Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Aus dem Urteil eines ausländischen Gerichts findet die Zwangsvollstreckung nur statt, wenn ihre Zulässigkeit durch ein Vollstreckungsurteil ausgesprochen ist. (2) Für die Klage auf Erlass des Urteils ist das Landgericht zuständig, bei dem der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, und sonst das Landgericht, bei dem nach § 23 gegen den Schuldner Klage erhoben wer...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio.

Rn 1 § 758a I ergänzt § 758 insofern, als die Durchsuchung der Wohnung, sofern nicht Gefahr im Verzug ist, nur aufgrund einer richterlichen Durchsuchungsanordnung stattfinden darf, die bei der Durchführung der Vollstreckungsmaßnahme vorgezeigt werden muss (Abs 3). Die Vorschrift setzt die verfassungsrechtliche Rspr zu Art 13 II GG in das einfache Recht um (BVerfGE 51, 97 = N...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 § 744 erleichtert die Zwangsvollstreckung in einem Fall des § 743 und knüpft dabei an § 1422 BGB an. Nach dieser Vorschrift ist der das Gesamtgut allein verwaltende Ehegatte oder Lebenspartner uA prozessführungsbefugt, solange die Gütergemeinschaft besteht. Ist das nicht mehr der Fall, kollidiert diese Befugnis mit der nunmehr gemeinschaftlichen Verwaltungsbefugnis beid...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemeines.

Rn 47 Hilft der Rechtspfleger nicht vollständig ab, legt er die Erinnerung dem Richter vor, § 11 II 6 RPflG. Zuständig ist der Richter des Gerichts, dessen Rechtspfleger entschieden hat; dies kann beim LG auch die Kammer bzw. beim OLG der Senat sein (§ 28 RPflG; München AGS 17, 51, 52 [OLG München 08.07.2016 - 34 Sch 11/13]; bei der sofortigen Beschwerde ist der obligatorisc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Zwangsvollstreckung gegen Eheleute, die nach §§ 13 ff Familiengesetzbuches der früheren DDR im gesetzlichen Güterstand der Eigentums- und Vermögensgemeinschaft gelebt hatten und von denen mindestens einer nach der Wiedervereinigung Deutschlands aufgrund des nach Art 234 § 4 II, III EGBGB bestehenden Wahlrechts form- und fristgerecht iSd Fortfüh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Vor Vollstreckung.

Rn 5 Der Sicherungszweck entfällt bei Verzicht auf die vorläufige Vollstreckbarkeit (München WM 79, 29). Ferner bei einem bestätigenden Berufungsurteil, auch wenn dieses noch mit der Revision angreifbar und damit nicht rechtskräftig ist, § 708 Nr 10 (Zö/Herget § 109 Rz 3). Dies gilt nicht, wenn das Berufungsgericht die Zwangsvollstreckung gegen Abwendungssicherheit des Schul...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vorrang § 259.

Rn 7 Im Rahmen des Verfahrens hat das Gericht auf den entsprechenden Antrag des Klägers auf Fristsetzung und Entschädigungszahlung hin zunächst zu prüfen, ob neben den Voraussetzungen der §§ 255 und 510b auch die Voraussetzungen des § 259 gegeben sind. Ist dies der Fall, ist es verpflichtet, über den Entschädigungsantrag nach Maßgabe des § 259 zu entscheiden. Dies ergibt sic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren.

