Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ein Mietverhältnis kann auf bestimmte Zeit eingegangen werden, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeitmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Klage auf Zustimmung.

Rn 20 Wird die fällige Zustimmung nicht erteilt, kann der Veräußerer auf Zustimmung klagen (BGH ZMR 11, 813 Rz 5). Der Anspruch ist fällig, wenn der Kläger sämtliche Informationen iSv Rn 16 gegeben hat (Celle ZMR 09, 545). Zu verklagen ist der, von dessen Zustimmung die Veräußerung abhängt (BGH ZMR 11, 813 Rz 6). Bestimmt eine Vereinbarung den Verw als Organ, ist die GdW zu ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Unübertragbarkeit der Dienste, S 2.

Rn 4 Trotz Unübertragbarkeit ist der Anspruch auf die Dienstleistung vererblich (BAG AP Nr 18 zu § 74 HGB). Ist sie (zB bei Privatsekretären oder Krankenpflegern) speziell an die Person des Dienstberechtigten gebunden, ist das Dienstverhältnis im Zweifel auflösend bedingt (BAG aaO). Im Dienstverhältnis genügt konkludente Vereinbarung, im Arbeitsverhältnis muss auflösende Bed...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Gemeinschaftliche Verwaltung.

Rn 7 Das Gesamtgut wird gemeinschaftlich verwaltet, wenn die Ehegatten keine abweichende Vereinbarung im Ehevertrag getroffen haben. Dann müssen alle Verfügungen grundsätzlich gemeinsam getroffen werden. Möglich ist allerdings, dass die Ehegatten sich wechselseitig bevollmächtigen, um ihre Handlungsmöglichkeiten zu erweitern. Ausreichend dafür ist auch eine konkludente Bevol...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. ›Unzumutbarkeit‹.

Rn 54 Die ›Einwirkung‹ muss unzumutbar sein. Dies ist dann der Fall, wenn ein WEigtümer ein Sonderopfer erbringt (s.a. BRDrs 168/20, 57: Sonderopfergrenze). Wann diese Grenze überschritten wird, bestimmt sich nach dem Empfinden eines verständigen durchschnittlichen WEigtümers in der WE-Anlage, somit nach demselben Maßstab, der für die Beurteilung der Wesentlichkeit einer Bee...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. GmbH.

Rn 33 Die Anteile einer GmbH sind nach § 15 GmbHG vererblich, wobei die Miterben ihren Anteil gesamthänderisch erlangen, § 2032 (BGHZ 92, 386). Ein satzungsmäßiger Ausschluss der Anteilsvererbung ist nicht möglich (NK-BGB/Kroiß § 1922 Rz 19; aA etwa Soergel/Fischinger § 1922 Rz 100 mwN). Zulässig ist aber die Vereinbarung einer sog Einziehungsklausel im Gesellschaftsvertrag,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Der Verw führt die Geschäfte der GdW als deren Organ. Für die Erfüllung seiner Organaufgaben räumt ihm das WEG nach § 9b I grds umfassend Vertretungsmacht ein. Die Willensbildung der GdW obliegt grds den WEigtümern nach § 19 I. Etwas anderes folgt aus § 27 I Nr 1 und Nr 2 (dazu Rn 2 ff und Rn 7 ff) und nach Bestimmung der WEigtümer durch Beschl (dazu Rn 11) und/oder dur...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Vorkaufsberechtigter.

Rn 8 Vorkaufsberechtigter ist nur der Endmieter, dem der Wohnraum zur tatsächlichen Nutzung überlassen ist. Str ist, ob die Kündigung des Mietverhältnisses – sei es durch den Vermieter oder Mieter – die Entstehung des Vorkaufsrechts verhindert (Schmidt-Futterer/Blank/Fervers § 577 Rz 27). Das Vorkaufsrecht kann nur im Ganzen ausgeübt werden (§ 472), dh mehrere Mieter/Berecht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Prozessuales.

