Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherungspflicht

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / 2.5 Persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit

Voraussetzung für die Annahme eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ist nach der Rechtsprechung des BSG die persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit des Beschäftigten von seinem Arbeitgeber. Ob eine derartige persönliche und damit in aller Regel auch vorhandene wirtschaftliche Abhängigkeit vorliegt, richtet sich nach dem Gesamtbild der Beschäft...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 1 Versicherungspflicht

Die Arbeitslosenversicherung ist wie die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung als Pflichtversicherung nach dem Prinzip der Zwangsmitgliedschaft mit gesetzlichen Befreiungstatbeständen ausgestaltet. Die Versicherungspflicht erstreckt sich auf Personen, die als Beschäftigte oder aus sonstigen Gründen in einem Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit steh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 4.8.1 Versicherungspflicht

Der Bezug von Arbeitslosengeld begründet Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung sowie in der sozialen Pflegeversicherung. Die Versicherungspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung bleibt – zum Schutz des Betroffenen –auch bestehen, wenn die Entscheidung, die zum Bezug der Leistung geführt hat, rückwirkend aufgehoben oder die Leistung zurü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 2 Versicherungspflicht auf Antrag

Selbstständig Tätige und Personen, die eine Beschäftigung von mindestens 15 Stunden wöchentlich außerhalb des EU-Auslands aufnehmen und ausüben, können ihren Arbeitslosenversicherungsschutz im Rahmen einer Versicherungspflicht auf Antrag (sog. Freiwillige Weiterversicherung) durch eigene Beitragszahlung aufrechterhalten. Die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung st...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 1.3 Sonstige Versicherungspflichtige

Zum Personenkreis der sonstigen Versicherungspflichtigen zählen nicht die versicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer.[1] Vielmehr zählen zu diesem Personenkreis[2]: Jugendliche, die in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten, die ihnen eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen sollen sowie P...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 1.1 Personenkreis der Beschäftigten

Zu den versicherungspflichtig Beschäftigten gehören grundsätzlich alle Arbeitnehmer, die gegen Entgelt beschäftigt sind. Hierzu gehören z. B. auch Beschäftigte nach dem Jugendfreiwilligendienstgesetz sowie Beschäftigte im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes. Heimarbeiter gelten als Beschäftigte und stehen insoweit den Arbeitnehmern gleich. Versicherungspflichtig sind im Wei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Rechtsfolgen) / 2.3 Krankenversicherung

In der Krankenversicherung besteht Versicherungspflicht, wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen einer Sperrzeit ruht. Damit der Anspruch ruhen kann, muss er bestehen. Deshalb ist erforderlich, dass eine Arbeitslosmeldung erfolgt, auch wenn sich ein zahlbares Arbeitslosengeld wegen der Sperrzeit nicht ergibt. Durch das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) beste...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 1.2 Abgrenzung zur selbstständigen Tätigkeit

Die Abgrenzung einer (versicherungspflichtigen) Beschäftigung von einer (versicherungsfreien) selbstständigen Tätigkeit ist in der Praxis oft mit Schwierigkeiten verbunden. Deshalb sehen die Regelungen des Sozialversicherungsrechts hierzu ein "Statusfeststellungsverfahren"[1] vor. In diesem Verfahren entscheidet die Deutsche Rentenversicherung Bund grundsätzlich auf Antrag d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kopfschlächter / Zusammenfassung

Begriff Kopfschlächter schlachten und zerlegen Nutztiere (z. B. Rinder, Schweine). Sie sind in Schlachthöfen und Schlachtereien meist gegen Stücklohn beschäftigt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Versicherungspflicht für abhängig Beschäftigte in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ergibt sich aus § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, § 20 Abs. 1 Sat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 4.4 Leistungsdauer

Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich nach der Dauer der Versicherungspflicht in den letzten 5 Jahren vor Anspruchsbeginn und dem Lebensalter, das bei Entstehung des Leistungsanspruchs vollendet ist.[1] Die Grundanspruchsdauer von 6 Monaten wird nach einer Versicherungszeit von 12 Monaten erreicht. Die Höchstdauer für unter 50-jährige Arbeitslose beträgt 12 M...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kopfschlächter / 2 Versicherungsrechtliche Beurteilung

Als Arbeitnehmer unterliegen Kopfschlächter der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.[1] Sonderregelung in der Arbeitslosenversicherung Hinsichtlich der versicherungsrechtlichen Behandlung in der Arbeitslosenversicherung ist zu berücksichtigen, dass Kopfschlächter wegen der ständig wechselnden Auftraggeber in der Regel als unständig Beschäftigte...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 1.4.1 Versicherungspflicht in der Sozialversicherung

