Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Insolvenzverfahren.

Rn 27 Im Insolvenzverfahren gehört nur das beschlagfähige Vermögen zur Insolvenzmasse, § 36 I 1 InsO. Ob ein Gegenstand der Zwangsvollstreckung unterliegt, ist nach den zivilprozessualen Regeln zu bestimmen. Die Vorschrift des § 851 ist deswegen auch im Insolvenzverfahren zu beachten. Wird eine künftige Forderung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens gepfändet, hindert § 91 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Antrag auf Fristsetzung.

Rn 4 Der Beweisantritt durch Antrag auf Fristsetzung zielt darauf ab, das Verfahren anzuhalten. Der Beweisführer, der die Beweisurkunde derzeit noch nicht vorlegen kann, bleibt jedenfalls so lange nicht beweisfällig, wie die Frist zur Urkundenvorlegung läuft (Grenze: § 431 II). Die mit der Fristsetzung bewirkte Unterbrechung des Verfahrens soll dem Beweisführer die Möglichke...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Grundlagen.

Rn 1 Die Vorschrift steht im Zusammenhang mit den Regelungen über die Amtszustellung in §§ 166 ff. § 317 regelt sowohl die amtswegige Zustellung des Urteils nach dessen Erlass (Abs 1) als auch, in Abs 2–4, das Verfahren der Herstellung und Erteilung einer Ausfertigung und damit die zugehörigen Aufgaben der Geschäftsstelle. Die Amtszustellung der Urteile ist seit 1976 der vor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Klageantrag.

Rn 28 Der Klageantrag dient neben dem mitzuteilenden Lebenssachverhalt der Festlegung des Streitgegenstandes und schafft zugleich eine Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung. Er ist hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch konkret bezeichnet, dadurch den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308) absteckt, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1112 ZPO – Entbehrlichkeit der Vollstreckungsklausel.

Gesetzestext Aus einem Titel, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union vollstreckbar ist, findet die Zwangsvollstreckung im Inland statt, ohne dass es einer Vollstreckungsklausel bedarf. Rn 1 Die Vorschrift gilt für solche Titel, die aus Erkenntnisverfahren unter der Geltung der Brüssel-Ia-VO (seit 10.1.15) stammen. Für Altfälle, dh solche Titel, die auf Erk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Schiedsspruch mit nicht vollstreckbarem Inhalt.

Rn 11 Für die Vollstreckbarerklärung kommt es nicht darauf an, ob der Schiedsspruch einen vollstreckbaren Inhalt hat. Auch ein Schiedsspruch mit nicht vollstreckbarem Inhalt ist für vollstreckbar zu erklären. Hieran besteht ein rechtlich anzuerkennendes Interesse des Antragsstellers. Denn die Vollstreckbarerklärung ermöglicht nicht nur die Zwangsvollstreckung. Sie sichert de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO C

class action 328 ZPO 31 clausula rebus sic stantibus 323a ZPO 5 CLOUT 1061 ZPO 2 Computersoftware Zwangsvollstreckung 857 ZPO 62 Conciliation Einleitung ZPO 59 Cornelius 284 ZPO 31 Corona-Krise 245 ZPO 2; 247 ZPO 2 Corona-Pandemie 216 ZPO 5; 227 ZPO 2; 233 ZPO 39, 19a, 19b Corona-Virus 233 ZPO 19 Covid-19 Pandemie 176 GVG 7 cross examination 328 ZPO 30mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Versteigert der GV mehrere Pfandstücke, muss er laufend prüfen, ob der bisher erzielte Erlös ausreicht, um die (Haupt- und Neben-)Forderung des Gläubigers sowie die Vollstreckungskosten (§ 788) zu decken. Mit einzurechnen sind Forderungen, für die eine Anschlusspfändung (§ 826) erfolgt ist, wenn für sie die Frist nach § 816 I abgelaufen ist oder Gläubiger und Schuldner ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Hängt die Vollstreckung von einer Zug um Zug zu bewirkenden Leistung des Gläubigers an den Schuldner ab, so darf das Vollstreckungsgericht eine Vollstreckungsmaßregel nur anordnen, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 8 Lehnt der GV die Aushändigung des Titels oder die Erteilung einer Quittung ab, verweigert er diese oder den Vermerk von Teilleistungen auf dem Titel (s Rn 6), ist die Erinnerung nach § 766 statthaft. Sobald der Titel dem Schuldner übergeben wurde, ist die Zwangsvollstreckung beendet, so dass das Rechtsschutzbedürfnis für einen vollstreckungsrechtlichen Rechtsbehelf fehl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Antrag.

