Fachbeiträge & Kommentare zu WEG

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Grundrechte.

Rn 38 Bei der Prüfung, ob ein Tun oder Nichttun beeinträchtigt, sind die Grundrechte zu berücksichtigen (BVerfG NJW 10, 220 Rz 18; BGH NZM 17, 447 Rz 15; NJW 12, 3719 [BGH 28.09.2012 - V ZR 251/11] Rz 10). Bei Auslegung und Anwendung, was als zu unterlassender Nachteil zu verstehen ist, sind die widerstreitenden grundrechtlich geschützten Rechtspositionen aufgrund einer fall...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 33 § 18 III und §§ 677 ff BGB geben ein Notgeschäftsführungsrecht. Im Einzelfall kann § 18 III in eine Pflicht zur Notgeschäftsführung umschlagen (Oldbg DWE 88, 64; LG Aachen ZMR 93, 233). Der nach § 18 III Handelnde handelt für die GdW und erzeugt Kosten iSv § 16 II (München ZMR 08, 321, 322). Der Anspruch des Notgeschäftsführers ist nach §§ 257 S 1, 670 BGB auf Zahlung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Vereinbarungen oder Beschl.

Rn 34 Vereinbarungen oder Beschl sind solche nach §§ 10 I 2, 19 I, va zur Benutzung des SonderE und des gemE. § 14 I Nr 2 Fall 2 erinnert daran, bestimmt die Pflicht jedoch nicht: sie ist allein Folge der gewillkürten Bestimmung. § 14 I Nr 2 Fall 2 bestimmt aber, dass die Duldungspflicht nur ggü der GdW besteht. § 14 II Nr 2 ordnet an, dass die Duldungspflicht auch ggü den W...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 25 Die GdW übt nach § 9a II Fall 3 solche Rechte der WEigtümer aus, die eine einheitliche Rechtsverfolgung erfordern (so bereits BGH ZMR 19, 696 Rz 12; NJW 15, 2874 Rz 12; 14, 1093 Rz 6; 13, 3092 Rz 10). Es muss sich grds um ein Recht handeln, das sämtliche WEigtümer betrifft (s.a. BGH ZMR 19, 696 Rz 12; NJW 16, 1735 Rz 10; NZM 15, 43 Rz 7). Rn 26 Bei der Annahme der Erfor...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Tagesordnung.

Rn 14 Die Tagesordnung gibt der Versammlung eine Ablauf- und Diskussionsordnung. In der Versammlung sind die einzelnen Tagesordnungspunkte grds gem ihrer Reihenfolge zu behandeln; ein Verstoß kann zu § 23 IV 2 führen. Der Versammlungsleiter darf einen neuen Punkt erst aufrufen, wenn die vorhergehenden Punkte erledigt sind – sofern eine Geschäftsordnungsmaßnahme (Vor §§ 23–25...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1 § 5 Absatz 4, § 7 Absatz 2 und § 10 Absatz 3 in der vom 1. Dezember 2020 an geltenden Fassung gelten auch für solche Beschlüsse, die vor diesem Zeitpunkt gefasst oder durch gerichtliche Entscheidung ersetzt wurden. Abweichend davon bestimmt sich die Wirksamkeit eines Beschlusses im Sinne des Satzes 1 gegen den Sondernachfolger eines Wohnungseigentümers nach § 10 Absatz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Beschl-Kompetenz und Allgemeines.

Rn 10 § 28 I 1 gibt den WEigtümern eine Beschl-Kompetenz, Vorschüsse zu den Kosten der GdW iSv § 16 II 1 und/oder den Rücklagen – die Erhaltungsrücklage (§ 19 Rn 39) oder durch Beschl vorgesehene Rücklagen (§ 19 Rn 42) – zu bestimmen. Beschl-Gegenstand sind die Zahlungspflichten der WEigtümer. Das Zahlenwerk, das der Berechnung zu Grunde liegt, wird nicht beschlossen. Ein Be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Form und Frist (§ 24 IV).

Rn 10 Textform und 3-Wochen-Frist der Ladung ergeben sich – haben die WEigtümer nichts anderes bestimmt – aus § 24 IV; für die Berechnung der Frist gelten §§ 186 ff BGB. Für den Beginn der Einberufungsfrist ist der Tag maßgebend, an dem die schriftliche Einberufung den WEigtümern zugeht (BGH ZMR 21, 405 Rz 6). Dringend sind va Fälle des § 27 I Nr 2, sofern eine Ladung noch m...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Ordnungsmäßigkeit und Ermessen.

