Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnraum

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Veräußerung

Rz. 4 Veräußerung i. S. d. § 566 setzt den dinglichen Vorgang des Eigentumsübergangs voraus. Nach § 873 ist zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück die Einigung zwischen Veräußerer und Erwerber über den Eintritt der Rechtsänderung und die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch erforderlich. Die Einigung i. S. d. § 873 ist nicht die Einigung innerhalb des Ve...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Erbschaft-Steuerberater... / 4. Grundstücksübertragungen/Familienheim

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.4.2.2 Bebaute Grundstücke

Rz. 33 Bebaute Grundstücke – als solche gelten nach § 146 Abs. 1 BewG die nicht unbebauten Grundstücke i. S. d. § 145 Abs. 1 BewG – sind gem. § 148 BewG nach dem Ertragswertverfahren zu bewerten (vgl. R 164ff. ErbStR 2003). Als Wert eines solchen Grundstücks war bis zum 31.12.2006 das 12,5-Fache der für dieses im Durchschnitt der letzten 3 Jahre vor dem Besteuerungszeitpunkt...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 9.7.10 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten nach § 79 Abs. 1 BPersVG

§ 79 Abs. 1 BPersVG gewährt dem Personalrat unter bestimmten Voraussetzungen die uneingeschränkte Mitbestimmung in den sogenannten sozialen Angelegenheiten der Mitarbeiter. Erfasst werden, alle Beschäftigtengruppen, d. h. sowohl Arbeitnehmer als auch Beamte. Unter soziale Angelegenheiten fallen alle Vorgänge, die un- bzw. mittelbar auf die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter E...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Unfal... / 1.2 Versicherungsschutz für weitere Personengruppen

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl weiterer Personenkreise, die "von Amts wegen" bzw. gemäß § 2 SGB VII gegen das Risiko von bestimmten Unfällen oder Erkrankungen pflichtversichert sind und somit Versicherungsschutz genießen.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3 Überlassung von Wohnräumen an den Gesellschafter

Ausgewählte Literaturhinweise: Binnewies/Wollweber, Private Feriendomizile in der Steuerfalle? – Zu den ertragstlichen Fallstricken selbst genutzter Auslandsimmobilien, DStR 2014, 628; Golombek, VGA bei unentgeltlicher Überlassung einer spanischen Ferienimmobilie – wirklich nur bis 2012 relevant?, BB 2014, 855; Piltz, Besteuerung ohne Leistungsfähigkeit? – Das selbstgenutzte Fe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2023, Streitwert ein... / IV. Feststellungsantrag ist für die Zukunft mit dem dreieinhalbfachen Jahreswert anzusetzen

Der Wert eines solchen Feststellungsantrages ist entgegen dem angefochtenen Beschluss hier nicht mit dem Jahresbetrag der Überschreitung, sondern mit dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag der Überschreitung zu bemessen. Die angefochtene Wertfestsetzung stützt sich zu Unrecht auf § 41 Abs. 5 GKG. Gem. § 41 Abs. 5 GKG in der aufgrund des KostRÄG 2021 seit dem 1.1.2021 geltenden Fas...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Behinderten- und Bedür... / 8. Anordnung von Auflagen

Rz. 89 Die zunächst augenscheinlich dem Wunsch nach Versorgung des behinderten Kindes am nächsten kommende Möglichkeit der Anordnung von Auflagen nach den §§ 1940, 2192 ff. BGB, also z.B. die Verpflichtung der gesunden und als Erben eingesetzten Geschwister des Behinderten, sich um diesen zu kümmern oder ihm Wohnraum zu gewähren, ist nicht empfehlenswert. Die so erfolgten ve...mehr

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FF 12/2023, Rechtsprechung ... / 1 Ehewohnung

KG, Beschl. v. 21.9.2023 – 16 UF 83/23 1. Die Regelung der Rechtsverhältnisse an der im Inland belegenen Ehewohnung untersteht auch bei einer beiderseitigen ausländischen Staatsangehörigkeit der geschiedenen Ehegatten dem deutschen Sachrecht. 2. In Fällen, in denen keiner der beiden Ehegatten geltend macht, die Ehewohnung sei ihm allein zu überlassen, damit er sie mit dem geme...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Erbengemeinschaft / 4. Teilung der Nachlassgegenstände

