Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abs 1 Nr 4.

Rn 3 Die Versicherung des Gläubigers soll den Schutz des Schuldners vor missbräuchlicher Vollstreckung über das titulierte Maß hinaus gewährleisten. Zusätzlich lässt sich dieser über § 757 I erreichen, wonach der GV dem Schuldner auch bei einem vereinfachten Vollstreckungsauftrag eine Quittung auszustellen hat, auf deren Grundlage die Zwangsvollstreckung nach § 775 Nr 4 eing...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 3 AVAG – Zuständigkeit.

Gesetzestext (1) Für die Vollstreckbarerklärung von Titeln aus einem anderen Staat ist das Landgericht ausschließlich zuständig. (2) Örtlich zuständig ist ausschließlich das Gericht, in dessen Bezirk der Verpflichtete seinen Wohnsitz hat, oder, wenn er im Inland keinen Wohnsitz hat, das Gericht, in dessen Bezirk die Zwangsvollstreckung durchgeführt werden soll. Der Sitz von G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Hauptforderung.

Rn 9 Als Hauptforderung ist die Forderung einzutragen, wegen der der Gläubiger die Zwangsvollstreckung betreibt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss, der nicht auf das Urteil gesetzt ist, aus Beschlüssen nach § 794 Abs. 1 Nr. 4b sowie aus den nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 aufgenommenen Urkunden darf die Zwangsvollstreckung nur beginnen, wenn der Schuldtitel mindestens zwei Wochen vorher zugestellt ist.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abs 2.

Rn 9 Die Pfändung soll unterbleiben, wenn offenkundig die Voraussetzungen für die Aufhebung der Zwangsvollstreckung nach Abs 1 vorliegen. Der Unterhalt ist insoweit nach § 851a I und nicht nach § 850i I zu bemessen (Rn 4). Die erforderlichen Angaben können aus dem Pfändungsgesuch des Gläubigers oder vorangegangenen Vollstreckungsverfahren resultieren.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Erstattung des Wertes des Ersatzstücks bzw des Geldbetrags.

Rn 14 Der Gläubiger erhält den im Zulassungsbeschluss festgesetzten Wert des Ersatzstücks (s Rn 9) bzw den dem Schuldner zur Ersatzbeschaffung überlassenen Geldbetrag aus dem Verwertungserlös als Kosten der Zwangsvollstreckung erstattet (Abs 2 S 4).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Eigentümergrundschuld.

Rn 51 Eine offene Eigentümergrundschuld ist im Grundbuch auf den Namen des Schuldners eingetragen, § 1196 I BGB. Eine verdeckte Eigentümergrundschuld entsteht gesetzlich aus einer noch für einen Dritten eingetragenen Hypothek oder Grundschuld, §§ 1163, 1168, 1170 II, 1177 I, 1192 BGB (Gottwald/Mock § 857 Rz 421). Eine künftige Eigentümergrundschuld ist pfändbar und ein Pfänd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. § 795 S 2.

Rn 4 Nach § 795 S 2 ist auf die Zwangsvollstreckung aus Kostenfestsetzungsbeschlüssen die Vorschrift des § 720a über die Sicherungsvollstreckung entspr anzuwenden, wenn die Kostenfestsetzungsbeschlüsse auf Urteilen beruhen, die nur gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar sind.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Normzweck.

Rn 9 Entgegen der amtlichen Überschrift wird durch § 916 nicht nur geregelt, welche Ansprüche als Grundlage für einen Arrest in Betracht kommen. Vielmehr wird zugleich Ziel und Zweck des Arrestes festgelegt, der in der ausschließlichen Sicherung der Zwangsvollstreckung eines im Hauptsacheverfahren zu erwirkenden Titels hinsichtlich einer Geldforderung liegt (Musielak/Voit/Hu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 4 Die Vorschriften über die Prozesskostenhilfe gelten nur für die Verfahren, die in der ZPO geregelt sind, und für solche Verfahren, in deren Verfahrensordnungen die Vorschriften gesondert für anwendbar erklärt worden sind. Neben den Zwangsvollstreckungsverfahren der ZPO gelten die §§ 114 ff auch für die im ZVG geregelten Verfahren ohne gesonderten Verweis, da das ZVG als...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Tatbestand und Umfang des Bereicherungsanspruchs.

