Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Ungeachtet des § 8 ist eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters auch zulässig, wenn sie objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist. 2Die Mittel zur Erreichung dieses Ziels müssen angemessen und erforderlich sein. 3Derartige unterschiedliche Behandlungen können insbesondere Folgendes einschließen:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Anspruchsinhalt.

Rn 17 § 18 II Nr 1 gibt jedem WEigtümer einen Anspruch auf eine ordnungsmäßige Verwaltung. Ferner kann jeder WEigtümer eine Verwaltung verlangen, die, soweit solche bestehen, den gesetzlichen Regelungen, Vereinbarungen und Beschl entspricht. Rn 18 Fehlt es an einem die Verwaltung regelnden Verwaltungsbeschl nach § 19 I (§ 19 Rn 2 ff), kann jeder WEigtümer von der GdW nach § 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Grob fahrlässiges Handeln.

Rn 9 Der Vertragspartner eines Ehegatten handelt im Allgemeinen grob fahrlässig, wenn er die erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich großem Maße verletzt und dasjenige unbeachtet lässt, was im gegebenen Falle jedem hätte einleuchten müssen (vgl BGH, Urt v 11.5.53 – IV ZR 170/52 –, BGHZ 10, 14). Ist zB bekannt, dass jemand in Gütergemeinschaft lebt,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Grundsatz.

Rn 111 Der Anspruch auf Nachforderung soll bereits mit der vertraglichen Vereinbarung gem § 556 I entstehen (BGH NJW 16, 3231 [BGH 20.07.2016 - VIII ZR 263/14] Rz 20), aber erst mit Zugang einer ›formal‹ (Rn 61) ordnungsgemäßen Abrechnung fällig werden (BGH NJW 18, 1599 [BGH 07.02.2018 - VIII ZR 189/17] Rz 25; 16, 3231 Rz 20). Materielle Mängel der Abrechnung (Rn 63) berühre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Verletzung der Unterhaltspflicht.

Rn 20 Die Verletzung der Unterhaltspflicht setzt einen Unterhaltsanspruch gem §§ 1601 ff voraus, also insb Bedürftigkeit des Kindes und Leistungsfähigkeit der Eltern. Erfasst wird sowohl der Bar- als auch der Naturalunterhalt. Bei einem iSd § 1602 II vermögenden Kind müssen die Eltern diesem das Vermögen zur Verfügung stellen und ihm seinen Arbeitsverdienst in angemessenem U...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zulässigkeit der Rechtswahl.

Rn 1 Die Ehegatten können das auf die Ehescheidung oder die Ehetrennung anzuwendende Recht durch Vereinbarung bestimmen (Art 5 I); vgl Süß ZNotP 11, 282, 287 f; Winkler von Mohrenfels FS von Hoffmann [11], 527 ff; Rieck NZFam 16, 1138 ff. Es muss sich jedoch um das Recht eines von vier genannten Staaten handeln. Tw wird, da nicht ausgeschlossen, mit Recht eine konkludente Re...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Zulässigkeit der Verjährungsverkürzung (Abs 2 S 2).

Rn 10a Zwar ist bei gebrauchten Waren eine Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist weiterhin möglich, jedoch wurden die Anforderungen an die Wirksamkeit einer solchen Vereinbarung erheblich verschärft. In Umsetzung von Art 7 V WKRL (aA HP/Faust Rz 6) sind daran aus Gründen der Rechtssicherheit und Einheitlichkeit dieselben Voraussetzungen zu stellen wie an eine negative...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Tatbestand.

Rn 2 Eine geduldete Überziehung auf einem laufenden Konto (§ 504 Rn 4) ist ein Allgemein-Verbraucherdarlehen auf (rahmen-)vertraglicher Grundlage (Frankf WM 15, 721, 722; Köln WM 99, 1003), das erst im Moment der Auszahlung zustande kommt (BTDrs 16/11643, 90). Sie unterscheidet sich vom eingeräumten Überziehungskredit dadurch, dass es an der vorherigen Vereinbarung eines Kre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Auseinandersetzung.

