beitrag legt die allgemeinen Voraussetzungen einer verhaltensbedingten Kündigung dar. Im Einzelnen werden Hinweise für die Interessenabwägung gegeben, die in jedem Fall vor Ausspruch der Kündigung durchzuführen, aber immer eine Frage des Einzelfalls ist. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Für die ordentliche verhaltensbedingte Kündigung ist § ...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 1 Alkohol

1.1 Abgrenzung von der krankheitsbedingten Kündigung Die Abgrenzung zwischen einem verhaltensbedingten vorwerfbaren Fehlverhalten beim Alkoholgenuss und dem krankhaften Alkoholismus, also die Erfassung des Zeitpunkts, in dem die Schwelle zum medizinischen Zustand überschritten wurde, ist in der Praxis sehr schwierig. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts liegt eine...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 15.2 Verletzung der Feststellungs- bzw. Nachweispflicht

Liegt gleichzeitig eine schuldhafte Verletzung der Anzeigepflicht vor, so rechtfertigt dies ebenfalls noch keine kündigungsrechtlichen Sanktionen. In derartigen Fällen ist der Arbeitgeber jedoch dazu befugt, dem Arbeitnehmer für den Wiederholungsfall kündigungsrechtliche Konsequenzen anzudrohen. Verstößt der Arbeitnehmer trotz erfolgter Abmahnung erneut schuldhaft gegen die ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigun... / 3 Arbeitsverweigerung

Die Weigerung eines Arbeitnehmers, die vertraglich geschuldete Leistung (Hauptleistungspflicht) zu erbringen, ist nach vorangegangener Abmahnung grundsätzlich geeignet, eine verhaltensbedingte Kündigung zu begründen.[1] Dies setzt natürlich voraus, dass der Arbeitnehmer nach dem zugrunde liegenden Arbeitsvertrag zur Ausführung der angewiesenen Tätigkeit verpflichtet ist. Ans...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigun... / 2 Interessenabwägung

Handelt es sich um Gründe, die grundsätzlich geeignet sind, eine verhaltensbedingte Kündigung zu rechtfertigen, ist aufgrund des ultima-ratio-Prinzips eine Interessenabwägung zwischen dem betrieblichen Interesse an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und dem privaten Interesse des Arbeitnehmers an der Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses vorzunehmen. Zugunsten des ...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 15.3 Verletzung der Pflicht zu gesundheitsförderndem Verhalten

Ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer muss sich so verhalten, dass er bald wieder gesund wird und an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann. Er hat alles zu unterlassen, was seine Genesung verzögern könnte. Denn er hat die Pflicht, auf die Interessen des Arbeitgebers, der schließlich die Entgeltfortzahlung leisten muss, Rücksicht zu nehmen.[1] Gefährdet der Arbeitnehmer ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigun... / 25 Unerlaubte Einsicht in Personalakten

Die Einsichtnahme durch arbeitsvertraglich nicht befugte Mitarbeiter in die Personalakten und/oder die Gehaltsunterlagen ihrer Arbeitskollegen im Betrieb kann zumindest eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen. Dabei ist eine vorangehende, einschlägige Abmahnung in der Regel nicht erforderlich. Denn der unerlaubte Einblick in diese Personalunterlagen stell...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigun... / 32 Zeugenaussage gegen den Arbeitgeber

Sagt ein Arbeitnehmer als Zeuge in einem staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren gegen seinen Arbeitgeber aus und macht er dabei keine wissentlich unwahren oder leichtfertig falschen Angaben, kann deshalb keine Kündigung ausgesprochen werden.[1] Nichts anderes kann bei einer Zeugenaussage in einem Arbeitsgerichtsprozess gelten.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigun... / 15.1 Verletzung der Anzeigepflicht

Ein einmaliger schuldhafter Verstoß gegen die Anzeigepflicht rechtfertigt in der Regel weder eine ordentliche noch eine außerordentliche Kündigung. Der Arbeitgeber ist in diesen Fällen lediglich dazu befugt, den Arbeitnehmer abzumahnen, d. h. ihm für den Wiederholungsfall kündigungsrechtliche Konsequenzen anzudrohen. Verstößt der Arbeitnehmer wiederholt trotz Abmahnung schuld...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigun... / 19 Unberechtigte Rabattzusagen

Macht ein Automobilverkäufer ohne die Absicht, sich unrechtmäßige Vermögensvorteile zu verschaffen, an Kunden Rabattzusagen, die sich im Rahmen des Üblichen bewegen, aber vom Vorgesetzten nicht entsprechend den betriebsinternen Richtlinien vorab genehmigt worden sind, rechtfertigt dies ohne einschlägige Abmahnung keine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigun... / 31 Überstundenverweigerung

Hat der Arbeitgeber Überstunden berechtigt angeordnet und verweigert der Arbeitnehmer ohne rechtfertigenden Grund die Leistung, liegt ein verhaltensbedingter Kündigungsgrund vor. Eine entsprechende vorherige Abmahnung ist grundsätzlich erforderlich.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigun... / 27 Vermögensdelikt zulasten des Arbeitgebers

Bei einem Vermögensdelikt des Arbeitnehmers zum Nachteil des Arbeitgebers, wie z. B. Betrug oder Unterschlagung, bedarf es grundsätzlich vor Ausspruch einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung keiner vergeblichen Abmahnung, weil – wie regelmäßig bei einer Störung im Vertrauensbereich – dem Arbeitgeber ein Wiederholungsfall nicht zuzumuten ist. Dabei kommt es nicht a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigun... / 28 Verweigerung einer Rücksprache

Die grundlose Weigerung eines Arbeitnehmers, zu einer vom Arbeitgeber angeordneten Rücksprache zu erscheinen, kann zu einer verhaltensbedingten Kündigung nach vorangegangener Abmahnung berechtigen, wenn dem Arbeitnehmer das Erscheinen zumutbar und möglich ist. In schwerwiegenden Fällen, zum Beispiel bei einer hartnäckigen Weigerung an einer wichtigen Unterredung, mit einem K...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigun... / 15.4 Verletzung der Arbeitspflicht nach Genesung

Nimmt der Arbeitnehmer nach Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit die Arbeit nicht oder verspätet wieder auf, so verletzt er die Arbeitspflicht. Handelt es sich um einen weniger gravierenden Verstoß (z. B. um eine verspätete Arbeitsaufnahme von 1 bis 2 Tagen), ist es angebracht, den Arbeitnehmer abzumahnen. Mehrere geringfügige Verstöße gegen die nach erfolgter Abmahnung kö...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigun... / 7 Beleidigungen und Bedrohungen

Beleidigungen gegenüber dem Arbeitgeber oder gegenüber Vorgesetzten berechtigen grundsätzlich zur ordentlichen Kündigung auch ohne vorangegangene Abmahnung. Grobe Beleidigungen können auch eine außerordentliche (fristlose) Kündigung rechtfertigen. Dies gilt ebenso für Bedrohungen des Arbeitgebers oder von Vorgesetzten. Ehrverletzende Äußerungen können allerdings dann als weni...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigun... / 23 Sicherheitsbedenken

Im Kündigungsschutzprozess müssen konkrete Tatsachen vorgetragen werden können, die auf eine Gefährdung hinweisen. Die Vermutung des Arbeitgebers, der Arbeitnehmer stelle ein Sicherheitsrisiko dar, reicht nicht.[1] Dies gilt auch für Unternehmen, die gegen Terroristenanschläge besonders anfällig sind.[2]mehr