Rn 58 Der nach § 16 II 2 bestimmte, abweichende Umlageschlüssel (Rn 60) muss gem § 18 II billigem Ermessen entspr (BGH V ZR 81/23 Rz 13). An die Auswahl dürfen allerdings nicht zu strenge Anforderungen gestellt werden, weil sich jede Änderung des Verteilungsmaßstabs zwangsläufig auf die Kostenlast des einen oder des anderen WEigtümers auswirkt (BGH V ZR 81/23 Rz 14; ZMR 11, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Recht auf Einsicht (§ 24 VII 8).

Rn 30 § 24 VII 8 gibt dem WEigtümer oder einem Ermächtigten ein Recht auf Einsicht (dazu § 18 Rn 39), nicht auf Herausgabe. Ein besonderes berechtigtes wirtschaftliches oder rechtliches Interesse an der Einsicht ist nicht darzulegen. Es besteht idR kein Anspruch auf Fertigung und Aushändigung von Kopien. Wird die Beschl-Sammlung elektronisch geführt, besteht ein Anspruch auf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Vertreterklausel.

Rn 8 Die WEigtümer können die möglichen Vertreter durch Vereinbarung eingrenzen (Vertreterklausel). Ist eine Vertreterklausel vereinbart, können nur die dort Genannten bevollmächtigt werden (BGH ZMR 20, 46 Rz 8), allerdings auch mehrere (BGH NJW 12, 2512 Rz 10 = ZMR 12, 644). Etwa eine Vereinbarung, nach der WEigtümer sich in der Versammlung nur durch ihren Ehegatten, einen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Rückwirkung.

Rn 54 Eine rückwirkende Änderung des geltenden Umlageschlüssels ist grds nicht ordnungsmäßig (BGH V ZR 81/23 Rz 17; s.a. BGH NJW 11, 2202 Rz 11 = ZMR 11, 652; LG Düsseldorf ZMR 23, 729). Etwas anderes gilt, wenn der bisherige Schlüssel unbrauchbar oder in hohem Maße unpraktikabel ist oder dessen Anwendung zu grob unbilligen Ergebnissen führt, wenn es keinen Wirtschaftsplan g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Sinn und Zweck und Rechtscharakter.

Rn 10 Nach hM sichert die Klagebegründungsfrist den zeitnahen Eintritt der Bestandskraft anfechtbarer Beschl und gewährleistet über die Herstellung von Rechtssicherheit und Rechtsklarheit die ordnungsmäßige Verwaltung (BGH MDR 23, 1234 Rz 12; NJW 09, 3655 [BGH 02.10.2009 - V ZR 235/08] Rz 14). Ihr Zweck bestehe darin, dass für die WEigtümer und für den zur Ausführung von Bes...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Wirkungen (§ 12 III 1).

Rn 22 Eine Vereinbarung nach § 12 I hat die Wirkungen nach § 12 III 1. Wird die Zustimmung nicht oder nur ungenügend erteilt, zB von einem Scheinverw (BGH ZMR 06, 375; KG ZMR 09, 784), sind sowohl das schuldrechtliche als auch das dingliche Veräußerungsgeschäft eines Sondereigentümers oder die in § 12 III 2 genannten Geschäfte gem § 12 III 1 bis zur Erteilung der Zustimmung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Eintragung eines Beschl iSd § 5 IV 1 (§ 7 II).

Rn 7 Soll ein Beschl iSd § 5 IV 1 eingetragen werden, müssen dies grds alle WEigtümer bewilligen. Etwas anderes gilt ausnw nach § 7 II 1, wenn der Beschl vom Antragsteller durch eine Niederschrift, bei der die Unterschriften der in § 24 VI bezeichneten Personen öffentlich beglaubigt sind, oder durch ein Urteil in einem Verfahren nach § 44 I 2 nachgewiesen ist. Rn 8 Den Antrag...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 7 § 27 I Nr 2 gibt dem Verw für die GdW ein Notgeschäftsführungsrecht und eine entspr Pflicht (s.a. BGH NJW 16, 1310 [BGH 25.09.2015 - V ZR 246/14] Rz 15). Nach – unzutreffender – Ansicht kann ein Notgeschäftsführungsrecht ferner aus §§ 670, 257 BGB folgen (BGH NZM 11, 454 [BGH 18.02.2011 - V ZR 197/10] Rz 26); dieses wird jedenfalls durch § 27 I Nr 2 verdrängt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick und Begriff.