Rz. 240 Die Teilung der Nachlassgegenstände erfolgt nach § 2042 Abs. 2 i.V.m. §§ 752–757 BGB. Vor einer Verteilung des Nachlasses gem. §§ 752, 753 BGB sind etwaige Teilungsanordnungen des Erblassers gem. § 2048 BGB zu berücksichtigen. Über Teilungsanordnungen des Erblassers können sich die Erben einstimmig hinwegsetzen. Grundsätzlich kann dies nur durch einen Testamentsvolls...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 3. Beteiligungen des Minderjährigen an Immobilien bzw. Immobiliengesellschaften

Rz. 149 In der Praxis ist insbesondere die Beteiligung von Minderjährigen an Immobilien mit Problemen behaftet. Dies liegt insbesondere an den regional völlig unterschiedlichen und uneinheitlichen Urteilen. Der BGH[223] hat abweichend von der Rechtsprechung der OLG[224] deutlich gemacht, dass eine Übereignung eines z.B. mit einem Grundpfandrecht belasteten Grundstücks ohne we...mehr

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FF 12/2023, Herausgabe der ... / 1 Gründe:

I. [1] Die Beteiligten streiten über die Herausgabe eines Einfamilienhauses. [2] Die Antragstellerin ist die Schwiegermutter der Antragsgegnerin. Ihr gehört das verfahrensgegenständliche Einfamilienhaus, die ehemalige Ehewohnung ihres Sohnes und der Antragsgegnerin. Der Ehemann ist ausgezogen; die Antragsgegnerin bewohnt es mit dem gemeinsamen erwachsenen Sohn. Einen Mietvert...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / V. Altenteilsvertrag/Leibgeding

Rz. 48 Das gesetzlich nicht definierte Leibgeding/Altenteil entstammt dem Bereich landwirtschaftlicher Betriebsübergaben und stellt einen Inbegriff von dinglich gesicherten Nutzungsrechten und Leistungen dar, die der allg. Versorgung des Übergebers dienen und eine Verknüpfung des Übergebers mit dem belasteten Grundstück/Hofgut – im Allgemeinen auf die Lebensdauer des Übergeb...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / III. Löschung eines Wohnungsrechtes bei späterer Heimunterbringung

Rz. 43 (Auch) das (nicht zur Ausübung an Dritte gem. § 1092 Abs. 1 S. 2 BGB überlassbare) Wohnungsrecht erlischt nicht – es sei denn es ist (siehe Rdn 45) dinglich auflösend bedingt ausgestaltet – infolge eines dauernden subjektiven Ausübungshindernisses in der Person des Berechtigten (z.B. aufgrund dessen dauernder Übersiedlung in ein Alters- oder Pflegeheim), sondern allen...mehr

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Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 2 Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung – Anlage V

Rz. 843 Die Einkünfte aus V+V werden als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt (→ Tz 846). [Lage des Grundstücks → Zeilen 4–6] Die Anlage V ist jeweils für ein vermietetes bebautes Grundstück bzw. für eine vermietete Eigentumswohnung oder im Teileigentum stehende Gebäudeteile abzugeben. Hat der Steuerpflichtige mehrere bebaute Grundstücke vermietet, muss ...mehr

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Anlagen V 2023, V-FeWo, V-S... / 3.1 Einnahmen

Rz. 213 [Einkünfte aus dem bebauten Grundstück → Zeilen 4–6, 8–9 und Zeilen 12–18 und 20, 21] Tragen Sie die Lage des Grundstücks, den Anschaffungszeitpunkt (= Zeitpunkt des Übergangs von Nutzen, Lasten und der Gefahr des zufälligen Untergangs) und/oder den Zeitpunkt der Fertigstellung (= Bezugsfertigkeit) ein. Die Angaben haben Bedeutung für die Berechnung der Absetzung für ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage KAP 2023 – Tipps und... / 2 Spezielle Einkünfte aus Kapitalvermögen

Rz. 749 [Einkünfte aus einer unternehmerischen Beteiligung → Anlage KAP Zeilen 31–32b] Anteilseigner von Kapitalgesellschaften können ihre Erträge auf Antrag der individuellen ESt unterwerfen, wenn sie zu mindestens 25 % beteiligt sind oder zu mindestens 1 % beteiligt und durch eine berufliche Tätigkeit für die Kapitalgesellschaft maßgeblichen unternehmerischen Einfluss auf der...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagen V 2023, V-FeWo, V-S... / 2 Allgemein

Rz. 208 Wichtig Vermietungseinkünfte richtig erfassen Die Anlage V benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie haben Grundbesitz oder Teile davon (z. B. Haus, Wohnung, Zimmer, Garage etc.) vermietet. Sie sind Haus-/Wohnungseigentümer und haben vergeblich versucht, einen Mieter zu finden. Sie wollen ein Haus oder eine Wohnung bauen oder kaufen und beabsichtigen zu vermieten. Wenn Sie m...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 3.2 Verbilligte oder teilentgeltliche Vermietung

