Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Wird zugunsten der Gläubiger eines der Ehegatten gemäß § 1362 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vermutet, dass der Schuldner Eigentümer beweglicher Sachen ist, so gilt, unbeschadet der Rechte Dritter, für die Durchführung der Zwangsvollstreckung nur der Schuldner als Gewahrsamsinhaber und Besitzer. (2) Absatz 1 gilt entsprechend für die Vermutung des § 8 Abs. 1 des Lebenspart...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Zwangsvollstreckung wird auf Grund einer mit der Vollstreckungsklausel versehenen Ausfertigung des Urteils (vollstreckbare Ausfertigung) durchgeführt. (2) 1Die vollstreckbare Ausfertigung wird von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts des ersten Rechtszuges erteilt. 2Ist der Rechtsstreit bei einem höheren Gericht anhängig, so kann die vollstreckbare Aus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Wird durch eine vollstreckbare Entscheidung die zu vollstreckende Entscheidung oder ihre vorläufige Vollstreckbarkeit aufgehoben oder die Zwangsvollstreckung für unzulässig erklärt oder deren Einstellung angeordnet, so erwirbt der Eigentümer des Grundstücks die Hypothek. (2) Das Gleiche gilt, wenn durch eine gerichtliche Entscheidung die einstweilige Einstellung der Voll...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Herausgabe von Sachen.

Rn 287 Nach § 25 I Nr 2 RVG geben die einschlägigen Vorschriften des GKG, insb § 41 II GKG, eine Wertgrenze vor; ältere Rspr ist überholt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die gerichtlichen Handlungen, welche die Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte zum Gegenstand haben, erfolgen durch das Vollstreckungsgericht. (2) Als Vollstreckungsgericht ist das Amtsgericht, bei dem der Schuldner im Inland seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, und sonst das Amtsgericht zuständig, bei dem nach § 23 gegen den Schuldner Klage erho...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolgen.

Rn 10 Die Willenserklärung des Schuldners gilt ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft, im Falle des S 2 mit Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung des Titels durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, als abgegeben (vgl BGH NJW-RR 11, 1382; vgl BAG NZA 11, 161, 162 [BAG 17.08.2010 - 9 AZR 401/09]; vgl Hamm RNotZ 14, 254). Bei Schiedssprüchen und ausländischen Urt ist auf d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Prozessvollmacht ermächtigt zu allen den Rechtsstreit betreffenden Prozesshandlungen, einschließlich derjenigen, die durch eine Widerklage, eine Wiederaufnahme des Verfahrens, eine Rüge nach § 321a und die Zwangsvollstreckung veranlasst werden; zur Bestellung eines Vertreters sowie eines Bevollmächtigten für die höheren Instanzen; zur Beseitigung des Rechtsstreits durch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und systematische Einordnung.

Rn 1 § 896 ergänzt die §§ 894, 895. Inhaltlich entspricht er § 792, dessen Anwendbarkeit daran scheitert, dass die Registereintragung selbst keine Maßnahme der Zwangsvollstreckung darstellt, wie die Norm es voraussetzt. § 896 erleichtert dem Gläubiger die Beschaffung solcher Urkunden, welche für die Eintragung erforderlich sind.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zusammenfassung

Art. 58 Brüssel Ia-VO(1) Öffentliche Urkunden, die im Ursprungsmitgliedstaat vollstreckbar sind, sind in den anderen Mitgliedstaaten vollstreckbar, ohne dass es einer Vollstreckbarerklärung bedarf. Die Zwangsvollstreckung aus der öffentlichen Urkunde kann nur versagt werden, wenn sie der öffentlichen Ordnung (ordre public) des ersuchten Mitgliedstaats offensichtlich widersp...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Insolvenzverfahren.