Rn 6 § 2043 enthält kein Auseinanderersetzungsverbot, sondern schränkt das Recht der Miterben ein, die Auseinandersetzung jederzeit zu verlangen (NK-BGB/Eberl-Borges § 2043 Rz 8). Eine durchgeführte Auseinandersetzung ist wirksam, berechtigt aber zur Aufhebung der Auseinandersetzungsvereinbarung. Wird der erwartete Erbe in der Auseinandersetzungsvereinbarung berücksichtigt, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Unpfändbare Sachen.

Rn 16 Nach der zwingenden Norm des § 562 I 2 erstreckt sich das Pfandrecht nicht auf die Sachen, die der Pfändung nicht unterliegen (Spieker ZMR 02, 327, 328 f; LG Berlin GE 11, 1310). Das gilt für die nach §§ 811 I, 811c I ZPO unpfändbaren Sachen; nach hM auch für Hausratsgegenstände des § 812 ZPO (LSG NRW ZMR 08, 804; vgl Staud/Emmerich § 562 Rz 22). Austauschpfändung nach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Inhalt.

Rn 24 Der Inhalt des SonderE folgt aus §§ 747, 903 BGB, 13 I, aber auch aus §§ 10 I 2, III, 5 IV 1. Anders als sonstiges Eigentum kann es durch Vereinbarung näher ausgestaltet werden und hat dann den vereinbarten Inhalt (Hügel FS Koch [19], 363, 365; BGH ZMR 20, 202 Rz 18). Für das SonderE stehen dem WEigtümer die positiven und negativen Eigentümerrechte iSv § 903 BGB uneing...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zustandekommen u Wirksamkeit der Rechtswahlvereinbarung (Abs 1).

Rn 1 Zustandekommen u Wirksamkeit einer Rechtswahlvereinbarung richten sich nach dem hypothetischen Güterstatut, dh dem Recht, das nach Art 22 bei Wirksamkeit der Vereinbarung anzuwenden wäre (I). Rn 2 Nach dem hypothetischen Güterstatut richtet sich die Einigung der Parteien. Das gleiche gilt für die materielle Wirksamkeit. Die Wirksamkeit der Rechtswahlvereinbarung unterlie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Form der Genehmigung.

Rn 5 Die Genehmigung kann in jeder beliebigen Form, etwa zu Protokoll (§ 15 III FamFG), durch mündliche Bekanntgabe oder selbst stillschweigend (RG 130, 148, Grüneberg/Götz § 1854 Rz 4; ausnw Staud/Veit § 1828 Rz 30; KG FamRZ 18, 851) erteilt werden und bedarf insb nicht der für das Rechtsgeschäft selbst vorgeschriebenen Form. Rn 6 Adressat der Genehmigung oder ihre Versagung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Forderungsabtretung.

Rn 9 Die Abtretung von Lohn- oder Gehaltsansprüchen ist in Formularmietverträgen wegen Verstoßes gegen § 307 unwirksam (LG Lübeck WuM 86, 14). In Betracht kommt die Abtretung von Forderungen aus einem etwaigen Untermietverhältnis oder des Anspruchs auf Auszahlung des Sparguthabens auf einem Kautionskonto des Mieters. Eine auf einem Formular der Beitrittserklärung zu einer Wo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 9 Gem Art 14 GG muss der Vermieter berechtigt bleiben, die Miete im angemessenen Rahmen zur Erhaltung des Hausbesitzes zu erhöhen (BVerfG ZMR 80, 202). Das Gesetz verbietet in § 573 I 2 für die Wohnraummiete zwar eine Änderungskündigung, ermöglicht aber als verfassungsrechtliches Korrelat gesetzlich gebundene Mieterhöhungen. Treffen die Vertragsparteien über die Miethöhe ...mehr

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AGS 08/2024, Vorschuss vom ... / 1. Allgemeines

Das Recht auf Vorschuss nach § 9 RVG gilt für alle Tätigkeiten des Rechtsanwalts, soweit keine Ausnahmen vorgesehen sind. Die Vorschrift gilt auch dann, wenn das RVG keine Gebühren vorsieht, wie in den Fällen des § 34 Abs. 1 RVG.[14] Ob § 9 RVG unmittelbar auch auf vereinbarte Vergütungen anzuwenden ist, wird in der Lit. nicht einheitlich beantwortet. AnwK RVG/N. Schneider[1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Duldungspflichten ggü WEigtümer (§ 14 II Nr 2).

