Fachbeiträge & Kommentare zu Zinsschranke

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 2.4 Zeile 3

In dieser Zeile ist der Betrieb zu bezeichnen, für den die Anlage Zinsschranke abgegeben wird. Die Bezeichnung muss so genau sein, dass der Betrieb von den anderen Betrieben des Stpfl. abgegrenzt werden kann.mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 3.8 Zeile 11

In dieser Zeile sind die Zinsaufwendungen des laufenden Wirtschaftsjahrs hinzuzurechnen. Den Begriff der Zinsaufwendungen definiert § 4h Abs. 3 Satz 2 EStG.[1] Dieser Betrag ist in keiner Anlage enthalten, muss also ermittelt und in Zeile 11 eingetragen werden. Bei Organschaften werden die Auswirkungen der Zinsschranke nur auf der Ebene des Organträgers ermittelt, da alle Ges...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 3.17 Zeile 19a

In dieser Zeile ist anzugeben, ob der gesamte verbliebene Zinsaufwand abzugsfähig ist, weil eine von 2 Ausnahmen des § 4h Abs. 2 Satz 1 EStG vorliegt. Erfasst werden nur die Konzernklausel gem. § 4h Abs. 2 Satz 1 Buchst. b EStG und die Escape-Klausel gem. § 4h Abs. 2 Satz 1 Buchst. c EStG. Die Ausnahme gem. § 4h Abs. 2 Satz 1 Buchst. a EStG wird nicht in Zeile 10, sondern in...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 4.9 Zeile 35

In Zeile 35 ist der Zugang zum fortführungsgebundenen Zinsvortrag einzutragen. Dies ist ein Zinsvortrag, für den die Voraussetzungen des § 8d KStG erfüllt sind und unter der Voraussetzung, dass der Stpfl. einen entsprechenden Antrag gestellt hat. Die Anlage Zinsschranke sieht keine Möglichkeit vor, ausdrücklich einen entsprechenden Antrag zu stellen; dieser wird in Zeile 12 ...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 3 Abziehbare Zinsen und Zinsvortrag (§ 4h EStG i. V. m. § 8 Abs. 1, § 8a KStG)

In den Zeilen 5–38 werden die Höhe der im laufenden Wirtschaftsjahr abzugsfähigen Zinsen und der Zinsvortrag ermittelt. Bei einer Organschaft hat nur der Organträger, wenn er nicht zugleich Organgesellschaft ist, die Anlage Zinsschranke auszufüllen. Da alle Gesellschaften des Organkreises als "ein" Betrieb gelten (§ 15 Satz 1 Nr. 3 KStG) und die Auswirkungen der Zinsschranke ...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 10.4 Zeile 87

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 10.6 Zeile 89

In dieser Zeile ist die Zwischensumme zu bilden.mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 11.1 Zeile 92

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 11.3 Zeile 94

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 7.3 Zeile 62

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 8.2 Zeile 69

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 4.6 Zeile 32

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 8.4 Zeile 71

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 4.4 Zeile 30

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 4.8 Zeile 34

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 8.6 Zeile 73

In dieser Zeile ist die Zwischensumme zu bilden.mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 9.2 Zeile 77

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 9.4 Zeile 79

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 3.7 Zeile 10

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 9.6 Zeile 81

In dieser Zeile ist die Zwischensumme zu bilden.mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 10.1 Zeile 84

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 10.3 Zeile 86

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 11.2 Zeile 93

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 11.4 Zeile 95

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 7.4 Zeile 63

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 11.6 Zeile 97

In dieser Zeile ist die Zwischensumme zu bilden.mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 7.6 Zeile 65

In dieser Zeile ist die Zwischensumme zu bilden.mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 8.1 Zeile 68

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 8.3 Zeile 70

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 2 Allgemeine Angaben

2.1 Vor Zeilen 1–3 Die Zeilen 1–3 fragen ab, ob mehrere Betriebe vorliegen. Die Zinsschranke ist nicht je Stpfl., sondern je "Betrieb" anzuwenden. Ein "Betrieb" ist eine selbstständige organisatorische Unternehmenseinheit im Bereich der Land- und Forstwirtschaft, der gewerblichen Tätigkeit und der selbstständigen Tätigkeit, die von anderen Einheiten desselben Stpfl. abgegrenz...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 9.1 Zeile 76

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 5 Weitere Angaben

5.1 Vor Zeilen 37–38 In den Zeilen 37 und 38 sind außerhalb der Berechnung der abzugsfähigen Zinsaufwendungen und des verbleibenden Zinsvortrags 2 Werte einzutragen, die für die Ermittlung der abziehbaren Zinsaufwendungen notwendig sind. Bei Organschaften ist diese Zeile nur vom Organträger auszufüllen; dann müssen die Eintragungen aber auch die jeweiligen Werte aller Organges...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 5.4 Zeilen 39–49

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 9.3 Zeile 78

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 10.2 Zeile 85

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 6.5 Zeile 53

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 3.1 Zeile 5

In dieser Zeile ist als Ausgangswert für die Ermittlung der abzugsfähigen Zinsen und des verbleibenden Zinsvortrags der auf den Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs gesondert festgestellte Zinsvortrag einzutragen. Zu einem Zinsvortrag kann es außer in dem Fall, dass die Zinsaufwendungen in Wirtschaftsjahren bis 2019 nicht vollständig abgezogen werden konnten, auch da...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 5.3 Zeile 38