Rn 2 Ein ausdrücklicher Antrag ist erforderlich, der gem § 13 I GBO schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten des Grundbuchamtes zu stellen ist. Die Form des § 29 GBO ist nicht erforderlich. Antragsberechtigt ist ausschließlich der Gläubiger. Das Vollstreckungsgericht und der Schuldner sind nicht antragsberechtigt (Schuschke/Walker/Kessen/Thole Rz 2). Auch eine V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sachliche Zuständigkeit (Abs 1).

Rn 4 Als Vollstreckungsgericht ist grds ausschließlich, § 802, das Amtsgericht sachlich zuständig, § 764, auch wenn aus einem Titel des Familiengerichts (BGH NJW 79, 1048, einschl der Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Zwangsvollstreckung) oder ein vom Prozessgericht gem § 888 festgesetztes Zwangsgeld vollstreckt wird (BGH NJW 83, 1859 [BGH 02.0...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Bewilligungsverfahren.

Rn 8 Allen in Abs 2 genannten Berechtigten muss der Bezug ausdrücklich bewilligt werden. Das Bewilligungsverfahren ist seit der Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung in der Schuldnerverzeichnisabdruckverordnung geregelt. Zuständig ist der Leiter oder die Leiterin des zentralen Vollstreckungsgerichts nach § 882h I (§ 2 SchuVAbdrV). Die Bewilligung ist nur ggü d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Wirkung auf Arrestvollziehung.

Rn 9 Der Widerspruch hat nach § 924 III 1 keine aufschiebende Wirkung hinsichtlich der Arrestvollziehung. Das Gericht kann aber die Vollziehbarkeit durch einstweilige Anordnung nach § 707 aussetzen. § 707 I 1 gilt hierbei nicht, so dass auch eine Aussetzung ohne Sicherheitsleistung in Betracht kommen kann. Wegen des Schutzzweckes des Arrestverfahrens für den Gläubiger, des G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Zur Pfändung einer Forderung, für die eine Hypothek besteht, ist außer dem Pfändungsbeschluss die Übergabe des Hypothekenbriefes an den Gläubiger erforderlich. 2Wird die Übergabe im Wege der Zwangsvollstreckung erwirkt, so gilt sie als erfolgt, wenn der Gerichtsvollzieher den Brief zum Zwecke der Ablieferung an den Gläubiger wegnimmt. 3Ist die Erteilung des Hypothekenb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. § 778 I.

Rn 3 Gemäß § 778 I ist die Zwangsvollstreckung in das eigene Vermögen des Erben wegen Nachlassverbindlichkeiten ausgeschlossen, wenn diese nicht gleichzeitig auch Eigenschulden des Erben sind. Zu den Nachlassverbindlichkeiten iSd § 1967 II BGB gehören nicht nur die vom Erblasser herrührenden Schulden, sondern auch die Verbindlichkeiten, die aus dem Erbfall und in der Person ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. PKH für Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren.

Rn 32 Im Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren ist für die PKH-Bewilligung das Vollstreckungsgericht zuständig. Hier gilt die Bewilligung für das gesamte Verfahren einschließlich des Verteilungsverfahrens. Auf Antrag kann auch für das Zwangsversteigerungsverfahren und das Zwangsverwaltungsverfahren die Bewilligung in einem Beschl erfolgen (Stöber ZVG Einl 45.2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kostenfestsetzungsbeschlüsse gem § 794 I Nr. 2.

Rn 33 Titel, die eine Kostenentscheidung enthalten, regeln die Pflicht zur Erstattung der Kosten nur dem Grunde nach. Mit dem Kfb wird die Höhe der zu erstattenden Kosten betragsmäßig festgelegt und der zur Vollstreckung notwendige Titel gem § 794 I Nr 2 geschaffen. Der Kfb ist in seiner Wirksamkeit vom Bestand der Kostengrundentscheidung abhängig und wird gegenstandslos, we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Insolvenzanfechtung und Gläubigeranfechtung.