Rn 50 Nach § 14 II Nr 2 – eine Vorschrift iSv § 1004 II BGB – haben WEigtümer Einwirkungen, zB Geräusche und Gerüche, zu dulden, die auf einer nach dem Gesetz (§ 14 I Nr 2), nach einer Vereinbarung oder einem Beschl zulässigen Benutzung durch einen WEigtümer oder einen Drittnutzer beruhen. Abwehrrechte nach § 14 II Nr 1, § 1004 I BGB bestehen dann nicht.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Durch Stimmenmehrheit kann eine der Beschaffenheit des gemeinschaftlichen Gegenstands entsprechende ordnungsmäßige Verwaltung und Benutzung beschlossen werden. 2Die Stimmenmehrheit ist nach der Größe der Anteile zu berechnen. (2) Jeder Teilhaber kann, sofern nicht die Verwaltung und Benutzung durch Vereinbarung oder durch Mehrheitsbeschluss geregelt ist, eine dem Intere...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1087 BGB – Verhältnis zwischen Nießbraucher und Besteller.

Gesetzestext (1) 1Der Besteller kann, wenn eine vor der Bestellung entstandene Forderung fällig ist, von dem Nießbraucher Rückgabe der zur Befriedigung des Gläubigers erforderlichen Gegenstände verlangen. 2Die Auswahl steht ihm zu; er kann jedoch nur die vorzugsweise geeigneten Gegenstände auswählen. 3Soweit die zurückgegebenen Gegenstände ausreichen, ist der Besteller dem ...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 1. Arten letztwilliger Verfügungen

Rz. 59 Die Errichtung von Testamenten mehrerer Personen in derselben Urkunde ist unwirksam, Art. 968 c.c.[58] Das Verbot gemeinschaftlicher Testamente in Art. 968 c.c. wurde im französischen autonomen IPR als Formvorschrift qualifiziert, so dass eine testamentarische Verfügung in einem gemeinschaftlichen Testament auch bzgl. eines französischen Grundstücks wirksam war, wenn ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Pfandreife (Abs 2).

Rn 2 Pfandreife tritt, soweit diese vereinbarungsgemäß nicht von weiteren Voraussetzungen abhängig ist (erleichternde Vereinbarungen sind unwirksam), bei einer Geldforderung (1) auch nach § 9 I PfandleihVO (BGH WM 87, 185, 186) mit deren Fälligkeit, nicht erst mit Verzug ein. Annahmeverzug des Gläubigers ändert nichts; die Verwertung kann in einem solchen Falle aber eine Sch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / (2) Prüfung.

Rn 13 Für die Prüfung ist ein abstrakter Vergleich der betroffenen Gebrauchsarten vorzunehmen (LG Frankfurt aM ZMR 19, 65). Zu vergleichen sind die mit der erlaubten und der tatsächlichen Benutzung in der konkreten WE-Anlage typischerweise verbundenen Störungen (BGH NJW-RR 21, 1239 Rz 32). Um eine Vergleichsbetrachtung zu ermöglichen, sind der Gebrauch und dessen Art und die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Prüfungspflichten.

Rn 11 Auf der Grundlage vorgenannter aktueller, angemessen überprüfter Informationen u weiterer aus der Kreditwürdigkeitsprüfung (§§ 505a ff) hat der Darlehensgeber eine ausreichende Anzahl von Darlehensverträgen zumindest aus seiner Produktpalette, bei entsprechender Vereinbarung auch aus der fremder Anbieter, auf ihre Eignung speziell für den Bedarf des Kunden zu prüfen u ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Inhalt.

Rn 1 § 17 I gibt das nach § 17 III durch Vereinbarung nicht einschränkbare oder auszuschließende Recht, bei einer schweren Verletzung (Rn 4) von einem WEigtümer nach einem entspr Beschl (Rn 10) die Veräußerung seines Wohnungseigentums (§ 1 II) zu verlangen. Ziel ist es, künftige Störungen zu verhindern und den Hausfrieden wiederherzustellen (BGH NZM 17, 37 Rz 15) sowie nicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Kommissionsgeschäft.

