Nina Gruber, Prof. Dr. Rainer von Kiparski †
Fragen der Compliance sind in den vergangenen Jahren immer mehr in den Mittelpunkt gerückt. Damit ist die Einhaltung aller Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, aber auch von freiwilligen Kodizes und Verträgen durch Unternehmen und deren Beschäftigte gemeint. Unternehmen müssen nicht nur wissen, welche rechtlichen Vorschriften für sie relevant sind, sondern auch, wie sie ihre Compliance organisieren. Der Begriff umfasst also auch die Einrichtung geeigneter Strukturen, Prozesse und Systeme. Compliance ist eine umfassende Managementaufgabe, die bei der Geschäftsleitung angesiedelt ist.
Compliance ist eigentlich nichts Neues. Verändert hat sich aber die Intensität, mit der dieses Thema in der Öffentlichkeit diskutiert wird. Im Unterschied zu früher wird außerdem häufig viel genauer hingeschaut, ob tatsächlich alle Vorgaben eingehalten werden.
Compliance-Verstöße in den Bereichen Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit können schwerwiegende Folgen haben. Dazu können z. B. gehören
- haftungsrechtliche Folgen (Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Bußgeld, Schadensersatz),
- Personenschäden,
- Sachschäden,
- Umweltschäden,
- Produktionsunterbrechungen bis hin zu Lieferengpässen und -verzögerungen,
- Reputationsverlust, Kundenverlust, erschwerte Neukundenakquise.
Letztendlich sind damit auch ökonomische Einbußen verbunden: Die rechtliche und die betriebswirtschaftliche Argumentation haben viele Berührungspunkte. Dies zeigt sich u. a. beim Thema Risikomanagement.
Setzen Sie sich mit Fragen der Compliance auseinander!
Prüfen Sie, inwieweit Ihre Vorschläge für Maßnahmen im Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Compliance relevant sind. Machen Sie deutlich, dass Ihre Vorschläge auch einen weiteren Beitrag zur Steigerung der Rechtssicherheit im Unternehmen bedeuten. Zeigen Sie der Geschäftsleitung anhand von konkreten Beispielen, wie Ihre Vorschläge dazu beitragen, dass betriebliche Risiken besser erkannt, minimiert oder vollständig abgestellt werden können.
Risikomanagement
Beim Risikomanagement geht es um die Frage, wie ein Unternehmen mit Risiken umgeht, die sich aus seinen Führungs-, Kern- und unterstützenden Prozessen ergeben können. Risikomanagement geht über Handhabung von versicherbaren Risiken hinaus.
Ein effizientes Risikomanagement verringert u. a. Haftungs- und Liquiditätsrisiken; auch Risiken im Arbeitsschutz und Umweltrisiken werden einbezogen. Dies kann sich bei der Kreditvergabe positiv bemerkbar machen. Der Kreditvergabe geht i. d. R. ein Ratingverfahren voraus, bei dem anhand von quantitativen und qualitativen Kriterien die Bonität eines Unternehmens geprüft wird. Ziel ist es, zu ermitteln, welche Faktoren der Kreditrückzahlung entgegenstehen könnten. Eine gute Rating-Note bedeutet bessere Zinskonditionen.
Mit einem effizienten Risikomanagement können Unternehmen zeigen, dass sie die gesetzlichen Vorschriften im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz erfüllen und ggf. auch noch weitere Maßnahmen ergreifen, um Risiken zu vermeiden oder zu minimieren (z. B. Personalrisiken durch die aktive Gestaltung des demografischen Wandels). Die Fachkraft für Arbeitssicherheit kann aus ihrem Bereich konkrete Präventionsmaßnahmen darstellen, die der Risikominimierung dienen.
Damit kann die Fachkraft für Arbeitssicherheit dazu beitragen, dass die Geschäftsleitung gut vorbereitet in Kreditgespräche geht und hier ein positives Gesamtbild des Unternehmens vermitteln kann.