Rn 20 Abs 3 S 2, der über § 120 I FamFG auf Familienstreitsachen nach § 112 FamFG anwendbar ist (BGH NJW 13, 161, 165 [BGH 07.11.2012 - XII ZB 229/11]), setzt die Leistung des Schuldners zur Abwendung der Zwangsvollstreckung voraus oder die Aufhebung oder Abänderung eines Berufungsurteils nach § 708 Nr 10 in der Revisionsinstanz. Es muss sich dabei um eine vermögensrechtlich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Findet nach § 741 die Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut statt, so kann ein Ehegatte oder Lebenspartner nach Maßgabe des § 771 Widerspruch erheben, wenn das gegen den anderen Ehegatten oder Lebenspartner ergangene Urteil in Ansehung des Gesamtgutes ihm gegenüber unwirksam ist.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1115 ZPO – Versagung der Anerkennung oder der Vollstreckung.

Gesetzestext (1) Für Anträge auf Versagung der Anerkennung oder der Vollstreckung (Artikel 45 Absatz 4 und Artikel 47 Absatz 1 der Verordnung [EU] Nr. 1215/2012) ist das Landgericht ausschließlich zuständig. (2) 1Örtlich zuständig ist ausschließlich das Landgericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen Wohnsitz hat. 2Hat der Schuldner im Inland keinen Wohnsitz, ist ausschli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Auf die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung eines für oder gegen den Erblasser ergangenen Urteils für oder gegen den Testamentsvollstrecker sind die Vorschriften der §§ 727, 730 bis 732 entsprechend anzuwenden. 2Auf Grund einer solchen Ausfertigung ist die Zwangsvollstreckung nur in die der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegenden Nachlassgegenstände ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 119 regelt die zeitliche Geltungsdauer der Bewilligung von PKH und ihre sachliche Geltungsdauer für die Zwangsvollstreckung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Sofortige Beschwerde (Abs 3) und Vollstreckung.

Rn 6 Gegen das Zwischenurteil findet nach Abs 3 (mit § 567 I Nr 1) die sofortige Beschwerde statt. Sie hat allerdings keine aufschiebende Wirkung (§ 570). Das dem Antrag stattgebende Zwischenurteil ist nach § 794 I Nr 3 Vollstreckungstitel und sofort vollstreckbar. Die Zwangsvollstreckung richtet sich nach der Vorschrift des § 883.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Titelschuldner, Namen und Daten (Abs 1).

Rn 8 Schuldner ist immer der Titelschuldner, bei titelübertragenden Klauseln derjenige, der sich aus der Klausel ergibt. Zur Erteilung der Vermögensauskunft ist der Schuldner höchstpersönlich verpflichtet, gegen den die Zwangsvollstreckung betrieben wird. Unkenntnis der eigenen Vermögenssituation entlastet nicht; ggf muss sich der Schuldner kundig machen. Von Gesamtschuldner...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verwahrung (Abs 3).

a) Durchführung. Rn 27 In den Fällen, in denen weder der Schuldner noch eine andere in Abs 2 genannte Person anwesend ist oder die Bereitschaft des Schuldners zur Entgegennahme des Räumungsgutes fehlt (Hambg NJW 66, 2319 [OLG Hamburg 19.07.1966 - 6 W 77/66]; Karlsr DGVZ 74, 114), darf der GV die wegzuschaffenden Sachen nicht ihrem Schicksal überlassen, sondern muss sie in Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Anschlusspfändung.

Rn 43 s Zwangsvollstreckung. Anschlussrechtsmittel s Rechtsmittel d). Anspruchsmehrheit s § 5.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Fristablauf und Terminsbestimmung (Abs 1).

Rn 3 Der Schuldner erhält vom Gerichtsvollzieher eine letztmalige Zahlungsfrist von zwei Wochen (S 1). Nach der Neufassung des Abs 1 S 4 zum 26.11.16 durch Art. 1 Nr. 8 EuKoPfVODG (§ 802a Rn 1) bedarf es dieser Fristsetzung nicht mehr, wenn der Gerichtsvollzieher den Schuldner innerhalb der letzten zwei Wochen bereits zur Zahlung aufgefordert hat, und diese Aufforderung erfo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verwertung.