Rn 21 Die Ausgleichspflicht kann bei Errechnung eines bestimmten Betrages im Wege der Leistungsklage erhoben werden, wobei der Gerichtsstand der Erbschaft nach § 27 ZPO gegeben ist (BGH NJW 92, 364). Möglich ist auch ein unbezifferter Antrag, wonach der Wert der Leistungen durch einen Feststellungsantrag zu klären ist (BGH NJW-RR 90, 1220 [BGH 27.06.1990 - IV ZR 104/89]), mi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Regelungsbedürfnis und -anlass.

Rn 31 Eine Umgangsregelung kann vAw oder auf formlosen Antrag eines Elternteils, eines Personensorgeberechtigten, des Kindes oder auf Anregung des Jugendamts ergehen. Liegt bereits eine gerichtliche Umgangsregelung vor, kann diese unter den Voraussetzungen des § 1696 I ebenfalls auf Antrag oder vAw geändert werden. Ein Regelungsbedürfnis besteht auch, wenn die Eltern ledigli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Kosten, die vom Mieter oder für diesen von einem Dritten übernommen oder die mit Zuschüssen aus öffentlichen Haushalten gedeckt werden, gehören nicht zu den aufgewendeten Kosten im Sinne des § 559. (2) 1Werden die Kosten für die Modernisierungsmaßnahmen ganz oder teilweise durch zinsverbilligte oder zinslose Darlehen aus öffentlichen Haushalten gedeckt, so verringert sic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Mieter kann der Kündigung des Vermieters widersprechen und von ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. 2Dies gi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sonstige Titel (I Nr 4–6).

Rn 5 Gleiche Wirkung wie die rechtskräftige Feststellung hat wegen I Nr 4 die Titulierung eines Anspruchs aus vollstreckbaren Urkunden (§ 794 I Nr 5 ZPO) oder in Form vollstreckbarer Vergleiche (§ 794 I Nr 1 ZPO); gleichsteht der Schuldenbereinigungsplan nach § 308 I 2 InsO. Private Anerkenntnisse bzgl streitiger Ansprüche, die eine ansonsten wegen drohender Verjährung zu er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelne Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten.

Rn 10 a) Abfindungen sind in die Ausgleichsbilanz einzustellen, soweit sie am Stichtag vorhanden und nicht dem Arbeitseinkommen zuzurechnen sind, auch wenn sie im Zusammenhang mit Vorruhestandsregelungen oder Sozialplänen stehen und Versorgungsfunktion haben (BGH 13.9.23 – XII ZB 400/22, juris Rz 17 = FamRZ 23, 1941; 82, 148; Saarbr FamRZ 22, 860). Werden sie dagegen ggf sti...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Vorauszahlungen von vornherein unangemessen hoch/Anpassung (§ 560 IV).

Rn 24 Sind Vorauszahlungen von vornherein unangemessen hoch, so ist die Vereinbarung unwirksam, soweit sie die angemessene Höhe überschreitet (BayObLG ZMR 96, 20). Jede Vertragspartei kann gem. § 560 IV nach einer Abrechnung ferner durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe vornehmen (§ 560 Rn 22 ff).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1186 BGB – Zulässige Umwandlungen.

Gesetzestext 1Eine Sicherungshypothek kann in eine gewöhnliche Hypothek, eine gewöhnliche Hypothek kann in eine Sicherungshypothek umgewandelt werden. 2Die Zustimmung der im Range gleich- oder nachstehenden Berechtigten ist nicht erforderlich. Rn 1 § 1186 geht davon aus, dass es sich bei den einzelnen Hypothekenarten nur um unterschiedliche Ausprägungen des gleichen Rechts h...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 8. Teilzeitarbeitsverhältnis.

Rn 108 Teilzeitbeschäftigte sind ArbN, deren regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die regelmäßige Wochenarbeitszeit vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer (§ 2 I 1 TzBfG). Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist das Weisungsrecht des ArbG zu Lage und Dauer der Arbeitszeit eingeschränkt, da der Teilzeitarbeitnehmer häufig auch anderen Tätigkeiten nachgeht. Ein ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Sonstiges.

