- Begehung der Arbeitsstätten und Mitwirkung bei der Durchführung von Analysen vorhandener Gefährdungen und ihre Beurteilung;[1]
- Beratung zum Schutz gegenüber mechanischen Gefährdungen an sich bewegenden ungeschützten oder nur teilweise geschützten Maschinenelementen (z. B. Kneter, Brotschneidemaschine);
- Beratung bei der Auswahl und Reinigung geeigneter Fußböden und bei Verwendung der entsprechenden Schuhe;
- Erstellen von Betriebsanweisungen und Unterweisung der Beschäftigten;
- Beratung zum Einsatz zugelassener Mittel zur Schädlingsbekämpfung und Desinfektion;
- Beratung bei der richtigen Auswahl, Handhabung, regelmäßigen Wartung und Lagerung von PSA (Partikelfiltrierende Halbmasken, Filtriergeräte, wärmeisolierende Handschuhe);
- Prüfung der Wirksamkeit der Lüftung und Absaugung;
- Beratung bei der Auswahl und dem Einsatz emissionsarmer Arbeitsstoffe, Arbeitsmittel sowie staubarmer Arbeitsverfahren;
- Hinweise zur Prüfung von Flüssiggasanlagen gem. DGUV-G 310-005;
- Beratung zum ergonomisch günstigen Heben und Tragen von Lasten;
- Prüfung der ordnungsgemäßen Lagerung der Arbeits- bzw. Gefahrstoffe;
- Beratung zum hygienischen Verhalten im Arbeitsbereich;
- Beratung zu Vorkehrungen gegen Schimmelpilzbefall an Wänden und Decken;
- Unterstützung bei der Beschaffung der erforderlichen Arbeitsschutzvorschriften;
- Beratung zu Maßnahmen der Ersten Hilfe beim Ausüben der Tätigkeit;
- Beratung zur effektiven regelmäßigen Reinigung von Bäckereimaschinen, Abluftkanälen und Arbeitsräumen.
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