Als Reaktion auf die Entscheidung des BSG vom 1.12.2009 (siehe Ziffer 1.2) hat der Gesetzgeber die Versicherungspflicht der dual Studierenden in allen Zweigen der Sozialversicherung eingeführt[1] (vgl. § 25 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB III, § 5 Abs. 4a Satz 1 Nr. 2 SGB V, § 1 Satz 5 Nr. 2 SGB VI). Die ab dem 1.1.2012 geltende Neuregelung führt dazu, dass einheitlich alle Teilnehm...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 1.4.2 Versicherungspflicht in der Unfallversicherung

Teilnehmerinnen und Teilnehmer an dualen Studiengängen sind kraft Gesetzes unfallversichert (vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 8c SGB VII bzw. § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII). Zuständig sind die jeweiligen Unfallversicherungsträger (Unfallkassen der Bundesländer, die zuständige Berufsgenossenschaft sowie die Versicherungsträger der öffentlichen Hand).mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 1.3 Hilfebedürftigkeit allein durch Beiträge zur Kanken-/Pflegeversicherung

Personen, die gerade so viel Einkommen erzielen, dass sie kein Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II erhalten, sind insofern hilfebedürftig, als sie ihren Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht aus eigener Kraft aufbringen können. Auf Antrag übernimmt das Jobcenter im erforderlichen Umfang den Betrag. Diesen Zuschuss erhalten ebenfalls diejenigen nicht erwerbs...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / Zusammenfassung

Begriff Bezieher von Bürgergeld für Erwerbsfähige nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II sind teilweise in der Sozialversicherung abgesichert. Dies umfasst die Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung für Bezieher von Bürgergeld für Erwerbsfähige nach § 19 Ab...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gründungszuschuss / 5.2 Rentenversicherung auf Antrag

Eine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht durch den Gründungszuschuss nicht. Von bestimmten Fällen der Versicherungspflicht Selbstständiger abgesehen, besteht jedoch die Möglichkeit, sich auf Antrag oder freiwillig zu versichern.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 1.1 Gesetzlich Versicherte

Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II sind in der gesetzlichen Krankenversicherung selbst versicherungspflichtig, wenn sie vor dem Leistungsbezug zuletzt gesetzlich krankenversichert waren. Ehegatten/Lebenspartner sind also selbst versichert. Für Kinder gilt dies ab dem vollendeten 15. Lebensjahr. Wichtig Familienversicherung nur noch für Bezieher von Bürgerg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.3.3 Auswirkungen auf das Recht der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung – SGB V/SGB XI

Rz. 16 Für die der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegenden Mitglieder bleibt die Mitgliedschaft nach § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V während des Bezugs von Elterngeld erhalten. Der Bezug von Elterngeld hat gem. § 224 Abs. 1 Satz 1 SGB V für die Pflichtversicherten grds. die Beitragsfreiheit zur Folge.[1] Sofern eine sich im Rahmen der Vorgaben de...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschaftsgeld und Arbei... / 2.1 Frauen in der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 19 Abs. 1 MuSchG)

Nach § 19 Abs. 1 MuSchG erhält eine Frau, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, während den Schutzfristen vor und nach der Geburt Mutterschaftsgeld. Dabei ist es unerheblich, ob Versicherungspflicht besteht oder ob die Frau freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. § 19 Abs. 1 MuSchG kommt lediglich klarstellende Wirkung zu, die ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.3.2 Auswirkungen in Bezug auf das Recht der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung – SGB VI/SGB VII

Rz. 14 Auch im Hinblick auf die Regelungsmaterie des SGB VI ergeben sich durch den Bezug von Elterngeld Besonderheiten, wobei für die rentenrechtliche Betrachtungsweise weniger der Bezug von Elterngeld als solcher, sondern vielmehr die damit ebenfalls einhergehende Betreuung und Erziehung von Relevanz ist. Denn Kindererziehungszeiten begründen nach § 3 Satz 1 Nr. 1 SGB VI i....mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Absetz-/Freibet... / 2 Absetzbeträge vom Einkommen

Welche Beträge vom Einkommen abzusetzen sind, ist in § 11b SGB II geregelt. Einige der Absetzbeträge sind durch § 6 Bürgergeld-V pauschaliert. Vom Einkommen abzusetzen sind: Die auf das Einkommen entrichteten Steuern, wie Lohnsteuer/Einkommen-, Kirchen-, Gewerbe- und Kapitalertragsteuer (nicht jedoch Verkehrssteuern, wie z. B. die Mehrwertsteuer). Pflichtbeiträge zur Sozialver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.1.1 Zugehörigkeit zum deutschen Sozialrecht trotz Tätigkeit im Ausland (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Alt. 1)

