1Verkaufsstätten müssen eine Sicherheitsbeleuchtung haben. 2Sie muß vorhanden sein
1. |
in Verkaufsräumen, |
2. |
in Treppenräumen, Treppenraumerweiterungen und Ladenstraßen sowie in notwendigen Fluren für Kundinnen und Kunden, |
3. |
in Arbeits- und Pausenräumen, |
4. |
in Toilettenräumen mit einer Fläche von mehr als 50 m², |
5. |
in elektrischen Betriebsräumen und Räumen für haustechnische Anlagen, |
6. |
für Hinweisschilder auf Ausgänge und für Stufenbeleuchtung. |
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