Rz. 851 [Vermietung an Angehörige → Zeilen 8, 9 und 19] Einnahmen für an Angehörige vermietete Wohnungen (ohne Umlagen) sind aus einkommensteuerrechtlicher Sicht besonders zu prüfen. Zum einen ist zu klären, ob das Mietverhältnis mit dem Angehörigen dem Grunde nach steuerlich anerkannt werden kann (→ Tz 838, → Tz 842), zum anderen werden solche Wohnungen oft teilentgeltlich o...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohnungsbau am Ortsrand: "Reparaturvorschrift" für § 13b BauGB

Der Bundestag hat mit der Verabschiedung des Wärmeplanungsgesetzes am 17.11.2023 auch Änderungen des Baugesetzbuchs (BauGB) beschlossen. Unter anderem wird ein neuer § 215a BauGB eingeführt – eine Art Reparaturvorschrift –, mit der Rechtsklarheit bezüglich des § 13b BauGB geschaffen werden soll. § 13b BauGB soll den Wohnungsbau auf Freiflächen am Ortsrand erleichtern, wurde a...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 4.1.4 Herstellungskosten

Rz. 875 Für den Begriff "Herstellungskosten" ist die Definition des § 255 HGB maßgebend. Danach sind HK eines Gebäudes Aufwendungen, die durch die Herstellung, Erweiterung oder eine über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung des Gebäudes entstehen (§ 255 Abs. 2 Satz 1 HGB). Herstellung Unter "Herstellung" ist die erstmalige Errichtung des Gebäudes zu ve...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 1.7 Miet- und Pachtverhältnisse zwischen Ehegatten und Angehörigen

Rz. 838 [An Angehörige vermietete Wohnungen → Zeilen 8, 19, 22–23] Die steuerrechtliche Anerkennung von Vereinbarungen zwischen Angehörigen setzt voraus, dass die Verträge zivilrechtlich wirksam zustande gekommen sind, inhaltlich dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (Fremdvergleich) und ernsthaft vereinbart und entsprechend der Vereinbarung tatsächlich durchgeführt werden. A...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.3.1 IBB Wohnraum Modernisieren

Dieses Programm fördert Maßnahmen zur Instandsetzung und Modernisierung mit energetischem Fokus an bestehenden Wohngebäuden. 2.3.1.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind: kommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften, Vermieter, Investoren, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und selbstnutzende Wohnungseigentümer. 2.3.1.2 Das wird gefördert Folgende M...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.5.1 Modernisierung Wohnraum

Dieses Programm fördert in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven die Modernisierung von Mietwohnraum in Gebäuden mit mehr als 2 belegungs- und mietbindungsfreien Wohnungen. Das Gebäude soll nach der Modernisierung mindestens dem KfW-Effizienzhaus 115 entsprechen. 2.5.1.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Anforderungen an das För...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.11.2 Modernisierung vermieteten Wohnraums – Kredit 553

Das Programm möchte Vermieter zur Modernisierung von Wohnraum motivieren – allerdings kommt es zu einer Belegungs- und Mietpreisbindung. 2.11.2.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte von Mietwohnungen. Mietpreisbindung Voraussetzung ist, dass nach Abschluss der Modernisierung festgelegte Anfangsmieten in dem geförderten Mietob...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.11.1 Modernisierung selbst genutzten Wohnraums – Kredit 505

Mit diesem Programm werden die Modernisierungen von selbst genutztem Wohneigentum gefördert. 2.11.1.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte von selbst genutztem Wohneigentum. Die Antragsteller dürfen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) um nicht mehr als 10 % (für einen Tilgungszuschuss von...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.11.2.3 Darlehenskonditionen

Darlehenshöhe Gefördert werden 100 % der Investitionskosten. Die Darlehen betragen: bis zu 140.000 EUR je Wohnung bis zu 175.000 EUR je Wohnung, wenn der Effizienzhaus-Standard 85 (BEG) erreicht wird. Der Mindestdarlehensbetrag ist mit 5.000 EUR je Wohnung festgelegt. Es erfolgt eine Zinsfestschreibung (bei Einhaltung des Effizienzhausstandards mind. 85 (BEG)) auf 20 Jahre bei ei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.5.1.2 Das wird gefördert