Rn 94 Bei formbedürftigen Mietverträgen über Gewerberäume und bei formbedürftigen Pachtverträgen ist die Schriftform gewahrt, wenn die Urkunde erkennen lässt, dass der unterschreibende Ehegatte zugleich im Namen des anderen tätig geworden ist (BGH NJW 94, 1649, 1650; LG Hamburg ZMR 09, 535). Sofern der eine für den anderen Vermieter unterschreibt, ist zur Wahrung der Schrift...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Haftung der Partner untereinander.

Rn 19 Da die nichteheliche Lebensgemeinschaft durch die enge persönliche Verbundenheit der Partner zueinander geprägt ist, haften die Partner untereinander nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, wobei diese Haftungsbegrenzung mit einer entspr stillschweigenden Vereinbarung iRd § 277 (Oldbg NJW 86, 2259; Karlsr FamRZ 92, 940) oder dem allgemeinen, aus §§ 1664, 1359, 708 a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Deckungsverhältnis bei Sicherung fremder Schuld.

Rn 7 Ist ein anderer als der persönliche Schuldner Sicherungsgeber, so besteht neben dem Kreditvertrag und dem Sicherungsvertrag meist noch eine Vereinbarung zwischen Schuldner und Sicherungsgeber (sog Deckungsverhältnis). Aus diesem ergibt sich, warum der Sicherungsgeber die Sicherheit stellt (zB Auftrag, Geschäftsführung ohne Auftrag, Schenkung oder ein Gesellschaftsverhäl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese vorbehaltlich des Absatzes 3 Satz 4 höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen. (2) Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleiche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Entgelt.

Rn 11 Die Erfüllung der Informationspflichten hat grds unentgeltlich zu erfolgen. IV erlaubt nur in ganz bestimmten Fällen der Unterrichtung die Vereinbarung eines Entgelts (zur Inhaltskontrolle einer Entgeltklausel für die Nacherstellung von Kontoauszügen: BGHZ 199, 281). Der Zahlungsdienstleister hat nur dann einen Anspruch auf ein Entgelt, wenn die Informationen auf Verla...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ausführungspflicht.

Rn 6 Unter den Voraussetzungen des II besteht eine Pflicht des Zahlungsdienstleisters, den Zahlungsauftrag auszuführen. Grundlage ist ein autorisierter Zahlungsauftrag. Erforderlich ist ferner eine Vereinbarung von Bedingungen für die Ausführung im Zahlungsdiensterahmenvertrag. Werden die vereinbarten Bedingungen eingehalten und liegt in der Ausführung auch kein Verstoß gege...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Gesetzliche Fristen (S 1).

Rn 1 Die Fristen sind Ausschlussfristen (BGHZ 47, 387, 390), zu berechnen nach §§ 186 ff. Fristbeginn ist die Vereinbarung des Wiederkaufs (§ 456 Rn 7). Zu den Grundsätzen für Ausübungsfristen bei Einheimischenmodellen s BGH WM 06, 300 ff, vgl auch BGH MDR 19, 929–931, bei aufschiebender Bedingung s Klühs ZfIR 10, 165 ff. Die Ausübung des Wiederkaufsrechts unterliegt nur der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, WEG § 40 WEG – Haftung des Entgelts.

Gesetzestext (1) 1Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden und Reallasten, die dem Dauerwohnrecht im Range vorgehen oder gleichstehen, sowie öffentliche Lasten, die in wiederkehrenden Leistungen bestehen, erstrecken sich auf den Anspruch auf das Entgelt für das Dauerwohnrecht in gleicher Weise wie auf eine Mietforderung, soweit nicht in Absatz 2 etwas Abweichendes bestimmt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck, Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Norm will Verpflichteten vor einer Übertragung des Vorkaufsrechts auf ihm nicht genehme Dritte schützen (RG 155, 172, 178). Zudem erhöht eine Übertragung die Gefahr der Ausübung (Erman/Grunewald Rz 1). 1 Alt 1 der fehlenden Übertragbarkeit meint auch das Vorkaufsrecht der Miterben gem § 2034 I, nicht aber Alt 2 der fehlenden Vererblichkeit wegen § 2034 II 2 (BGHZ 18...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Anspruchsinhalt.

