Unterweisungen müssen vor Aufnahme der Arbeit, bei Veränderungen (neue Tätigkeiten, Maschinen usw.) und mindestens jährlich sowie nach Bedarf erfolgen und dokumentiert werden. Weil die Risiken bei gärtnerischen Arbeiten z. T. nicht unerheblich sind, ist darauf besonderer Wert zu legen.

Spezifische Themen können sein:

  • Einsatz Persönlicher Schutzausrüstung, besonders in speziellen Fällen wie bei Schutzausrüstung gegen Absturz,
  • Hautschutz, Sonnenschutz,
  • Infektionsgefahren,
  • Risiken durch Lärm,
  • gerätebezogene Unterweisungen,
  • Ladungssicherung,
  • Gefahrstofftransport, Gefahrstoffeinsatz,
  • Baustellenabsicherung,
  • Heben und Tragen.

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