Rn 5 Es handelt sich um eine besondere Geschäftsbesorgung, die den Kommissionär verpflichtet, im eigenen Namen auf fremde Rechnung gegen eine Provision das Kommissionsgut zu kaufen oder zu verkaufen. Bei gewerblicher Ausübung gelten §§ 383 ff HGB. Abzugrenzen sind der Wiederverkauf (s § 456 Rn 4) und das ähnliche Konditionsgeschäft (vgl HP/Faust § 433 Rz 18). In beiden Fälle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die §§ 232 ff greifen, wenn nach gesetzlicher Regelung eine Sicherheitsleistung verlangt oder erbracht werden kann. Sie bezwecken, die Durchsetzung des Rechts ggü Unvermögen des Verpflichteten oder sonstigen tatsächlichen Leistungshindernissen zusätzlich (BGH 14.6.17 – VIII ZR 76/16 Rz 19) abzusichern. Sie regeln nur das ›Wie‹ der Sicherheitsleistung, wenn insoweit kein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ist an ver mieteten Wohnräumen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet und das Wohnungseigentum veräußert worden, so kann sich ein Erwerber auf berechtigte Interessen im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 2 oder 3 erst nach Ablauf von drei Jahren seit der Veräußerung berufen. (1a) 1Die Kündigungsbeschränkung nach Absatz 1 gilt entsprechend, wenn vermieteter...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Leistungsbefreiung.

Rn 4 Nach § 808 I tritt eine Leistungsbefreiung durch Leistung an den Urkundeninhaber ein, wenn die Leistung dem verbrieften Versprechen entspr erfolgt (Liberationswirkung, s BGHZ 28, 368, 373). Da diese Regelung dispositiv ist, sind Vereinbarungen wie zB Orderklauseln oder Zahlungssperren möglich, die diese Wirkung beschränken (Staud/Marburger Rz 8). Der Aussteller braucht ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Begleitumstände.

Rn 34 Im Anschluss an die Ermittlung des Wortsinns sind die außerhalb der Äußerung liegenden Umstände zu berücksichtigen, soweit sie auf den Sinngehalt der Erklärung schließen lassen (BGH NJW-RR 00, 1003 [BGH 19.01.2000 - VIII ZR 275/98]; BeckOK/Wendtland § 133 Rz 25). Selbst der klare und eindeutige Wortlaut einer Erklärung bildet keine Grenze für die Auslegung anhand der G...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Ordnungsmäßige Verwaltung.

Rn 15 Nach § 18 II Nr 1 kann eine Verwaltung des gemE und des Gemeinschaftsvermögens (§ 9a III) verlangt werden, die dem Interesse der Gesamtheit der WEigtümer nach billigem Ermessen (ordnungsmäßige Verwaltung) entspricht. Ferner kann eine Verwaltung verlangt werden, die, soweit solche bestehen, den gesetzlichen Regelungen, Vereinbarungen und Beschl entspricht. Ob die Verwal...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Früchte.

Rn 28 Die Früchte von Nachlassgegenständen fallen in das Gesamthandsvermögen und gebühren den Miterben entspr dem Verhältnis ihrer Erbteile mit § 748. Nach § 2038 II 2 soll die Teilung der Früchte grds erst bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft erfolgen, da das Gesamthandsvermögen zunächst noch vermehrt werden soll. Daher können auch keine Abschlagszahlungen verla...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Sinn und Zweck.

Rn 12 Sinn und Zweck des § 18 II Nr 1 ist es zum einen, einen Anspruch auf eine ordnungsmäßige Verwaltung zu geben. Zum anderen ist § 18 II Nr 1 Maßstab für jegliches Verwaltungshandeln. Jede Verwaltungsentscheidung und jede Verwaltungsmaßnahme muss danach ordnungsmäßig sein, darf also nicht gegen das Interesse der Gesamtheit der WEigtümer nach billigem Ermessen verstoßen, u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Regelung gibt dem Unternehmer bei Unterlassen der gebotenen Mitwirkung durch den Besteller nach § 642 zusätzlich zum dort geregelten Entschädigungsanspruch die Möglichkeit, das Vertragsverhältnis durch Kündigung zu beenden. Sie trägt damit dem Umstand Rechnung, dass dem Unternehmer mit der Entschädigung allein nicht immer gedient ist. So insbes, wenn durch die Ungew...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zeitpunkt.

