Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Folgen der Auskehr.

Rn 5 Zur Wirkung der Auszahlung s § 815 Rn 4, zur Auszahlung an einen Vertreter s § 815 Rn 3. Solange ein etwaiger Übererlös an den Schuldner noch nicht ausgekehrt ist, kann der Übererlös wegen einer weiteren Forderung gegen den Schuldner durch Anschlusspfändung (§ 826) gepfändet werden. Bei der Auszahlung eines Übererlöses wird dem Schuldner das Geld nicht übereignet; entwe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zuständigkeit der Vollstreckungsbehörden, S 2.

Rn 4 Im Regelfall hat die Verwaltungsbehörde die Aufgaben des Vollstreckungsgerichts zu erfüllen, § 910 S 2. Diese Zuständigkeit der Vollstreckungsbehörden besteht unabhängig von der Qualifikation der beizutreibenden Forderung als öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich (BTDrs 19/19850, 46). Die Kompetenzregelung dient der Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung. Zustä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Wirkungen.

Rn 53 Nicht wiederkehrende Vergütungen unterliegen im vollen Umfang dem Gläubigerzugriff und sind abtretbar (MüKoZPO/Smid § 850i Rz 7). Der Pfändungs- und Abtretungsschutz wird erst durch den Beschl des Vollstreckungsgerichts begründet. Auf den Schutz kann nicht verzichtet werden. Mit dem Antrag wird nicht die Überprüfung des Pfändungsbeschlusses, sondern die Berücksichtigun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vollstreckbare Ausfertigung.

Rn 6 Zur Erteilung der Vollstreckungsklausel für Unterwerfungserklärungen aus notariellen Urkunden ist gem § 797 I 2 a der Notar zuständig, welcher die Urkunde verwahrt. Befindet sich die Urkunde in der Verwahrung der Notarkammer oder des AG, ist für die Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung die Notarkammer bzw das AG zuständig, § 797 I 2b bzw c. Die Zuständigkeit der N...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren.

Rn 2 Die Norm regelt den Abschluss des Verfahrens. Sie schließt unmittelbar an die Verfahrensabläufe der §§ 19, 20 an. Mit der vorgeschriebenen Ergebnisübermittlung ist ein nach außen erkennbarer Akt der Verfahrensbeendigung erreicht. Im Einzelnen sind dabei drei Endergebnisse möglich: Erstens: Die Verbraucherschlichtungsstelle teilt mit, dass beide Parteien den Schlichtungsv...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wird auf Räumung von Wohnraum erkannt, so kann das Gericht auf Antrag oder von Amts wegen dem Schuldner eine den Umständen nach angemessene Räumungsfrist gewähren. 2Der Antrag ist vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung zu stellen, auf die das Urteil ergeht. 3Ist der Antrag bei der Entscheidung übergangen, so gilt § 321; bis zur Entscheidung kann das Gericht auf Ant...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Ausfertigung des Urteils.

Rn 3 Eine Klausel, die sich nicht auf der Ausfertigung des Urteils befindet oder sich nicht auf das in der Ausfertigung verkörperte Urt bezieht, das die Vollstreckung ermöglicht, ist unwirksam (MüKoZPO/Wolfsteiner § 725 Rz 1). Vielmehr muss das Klauselorgan eine Originalausfertigung der Klausel genau derjenigen Urteilsausfertigung beifügen, aus der vollstreckt werden soll (L...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Tatbestand.

Rn 3 Zu Beginn der Zwangsvollstreckung (s vor §§ 704 ff Rn 12) müssen Leistungstitel gegen alle Miterben erwirkt worden sein. Duldungstitel genügen nicht (Garlichs JurBüro 98, 243; Zö/Seibel § 747 Rz 5). Ein einheitlicher Titel ist hingegen nicht erforderlich. Vielmehr können diese in getrennten Verfahren erwirkt worden und sogar von verschiedener Art sein (BGHZ 53, 110, 113...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Keine Anwendung bei allen öffentlich-rechtlichen Körperschaften.