Rn 30 § 18 II Nr 2 gibt jedem WEigtümer einen Anspruch auf eine ordnungsmäßige Benutzung. Ferner kann jeder WEigtümer eine Benutzung verlangen, die, soweit solche bestehen, den gesetzlichen Regelungen, Vereinbarungen und Beschl entspr. Dem Anspruch kann eine typisierende Betrachtungsweise entgegenstehen (§ 10 Rn 12). Rn 31 Fehlt es an einem die Benutzung regelnden Benutzungsb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abrechnung.

Rn 3 Abrechnung ist die vertragliche Feststellung eines Rechnungsergebnisses aus mehreren Rechnungsposten (RGZ 71, 102, 103; BeckOKBGB/Gehrlein Rz 2). Legen die Parteien das Ergebnis einer gemeinsamen Abrechnung in Form einer Vereinbarung fest, so dass sich der Gläubiger künftig bzgl seiner Ansprüche nur noch auf diese zu berufen braucht, ist ein entspr Verpflichtungswille z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Dritte.

Rn 16 Auf Seiten des Verkäufers können Dritte als Geheißpersonen die Übergabe vornehmen mit der seltenen Ausn einer höchstpersönlichen Leistungspflicht. Auf Seiten des Käufers muss die Übergabe an ihn selbst oder seinen Besitzdiener (§ 855) stattfinden (AG Miesbach NJW-RR 05, 422, 423: Übergabe an Nachbarn reicht nicht). Übergabe an einen Dritten reicht nur bei entspr Verein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Werkvertrag.

Rn 5 In der Praxis bedeutsam ist die Abgrenzung zwischen Dienstvertrag und Werkvertrag (§§ 631–651). Während der Dienstverpflichtete zur Dienstleistung als solcher verpflichtet ist, schuldet der Werkunternehmer als Arbeitsergebnis deren Erfolg (BAG NZA 13, 1348). Daher regelt das Werkvertragsrecht anders als das Dienstvertragsrecht eine verschuldensunabhängige Gewährleistung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ausschluss von Nutzungen (Abs 2).

Rn 12 Zulässig sind Vereinbarungen, die das durch die Bestellung des Nießbrauchs entstehende gesetzliche Schuldverhältnis zwischen Nießbraucher und Eigentümer betreffen. Sie können mit dinglicher Wirkung getroffen und müssen dann ins Grundbuch eingetragen sein, aber auch schuldrechtlich geschlossen werden (BGH NJW 22, 2394 Rz 12). Einzelne Nutzungsbefugnisse, zB Besitz, Zieh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Zeitpunkt (Abrechnungszeitraum).

Rn 42 Nach § 556 III 1 ist ›jährlich‹ abzurechnen (Abrechnungszeitraum/Abrechnungsperiode); s für den preisgebundenen Wohnraum § 20 III 2 NMV 1970. Der Abrechnungszeitraum darf ein Jahr nicht überschreiten (BGH NZM 08, 520 Rz 10). § 556 III 1 schreibt nicht vor, welcher jährliche Zeitraum der Abrechnung zugrunde zu legen ist (BGH NZM 08, 520 Rz 10). In Betracht kommen etwa d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 594a BGB – Kündigungsfristen.

Gesetzestext (1) 1Ist die Pachtzeit nicht bestimmt, so kann jeder Vertragsteil das Pachtverhältnis spätestens am dritten Werktag eines Pachtjahrs für den Schluss des nächsten Pachtjahrs kündigen. 2Im Zweifel gilt das Kalenderjahr als Pachtjahr. 3Die Vereinbarung einer kürzeren Frist bedarf der Schriftform. (2) Für die Fälle, in denen das Pachtverhältnis außerordentlich mit d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Folgen für die Forderung.