Rn 2 Die Pfändung der Schiffspart als Anteilsrecht erfolgt nach den §§ 858 I, 857, 829. Miteigentum an Binnenschiffen begründet keine Schiffspart (LG Würzburg JurBüro 77, 1289, 1290). Abweichend von § 828 ist als Vollstreckungsgericht das Amtsgericht des Schiffsregisters örtlich zuständig, Abs 2. Funktionell zuständig für den Erlass des Pfändungsbeschlusses ist der Rechtspfl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 9 Bei der Entscheidung, ob eine Wiederaufnahmeklage eingelegt werden soll, sind weitere Möglichkeiten des Vorgehens bei rechtskräftigem Verfahrensabschluss zu erwägen und abzugrenzen. Allein das Wiederaufnahmeverfahren beruft sich auf Verfahrensfehler oder auf eine erschütterte Urteilsgrundlage im geschlossenen Verfahren und zielt damit auf die Aufhebung eines rechtskräft...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1In der Kammer für Handelssachen hat der Vorsitzende die Sache so weit zu fördern, dass sie in einer mündlichen Verhandlung vor der Kammer erledigt werden kann. 2Beweise darf er nur insoweit erheben, als anzunehmen ist, dass es für die Beweiserhebung auf die besondere Sachkunde der ehrenamtlichen Richter nicht ankommt und die Kammer das Beweisergebnis auch ohne unmittel...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Inhalt und Wirkung des Urteils.

Rn 5 Der Vorbehalt betrifft nur die streitgegenständliche Erblasserschuld oder Erbfallschuld, nicht die erst nach dem Erbfall entstehenden Prozesskosten des Erben (Köln NJW 52, 1145 f), die sich als persönliche Nachlasserbenschulden darstellen. Der Vorbehalt ist nach dem Ausspruch zur Sache in das Urt aufzunehmen (näher §§ 311 II 1, 313 I Nr 4). Formulierungsbeispiel: ›Dem Be...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Vergleich.

Rn 20 Wird der Rechtsstreit durch einen Vergleich beendet, in dem sich die bedürftige Partei zur Übernahme der Kosten verpflichtet, ist die Rechtslage hinsichtlich der Gerichtskosten problematisch. Der nicht bedürftige Kl ist als Antragsteller Kostenschuldner ggü der Staatskasse gem § 22 I GKG. Die PKH-Partei ist Kostenübernahmeschuldner gem § 29 Nr 2 GKG. Hier greift nun de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1116 ZPO – Wegfall oder Beschränkung der Vollstreckbarkeit im Ursprungsmitgliedsstaat.

Gesetzestext 1Auf Antrag des Schuldners (Artikel 44 Absatz 2 der Verordnung [EU] Nr. 1215/2012) ist die Zwangsvollstreckung entsprechend § 775 Nummer 1 und 2 und § 776 auch dann einzustellen oder zu beschränken, wenn der Schuldner eine Entscheidung eines Gerichts des Ursprungsmitgliedstaats über die Nichtvollstreckbarkeit oder über die Beschränkung der Vollstreckbarkeit vor...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 35 AVAG – Sonderregelungen über die Beschwerdefrist.

Gesetzestext Die Frist für die Beschwerde des Verpflichteten gegen die Entscheidung über die Zulassung der Zwangsvollstreckung beträgt zwei Monate und beginnt von dem Tage an zu laufen, an dem die Entscheidung dem Verpflichteten entweder in Person oder in seiner Wohnung zugestellt worden ist, wenn der Verpflichtete seinen Wohnsitz oder seinen Sitz in einem anderen Vertragsst...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Pfändung.

Rn 6 Die Pfändung erfolgt nach §§ 808 f durch den GV. Dies setzt voraus, dass die Wertpapiere sich in Papierform in Besitz des Schuldners befinden. Wertpapiere werden jedoch häufig in Depots in Sammelverwahrung genommen. Die Zwangsvollstreckung hat dann nach §§ 857 I, 828 ff durch Pfändung und Verwertung der Miteigentumsanteile an den zum Sammelbestand des Verwahrers gehören...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vorläufige Vollstreckbarkeitserklärung nach § 704.

Rn 13 Aus nicht rechtskräftigen Urteilen findet die Zwangsvollstreckung nur statt, wenn sie im Tenor für vorläufig vollstreckbar erklärt worden sind, §§ 708, 709, oder durch einen Beschl nach §§ 537, 538. Der Gläubiger soll mit der Vollstreckung nicht warten müssen, bis das Urt rechtskräftig geworden ist. Keiner besonderen Vollstreckbarkeitserklärung bedürfen dagegen Urteile...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Streitwertfestsetzung.

