Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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zfs 07/2024, Berechnung der... / Leitsatz

Der VR kann die Prämie für die vorläufige Deckung nicht nach einer Regelung in den AVB bestimmen, nach der bei Fehlen von Angaben bei Abschluss des Vertrages der Beitrag nach den fiktiven ungünstigsten Angaben berechnet wird. OLG München, Beschl. v. 7.11.2023 – 25 U 2275/23mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / c) Anwendbarkeit von § 313 BGB

Rz. 1372 Nach Art. 229 § 5 S. 1 EGBGB sind die durch das Schuldrechtmodernisierungsgesetz geänderten Regeln des BGB nicht auf Verträge – und damit auch Vergleiche – anzuwenden, die vor dem 1.1.2002 geschlossen wurden. Rz. 1373 Für Altfälle gilt § 242 BGB.mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.1.4 Fremdfirmeneinsatz

Rz. 21 Der Einsatz von Fremdarbeitnehmern, die aufgrund eines Dienst- oder Werkvertrags ihres Vertragsarbeitgebers auf dem Betriebsgelände eines anderen Arbeitgebers tätig sind, führt allein noch nicht zu ihrer Eingliederung und damit zu einer Einstellung i. S. d. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, selbst wenn die von ihnen zu erbringende Dienst- oder Werkleistung hinsichtlich Art, ...mehr

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§ 5 Verjährung / a) Recht bis 31.12.2001

Rz. 155 Die regelmäßige Verjährungsfrist betrug nach dem bis zum 31.12.2001 geltenden Verjährungsrecht 30 Jahre (§ 195 BGB a.F.). Rz. 156 Hierunter fielen beispielsweise:mehr

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ZErb 07/2024, Versicherungsrecht

Testamentarischer Widerruf des Bezugsrechts einer Lebensversicherung Im Jahr 2022 bestanden laut Statista in Deutschland ca. 81. Mio. Lebensversicherungsverträge. Bei einer Lebensversicherung handelt es sich um Verfügungen unter Lebenden zugunsten Dritter auf den Todesfall. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen dem Deckungsverhältnis des Erblassers zum Versicherer einerseits,...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / e) Geänderte Annahme

Rz. 547 Hinweis Siehe auch Rdn 986, 1017 ff. Rz. 548 Die Grundsätze von Treu und Glauben erfordern, dass der Empfänger eines Vertragsangebots seinen davon abweichenden Vertragswillen in der Annahmeerklärung klar und unzweideutig zum Ausdruck bringt.[646]mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Aufrechnung

Rz. 988 § 393 BGB – Keine Aufrechnung gegen Forderung aus unerlaubter Handlung Gegen eine Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung ist die Aufrechnung nicht zulässig. Rz. 989 § 35 VVG – Aufrechnung durch den Versicherer Der Versicherer kann eine fällige Prämienforderung oder eine andere ihm aus dem Vertrag zustehende fällige Forderung gegen eine Forderu...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 4.12 Keine Vertragsstrafe bei Verletzung von Mitbestimmungsrechten

Rz. 111b Die Betriebsparteien können keine Vereinbarung treffen, durch die sich der Arbeitgeber verpflichtet, an den Betriebsrat im Falle der Verletzung von Mitbestimmungsrechen eine Vertragsstrafe zu zahlen. Für eine solche Vereinbarung fehlt dem Betriebsrat die Vermögensfähigkeit. Soweit er nicht vermögensfähig ist, besitzt er auch keine Rechtsfähigkeit zum Abschluss von V...mehr

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ZErb 07/2024, Familienrecht

In Fortführung des "Blicks über den Tellerrand" in ZErB 2024, 19, werden hier weitere familienrechtliche Strategien zur Pflichtteilsminimierung von Abkömmlingen vorgestellt. Lebzeitige Durchführung des Zugewinnausgleichs Erhält ein Ehegatte aufgrund ehevertraglicher Beendigung der Zugewinngemeinschaft etwas, wird das Nachlassvermögen geschmälert. Der Erhalt stellt keine Schenk...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Nahestehen aufgrund Zusammenwirkens durch abgestimmtes Verhalten (Satz 1)