Rn 3 Durch die Befriedigung geht die Forderung auf den Eigentümer in ihrem Bestand bei Befriedigung des Gläubigers (ggf also mit Kosten und Zinsen) über, bei teilw Befriedigung aber nur teilw und im Rang nach dem Recht des Gläubigers (§ 774 I 2) und mit den Einwendungen des Schuldners (§ 774 I 3). Haften Mehrere gesamtschuldnerisch, erwirbt der Eigentümer die Forderung gegen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1062 BGB – Erstreckung der Aufhebung auf das Zubehör.

Gesetzestext Wird der Nießbrauch an einem Grundstück durch Rechtsgeschäft aufgehoben, so erstreckt sich die Aufhebung im Zweifel auf den Nießbrauch an dem Zubehör. Rn 1 Der Nießbrauch am Zubehör, § 1031, kann beim Grundstücksnießbrauch dadurch enden, dass das Recht als solches aufgehoben wird. Die Aufhebung lässt dann, bei Fehlen gegenteiliger Vereinbarung, das Recht auch am...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. 2Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / d) "Kreuzweise Übernahme" der Pflichtteilsergänzungslast

Rz. 173 Drohen mehrere Pflichtteilsergänzungsansprüche durch verschiedene Pflichtteilsberechtigte, so kann man den Ergänzungsanspruch gleichsam mit seinen "eigenen Waffen" schlagen: Anstelle des zunächst zur Erfüllung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs an sich verpflichteten Erben übernimmt der Übernehmer durch ausdrückliche Vereinbarung die Bezahlung der aus der Zuwendung ...mehr

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Berufsausbildung: Regelunge... / 2.8 Überstunden

Diese relativ neue Norm[2], deren Inhalt man recht zwanglos auch unter § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 BBiG hätte fassen können, zwingt zur Transparenz im Hinblick auf Regelungen zu Überstunden. Diese Norm ist insofern etwas überraschend, weil Auszubildende an sich nicht zur Ableistung von Überstunden verpflichtet sind. Dies ergibt sich aus folgender Überlegung: Da Auszubildenden w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Mehrwertsteuer, Bauabzugssteuer.

Rn 37 Grds schließt der vereinbarte Preis die Umsatzsteuer ein, für eine abw Vereinbarung ist der Unternehmer beweispflichtig (BGH NJW 01, 2464). Ist bei einer Bauleistung (nicht Planungsleistungen des Architekten, BGH BauR 05, 1658) der Besteller als Leistungsempfänger Unternehmer iSd § 2 UStG oder juristische Person des Öffentlichen Rechts, ist er gem § 48 EStG zu Abzug un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Geschäftseinheitswille.

Rn 8 § 139 setzt die Teilnichtigkeit eines einheitlichen Rechtsgeschäfts voraus. Die erforderliche Einheitlichkeit liegt vor, wenn das Rechtsgeschäft einem gesetzlichen Typus zugehört und einzelne Vertragsklauseln oder Nebenbestimmungen nichtig sind. Besteht ein zusammengesetztes Rechtsgeschäft aus je für sich selbstständig wirksamen Teilen (Notebookkauf und Softwarelizenzve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Schriftformerfordernis (Abs 1).

Rn 1 Die Rechtswahlvereinbarung nach Art 5 I u II bedarf der Schriftform (nicht notwendig in einer einheitlichen Urkunde, Hilbig-Lugani DNotZ 17, 739, 746f), der Datierung sowie der Unterzeichnung durch beide Ehegatten (Art 7 I). Die Schriftform ist verordnungsautonom zu verstehen. Eine Unterschrift ist erforderlich. Das Erfordernis der Eigenhändigkeit wird zT dem Recht des ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Das durch das MietRÄndG v 11.3.13 (BGBl I 434) mWv 1.5.13 eingefügte Kapitel regelt das Recht der Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Bezug auf die Mietsache. Es umfasst sechs Vorschriften: § 555a regelt die Duldung von Erhaltungsmaßnahmen. § 555b enthält die Legaldefinition von Modernisierungsmaßnahmen. § 555c enthält die Bestimmungen zur Ankündigung von Modern...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Vertragspflichten.