Rn 2 Die Vorschrift ist auch dann anwendbar, wenn eine Streitwertfestsetzung erstmals erfolgt, nachdem die Kostenfestsetzung zuvor rechtskräftig auf der Basis eines zu hohen oder zu niedrigeren Streitwerts erfolgte (s zB § 63 III GKG). Das Verfahren nach § 107 ist auch vor Rechtskraft des Kfb zulässig. Alternativ kann dessen Änderung vor Rechtskraft wahlweise auch durch Erin...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Einsicht in das Schuldnerverzeichnis ist jedem gestattet, der darlegt, Angaben nach § 882b zu benötigen:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Schuldner.

Rn 100 Wurde der Schuldner zuvor nicht angehört, § 834, kann er gegen die Vollstreckungsmaßnahme mit der Erinnerung nach § 766 vorgehen. Ein, etwa wegen eines Verstoßes gegen ein Pfändungsverbot, anfechtbarer Pfändungsbeschluss ist bis zu einer Aufhebung wirksam und deswegen zu beachten (LG Fulda BeckRS 16, 06889). Der Rechtspfleger kann nach Anhörung des Gläubigers abhelfen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Gesetzliche Vertretung.

Rn 7 § 750 I 1 sieht nicht vor, dass der gesetzliche Vertreter einer Person im Titel namentlich zu bezeichnen ist. Denn dieser kann wechseln. Findet sich dennoch ein gesetzlicher Vertreter bezeichnet, bindet das weder das Vollstreckungsorgan, wenn die Vollstreckung gegen den gesetzlichen Vertreter gerichtet wird, noch macht es die Vollstreckung unzulässig, wenn etwa eine nac...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ausnahmsweise Bewilligung.

Rn 7 PKH für das Prüfungsverfahren kann dann bewilligt werden, wenn die Entscheidung in der Hauptsache durch Zeugenvernehmungen tatsächlich präjudiziert wird (Schoreit/Groß/Groß § 114 Rz 23 mwN). Außerdem dann, wenn in besonders schwierigen Fällen ein Antragsgegner im Prüfungsverfahren ohne Beiordnung eines Rechtsanwaltes ersichtlich nicht in der Lage wäre, sachdienliche Ang...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung (EuKoPfVODG) vom 21.11.16 (BGBl I, 2591; s vor §§ 704 Rn 23) eingefügt worden. Mit der neuen Bestimmung soll eine Vereinfachung und ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zwangsversteigerung.

Rn 2 Sie soll die Befriedigung des Gläubigers durch den Erlös des zwangsweise durch Versteigerung verwerteten Grundstücks sicherstellen. Da sie zur vollständigen Verwertung des Grundstücks führt, stellt sie den schwerwiegendsten Eingriff in das Eigentum des Schuldners dar. Die Verfahrensvoraussetzungen, der Ablauf und die Rechtsmittel sind geregelt im ZVG, welches aber ergän...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Internationale Forderungspfändung.

Rn 50 Im Unionsrecht gilt nach Art 41 I 1 EuGVVO für das Verfahren zur Vollstreckung der in einem anderen Mitgliedstaat ergangenen Entscheidung das Recht des ersuchten Mitgliedstaats. Die Pfändungsfreigrenzen für die Vollstreckung aus einem deutschen Titel in ein in einem Mitgliedstaat erwirtschaftetes Einkommen sind insoweit nach dem Recht des Staats zu bestimmen, in dem de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 792 gibt dem Gläubiger das Recht, anstelle des Schuldners die Erteilung von Urkunden zu beantragen, deren er zum Zweck der Vollstreckung bedarf. Die Vorschrift ist großzügig auszulegen; umfasst sind sämtliche zur Vorbereitung der Vollstreckung dienende Akte (St/J/Münzberg Rz 2). Das Gebot einer gläubigerfreundlichen Auslegung ergibt sich aus dem Zweck der Norm; dem Gl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeit.

Rn 2 Der Antrag ist bei dem Gericht zu stellen, bei dem der Rechtsstreit anhängig ist oder anhängig gemacht werden soll. Geht es um die Bewilligung von PKH für ein Verfahren in einem höheren Rechtszug, so ist also dieses Gericht zuständig. Wird im VwGO-Verfahren ein PKH-Antrag für einen noch zu stellenden Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt, so ist für den Antrag auf ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Entscheidung, Anfechtung und Vollstreckung.