Gemäß der Förderabsicht des Landes Bremen, werden folgende Maßnahmen an Wohnraum gefördert: die Schaffung von Wohnraum für Familien im Wohnungsbestand durch Umbau geeigneter kleinteiliger Wohnungsbestände in Reihenhäuser oder Maisonette-Wohnungen, die Schaffung von Wohnraum für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung durch Umbau geeigneter Wohnungen, die Zusammenlegung un...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.10.1 Eigentumsförderung – Modernisierung

Dieses Programm fördert die Modernisierung von Wohnraum. Bei vermieteten Wohnräumen erfolgt die Förderung nur anhand einer Mietpreis- und Belegungsbedingung. Selbstnutzende Eigentümer müssen die Einkommensgrenzen des Landes NRW einhalten. 2.10.1.1 Antragsberechtigung Anspruchsberechtigt sind Personen und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Anspruchsberechtigt bei Mode...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.1.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Eigentümer eines Baugrundstücks oder Erbbauberechtigte an einem geeigneten Grundstück sind. Bei einem Kauf reicht zur Antragstellung ein Nachweis darüber aus, dass der Kauf eines Grundstücks oder die Bestellung eines Erbbaurechts gesichert ist. Einkommensgrenzen Je nach Maßnahme darf das Gesamteinkommen aller zu einem Haushalt gehör...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.2.2 Das wird gefördert

Durch Bürgschaften werden Darlehen zur energetischen und/oder altersgerechten Modernisierung von Wohnraum[1] gesichert. Maßnahmen zur energetischen Modernisierung nachträgliche Wärmedämmung der Gebäudewände, des Daches, der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter Räume Fenster- und Außentürenerneuerung Erneuerung von Heizungstechnik auf Basis fossiler Brennstoff...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.10.1.2 Das wird gefördert

Gefördert werden alle baulichen Maßnahmen der Modernisierung und Instandsetzung in und an bestehenden Wohngebäuden und auf dem zugehörigen Grundstück (Wohnumfeld). Die Maßnahmen müssen die im Programm geforderten technischen Anforderungen erfüllen. Werden durch die Modernisierungsmaßnahmen weitere Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich, gelten diese auch als Modernisierung. Al...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.2.1.2 Das wird gefördert

Das Förderobjekt, an dem die Modernisierung und Erneuerung (Instandsetzung) vorgenommen werden soll, muss mindestens 3 Mietwohnungen haben. Bei stationären Pflegeeinrichtungen müssen mindestens 8 Pflegeplätze vorhanden sein. Kein Wohnungseigentum An keiner der Wohnungen des Förderobjekts darf Wohnungseigentum begründet sein. Es darf sich bei dem Mehrfamilienhaus um keinen Neu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.3.1.2 Das wird gefördert

Folgende Maßnahmen an einem in Berlin belegenen Gebäude werden über dieses Programm gefördert: Verbesserung der Energieeffizienz in Form von energetischen Einzelmaßnahmen, z. B. Wärmedämmung, Fenstererneuerung, Erneuerung der Heizungstechnik (u. a. Wärmepumpe) einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen, Einsatz von erneuerbaren Energien, z. B. Photovoltaik, ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.1.2 Das wird gefördert

Gefördert werden 4 unterschiedliche Maßnahmen: der Neubau einer Wohnung, der Erwerb einer vorhandenen Wohnung, Modernisierungsmaßnahmen und energetische Modernisierungen. Zu den geförderten Modernisierungsmaßnahmen zählen insbesondere Maßnahmen zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswerts des Wohnraums oder des Wohngebäudes zur dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältn...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.3.2 Das wird gefördert

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Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.3.1.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind: kommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften, Vermieter, Investoren, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und selbstnutzende Wohnungseigentümer.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.3 Berlin

Berlin bietet über die Investitionsbank Berlin (IBB) 4 interessante Förderprogramme an: Programme für Berlin IBB Wohnraum Modernisieren BEG-Wohngebäude – Sanieren (KfW 261) ENEO-Energieberatung für Effizienz und Optimierung Effiziente Gebäude Plus 2.3.1 IBB Wohnraum Modernisieren Dieses Programm fördert Maßnahmen zur Instandsetzung und Modernisierung mit energetischem Fokus an be...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.1 Eigentumsförderung – Darlehen

Dieses Programm dient der Unterstützung des Neubaus oder Erwerbs von selbstgenutztem Wohnraum oder der energetischen Modernisierung einer Bestandsimmobilie. Die Förderung erfolgt über zinslose Darlehen und Zuschüsse. 2.9.1.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Eigentümer eines Baugrundstücks oder Erbbauberechtigte an einem geeigneten Grundstück si...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.2.2.2 Das wird gefördert