Rn 107 Für die Vollstreckung in den Zeiträumen von ein bzw drei Monaten vor Antragstellung gilt die Rückschlagsperre aus § 88 InsO (BGH NZI 17, 892 Rz 14). Eine im Weg der Zwangsvollstreckung erlangte Sicherung oder Befriedigung ist als inkongruent anzusehen und damit grds anfechtbar (vgl nur BGHZ 136, 309, 311). Die Wirkungen einer vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 Eine Vorpfändung findet statt bei einer Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Geld- und Hypothekenforderungen, §§ 829 ff, in Ansprüche auf Herausgabe von Sachen, §§ 846 ff, und in andere Vermögenswerte, § 857. Die Forderung muss pfändbar sein. Pfändungsgrenzen sind zu beachten. Bei einer Zug-um-Zug Verurteilung muss der Gläubiger entweder die Gegenleistung angebo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Grundlagen.

Rn 49 Über die gesetzlich geregelten Fälle der Rechtskraftdurchbrechung hinaus kann nach gefestigter Rspr der Grundsatz von Treu und Glauben der Berufung auf eine rechtskräftige, aber materiell unrichtige Entscheidung entgegenstehen. Die Rechtskraft muss nach der bereits vom Reichsgericht entwickelten und vom BGH fortgeführten Formel dann zurücktreten, wenn es mit dem Gerech...mehr

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§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / VI. Checkliste

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Voraussetzungen.

Rn 16 Gemäß § 775 Nr 5 ist die Zwangsvollstreckung dann einzustellen oder zu beschränken, wenn der Einzahlungs- oder Überweisungsnachweis einer Bank oder Sparkasse vorgelegt wird, aus dem sich ergibt, dass der zur Befriedigung des Gläubigers erforderliche Betrag zur Auszahlung an den Gläubiger angewiesen oder auf dessen Konto eingezahlt worden ist. Wie bei § 775 Nr 4 handelt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift ist durch das ZwVollStrÄndG v 29.7.09 (BGBl I S 2258) in das Gesetz eingefügt worden und zum 1.1.13 in Kraft getreten. Weitere Änderung hat sie durch das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr 655/2014 zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Form.

Rn 28 Der Kfb ist – auch weil aus ihm die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann – mit einem vollständigen Rubrum zu versehen. Erforderlich ist auch die genaue Angabe des zugrunde liegenden Titels (Aktenzeichen, Datum, Art der Entscheidung, Erlassgericht). Der zu erstattende Betrag ist ziffernmäßig anzugeben. Werden geltend gemachte Kosten ganz oder tw nicht festgesetzt, i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 14 AVAG – Vollstreckungsabwehrklage.

Gesetzestext (1) Ist die Zwangsvollstreckung aus einem Titel zugelassen, so kann der Verpflichtete Einwendungen gegen den Anspruch selbst in einem Verfahren nach § 767 der Zivilprozessordnung nur geltend machen, wenn die Gründe, auf denen seine Einwendungen beruhen, erstmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Regelungsgehalt.

Rn 1 § 883 schützt das Sachleistungsinteresse des Gläubigers im Wege der Zwangsvollstreckung. Die Norm regelt das Vollstreckungsverfahren für diejenigen Fälle, in denen ein Vollstreckungstitel den Schuldner zur Herausgabe einer unvertretbaren beweglichen Sache oder einer Menge derartiger Sachen aus seinem Gewahrsam verpflichtet. Bezieht sich die Herausgabe auf eine bestimmte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ersatz notwendiger Kosten.

Rn 49 Die durch die Ersatzvornahme entstehenden Kosten (Kosten der Durchführung) stellen Kosten der Zwangsvollstreckung nach § 788 dar. Der Gläubiger ist berechtigt, Verträge im eigenen Namen abzuschließen. Die notwendigen Kosten sind nach § 788 I 1 vom Schuldner zu ersetzen, zB Architektenhonorare (Ddorf JurBüro 85, 471), Gutachter- (Frankf DB 83, 495) oder Finanzierungskos...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 48 AVAG – Folgeregelungen für das Rechtsbeschwerdeverfahren.

