Auch wer nur unzureichend lesen und schreiben kann, sollte nicht von Fortbildungen, Qualifikations- und Trainingsmaßnahmen ausgeschlossen sein. Wenn Engagement, soziale Kompetenz und die Stellung in der Belegschaft dafür sprechen, kommt z. B. die Funktion als Sicherheitsbeauftragter auch für lese- und schreibschwache Menschen infrage, ebenso können Trainings im Umgang mit Persönlicher Schutzausrüstung oder die Gabelstaplerfahrerausbildung ein Thema sein. Wenn das schriftsprachliche Problem bekannt ist, ist es sinnvoll, nach Absprache mit den Betroffenen im Vorfeld einer Schulung darauf hinzuweisen und zu klären, ob und wie schriftliche Informationen oder Tests eine Rolle spielen und wie damit umgegangen werden kann.

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