Fachbeiträge & Kommentare zu Vorkaufsrecht

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Verbrauch.

Rn 30 Der wichtigste Fall des Erlöschens ist der Verbrauch durch Nichtausübung beim Vorkaufsfall. Er tritt gem Rn 25, 26 nicht ein, dh das Vorkaufsrecht besteht weiter, wenn nach Erklärung der Ausübung eine aufschiebende Bedingung des Drittkaufvertrags nicht eintritt oder eine Genehmigung nicht erteilt wird (HP/Faust Rz 27 f; Erman/Grunewald Rz 13; MüKo/Westermann Rz 18; aA ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Weiterveräußerung.

Rn 2 Durch die Anteilsübertragung auf den Dritten entsteht kein neues Vorkaufsrecht (BGH NJW 71, 1265). Vielmehr greift das nach § 2034 entstandene Vorkaufsrecht in jedes weitere (dingliche) Übertragungsgeschäft ein, und zwar unabhängig davon, auf welchem Rechtsgrund es beruht. Die Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechts läuft nur einmal seit der ersten Anzeige. Rn 3 Jeder Über...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ist der verkaufte Anteil auf den Käufer übertragen, so können die Miterben das ihnen nach § 2034 dem Verkäufer gegenüber zustehende Vorkaufsrecht dem Käufer gegenüber ausüben. 2Dem Verkäufer gegenüber erlischt das Vorkaufsrecht mit der Übertragung des Anteils. (2) Der Verkäufer hat die Miterben von der Übertragung unverzüglich zu benachrichtigen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Erlöschen.

Rn 26 Mit seiner Ausübung ist das Vorkaufsrecht verbraucht. Es erlischt ferner gem § 2034 I 1 nach Ablauf der Frist von zwei Monaten sowie durch formlosen vertraglichen Verzicht sämtlicher Beteiligter (MüKo/Gergen § 2034 Rz 42), auch schon vor der Mitteilung nach § 469 (RG JW 24, 1247). Ist das Recht durch Verzicht erloschen, lebt es bei Weiterveräußerung nicht wieder auf (R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Verfügung über den Anteil, S 1.

Rn 1 Anders als bei der Gesamthand kann jeder Teilhaber über seinen Anteil frei verfügen (ebenso § 2033 I für Erbengemeinschaft). Gleiches gilt für Verfügungen über einen Teil des Anteils (BayObLG MDR 79, 844). Für die Verfügung gelten die allgemeinen Vorschriften für die Verfügung über das Vollrecht (vgl BGH NJW-RR 01, 477 [BGH 17.10.2000 - X ZR 223/98] zur Abtretung von Fo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Verkauft ein Miterbe seinen Anteil an einen Dritten, so sind die übrigen Miterben zum Vorkauf berechtigt. (2) 1Die Frist für die Ausübung des Vorkaufsrechts beträgt zwei Monate. 2Das Vorkaufsrecht ist vererblich.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Anwendungsbereich.

Rn 3 Ein Vorkaufsrecht kann für alle Kaufverträge vereinbart werden. S zur Einräumung eines Vorkaufsrechts in Erbbaurechtsverträgen Götting ErbbauZ 22, 34 ff.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Treuwidrigkeit.

Rn 31 Der Verstoß gegen eine dem Verpflichteten (BGHZ 168, 152 Rz 17) oder dem Drittkäufer (BGHZ 37, 147, 151f) gegebene Zusage, das Vorkaufsrecht nicht auszuüben, kann zum Erlöschen führen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Unterrichtungspflicht, Übereignung an Dritterwerber und Schadensersatzansprüche des Mieters.

Rn 17 Die Unterrichtungspflicht (bei Verstoß: AG Frankenthal v 24.4.18 – 3a C 108/18; LG Frankenthal v 29.4.15 – 2 S 387/14; BGH ZMR 15, 534) erfordert die Mitteilung des gesamten Inhalts des Kaufvertrages (§ 469). Außerdem muss der Mieter über sein Recht auf Ausübung des Vorkaufsrechts informiert werden. Schadensersatzansprüche können sich bei schuldhaftem Verstoß gegen die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Vorkaufsberechtigung.