(4) 1 Unbeschadet des Absatzes 3 gelten Personen als dem Steuerpflichtigen nahestehend, wenn sie mit ihm in Bezug auf die Zwischengesellschaft durch abgestimmtes Verhalten zusammenwirken. ... Rz. 249 [Autor/Stand] Funktion des § 7 Abs. 4 Satz 1. Das (vertikale) Nahestehen von Personen untereinander bzw. gegenüber dem Steuerpflichtigen i.S.d. § 7 Abs. 2 richtet sich gem. § 7 A...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 1. Grundsatz

Rz. 1354 Der Abfindungsvergleich wird nicht dadurch hinfällig, dass sich der Gesundheitszustand des Geschädigten zum Positiven oder Negativen verändert. Auch Fehleinschätzungen für die Zukunft gehören zur Natur eines Risikovergleiches (auch Rdn 1431 ff.).[1406] Ebenso wenig wie bei Verbesserung gegenüber seiner eingeschätzten Situation der Geschädigte an den Ersatzleistenden...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / d) Kaufmännisches Bestätigungsschreiben

Rz. 543 Die ursprünglich nur unter Kaufleuten geltenden Regeln über das Schweigen [639] auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben[640] werden von der Rechtsprechung mittlerweile auch auf Nicht-Kaufleute angewendet, die ähnlich einem Kaufmann am Geschäftsleben teilnehmen und von denen erwartet werden kann, dass sie nach kaufmännischer Weise verfahren, also dem Bestätigungss...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / VI. Kostenregelung

Rz. 288 Hinweis Zur Klagerücknahme siehe Rdn 221 ff. Rz. 289 Die Kostenregelung in einem Vergleich geht der gesetzlichen Regelung des § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO vor.[361] Rz. 290 Wird im gerichtlichen Vergleich ausdrücklich festgehalten, dass die "Kosten gegeneinander aufgehoben" werden (oder aber gelten gemäß § 98 S. 1 ZPO die Kosten als gegeneinander aufgehoben), bedeutet dieses ...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / G. Prozessvergleich

Rz. 243 § 794 ZPO – Weitere Vollstreckungstitelmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Form

Rz. 526 Eine Schriftform ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.[622] Der Abschluss eines Vergleiches ist grundsätzlich formlos ("keine Form ohne Norm") möglich. Rz. 527 Regelmäßig wird in der Praxis der Personenschadenregulierung eine (schriftliche) Abfindungserklärung unterzeichnet. Ebenso formal ausreichend ist die schriftliche Gegenbestätigung des Anspruchsberechtigten/Gesch...mehr

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§ 6 Tabellen / ff) Betriebliche Altersversorgung

Rz. 210 Ist im Versorgungsvertrag ausdrücklich die Vollendung des 65. Lebensjahres als Rentenbeginn genannt, bedarf jede Verschiebung nach hinten einer einvernehmlichen Regelung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitern oder Betriebsrat. Rz. 211 Eine automatische Anpassung gibt es hingegen bei dynamischen Verträgen, die auf das gesetzliche oder betriebsrentenrechtliche Eintrittsa...mehr

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§ 5 Verjährung / 1. Aktivlegitimation

Rz. 838 Wer aktuell nicht Rechtsinhaber ist, kann nicht erfolgreich klagen (Rdn 842 ff.). Rz. 839 Lässt sich in einem Deckungsprozess die Haftpflichtversicherung auf die unmittelbare Inanspruchnahme durch einen als Versicherter auftretenden Dritten ein, ist dessen Aktivlegitimation für das Berufungsverfahren bindend.[857]mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 2. Wechselseitiges Nachgeben