Förderzwecke der Zuwendungen sind die Erhöhung des Gebrauchswerts von Wohnraum, die Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse, die Anpassung von Wohnraum an die Bedürfnisse älterer Menschen, die Energie- und Wassereinsparung (Schonung von Ressourcen), die Minderung von Treibhausgas-Emissionen infolge einer Modernisierung, die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien sowie die...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.3.1.4 Antragstellung

Der Förderantrag kann über das Antragsportal der IBB[1] gestellt werden. Der Förderantrag muss vom Antragsteller vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Es dürfen zuvor keine Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen werden. Die Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabenbeginn.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.2 Landesbürgschaft WEG

Dieses Programm unterstützt Wohnungseigentümergemeinschaften, die ein Darlehen zur energetischen Sanierung und/oder altersgerechten Modernisierung von Wohnraum benötigen. Gefördert wird über Bürgschaften. 2.9.2.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Wohneigentümergemeinschaften, vertreten durch den bestellten Verwalter. 2.9.2.2 Das wird gefördert Durch Bürgschaften werden ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.10.1.1 Antragsberechtigung

Anspruchsberechtigt sind Personen und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Anspruchsberechtigt bei Modernisierungsmaßnahmen an vermieteten Wohnungen sind Personen, deren anrechenbares Einkommen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 1 WFNG NRW nicht übersteigt (Einkommensgruppe A). Haben Mieter eine geförderte Wohnung bereits vor Erteilung der Förderzusage bewohnt, müsse...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.14 Sachsen-Anhalt

Die Förderungen des Landes Sachsen-Anhalt erfolgen über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB). Für private Haushalte und Wohnungsunternehmen wird insbesondere folgendes Programm angeboten: Programm für Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt modern[1] Mit diesem Programm lassen sich energetische Modernisierungsmaßnahmen umsetzen, Wohnraum altersgerecht umbauen und/oder die Wohnquali...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.3.1.3 Darlehenskonditionen

Gewährt wird ein zinsgünstiger Kredit in Höhe der förderfähigen Kosten bis zu 100.000 EUR je Wohneinheit. Werden energetische Einzelmaßnahmen umgesetzt, erfolgt die Förderung mit einer Zinssubvention von bis zu 0,2 % p. a. mit einer Zinsbindung von 10 Jahren. Bei einem Einsatz von erneuerbaren Energien, erfolgt eine Zinssubvention von bis zu 0,3 % p. a. mit einer Zinsbindung ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12.2.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die die Einkommensgrenzen des Saarlands nicht überschreiten. Bei der zu modernisierenden Wohnung muss es sich darüber hinaus um eine Wohnung im selbstgenutzten Ein- oder Zweifamilienhaus oder um eine selbstgenutzte Eigentumswohnung handeln. Die Maßnahmen selbst müssen den Gebrauchswert der Wohnung nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Woh...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.5 Bremen und Bremerhaven

Das Land Bremen fördert über die Förderbank für Bremen und Bremerhaven (BAB). Im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung orientiert sich die BAB an den Bundesförderungen. Hier werden vor allem die KfW/BEG-Programme 261 und 159 durchgeleitet. Es stehen 2 interessante Förderprogramme zur Verfügung: Programme für Bremen und Bremerhaven Modernisierung Wohnraum Finanzierung v...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12.3.3 Darlehenskonditionen

Darlehenshöhe Es werden Darlehen bis zu einer Höhe von 80.000 EUR je Wohnung gewährt. Allerdings werden nur 80 % der förderfähigen Kosten finanziert. Der Aufwand je Wohnung muss mindestes 12.500 EUR betragen. Führt die Maßnahme zur Barrierefreiheit, werden 90.000 EUR je Wohnung finanziert (80 % der förderfähigen Kosten). Konditionen Es können Darlehen bis zu 30 Jahre Laufzeit g...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.5.1.4 Antragstellung

Der Förderantrag ist vor Baubeginn zur Prüfung der Förderungswürdigkeit bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung[1] anzumelden. Der Anmeldung sind ein Lageplan und Angaben über die vorgesehenen Wohnungseinheiten, die hinsichtlich Größe und Grundrissgestaltung bedarfsorientiert sein sollen, beizufügen. Neben der technischen Prüfung wird eine Bonitätsprüfung v...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.5.1.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Anforderungen an das Förderobjekt Die vorgenommenen Modernisierungen müssen den Vorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB) und der Bremischen Landesbauordnung (BremLBO) entsprechen. Zudem muss die Erschließung gesichert sein. Die geförderten Wohnungen müssen im Sinne der Technischen Baubestimmungen (BremLTB) barrierefrei...mehr