Rn 9 Verwertet wird der gepfändete Gesellschaftsanteil durch Überweisung zur Einziehung. Eine Veräußerung nach § 857 V kann nur angeordnet werden, wenn sie gesellschaftsvertraglich zulässig ist (Wieczorek/Schütze/Lüke § 859 Rz 11). Eine Verwaltung nach § 857 IV ist wegen der persönlichen Gesellschafterrechte ausgeschlossen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Ordnungsgeld.

Rn 196 Bei einer Sanktion gegen Parteien, Zeugen oder Sachverständige ist wegen der Festgebühren nach Nr 2111, 2121, 2124 KV Anl 1 GKG und mangels Gebührentatbestandes im RVG eine Wertfestsetzung nur für Anwaltskosten in der Beschwerde geboten; den Wert bestimmt die Höhe des Ordnungsgelds. Weiter s Zwangsvollstreckung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Vollstreckungsklausel: ›Vorstehende Ausfertigung wird dem usw. (Bezeichnung der Partei) zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt‹ ist der Ausfertigung des Urteils am Schluss beizufügen, von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu unterschreiben und mit dem Gerichtssiegel zu versehen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Dem Schuldner sollen durch die Zwangsvollstreckung nicht mehr Sachen entzogen werden, als zur Deckung der Kosten und der Befriedigung der Gläubiger notwendig ist.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Zwangsvollstreckung für oder gegen eine im Gesellschaftsregister eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts findet auch aus einem Vollstreckungstitel für oder gegen eine nicht im Gesellschaftsregister eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts statt, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Arrest findet zur Sicherung der Zwangsvollstreckung in das bewegliche oder unbewegliche Vermögen wegen einer Geldforderung oder wegen eines Anspruchs statt, der in eine Geldforderung übergehen kann. (2) Die Zulässigkeit des Arrestes wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Anspruch betagt oder bedingt ist, es sei denn, dass der bedingte Anspruch wegen der entfernt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Eine Zwangsvollstreckung, die zur Zeit des Todes des Schuldners gegen ihn bereits begonnen hatte, wird in seinen Nachlass fortgesetzt. (2) 1Ist bei einer Vollstreckungshandlung die Zuziehung des Schuldners nötig, so hat, wenn die Erbschaft noch nicht angenommen oder wenn der Erbe unbekannt oder es ungewiss ist, ob er die Erbschaft angenommen hat, das Vollstreckungsgerich...mehr

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§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / V. Böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs und Schriftform gem. § 14 Abs. 4 TzBfG

Rz. 57 Wenn der Arbeitgeber bei gestelltem Weiterbeschäftigungsantrag oder nach entsprechendem Obsiegen des Arbeitnehmers anbietet, diesen vorläufig bis Verfahrensabschluss weiterbeschäftigen zu wollen und der Arbeitnehmer dies ablehnt, ist fraglich, ob ein böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs i.S.d. § 615 S. 2 BGB, § 11 KSchG vorliegt. Nach der Rspr. des BAG handel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeine Verfahrensvoraussetzungen.

a) Ordnungsgemäßer Vollstreckungsantrag/Zuständigkeit. Rn 8 Der erforderliche Antrag des Gläubigers gem § 753 ist an das Prozessgericht 1. Instanz als zuständiges Organ der Zwangsvollstreckung zu richten. In Fällen der Zuständigkeit des LG besteht Anwaltszwang nach § 78 I – nicht nur in der mündlichen Verhandlung. Dies gilt auch nach der Neufassung der Vorschrift, da das G fü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Wertgrenze (Nr 1).

