Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / a) Vollstreckungstitel

Rz. 13 Jede Zwangsvollstreckung setzt einen Vollstreckungstitel voraus. In Zusammenhang mit einem Kündigungsschutzprozess kommen hier insbesondere Urteile der Arbeitsgerichte und der Landesarbeitsgerichte oder vor diesen geschlossene Prozessvergleiche in Betracht.[10] Praxishinweis Kommt es außergerichtlich zu einer Einigung, sind allerdings auch Anwaltsvergleiche oder notari...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / 3. Abfindungszahlung nach §§ 9, 10 KSchG

Rz. 104 Stellt das Arbeitsgericht durch Urteil fest, dass das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung nicht aufgelöst wurde, jedoch dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zu zumuten ist, so hat es nach § 9 KSchG auf Antrag des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis aufzulösen und den Arbeitgeber zur Zahlung einer angemessenen Abfindung zu verurteilen. Di...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / b) Herausgabe von Arbeitsmitteln und -geräten

Rz. 122 Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer verschiedene Arbeitsmittel zur Ausübung seiner Tätigkeit zur Verfügung gestellt und ist die Verpflichtung des Arbeitnehmers, diese mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses herauszugeben, tituliert worden, so ist dieser Anspruch nach § 883 ZPO, d.h. nach den Bestimmungen über die Herausgabe und Leistung von Sachen, zu vollstreck...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im Kontext einer Kündigung

A. Einführung Rz. 1 Im Zusammenhang mit Auseinandersetzungen um eine berechtigte oder unberechtigte Kündigung können vielfältige Ansprüche zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer entstehen, die nachfolgend auch durchgesetzt werden müssen:mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / aa) Rechtskraft des Vollstreckungstitels

Rz. 18 Damit das Urteil als Zwangsvollstreckungstitel in Betracht kommt, muss es gem. § 704 Abs. 1 ZPO rechtskräftig oder vorläufig vollstreckbar sein. Ein Prozessvergleich nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ist demgegenüber unmittelbar vollstreckbar. Rz. 19 Die Rechtskraft des Titels wirft keine besonderen Probleme auf. Ist das Urteil mit Rechtsmitteln nicht mehr angreifbar, so ist...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / bb) Vorläufige Vollstreckbarkeit des Titels

Rz. 20 Ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, darf die Zwangsvollstreckung hieraus nur beginnen, wenn das Urteil vorläufig vollstreckbar ist. Bei Prozessvergleichen oder Anwaltsvergleichen stellt sich diese Frage nicht, da diese mit ihrem Abschluss oder spätestens mit dem Ablauf einer Widerrufsfrist bestandskräftig und damit uneingeschränkt vollstreckbar sind. Rz. 21 Für Ur...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / 1. Vollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruchs des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer

Rz. 213 Kündigt nicht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, sondern kündigt der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis, so kann der Arbeitgeber ein Interesse an der Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers haben. Ist dessen Kündigung unwirksam oder jedenfalls für einen Zeitpunkt vor Ablauf der Kündigungsfrist gestellt, so kann[184] ein – dann auch titulierter – Anspruch auf Erfüllung d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 39 EGZPO – [Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Reform der Sach- aufklärung in der Zwangsvollstreckung].

Gesetzestext Für das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2258) gelten folgende Übergangsvorschriften:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zwangsvollstreckung wegen eines Pflichtteilanspruchs (Abs 3).

Rn 5 Ein Pflichtteilsanspruch kann nach § 2213 I 3 BGB nur gegen den Erben geltend gemacht werden. Vollstreckungsrechtlich bedarf es in den Fällen der Abs 1 und 2 jedoch zusätzlich zum Titel gegen den Erben eines Duldungstitels gegen den Testamentsvollstrecker (aA Köpf ZEV 13, 235, 240: Titel gegen den Testamentsvollstrecker ausreichend), und zwar auch dann, wenn jener den P...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / 4. Alternative der Verurteilung zur Zahlung einer Entschädigung nach § 61 Abs. 2 ArbGG

Rz. 191 Nach § 61 Abs. 2 ArbGG kann das Arbeitsgericht auf gesonderten Antrag des Klägers neben der Verpflichtung zur Vornahme einer Handlung festlegen, dass der Schuldner diese Handlung binnen einer bestimmten Frist vorzunehmen hat. Weiter kann festgelegt werden, dass der Schuldner nach fruchtlosem Fristablauf verpflichtet wird, eine vom Arbeitsgericht nach freiem Ermessen ...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / c) Übergang vom Weiterbeschäftigungsanspruch zum Ersatzanspruch