Gesetzestext (1) Auf das Verfahren über die Rechtsbeschwerde sind neben den in § 17 Absatz 2 Satz 2 aufgeführten Vorschriften auch die §§ 45 und 47 sinngemäß anzuwenden. (2) Hat der Bundesgerichtshof eine Anordnung nach Absatz 1 in Verbindung mit § 45 Absatz 1 Nummer 1 erlassen, so ist in Abweichung von § 17 Absatz 3 Satz 3 ein Zusatz aufzunehmen, dass die Zwangsvollstreckung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. In vermögensrechtlichen Streitigkeiten.

Rn 4 In die Bemessung der Sicherheitsleistung für Leistungsurteile, die einem Zahlungsanspruch stattgeben, sind einzustellen: der Betrag der titulierten Hauptforderung, Zinsen für Vergangenheit und für die Zukunft (geschätzte sechs Monate bis zur Vollstreckung; Musielak/Voit/Lackmann § 709 Rz 5), weitere Nebenforderungen nach § 4 (zB Mahnkosten) sowie ersatzfähige Prozesskos...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verwertung.

Rn 8 Verwertet werden kann der gepfändete Erbteil durch Überweisung zur Einziehung, §§ 857 I, 835, oder durch Anordnung der Veräußerung, §§ 857 V, 844. Eine Überweisung an Zahlungs statt scheidet aus, da es bei einem Erbteil an einem von der Vorschrift vorausgesetzten Nennwert fehlt (BGH NJW-RR 19, 970 Tz 7). Durch eine Überweisung zur Einziehung wird der Gläubiger zu allen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Scheinbestandteile.

Rn 6 Abzugrenzen von den echten Bestandteilen sind die Scheinbestandteile. Es sind solche, die nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Grundstück verbunden sind (§ 95 BGB). Als Ausnahme vom grundsätzlichen Vorrang der Immobiliarvollstreckung sind sie als körperliche Sachen zu pfänden. Darunter fallen zB Gartenlauben. Außerdem gehören Gebäude, die in Ausübung eines Rechtes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Weitere Voraussetzungen.

Rn 4 Nach § 796c I 2 gelten die §§ 796a, 796b entspr. Es muss daher ein von Rechtsanwälten im Namen und mit Vollmacht der von ihnen vertretenen Parteien abgeschlossener Vergleich vorliegen, in welchem sich der Schuldner der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen hat (§ 796a Rn 5, 7). Zudem darf der Vergleich nicht auf die Abgabe einer Willenserklärung gerichtet sein oder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verwahrung durch den Gläubiger (Abs 3).

Rn 9 Der Gläubiger muss die durch den Schuldner eingebrachten beweglichen Sachen verwahren, jedoch nicht vor Ort gem Abs 3 S 1 (vgl BGH NJW 06, 848, 849 [BGH 17.11.2005 - I ZB 45/05]). Dies ermöglicht ihm, die Sachen bspw im Keller oder außerhalb des Gebäudes zu lagern, um die Wohnung sofort wieder zu verwenden. Der Gläubiger kann die Sachen jedoch auch in der Wohnung belass...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Antrag.