Rn 20 Die Erhaltung des gemE ist nach § 18 I eine auf der GdW ruhende Pflicht. Bestehen Anhaltspunkte für einen Schadenseintritt, muss nicht abwartet werden, bis konkrete Schäden größeren Ausmaßes tatsächlich eingetreten sind (BayObLG NJW-RR 96, 1166). Kommt die GdW ihrer Verpflichtung nach § 19 II Nr 2 nicht nach, besitzt ein dadurch einen Schaden erleidender WEigtümer eine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Als zertifizierter Verwalter darf sich bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt. (2) 1Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung nähere Bestim...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beispiele.

Rn 46 Nach § 28 III kann beschlossen werden: dass ein WEigtümer seine Schulden auch im Wege des Buchgeldes (= Geldforderungen gegen Kreditinstitute) erfüllen darf; die Einrichtung von Daueraufträgen; dass im Wege des SEPA-(Basis-)Lastschriftverfahrens zu leisten ist (LG Köln NZM 15, 671, 673 [BGH 25.03.2015 - VIII ZR 243/13]); solange ein SEPA(Basis-)Lastschriftverfahren gilt, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Nachbargrundstück.

Rn 4 § 20 ist nicht anzuwenden, wenn zu klären ist, ob die WEigtümer bzw. die GdW der Bebauung eines Nachbargrundstücks zustimmen. Etwas anderes gilt, wenn mit den Maßnahmen zugleich eine substanzielle Veränderung des gemE verbunden ist (Köln FGPrax 95, 191 [OLG Köln 07.06.1995 - 16 Wx 56/95]). Ob § 20 I entspr anzuwenden ist, wenn es um eine Belastung des gemE geht, zB um e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Berechtigter.

Rn 18 Ein SNR muss wegen § 5 IV 1 – es geht um den Inhalt eines konkreten SonderE – dem jeweiligen Eigentümer eines Wohnungseigentumsrechtes der entspr WE-Anlage (BGH NZM 17, 607 [BGH 21.10.2016 - V ZR 78/16] Rz 26; 12, 464 Rz 8) bzw mehreren Rechten gemeinsam zugeordnet sein (BGH NJW 14, 1879 [BGH 20.02.2014 - V ZB 116/13] Rz 13; Ddorf RNotZ 10, 573). Einem bloßen Miteigent...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Anwendungsbereich.

Rn 27 § 44 I 2 ermöglicht es dem Gericht, anstelle der WEigtümer einen notwendigen Beschl zu fassen. Möglich ist jede denkbare Entscheidung in Bezug auf die Verwaltung des gemE oder die Benutzung des gemE und/oder des SonderE, die durch Beschl zu fassen ist. Ist nach § 27 I eine Beschl-Fassung nicht geboten, kann die Beschl-Ersetzungsklage darauf gerichtet werden, dass die G...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Bindung (§ 10 III).

Rn 26 Verdinglichte Vereinbarungen – zum Inhalt des SonderE nach § 5 IV 1 gemachte Bestimmungen – gelten gem § 10 III auch ggü einem Sondernachfolger (BayObLG DNotZ 05, 789; Zweibr NZM 05, 343 [OLG Zweibrücken 21.01.2005 - 3 W 198/04]). Sondernachfolger ist, wer durch Rechtsgeschäft oder durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung Wohnungseigentum erwirbt (BayObLG WE 88, 202)....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Person.

Rn 10 Im Prinzip kann jede – natürliche oder juristische – Person Verw sein; auch eine OHG oder KG, der Bauträger (BGH NJW 13, 3360 Rz 8), nach – unzutreffender – hM aber keine Außen-GbR (BGH ZMR 09, 779 Rz 11), die freilich idR als Verw OHG ist. Die Bestellung einer Unternehmer-GmbH ist möglich (BGH NJW 12, 3175 Rz 13 = ZMR 12, 885). Rechtlich unverbundene Personenmehrheite...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Veränderung der Gebäudegestaltung.