Rn 11 In dem stattgebenden Vollstreckungsurteil wird der in die deutsche Sprache übersetzte Tenor des ausländischen Urteils wiedergegeben und im Inland für vollstreckbar erklärt: ›Das Urt des …, durch das der/die Beklagte zu … verurteilt wurde, wird für vollstreckbar erklärt.‹ (zum Antrag s Rn 9). Ausländische Währungen werden nicht im Urt, sondern erst im Vollstreckungsverf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren.

Rn 10 Das Vollstreckungsgericht hat selbstständig zu prüfen, ob sich Annahmeverzug und Befriedigung des Schuldners aus den vorgelegten Urkunden ergeben (Köln NJW-RR 91, 383 [OLG Köln 23.11.1990 - 2 W 195/90]; Hamm Rpfleger 83, 393). Zur eigenverantwortlichen Prüfung des Vollstreckungsgerichts gehört die Frage, ob die Zwangsvollstreckung nach dem Titel überhaupt eine echte Ge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Hat der Schuldner eine unbewegliche Sache oder ein eingetragenes Schiff oder Schiffsbauwerk herauszugeben, zu überlassen oder zu räumen, so hat der Gerichtsvollzieher den Schuldner aus dem Besitz zu setzen und den Gläubiger in den Besitz einzuweisen. 2Der Gerichtsvollzieher hat den Schuldner aufzufordern, eine Anschrift zum Zweck von Zustellungen oder einen Zustellungs...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einzelheiten.

Rn 2 Die Vollziehung erfolgt bei beweglichen Sachen durch Sachpfändung (§§ 808 ff) und bei Forderungen, Herausgabeansprüchen und anderen Vermögensrechten nach §§ 829 ff, 846 ff, 857 ff. Zuständig ist das Arrestgericht als Vollstreckungsgericht. Es entscheidet der Richter, wenn das Pfändungsgesuch bereits mit dem Arrestgesuch gestellt wird (§ 20 Nr 16 RPflG). Wird das Pfändun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Regelung ist die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Durchsuchung als Zwangseingriff des GV gegen die Wohnung und Behältnisse des Schuldners (Abs 1, 2) sowie die Befugnis zur Gewaltanwendung bei Widerstand gegen dessen Person (Abs 3; MüKoZPO/Heßler § 758 Rz 1; Behr NJW 92, 2125). In bestimmten Fällen müssen zusätzlich zu den Voraussetzungen des § 758 die des ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Gemäß § 781 bleibt bei der Zwangsvollstreckung gegen den Erben des Schuldners die Beschränkung der Haftung zunächst unberücksichtigt. Der Schuldner hat die Beschränkungen seiner Haftung auf den Nachlass mit der Vollstreckungsabwehrklage gem §§ 785, 767 geltend zu machen. Widerspricht der Schuldner der Pfändung unter Berufung auf den Vorbehalt der Beschränkung seiner Haf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio.

Rn 1 Die Zwangsvollstreckung kann nach § 750 I nur beginnen (s vor §§ 704 ff Rn 12), wenn Gläubiger und Schuldner im Titel oder in der Vollstreckungsklausel namentlich als solche bezeichnet sind. Für oder gegen wen vollstreckt wird, ist eine Frage, deren Beantwortung den Vollstreckungsorganen entzogen ist, weil es sich um eine inhaltliche Bedingung der Vollstreckbarkeit hand...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Zwangsvollstreckung nach den §§ 829–845 in Herausgabeansprüche des Schuldners ist für den Gläubiger wenig günstig. Auf Gegenstände des Schuldners, die sich bei einem Dritten befinden, kann der Gläubiger nur bei einem zur Herausgabe bereiten Dritten zugreifen, § 809 (vgl RGZ 25, 182, 187). Hat der Schuldner einen Anspruch auf Leistung eines noch nicht zu seinem Vermö...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Bei der Versteigerung vor Ort soll dem Zuschlag an den Meistbietenden ein dreimaliger Aufruf vorausgehen. 2Bei einer Versteigerung im Internet ist der Zuschlag der Person erteilt, die am Ende der Versteigerung das höchste, wenigstens das nach § 817a Absatz 1 Satz 1 zu erreichende Mindestgebot abgegeben hat; sie ist von dem Zuschlag zu benachrichtigen. 3 § 156 des Bürger...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Vollstreckung aus Schiedsvergleichen (Abs 4).

