Fachbeiträge & Kommentare zu Verlust

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Stimmkraft und Gewinnverteilung

Rn 8 III regelt, wie sich die Stimmkraft und das Gewinnbezugsrecht verteilen. Die Vorschrift begründet nicht einen Gewinnanspruch, sondern enthält eine dispositive Verteilungsregel und Auslegungsregel. Auf die stille GbR und die Unterbeteiligung ist mit Rücksicht auf die Interessenlage vorrangig zudem § 231 I HGB anzuwenden. Rn 9 Wie die Gesellschafter die Beteiligungsverhält...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Gästehaus Teil des BV

Rn. 1705 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Soweit das Gästehaus sich im BV des StPfl befindet, sind die allgemeinen bewertungsrechtlichen Schlussfolgerungen daraus zu ziehen. So sind insbesondere die stillen Reserven im Fall der Veräußerung aufzudecken. Es kommt zur "vollen" Besteuerung des Veräußerungsgewinns. Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns, dürfen die nichtabziehbaren...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2134 BGB – Eigennützige Verwendung.

Gesetzestext 1Hat der Vorerbe einen Erbschaftsgegenstand für sich verwendet, so ist er nach dem Eintritt der Nacherbfolge dem Nacherben gegenüber zum Ersatz des Wertes verpflichtet. 2Eine weitergehende Haftung wegen Verschuldens bleibt unberührt. Rn 1 Die Vorschrift statuiert eine Ersatzpflicht des nicht befreiten Vorerben für den Fall, dass er Nachlassgegenstände für sich s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Fristbeginn und Fristwahrung.

Rn 2 Für den Fristbeginn ist die Kenntnis des Irrtums und der Täuschung bzw der das Aufhebungsrecht begründenden Tatsachen erforderlich (BGH FamRZ 67, 372). Im Fall der Drohung mit Wegfall der Zwangslage. Bei einem geschäftsunfähigen Ehegatten kommt es für den Fristbeginn auf die Kenntnis seines gesetzlichen Vertreters an (I 2 Hs 2). Versäumt dieser die Frist, kann der Ehega...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Unmöglichkeit (Fall 2).

Rn 7 Unmöglichkeit der Zweckerreichung meint, dass die Zweckverfolgung nachträglich unmöglich wurde (vgl auch § 275 I). Die Störung oder Behinderung der Zweckverfolgung reicht dafür nicht. An die Unmöglichkeit (II Fall 2) sind hohe Anforderungen zu stellen (Köln BB 02, 1167). Notwendig ist, dass die Zweckverfolgung dauernd und offenbar unmöglich wird (BGH NJW 57, 1279 [BGH 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Bewilligung.

Rn 9 Die Bewilligung ist eine materiell-rechtliche, einseitige, empfangsbedürftige und formlose Willenserklärung aller Verpflichteten des Berichtigungsanspruchs (§ 894). Verfahrensrechtlich gelten die §§ 19, 29 GBO. Hinsichtlich Adressat, Bindung und Verlust der Verfügungsbeschränkung sind §§ 875 I 2, 875 II (MüKo/Lettmaier Rz 12) und 878 (Soergel/Stürner Rz 10, str) entspr ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Schriftliche Mitteilung des Befristungsgrundes.

Rn 13 Gem § 575 I 1 Hs 2 – eine international zwingende Formvorschrift iSv Art 11 Abs 5 Rom-I-VO (LG Berlin ZMR 23, 276) – muss der Vermieter dem Mieter den Grund der Befristung schriftlich mitteilen. Einen genauen Zeitpunkt hierfür nennt das Gesetz nicht. Erforderlich ist, dass die Mitteilung dem Mieter spätestens bei Vertragsschluss zugegangen ist. Nach überwiegender Auffa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Mitbesitzer.

Rn 10 Im Fall des Mitbesitzes mehrerer Personen an einer Sache ist das Abhandenkommen bereits dann zu bejahen, wenn bei einem einzigen Mitbesitzer ein unfreiwilliger Besitzverlust vorliegt. Ist allerdings ein Mitbesitzer zugleich der Alleineigentümer der Sache und gibt er den Besitz freiwillig auf, dann ist Abhandenkommen zu verneinen, auch wenn dies für den anderen Mitbesit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sonstige Ansprüche.