Rn 18 Zur Gebäudegestaltung und damit nach §§ 94 I 1, 946 BGB iVm 5 I 1 zum gemE gehören zB: Außentreppe (BGH ZMR 13, 818 Rz 8); Außenjalousien (BGH NZM 18, 794 [BGH 20.07.2018 - V ZR 56/17] Rz 9); Dächer in jeder Form, s.a. Rn 21; (Außen-)Fenster (BGH ZMR 19, 890 Rz 7; 12, 641 Rz 7) nebst allen Teilen, zB Rahmen (BGH NZM 19, 624 Rz 7), innen und außen; Glasbausteine (LG Bamberg ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Entziehungsklage und Veräußerungsurteil (Entziehungsurteil).

Rn 16 Durch einen Beschl nach § 17 wird eine Verpflichtung zur Veräußerung begründet, die Wirkung der Entziehung aber nicht erzeugt. Entspricht der Störer einem Entziehungsbeschl nicht, muss er auf Antrag der GdW zur Veräußerung seines Wohnungseigentums verurteilt werden (Veräußerungsurteil). Gegenstand eines solchen, von § 17 IV 1 vorausgesetzten Eigentumsentziehungsprozess...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Wohnungseigentümer beschließen über die Vorschüsse zur Kostentragung und zu den nach § 19 Absatz 2 Nummer 4 oder durch Beschluss vorgesehenen Rücklagen. 2Zu diesem Zweck hat der Verwalter jeweils für ein Kalenderjahr einen Wirtschaftsplan aufzustellen, der darüber hinaus die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben enthält. (2) 1Nach Ablauf des Kalenderjahres beschl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Pflichten, die eine einheitliche Rechtsverteidigung erfordern (§ 9a II Fall 4).

Rn 28 Die GdW übt nach § 9a II Fall 4 iÜ solche Pflichten der WEigtümer aus, die eine einheitliche Rechtsverteidigung erfordern. Es muss sich grds um eine Pflicht handeln, die sämtliche WEigtümer betrifft. Rn 29 Bsp: Nach wohl noch hM der Einbau von Rauchwarnmeldern im SonderE (s zum alten Recht BGH MDR 19, 216 [BGH 07.12.2018 - V ZR 273/17] Rz 7; NJW 13, 3092 Rz 7/8), wenn e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Vertretungsmacht.

Rn 14 § 9b II räumt nur eine Vertretungsmacht ein. Die entspr Willensbildungskompetenz müssen die WEigtümer nach § 19 I ausüben, zB für die Inhalte des Verw-Vertrags, sofern kein Fall des § 18 III vorliegt. Dies ist etwa bei der Bestellung eines Rechtsanwaltes bei einer Anfechtungsklage vorstellbar. § 27 I Nr 1 ist nicht anwendbar (aA Lehmann-Richter/Wobst NJW 21, 662 Rz 16)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Nachteilige bauliche Veränderungen (§ 14 I Nr 2).

Rn 40 Eine Beeinträchtigung iSv § 20 III liegt vor, wenn sie über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgeht (dazu iE § 14 Rz 42; LG Frankfurt aM ZMR 24, 231). Bei Auslegung und Anwendung des Nachteilsbegriffs sind nach hM Art 14 I 1, 13 I GG zu beachten (BVerfG NJW 10, 220 [BVerfG 06.10.2009 - 2 BvR 693/09] Rz 19). Das Zusammenleben in einer WE-Anl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Weiter Gestaltungsspielraum.

Rn 51 Den WEigentümern ist aufgrund ihres Selbstorganisationsrechtes ein weiter Gestaltungsspielraum eingeräumt (BGH ZMR 23, 55 Rz 38; 21, 136 Rz 13). Der neue Umlageschlüssel muss lediglich § 18 II genügen (BGH ZMR 23, 55 Rz 38). An die Auswahl eines angemessenen Umlageschlüssels dürfen keine zu strengen Anforderungen gestellt werden, weil sich jede Änderung zwangsläufig au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 17 Jeder WEigtümer kann nach § 20 II 1 Nr 1 angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. § 20 II 1 Nr 1 bezieht sich sowohl auf das gemE, das sich im Bereich der Wohnung eines WEigtümers befindet, als auch auf das übrige gemE (BRDrs 168/20, 69). Vom Begriff ›WEigtümer‹ erfasst sind auch Dritte, also die Personen, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundsatz.