Rz. 524 Vergleich bedeutet begrifflich die Beseitigung eines Streites oder der Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege wechselseitigen Nachgebens (§ 779 Abs. 1 BGB) im Gegensatz zur Abrechnung, bei der ein Schadenersatzverpflichteter den von ihm für richtig erachteten Betrag an den Ersatzberechtigten auskehrt.[620] Rz. 525 Die Abgrenzung zwischen Abrechnun...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 2. Abfindungswirkung für Dritte

Rz. 1126 § 422 BGB – Wirkung der Erfüllung § 423 BGB – Wirkung des Erlasses Ein zwischen ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / f) Hinweispflichten

Rz. 549 Hinweis Siehe Rdn 282 ff., 500 ff. Rz. 550 Den Anspruchsberechtigten treffen im Rahmen der Schadenabwicklung originäre Aufklärungs- und Hinweispflichten, unaufgefordert Leistungen von dritter Seite offenzulegen bzw. auf bei Drittleistungsträgern gestellte Leistungsanträge hinzuweisen. Sind bei Drittleistungsträgern Anträge abschlägig beschieden, ist ungefragt mitzutei...mehr

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zfs 07/2024, Wirksamkeit ei... / Leitsatz

1. Der Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherung gilt jedenfalls auch dann als "Abschluss eines neuen Vertrags" im Sinne des § 205 Abs. 6 Satz 1 VVG, wenn ein privater Krankenversicherungsvertrag nach § 205 Abs. 1 VVG ordentlich gekündigt wurde und erst während der Restlaufzeit die gesetzliche Versicherungspflicht zur Entstehung gelangt. 2. Ist in einem solchen Fall der...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Berechnung und... / 3.2 Rückwirkende Erhöhung des Arbeitsentgelts

Rückwirkende Erhöhungen des Arbeitsentgelts sind bei der Regelentgeltberechnung zu berücksichtigen, wenn der Rechtsanspruch auf die erhöhten Zahlungen vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit entstanden ist. Die rückwirkende Erhöhung kann ihre Ursache in einem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag haben. Der Vertrag muss vor dem Beginn der Arbeitsunfähi...mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / 6.4 Einwendungen des Arbeitgebers gegenüber dem Neugläubiger

Der Arbeitgeber kann dem Neugläubiger alle Einwendungen entgegensetzen, die zur Zeit der Abtretung gegen den Arbeitnehmer als den bisherigen Gläubiger begründet waren.[1] Denn die Stellung des Arbeitgebers, der bei einer Abtretung nicht mitwirkt, darf nicht verschlechtert werden. Auf Geltendmachung von Einwendungen kann der Arbeitgeber durch Vertrag mit dem Neugläubiger verz...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (b) Gesetzlicher Vertreter

Rz. 401 Gesetzliche Vertreter eines Minderjährigen sind vor allem dessen Eltern, die nach § 1629 Abs. 1 BGB zwar grundsätzlich gemeinschaftlich handeln, aber bereits bei obliegenheitswidrigem Verhalten eines Elternteiles einen Mitverschuldenseinwand begründen.[468] Rz. 402 Weitere Vertreter sind Vormund (§§ 1773, 1793 BGB), Betreuer (§§ 1896, 1902 BGB) und Pfleger (§ 1909 BGB).mehr

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§ 5 Verjährung / 1. Deklaratorisches Anerkenntnis

Rz. 889 Ein deklaratorisches (kausales, schuldbestätigendes) Anerkenntnis unterbricht die laufende Verjährungsfrist. Rz. 890 Ein solches Anerkenntnis begründet keine vom Schuldgrund losgelöste Verpflichtung, sondern will das vermeintlich vorhandene Schuldverhältnis – insgesamt oder in einzelnen Punkten – lediglich bestätigen und dem Streit der Parteien oder einer Ungewissheit...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Geschäftsbesorgungsvertrag