Rn 9 Nach §§ 2034 I, 472 sind sämtliche Miterben als Gesamthänder vorkaufsberechtigt (BGH NJW 82, 330 [BGH 28.10.1981 - IVa ZR 163/80]). Nicht dazu gehört der Miterbe, der seinen Anteil bereits veräußert hat (BGH NJW 02, 820 [BGH 31.10.2001 - IV ZR 268/00]) oder sich bereits bindend verpflichtet hat, seinen Erbteil zu veräußern (Rostock MDR 99, 941 [OLG Rostock 26.11.1998 - ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Privilegierte Verkäufe.

Rn 2 Im Wege der Zwangsvollstreckung erfolgen Verkäufe gem §§ 814, 821, 825 ZPO, 15 ff ZVG, nicht aber Teilungsversteigerungen (§§ 180 ff ZVG; allgM: BGH Urt v 11.5.23 – V ZR 203/22, juris Rz 13; BGHZ 13, 133, 136; 48, 1, 4; diff aber MüKo/Westermann Rz 4), Zwangsversteigerungen auf Erbenantrag (§§ 175–179 ZVG; Stöber NJW 88, 3121, 3122) und Verkäufe nach §§ 19, 53 ff WEG; s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VIII. Abschreckungsvereinbarung.

Rn 15 Hierunter fallen zB persönliche Beratungsleistungen (München ZMR 99, 549) und sonstige Fremdkörper (Stuttg ZMR 98, 771) im Kaufvertrag, die den Vorkaufsberechtigten von der Ausübung seines Rechtes abhalten sollen (LG Berlin MM 96, 30). Ebenso die Beurkundung eines höheren Kaufpreises, um dem Mieter die Ausübung seines Vorkaufsrechts zu verleiden. Dann ist es ausnahmswe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Beerbung des Verpflichteten durch den Berechtigten.

Rn 34 Das Vorkaufsrecht entfällt wegen Unmöglichkeit eines Vertragsschlusses aufgrund Identität von Verkäufer und Käufer, beerbt der Berechtigte den Verpflichteten (BGH NJW 00, 1033 f; aA Erman/Grunewald Rz 19; v Olshausen NJW 00, 2872f [BGH 03.12.1999 - V ZR 329/98]).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Das Vorkaufsrecht ist bis zur Übertragung des Anteils auf den Käufer ggü dem Verkäufer auszüben, danach ist allein der Käufer für die Ausübungserklärung empfangszuständig. Sie muss, ebenso wie die übrigen Voraussetzungen für die Ausübung des Vorkaufsrechts, innerhalb der Frist des § 2034 II 1 vorliegen. Der Veräußerer ist nicht mehr zuständig.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Abdingbarkeit.

Rn 7 Der Inhalt des Vorkaufsrechts kann weitgehend frei vereinbart werden. Dies gilt für die Definition des Vorkaufsfalls ebenso wie für die Bedingungen des durch Ausübung mit dem Verpflichteten zustande kommenden Kaufvertrags, die auch noch nach Eintritt des Vorkaufsfalls abw vom Drittkaufvertrag gestaltet werden können (RG 104, 122, 123 zum limitierten Preis; BGH Rpfleger ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Die Norm will verhindern, dass der Verpflichtete durch geschickte Gestaltung des Drittkaufvertrags den Berechtigten um sein Vorkaufsrecht bringt (RG 108, 226, 228). Die Unwirksamkeit nur ggü dem Berechtigten eröffnet dem Verpflichteten die Möglichkeit zu Vereinbarungen mit dem Drittkäufer zur Absicherung für den Fall der Ausübung des Vorkaufsrechts (HP/Faust Rz 1; s § 4...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck, Anwendungsbereich.