Rn 6 Ein elektronisches Antragsverfahren ist nach § 829a I 1 Nr 1 Hs 1 nur zulässig, wenn sich die titulierte Hauptforderung auf eine fällige Geldforderung von nicht mehr als EUR 5.000,– beläuft. Maßgebend ist die Höhe des titulierten Anspruchs, nicht der Betrag des Vollstreckungsauftrags. Durch die Geltendmachung eines Teilbetrags kann grds die Wertgrenze nicht umgangen wer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ist die Tatsache, die durch die Urkunde bewiesen werden soll, erheblich und entspricht der Antrag den Vorschriften des vorstehenden Paragraphen, so hat das Gericht durch Beschluss eine Frist zur Vorlegung der Urkunde zu bestimmen. (2) Der Gegner kann die Fortsetzung des Verfahrens vor dem Ablauf der Frist beantragen, wenn die Klage gegen den Dritten erledigt ist oder wen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio.

Rn 1 Die Vorschrift konkretisiert die allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung. So ist nach § 724 I neben dem Titel auch die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung erforderlich. Nur zusammen mit dieser begründet der Titel den sog Vollstreckungsanspruch, der sich einerseits auf ein unmittelbares Aktivwerden der Vollstreckungsorgane richtet und andererseits de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe.

Rn 16 Bis zur Ablieferung können Schuldner und betroffener Dritter Erinnerung nach § 766 einlegen, danach nicht mehr, da die Zwangsvollstreckung dann beendet ist. Der Gläubiger kann mit der Erinnerung gegen die Verweigerung oder Verzögerung der Ablieferung und gegen die Hinterlegung nach Abs 2 vorgehen. Die Glaubhaftmachung ist jedoch nicht überprüfbar (Schuschke/Walker/Walk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Rechtsschutzbedürfnis.

Rn 10 Am erforderlichen Rechtsschutzinteresse mangelt es, wenn der Gläubiger die Ersatzvornahme bereits durchgeführt (LG Essen MDR 59, 399) oder der Schuldner offenkundig schon erfüllt hat, wofür er allerdings beweispflichtig ist.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Bedarf der Gläubiger zum Zwecke der Zwangsvollstreckung eines Erbscheins oder einer anderen Urkunde, die dem Schuldner auf Antrag von einer Behörde, einem Beamten oder einem Notar zu erteilen ist, so kann er die Erteilung an Stelle des Schuldners verlangen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Arrestgrund.

Rn 2 Ein persönlicher Arrest darf nur dann angeordnet werden, wenn die Maßnahme erforderlich ist, um die gefährdete Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners zu sichern. Hieran fehlt es, wenn die Anordnung eines dinglichen Arrests ausreichend ist (Grundsatz der Subsidiarität, Karlsr NJW-RR 97, 450, 451 [OLG Karlsruhe 07.05.1996 - 2 UF 59/96]; Musielak/Voit/Huber Rz ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 18 AVAG – Beschränkung kraft Gesetzes.

Gesetzestext Die Zwangsvollstreckung ist auf Sicherungsmaßregeln beschränkt, solange die Frist zur Einlegung der Beschwerde noch läuft und solange über die Beschwerde noch nicht entschieden ist.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

In Ansehung der Nachlassgegenstände kann der Erbe die Beschränkung der Zwangsvollstreckung nach § 782 auch gegenüber den Gläubigern verlangen, die nicht Nachlassgläubiger sind, es sei denn, dass er für die Nachlassverbindlichkeiten unbeschränkt haftet.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundsätze.

Rn 4 Ein Vollstreckungstitel ist nur dann eine taugliche Grundlage für die Zwangsvollstreckung, wenn er seinem Inhalt nach ausreichend bestimmt ist. Das Bestimmtheitsgebot des Vollstreckungstitels entspricht dem Grundsatz der Bestimmtheit des Klageantrags nach § 253 II Nr 2. Es erstreckt sich wegen § 756 bei einer Zug-um-Zug-Verurteilung auch auf die Gegenleistung (BGH NJW 9...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abgrenzung, sonstige Rechtsbehelfe.