Rn 3 Jeder WEigtümer (dazu Vor §§ 1–49 Rn 1) ist grds stimmberechtigt (s.a. zur Ausn BGH NZM 24, 188 Rz 9; ZMR 18, 234 Rz 21). Einzelne Personen verschiedener Rechtsgemeinschaften nach §§ 741 ff BGB sind als unterschiedliche ›Köpfe‹ anzusehen. Ein werdender WEigtümer iSv § 8 III (BGH ZMR 16, 299 Rz 13) ist ebenso wie der Inhaber isolierter Miteigentumsanteile stimmberechtigt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 37 Mit der Abberufung haben grds sämtliche verwaltungsbezogenen Handlungen zu unterbleiben; es bestehen aber Abwicklungsverpflichtungen (vgl §§ 675, 667 BGB), zB die Herausgabe sämtlicher Unterlagen (BGH ZMR 18, 523 Rz 19). Gegen den Herausgabeanspruch stehen dem Verw keine Zurückbehaltungsrechte zu (München NJW-RR 05, 1327 [OLG Düsseldorf 29.04.2005 - I-3 Wx 56/05]). Im ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Streitigkeiten nach § 43 II.

Rn 10 In Streitigkeiten nach § 43 II ist nach § 72 II 1 GVG grds das für den Sitz des OLG zuständige LG gemeinsames Berufungs- und Beschwerdegericht für den Bezirk des OLG, in dem das AG seinen Sitz hat. Ob die in § 72 II GVG vorgesehene Zuständigkeitskonzentration eintritt, richtet sich allein danach, ob es sich um eine Streitigkeit iSv § 43 II handelt (BGH NZM 16, 168 Rz 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines zum Dauerwohn- und Dauernutzungsrecht.

Rn 1 Das Dauerwohnrecht, dessen Regelungen auch für das Dauernutzungsrecht (§ 31 II) maßgeblich sind (§ 31 III), ist dem Wohnungsrecht gem § 1093 BGB nachgebildet worden und unterscheidet sich von diesem im Wesentlichen dadurch, dass es veräußerlich und vererblich ist (§ 33 I 1) und weitergehende Nutzungen erlaubt (BGH NZM 12, 311 [BGH 16.09.2011 - V ZR 236/10] Rz 7; München...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. § 15a EGZPO.

Rn 2 Soweit ein Land von § 15a I 1 EGZPO Gebrauch gemacht hat, ist in § 43 II unterfallenden Verfahren vor einer Klageerhebung nach Maßgabe des jeweiligen Landesgesetzes ggf ein Einigungsversuch zu durchlaufen (AG Düsseldorf ZWE 11, 142). Für Anfechtungsklagen kommt ein obligatorisches Einigungsverfahren nach § 15a I Nr 1 EGZPO nicht in Betracht, da diese gem § 45 S 1 binnen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 6 Wie in jedem anderen der ZPO unterworfenen Verfahren kommt auch in WEG-Streitigkeiten iSv § 43 II einstweiliger Rechtsschutz nach §§ 916 ff ZPO in Betracht (BGH NJW 14, 1447 [BGH 21.02.2014 - V ZR 164/13] Rz 19; 11, 3025 Rz 11). Antragsgegner/Beklagte können neben der GdW einzelne oder sämtliche WEigtümer oder der Verw sein. Örtlich zuständig ist das Gericht der Hauptsa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Vorschalt- oder Güteverfahren.

Rn 3 Die WEigtümer können außer bei Anfechtungsverfahren (LG München I ZMR 12, 815; AG Merseburg ZMR 08, 747, 748) als Prozesshindernis ein ›Vorschalt- oder Güteverfahren‹ vereinbaren (Frankf NZM 08, 290). Das Verfahren ist auch dann durchzuführen, wenn die WEigtümer mit dem Gegenstand befasst waren. Wird ungeachtet eines Vorschaltverfahrens Klage erhoben, ist diese so lange...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Minderheitenschutz.

Rn 39 Das WEG kennt verstreut einen Minderheitenschutz (im Überblick BGH ZMR 17, 906 Rz 11). Er wird gewährleistet durch: § 25 IV sowie durch § 18 II und dessen gerichtliche Kontrolle insb im Wege der Anfechtungs- bzw Beschl-Mängelklage (§ 44 I 1) und der Beschl-Ersetzungsklage (§ 44 I 2). Ferner kann eine Stimmausübung wegen Rechtsmissbrauchs unwirksam sein (§ 25 Rn 20).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Beispiele.