Rn 4 Für die Zwangsvollstreckung gegen Gemeinden und Gemeindeverbände gilt die Vorschrift nicht wegen § 15 Nr 3 EGZPO. Hier ist das jeweilige Landesrecht vorrangig und weicht inhaltlich tw ab (Einzelheiten zu den jeweiligen Länderregelungen Schuschke/Walker/Kessen/Thole Rz 2). Ferner ausgenommen ist gem Abs 3 die Vollstreckung gegen die öffentlich-rechtlichen Banken und Kred...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Durch den Vollstreckungsauftrag und die Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung wird der Gerichtsvollzieher ermächtigt, Leistungen des Schuldners entgegenzunehmen und diese zu quittieren sowie mit Wirkung für den Gläubiger Zahlungsvereinbarungen nach Maßgabe des § 802b zu treffen. (2) Dem Schuldner und Dritten gegenüber wird der Gerichtsvollzieher zur Vornahme der Zwan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. § 778 II.

Rn 5 Gemäß § 778 II ist die Vollstreckung wegen Eigenverbindlichkeiten des Erben in den Nachlass vor Annahme der Erbschaft nicht statthaft; sie darf nur in das Eigenvermögen des Erben erfolgen; auch die Vollstreckung in Nachlass-Surrogate ist ausgeschlossen. Sind mehrere Erben vorhanden, bedarf es gem § 740 für die Zwangsvollstreckung in einen Nachlass bis zur Erteilung eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundlagen.

Rn 36 Das Verfahrensrecht aller Gerichtszweige und damit auch der Zivilprozess werden heute in hohem Maße von verfassungsrechtlichen Vorgaben beeinflusst. Daher hat das BVerfG auf der Grundlage des Grundgesetzes immer wieder in das Verfahrensrecht eingegriffen und es vielfach durch verfassungskonforme Auslegung und verfassungsrechtlich bedingte Erweiterung oder Einschränkung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Durchführung der Herausgabe (Abs 3).

Rn 6 Der GV setzt den Schuldner bei der vereinfachten Räumung aus dem Besitz der unbeweglichen Sache und weist den Gläubiger in diesen ein, § 885 I 1. Anders als bei der Vollstreckung nach § 885 werden jedoch die in den Räumen befindlichen beweglichen Sachen weder gem § 885 II, III vom GV weggeschafft noch dem Schuldner oder einem in § 885 II genannten Drittem übergeben (Zö/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 45 EGZPO – [Übergangsvorschrift zum Personengesellschaftsmodernisierungsgesetz].

Gesetzestext Zur Zwangsvollstreckung in das Vermögen einer rechtsfähigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Sinne von § 705 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs genügt ein gegen alle Gesellschafter gerichteter Vollstreckungstitel, wenn dieser vor dem 1. Januar 2024 erwirkt wurde. Rn 1 Zur Vollstreckung in das Vermögen einer rechtsfähigen BGB-Gesellschaft genügt ein gegen a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Prozessverträge.

Rn 55 Prozessverträge sind Verträge, die ihre unmittelbare Hauptwirkung auf prozessualem Gebiet entfalten (R/S/G § 66 Rz 1; grdl Wagner Prozessverträge 1998). Die ZPO kennt nur in seltenen Fällen Prozessverträge, so den Vertrag über die Vereinbarung einer Zuständigkeit (§ 38), den Schiedsvertrag (§ 1029), die vertragliche Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Es kommt nicht darauf an, aus welchen Gründen die Partei den Verkündungstermin versäumt hat. Hat das Gericht das Urt in einem Termin verkündet, der den Parteien nicht bekanntgegeben worden war, so berührt dies die Wirksamkeit der Verkündung und des Urteils nicht (§ 310 Rn 8). Der Bekanntmachungsfehler führt als Verfahrensfehler nur dann zur Aufhebung des Urteils, wenn d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Nicht öffentlicher Termin.

Rn 11 Der Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft und eidesstattlichen Versicherung ist nicht öffentlich, der Gläubiger und – soweit vorhanden – der Prozessbevollmächtigte des Schuldners haben aber ein Anwesenheitsrecht. Die Mitteilung des Teilnahmewunsches in Modul H Formular nach Anl 1 zu § 1 I ZVFV (s § 802a Rn 4) ist nicht Voraussetzung für dessen Ausübung. Der Gläubiger...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Aufnahme des Verfahrens.