Rz. 896 Das Mandatsverhältnis ist ein zivilrechtlicher Vertrag,[915] und zwar – jedenfalls bei der Abwicklung von Schadenersatzansprüchen aus Haftpflichtereignissen – ein Geschäftsbesorgungsvertrag (§ 675 BGB).[916] Rz. 897 Hinweis Ein Anwalt sollte sich vergewissern, wer auf Mandantenseite parallel ebenfalls tätig bzw. involviert ist (z.B. Gewerkschaft, weiterer Anwalt für s...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 1. Bestehen eines Deckungsverhältnisses

Rz. 1411 Der Versicherungsnehmer hat das Zustandekommen und Bestehen eines Versicherungsvertrages entsprechend §§ 133 ff. BGB nachzuweisen. Das gilt auch hinsichtlich des Inhaltes (wie mitversicherter Personenkreis, räumlicher und zeitlicher Deckungsbereich, Versicherungssumme). Dieser Nachweis ist nicht geführt, wenn sich nicht feststellen lässt, dass der Versicherer einen ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / V. Bereicherungsausgleich

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§ 5 Verjährung / aa) Vertragliche Ansprüche ab 1.1.2002

Rz. 160 Für vertragliche Ansprüche, die zuvor je nach Vertragstyp und Anspruchsart zwischen sechs Wochen und 30 Jahren verjährten, gilt eine einheitliche Frist von drei Jahren, beginnend mit Ende desjenigen Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Dazu gehören u.a.:mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.1.2 Beschäftigung von Arbeitnehmern

Rz. 18 Eine beteiligungspflichtige Einstellung liegt immer vor, falls Arbeitnehmer i. S. d. BetrVG beschäftigt werden sollen. Die Art des Arbeitsverhältnisses ist unerheblich. Erfasst werden also unbefristete wie befristete Arbeitsverhältnisse, auch wenn Letztere nur für einen sehr kurzen Zeitraum (tageweise!) bestehen, Probe-, Teilzeit-, Aushilfsarbeitsverhältnisse sowie Te...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 3. Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB)

Rz. 1365 Das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz[1428] übernahm die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Störung der Geschäftsgrundlage von Verträgen und damit auch von Vergleichen in § 313 BGB. In der gesetzgeberischen Begründung[1429] wird hervorgehoben, dass das Institut des Wegfalls der Geschäftsgrundlage einer detaillierten Regelung nicht – auch nicht in For...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Unaufgeforderte Information

Rz. 282 Den Schadenersatzberechtigten trifft die originäre Verpflichtung, von sich aus und unaufgefordert schadenkongruente Leistungen von dritter Seite zeitnah offen zu legen (und bei seinen Ersatzforderungen mindernd gegenzurechnen), ferner auf bei Drittleistungsträgern (insbesondere Sozialversicherungsträgern) gestellte Leistungsanträge und deren Bescheidungsstand hinzuwe...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / a) Vorgeschriebener Erörterungstermin

Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104 VV soll dahingehend geändert werden, dass die Terminsgebühr auch dann entsteht, wenn in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung oder ein Erörterungstermin vorgeschrieben ist, im Einverständnis mit den Parteien oder Beteiligten oder gem. § 307 oder § 495a ZPO oder § 77 Abs. 2 AsylG ohne mündliche Verhandlung oder Erörterung entschieden...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 5. Gebührenabkommen

Rz. 556 Nach Ziff. 7 lit. f, S. 1 gilt die kostenrechtliche Abrechnung auf Basis der DAV-Empfehlung grundsätzlich nur für den Fall der vollständigen außergerichtlichen Schadenregulierung. Gleichwohl enthält die anwaltliche Rechnungsstellung kein Angebot zu einem weitergehende Schadenersatzansprüche ausschließenden Erlassvertrag.[656] Wird die Abwicklung wegen streitiger Posi...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / ff) Betriebliche Altersversorgung

Rz. 423 Ist im Versorgungsvertrag ausdrücklich die Vollendung des 65. Lebensjahres als Rentenbeginn genannt, bedarf jede Verschiebung nach oben einer einvernehmlichen Regelung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter bzw. Betriebsrat. Rz. 424 Eine automatische Anpassung gibt es hingegen bei dynamischen Verträgen, die auf das gesetzliche oder betriebsrentenrechtliche Eintrittsalte...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Schwerverletzung

