Überblick

Der Aufgabenumfang der Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifas) ist im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) grundsätzlich beschrieben. Eine weitere Detaillierung erfolgt durch die DGUV-V 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit". Über die vertragsrechtliche Anbindung finden sich in diesen Regelwerken nur andeutungsweise Hinweise. Denkbar sind hier feste Anstellungsverhältnisse im Betrieb, überbetriebliche Dienstleister mit angestellten Sifas oder auch freiberufliche Sifas. Trotz dieser Auswahl ist jedoch Vorsicht geboten. Im haftungsrechtlichen Sinne gibt es sehr wohl Unterschiede.

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