Rn 5 Nach dem früheren Schiedsverfahrensrecht konnte ein Schiedsverfahren durch schiedsrichterlichen Vergleich beendet werden (§ 1044a ZPO aF). Wurden solche Schiedsvergleiche vor dem Inkrafttreten des SchiedsVfG für vollstreckbar erklärt, findet aus ihnen weiterhin die Zwangsvollstreckung statt, obwohl sie in § 794 I Nr 4a ZPO nicht mehr erwähnt sind. Soweit ein Schiedsverg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 13 Die anfallenden Gebühren und Kosten stellen Kosten der Zwangsvollstreckung iSv § 788 dar. Für die Entscheidung des Gerichts entstehen keine Gerichtsgebühren. Dem Gerichtsvollzieher steht für eine Versteigerung oder einen Verkauf die Gebühr gem § 9 GVKostG iVm KV Nr 300 von EUR 57,20 sowie ggf der Zeitzuschlag nach KV Nr 500 von EUR 22,– ab der vierten Stunde für jede w...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Wirksamkeit des Pfandrechts.

Rn 2 Im Verteilungsverfahren wird die materiell-rechtliche Berechtigung der Forderungen nicht geprüft. Geprüft wird allerdings die Wirksamkeit der Pfändungen, offensichtlich unwirksame Pfändungen dürfen nicht aufgenommen werden. Nur anfechtbare Pfändungen müssen ebenso aufgenommen werden wie solche, bei denen die Zwangsvollstreckung einstweilen eingestellt ist. Es kommt nur ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Zwangsvollstreckung findet statt, wenn der Schiedsspruch für vollstreckbar erklärt ist. (2) 1Der Antrag auf Vollstreckbarerklärung ist unter Aufhebung des Schiedsspruchs abzulehnen, wenn einer der in § 1059 Abs. 2 bezeichneten Aufhebungsgründe vorliegt. 2Aufhebungsgründe sind nicht zu berücksichtigen, soweit im Zeitpunkt der Zustellung des Antrags auf Vollstreckbarer...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einziehungsprozess.

Rn 95 Gegen die Klage des Gläubigers kann sich der Drittschuldner auf die Unwirksamkeit des Pfändungsbeschlusses berufen und damit die mangelnde Aktivlegitimation des Gläubigers geltend machen (BGH NJW 76, 851 f [BGH 16.02.1976 - II ZR 171/74]). Auf eine lediglich fehlerhafte und damit anfechtbare Pfändung kann er sich im Einziehungsprozess nicht berufen, sondern nur dessen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. GV als Vollstreckungsorgan.

Rn 2 Seiner rechtlichen Stellung nach ist der GV Beamter iSv § 1 GVO oder in den neuen Bundesländern Angestellter des öffentlichen Dienstes (Schuschke/Walker/Walker Vor § 753–763 Rz 2). Rechtsgrundlagen seiner Tätigkeit sind §§ 154 f GVG, die bundeseinheitlichen GVordnungen (GVO) der Länder sowie die Geschäftsanweisung für GV (GVGA). Zwar bindet sie den GV als Beamten dienst...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Sicherungshypothek.

Rn 4 Die Zwangshypothek ist als einzige Vollstreckungsmaßnahme ausschließlich in der ZPO geregelt. Sie verschafft dem Gläubiger ein Sicherungsrecht am Grundstück, aus welchem er dinglich die Versteigerung betreiben kann. Die Zwangssicherungshypothek gleicht in ihrer sachenrechtlichen Wirkung der Sicherungshypothek des BGB. Lediglich die Erklärungen des Eigentümers werden dur...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Gesetz.

