Personen-Notsignal-Anlagen: Wichtige Schutzmaßnahme bei Alleinarbeit
Auch wenn eine Person allein und außerhalb von Ruf- und Sichtweite anderer Beschäftigten arbeitet, muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass bei einem Notfall unverzüglich die Rettungskette eingeleitet werden kann. In solchen Fällen sind deshalb, zusätzlich zu den allgemeinen Schutzmaßnahmen, geeignete technische oder organisatorische Personenschutzmaßnahmen zu treffen.
Personen-Notsignal-Anlage
Eine besonders wichtige technische Maßnahme ist dabei der Einsatz einer Personen-Notsignal-Anlage (PNA). Dabei handelt es sich um eine Einrichtung, die im Notfall manuell oder automatisch einen Personenalarm auslösen kann. Gegenüber einem telefonischen Notfallsystem hat es den großen Vorteil, dass nicht ständig Kontrollanrufe erfolgen müssen, die unter Umständen, selbst wenn sie sehr regelmäßig durchgeführt werden, im Notfall zu spät erfolgen. Das Gerät selbst, als PNG abgekürzt, verfügt über einen Alarmknopf und unterschiedliche Sensoren, um verschiedene Alarmtypen absetzen zu können.
Gefährdungsstufen bei Alleinarbeit
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss ein Unternehmen ermitteln, ob eine PNA eingesetzt werden muss. Dabei orientieren sich die Verantwortlichen an 3 Gefährdungsstufen. Bei einer geringen Gefährdungsstufe ist grundsätzlich keine Überwachung des Einzelarbeitsplatzes notwendig. Die Nutzung einer Meldeeinrichtung (beispielsweise Telefon oder Kontrollanrufe) reicht hier aus. Wenn die Gefährdungsstufe als erhöht eingeschätzt wird, ist die Überwachung des Einzelarbeitsplatzes erforderlich. Nun gilt zu prüfen, ob eine Meldeeinrichtung (beispielsweise ein Telefon) noch ausreichend ist oder ob bereits eine PNA erforderlich ist. Bei einer kritischen Gefährdungsstufe stellt sich eine solche Frage nicht mehr, dann nämlich muss in jedem Fall eine PNA verwendet werden.
Varianten der PNA
PNA gibt es in 2 Varianten: Als klassische Ausführung oder als sogenannte PNA-11, die zur Übertragung ein öffentliches Telekommunikationsnetzwerk nutzt. Beide PNA bestehen aus einem Personen-Notsignal-Gerät und einer Personen-Notsignal-Empfangszentrale, die drahtlos miteinander verbunden sind. PNA mit der Möglichkeit einer Sprachkommunikation werden als PNA-S bezeichnet. Die Empfangszentrale ist mit einer vom Netz unabhängigen Stromversorgung ausgerüstet, um die Funktion der Anlage bei Netzausfall für eine vorgeschriebene Zeit aufrecht erhalten zu können. Nach Aktivieren der Anlage hat der Träger des PNA die Möglichkeit, im Notfall durch Drücken einer roten Alarmtaste einen Notruf auszulösen. Dieser Alarm muss innerhalb eines bestimmten Zeitfensters die Einleitung der Hilfsmaßnahmen bewirken. Der Alarm wird dabei sowohl akustisch als auch optisch angezeigt.
Automatische Alarmauslösung
An den Geräten sind aber auch verschiedene automatisierte Alarmarten programmierbar. Diese Alarme (Lage-, Ruhe-, Verlust- und Zeitalarm) starten im Notfall selbstständig einen Hilferuf. Damit es nicht zu Fehlalarmen kommt, wird zuerst ein Voralarm ausgelöst, der innerhalb eines vorgeschriebenen Zeitfensters noch am Gerät quittierbar ist, danach aber als scharfer Alarm herausgeht. Zur weiteren Absicherung findet eine automatische Überwachung der Kommunikationsstrecke zwischen PNA und PNA-Empfangszentrale statt.
Alarmübungen
Wenn die grundsätzlichen Voraussetzungen für den Einsatz von PNA stimmen, sind noch weitere Maßnahmen notwendig. Dabei handelt es sich um die Erstellung einer Betriebsanweisung, die Durchführung von regelmäßigen Unterweisungen und Prüfungen von Alarmübungen. Besonders wichtig sind die Alarmübungen, bei welchen der gesamte Ablauf eines Notfalls geprobt wird, also vom Auslösen des Alarms bis zum Auffinden der verletzten oder verunfallten Person und dem Einleiten der Hilfsmaßnahmen.
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