Rz. 242 Im Rahmen des Weiterbeschäftigungsanspruches besteht – ebenso wie bei anderen Ansprüchen zur Vornahme vertretbarer und unvertretbarer Handlungen – die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer nach § 61 Abs. 2 ArbGG auf die spätere Vollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruches nach Ablauf einer zu bestimmenden Frist verzichtet und beantragt, den Arbeitgeber zu verurteile...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / 2. Vollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruchs des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber

Rz. 224 In der Praxis sicher weit relevanter ist der Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitsnehmers, wenn dieser die Berechtigung einer vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung bestreitet. Rz. 225 Soweit der Weiterbeschäftigungsanspruch entweder im Wege einer einstweiligen Anordnung oder aber im Wege einer Entscheidung in der Hauptsache tituliert ist,[186] handelt es sich g...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / d) Vollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruchs nach § 888 ZPO

Rz. 245 Der titulierte Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Weiterbeschäftigung wird nach § 888 ZPO vollstreckt, d.h. durch den Antrag des Gläubigers auf Festsetzung eines Zwangsgeldes, ersatzweise Zwangshaft oder originärer Zwangshaft (insoweit kann auf die Ausführungen oben verwiesen werden, siehe Rdn 172 ff.). Rz. 246 Wird nach § 62 Abs. 2 ArbGG i.V.m. § 88...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässigkeit, Rechtsschutzbedürfnis.

Rn 18 Ein Rechtsschutzbedürfnis besteht, sobald die Zwangsvollstreckung begonnen hat; es fehlt idR, wenn die Zwangsvollstreckung beendet ist (BGH NJW-RR 10, 785; WM 17, 1109, 1110; zu Ausnahmen vgl Rn 19). Die Erinnerung kann auch bereits gegen eine unmittelbar bevorstehende Vollstreckungsmaßnahme eingelegt werden, so insb bei drohender Räumung, drohender Vollstreckung eines...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / M. Reform des Vollstreckungsrechts.

Rn 23 In jüngerer Zeit hat der Gesetzgeber das Vollstreckungsrecht gleich mehrfach modernisiert (Überblicke bei Bigge WzS 10, 198; Hess DGVZ 10, 7). Die Reformen zielen va auf eine Beschleunigung und Effektivierung der Zwangsvollstreckung mit den Mitteln der modernen Informationstechnologie. Das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung v 29.7.09 (ZwVol...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässigkeit, Rechtsschutzbedürfnis.

Rn 15 Das Rechtsschutzbedürfnis für die Vollstreckungsgegenklage liegt vor, sobald eine Zwangsvollstreckung ernstlich droht; dies ist bereits dann der Fall, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, unter denen eine vollstreckbare Ausfertigung erteilt werden kann (BHGZ 120, 387, 391, 392). Das Rechtsschutzbedürfnis entfällt, wenn die Vollstreckung aus dem Titel vollständig been...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beginn.

Rn 12 Die Dauer des Vollstreckungsverfahrens muss va festgelegt werden, um den Zeitraum zu bestimmen, in dem Rechtsbehelfe gegen die Zwangsvollstreckung statthaft sind. Denn ein Rechtsschutzinteresse besteht nur, wenn die Zwangsvollstreckung begonnen hat. Auch sind Beginn und/oder Ende der Zwangsvollstreckung in vielen Vorschriften von Bedeutung, so etwa in §§ 707, 719, 720a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO E

E-Akte 298 ZPO 1 Echtheit der Vergleichsschrift 441 ZPO 6 Beweiswürdigung 442 ZPO 1 Sachverständiger 441 ZPO 6 Echtheit durch Schriftvergleichung 441 ZPO 1 Echtheit öffentlicher Urkunden Vermutung der Echtheit 437 ZPO 2 EDV-Streitigkeit selbstständiges Beweisverfahren 485 ZPO 5 Ehefähigkeitszeugnis 23 EGGVG 11 Ehefeindliche Tatsachen 127 FamFG 14 Ehefreundliche Tatsachen 127 FamFG 11 Eh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Zwangsvollstreckung gegen den Bund oder ein Land wegen einer Geldforderung darf, soweit nicht dingliche Rechte verfolgt werden, erst vier Wochen nach dem Zeitpunkt beginnen, in dem der Gläubiger seine Absicht, die Zwangsvollstreckung zu betreiben, der zur Vertretung des Schuldners berufenen Behörde und, sofern die Zwangsvollstreckung in ein von einer anderen Behörd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Kostenpflicht des Schuldners.

