• Begehung der Arbeitsstätten und Mitwirkung bei der Durchführung von Analysen vorhandener Gefährdungen und ihre Beurteilung;[1]
  • Beratung zum Schutz gegenüber mechanischen Gefährdungen an sich bewegenden ungeschützten oder nur teilweise geschützten Maschinenelementen (z. B. Kneter, Brotschneidemaschine);
  • Beratung bei der Auswahl und Reinigung geeigneter Fußböden und bei Verwendung der entsprechenden Schuhe;
  • Erstellen von Betriebsanweisungen und Unterweisung der Beschäftigten;
  • Beratung zum Einsatz zugelassener Mittel zur Schädlingsbekämpfung und Desinfektion;
  • Beratung bei der richtigen Auswahl, Handhabung, regelmäßigen Wartung und Lagerung von PSA (Partikelfiltrierende Halbmasken, Filtriergeräte, wärmeisolierende Handschuhe);
  • Prüfung der Wirksamkeit der Lüftung und Absaugung;
  • Beratung bei der Auswahl und dem Einsatz emissionsarmer Arbeitsstoffe, Arbeitsmittel sowie staubarmer Arbeitsverfahren;
  • Hinweise zur Prüfung von Flüssiggasanlagen gem. DGUV-G 310-005;
  • Beratung zum ergonomisch günstigen Heben und Tragen von Lasten;
  • Prüfung der ordnungsgemäßen Lagerung der Arbeits- bzw. Gefahrstoffe;
  • Beratung zum hygienischen Verhalten im Arbeitsbereich;
  • Beratung zu Vorkehrungen gegen Schimmelpilzbefall an Wänden und Decken;
  • Unterstützung bei der Beschaffung der erforderlichen Arbeitsschutzvorschriften;
  • Beratung zu Maßnahmen der Ersten Hilfe beim Ausüben der Tätigkeit;
  • Beratung zur effektiven regelmäßigen Reinigung von Bäckereimaschinen, Abluftkanälen und Arbeitsräumen.
[1] Otto/Röben/Kohlgrüber/Usche/Brand: Lösungen für den Praktiker in Bäckereien und Konditoreien, 1998.

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