Rn 36 Der sich aus §§ 129 ff InsO ergebende Rückgewähranspruch ist zwar schuldrechtlicher Verschaffungsanspruch; der anfechtbar weggegebene Vermögensgegenstand gehört jedoch haftungsrechtlich zur Insolvenzmasse. Ist somit ein nach § 143 InsO zurück zu gewährender Gegenstand noch bestimmbar in der Insolvenzmasse des Anfechtungsgegners vorhanden, besteht ein Aussonderungsrecht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Verfahrensfragen.

Rn 45 Auf das Abänderungsverfahren finden die allgemeinen Verfahrensvorschriften in Unterhaltssachen Anwendung; es besteht Anwaltszwang. Das zuständige Gericht ist nach §§ 232, 233 zu bestimmen. Bei gegenläufigen Anträgen ist gem § 113 I 2 iVm § 261 III 1 ZPO das zuerst angerufene Gericht örtlich zuständig. Beide Anträge sind zu verbinden und in Form von Antrag und Widerantr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift dient dem Schutz des Inhabers eines Verwertungsrechts an der Sache mit besserem oder gleichem Rang, das nicht ein Pfändungspfandrecht ist. Der Pfändungspfandrechtsgläubiger ist darauf verwiesen, seine Rechte im Verfahren nach § 827 II 1, §§ 872 ff geltend zu machen (vgl oben § 804 Rn 7). Die Vorzugsklage nach § 805 ist eine prozessuale Gestaltungsklage un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anwendung von Gewalt (Abs 3).

Rn 7 Widersetzt sich der Schuldner oder ein Dritter der Durchsuchung oder will er mit Gewalt die Vollstreckung verhindern, darf der GV den Widerstand mit Gewalt neutralisieren. Widerstand ist nach § 62 III GVGA jedes Verhalten, das zu der Annahme Anlass gibt, die Zwangsvollstreckung werde sich nicht ohne die Anwendung von Gewalt durchführen lassen. Bereits die Drohung mit Ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe.

Rn 19 Gegen die Vorpfändung als Zwangsvollstreckungsmaßnahme kann bei Ablehnung vom Gläubiger (Stuttgart DGVZ 21, 119), sonst vom Schuldner, Drittschuldner oder einem beschwerten Dritten, die Vollstreckungserinnerung nach § 766 (Ddorf NJW-RR 93, 831) eingelegt werden. Sie ist auch der statthafte Rechtsbehelf, wenn der Gerichtsvollzieher im Zwangsvollstreckungsverfahren eine ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Durchführung.

Rn 12 Der Dritte wird durch das Land, vertreten durch das Vollstreckungsgericht, mit der Verwertung betraut (BGHZ 170, 243, 247). Er wird nicht hoheitlich tätig; die Verwertung läuft in privatrechtlichen Formen ab (BGHZ 119, 75, 79 ff). Die Veräußerung erfolgt daher nach §§ 156, 433 ff, 929 ff BGB. Für den guten Glauben nach § 932 BGB reicht es nicht aus, dass der Erwerber a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1107 ZPO – Ausländische Vollstreckungstitel.

Gesetzestext Aus einem Titel, der in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union nach der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 ergangen ist, findet die Zwangsvollstreckung im Inland statt, ohne dass es einer Vollstreckungsklausel bedarf. Rn 1 Dem Vollstreckungsorgan sind die in Art 21 II EuGFVO genannten Unterlagen vorzulegen. Die Bestätigung gem Art 20 II EuGFVO ersetzt dabei die Vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Vollziehung.

Rn 4 Vollziehung ist die gesetzestechnische Bezeichnung für die Zwangsvollstreckung der einstweiligen Rechtsschutzanordnung (BGHZ 131, 141, 143 = NJW 96, 198). Die Vollziehung der einstweiligen Verfügung ist unstatthaft, wenn sie nicht innerhalb der Monatsfrist der §§ 936, 929 II erfolgt (§ 929 Rn 3). Eine amtswegige Zustellung der Entscheidung reicht nicht aus; gleiches gil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Befugnisse des GV.