Rn 2 Grundsätzlich hat der Schuldner die Kosten der Zwangsvollstreckung zu tragen, vorausgesetzt, sie waren notwendig. Eine eventuelle Kostenquotierung in dem zugrunde liegenden Titel gilt nicht für die Kosten der Zwangsvollstreckung. Eine Kostenentscheidung im zugrundeliegenden Vollstreckungstitel (Urt, Vergleich oder Beschl) ist insoweit für die Kosten der Zwangsvollstreck...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren (Schneider).

Rn 38 Der Anwalt erhält die Gebühren nach den Nr 3309, 3310 VV RVG. Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr nach Nr 1000 ff VV RVG. In der Zwangsvollstreckung gilt jede Vollstreckungsmaßnahme zusammen mit den durch diese vorbereiteten weiteren Vollstreckungshandlungen bis zur Befriedigung des Gläubigers als eine besondere Gebührenangelegenheit iSd § 15 RVG (§ 18 Nr 1 Hs 1 RVG)....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Z

Zahlung eines Geldbetrags 757 ZPO 3 Zahlungsbefehl europäischer 1093 ZPO 1 Zahlungsfiktion 815 ZPO 5; 817 ZPO 15 Zahnarzthaftung selbstständiges Beweisverfahren 485 ZPO 8 Zeitablauf kein Einfluss auf Beweislastverteilung 286 ZPO 70 Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung 6 MediationsG 4 Zession 50 ZPO 34 Zessionar 727 ZPO 7 Zeuge Abgrenzung 373 ZPO 7 Abgrenzung zur Partei 373 ZPO...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Kosten der Zwangsvollstreckung fallen, soweit sie notwendig waren (§ 91), dem Schuldner zur Last; sie sind zugleich mit dem zur Zwangsvollstreckung stehenden Anspruch beizutreiben. 2Als Kosten der Zwangsvollstreckung gelten auch die Kosten der Ausfertigung und der Zustellung des Urteils. 3Soweit mehrere Schuldner als Gesamtschuldner verurteilt worden sind, haften s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Für die Zwangsvollstreckung in andere Vermögensrechte, die nicht Gegenstand der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen sind, gelten die vorstehenden Vorschriften entsprechend. (2) Ist ein Drittschuldner nicht vorhanden, so ist die Pfändung mit dem Zeitpunkt als bewirkt anzusehen, in welchem dem Schuldner das Gebot, sich jeder Verfügung über das Recht zu enthalt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 799a dient dem Schutz des Schuldners, der sich wegen eines dinglichen Anspruchs der sofortigen Zwangsvollstreckung nach § 794 I Nr 5 unterworfen hat, vor ungerechtfertigter Zwangsvollstreckung durch einen Rechtsnachfolger des ursprünglichen Gläubigers. Betreibt ein anderer als der in der Unterwerfungserklärung bezeichnete Gläubiger die Zwangsvollstreckung und ist eine...mehr

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FoVo 04/2024, BGH klärt Str... / 2 II. Die Entscheidung

Die nach § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde der Gläubigerin führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Zurückweisung der Sache an das Beschwerdegericht. LG sieht einen Fall der Rechtsnachfolge Das Beschwerdegericht hat im Wesentlichen ausgeführt: Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin sei zulässig, aber unbegr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. § 717 II.

Rn 19 Erweist sich die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nachträglich als ungerechtfertigt, ist dem Gläubiger nicht analog §§ 717 II, 945 Schadensersatz zu leisten (BGHZ 95, 10, 13 ff; Wieczorek/Schütze/Spohnheimer Rz 23; St/J/Münzberg Rz 21 ua; aA MüKoZPO/K. Schmidt/Brinkmann Rz 39). Diese vom BGH zu § 771 III entwickelte Auffassung muss für sämtliche Fälle g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vollstreckungsorgane.

Rn 6 An der Zwangsvollstreckung sind Gläubiger, Schuldner und uU auch dritte Personen beteiligt sowie in jedem Fall das zuständige Vollstreckungsorgan. Welches das ist, hängt von der Art der Zwangsvollstreckung ab, die durchgeführt wird. Die Zuständigkeit des Vollstreckungsorgans ist eine ausschließliche (§ 802). Das primäre Vollstreckungsorgan ist der Gerichtsvollzieher, de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 15 EGZPO – [Landesrechtliche Vorbehalte].

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 870 ZPO – Grundstücksgleiche Rechte.