Rn 1 Wie § 461 für den Wiederkauf ordnet die Norm die Unteilbarkeit des Vorkaufsrechts an (HP/Faust Rz 1). Sie gilt entspr für mehrere Verpflichtete (Erman/Grunewald Rz 6). Dadurch, dass das Vorkaufsrecht mehreren gemeinschaftlich zusteht, soll für den Verpflichteten kein Nachteil entstehen (Mayer DNotZ 22, 173, 175, 177).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Übertragbarkeit des Anwartschaftsrechts.

Rn 54 Sie ist grds gegeben; der Erblasser kann sie jedoch ausschließen (hM im Anschl an RGZ 170, 163, 168). Der Nacherbe erklärt mit der Veräußerung oder Verpfändung der Nacherbschaft deren Annahme. Einzelne Befugnisse des Nacherben, etwa der Herausgabeanspruch aus § 2130, sind vor dem Nacherbfall nicht übertragbar und demgemäß auch nicht pfändbar (Staud/Avenarius § 2100 Rz ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1104 BGB – Ausschluss unbekannter Berechtigter.

Gesetzestext (1) 1Ist der Berechtigte unbekannt, so kann er im Wege des Aufgebotsverfahrens mit seinem Recht ausgeschlossen werden, wenn die in § 1170 für die Ausschließung eines Hypothekengläubigers bestimmten Voraussetzungen vorliegen. 2Mit der Rechtskraft des Ausschließungsbeschlusses erlischt das Vorkaufsrecht. (2) Auf ein Vorkaufsrecht, das zu Gunsten des jeweiligen Eig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. (Ankaufs)Optionsrecht.

Rn 11 Beide idR gleich verstandenen Konstruktionen haben ein breites Anwendungsspektrum (vgl RG 154, 357 ff; BGH WM 66, 891; 08, 2068 Rz 12 f; BayObLG DB 76, 334; Brandbg BeckRS 13, 13587: gesetzliches Erwerbsrecht nach VerkFlBerG). Inhalt ist die Begründung eines Rechts des Käufers auf Abschluss eines Kaufvertrags unter bestimmten objektiven oder subjektiven Bedingungen, di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Das Vorkaufsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Verkauf im Wege der Zwangsvollstreckung oder aus einer Insolvenzmasse erfolgt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Das Vorkaufsrecht erstreckt sich im Zweifel nicht auf einen Verkauf, der mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht an einen gesetzlichen Erben erfolgt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1095 BGB – Belastung eines Bruchteils.

Gesetzestext Ein Bruchteil eines Grundstücks kann mit dem Vorkaufsrecht nur belastet werden, wenn er in dem Anteil eines Miteigentümers besteht. Rn 1 Ideelle Teile eines Grundstücks sind, wie gem den §§ 1106, 1113, nur belastbar, wenn sie Miteigentumsanteile nach §§ 741 ff, §§ 1008 ff sind. Rn 2 Nicht selbständig belastbar sind Gesamthandsanteile sowie Bruchteile eines Allein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Ausübung beim ersten Verkaufsfall nach Umwandlung.

Rn 11 Das Vorkaufsrecht gilt nur für den ersten Verkaufsfall nach der Umwandlung, für spätere Verkäufe greift es nicht ein (BGH ZMR 07, 770; ZMR 06, 511 im Anschluss an BGH ZMR 99, 607 = MDR 99, 986 = NJW 99, 2044 zu § 2b WoBindG; AG Frankfurt/M NJW 95, 1034 = ZMR 95, 317; vgl auch LG Oldenburg WuM 97, 436). Kein Vorkaufsfall aber dennoch ein erster Verkaufsfall (BGH ZMR 07,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Kontrahierungszwang.

Rn 7 Den Gegensatz zur Abschlussfreiheit bildet der Kontrahierungszwang. Er kann va auf Rechtsgeschäft oder auf Gesetz beruhen. Rn 8 Der wichtigste Kontrahierungszwang durch Rechtsgeschäft liegt in der Einräumung einer Option: Diese berechtigt den anderen Teil, durch einseitige Willenserklärung einen Vertrag mit dem Optionsgeber zustande zu bringen. Dabei kann man die Verkauf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Erlassvertrag.