Rn 8 Die Ermächtigung des GV richtet sich auf die Einleitung und Durchführung von recht- und zweckmäßigen Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner und dritte Personen. Ihnen ggü können Einwendungen gegen den Vollstreckungsauftrag nach § 755 S 2 nicht geltend gemacht werden, in Abweichung von § 169 BGB sogar dann nicht, wenn ihnen diese bekannt waren oder sie sie hätten ke...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Anordnung.

Rn 48 Wegen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ist Zwangshaft nur dann zulässig, wenn Zwangsgeld nicht ausreichend erscheint, den Willen des Schuldners zu beugen (hM; Zweibr JurBüro 03, 494). Die Ersatzzwangshaft muss verhältnismäßig sein (LAG Hessen 30.12.20 – 8 Ta 313/20, Rz 22). Zu Besonderheiten bei der ersatzweisen Anordnung von Zwangshaft gegen eine Erbengemeinschaft ...mehr

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§ 23 Güteverhandlung / VI. Vergleich

Rz. 17 Der Abschluss eines Vergleichs ist in die Niederschrift aufzunehmen, § 54 Abs. 3 ArbGG. Er ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 ZPO zu protokollieren. Er ist den Parteien vorzulesen bzw. vorzuspielen und von den Parteien zu genehmigen. Aus dem Prozessvergleich kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden (§ 794 ZPO). Rz. 18 Gem. § 278 Abs. 6 ZPO kann das Gericht den Parteien e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. PKH-Partei ist Beklagter.

Rn 17 Hat der Kl obsiegt und die PKH-Partei war beklagt, sind die Vorschüsse durch den Kl als Kostenschuldner im Verfahren gezahlt worden. Die PKH-Partei ist Kostenschuldner als unterlegene Partei. Gemäß § 31 II 1 GKG soll in einem solchen Fall die Haftung gegen den Kl als Zweitschuldner nur greifen, wenn die Zwangsvollstreckung beim Beklagten erfolglos geblieben ist. Folge ...mehr

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AGS 04/2024, Geigel, Der Haftpflichtprozess - mit Einschluss des materiellen Haftpflichtrechts

Herausgegeben von Kurt Haag. 29. völlig neubearb. Aufl., 2024. Verlag C.H. Beck, München. ILVII, 2.386 S., 199,00 EUR Zum Geigel muss man nach 29 Auflagen nicht mehr viel sagen. Das Handbuch ist seit Jahrzenten das Standardwerk zum Haftpflichtrecht. Insgesamt 20 Autoren, sämtlich Spezialisten ihres Gebiets, zeichnen sich für die umfassende Darstellung verantwortlich. In Teil ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtskraft.

Rn 35 Die materielle Rechtskraft wirkt nur zwischen den Prozessparteien. Sie erstreckt sich weder auf die festgestellten noch auf die versagten Einwendungen gegen die titulierte Forderung, da nicht die vorgetragene Einwendung Streitgegenstand ist. Mit einer der Vollstreckungsabwehrklage stattgebenden Entscheidung wird die Vollstreckbarkeit des titulierten Anspruchs beseitigt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Gefährdungshaftung.

Rn 6 Sämtliche Ansprüche aus gesetzlicher Gefährdungshaftung des materiellen Rechts (Bsp: §§ 1 ff, 14 HaftpflG; §§ 7 ff StVG iVm § 115 VVG) werden vom weiten Begriff der unerlaubten Handlung iSd § 32 erfasst (BGHZ 80, 1, 3; Zö/Schultzky Rz 6; Musielak/Voit/Heinrich Rz 3; ThoPu/Hüßtege Rz 2; zur Gefährdungshaftung nach StVG vgl BGH NJW 83, 1755; zur Gefährdungshaftung nach AM...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Rüge.

