Bei der Auswahl und dem Festlegen der Schutzmaßnahmen sollten die allein arbeitenden Personen unbedingt einbezogen und ihre Bedürfnisse und Bedenken berücksichtigt werden. Die Maßnahmen müssen von denen, die sie anwenden sollen, auch akzeptiert werden. Sie dürfen nicht die Arbeit behindern oder gar neue Gefahren heraufbeschwören.
Die nachfolgend aufgeführten Schutzmaßnahmen sind Überwachungsmaßnahmen. Dass diese Überwachung nicht zum Gefühl des Verfolgtwerdens und zur Belästigung führt, ist Führungsaufgabe. Das Ziel und die Art der Schutzmaßnahmen müssen transparent kommuniziert werden.
Ziel
Die Schutzmaßnahmen müssen sicherstellen, dass im Notfall die Hilfeleistung rechtzeitig und zuverlässig eingeleitet wird.
Unabhängig von den Überwachungsmaßnahmen durch das Überwachungspersonal muss die allein arbeitende Person im Notfall mit den zur Verfügung gestellten Meldeeinrichtungen (Telefon, Mobiltelefon, Sprechfunk, Funkalarm, Überwachungsanlage) jederzeit selbstständig Hilfe anfordern können.
2.4.1 Herstellen einer Sichtverbindung
Eine dazu bestimmte Person, z. B. Mitarbeiter, Wachschutz, Pförtner (im Folgenden: zweite Person), nimmt regelmäßig Sichtkontakt zur allein arbeitenden Person auf und hat somit "einen Blick auf sie".
Anwendung: In Fällen mit geringer Gefährdung; geeignet für KMU, da relativ geringer Aufwand.
Vorteile: Hilfe ist umgehend möglich; keine zusätzlichen Investitionskosten; gute Akzeptanz.
Nachteile: Erhöhte Anforderung an die sichernde Person: sie muss diese Aufgabe verinnerlichen und darf sie nicht vergessen, sie muss sich gleichzeitig auf die eigene und die Arbeit des Alleinarbeitenden konzentrieren; mögliche Unterbrechung der Arbeitsabläufe.
2.4.2 Überwachung durch Kontrollgänge
Die zweite Person überwacht die allein arbeitende Person durch Kontrollgänge in festgelegten Zeitabständen (periodisch) oder an den Arbeitsablauf angepasst (aperiodisch, z. B. Schichtbeginn, Pausen, Schichtende).
Anwendung: In Fällen mit geringer Gefährdung, in denen durch angemessene Wahl der Kontroll-Intervalle (abhängig von Notfallwahrscheinlichkeit) eine wirksame Sicherung und Hilfeleistung gewährleistet ist; geeignet für KMU, da relativ geringer Aufwand; Einsatz z. B. bei Inspektions- und Wartungsarbeiten, Reinigungsarbeiten, Bedienen von Maschinen oder Anlagen.
Vorteile: Kosten sind überschaubar; Möglichkeit der direkten Kommunikation; Art des Notfalls und der erforderlichen Hilfeleistung ist relativ schnell erfassbar; Akzeptanz gegeben, da Kontrolle auf gleicher Hierarchieebene; der Kontrollgang kann mit anderen Aufgaben kombiniert werden.
Nachteile: Intervallbedingt ggf. lange Zeit bis zur Hilfeleistung; Gefahr, dass die Kontrolle vergessen wird oder wegen einer anderen vermeintlich dringlicheren Aufgabe hinten angestellt wird; Gefahr des Einschleichens einer nachlässigen Handhabung, weil selten oder nie etwas passiert ist; mögliche Unterbrechung der Arbeitsabläufe.
2.4.3 Überwachung durch Telefon oder Sprechfunk
Eine zweite Person kontaktiert die allein arbeitende Person periodisch oder aperiodisch durch
- Telefonanrufe (Festnetz oder Mobil),
- Sprechfunk (ggf. Zusatzausstattung mit Notruf-Taste, Totmannschalter),
- Funktechnik mit Ruf- oder Meldefunktion (bei der sichernden Person) und Quittier- oder Antwortfunktion (bei der allein arbeitenden Person) oder
- die allein arbeitende Person meldet sich selbstständig zu festgelegten Zeitpunkten.
Anwendung: Siehe Abschn. 2.4.2; geeignet, wenn die Handlungsfähigkeit nicht mehr, aber die Mobilität noch gegeben ist.
Vorteile: Siehe Abschn. 2.4.2 (außer Aufgabenkombination bei Kontrollgang); kostengünstig, da Telefonanlage üblicherweise im Betrieb vorhanden.
Nachteile: Siehe Abschn. 2.4.2; Funkstörungen bei Sprechfunk und Mobiltelefonen möglich.
2.4.4 Überwachung durch Überwachungskamera und Monitor
Die allein arbeitende Person wird permanent durch eine Überwachungskamera überwacht, eine zweite Person überwacht den Gefahrenbereich auf den Monitoren.
Die Anwendung von Überwachungskameras ist eine sensible Angelegenheit. Kameras dürfen nicht zur Überwachung des Verhaltens eingesetzt werden. Die Kameras sollen nur die Gefahrenbereiche erfassen können. Die allein arbeitende Person ist über die Position der Kameras und die Erfassungsbereiche zu informieren. Die Maßnahme ist mit der Beschäftigtenvertretung abzustimmen.
Anwendung: Eher in größeren Betrieben; ausschließlich an stationären Arbeitsplätzen.
Vorteile: Mehrere Alleinarbeitsplätze können gleichzeitig überwacht werden; kontinuierliche Überwachung möglich.
Nachteile: Beobachtet fühlen durch die Kameras; für die Überwachung an den Monitoren muss ein eigener Arbeitsplatz mit Person und Technik eingerichtet werden; im Regelfall erst wirtschaftlich bei Vorhandensein mehrerer Alleinarbeitsplätze.
2.4.5 Personen-Notsignal-Anlagen (PNA)
Personen-Notsignal-Anlagen (PNA) können willensabhängig (manuell aktiviert) und willensunabhängig (automatisch) Alarmsignale auslösen und übertragen. Zur einer PNA gehören eine Personen-Notsignal-Empfangszentrale (PNEZ) und ein Personen-Notsignal-Gerät (PNG). Die PNEZ empfängt und verarbeitet die Notsignale der PNG. Das PNG ist ein kabelloser Signalgeber und wird von allein arbeitenden Personen fest in Körpernähe getrage...