Rn 32 Das Vorkaufsrecht erlischt durch Erlassvertrag (§ 397) zwischen Verpflichtetem und Berechtigtem (BGHZ 60, 275, 291; BGH LM § 504 Nr 7 f; WM 03, 385, 388; HP/Faust Rz 16 auch zur aA, dass einseitiger Verzicht ausreicht); bei Abschluss nach Ausübung handelt der Berechtigte als Käufer (insg Grüneberg/Weidenkaff Rz 8). Dieselbe Wirkung hat Vereinbarung zwischen Berechtigte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Die Umwandlungsabsicht.

Rn 10 Umwandlungsabsicht wird bejaht, wenn konkrete Maßnahmen vorliegen, die über das Beschaffen der reinen Abgeschlossenheitsbescheinigung (vgl § 7 IV Nr 2 WEG) hinausgehen. Es ist zumindest die Beurkundung bzw – was auch genügt (Kosten!) – Beglaubigung der Teilungserklärung oder Veräußerung einzelner Wohnungseigentums- bzw Wohnungserbbaurechte nach § 30 WEG mit der Aufteil...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verkauf an gesetzliche Erben.

Rn 2 Privilegiert ist nur der Verkauf an die gesetzlichen Erben zu diesem Zeitpunkt. Eingeschlossen sind nachberufene (zB § 1924 III) aktuell ggf noch ausgeschlossene (s § 1924 II; Erman/Grunewald Rz 2), nicht aber testamentarisch oder vertraglich eingesetzte Erben. Miterwerb durch Dritte, va Ehegatten (RG JW 25, 2128), ist unschädlich (Erman/Grunewald Rz 2). Die Vorwegnahme...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Benachrichtigungspflicht.

Rn 4 Die Pflicht zur Benachrichtigung ergibt sich für den Käufer aus dem Gesetz. Die gleiche Pflicht trifft den weiterveräußernden Verkäufer. Er hat den Miterben nicht nur den Inhalt des Kaufvertrages, sondern auch die Übertragung unverzüglich anzuzeigen (Grüneberg/Weidlich § 2035 Rz 2). Die Miterben können bis zur Übertragungsanzeige das Vorkaufsrecht dem Verkäufer ggü gem ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Struktur.

Rn 15 Die Rechtsstellung von Berechtigtem und Verpflichtetem unterscheidet sich nach 3 Phasen: (1) Der Abschluss der Vorkaufsvereinbarung begründet ausschließlich das Vorkaufsrecht, ohne weitergehende Bindung des Verpflichteten. (2) Mit dem Vorkaufsfall ist die Bindung konkretisiert auf das Recht des Berechtigten, zu den vom Verpflichteten mit dem Drittkäufer vereinbarten Be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Nicht schätzbare Nebenleistung (S 2).

Rn 3 Die Ausn von 1 liegt vor, wenn der Verpflichtete mit dem durch Bewertung festgestellten Geldbetrag keine wirklich gleichwertige Leistung erwerben kann, bes bei durch persönliche Verbundenheit geprägten Dienstleistungen. Bsp: ja: Altenpflege durch Verwandten (RG 121, 147, 140); nein: Pferdebetreuung (Hambg NJW-RR 92, 1496 [OLG Hamburg 24.04.1992 - 11 U 14/92] obiter); va...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Verhältnis Verpflichteter – Drittkäufer.

Rn 7 Der Drittkaufvertrag wird durch die Ausübung nicht berührt (BGH NJW-RR 09, 1172 Rz 14 mwN; BGHZ 199, 136 Rz 21), so dass der Verpflichtete aus zwei Kaufverträgen verpflichtet ist. Bei Kenntnis des Drittkäufers vom Vorkaufsrecht führt dessen Ausübung allerdings zum Eintritt einer auflösenden Bedingung mit der Folge, dass der Drittkäufer keine Erfüllungsansprüche mehr hat...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anwachsung (S 2).

