Verkaufsstätten müssen eine Sicherheitsbeleuchtung haben

 

1.

in Verkaufsräumen,

 

2.

in Rettungswegen,

 

3.

in Arbeits- und Pausenräumen,

 

4.

in Toilettenräumen,

 

5.

in elektrischen Betriebsräumen und Räumen für haustechnische Anlagen,

 

6.

für Hinweisschilder auf Ausgänge und für Stufenbeleuchtung.

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