Gesetzestext Auf die Zwangsvollstreckung in eine Berechtigung, für welche die sich auf Grundstücke beziehenden Vorschriften gelten, sind die Vorschriften über die Zwangsvollstreckung in Grundstücke entsprechend anzuwenden. Rn 1 Auf die den Grundstücken gleichgestellten Berechtigungen finden die Vorschriften über die Zwangsvollstreckung in Grundstücke ebenfalls Anwendung. Sow...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahren.

Rn 4 Es erfolgt eine Zwangsvollstreckung in ein anderes Vermögensrecht, für die gem § 857 I die Vorschriften über die Zwangsvollstreckung in Forderungen der §§ 828 ff entsprechend gelten (BGH Rpfleger 19, 405 Rz 7). Die Zwangsvollstreckung in den Miterbenanteil erfolgt als Rechtspfändung gem den §§ 857, 829 und nicht als Forderungspfändung, selbst wenn ein Grundstück zum Nac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Aus einem nur gegen Sicherheit vorläufig vollstreckbaren Urteil, durch das der Schuldner zur Leistung von Geld verurteilt worden ist, darf der Gläubiger ohne Sicherheitsleistung die Zwangsvollstreckung insoweit betreiben, alsmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Unterliegt ein Nachlass der Verwaltung eines Testamentsvollstreckers, so ist zur Zwangsvollstreckung in den Nachlass ein gegen den Testamentsvollstrecker ergangenes Urteil erforderlich und genügend. (2) Steht dem Testamentsvollstrecker nur die Verwaltung einzelner Nachlassgegenstände zu, so ist die Zwangsvollstreckung in diese Gegenstände nur zulässig, wenn der Erbe zu d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines (§§ 781, 782, 783).

Rn 2 § 785 verweist ausschl auf die Möglichkeiten der Vollstreckungsabwehrklage; dies wird als problematisch angesehen. Zum einen soll die Vollstreckbarkeit des Titels auf die der Haftung unterliegende Vermögensmasse beschränkt werden, dies in den Fällen der §§ 781, 782, 783. Hier zielt die Klage auf den Titel unmittelbar. Die Klage ist darauf gerichtet, die Vollstreckung ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Der Eigentümer kann sich in einer nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 aufgenommenen Urkunde in Ansehung einer Hypothek, einer Grundschuld oder einer Rentenschuld der sofortigen Zwangsvollstreckung in der Weise unterwerfen, dass die Zwangsvollstreckung aus der Urkunde gegen den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks zulässig sein soll. 2Die Unterwerfung bedarf in diesem Fall der Ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Im Fall eines elektronisch eingereichten Auftrags zur Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid, der einer Vollstreckungsklausel nicht bedarf, ist bei der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen die Übermittlung der Ausfertigung des Vollstreckungsbescheides entbehrlich, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zusammenfassung

vom 16.12.22 (BGBl I, 2368) Gesetzestext Formular für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung Für den Antrag nach § 758a Absatz 1 der Zivilprozessordnung wird das in der Anlage 1 bestimmte Formular eingeführt. Einführung von Formularen (1) Für Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher nach § 753 Absatz 1 der Zivilprozessordnung wird das Formular der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Behauptet ein Dritter, dass ihm an dem Gegenstand der Zwangsvollstreckung ein die Veräußerung hinderndes Recht zustehe, so ist der Widerspruch gegen die Zwangsvollstreckung im Wege der Klage bei dem Gericht geltend zu machen, in dessen Bezirk die Zwangsvollstreckung erfolgt. (2) Wird die Klage gegen den Gläubiger und den Schuldner gerichtet, so sind diese als Streitgenos...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtschutzbedürfnis.

Rn 9 Die Drittwiderspruchsklage ist spätestens ab Beginn der Zwangsvollstreckung zulässig (BGH NJW-RR 04, 1220, 1221). Dies ist bereits dann der Fall, wenn eine Vorpfändung vorgenommen wird (St/J/Münzberg Rz 12). Das Rechtschutzbedürfnis besteht, solange die Zwangsvollstreckung andauert; es entfällt, wenn die Zwangsvollstreckung durch Verwertung des fraglichen Gegenstandes b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 9 AVAG – Vollstreckungsklausel.