Rn 7 Rechtsverlust infolge gesetzlichen Forderungsübergangs (BGH NJW 11, 2884 [BGH 29.06.2011 - XII ZR 127/09]), Zahlung des Versicherers nach § 86 VVG, Übergang des Unterhaltsanspruchs auf den Sozialhilfeträger (BGH NJW 12, 3642) oder kraft Hoheitsakts wie beim Rechtsverlust durch Enteignung oder Restitution (Berlin KGR 00, 56), Überweisung iRd Zwangsvollstreckung (BGHZ 169...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 806a dient als Rechtsgrundlage dafür, dass der GV den Gläubiger über seine anlässlich der Zwangsvollstreckung gewonnenen Erkenntnisse über Geldforderungen (und über den Arbeitgeber, s Rn 5) des Schuldners unterrichtet. Die Norm schafft nicht nur die hierfür notwendige Erlaubnis, sondern begrenzt diese zugleich und verpflichtet den GV (der vorgelagert bereits zur Befra...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Darlegungslast (Abs 1 S 2).

Rn 13 Werden die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung vollstreckt, muss der Gläubiger zusätzlich dem Antrag eine nachprüfbare Aufstellung der Zwangsvollstreckungskosten und entspr Belege als elektronisches Dokument (Rn 11) beifügen. Der Vollstreckungsgläubiger muss dazu jede einzelne Position darlegen und durch elektronische Dokumente den Nachweis führen, etwa die Mand...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Vorrangige Realgläubiger (Abs 2).

Rn 9 Dingliche oder persönliche Gläubiger, denen nach § 10 bis 12 ZVG ein Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück zusteht, können einer nach Abs 1 zulässigen Pfändung durch Drittwiderspruchsklage nach § 771 widersprechen, weil ihnen auch die Früchte haften. Auf Eintragung oder Fälligkeit des Anspruchs kommt es nicht an (St/J/Würdinger Rz 14; MüKoZPO/Gruber Rz 10). Der vorr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Keine Immobiliarbeschlagnahme.

Rn 5 Ist das Grundstück, dessen Bestandteile die Früchte sind, bereits im Wege der Zwangsvollstreckung beschlagnahmt, können die Früchte nicht mehr gepfändet werden, da sie von der Beschlagnahme miterfasst werden (§§ 21 I 1, 148 ZVG) und dann ausschließlich der Immobiliarzwangsvollstreckung unterliegen. Anders, wenn das Grundstück im Besitz eines Pächters ist, da sein Recht ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1In einem anhängigen Verfahren hat die Zustellung an den für den Rechtszug bestellten Prozessbevollmächtigten zu erfolgen. 2Das gilt auch für die Prozesshandlungen, die das Verfahren vor diesem Gericht infolge eines Einspruchs, einer Aufhebung des Urteils dieses Gerichts, einer Wiederaufnahme des Verfahrens, einer Rüge nach § 321a oder eines neuen Vorbringens in dem Ver...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundsatz.

Rn 4 Abs 2 ordnet an, dass in allen Prozessen die Kosten eines Rechtsanwalts der obsiegenden Partei zu erstatten sind, sofern keine gesetzlichen Ausnahmen greifen, wie etwa im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren (§§ 118 I 4, 127 IV). Erfasst werden damit alle Verfahren nach der ZPO, also nicht nur die Erkenntnisverfahren, sondern auch Beschlussverfahren, Mahnverfahren, selbs...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG).

Rn 5 Nunmehr hat der Gesetzgeber das Personengesellschaftsrecht vollkommen neu geordnet (Gesetz vom 10.8.21, BGBl I 3436) und damit die Konsequenzen aus der Entscheidung ›Weißes Ross‹ gezogen. Er hat § 736 nF der materiellen Rechtslage angepasst. Der neue § 713 BGB nF ordnet das Gesellschaftsvermögen der nunmehr rechtsfähigen GbR zu. Die Vollstreckung in das Gesellschaftsver...mehr