Rz. 681 Bei Schwerverletzten (insbesondere mit Hirnschädigung) muss die Gefahr einer – u.U. latenten – Geschäftsunfähigkeit nach §§ 104 Nr. 2, 105 BGB bedacht werden (dazu Rdn 1342). Rz. 682 Bestehen hinsichtlich der Geschäftsfähigkeit Bedenken, ist u.U. die Einholung eines ärztlichen (amtsärztlichen) Gutachtens angeraten. Die Erforderlichkeit einer Pflegschaft oder Betreuung...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Sachverhaltsaufarbeitung, Feststellung der Beeinträchtigung

Rz. 231 Hinweis Siehe auch Rdn 228, 260 ff. Rz. 232 Die Schadenbearbeitung wird sachlich zunächst durch das Zusammentragen der erforderlichen Informationen (tatsächlicher Lebenssachverhalt) zu Haftungsgrund und Anspruchsvolumen und weniger durch die Beantwortung von Rechtsfragen bestimmt. Die Sachverhaltsaufklärung umfasst Aspekte zu Schadengrund und Schadenhöhe, aber auch zu...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Haftpflichtversicherer

Rz. 192 Während Personenschaden und Personenfolgeschaden bei Verschuldenshaftung grundsätzlich ohne Begrenzung der Schadenhöhe vom Schadensersatzpflichtigen zu ersetzen sind, ist der hinter einem schadenrechtlich Verantwortlichen stehende Haftpflichtversicherer auf seine versicherungsvertragliche Leistung beschränkt: Der Versicherer schuldet nur eine Leistung (Versicherungsl...mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / Zusammenfassung

Überblick Das in Geld zahlbare Arbeitseinkommen kann abgetreten werden, soweit es der Pfändung unterworfen ist. Die Abtretung erfolgt durch Vertrag des Arbeitnehmers mit einem Dritten, dem Zessionar (Neugläubiger). Einer Form bedarf dieser Abtretungsvertrag gesetzlich nicht. Wirksamkeit erlangt er mit Abschluss auch dann, wenn er (wie dies bei der Sicherungsabtretung häufig ...mehr

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§ 6 Tabellen / a) Verzinsung

Rz. 257 § 246 BGB – Gesetzlicher Zinssatz Ist eine Schuld nach Gesetz oder Rechtsgeschäft zu verzinsen, so sind 4 vom Hundert für das Jahr zu entrichten, sofern nicht ein anderes bestimmt ist. § 247 BGB – Basiszinssatzmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 1. Grundsatz

Rz. 1248 Grundsätzlich wirkt ein Vergleich (aber auch eine Vereinbarung zur Haftungsquote oder Regulierungsquote, z.B. wegen zweifelhafter Kausalität) nur zwischen den jeweiligen Vertragsparteien – und zwar ohne Drittaußenwirkung.[1275] Rz. 1249 Der dem Verletzten (oder dessen Hinterbliebenen) wegen des Schadenfalles Leistungen erbringende Drittleistungsträger (insbesondere S...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mankohaftung / 2 Vertragliche Mankoabrede

Unter einer Mankoabrede wird der ausdrückliche Abschluss einer Vereinbarung (meist als Klausel im Arbeitsvertrag) verstanden, wonach der Arbeitnehmer für einen Fehlbestand einzustehen hat. Rechtstechnisch handelt es sich oftmals um für den Arbeitnehmer belastende Beweislastvereinbarungen, durch die eine verschuldensunabhängige Haftung des Arbeitnehmers etabliert werden soll....mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 2. Reha-Management

Rz. 13 Es gilt der Grundsatz: "Je früher ein Wiedereingliederungsversuch nach dem Unfallgeschehen startet, desto höher ist die Chance auf eine erfolgreiche Wiedereingliederung." Rz. 14 Lange Wartezeiten belasten zudem nicht nur den Verletzten, sondern auch dessen Familie. Rz. 15 Internationale Studien[7] kommen hinsichtlich der Chance erfolgreicher erneuter Arbeitsaufnahme zu ...mehr