Rn 4 Der Verwahrungsvertrag begründet Pflichten für beide Vertragsparteien. Der Hinterleger hat bei entspr Vereinbarung die Vergütung zu entrichten (§§ 689, 699). Ihn können Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche treffen (§§ 693, 694). Er ist ferner zur Rücknahme der Sache verpflichtet (§ 696). Der Verwahrer ist zur Aufbewahrung der beweglichen Sache verpflichtet. Er hat d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2220 BGB – Zwingendes Recht.

Gesetzestext Der Erblasser kann den Testamentsvollstrecker nicht von den ihm nach den §§ 2215, 2216, 2218, 2219 obliegenden Verpflichtungen befreien. Rn 1 Zum Schutz des Erben ist der Erblasser nach der Vorschrift gehindert, den Testamentsvollstrecker zum Nachteil der Erben von den aufgeführten Pflichten freizustellen. Durch Vereinbarung zwischen Testamentsvollstrecker und E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ist Wohnraum mit Rücksicht auf das Bestehen eines Dienstverhältnisses vermietet, so kann der Vermieter nach Beendigung des Dienstverhältnisses abweichend von § 573c Abs. 1 Satz 2 mit folgenden Fristen kündigen:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ausübung.

Rn 8 Die formfreie (I 2; ggü § 311b I: BGHZ 140, 218, 220 mwN; MüKo/Westermann Rz 10; differenzierend Staud/Mader/Schermaier Rz 18 mwN; ggü Gemeinderecht: BGHZ 29, 107, 111f) Erklärung der Ausübung ist eine einseitige, empfangsbedürftige, unwiderrufliche (BGHZ 29, 107, 110) Willenserklärung, die mit Ausn von Rechtsbedingungen (vgl RG 97, 269, 272f) bedingungsfeindlich ist (H...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bedeutung, Begriff.

Rn 1 Tauschgeschäfte haben in den letzten Jahren im internationalen Handel erheblich zugenommen (Bartergeschäfte, s Rn 3). Die Leistungsbeziehung beim Tausch liegt im Umsatz von Ware gegen Ware. Die parallele Vereinbarung von Geldbeträgen steht nicht entgegen, wenn sie den Transaktionswert festlegt (abw wohl LG Köln BeckRS 14, 09469). Dasselbe gilt für Zuzahlungen zum Ausgle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Familienangehörige.

Rn 159 Der Mieter braucht für die Aufnahme von nächsten Familienangehörigen, von zum Haushalt gehörenden Bediensteten und von Personen, die er zu seiner Pflege benötigt, grds keiner Erlaubnis des Vermieters; diese Personen sind nicht Dritte iSd § 540 I (BGH NJW 91, 1750, 1751; BayObLG ZMR 98, 23, 24). Wo für Familienangehörige im Einzelnen die Grenze zu ziehen ist, ist nicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Zusätzliche Pflichten des Veranstalters (Abs 2).

Rn 3 Nr 1 nennt Unterbringung, Beaufsichtigung und Betreuung. Der Veranstalter soll gewährleisten, dass die Unterkunft ortsüblich und entspr den durchschnittlichen Verhältnissen im Gastland, quasi nach mittlerer Art und Güte, ist (verneint für Schweinemastbetrieb LG Berlin NJW-RR 05, 361 [LG Berlin 03.06.2004 - 5 O 569/03]; vgl auch LG Berlin RRa 05, 227 [LG Berlin 19.04.200...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Aufklärungspflichten.

Rn 44 Der Käufer ist nur ausnahmsweise ohne Vereinbarung zur Aufklärung über seine Absichten oder Verhältnisse verpflichtet (bejaht: BGH ZfIR 03, 783 [BGH 25.07.2003 - V ZR 124/02] Gemeinde bei Änderung des Erwerbszwecks für Grundstückskaufvertrag; zu Aufklärungspflichten beim Unternehmenskauf s Möller NZG 12, 841 ff). IE: Den Käufer trifft keine Aufklärungspflicht: (1) über...mehr