Rn 3 § 476 gilt nur für ›vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer‹ getroffene Vereinbarungen (LG Essen BeckRS 13, 19783). Die Mitteilung – vgl dazu Art 21 I WKRL ›zur Kenntnis gebracht hat‹ – ist eine empfangsbedürftige (so zur Mängelanzeige/-rüge iSd § 377 HGB BGHZ 101, 49, 51 ff) geschäftsähnliche Handlung (Erman/Grunewald Rz 2). Sie muss Tatsachen so bezeichnen, da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Regelungsstreitigkeiten.

Rn 15 Strebt ein WEigtümer gegen den Willen der anderen einen Beschl an oder meint er, es bedürfe einer Vereinbarung oder der Veränderung der sachenrechtlichen Grundlagen, kann er hierauf in einem Regelungsstreit klagen (§ 8 Rn 8; § 10 Rn 19 ff; § 44 Rn 19 ff). Besondere Sachurteilsvorrausetzung bei Beschl ist eine Vorbefassung der anderen WEigtümer (BGH ZMR 19, 616 Rz 13; Z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Sonderfragen.

Rn 12 Ird Familienunterhalts sind die für die Unterhaltspflicht der Verwandten geltenden Vorschriften der §§ 1613–1615 entspr anwendbar (§ 1360a III). Auch beim Familienunterhalt tritt Verzug für die Vergangenheit nur ein ab Mahnung oder Rechtshängigkeit oder Aufforderung zur Auskunftserteilung. Sonderbedarf hingegen kann innerhalb eines Jahres nach seinem Entstehen verlangt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anwendungsbereich.

Rn 4 Die Verpflichtung zum Aufwendungsersatz kann aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung (vgl § 652 II) oder einer gesetzlichen Vorschrift bestehen. Einen Aufwendungsersatzanspruch gewähren zB die §§ 284, 304, 347 II 2, 478 II, 536a II, 637 I, 670, 683, 693, 970, einen Ersatzanspruch für ›Verwendungen‹ erwähnen zB die §§ 459, 601, 850, 994, 995, 996, 999, 1049 I. Rn 5 Aus ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Gegen den Berechtigten.

Rn 38 Gebraucht der Berechtigte die seinem SNR unterliegenden Teile, Räume und Flächen in einer Art und Weise, die ihm nach einer Vereinbarung, einem Beschl oder nach Sinn und Zweck nicht erlaubt ist, zB dauerhaftes Abstellen eines Containers auf einem Parkplatz oder Abstellen eines PKW in einem ›Garten‹ oder auf einer ›Terrasse‹ oder, unter Verstoß gegen § 14 I Nr 1, etwa t...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VIII. Nachträgliche Ersetzung als unwirksam erkannter Klauseln.

Rn 21 Für die nachträgliche Ersetzung einer unwirksamen Schönheitsreparaturklausel mit Hilfe einer Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter gelten – nach Klimke ZMR 05, 161 ff – folgende Regeln: a) Die formularmäßige Überwälzung der laufenden Schönheitsreparaturen ist nur wirksam, wenn der Vermieter den Mieter auf die Unwirksamkeit der bisherigen Regelung hinweist. Ohne ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 8. Teilzeitarbeitsverhältnis.

Rn 108 Teilzeitbeschäftigte sind ArbN, deren regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die regelmäßige Wochenarbeitszeit vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer (§ 2 I 1 TzBfG). Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist das Weisungsrecht des ArbG zu Lage und Dauer der Arbeitszeit eingeschränkt, da der Teilzeitarbeitnehmer häufig auch anderen Tätigkeiten nachgeht. Ein ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtslage beim Erblasser.

Rn 3 Der jetzige Abs 1 entspricht Abs 2 S 1 und 2 Hs 1 aF. Der Erblasser muss grds (s.a. S 2) persönlich handeln. Vertretung im Willen oder in der Erklärung ist ausgeschlossen (BGH NJW 96, 1062; BayObLG FamRZ 01, 941; Ddorf FamRZ 11, 1761: zum mit einer vorweggenommenen Erbfolge verbundenen Verzicht); auch beim Erbverzicht iRe gerichtlichen Vergleichs (RGZ 48, 183, 190 f; BG...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Hat nur eine Partei des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus einen Maklervertrag abgeschlossen, ist eine Vereinbarung, die die andere Partei zur Zahlung oder Erstattung von Maklerlohn verpflichtet, nur wirksam, wenn die Partei, die den Maklervertrag abgeschlossen hat, zur Zahlung des Maklerlohns mindestens in gleicher Höhe verpflichtet bleibt. 2Der A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Grenzen.