Rz. 53 Entsprechend dem im Sozialrecht geltenden Territorialitätsprinzip soll Leistungen des deutschen Sozialrechts grds. nur derjenige beanspruchen können, der im räumlichen Anwendungsbereich des Sozialgesetzbuchs einer Beschäftigung nachgeht. Da sich das Sozialrecht in seinem Geltungsbereich grds. nur auf das deutsche Hoheitsgebiet beschränkt, geht der damit verbundene Sch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 7.3 Beschäftigung zur Berufsausbildung

Rz. 120 Der Gesetzgeber hat die Beschäftigung zur Berufsausbildung privilegiert. Sie wird durch § 1 Abs. 6 Alt. 2 als nicht volle Erwerbstätigkeit fingiert. Eine solche Beschäftigung zur Berufsausbildung schließt damit unabhängig von ihrer Zeitdauer den Anspruch auf Elterngeld nicht aus. Die Regelung meint eine Beschäftigung in einer Berufsausbildung (ähnlich §§ 15 Satz 1, 2...mehr

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Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.5.1.2 Beginn der Versicherungspflicht nach Nr. 2

Rz. 81 Nach Satz 1 Nr. 2 beginnt die Versicherungspflicht in den Fällen des Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 mit Beginn der Leistung und in den Fällen des Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 mit Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder Rehabilitation, wenn der Antrag innerhalb von 3 Monaten danach gestellt wird, andernfalls mit dem Tag, der dem Eingang des Antrags folgt, frühestens jedoch mit dem Ende der Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.5.2 Ende der Versicherungspflicht (Satz 2)

Rz. 82 Abs. 4 Satz 2 regelt dann das Ende der Versicherungspflicht und ordnet an, dass die Versicherungspflicht mit Ablauf des Tages endet, an dem die Voraussetzungen weggefallen sind; so z. B. mit dem Tag, an dem die Beschäftigung endet oder auch, wenn die sonstigen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Dies kann der Fall sein bei Wechsel der Staatsangehörigkeit, Eintritt d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.3 Versicherungspflicht – Sozialleistungsbezieher u. a. (Abs. 3)

Rz. 63 Abs. 3 regelt die Versicherungspflicht auf Antrag für den dort abschließend aufgeführten Personenkreis. Erfasst werden: Sozialleistungsbezieher bzw. Bezieher von Entgeltersatzleistungen – Nr. 1, Arbeitsunfähige und Rehabilitanden ohne Krankengeldanspruch – Nr. 2 und Bezieher eines Erwerbsschadensausgleichs nach dem Soldatenentschädigungsgesetz – Nr. 3 (ab 1.1.2025). 2.3.1...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.1 Personenspezifische Versicherungspflicht auf Antrag bei Auslandsbezug (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 11 Abs. 1 Satz 1 regelt eine personenspezifische Versicherungspflicht auf Antrag bei Auslandsbezug. 2.1.1 Voraussetzungen des Eintritts der Antragspflichtversicherung im Überblick Rz. 12 Die Versicherungspflicht auf Antrag tritt nur ein, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: kein gesetzlicher Pflichtversicherungstatbestand in der gesetzlichen Rentenversicher...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 2.1.1.2 Keine anderweitige Versicherungspflicht

Rz. 17 Dieses Recht besteht nur, soweit die Personen nicht versicherungspflichtig sind. Denn jegliche Versicherungspflicht (wegen abhängiger Beschäftigung, selbstständiger Tätigkeit, auf Antrag, wegen Kindererziehung oder Pflege) schließt das Recht zur freiwilligen Versicherung aus, da das System der Rentenberechnung eine Anrechnung von Pflichtbeiträgen und freiwilligen Beit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.1.12 Versicherungspflicht bei Versorgungsanwartschaft (Satz 3)

Rz. 47 Sind die Versorgungsanwartschaften für die im Ausland tätige Person gewährleistet, so gelten diese Personen im Rahmen der Nachversicherung auch ohne Antrag als versicherungspflichtig. Rz. 48 Für eine eventuelle Nachversicherung ist für die zusätzliche Beschäftigung im Ausland eine erweiterte Gewährleistungsentscheidung erforderlich, die sowohl die Zeit des Auslandsaufe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.5.1.1 Beginn der Versicherungspflicht nach Nr. 1