Gesetzestext (1) Auf Grund des Beschlusses nach § 8 Absatz 1 erteilt der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle die Vollstreckungsklausel in folgender Form: ›Vollstreckungsklausel nach § 4 des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes. Gemäß dem Beschluss des … (Bezeichnung des Gerichts und des Beschlusses) ist die Zwangsvollstreckung aus … (Bezeichnung des Titels) zugun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO V

Vaterschaftstest heimlicher 284 ZPO 37 Veräußerungsverbot und Drittwiderspruchsklage absolute Verfügungsverbote 772 ZPO 5 relatives Veräußerungsverbot 772 ZPO 1 Verbandsgericht 1059 ZPO 4 Verbandsklage 50 ZPO 47 konkurrierende 5 UKlaG 14 Rechtskraftwirkung 5 UKlaG 15 Verbandsklage nach VDuG Aussetzung 246 ZPO 2 Verbandsklagen (VDuG) Aussetzung 252 ZPO 1a Verbesserungsverbot 528 ZPO 11 Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Begründetheit.

Rn 8 Der Antrag geht auf Einstellung der Zwangsvollstreckung gegen oder ohne Sicherheitsleistung bzw darauf, dass die weitere Zwangsvollstreckung nur gegen Sicherheitsleistung erfolgen kann, oder auf Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen, dies allerdings nur gegen Sicherheitsleistung. Rn 9 Das Gericht hat nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Die Interessen des Schuldn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Gem § 800 I 1 kann sich der Eigentümer eines Grundstücks in einer vollstreckbaren Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung wegen eines Grundpfandrechts unterwerfen, dies mit der Maßgabe, dass die Zwangsvollstreckung gegen den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks zulässig sein soll. Die Vorschrift sollte es dem dinglichen Gläubiger eines Grundpfandrechts ermöglichen, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Kraft entsprechender Anwendung.

Rn 4 Analog wird § 707 in mehreren Fallgestaltungen angewendet, in denen der Bestand des Vollstreckungstitels zweifelhaft wird, so wenn in einem Verfahren um die Wirksamkeit eines Prozess- (BGHZ 28, 171, 175) oder Zwischenvergleichs (Hamm FamRZ 85, 306, 307) gestritten wird, ebenso wenn die Aufhebung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung nach § 927 (Zweibr FamRZ ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entscheidung.

Rn 34 Das stattgebende Urt lautet auf Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung. Die Vollstreckbarkeit des Titels wird rechtsgestaltend beseitigt. Der Ausspruch kann zeitlich befristet werden, bspw dann, wenn Stundung eingewendet worden war. Soweit Zurückbehaltungsrechte geltend gemacht worden sind, erfolgt der Ausspruch, dass die Zwangsvollstreckung nur Zug um Zug gegen Erbrin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift ist durch das ZwVollStrÄndG v 29.7.09 (BGBl I S 2258) neu gefasst worden und zum 1.1.13 in Kraft getreten. Inhaltlich fasst sie §§ 754, 755 aF nunmehr in Abs 1 und 2 zusammen. In Abs 1 nimmt die Regelung das Verhältnis von Gläubiger und GV außerhalb des eigentlichen Vollstreckungsverfahrens in den Blick. Nach § 754 obliegt dem GV im Rahmen seiner Amtsbefu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 20 AVAG – Sicherheitsleistung durch den Verpflichteten.

Gesetzestext (1) Solange die Zwangsvollstreckung aus einem Titel, der auf Leistung von Geld lautet, nicht über Maßregeln der Sicherung hinausgehen darf, ist der Verpflichtete befugt, die Zwangsvollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe des Betrages abzuwenden, wegen dessen der Berechtigte vollstrecken darf. (2) Die Zwangsvollstreckung ist einzustellen und bereits g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 788 regelt die Kosten der Zwangsvollstreckung. In Abs 1 wird zunächst der Grundsatz der Erstattungspflicht aufgestellt. Danach sind die Kosten der Zwangsvollstreckung vom Schuldner zu zahlen, soweit sie notwendig waren, wobei hinsichtlich der Notwendigkeit auf § 91 Bezug genommen wird. Insoweit ist auch § 91 II 3 anzuwenden. Der Anwalt kann auch in eigener Sache Erstat...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZVFV Anhang zu § 802a: Verordnung zur Ablösung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung und zur Änderung der Beratungshilfeformularverordnung und der Verbraucher- insolvenzformularverordnung sowie zur Aufhebung der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung

v 16.12.22 (BGBl I, 2368) Gesetzestext (1) Für Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher nach § 753 Absatz 1 der Zivilprozessordnung wird das Formular der Anlage 1 eingeführt. (2) Für Anträge auf Erlass richterlicher Anordnungen nach § 758a der Zivilprozessordnung werden die Formulare der Anlagen 2 und 3 eingeführt. (3) Für Anträge auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses nach ...mehr