Rn 9 Soll neben der Zuweisung Räumung begehrt werden, sollte wegen der Uneinheitlichkeit der obergerichtlichen Rspr vorsorglich explizit sowohl Räumung als auch Fristsetzung beantragt werden (Hamm Beschl v 23.3.15 – 4 UF 211/14, openJur 15, 16279 = NJW 15, 2349). Für die Zwangsvollstreckung kommt nicht § 888 ZPO zur Anwendung, sondern §§ 885, 886 ZPO (Frankf Beschl v 12.6.23...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Vorschrift ist wie § 741 auf alle Arten von Vollstreckungsverfahren und Schuldtitel (§§ 704, 795, 794) anwendbar (s § 740 Rn 2) und gilt, anders als das nach den materiellen Haftungsvorschriften der §§ 1431 I 1, 1456 I 1 BGB der Fall ist, auch für Forderungen, die außerhalb des Geschäftsbetriebs oder des Gesamtguts begründet wurden (BayObLG Rpfleger 83, 407) oder Ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 828 regelt die funktionelle, sachliche und örtliche Zuständigkeit für die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in alle Arten von Geld- und Sachforderungen nach den §§ 829–856 und von sonstigen Vermögensrechten gem den §§ 857–863 (Musielak/Voit/Flockenhaus § 828 Rz 1). Die Sachpfändung von Mobilien, §§ 808 ff, und Immobilien, §§ 864 ff, wird nicht erfasst. Bezweck...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Duldungspflicht Dritter (Abs 3).

Rn 8 Liegt ein Beschluss nach Abs 1 S 1 vor oder ist dieser wegen Einwilligung des Verpflichteten oder wegen Gefahr in Verzug entbehrlich, müssen auch Dritte, die Mitgewahrsam an der Wohnung haben, die Durchsuchung dulden. Mitgewahrsam haben typischerweise Personen, die zusammen mit den Verpflichteten in der Wohnung leben (Ehegatte, Lebenspartner, erwachsene Kinder, Mitbewoh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Passivprozess (Abs 2).

Rn 5 Im Prozess um eine Nachlassverbindlichkeit ist entscheidend, ob dem Testamentsvollstrecker die Verwaltung des (gesamten) Nachlasses zusteht. Ist dies der Fall, ist er nach § 2213 BGB neben dem Erben passiv prozessführungsbefugt (§ 2213 I 1 BGB). Die Rechtskraft der für und gegen ihn ergangenen Entscheidung erstreckt sich dann auch auf den Erben. Obliegt dem Testamentsvo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Bewegliches Vermögen.

Rn 2 Hinsichtlich der Vollstreckungsgegenstände unterscheidet die ZPO zwischen beweglichem und unbeweglichem Vermögen, wobei in Letzteres nach §§ 864 ff zu vollstrecken ist. Bewegliches Vermögen sind zunächst bewegliche Sachen sowie Tiere (§ 90a S 3 BGB). Hiervon ausgenommen sind jedoch Schiffe und Luftfahrzeuge, wenn diese im entsprechenden Register eingetragen sind; hier f...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeit.

Rn 2 Zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk die Zwangsvollstreckung stattgefunden hat (§ 802). Diese Zuständigkeit ist ausschließlich, die sachliche Zuständigkeit ergibt sich ansonsten nach der Höhe des Streitwertes. Der Streitwert ist der Betrag, dessen andere Verteilung vom beteiligten Gläubiger verlangt wird (Zö/Seibel Rz 1). Ist nach dem Streitwert das LG sachlich z...mehr

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FoVo 04/2024, Es geht los: ... / Einführung

Maßnahme gegen die hybride Antragstellung Der Referentenentwurf für ein Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung, dessen Hauptziel in der Vermeidung hybrider Vollstreckungsanträge besteht, lag bereits im August des letzten Jahres vor und eigentlich war der Beschluss durch die Bundesregierung für den 22.11.2023 vorgesehen. Doch daraus wurde lange nichts. Nun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Insolvenzverfahren.

Rn 20 Eine nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zugestellte Vorpfändung verstößt gegen § 89 InsO und ist unzulässig. Entspr gilt gem § 294 I InsO während des Restschuldbefreiungsverfahrens. Es gilt die Rückschlagsperre aus § 88 InsO. Ist die Vorpfändung zugestellt und wird anschließend das Insolvenzverfahren eröffnet, kann nicht mehr das für ein Absonderungsrecht erforderl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 777 gilt für die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen; der Schuldner hat die Möglichkeit, sowohl gegen Maßnahmen der Mobiliar- als auch der Immobiliarzwangsvollstreckung vorzugehen. Die Vollstreckung in das Vermögen des Schuldners muss begonnen haben; sie darf noch nicht beendet sein; § 777 gilt auch noch im Zwangsversteigerungs- oder Zwangsverwaltungsverfahren. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Leistung der Teilsicherheit.