Rn 21 Sind sowohl das schuldrechtliche (Verpflichtungs-) als auch das dingliche (Verfügungsgeschäft) Rechtsgeschäft nichtig (zB Fehleridentität), so kann der Eigentümer bei Veräußerung und Übergabe der Sache diese sowohl nach § 985 als auch § 812 I 1 (Besitzkondiktion) herausverlangen. In diesem Fall stärkt das Recht aus § 985 die Stellung des Eigentümers nicht nur hinsichtl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungszweck und Anwendbarkeit.

Rn 1 Mit § 805 soll der Inhaber der Haupturkunde va beim Verlust von Zins- oder Rentenscheinen geschützt werden. Erneuerungsscheine sind nach hM lediglich Legitimationspapiere (RGRK/Steffen § 803 Rz 9; zur aA Staud/Marburger § 803 Rz 14). Mit dem Erlöschen der Haupturkunde werden sie kraftlos. Nach § 805 1 sind Erneuerungsscheine zum Empfang der (Zins- oder Renten-)Scheine e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Zahlung einer Nutzungsvergütung.

Rn 23 kann nach III 2 im Fall der Überlassung des Gebrauchs von im Alleineigentum des anderen Ehegatten und von im gemeinsamen Eigentum stehenden Hausrat angeordnet werden, aber gem III erst nach Trennung und Verteilung des Hausrats (Ddorf FamRZ 16, 1087) sowie vorheriger Zahlungsaufforderung (Frankf FamRZ 19, 783). Da die Gebrauchsüberlassung die Eigentumsverhältnisse unber...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Entgeltlicher Hinzuerwerb von Teilflächen

Rn. 95 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Erwirbt ein Miterbe die Miteigentumsanteile des/der Miterben entgeltlich hinzu, sind die erworbenen Grundstücks-(bruch-)teile mit den anteiligen AK anzusetzen. Eine Mischung des qm-Wertes nach dem doppelten Ausgangsbetrag für die im Erbwege oder in vorweggenommener Erbfolge unmittelbar erworbenen Grundstücksteile mit dem Kaufpreis für die vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Rechtsfolgen der Verletzung von Nebenpflichten und Obliegenheiten.

Rn 62 Die Verletzung von Nebenpflichten und Obliegenheiten führt zum Verlust des Anspruchs aus § 765 I, wenn sich die Inanspruchnahme aufgrund der Pflichtverletzung als rechtsmissbräuchlich darstellt (s Rn 61). Dabei kann die Unterscheidung zwischen Nebenpflichten und Obliegenheiten (dazu § 241 Rn 28) idR dahinstehen (vgl zB BGH WM 63, 24, 25: Einordnung als Obliegenheit), d...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 7. Pflichtteilsverzicht

Rz. 323 Gem. § 551 ABGB erfolgt der Verzicht auf ein Erbrecht durch Vertrag mit dem Erblasser. Ein derartiger Verzicht wirkt gem. § 551 Abs. 2 ABGB, soweit nichts anderes vereinbart worden ist, auch für die Nachkommen des Verzichtenden. Gem. § 758 Abs. 1 ABGB hat der Verzicht auf das Erbrecht auch den Verlust des Pflichtteils zur Folge. Der Verzichtende wird bei der Bemessun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Bedingte Rechtsgeschäfte im Prozess und während des Insolvenzverfahrens.

Rn 26 Ein aufschiebend bedingter Anspruch kann nur unter den Voraussetzungen von § 259 ZPO eingeklagt werden. Die aufschiebend bedingte Veräußerung vor dem Prozess führt nicht zum Verlust der Prozessführungsbefugnis. Gleiches gilt nach § 265 II ZPO , wenn die Bedingung während des Prozesses eintritt. Die Rechtskraft des Urteils wirkt nach § 325 ZPO grds auch für und gegen den...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Zahlungsdienstleister, der ein Zahlungsinstrument ausgibt, ist verpflichtet,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck und Bedeutung.

Rn 1 Die Regelung dient der Erhaltung wirtschaftlicher Werte, dadurch, dass eine Sache und ihre wesentlichen Bestandteile das gleiche rechtliche Schicksal haben sollen (BGHZ 20, 154, 157). Die Übereignung einer beweglichen oder unbeweglichen Sache erfasst immer auch deren wesentliche Bestandteile. Eine entgegenstehende Vereinbarung der Parteien ist nichtig (KG OLGZ 80, 198)....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Dienstleistungspflicht.