Rn 8 Für die Aufnahme sind in den §§ 85, 86, 180 II 184 I 2 InsO Spezialregelungen vorhanden, d.h. die Aufnahme richtet sich insoweit allein nach der InsO, nicht nach § 265 II (BGH NJW-RR 14, 1270; 22, 1350 Rz 13; BeckRS 21, 11547; 22, 1469 Rz 4 = ZInsO 22, 591; NJW 23, 2204 Rz 14). Danach sind aufnahmeberechtigt in erster Linie der Insolvenzverwalter (§§ 85 I 1, 86 I InsO) ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Vollstreckungsbescheide bedürfen der Vollstreckungsklausel nur, wenn die Zwangsvollstreckung für einen anderen als den in dem Bescheid bezeichneten Gläubiger oder gegen einen anderen als den in dem Bescheid bezeichneten Schuldner erfolgen soll. (2) Einwendungen, die den Anspruch selbst betreffen, sind nur insoweit zulässig, als die Gründe, auf denen sie beruhen, nach Zus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zustellungsauftrag.

Rn 4 Zustellungsveranlasser (§ 176) ist die Partei, die sich in Verfahren vor dem Amtsgericht allerdings der Vermittlung durch die Geschäftsstelle bedienen kann (§ 192 S 2). Der Zustellungsauftrag richtet sich gem § 192 S 1 stets an den GV. Er begründet kein Vertragsverhältnis. Anwaltszwang besteht nicht. Die Partei kann sich vertreten lassen. Eine ohne Auftrag bewirkte Zust...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / L. Anspruch auf Schadensersatz, § 1065 II S 2, § 717 II S 2.

Rn 22 Hat der Schiedskläger aus einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Schiedsspruch vollstreckt oder hat der Schiedsbeklagte zur Abwendung der Zwangsvollstreckung an den Schiedskläger geleistet, kann der Schiedsbeklagte im Verfahren nach § 1065 einen Antrag auf Schadensersatz nach § 717 II S 2 stellen. Hebt der BGH den Schiedsspruch auf, entscheidet er zugleich über de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Urteil über die Aufrechterhaltung eines Versäumnisurteils (S 3).

Rn 6 Auf Entscheidungen nach § 343 S 1 ist S 3 nur anwendbar, wenn für sie auch S 1 gilt, nicht wenn sie nach § 708 ergehen. S 3 ist daher nicht anwendbar, wenn das aufrechterhaltene Urt selbst ein Versäumnisurteil ist (dann geht § 708 Nr 2 nach hM vor; Musielak/Voit/Lackmann § 709 Rz 8) oder § 708 Nr 11 einschlägig ist und aus dem Urt auch ohne Sicherheitsleistung vollstrec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anspruch gegen Dritten oder Anspruch eines Dritten.

Rn 5 Voraussetzung der Streitverkündung ist nach dem Wortlaut des § 72, dass die Partei im Falle eines Unterliegens in der Sache entweder einen Anspruch auf Schadloshaltung bzw Gewährleistung gegen einen Dritten hat oder einen solchen Anspruch eines Dritten befürchtet. Der Anspruch der Partei gegen den Dritten oder der ihr drohende Anspruch des Dritten müssen in einem gewiss...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Angehörige.

Rn 20 Angehörige des Mieters, etwa Geschwister, Eltern oder Schwiegereltern, die in der Wohnung leben, haben regelmäßig Mit- (§ 866 BGB) bzw Teilbesitz (§ 865 BGB). Der Räumungstitel muss deshalb auch gegen sie lauten. Doch bei gesamtschuldnerischer Verurteilung mehrerer Personen genügt es, dass eine der im Titel genannten Personen alleiniger tatsächlicher Besitzer der Räuml...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ersatzforderungen für staatliche Eingriffe.

Rn 16 Enteignungsentschädigungen sowie der Ersatzanspruch für Bergschäden gem Art 67 II EGBGB iVm. Art 52, 53, 53a EGBGB gehören ebenfalls in den Haftungsverband der Hypothek. Folgerichtig kann aber nach dem vollständigen Vollzug der Enteignung die Enteignungsentschädigung nur noch im Wege der Forderungspfändung gem § 829 gepfändet werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nach Eintritt des Sicherungsfalls.