Rz. 79 Diese beginnt nach Satz 1 Nr. 1 in den Fällen der Abs. 1 und 2 mit dem Tag, an dem erstmals die Voraussetzungen nach den Abs. 1 und 2 vorliegen, wenn sie innerhalb von 3 Monaten danach beantragt wird, sonst mit dem Tag, der dem Eingang des Antrags folgt. Rz. 80 Mit dem Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.5.1 Beginn der Versicherungspflicht (Satz 1)

Rz. 77 Abs. 4 Satz 1 regelt den Beginn (Nr. 1 und Nr. 2) der Versicherungspflicht. Rz. 78 Die Frist zur Antragstellung des § 4 Abs. 2 SGB VI ist eine Ausschlussfrist (BSG, Urteil v. 16.6.2021, B 5 RE 7/19 R, Rz. 26), sodass auch eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand nach § 27 SGB X ausscheidet. Da der Antrag konstitutiv ist, kann er nicht mehr nachgeholt werden (BSG, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.4 Versicherungspflicht und Befreiung (Abs. 3a)

2.4.1 Ausschluss von der Antragspflichtversicherung bei Versicherungsfreiheit (Abs. 3a Satz 1 i. V. m. Satz 2) Rz. 74 Abs. 3a Satz 1 ordnet an, dass die Regelungen zur Versicherungsfreiheit und Befreiung von der Versicherungspflicht auch bei der Antragspflichtversicherung nach Abs. 3 gelten. Damit sind die Personen, die in jeder Beschäftigung oder Tätigkeit versicherungsfrei ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.5 Beginn und Ende der Versicherungspflicht (Abs. 4)

2.5.1 Beginn der Versicherungspflicht (Satz 1) Rz. 77 Abs. 4 Satz 1 regelt den Beginn (Nr. 1 und Nr. 2) der Versicherungspflicht. Rz. 78 Die Frist zur Antragstellung des § 4 Abs. 2 SGB VI ist eine Ausschlussfrist (BSG, Urteil v. 16.6.2021, B 5 RE 7/19 R, Rz. 26), sodass auch eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand nach § 27 SGB X ausscheidet. Da der Antrag konstitutiv is...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 6 Befreiung von der Versicherungspflicht

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 (Beitrittsgebiet: 3.10.1990) eingeführt worden. Abs. 1 wurde mit dem SGB VI-ÄndG v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) mit Wirkung zum 1.1.1996 geändert. Durch das Gesetz zur Förderung der Selbstständigkeit v. 20.12.1999 (BGBl. I 2000 S. 29) ist Abs. 1a eingefügt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 4 Versicherungspflicht auf Antrag

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift entspricht im Wesentlichen dem vor 1992 geltenden Recht. Mit Wirkung v. 1.1.1992 ist darüber hinaus die Möglichkeit einer Pflichtversicherung auf Antrag für solche Personen geschaffen worden, die als Empfänger von Entgeltersatzleistungen oder als Arbeitsunfähige bzw. Rehabilitanden ohne Krankengeldanspruch nicht bereits kraft Gesetzes ...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 7 Ergänzende Regelungen finden sich in § 229 (Versicherungspflicht), § 229a (Versicherungspflicht im Beitrittsgebiet), § 231 (Befreiung von der Versicherungspflicht) und § 231a (Befreiung von der Versicherungspflicht im Beitrittsgebiet).mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.4.1 Ausschluss von der Antragspflichtversicherung bei Versicherungsfreiheit (Abs. 3a Satz 1 i. V. m. Satz 2)

Rz. 74 Abs. 3a Satz 1 ordnet an, dass die Regelungen zur Versicherungsfreiheit und Befreiung von der Versicherungspflicht auch bei der Antragspflichtversicherung nach Abs. 3 gelten. Damit sind die Personen, die in jeder Beschäftigung oder Tätigkeit versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind, auch von der Antragspflichtversicherung ausgeschlossen (Abs. 3...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 § 4 erfasst abschließend alle Tatbestände, die es ermöglichen, in der Rentenversicherung aufgrund eines Antrages eine Versicherungspflicht zu begründen und regelt damit die Versicherungspflicht auf Antrag. Dabei regelt Abs. 1 die Versicherungspflicht auf Antrag für den Personenkreis mit Auslandsbezug. Abs. 2 trifft eine weiterführende Reglung für selbständig Tätige, Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.1.4 Antragsrücknahme

Rz. 18 Eine Antragsrücknahme ist grundsätzlich möglich; allerdings nur bis zum Eintritt der Bindungswirkung i. S. d. § 77 SGG des die Versicherungspflicht feststellenden Verwaltungsaktes.mehr

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Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.6 Praxishinweise