Rn 3 Erbringt der Gläubiger die Teilsicherheit und weist er deren Gestellung in der Form des § 751 II nach, kann er nach der Zustellung des Nachweises die Vollstreckung wegen des Teilbetrags betreiben, indem er einen Vollstreckungsauftrag über einen betragsmäßig bestimmten Teil des Vollstreckungsanspruchs erteilt. Das gilt auch in dem Fall, dass der Schuldner von seiner Abwe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. § 775 Nr 3.

Rn 11 Eine Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung erfolgt nach § 775 Nr 3, wenn eine öffentliche Urkunde vorgelegt wird, aus der sich ergibt, dass die zur Abwendung der Vollstreckung erforderliche Sicherheitsleistung oder Hinterlegung erbracht worden ist. Der Nachweis erfolgt durch öffentliche Urkunde; eine öffentlich beglaubigte Urkunde reicht nicht aus (Musi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 12 Das Gericht hat Abs 3 gem alle unbestrittenen Behauptungen als zugestanden anzusehen und muss diese als Streitstoff seinem Urt zugrunde legen. Dies ist Ausfluss des Beibringungsgrundsatzes. Aufgrund dessen findet Abs 3 nur in Verfahren mit Beibringungsgrundsatz Anwendung (allerdings auch in der Zwangsvollstreckung, Kobl MDR 97, 883), jedoch nicht in den Verfahren der U...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Der Zweck des Zivilprozesses.

Rn 3 Zentraler Zweck des Zivilprozesses ist und bleibt der Schutz und die Durchsetzung subjektiver Rechte des einzelnen Rechteinhabers. Dieser Schutz und damit die Institution des Zivilprozesses sind verfassungsrechtlich garantiert (s.u. Rn 6, 36 ff). Wenn der Gesetzgeber dem Einzelnen subjektive Rechte zuteilt und ihm Selbsthilfe verbietet, muss er zur Durchsetzung dieser s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 8 AVAG – Entscheidung.

Gesetzestext (1) Ist die Zwangsvollstreckung aus dem Titel zuzulassen, so beschließt das Gericht, dass der Titel mit der Vollstreckungsklausel zu versehen ist. In dem Beschluss ist die zu vollstreckende Verpflichtung in deutscher Sprache wiederzugeben. Zur Begründung des Beschlusses genügt in der Regel die Bezugnahme auf das durchzuführende Abkommen der Europäischen Union od...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 46 AVAG – Abweichungen von § 23.

Gesetzestext (1) Die Zwangsvollstreckung aus dem Titel, den der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts mit der Vollstreckungsklausel versehen hat, ist auf Antrag des Berechtigten auch dann über Maßregeln zur Sicherung hinaus fortzusetzen (§ 23 Absatz 1), wenn eine gerichtliche Anordnung nach § 45 Absatz 1 Nummer 1 oder § 22 Absatz 2 und 3 vorgelegt wird und die d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. S 2 Nr 3: Weiterer Verfahrensablauf; Einwendungsfrist.

Rn 9 Dem Antragsgegner wird der weitere Verfahrensgang aufgezeigt, der zum Erlass eines antragsgemäßen Festsetzungsbeschlusses führt, aus dem unmittelbar die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann, sofern der Antragsgegner nicht innerhalb eines Monats Einwendungen erhebt. Die Einwendungsfrist beginnt mit der Zustellung des Antrags und des Hinweises zu laufen; die Berechnu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 13 Der Gläubiger hat zwar grds die Wahl zwischen den Überweisungsformen, doch wird er regelmäßig die risikoärmere Einziehung wählen (Rn 4). Kann eine nach § 399 BGB nicht übertragbare Forderung gem § 851 II gepfändet werden, muss sie zur Einziehung überwiesen werden. Gepfändete Herausgabeansprüche können gem §§ 846, 849 ebenfalls nur zur Einziehung überwiesen werden, weil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Wesentliche Bestandteile eines Grundstücks.

