Die ArbMedVV ist eine schlanke Verordnung mit 11 Paragrafen und einem Anhang. Ziel der Verordnung ist, durch Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und zu verhüten. Die arbeitsmedizinische Vorsorge soll zugleich zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und zur Fortentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes beitragen. Dafür sind Untersuchungen der Beschäftigten durch vom Arbeitgeber zugezogene Betriebsärzte oder Arbeitsmediziner erforderlich.

Die Verordnung beschreibt

  • die Pflichten des Arbeitgebers und der Betriebsärzte bzw. Ärzte für Arbeitsmedizin,
  • die Vorgehensweise bei der Durchführung von arbeitsmedizinischer Vorsorge sowie die Festlegung von Schutzmaßnahmen.

Anschließend führt sie die Tatbestände für Ordnungswidrigkeiten auf. Die Struktur der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge verdeutlicht Abb. 2.

Der Anhang ist ursprünglich den Fachverordnungen entnommen und gibt damit zentral Auskunft, ob arbeitsmedizinische Vorsorge durchzuführen ist.

Abb. 2: Struktur der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

Abb. 3 stellt diejenigen Fachverordnungen dar, denen ursprünglich die fachliche Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge entnommen wurde und die jetzt nur noch auf die Pflicht hierzu verweisen.

Abb. 3: Übersicht über die Verweise zur ArbMedVV aus den Fachverordnungen

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