Rz. 84 Für die Fiktion der allgemeinen Wartezeit nach § 53 Abs. 1 Satz 1 genügt nach § 53 Abs. 1 Satz 2 jede Versicherungspflicht, also auch die Versicherungspflicht auf Antrag i. S. d. § 4 (LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 1.12.2020, L 11 R 350/20, Rz. 26).mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.5.4 Befreiung in der Phase des altersbedingten Überganges (Abs. 1a Satz 1 Nr. 2)

Rz. 30 Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 ermöglicht eine Befreiung in der Phase des altersbedingten Überganges aus einer selbstständigen Tätigkeit in die Nichterwerbstätigkeit. Danach können Personen, die nach § 2 Satz 1 Nr. 9 versicherungspflichtig sind, von der Versicherungspflicht nach Vollendung des 58. Lebensjahres befreit werden, wenn sie nach einer zuvor ausgeübten selbstständigen...mehr

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Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.1.7 Prüfungskompetenz- und Umfang

Rz. 24 Die für die Entscheidung über die Pflichtversicherung auf Antrag zuständigen Rentenversicherungsträger sind allumfassend entscheidungsbefugt und auch entscheidungsverpflichtet. Der zuständige Rentenversicherungsträger entscheidet daher nicht nur über das Vorliegen der Voraussetzungen einer Versicherungspflicht auf Antrag, sondern auch über das Vorliegen bzw. Nichtvorl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 85 Dau, Altruismus ist Privatsache: Elterngeldbemessung bei Entwicklungshelfern, jurisPR-SozR 20/2022 Anm. 4. Dombrowsky, Rentenversicherungspflicht von Verletztengeld eines selbstständigen Unternehmers – Anm. zu: BSG, Urteil v. 16.6.2021 – B 5 RE 7/19 R, NZS 2022, 32. GKV-Spitzenverband, Gemeinsames Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 1.2 Normzweck

Rz. 3 Ziel ist zunächst die Stärkung der Solidargemeinschaft der Beitragszahler. Dem Versicherungstatbestand ist im Wesentlichen für alle erfassten Fallgruppen gemeinsam, dass Personen über den Fall der Ausstrahlung (§ 4 SGB IV) hinaus für eine begrenzte Zeit außerhalb des Geltungsbereichs des SGB VI beschäftigt sind. Sinn der Regelung ist es, dem Versicherten die Möglichkeit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.2.4 Widerspruchslösung (Satz 3)

Rz. 48 Bei einer Befreiung auf Antrag von der Versicherungspflicht bei Personen für ihre geringfügige Beschäftigung gilt die Befreiung als erteilt, wenn die Einzugsstelle nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Meldung des Arbeitgebers nach § 28a SGB IV dem Befreiungsantrag des Beschäftigten widerspricht.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.1.1 Antragserfordernis (Satz 1)

Rz. 32 Die Befreiung von der Versicherungspflicht erfolgt ausschließlich auf Antrag; für die Antragstellung gilt § 16 SGB I (vgl. hierzu auch GRA der DRV zu § 6 SGB VI, Stand 8.5.2023, Anm. 2.2).mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.1.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 13 Der in den Nr. 1 bis 3 genannte Personenkreis – also der persönliche Anwendungsbereich – ist abschließend geregelt.mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.4 Gewerbetreibende in Handwerksbetrieben (Abs. 1 Satz 1 Nr. 4)

Rz. 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 eröffnet die Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht für Gewerbetreibende in Handwerksbetrieben. Der Begriff des Gewerbetreibenden in Handwerksbetrieben ist durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch v. 4.12.2004 eingeführt worden und vollzieht damit die sprachliche Anpassung der Regelungen im SGB VI an...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.3.1 Empfänger von Entgeltersatzleistungen (Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2)

Rz. 64 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 schließt die Lücke zu den Versicherungspflichttatbeständen des § 3 Satz 1 Nr. 3 und Nr. 3a und erfasst durch die Verweisung auf § 3 Satz 1 Nr. 3 Personen, die die dort aufgezählten Sozialleistungen (z. B. Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Versorgungskrankengeld oder Arbeitslosengeld) erhalten sowie durch die Verweisung auf § 3 Satz 1 Nr....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.2 Selbstständig Tätige (Abs. 2)

Rz. 50 Allen selbstständig Tätigen (Gewerbetreibende und Freiberufler), die nicht gemäß §§ 2, 229a kraft Gesetzes rentenversicherungspflichtig sind, wird nach Abs. 2 die Möglichkeit gegeben, auf Antrag in die Versicherungspflicht aufgenommen zu werden. Rz. 51 Der Begriff der selbstständigen Tätigkeit ist negativ abzugrenzen von der weisungsabhängigen Beschäftigung. Anhaltspun...mehr