Rn 3 Eine Nichtausübung oder gleichstehend eine unwirksame Ausübung (BGH NJW-RR 09, 1172 [BGH 13.03.2009 - V ZR 157/08] Rz 22), zB wenn ein gemeinschaftlich Berechtigter die von jedem Berechtigten separat zu wahrende Ausübungsfrist nicht einhält (RG HRR 32 Nr 451; Stuttg NJW-RR 09, 952 [OLG Stuttgart 11.12.2008 - 7 U 155/08]), führt nicht zum Erlöschen des gemeinschaftlichen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Haftungsbefreiung.

Rn 2 Die Haftungsfreistellung in 1 erfolgt im Zeitpunkt der Übertragung, nicht bei Ausübung des Vorkaufsrechts. Hinsichtlich des durch das Vorkaufsrecht hinzu erworbenen Erbteils trifft die Miterben die unbeschränkte Haftung (Staud/Löhnig § 2036 Rz 3). Rn 3 Es verbleibt aber nach 2 bei der Haftung für mangelhafte Verwaltungshandlungen gem §§ 1978–1980. Sie umfasst auch das Pr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zeitliche Grenzen, I 3.

Rn 4 Die Umwandlung muss – wie auch der Verkauf an den Dritten – nur nach der ›Überlassung‹ (vgl Staud/Rolfs § 577 Rz 14; BGH NZM 16, 540 [BGH 06.04.2016 - VIII ZR 143/15]) des Mietobjekts – die nicht zwingend mit dem Tag des Mietvertragsschlusses zusammenfallen muss – erfolgen, ansonsten ist der Zeitpunkt der Umwandlung selbst ohne Bedeutung (Blank WuM 93, 577). Die ›Begrün...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Bedeutung.

Rn 2 Vorkaufsrechte werden va für Immobilien und Unternehmensbeteiligungen (s Westermann in FS Wiedemann, 1349 ff) vereinbart. Sie haben typisch zwei Funktionen (Erman/Grunewald Rz 1): Häufig steht im Vordergrund, den Erwerb durch einen Dritten zu verhindern, zB bei Familienunternehmen durch Familienfremde (vgl BGH NJW 87, 890 [BGH 25.09.1986 - II ZR 272/85]) oder bei Grunds...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Das Vorkaufsrecht ist nicht übertragbar und geht nicht auf die Erben des Berechtigten über, sofern nicht ein anderes bestimmt ist. 2Ist das Recht auf eine bestimmte Zeit beschränkt, so ist es im Zweifel vererblich.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begründung.

Rn 16 Das Vorkaufsrecht entsteht durch Vertrag zwischen Verpflichtetem und Berechtigtem. Es begründet daher keine Rechtsbeziehungen zwischen Berechtigtem und Drittkäufer. Die Vorkaufsvereinbarung bedarf der Form des Rechtsgeschäfts, also gelten zB § 311b I (RG 110, 327, 333; 148, 105, 108), § 15 IV GmbHG (Erman/Grunewald Rz 7).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 1 Das Vorkaufsrecht gewährt dem Berechtigten aufgrund Vereinbarung mit dem Verpflichteten das Recht, durch Erklärung ggü dem Verpflichteten im Falle des Verkaufs des belasteten Gegenstands einen Kaufvertrag mit denselben Bedingungen, wie sie der Verpflichtete mit dem Drittkäufer vereinbart hatte, zum Entstehen zu bringen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, dem Eigentümer gegenüber zum Vorkaufberechtigt ist. (2) Das Vorkaufsrecht kann auch zu Gunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks bestellt werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Hat der Dritte den Gegenstand, auf den sich das Vorkaufsrecht bezieht, mit anderen Gegenständen zu einem Gesamtpreis gekauft, so hat der Vorkaufsberechtigte einen verhältnismäßigen Teil des Gesamtpreises zu entrichten. 2Der Verpflichtete kann verlangen, dass der Vorkauf auf alle Sachen erstreckt wird, die nicht ohne Nachteil für ihn getrennt werden können.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift erweitert den Schutz des Vorkaufsberechtigten, der das Vorkaufsrecht abw von § 464 auch dem Anteilskäufer sowie nach § 2037 weiteren Erwerbern ggü ausüben kann.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Eintrittsrecht.