Rn 3 Art und Ausmaß der Dienstpflicht sind abhängig vom Alter des Kindes und seinen Fähigkeiten, aber auch von den Lebensverhältnissen der Eltern (zB Krankheit, doppelte Berufstätigkeit, Erziehung. durch nur einen Elternteil) sowie den sächlichen Erfordernissen wie Haushalt oder Geschäftsbetrieb (NJW 72, 1716). Deshalb gibt es insb für den zeitlich geschuldeten Umfang der Di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verletzung einer Mitwirkungsobliegenheit bei der Fehlersuche des Unternehmers.

Rn 7 Gem III Nr 2, der Art 12 V DIRL umsetzt, kann die Beweislastumkehr ferner entfallen, wenn der Verbraucher eine zumutbare Mitwirkungshandlung bei der Fehlersuche des Unternehmers unterlässt. Diese Mitwirkung ist nicht selbstständig durchsetzbar, sondern ist als bloße Obliegenheit des Verbrauchers ausgestaltet, deren Verletzung den Verlust der Beweislastumkehr bedeutet. R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anfall.

Rn 1 Nach dem Wortlaut findet der Anfall bei Auflösung des Vereins (§ 41 Rn 1 ff) und Entziehung der Rechtsfähigkeit (§ 43) statt. Nur wenn ein Anfall stattfindet, ist die Liquidation durchzuführen (NK-BGB/Eckardt Rz 1). Die Vorschrift ist entspr auf Beendigungstatbestände anzuwenden, die zur Liquidation führen, wie Verlust der Rechtsfähigkeit nach Amtslöschung oder Auflösun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. E-Geld.

Rn 6 Für E-Geld sind Sonderregelungen zu beachten. Dabei sind die Haftungsregelungen über nicht autorisierte Zahlungen und Missbrauch im Bereich bis 200 Euro nicht anwendbar, wenn für das Zahlungskonto, auf dem das E-Geld gespeichert ist, keine Sperrmöglichkeit besteht. Die allgemeine Umschreibung von E-Geld erlaubt vielfältige Gestaltungen. Es muss sich um Werteinheiten in ...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / I. Grundsätzliches Verhältnis von Ausschlagung und Pflichtteilsverlangen

Rz. 218 Besondere Probleme können sich aus dem Verhältnis von Ausschlagung und Pflichtteilsrecht ergeben. Hier bestehen für Rechtsberater Haftungsgefahren bei der Beratung anlässlich einer Erbschaftsausschlagung. Rz. 219 Der Pflichtteilsanspruch als Mindestteilhabe am Nachlass steht den nach § 2303 BGB genannten Personen grundsätzlich nur dann zu, wenn diese durch Verfügung v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Beweislast.

Rn 23 Für die Wirksamkeit der Ausschlagung trägt derjenige, der sich darauf beruft, die Beweislast, dh er hat die Existenz, den Zeitpunkt und die Formwirksamkeit der Ausschlagung nachzuweisen, darüber hinaus auch den Beginn und den Ablauf der Frist. Die Beweislast erstreckt sich nicht auf die Rechtzeitigkeit der Ausschlagung, da die Fristversäumnis eine rechtsvernichtende Ei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Andere Sportler

Tz. 33 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Regelung über die Unschädlichkeit pauschaler Aufwandsentschädigungen gilt nur für Sportler des Vereins, nicht aber für Zahlungen an andere Sportler. Einem anderen Sportler kann also nicht während der Teilnahme an nur einer Veranstaltung im Jahr ein Betrag i. H. v. 6.240 EUR pauschal ausgezahlt werden. Alle Zahlungen, die dieser andere Sp...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. § 447 II (Abs 3 S 2 Alt 3).

Rn 6 Der Verkäufer trägt, vorbehaltlich II, das Risiko bis zur Übergabe gem § 446 an den Käufer (s dort Rn 11, 13; für Transportschäden LG Coburg CR 07, 59, 60). II und III S 2 Alt 3 schließen nur die Verschiebung der Preisgefahr durch § 447 aus, führen dagegen für die Leistungsgefahr nicht zu einer Bringschuld: Der Verkäufer wird bei unverschuldetem Verlust der Ware auf dem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abhandenkommen.