Rn 19 Dieser tritt etwa bei Aufhebung oder Änderung des vorläufig vollstreckbaren Titels ein, § 717; im Fall des § 945 auch wenn der Titel ohne weiteres wirkungslos wird (s Rn 4). Im Falle des § 711 bei Rechtskraft des Urteils (BGH NJW 78, 43 [BGH 28.09.1977 - VIII ZR 51/77]). Eine Einstellungssicherheit, § 719 iVm § 707, steht dem Gläubiger schon mit bestätigendem Berufungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemeines.

Rn 45 Der Rechtspfleger kann der Erinnerung abhelfen oder sie dem Richter vorlegen, § 11 II 5, 6 RPflG. Eine Vorlage an den Richter unter Offenlassen einer Abhilfe ist unzulässig (München Rpfleger 81, 412; Ddorf Rpfleger 86, 404, mit abl Anm Lappe/Meyer-Stolte). Der Rechtspfleger muss der Erinnerung abhelfen, wenn er sie für zulässig und begründet hält. Ihm steht insoweit tr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Dem Gericht ist die Möglichkeit eröffnet, Annexanordnungen zu treffen (Sternal/Giers § 209 Rz 1). Das dient nicht nur der Verfahrensökonomie und zügigen Umsetzung der Endentscheidungen, sondern auch dem Schutz desjenigen, an den zugewiesen wird. Der Ausspruch über die Zuweisung der Ehewohnung allein ermöglicht bspw noch nicht die Zwangsvollstreckung in Form der Räumung....mehr

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FoVo 04/2024, Der Antrag au... / 4. Angaben zu Teilzahlungen

Unzulässig: Prüfung der Zahlungsverrechnung des Gläubigers Ohne korrespondierende rechtliche Verpflichtung in der Zivilprozessordnung sieht die Anlagenaufstellung dann weiter vor, dass der Antragsteller eine Aufstellung der bisher geleisteten Zahlungen vorlegen kann. Die Aufstellung ist also lediglich obligatorisch und nicht verpflichtend. Das Hinweisblatt des BMJ ist an dies...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Zustellung von RA zu RA entfaltet alle Zustellungswirkungen. Sie ist immer möglich bei Parteizustellungen, kann aber auch eine Amtszustellung ersetzen, wenn nicht zugleich eine gerichtliche Anordnung zuzustellen ist (Abs. 1 S 2). Wichtigster Anwendungsfall ist die Zustellung von Schriftsätzen im laufenden Prozess, auch wenn diese eine Klageänderung/-erweiterung oder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 3 Die Frage des Wegfalles der Veranlassung ist nach dem jeweiligen Zweck der Sicherheit zu bestimmen, mit der ein Schwebezustand überbrückt werden soll. Dies kann etwa mit dem Erlöschen der Bürgschaft zusammenfallen, ist jedoch davon zu unterscheiden. Es genügt, wenn die Veranlassung nur für einen Teil des Streitgegenstandes oder des gesicherten Betrages entfällt (Ddorf M...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Tatbestand.

Rn 1 § 759 dient der Transparenz des Vollstreckungsverfahrens und hat einen doppelten Regelungszweck. Zum einen schützt die Vorschrift den GV vor nicht zutreffenden Verdächtigungen des Schuldners, zum anderen den Schuldner vor sonst kaum nachweisbaren Übergriffen bei der Zwangsvollstreckung. In objektiver Hinsicht stellt die Vorschrift die jederzeitige Kontrollierbarkeit des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahren.

Rn 4 Die Pfändung erfordert einen Titel gegen den Gesellschafter. Sie erfolgt als Rechtspfändung gem den §§ 857, 829 und nicht als Forderungspfändung. Aus dem Pfändungsbeschluss muss ersichtlich werden, dass der Gesellschaftsanteil und nicht bloß Einzelansprüche gepfändet werden (Musielak/Voit/Flockenhaus § 859 Rz 3). Drittschuldner ist die Gesamthand (BGHZ 97, 392, 394 f). ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren.

Rn 2 In den Fällen der §§ 711 S 1, 712 I 1 führt die Vollstreckung nur zur Sicherung des Gläubigers, wodurch die Befriedigung des Gläubigers zunächst aufgeschoben ist (vgl St/J/Würdinger § 839 Rz 1). Deswegen darf die Forderung dem Gläubiger allein zur Einziehung und nicht an Zahlungs statt überwiesen werden. Im Überweisungsbeschluss ist diese Beschränkung auszusprechen. Der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Ablehnung außerhalb der mündlichen Verhandlung.