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§ 5 Verjährung / VII. Gerichtlicher Vergleich

Rz. 885 Wurde ein gerichtlicher Teilvergleich zwischen Schädiger und Geschädigtem geschlossen, in dem eine Haftung anerkannt und eine Haftungsquote vereinbart wurde, kann ein Streit über die mögliche Verjährung der Ansprüche mangels Feststellungsinteresse nicht im Wege der Feststellungsklage ausgetragen werden. Es gehört auch derjenige Teil zum Titel, der eine nicht beziffer...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / j) Sozialversicherter Verletzter

Rz. 849 Hinweis Siehe auch Rdn 1163, 1260 ff. Rz. 850 § 32 SGB I – Verbot nachteiliger Vereinbarungen Privatrechtliche Vereinbarungen, die zum Nachteil des Sozialleistungsberechtigten von Vorschriften dieses Gesetzbuchs abweichen, sind nichtig. § 46 SGB I – Verzichtmehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Abweichender Gewinnverteilungsmaßstab (Satz 3)

... [3] Ist für die Gewinnverteilung der ausländischen Gesellschaft nicht die Beteiligung am Nennkapital maßgebend oder hat die Gesellschaft kein Nennkapital, so ist für die Steuerpflicht der Einkünfte nach Satz 1 der Maßstab für die Gewinnverteilung zugrunde zu legen. ... Rz. 149 [Autor/Stand] Ergänzung des § 7 Abs. 1 Satz 1. Im Grundsatz ist auf Rechtsfolgeseite gem. § 7 Ab...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / h) Zurechnung des Verhaltens Dritter

Rz. 820 Grundsätzlich ist auf die Erklärungen und Kenntnisse des direkt und unmittelbar in seinen Rechten Betroffenen (d.h. des unmittelbar Verletzten bzw. Hinterbliebenen) abzustellen. Rz. 821 Soweit dieser (Betroffene) einen Vertreter mit der Verfolgung seiner Rechte beauftragt hat (z.B. Anwalt; siehe auch §§ 85 Abs. 2,[843] 233 ZPO [844]), kommt es im Verhältnis zum Schaden...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / d) Drittschutz

Rz. 945 Ein Anwaltsvertrag hat auch ohne ausdrückliche Regelung Schutzwirkungen zugunsten eines Dritten, sofern sich dies aus einer maßgeblich durch das Prinzip von Treu und Glauben geprägten ergänzenden Auslegung des Beratervertrags ergibt.[1021] Ein Anwaltsvertrag kann drittschützende Wirkung haben, sofern der Dritte mit der Leistung des Anwalts bestimmungsgemäß in Berühru...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / d) Innenausgleich nach § 426 Abs. 1 BGB

Rz. 1116 Der originäre Ausgleichsanspruch des einen Gesamtschuldners gegenüber dem anderen (z.B. mithaftender Mediziner) aus § 426 Abs. 1 BGB ist rechtlich selbstständig und vom – von dem Schadenersatzgläubiger (z.B. Direktgeschädigter) – übergegangenen (§ 426 Abs. 2 BGB) Anspruch zu trennen.[1151] Rz. 1117 Der Anspruch aus § 426 Abs. 1 BGB wird i.d.R. von Einreden und Einwen...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Invitatio ad offerendum

Rz. 531 Der für den Versicherer handelnde Schadensachbearbeiter/Regulierer unterbreitet in aller Regel kein eigenes Angebot, sondern nur eine "invitatio ad offerendum"[625] (Einladung zum Angebot), was zudem häufig durch die Erklärung "Direktionsgenehmigung vorbehalten" klargestellt ist: Das Abfindungsangebot unterbreitet dann der Anspruchsberechtigte und der Versicherer kan...mehr