Rn 14 Im Unterschied zum Vorkaufsrecht wird das Eintrittsrecht im Kaufvertrag mit dem Drittkäufer vereinbart: es gewährt dem Berechtigten unter dort zu regelnden Bedingungen das Recht auf Übertragung der Rechtsstellung des Drittkäufers. Die eher seltene Konstruktion wird va zugunsten von Familienangehörigen und Konzernunternehmen oder bei noch nicht feststehendem Enderwerber...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abgrenzung.

Rn 8 Kautelarjuristisch sind dem Vorkaufsrecht und seinen Funktionen ähnl: I. Dingliches Vorkaufsrecht (§§ 1094–1104). Rn 9 Auf das dingliche Vorkaufsrecht finden die §§ 463 ff Anwendung (§ 1098 I 1), nicht aber umgekehrt die §§ 1094 ff auf das schuldrechtliche. Nur bei Vereinbarung besteht neben einem dinglichen ein schuldrechtliches Vorkaufsrecht (BGH NJW 14, 622 Rz 8 ff: we...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Das Vorkaufsrecht beschränkt sich auf den Fall des Verkaufs durch den Eigentümer, welchem das Grundstück zur Zeit der Bestellung gehört, oder durch dessen Erben; es kann jedoch auch für mehrere oder für alle Verkaufsfälle bestellt werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Einzelfälle.

Rn 67 Abtretung: Eine Zession oder Prozessführungsermächtigung ist sittenwidrig, wenn eine unvermögende Partei zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen vorgeschoben wird und dies bezweckt, das Kostenrisiko zulasten der beklagten Partei zu vermindern oder auszuschließen, wofür auf den Zeitpunkt der Abtretung abzustellen ist (Ddorf NZKart 15, 201). Ein wegen wucherähnlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Verpflichtete hat dem Vorkaufsbe rechtigten den Inhalt des mit dem Dritten geschlossenen Vertrags unverzüglich mitzuteilen. 2Die Mitteilung des Verpflichteten wird durch die Mitteilung des Dritten ersetzt. (2) 1Das Vorkaufsrecht kann bei Grundstücken nur bis zum Ablauf von zwei Monaten, bei anderen Gegenständen nur bis zum Ablauf einer Woche nach dem Empfang der Mit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Wer in Ansehung eines Gegenstandes zum Vorkauf berechtigt ist, kann das Vorkaufsrecht ausüben, sobald der Verpflichtete mit einem Dritten einen Kaufvertrag über den Gegenstand geschlossen hat.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Form, III.

Rn 6 § 577 III sieht – in Abw von der allgemeinen Verweisung in § 577 I 3 auf die §§ 463 ff – die Schriftform für die Ausübung des Vorkaufsrechts durch den Mieter vor. Zu den Besonderheiten im Zusammenhang mit dem früheren HausTWG (jetzt §§ 312 ff, 355 ff) vgl J.-H. Schmidt WE 01, 66. Die Ausübung des Vorkaufsrechts stellt eine empfangsbedürftige einseitige Willenserklärung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Eine Vereinbarung des Verpflichteten mit dem Dritten, durch welche der Kauf von der Nichtausübung des Vorkaufsrechts abhängig gemacht oder dem Verpflichteten für den Fall der Ausübung des Vorkaufsrechts der Rücktritt vorbehalten wird, ist dem Vorkaufsberechtigten gegenüber unwirksam.mehr