Rn 4 Wird der Richter außerhalb der Verhandlung abgelehnt, darf er nur Handlungen vornehmen, deren Unterlassen einer Partei wesentliche Nachteile bringen könnten (Celle NJW-RR 89, 569). Unaufschiebbar ist die Anordnung der Zustellung der Klage, jedoch ohne prozessleitende Vfg, bei einer Selbstablehnung (MüKoZPO/Stackmann § 47 Rz 5), oder Ablehnung schon mit der Klage. Zum ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Schiffe.

Rn 6 Ebenfalls wie Grundstücke behandelt werden Schiffe, die im Schiffsregister eingetragen sind, Schiffsbauwerke, die im Schiffsregister im eingetragen sind oder in dieses Register eingetragen werden können (§§ 2, 3, 77 SchiffsRG). Ähnlich wie bei den Grundstücken entscheidet demnach auch hier die Eintragung in einem öffentlichen Register darüber, welchem Vollstreckungsrech...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / VI. Berufungsverzicht

Rz. 110 Gem. § 64 Abs. 6 S. 1 ArbGG, § 515 ZPO kann die durch das erstinstanzliche Urteil beschwerte Partei auf das Rechtsmittel der Berufung auch ganz oder teilweise verzichten. Eine Verzichtserklärung liegt vor, wenn unmissverständlich zum Ausdruck gebracht wird, dass das ungünstige Urteil hingenommen und nicht (mehr) angefochten werden soll.[126] Die Verzichtserklärung kan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Grundlagen.

Rn 11 Der Pfändungsbeschluss legt dem Drittschuldner keine allgemeinen Handlungspflichten auf (BGHZ 105, 358, 361). Nach § 840 hat er lediglich auf Verlangen des Gläubigers bestimmte Erklärungen abzugeben, was als Anomalie verstanden werden kann (BGHZ 92, 126, 131; BGH NZFam 21, 307 Rz 13). Eine weitere Tätigkeit wird vom Drittschuldner nicht verlangt. Aufgrund dieses Ausnah...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Besondere.

Rn 10 Neben den allgemeinen Vollstreckungserfordernissen (Titel, Klausel, Zustellung) müssen bei bestimmten besonders ausgestalteten Vollstreckungsmaßnahmen zusätzlich besondere Voraussetzungen gegeben sein. So darf die Vollstreckung, wenn sie vom Eintritt eines Kalendertages oder einer Sicherheitsleistung abhängig ist, nicht vor dessen Ablauf (§ 751 I) oder dem Nachweis der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck, Anwendungsbereich.

Rn 1 § 774 setzt das Vorliegen einer Gütergemeinschaft nach §§ 1415 ff BGB voraus. Wenn ein nicht oder nicht allein verwaltender Ehegatte/Lebenspartner mit Zustimmung des anderen ein Erwerbsgeschäft betreibt, haftet für die Geschäftsverbindlichkeiten das Gesamtgut, §§ 1440 S 2, 1462 S 2 BGB. Gemäß § 741 genügt zur Vollstreckung in das Gesamtgut ein gegen den das Erwerbsgesch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Das Zustellungserfordernis (Abs 1) besteht sowohl für die Berufungsschrift (§ 519) als auch für den die Berufungsbegründung enthaltenden Schriftsatz (§ 520 III 1). Es hat den Sinn, den Berufungsbeklagten (§ 511 Rn 57) von der Einleitung des Berufungsverfahrens und dem Ziel des Berufungsklägers zu unterrichten. Dadurch soll er in die Lage versetzt werden, seine Verteidig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Anwaltsvergleiche gem § 794 I Nr 4b.