Rn 8 Für eine Vereinbarung zur laufenden Miete sind die Mietvertragsparteien von den Beschränkungen der §§ 558–558b vollständig befreit. Die Veränderung der künftigen Miete ist nur in den Wegen des § 557 II möglich (BGH NJW 16, 239 [BGH 18.11.2015 - VIII ZR 266/14] Rz 22) und iÜ gem § 557 IV, 134 nichtig. Die gesetzlichen Grenzen folgen in erster Linie aus einer Mietpreisübe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Zusätzliche Kaution (I 3).

Rn 38 Die Parteien können im Zusammenhang mit einer privilegierten baulichen Veränderung vereinbaren (einen Anspruch hat der Vermieter nicht), dass der Mieter – neben/zusätzlich zu der Sicherheit nach § 551 – eine weitere angemessene Sicherheit leistet. Die Höchstgrenze von 3 monatlichen Nettomieten in der Wohnraummiete gilt hier nicht. Eine solche Zusatzkaution ist analog §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Aufhebung.

Rn 24 Ein vereinbarter Formzwang kann formfrei aufgehoben werden (BGHZ 66, 380). Die Aufhebung kann konkludent erfolgen (BGH WM 82, 902), insb hebt eine übereinstimmend gewollte mündliche Absprache das gewillkürte Formerfordernis auf (BGHZ 66, 381; BAG NJW 89, 2150). Da die Parteien ggü ihrer eigenen Vereinbarung souverän bleiben, ist ein Aufhebungswille bzw ein Bewusstsein ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 48 § 14 II Nr 1 berechtigt den gestörten WEigtümer, gegen den Störer die schuldrechtlichen Unterlassungs- und/oder Beseitigungsansprüche durchzusetzen. Auch dann, wenn ein Verstoß gegen einen Beschl, eine Vereinbarung oder das Gesetz (§ 14 I Nr 2 Fall 2) vorliegt, kann von der GdW nach § 18 II Nr 2 kein Einschreiten verlangt werden. Daneben besteht das Recht, gegen Störun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Konzernvorbehalt (Abs 3).

Rn 30 Der mit der Insolvenzrechtsreform 1994 eingeführte III erklärt jeden EV zur Besicherung der Forderungen Dritter, bes von Konzernunternehmen, für unwirksam, und zwar die sachenrechtliche Vereinbarung wie die schuldrechtliche Verpflichtung (Erman/Grunewald Rz 60; Habersack/Schürnbrand JuS 02, 833, 838; vgl Köln ZIP 11, 2019, 2020). ›Soweit‹ in Hs 2 bedeutet, dass § 139 n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Anspruchsgrundlage der Vergütung.

Rn 72 Der Anspruch ergibt sich meist aus Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag. Fehlt eine Vereinbarung oder ist sie unwirksam, gilt § 612 II Alt 2 (§ 612 Rn 5). Der ArbG muss über die Vergütung schriftlich abrechnen (§ 108 GewO) und, soweit erforderlich, Auskunft erteilen (§ 82 II BetrVG).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen ist. (2) 1Der Mieter kann entgegen einer vertraglichen Bestimmung gegen eine Mietforderung mit einer Forderung auf Grund der §§ 536a, 539 oder aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen zu viel gezahlter Miete aufrechnen oder wegen einer solchen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Werden vertretbare Sachen in der Art hinterlegt, dass das Eigentum auf den Verwahrer übergehen und dieser verpflichtet sein soll, Sachen von gleicher Art, Güte und Menge zurückzugewähren, so finden bei Geld die Vorschriften über den Darlehensvertrag, bei anderen Sachen die Vorschriften über den Sachdarlehensvertrag Anwendung. 2Gestattet der Hinterleger dem Verwahrer, h...mehr