In dieser Zeile ist die Höhe der Vergütungen für Gesellschafter-Fremdkapital an wesentlich beteiligte Anteilseigner, ihnen nahestehende Personen und Dritte einzutragen, die ein Rückgriffsrecht gegen den wesentlich beteiligten Anteilseigner oder die ihm nahestehenden Personen haben. Überschreiten diese Vergütungen 10 % des Zinssaldos, ist die Zinsschranke anzuwenden, auch wen...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 3.11 Zeile 14

In dieser Zeile sind die Zinserträge des laufenden Wirtschaftsjahrs zu erfassen.[1] Im Fall der Organschaft sind nur die Zinserträge des Organträgers einzutragen. Die Zinserträge der Organgesellschaften werden in Zeile 15 erfasst. Auch hier sind an sich Zinserträge innerhalb des Organkreises nicht zu berücksichtigen, da der Organkreis für die Zinsschranke als "ein" Betrieb gi...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 4.1 Vor Zeilen 28–36

In den Zeilen 28–36 wird der fortführungsgebundene Zinsvortrag gem. § 8d i. V. m. § 8a KStG ermittelt. Dieser ist gem. § 8d Abs. 1 Satz 7 KStG gesondert festzustellen. Ein fortführungsgebundener Zinsvortrag entsteht, wenn der Stpfl. im Falle eines schädlichen Anteilseignerwechsels gem. § 8c KStG einen Antrag stellt und die Voraussetzungen des § 8d KStG vorliegen. Der fortführ...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 6.6 Zeile 54

In dieser Zeile ist das verrechenbare EBITDA des laufenden Wirtschaftsjahrs 2020 einzutragen, also 30 % des EBITDA dieses Wirtschaftsjahrs. Etwaige Verringerungen des EBITDA durch Umwandlungen mit Rückwirkung gem. § 2 Abs. 4 Sätze 3, 4 UmwStG sind bei der Ermittlung zu berücksichtigen. Danach darf der aufnehmende Rechtsträger den EBITDA-Vortrag nicht berücksichtigen, soweit ...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 5.2 Zeile 37

In diese Zeile sind die Abschreibungen einzutragen, soweit sie bei der Bemessungsgrundlage der Zinsschranke (des EBITDA) zu berücksichtigen sind. Dies sind die linearen Abschreibungen nach § 7 EStG, die Sofortabsetzung für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 EStG und die sog. Poolabschreibung nach § 6 Abs. 2a EStG. Nicht anzusetzen sind Sonderabschreibungen, erhöh...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 6.9 Zeile 57

In dieser Zeile wird der EBITDA-Betrag ermittelt, der durch Verrechnung mit dem steuerfreien Sanierungsertrag untergeht. Der Betrag ergibt sich aus der Summe der Beträge der vorangehenden Wirtschaftsjahre (Zeilen 66, 74, 82, 90 und 98) sowie des laufenden Wirtschaftsjahrs (Zeile 101). Der Betrag ist zur Verrechnung mit dem Sanierungsertrag in Zeile 41 der Anlage SAN zu übert...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 3.10 Zeile 13

In dieser Zeile ist eine Zwischensumme zu bilden. Der Betrag repräsentiert die gesamten im Wirtschaftsjahr zu berücksichtigenden Zinsaufwendungen, d. h. die aus den Vorjahren vorgetragenen Zinsaufwendungen abzüglich des Untergangs von Zinsaufwendungen, und die Zinsaufwendungen des laufenden Wirtschaftsjahrs.mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 3.14 Zeile 17

Ohne weitere betragsmäßige Begrenzung abziehbar sind Zinsaufwendungen einschließlich des Zinsvortrags aus vorangegangenen Wirtschaftsjahren in Höhe der Zinserträge. In Zeile 17 sind daher als abziehbar auszuweisen die Zinsaufwendungen aus Zeile 13, höchstens in Höhe der Summe aus den Zinserträgen lt. Zeilen 14–16. Im Ergebnis ist also der niedrigere der Beträge aus Zeile 13 ...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 7.1 Zeile 60

In dieser Zeile ist der Abschlusszeitpunkt des fünften vorangegangenen Wirtschaftsjahrs anzugeben. Dies ist erforderlich, weil der EBITDA-Vortrag je Wirtschaftsjahr ermittelt wird. Da auch Rumpfwirtschaftsjahre betroffen sein können, dient die Angabe des Abschlusszeitpunkts der Identifizierung des jeweiligen Wirtschaftsjahrs.mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 3.18 Zeile 20

In diese Zeile ist der Zinsaufwand einzutragen, der tatsächlich abziehbar ist. Dieser ist aus Zeile 18 zu entnehmen.mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 3.22 Zeile 24

In dieser Zeile ist der Betrag der im laufenden Wirtschaftsjahr insgesamt abziehbaren Zinsaufwendungen auszuweisen. Er ergibt sich als Summe der Zeilen 17, 19, 20, 21 und 23. Der Betrag in Zeile 24 ist nach Zeile 179 der Anlage GK zu übertragen und mindert dort das Einkommen.mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 7.7 Zeile 66

In dieser Zeile ist der Betrag vom EBITDA-Vortrag abzuziehen, der im Rahmen einer Sanierung genutzt wird. Dieser Betrag ergibt sich ggf. als anteiliger Betrag aus Zeile 40 der Anlage SAN. Er kann den Betrag lt. Zeile 65 nicht übersteigen, da nur maximal der in dem Wirtschaftsjahr vorhandene EBITDA-Vortrag wegfallen kann.mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 3.20 Zeile 22

In dieser Zeile ist die Zwischensumme zu ermitteln. Es handelt sich um den nach Abzug des verrechenbaren EBITDA des laufenden Wirtschaftsjahrs noch nicht abgezogenen Zinsaufwand einschließlich des Zinsvortrags.mehr