Rn 12 Eine ›ABC-Liste‹ zu Benutzungsbeschl ist gefährlich. Dass in einer bestimmten WE-Anlage ein Benutzungsbeschl sich iErg als ordnungsmäßig erwiesen hat, kann allenfalls eine indizielle Bedeutung haben. Ordnungsmäßigkeit ist immer nur für eine konkrete Situation prüfbar. Mit diesem Vorbehalt folgende Beispiele: Rn 13 Abschließen von Türen. Möglich ist ein Beschl, ob und wi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. GdW.

Rn 15 Die GdW (Rn 8) entsteht nach § 9a I 2 mit Anlegung der Wohnungsgrundbücher. Dies gilt auch im Fall des § 8.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einstweiliger Rechtsschutz (§§ 916 ff ZPO).

I. Allgemeines. Rn 6 Wie in jedem anderen der ZPO unterworfenen Verfahren kommt auch in WEG-Streitigkeiten iSv § 43 II einstweiliger Rechtsschutz nach §§ 916 ff ZPO in Betracht (BGH NJW 14, 1447 [BGH 21.02.2014 - V ZR 164/13] Rz 19; 11, 3025 Rz 11). Antragsgegner/Beklagte können neben der GdW einzelne oder sämtliche WEigtümer oder der Verw sein. Örtlich zuständig ist das Geri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. SonderE.

Rn 13 Zur Entstehung des SonderE (§ 1 Rn 23) s § 4 Rn 5.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Wohnungseigentum.

Rn 9 Wohnungs- ist Miteigentum am gemE, das untrennbar (§ 6 I) mit SonderE an einer Wohnung und/oder Räumen verbunden ist. Am Miteigentum hat jeder WEigtümer einen Anteil (Miteigentumsanteil). Die Miteigentumsanteile haben idR, aber nicht zwingend eine unterschiedliche Größe (§ 3 Rn 4). Das Recht an einem Wohnungseigentum ist ein Wohnungseigentumsrecht (§§ 9 I Nr 2, 11 III 1).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Entstehung.

Rn 15 Vereinbarungen werden von sämtlichen WEigtümern – ggf durch Vertreter – geschlossen, sofern sie nicht nach §§ 8 II, 5 IV 1 entstehen. Eine Vereinbarung nur mehrerer WEigtümer unterfällt nicht §§ 10 I 2, 5 IV 1 (München ZWE 12, 92). Eine unwirksame Vereinbarung kann nicht nach § 140 BGB in einen Beschl umgedeutet werden. Haben die WEigtümer eine Vereinbarung schließen w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 21 Jeder WEigtümer kann nach § 20 II 1 Nr 2 angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen. Soweit für das Laden keine bauliche Veränderung erforderlich ist, sondern lediglich die Nutzung des bestehenden gemE, ist § 20 II 1 Nr 2 nicht anwendbar (BRDrs 168/20, 69). Nach § 554 I BGB kann der Mieter eines WEigtümers von di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Zwangsversteigerung.

Rn 5 Der Antrag muss bezeichnen, in welcher ›Rangklasse‹ des § 10 ZVG die geltend gemachten Forderungen verfolgt werden (BGH ZMR 08, 724). Ein besonderes Vorrecht gibt § 10 I Nr 2 ZVG. Dieser ermöglicht eine effektive Rechtsdurchsetzung, weil die Hausgeldansprüche den Rechten der nachfolgenden Rangklassen vorgehen (BGH ZMR 19, 423 Rz 13; NJW 18, 1613 Rz 10). Betreibt die GdW...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Entstehung.

I. Wohnungseigentum. Rn 12 Wohnungseigentum im eigentlichen Sinne entsteht, wenn es mehrere Eigentümer des gemE gibt. Wohnungseigentum geht unter, wenn es durch Vereinigung kein Miteigentum mehr gibt. Die Wohnungsgrundbücher (§ 7) werden in diesem Falle geschlossen, wenn es der Alleineigentümer beantragt § 9 I Nr 2. II. SonderE. Rn 13 Zur Entstehung des SonderE (§ 1 Rn 23) s § ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gemeinschaft.

1. Überblick. Rn 6 Spricht das Gesetz von Gemeinschaft (§§ 11 I 1, II, III 1, 17 I), ist eine Gemeinschaft iSv §§ 10 I 1 iVm §§ 741 ff BGB gemeint. Diese Bruchteilseigentümergemeinschaft wird aus allen im Grundbuch eingetragenen WEigtümern gebildet. Diese sind insoweit als Teilhaber und Miteigentümer des gemE anzusprechen. 2. Bruchteilsgemeinschaft von WEigtümern. Rn 7 Miteigen...mehr