Rn 3 Nach allg Auffassung ist eine Sache abhandengekommen, wenn entweder der Eigentümer oder sein Besitzmittler den unmittelbaren Besitz ohne seinen Willen verloren hat (Neuner JuS 07, 401, 403). Nicht erforderlich ist ein Besitzverlust gegen den Willen des Eigentümers. Das Gesetz nennt ausdrücklich Diebstahl und Verlust der Sache, macht aber mit dem Hinweis auf ein sonstige...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / a) Vertretung des Pflichtteilsberechtigten

Rz. 27 Der Pflichtteilsberechtigte obsiegt. Hieraus folgt, dass er einen Anspruch auf Erstattung seiner Kosten gegenüber den drei Erben hat. Diese haften als Gesamtschuldner. Obsiegt der Pflichtteilsberechtigte nur teilweise, erfolgt eine Kostenquotelung. Er trägt die Kosten in Höhe seines Unterliegens. Bei Verlust des Prozesses trägt er seine Kosten selbst. Die Gebühren sei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Kosten der Schadensfeststellung.

Rn 18 Im Vorfeld jedes Ersatzanspruchs (auch bei § 249) können dem Geschädigten Kosten für die Ermittlung des ersatzfähigen Schadens und des zum Ersatz verpflichteten Schädigers entstehen. BGHZ 66, 112, 115 hat diesen Aufwand jedoch ›aus Erwägungen des Verantwortungsbereichs und der Praktikabilität‹ idR für nicht ersatzfähig gehalten. Das soll nicht nur für einen Aufwand an ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Überschusseinkünfte

Tz. 43 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Bei den Einkunftsarten "Kapitalvermögen" und s. "Vermietung und Verpachtung von Werberechten" sind die Einkünfte für Zwecke des Ertragssteuerrechts durch Gegenüberstellung der Einnahmen (Begriff s. § 8 EStG, Anhang 10) und Werbungskosten (s. §§ 9, 9a EStG, Anhang 10) zu ermitteln. Das Ergebnis aller Betätigungen dieser Bereiche kann nach Sald...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Widerruf.

Rn 8 I 2 legt die Unwiderruflichkeit der Gestattung für die Fälle fest, in denen zum einen eine Gestattungspflicht besteht und weiterhin der Empfänger der Gestattung Besitzer der Hauptsache ist. Wirkungen entfaltet der Widerruf nur insoweit, als das Eigentum an den Bestandteilen nunmehr nicht mehr auf Grund der Gestattung erworben werden kann (Soergel/Henssler § 956 Rz 7). R...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Atypische stille Gesellschaft

Schrifttum: Bitz, Aktuelle Entwicklungen bei der GmbH & Still, GmbHR 1997, 769; Blaurock, Handbuch Stille Gesellschaft, 9. Auflage 2020; Bodden, Die atypisch stille Gesellschaft im Einkommensteuerrecht, KÖSDI 2019, 21282; Bodden, Die atypische Unterbeteiligung als Mitunternehmerschaft, KÖSDI 2020, 21942; Bolk, Festschrift für Wolfram Reiss, 2008, Einkünfte des an einer GmbH s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 § 590 will das Interesse des Pächters an der Anpassung (§ 590 II) des landwirtschaftlichen Betriebes an neue Markterfordernisse mit dem Interesse des Verpächters, nicht über § 590b die finanziellen Folgen der Umstrukturierung anteilig tragen zu müssen, ausgleichen. § 590 I macht eine nichtlandwirtschaftliche Nutzung allein von der auch gerichtlich nicht zu ersetzenden Z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. § 442 (Abs 3 S 2 Alt 1).

Rn 4a Art 7 V WKRL kennt (iGgs zu Art 2 III VerbrGKRL) keinen Ausschluss der Mängelrechte bei Kenntnis des Käufers vom Mangel bei Vertragsschluss, wie § 442 statuiert, sondern verneint lediglich das Vorliegen eines Mangels, soweit der Käufer der negativen Abweichung der Beschaffenheit der Kaufsache ausdr und gesondert zugestimmt hat (Lorenz NJW 21, 2065, 2069; vgl § 476 Rn 8...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 702a BGB – Erlass der Haftung.