Rn 2 Der Mangel der Vollmacht kann jederzeit in jeder Lage des Rechtsstreits (auch noch in der Zwangsvollstreckung und der Kostenfestsetzung; MüKoZPO/v. Mettenheim § 88 Rz 6) gerügt werden, denn auf das Rügerecht kann nicht verzichtet werden (allgM St/J/Jacoby § 88 Rz 2; Zö/Althammer § 88 Rz 3). Deshalb kann die Rüge auch erst im Rechtsmittelzug erhoben werden (BGH NJW 02, 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 30 EGZPO – [Übergangsvorschrift zum Justizkommunikationsgesetz].

Gesetzestext Für Artikel 1 Nr. 2a und 3a des Justizkommunikationsgesetzes vom 22. März 2005 (BGBl. I S. 837) gilt folgende Übergangsvorschrift: Ist einer Partei vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes für einen Rechtszug Prozesskostenhilfe bewilligt worden, so ist für diesen Rechtszug insoweit das bisherige Recht anzuwenden. Maßgebend ist das Datum des Bewilligungsbeschlusses....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundlagen.

Rn 1 Das BMJ ist durch § 703c I ermächtigt, Formulare bundesweit einzuführen. Den Landesregierungen ist es durch Abs 3 überlassen, den Beginn der Einführung maschineller Bearbeitung jeweils für ihr Land individuell festzulegen. Bei allen Mahngerichten sind automatisierte Verfahren eingeführt. Rn 2 § 703c I 1 nennt die Zwecke der einzuführenden Formulare. Sie sollen nicht nur ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich, Voraussetzungen.

Rn 3 Sowohl § 2115 BGB als auch § 773 finden nur bei der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen Anwendung; uneingeschränkt gelten sie für die Mobiliar- und Immobiliarvollstreckung. Nicht anwendbar ist § 773 auf Teilungsversteigerungen, die von Miterben betrieben werden; etwas anderes gilt dann, wenn ein Gläubiger den Erbteil gepfändet hat und aufgrund dessen die Auseinand...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Hat sich der Schuldner in einem Vergleich, aus dem die Zwangsvollstreckung stattfindet, zur Räumung von Wohnraum verpflichtet, so kann ihm das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Wohnraum belegen ist, auf Antrag eine den Umständen nach angemessene Räumungsfrist bewilligen. 2Der Antrag ist spätestens zwei Wochen vor dem Tag, an dem nach dem Vergleich zu räumen ist, zu ste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio des Schutzantrags des Schuldners.

Rn 1 Die Interessen des Schuldners stehen in der Zwangsvollstreckung ggü denen des Gläubigers, der ja einen titulierten Anspruch erstritten hat, grds hintan. Ihnen wird allein dadurch Rechnung getragen, dass der Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit zu leisten hat (§§ 709, 708, 711; Ddorf GRUR-RR 10, 122; MDR 87, 415; Celle OLGZ 93, 475 f). Ein gewisses ›Korrektiv‹ für ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio.

Rn 1 Der Schuldner ist aufgrund des vorrangigen Interesses des Titelgläubigers an der raschen Durchführung der Zwangsvollstreckung grds darauf verwiesen, Einwendungen gegen die Zulässigkeit der Vollstreckungsklausel nach dem Vollstreckungszugriff geltend zu machen (zu den Ausnahmen: Anhörung vor Erteilung der Klausel s § 730 Rn 2). § 732 bringt das Interesse des Schuldners z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Abs 1 verbietet die Pfändung von Gegenständen, die dem Schuldner zur angemessenen Lebensführung verbleiben müssen. Durch das Gerichtsvollzieherschutzgesetz vom 7.5.21 (BGBl I S 850) ist die Vorschrift neu gefasst worden, um sie an die veränderten rechtlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten sowie gewandelte gesellschaftliche Realitäten anzupassen. Insb werden in einig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Befreiung von einer Verbindlichkeit.

Rn 68 Schätzung nach § 3 (BGH NJW 74, 2128; KG JurBüro 98, 648); maßgeblich ist grds der vom Kl genannte Betrag; wenn besondere Umstände vorliegen, die eine geringere Bewertung rechtfertigen, ist ein Abschlag vorzunehmen (BGH MDR 11, 1075 [BGH 14.07.2011 - III ZR 23/11]: Ansatz von 20 %, wenn künftige Inanspruchnahme ausgeschlossen); auch bei Befreiung von Bürgen- oder Pfand...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einwendungen des Schuldners.

