Überblick

Die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten wurde mit der Novellierung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) im Jahr 2004 in das deutsche Arbeitsschutzrecht aufgenommen. Danach sind Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben, dass die Belange der bei ihnen beschäftigten Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden. Dieser Beitrag zeigt, was Barrierefreiheit ist, wem sie dient, in welchen Rechtsnormen diesbezügliche Anforderungen zu finden sind und wie diese in der betrieblichen Praxis umgesetzt werden können.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Grundlage der barrierefreien Gestaltung von Arbeitsstätten ist die ArbStättV. Die Anforderungen hinsichtlich der barrierefreien Gestaltung werden in der ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten" konkretisiert. Außerhalb des Arbeitsschutzrechts gibt es weitere rechtliche Regelungen für Menschen mit Behinderungen. Dazu zählen das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX). Anforderungen an die Barrierefreiheit finden sich auch in den Bauordnungen der Länder.

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