Bis Mitte der 1980er-Jahre standen die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle, die Zahl der gemeldeten Arbeitsunfälle sowie die dadurch verursachten Kosten im Mittelpunkt der Bewertung des betrieblichen Arbeitsschutzes und damit auch der Qualität der betrieblichen Arbeitsschutzpraxis. Unter ökonomischen Gesichtspunkten konnte lange Zeit argumentiert werden, dass die Kosten für Präventionsmaßnahmen sich durch eine Senkung der Unfallkosten erwirtschaften lassen.
Auch heute sind die Vermeidung von Unfällen, Verletzungen und arbeitsbedingten Erkrankungen noch wesentliche Ziele des betrieblichen Arbeitsschutzes. Zum Ziel "Sicherheit" sind inzwischen weitere Ziele hinzugekommen, wie die "Gesundheit" (insbesondere die Gesundheitsförderung und das Wohlbefinden bei der Arbeit), die "Arbeitsfähigkeit" sowie die "Effektivität und Effizienz der Umsetzung". Siehe hierzu auch die dem RoP-Konzept Return on Preventionzugrunde liegende Ermittlung des arbeitsschutzbezogenen Nutzens.
Die Indikatoren "Unfallzahlen" und "Unfallkosten" reichen heute bei Weitem nicht mehr aus, um den "Zustand" und die Qualität des betrieblichen Arbeitsschutzes und die Wirksamkeit der durchgeführten Präventions- und Schutzmaßnahmen adäquat und konstruktiv zu bewerten.
Der direkte und indirekte Nutzen der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit muss betrachtet werden!
Machen Sie den Nutzen der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zum Thema!
Erforderlich hierfür sind ein erweiterter Blick sowie Methoden und Kriterien zur Ermittlung von Arbeitsschutzleistungen.
Die zeitgemäßen AMS-Konzepte fordern deshalb eine umfassende Ergebnisbewertung und auch proaktive Kennzahlen. Sie sehen hierfür beim Aufbau eines betrieblichen AMS die Realisierung eines Arbeitsschutzcontrollings als Subsystem des betrieblichen Controllings vor.
Die Aufgaben eines Arbeitsschutzcontrollings sind:
- auf die Festlegung messbarer Arbeitsschutzziele hinwirken, die auf die einzelnen Bereiche top-down heruntergebrochen werden;
- geeignete Indikatoren und Kennzahlen für die Arbeitsschutzziele und Arbeitsschutzleistungen bereitstellen (Indikatoren und ihre Kennzahlen dienen dazu, den Zustand des Arbeitsschutzes zu beurteilen, Ziele festzulegen und zu überprüfen, Arbeitsschutzprozesse zu steuern und den Zustand des Arbeitsschutzes und des AMS durch die oberste Leitung (z. B. die Geschäftsführung) zu bewerten. Indikatoren und ihre K ennzahlen sollten charakterisieren: harte Faktoren (z. B. Unfallhäufigkeit, Gefährdungsniveau, Ausfallzeiten), weiche Faktoren (z.B. das Sicherheitsbewusstsein der Beschäftigten (Mitarbeiter plus Führungskräfte), die betriebliche Sicherheitskultur, die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter, Leistungsbereitschaft) und deren Verknüpfung;
- die Wirksamkeit der Umsetzung überwachen und reporten: durch eine systematische Ermittlung der Eignung und Wirksamkeit der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation, der gelebten Praxis des betrieblichen Arbeitsschutzes sowie deren Leistungen;
- die Arbeitsschutzleistungen ermitteln;
- Soll-Ist-Abweichungen identifizieren (Grad der Zielerreichung, Erfüllung öffentlich-rechtlicher Forderungen);
- auf die Einleitung von Korrekturen und Verbesserungen hinzuwirken.
Arbeitsschutzcontrolling ist eine Chance, die betriebliche Relevanz der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu fördern!
Potenzielle Effekte sind:
- Förderung der Auseinandersetzung mit dem Nutzen,
- Verbesserung der Messbarkeit von Zielen,
- Förderung der Transparenz,
- Möglichkeit zur Bewertung der Arbeitsschutzleistungen v. a. der Führungskräfte.
Die Praxis zeigt: Was man nicht messen kann, ist im Alltag auch nicht wichtig.