Rn 7 Abs 1 UnterAbs 2 nimmt auf Art 46 Bezug, der seinerseits mit dem Verweis auf die Versagungsgründe des Art 45 den Einwand des Ordre-Public-Verstoßes unter Vorbehalt eines Antrags des Schuldners auf Versagung der Zwangsvollstreckung stellt. Die übrigen Versagungsgründe des Art 45 werden hingegen durch Abs 1 UnterAbs 1 S 2 ausgeschlossen. Insbesondere die internationale Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Erhält der Gerichtsvollzieher anlässlich der Zwangsvollstreckung durch Befragung des Schuldners oder durch Einsicht in Dokumente Kenntnis von Geldforderungen des Schuldners gegen Dritte und konnte eine Pfändung nicht bewirkt werden oder wird eine bewirkte Pfändung voraussichtlich nicht zur vollständigen Befriedigung des Gläubigers führen, so teilt er Namen und Anschrift...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Vorschrift gilt für jede Art der Zwangsvollstreckung, auch für die Arrestvollziehung nach § 928 (RGZ 60, 179, 181). § 778 greift dann nicht mehr ein, wenn der Erbe die Erbschaft gem §§ 1946 ff BGB angenommen hat oder die Ausschlagungsfrist des § 1944 BGB hat verstreichen lassen. Bei Miterbschaft läuft für jeden Miterben eine eigene Ausschlagungsfrist; die Voraussetz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Funktionelle Zuständigkeit (Abs 1).

Rn 2 Der Gerichtsvollzieher ist das für die Abnahme sowohl der Vermögensauskunft als auch der eidesstattlichen Versicherung berufene Organ in der Zwangsvollstreckung. Amtssitz des Gerichtsvollziehers ist der Gerichtsvollzieherbezirk innerhalb des Amtsgerichtsbezirks, so dass Abs 1 S 1 auf den Gerichtsvollzieher ›bei dem Amtsgericht‹ verweist. Bei Amtsgerichten mit mehreren G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Vollstreckung nach der ZPO (Abs 4).

Rn 4 Für die Fälle der Herausgabe oder der Vorlage einer Sache sowie die Vornahme vertretbarer Handlungen eröffnet Abs 4 neben bzw anstelle der weiterhin bestehenden Möglichkeiten des Zwangsgeldes und der Zwangshaft den Weg für die Zwangsvollstreckung nach den §§ 883, 886, 887 ZPO. Die Vollstreckung nach der ZPO ergeht durch Beschluss (§ 891 ZPO) und setzt kein Verschulden v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Insolvenzverfahren.

Rn 15 Ist der Herausgabeanspruch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens gepfändet, kann die Herausgabe nach Verfahrenseröffnung angeordnet werden, da sie für die Pfändung des Anspruchs nicht wesentlich ist. Wurde der Herausgabeanspruch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens gepfändet, gibt der Drittschuldner die Sache aber erst danach heraus, so entsteht wirksam das Pfändungsp...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Allgemeine Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen.

Rn 11 Neben den allg Vollstreckungsvoraussetzungen prüft das Gericht das Vorliegen, nicht aber die materielle Richtigkeit des Titels, da diese im Zwangsvollstreckungsverfahren keine Rolle spielt (Bambg NJW-RR 98, 716; BAGE 130, 195 [BAG 15.04.2009 - 3 AZB 93/08], Rz 25; LAG Hessen 21.3.19 – 8 Ta 22/19, Rz 17 f). Dies gilt auch, wenn es sich um eine Versäumnisentscheidung han...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Prozesshandlungen der Parteien.

Rn 7 Werden Prozesshandlungen gegenüber einer Partei in Ansehung der Hauptsache während der Unterbrechung oder Aussetzung vorgenommen, sind diese ggü dem Gegner nach Abs 2 unwirksam, und zwar unabhängig von der Parteirolle (BGH WM 17, 2363; BAG NZA 15, 1333). Das gilt auch für Klageänderungen, wobei nach einer Meinung die Klageerweiterung, mit der ein neuer Streitgegenstand ...mehr