Laut Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit einen direkten Zugang zur Geschäftsleitung: Sie ist dem Leiter des Betriebs direkt unterstellt.[1],[2] Im Konfliktfall – z. B. wenn keine Einigung über Vorschläge zu sicherheitstechnischen Maßnahmen erzielt werden kann – hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit die Möglichkeit, sich direkt an den Arbeitgeber (z. B. Vorstand einer AG, Geschäftsführer einer GmbH, Inhaber eines Einzelunternehmens) zu wenden.[3] Sind mehrere Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellt, gilt dies für die leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Dieser Sachverhalt spiegelt sich auch in der juristischen Praxis wider.[4] Demnach bekleidet die Fachkraft für Arbeitssicherheit in Unternehmen und Verwaltungen eine Stabsstelle: Sie darf weder organisatorisch noch disziplinarisch einem Abteilungsleiter unterstellt werden.

Der betriebliche Alltag sieht indes oft anders aus: In der Sifa-Langzeitstudie zeigte sich, dass die Fachkraft für Arbeitssicherheit in rund 30 % der Fälle keine Stabstellenfunktion bekleidet, sondern zu einer Fachabteilung gehört.[5] Laut Studie erleichtert die direkte Anbindung der Fachkraft für Arbeitssicherheit an den Betriebsleiter zwar die Kommunikation über Präventionsthemen, ist aber keine hinreichende Voraussetzung dafür, dass Ziele im Arbeitsschutz tatsächlich erreicht werden.

Verbände wie der VDSI sehen zusätzliche Hierarchieebenen zwischen Arbeitgeber/Betriebsleiter und Fachkraft für Arbeitssicherheit dagegen eher kritisch: Sie könnten zu Reibungsverlusten bei der Umsetzung von Maßnahmen im Arbeits- und Gesundheitsschutz führen. Außerdem sei die weisungsfreie Ausübung der Fachkunde einfacher, wenn es eine direkte Unterstellung beim Arbeitgeber bzw. Betriebsleiter gebe.

 
Praxis-Tipp

Suchen Sie das direkte Gespräch!

Unabhängig von Ihrer formalen Zuordnung im Betrieb: Suchen Sie das direkte Gespräch mit der Geschäftsleitung. Regelmäßige direkte Kontakte auf informeller Ebene (z. B. regelmäßige Einladungen zu Sitzungen, direkte Gespräche und Berichte) sind auf jeden Fall für Ihre Tätigkeit und Wirksamkeit von entscheidender Bedeutung.

[3] Vgl. VDSI-Positionspapier zur rechtlichen Stellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit im Unternehmen vom 15.7.2010.
[5] Vgl. Trimpop (Hrsg.), Sifa-Langzeitstudie, 2012, S. 693 f. und Kapitel 4.9, S. 320–345.

1.1 Wege, um den Zugang zur Geschäftsleitung zu verbessern

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat eine Reihe von Möglichkeiten, um ihren Zugang zur Geschäftsleitung zu verbessern.[1] Ausgangspunkt ist das eigene Selbstverständnis als fachkundiger Berater und Partner der Geschäftsleitung. Der VDSI hat in diesem Zusammenhang den Begriff des Managers für Sicherheit und Gesundheit[2] geprägt.[3]

 
Wichtig

Jede Sifa ist ein Manager

Für das Selbstverständnis als Manager für Sicherheit und Gesundheit spielt es keine Rolle, ob die Fachkraft für Arbeitssicherheit innerbetrieblich, überbetrieblich oder freiberuflich tätig ist. Auch die Unternehmensgröße ist nicht entscheidend. Der Begriff "managen" (i. S. von "organisieren", "unterstützen", "voranbringen") trifft auf alle genannten Konstellationen zu. Auf internationaler Ebene werden Fachkräfte für Arbeitssicherheit längst als Manager bezeichnet. Beispiele sind Berufsbezeichnungen wie EHS-Manager (Abkürzung für: Environment, Health, Safety; auch in der Buchstabenabfolge HSE oder SHE üblich) oder European Occupational Safety and Health Manager.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit sollte zu Sitzungen der Geschäftsleitung eingeladen werden, wenn Themen behandelt werden, die im Zusammenhang zu ihren Aufgaben stehen. Das Minimalziel sollte es sein, zumindest durch Protokolle über den Sitzungsverlauf informiert zu werden. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit sollte die Geschäftsleitung zu arbeitsschutzrelevanten Sitzungen, die sie selbst veranstaltet, einladen (z. B. ASA-Sitzungen).

 
Praxis-Tipp

Binden Sie das Sekretariat der Geschäftsleitung ein!

Ihre Aussichten, dass die Geschäftsführung an Ihren Terminen teilnimmt, können sich erhöhen, wenn Sie das Sekretariat der Führungsebene "ins Boot holen". Stimmen Sie Ihre Termine frühzeitig mit dem Sekretariat ab und berücksichtigen Sie auch Terminvorschläge, die "von oben" kommen. Manchmal wirkt es Wunder, wenn Sie auf eine anonyme Terminanfrage per E-Mail verzichten und lieber die Terminabstimmung persönlich oder am Telefon vornehmen.

Je stärker das Präventionsverständnis einer Fachkraft für Arbeitssicherheit über "klassische" Arbeitsschutzthemen hinausgeht, desto größer ist ihre Chance, an die aktuellen Fragenstellungen der Geschäftsleitung anzuknüpfen. Viele Themen, die derzeit in vielen Unternehmen diskutiert werden, haben bei genauerer Betrachtung starke Bezüge zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. So ist z. B. die Gewinnung und Bindung von Fach- und Führu...

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