Gesetzestext (1) 1Die Haftung des Gastwirts kann im Voraus nur erlassen werden, soweit sie den nach § 702 Abs. 1 maßgeblichen Höchstbetrag übersteigt. 2Auch insoweit kann sie nicht erlassen werden für den Fall, dass der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von dem Gastwirt oder von Leuten des Gastwirts vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wird oder dass es s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Erlöschen der vom Ausgleichspflichtigen erworbenen Anrechte (Abs 3).

Rn 7 Hat der Ausgleichspflichtige seinerseits im VA ein anpassungsfähiges Anrecht iSd § 32 erworben, so hat die Beseitigung der Kürzung seines Anrechts zur Folge, dass das von ihm erworbene Anrecht erlischt (III). Der Verlust des Anrechts tritt zu dem gleichen Zeitpunkt ein, in dem die Anpassung wirksam wird (vgl dazu Rn 5). Die Bestimmung soll gewährleisten, dass der Ausgle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Vertragspflichten.

Rn 4 Der Verwahrungsvertrag begründet Pflichten für beide Vertragsparteien. Der Hinterleger hat bei entspr Vereinbarung die Vergütung zu entrichten (§§ 689, 699). Ihn können Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche treffen (§§ 693, 694). Er ist ferner zur Rücknahme der Sache verpflichtet (§ 696). Der Verwahrer ist zur Aufbewahrung der beweglichen Sache verpflichtet. Er hat d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Anwendungsbereich der §§ 164 ff.

Rn 28 Die §§ 164 ff gelten unmittelbar nur für Willenserklärungen iSd §§ 116 ff. Auf rechtsgeschäftsähnliche Handlungen finden sie entspr Anwendung (BGH MMR 21, 477 Rz 17). Das gilt insb für die Mahnung (§ 286 I), die Aufforderung zur Genehmigung (§§ 108 II, 177 II), die Fristsetzung (§§ 250 1, 281 I 1, 323 I 1, 637 I), die Mängelanzeige, die Ablehnungsandrohung (§§ 250, 326...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches; Anwendungsbereich.

Rn 1 § 547 wurde durch das MRRG eingefügt, ist seit 1.9.01 in Kraft und entspricht inhaltlich § 557a aF. Eine Übergangsregelung existiert daher nicht. § 547 gilt für alle Mietverhältnisse und ist über § 581 II auf Pachtverträge anwendbar (BGH NJW 00, 2987 [BGH 17.05.2000 - XII ZR 344/97]). Sinn und Zweck des § 547 ist der Schutz des Mieters vor dem Verlust der im Voraus gele...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Vorliegen eines mieterseitigen Vertragsstrafeversprechens.

Rn 4 Vertragsstrafe ist iSd §§ 339 ff zu verstehen, wonach der Schuldner eine Leistung für den Fall verspricht, dass er seine Verbindlichkeit nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt. Vertragsstrafeversprechen wurden angenommen für eine Vereinbarung, dass der Mieter sich bei vorzeitiger Vertragsauflösung zur Zahlung eines Pauschalbetrages verpflichtet (AG Berlin-Charlotte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Auskunftspflicht.

Rn 3 Die Pflicht zur Auskunftserteilung tritt erst mit der Feststellung des Nachlassgerichts nach § 1964 ein. Eine Verletzung der Aufklärungspflicht führt nicht zum Verlust des Rechts zur Haftungsbeschränkung (MüKo/Küpper § 2011 Rz 1). Der Fiskus ist vor dem Prozessgericht zu verklagen; die Auskunft bezieht sich nur auf den gegenwärtigen Bestand des Nachlasses und umfasst so...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Eidesstattliche Versicherung.

Rn 15 Die eidesstattliche Versicherung kann unter den Voraussetzungen des § 260 II , insb, dass Grund zur Annahme besteht, dass das Verzeichnis nicht mit der erforderlichen Sorgfalt (Frankf NJW-RR 93, 1483 ff [OLG Frankfurt am Main 16.09.1992 - 17 U 152/91]; Oldbg NJW-RR 92, 777, 778; Zweibr FamRZ 69, 230, 231) erstellt worden ist, verlangt werden. So muss sie nicht bzgl Umfa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. ›Aufgabe‹.