Rn 5 Verfahrensrügen gegen einzelne Vollstreckungsmaßnahmen scheiden aus. Zulässige Rechtsbehelfe sind in derartigen Fällen die Erinnerung nach § 766 bzw die sofortige Beschwerde nach § 793. Treffen Einwendungen nach § 767 I mit solchen nach § 766 zusammen, sind beide Rechtsbehelfe nebeneinander statthaft (BGH NJW 92, 2159, 2160 [BGH 07.05.1992 - IX ZR 175/91]). Ist der Tite...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Zwangsvollstreckung wird auf Grund einer mit der Vollstreckungsklausel versehenen Ausfertigung des Urteils (vollstreckbare Ausfertigung) durchgeführt. (2) 1Die vollstreckbare Ausfertigung wird von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts des ersten Rechtszuges erteilt. 2Ist der Rechtsstreit bei einem höheren Gericht anhängig, so kann die vollstreckbare Aus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rangfolge der Unterhaltsgläubiger (Abs 2).

Rn 35 Können aus dem erweitert pfändbaren Arbeitseinkommen des Schuldners nicht alle Unterhaltsberechtigten befriedigt werden, schreibt Abs 2 Hs 1 die besondere Rangfolge aus § 1609 BGB und § 16 LPartG vor. Die Rangfolge gilt bei einer Pfändung nach § 850d I durch mehrere Unterhaltsberechtigte. Mehrere gleich nahe Berechtigte haben untereinander den gleichen Rang, Abs 2 Hs 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Wird durch eine vollstreckbare Entscheidung die zu vollstreckende Entscheidung oder ihre vorläufige Vollstreckbarkeit aufgehoben oder die Zwangsvollstreckung für unzulässig erklärt oder deren Einstellung angeordnet, so erwirbt der Eigentümer des Grundstücks die Hypothek. (2) Das Gleiche gilt, wenn durch eine gerichtliche Entscheidung die einstweilige Einstellung der Voll...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Herausgabe von Sachen.

Rn 287 Nach § 25 I Nr 2 RVG geben die einschlägigen Vorschriften des GKG, insb § 41 II GKG, eine Wertgrenze vor; ältere Rspr ist überholt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die gerichtlichen Handlungen, welche die Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte zum Gegenstand haben, erfolgen durch das Vollstreckungsgericht. (2) Als Vollstreckungsgericht ist das Amtsgericht, bei dem der Schuldner im Inland seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, und sonst das Amtsgericht zuständig, bei dem nach § 23 gegen den Schuldner Klage erho...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Prozessvollmacht ermächtigt zu allen den Rechtsstreit betreffenden Prozesshandlungen, einschließlich derjenigen, die durch eine Widerklage, eine Wiederaufnahme des Verfahrens, eine Rüge nach § 321a und die Zwangsvollstreckung veranlasst werden; zur Bestellung eines Vertreters sowie eines Bevollmächtigten für die höheren Instanzen; zur Beseitigung des Rechtsstreits durch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und systematische Einordnung.

Rn 1 § 896 ergänzt die §§ 894, 895. Inhaltlich entspricht er § 792, dessen Anwendbarkeit daran scheitert, dass die Registereintragung selbst keine Maßnahme der Zwangsvollstreckung darstellt, wie die Norm es voraussetzt. § 896 erleichtert dem Gläubiger die Beschaffung solcher Urkunden, welche für die Eintragung erforderlich sind.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 787 befasst sich mit der Zwangsvollstreckung in herrenlose Grundstücke, § 787 I, und Schiffe oder Schiffsbauwerke, § 787 II.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zusammenfassung

Art. 58 Brüssel Ia-VO(1) Öffentliche Urkunden, die im Ursprungsmitgliedstaat vollstreckbar sind, sind in den anderen Mitgliedstaaten vollstreckbar, ohne dass es einer Vollstreckbarerklärung bedarf. Die Zwangsvollstreckung aus der öffentlichen Urkunde kann nur versagt werden, wenn sie der öffentlichen Ordnung (ordre public) des ersuchten Mitgliedstaats offensichtlich widersp...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 Eine Vorpfändung findet statt bei einer Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Geld- und Hypothekenforderungen, §§ 829 ff, in Ansprüche auf Herausgabe von Sachen, §§ 846 ff, und in andere Vermögenswerte, § 857. Die Forderung muss pfändbar sein. Pfändungsgrenzen sind zu beachten. Bei einer Zug-um-Zug Verurteilung muss der Gläubiger entweder die Gegenleistung angebo...mehr