Rn 41 Bei den unter § 794 I Nr 4b genannten Beschlüssen nach § 796b oder § 796c handelt es sich um Beschlüsse, durch welche Anwaltsvergleiche für vollstreckbar erklärt werden. Die Vollstreckbarerklärung erfolgt durch das Gericht, § 796b I oder durch den Notar, § 796c I. Ebenso wie der Schiedsspruch ist der Anwaltsvergleich nicht Vollstreckungstitel; die Zwangsvollstreckung f...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Vorschrift gilt zwar für sämtliche Arten der Zwangsvollstreckung, ist aber va für die Rechtspfändung iSv § 857 und insb die Vollstreckung in GmbH-Anteile (unten Rn 6; Frankf WM 1977, 89; LG Gießen JurBüro 99, 49 f; Ddorf Rpfleger 00, 400; Schuschke/Walker/Kessen/Thole/Schuschke/Plücker § 844 Rz 1), Kommanditanteile (Ddorf ZInsO 20, 2377), Miterbenanteile (Eickmann D...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Begriff und Folgen der formellen Rechtskraft.

Rn 1 Der Rechtskraft fähig sind Urteile der letzten Rechtsmittelinstanz (uU auch ein erstinstanzliches Scheidungsurteil: BGHZ 100, 205), Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde nach § 574, der sofortigen nach § 567 oder befristeten Beschwerde unterliegen sowie der Rechtskraft fähige Vollstreckungsbescheide (BGH NJW-RR 90, 434 [BGH 18.01.1990 - III ZR 26/89]). Rechtskraft iSv § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Abgrenzung.

Rn 2 Der Arrest sichert eine künftige Zwangsvollstreckung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen wegen einer im Verfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit durchsetzbaren Geldforderung oder eines Anspruchs, der in eine Geldforderung übergehen kann. Die einstweilige Verfügung dient dagegen der Sicherung eines Individualanspruchs (§ 935, Sicherungsverfügung) oder der Regel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Prozesskosten.

Rn 13 Festgesetzt werden die Kosten des gesamten Rechtsstreits, dh Gerichts- und außergerichtliche Kosten aller Rechtszüge (zur Notwendigkeit s § 104 Rn 13). Zu den Gerichtskosten zählen die Gebühren und Auslagen, § 1 I GKG. Außergerichtliche Kosten sind va die Rechtsanwaltskosten, daneben etwa auch Reisekosten, Kosten für die Terminswahrnehmung auf Seiten der Partei oder im...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Vollstreckungstitel (Abs 1).

Rn 5 Wie in der ZPO setzt die Vollstreckung auch im FamFG grds einen vollstreckbaren Titel, die Erteilung einer Vollstreckungsklausel (§ 86 III) und die Zustellung des Titels (§ 87 II) voraus. § 86 I enthält eine abschließende Auflistung der Titel, die als Grundlage der Zwangsvollstreckung dienen können und entspricht in seiner Funktion daher weitgehend §§ 704, 794 I ZPO. I. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtsschutzinteresse.

Rn 4 Der Gläubiger muss an der Anordnung der richterlichen Durchsuchung ein berechtigtes Interesse haben. Ein solches besteht nur, wenn der Schuldner bzw ein Familienangehöriger oder Angestellter (LG Berlin DGVZ 90, 137) deutlich gemacht hat, dass er die Durchsuchung seiner Wohnung zum Zwecke der Zwangsvollstreckung nicht aus freien Stücken erlaubt (Celle Rpfleger 87, 73). D...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Eilbedürftige Verfahren.

Rn 3 Einschränkungen unterliegen Verfahren, die eine eilbedürftige Entscheidung verlangen. Dies gilt insb im einstweiligen Rechtsschutz: Hier ist eine Aussetzung allenfalls im Widerspruchsverfahren nach § 924 oder im Verfahren nach § 927 in Betracht zu ziehen (MüKoZPO/Fritsche Rz 2; Ddorf NJW 85, 1966; München MDR 86, 681). Im Urkundenprozess scheidet eine Aussetzung bis zum...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtsfolgen bei Verstoß, Rechtsbehelfe und Kosten/Gebühren.

Rn 8 Verstöße gegen § 758 haben nicht die Unwirksamkeit der Vollstreckungsmaßnahme zur Folge. Sie hindern auch die Entstehung eines Pfändungspfandrechts nach §§ 803, 804 nicht (s vor §§ 704 ff Rn 15, § 758a Rn 16; aA Musielak/Voit/Lackmann § 758 Rz 9). Im Fall der vollständigen oder teilweisen Ablehnung der Durchsuchung durch den GV hat der Gläubiger dagegen die Erinnerung n...mehr