Rn 4 Die Gegenstände, die als wesentliche Bestandeile eines Grundstücks anzusehen sind und damit vollinhaltlich das rechtliche Schicksal der Hauptsache teilen, sind in § 94 BGB gesondert geregelt. Es gehören dazu – mit dem Grundstück fest verbundene Sachen, insb Gebäude, – Erzeugnisse des Grundstückes, solange sie noch mit dem Boden verbunden sind. Erzeugnisse des Grundstück...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 849 ZPO – Keine Überweisung an Zahlungs statt.

Gesetzestext Eine Überweisung der im § 846 bezeichneten Ansprüche an Zahlungs statt ist unzulässig. Rn 1 Eine Überweisung an Zahlungs statt ist unzulässig, weil die Vollstreckung nach den §§ 847–848 nicht zur Befriedigung des Gläubigers wegen seiner titulierten Forderung führt, sondern nur die weitere Zwangsvollstreckung vorbereitet. Zudem besitzen die nach den §§ 847–848 ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Systematik.

Rn 1 Der Schuldner hat zwar im Verfahren vor dem Rechtspfleger (nicht aber in den Fällen der Klauselerteilung durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle nach § 724s § 724 Rn 10) einen verfassungsrechtlich geschützten Anspruch auf Anhörung vor der Erteilung einer sog qualifizierten Klausel. Allerdings ergibt sich dieser Anspruch nicht aus Art 103 I GG, sondern aus dem recht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 § 757 soll den Schuldner vor erneuten Vollstreckungsmaßnahmen schützen, nachdem die Vollstreckungsforderung durch den Gerichtsvollzieher im Wege der Zwangsvollstreckung oder durch Entgegennahme freiwilliger Leistungen bereits beigetrieben worden ist (Celle FGPrax 09, 278 [OLG Celle 28.05.2009 - 2 W 131/09]; St/J/Münzberg § 757 Rz 2). Die Vorschrift ist nur auf die Volls...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gerichte mit Anwaltszwang.

Rn 13 Der Anwaltszwang gilt vor den in Abs 1 aufgeführten Gerichten. Vor dem LG kann jeder allgemein zugelassene Rechtsanwalt auftreten, egal wo er residiert. Dies gilt auch, wenn das LG als Berufungsgericht tätig wird. Der Anwaltszwang besteht auch in den dem LG zugewiesenen Verfahren nach § 13 StrEG (BGH MDR 93, 766 [BGH 07.04.1993 - XII ZR 266/91]), nach § 140 I MarkenG u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ein von Rechtsanwälten im Namen und mit Vollmacht der von ihnen vertretenen Parteien abgeschlossener Vergleich wird auf Antrag einer Partei für vollstreckbar erklärt, wenn sich der Schuldner darin der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen hat und der Vergleich unter Angabe des Tages seines Zustandekommens bei einem Amtsgericht niedergelegt ist, bei dem eine der Par...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Vermieterpfandrecht.

Rn 29 Im Hinblick auf bewegliche Gegenstände, an denen dem Gläubiger als Vermieter ein Pfandrecht zusteht, scheidet eine Wegschaffung und Übergabe an den Schuldner nach Abs 2 wegen § 562a BGB aus. Ebenso verhält es sich gem § 581 II BGB für das Pfandrecht des Verpächters. Weil der Gläubiger in Ausübung seines Pfandrechts diese Sachen selbst ohne Vollstreckungstitel in Besitz...mehr