Rn 8 Die ›Aufgabe‹ einer Sicherheit liegt vor, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtung (Köln NJW 90, 3214f) ihre Verwertungsmöglichkeit durch vorsätzliches und aktives Handeln des Gläubigers (BGH WM 60, 51; Köln NJW 90, 3214, 3215; Erman/Zetzsche § 776 Rz 6) ganz oder teilweise (Erman/Zetzsche § 776 Rz 7) tatsächlich (zB durch Zerstörung, Staud/Stürner § 776 Rz 11) oder rechtl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verwirkungsklauseln.

Rn 5 Kraft einer Verwirkungsklausel braucht der Schuldner nicht – wie bei der Vertragsstrafe – eine zusätzliche Leistung zu erbringen. Vielmehr verliert er eigene Rechte. Beim vereinbarten Verlust aller Rechte deutet § 354 das in einen Rücktrittsvorbehalt um. Für eine weniger weitgehende Sanktion gilt das nicht. Doch ist dann der Unterschied zur Vertragsstrafe nicht so gewic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 § 701 begründet eine verschuldensunabhängige Haftung des Gastwirts für Schäden durch Verlust, Zerstörung oder Beschädigung an Sachen, die ein aufgenommener Gast in den Betrieb des Gastwirts einbringt (Grundlage der Regelung ist das Übereinkommen des Europarats v 17.12.62, BGBl II, 269). Die Einbringung führt zu einem gesetzlichen Schuldverhältnis zwischen Gast und Gastw...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / c) Vertretung der Erben durch mehrere Rechtsanwälte

Rz. 31 Wird die Klage des Pflichtteilsberechtigten abgewiesen, trägt der Gegner, d.h. der Pflichtteilsberechtigte, alle Kosten. Für die Beauftragung mehrerer Anwälte gilt: Rz. 32 Die Entscheidung darüber, ob jeder der Erben einen Prozessbevollmächtigten bestellen und Kostenerstattung verlangen kann oder ob die Gebühren für einen gemeinsamen Rechtsanwalt zu erstatten sind, ric...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Voraussetzungen.

Rn 4 Es muss eine Schuldverschreibung abhandengekommen oder vernichtet worden sein. Das Abhandenkommen wird teilweise wie in § 935 als unfreiwilliger Verlust des unmittelbaren Besitzes, teilweise eigenständig aus dem Zweck des Angebotsverfahrens heraus ausgelegt (BeckOKBGB/Gehrlein Rz 2; BeckOGKBGB/Vogel Rz 6). Ein Abhandenkommen soll auch vorliegen, wenn der Verbleib der Ur...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / g) Probleme der Ausschlagung

Rz. 208 Die Ausschlagung (und die ihr gleichstehende Anfechtung der Erbschaftsannahme) ist ebenfalls problematisch: Zwar fehlt eine ausdrückliche gesetzliche Regelung,[607] jedoch wird nach h.M. – teilweise unter Verweis auf den Wortlaut des § 2326 S. 2 BGB – auch der hinterlassene, aber ausgeschlagene Erbteil vom Pflichtteilsergänzungsanspruch abgezogen.[608] Hier wird die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rechtsfolgen der Fristbestimmung.

Rn 2 Nach 1 wird die Fristbestimmung kraft Gesetzes im Zeitpunkt der Anordnung der Nachlassverwaltung bzw Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens unwirksam, sofern die Frist noch läuft. Fristversäumnis führt zum endgültigen Verlust des Haftungsbeschränkungsrechts, und zwar auch dann, wenn die Eröffnung der Nachlassinsolvenz mangels Masse abgelehnt worden ist, wenngleich di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Unterbrechung.

Rn 16 Die Regelungen zur Unterbrechung des Verfahrens durch Tod, Verlust der Prozessfähigkeit oder durch Insolvenzverfahren (§§ 239 ZPO ff) sind anzuwenden. Anlass für eine teleologische Reduktion gibt es grds nicht. Stirbt zB der klagende WEigtümer (LG München I NZM 13, 623) oder wird über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet (LG Düsseldorf ZWE 11, 375; AG Duisburg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Da ein anfechtbares, aber nicht angefochtenes Rechtsgeschäft uneingeschränkt gültig ist (BGH NJW-RR 87, 1456 [BGH 01.07.1987 - VIII ZR 331/86]), führt dessen Bestätigung nach § 144 I nur zum Verlust des Anfechtungsrechts. Sie stellt geringere Anforderungen als die Bestätigung nach § 141 und setzt keine empfangsbedürftige Willenserklärung voraus, weil vor einer Anfechtun...mehr